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Journal articles on the topic 'Tatbestandsmerkmal'

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1

Wüstenberg, Dirk. "Tatbestandsmerkmal Genitalverstümmelung?" Kritische Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft 95, no. 4 (2012): 463–69. http://dx.doi.org/10.5771/2193-7869-2012-4-463.

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2

Haaker, Andreas. "Genossenschaften als berichtspflichtige Unternehmen von öffentlichem Interesse („public-interest entities“) im Sinne der neuen Rechnungslegungsrichtlinie?" Zeitschrift für das gesamte Genossenschaftswesen 63, no. 4 (November 1, 2013): 291–98. http://dx.doi.org/10.1515/zfgg-2013-0405.

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Abstract:
ZusammenfassungIm Rahmen der neuen Rechnungslegungsrichtlinie werden an sog. Unternehmen von öffentlichem Interesse („public-interest entities“) erhöhte Anforderungen an die Berichterstattung gestellt. Erfüllt etwa ein kleines oder mittelgroßes Unternehmen das Tatbestandsmerkmal eines Unternehmens von öffentlichem Interesse, werden die Anforderungen denen für große Unternehmen gleichgestellt oder gehen unter bestimmten Bedingungen sogar darüber hinaus. Vor diesem Hintergrund wird im vorliegenden Beitrag analysiert, ob Genossenschaften als Unternehmen von öffentlichem Interesse im Sinne der Rechnungslegungsrichtlinie gelten könnten. Die einzelnen an das Tatbestandsmerkmal des öffentlichen Interesses anknüpfenden Berichtspflichten werden hierbei nicht im Detail behandelt.
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3

Dörr, Oliver. "Die Inkorporation als Tatbestandsmerkmal der Staatensukzession." Verfassung in Recht und Übersee 32, no. 4 (1999): 558–60. http://dx.doi.org/10.5771/0506-7286-1999-4-558.

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4

Klever, Lukas. "Irrtum über den wahren Wert als Tatbestandsmerkmal der laesio enormis?" Juristische Blätter 141, no. 2 (2019): 65. http://dx.doi.org/10.33196/jbl201902006501.

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5

Kraft, Gerhard. "Das Tatbestandsmerkmal des „doppelten Ausschließlichkeitserfordernisses“ im Kontext der steuerneutralen Spaltung von Kapitalgesellschaften." Die Unternehmensbesteuerung 12, no. 2 (February 1, 2019): 95–101. http://dx.doi.org/10.9785/ubg-2019-120204.

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6

Biedermann, Jürgen, and Renate Volbert. "Empirische Erkenntnisse zur Reform des Sexualstrafrechts in Bezug auf die §§ 177 und 184 i StGB und daraus resultierende Schlussfolgerungen für die Vernehmungsgestaltung." Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform 103, no. 4 (November 24, 2020): 250–68. http://dx.doi.org/10.1515/mks-2020-2058.

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Abstract:
ZusammenfassungIm November 2016 erfolgte eine bedeutsame Reform des deutschen Sexualstrafrechts, welche in der wissenschaftlichen Literatur und öffentlichen Debatte sowohl mit Hoffnungen als auch Befürchtungen einherging. Die vorliegende Untersuchung widmet sich aktuellen empirischen Erkenntnissen zu den Straftatbeständen des veränderten § 177 StGB (Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung) und des neugeschaffenen § 184 i StGB (Sexuelle Belästigung). So wird für beide Deliktkategorien anhand der bundesweiten Polizeilichen Kriminalstatistik und der Strafverfolgungsstatistik die Entwicklung des polizeilich registrierten Fallaufkommens aufgezeigt und mit der Anzahl der gerichtlichen Entscheidungen verglichen. Eine Analyse der Tatmerkmale aller im Jahr 2018 in Brandenburg registrierten Fälle nach den §§ 177 StGB (n = 390) und 184 i StGB (n = 387) auf Basis der POLAS-Datenbank verwies hinsichtlich der Aufklärung und Beweisbarkeit der fraglichen Taten auf die zentrale Bedeutung der Opferaussage als Personalbeweis. Im Weiteren werden Schlussfolgerungen für eine geeignete Vernehmungstechnik und -protokollierung dargestellt, um das infolge der Reform nunmehr zentrale Tatbestandsmerkmal– den erkennbar den sexuellen Handlungen entgegenstehenden Willen – adäquat aufklären zu können. Eine derartige Vernehmungsgestaltung verbessert zudem die Möglichkeiten, mittels wissenschaftlich etablierter Methoden der Glaubhaftigkeitsbeurteilung sowohl tatsächlich stattgefundene Taten als auch mögliche Falschbeschuldigungen als solche zu identifizieren.
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7

Kußmaul, Heinz, and Daniel Licht. "Zum Tatbestandsmerkmal des Unternehmens bzw. der wirtschaftlichen Tätigkeit im EU-Beihilferecht – keine Präzisierung bei wirtschaftlichen Nebentätigkeiten seitens des EuGH." Die Unternehmensbesteuerung 10, no. 12 (December 20, 2017): 693–97. http://dx.doi.org/10.9785/ubg-2017-101206.

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8

김범식. "Irrtum über normative Tatbestandsmerkmale." Journal of Criminal Law 21, no. 2 (June 2009): 3–26. http://dx.doi.org/10.21795/kcla.2009.21.2.3.

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9

Görner, André. "Die Gesamtrechtsnachfolge in Kartellbußgeldverfahren nach § 30 Abs. 2a OWiG." Zeitschrift für Wettbewerbsrecht 12, no. 1 (March 13, 2014): 102–16. http://dx.doi.org/10.15375/zwer-2014-0107.

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Abstract:
ZusammenfassungVerstöße gegen das deutsche und europäische Kartellrecht können von deutschen Kartellbehörden als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Die Festsetzung von Bußgeldern gegen kartellrechtswidrig handelnde Unternehmen und Unternehmensvereinigungen ist dabei ein zentrales Instrument der Kartellbehörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Damit Umstrukturierungen der betroffenen Unternehmen der Bußgeldfestsetzung nicht entgegenstehen, hat der Gesetzgeber mit § 30 Abs. 2a OWiG eine Regelung zur Gesamtrechtsnachfolge im Ordnungswidrigkeitenrecht geschaffen. Die Tatbestandsmerkmale und die Bewertung dieser Regelung sind Gegenstand des nachfolgenden Beitrags.
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10

Haus, Florian C. "Kartellordnungswidrigkeitenrecht nach der 9. GWB-Novelle." Zeitschrift für Wettbewerbsrecht 16, no. 1 (March 2, 2018): 20–56. http://dx.doi.org/10.15375/zwer-2018-0104.

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Abstract:
ZusammenfassungDer Gesetzgeber der 9. GWB-Novelle hat das bestehende Bußgeldregime für Kartellverstöße tiefgreifend umgestaltet. Die Regelungen sind komplex und stellen die größte Zäsur seit der 7. GWB-Novelle dar. Mit der Einführung einer Konzernhaftung und enorm strengen Haftungsmechanismen für Fälle der Gesamt- und Einzelrechtsnachfolge sind zahlreiche rechtliche und rechtspraktische Fragen aufgeworfen, die von der (neuen) Normadressatenstellung über die Tatbestandsmerkmale insbesondere der Rechtsnachfolgeregelungen im Einzelnen bis hin zur drängenden Frage der Verfassungsmäßigkeit der sogenannten Ausfallhaftung für den Übergangszeitraum reichen.
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11

Seon Bok Kim. "Kritische Betrachtungen ?ber die Lehre von den negativen Tatbestandsmerkmalen." Korean Journal of Comparative Criminal Law 9, no. 1 (July 2007): 25–48. http://dx.doi.org/10.23894/kjccl.2007.9.1.002.

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12

Mohr, Jochen. "Bezweckte und bewirkte Wettbewerbsbeschränkungen gemäß Art. 101 Abs. 1 AEUV." Zeitschrift für Wettbewerbsrecht 13, no. 1 (March 12, 2015): 1–20. http://dx.doi.org/10.15375/zwer-2015-0102.

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Abstract:
ZusammenfassungArt. 101 Abs. 1 AEUV sichert die wirtschaftliche Selbstbestimmung der Marktteilnehmer und die aus deren Ausübung resultierenden Wettbewerbsprozesse umfassend vor unverhältnismäßigen Beschränkungen durch Vereinbarungen von Unternehmen. Es ist deshalb kritisch zu hinterfragen, wenn der Schutzbereich der Norm durch ein quantitatives Spürbarkeitskriterium begrenzt wird. Die unzulässigen Verhaltensweisen werden durch Art. 101 Abs. 1 AEUV mit den Vokabeln bezweckte und bewirkte Wettbewerbsbeschränkung umschrieben. Aus juristischer Sicht muss sich die Interpretation dieser Tatbestandsmerkmale auch an den rechtsstaatlichen Grundsätzen der Rechtssicherheit, der Vorhersehbarkeit und der Justiziabilität orientieren.
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13

Goltz, Philipp-Christopher, and Ingo Janert. "Die gerichtliche Zuständigkeit gem. Art. 27 EuGVVO bei Klageerhebung in zwei EU-Staaten." Monatsschrift für Deutsches Recht 68, no. 3 (February 2014): 125–29. http://dx.doi.org/10.9785/ovs-mdr-2014-125.

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Abstract:
Gem. Art. 27 EuGVVO besteht bei Klageerhebung wegen desselben Anspruchs zwischen denselben Parteien bei Gerichten verschiedener Mitgliedstaaten für das später angerufene Gericht eine Aussetzungspflicht. Die Anwendung dieser Vorschrift hat verschiedene deutsche Gerichte beschäftigt, so dass der BGH mit Beschl. v. 18.9.2013 - V ZB 163/12, MDR 2013, 1480 zu den einzelnen Tatbestandsmerkmalen der Vorschrift Stellung genommen hat. Der folgende Beitrag geht auf die verschiedenen Aspekte der Rechtsprechung ein.
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14

Ebermann, Thorsten, and Hendrik Schneider. "Der Arzt im Wirtschaftsstrafrecht: Welche Risiken bestehen, welche Präventionsinstrumente versprechen Erfolg?" Aktuelle Kardiologie 7, no. 02 (April 2018): 120–25. http://dx.doi.org/10.1055/s-0044-102027.

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Abstract:
ZusammenfassungDie Einführung der Straftatbestände zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen (§§ 299a, 299b StGB) haben bei den Normadressaten auf allen Ebenen Verunsicherung herbeigeführt. Diese wird durch unsubstantiierte Anzeigen seitens der Kostenträger und/oder den Kassenärztlichen Vereinigungen sowie durch kontextlose und vorschnelle Auslegung der Rechtsmaterie (zuletzt seitens der Generalstaatsanwaltschaft Thüringen) teilweise künstlich aufrechterhalten. Dieser Beitrag macht nicht nur deutlich, welche (politische) Interessenslage bei den Kostenträgern und sonstigen Benefiziaren dieser unklaren Rechtlage besteht. Er zeigt darüber hinaus – unter Beachtung der eigentlich und ursprünglich gesetzgeberischen Motivationslage nebst Analyse der Tatbestandsmerkmale – anhand relevanter Fallgestaltungen auf, dass weiterhin eine Vielzahl an kooperativen Möglichkeiten zwischen Ärzten untereinander, Ärzten und Industrie sowie Ärzten und Krankenhäusern bestehen und unter welchen Voraussetzungen diese rechtlich möglich sind.
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15

Orrù, Martina. "Die kulturellen Grenzen der Sexualität. Über die Bedeutung kultureller normativer Tatbestandsmerkmale im Sexualstrafrecht diesseits und jenseits der Alpen." Neue Kriminalpolitik 30, no. 4 (2018): 410–18. http://dx.doi.org/10.5771/0934-9200-2018-4-410.

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16

Otto, Jannik. "(Kartell-)Betroffenheit und Schadensallokation nach der 9. GWB-Novelle." Zeitschrift für Wettbewerbsrecht 17, no. 4 (December 4, 2019): 354–402. http://dx.doi.org/10.15375/zwer-2019-0404.

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Abstract:
ZusammenfassungDieser Beitrag geht den Tatbestandsmerkmalen der „Betroffenheit“ und des „Schadens“ der kartellzivilrechtlichen Ansprüche nach. Dabei wird gezeigt, dass die Betroffenheit i. S. d. § 33 Abs. 3 GWB entgegen der h. M. allein auf den Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch gem. § 33 Abs. 1 GWB Anwendung findet und vergleichsweise eng auszulegen ist. Die Anspruchsberechtigung beim Kartellschadensersatzanspruch bestimmt sich allein über das Schadensmerkmal. Ferner wird begründet, dass sich § 33a Abs. 1 GWB als zweistufiger Deliktstatbestand darstellt, der eine Rechtsgutsverletzung voraussetzt, die sich im Schaden niederschlagen muss. Der Schaden des – nicht zwingend personenidentischen – Geschädigten (sog. Sekundärschaden) muss auf der „Beeinträchtigung“ des Betroffenen i. S. d. § 33 Abs. 3 GWB (sog. Primärschaden) beruhen. Ausgehend von diesen beiden dogmatischen Erkenntnissen werden sodann Antworten auf die praxisrelevanten Fragen des Verhältnisses von § 33 Abs. 1 und § 33a Abs. 1 GWB, des Prüfungsaufbaus, der Einordnung der sog. „Kartellbetroffenheit“ bzw. „Kartellbefangenheit“ sowie die Fragen nach den Anforderungen des Schadensnachweises der verschiedenen Geschädigten und das erforderliche Beweismaß gegeben. Abschließend werden die – expliziten und impliziten – Schadensvermutungen der 9. GWB-Novelle in dieses System eingefasst.
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Young-Bok Park. "Über die Tatbestandsmerkmale der Einrede der Erfüllung Zug-um-Zug(exceptio non adimpleti contractus) und die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast." HUFS Law Review 40, no. 3 (August 2016): 1–28. http://dx.doi.org/10.17257/hufslr.2016.40.3.1.

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18

Wiemer, Dirk T. "EuGH: Vorlage zur Vorabentscheidung – Staatliche Beihilfen – Wettbewerb – Art 107 Abs 1 AEUV – Tatbestandsmerkmale – Art 106 Abs 2 AEUV – Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse – Führung von Postgirokonten für die Erhebung der kommunalen Grundsteuer – Unternehmen, denen von den Mitgliedstaaten besondere oder ausschließliche Rechte gewährt werden – Von dem begünstigten Unternehmen einseitig festgelegte Gebühren – Missbrauch einer beherrschenden Stellung – Art 102 AEUV – Unzulässigkeit." Zeitschrift für Beihilfenrecht 13, no. 2 (2021): 101. http://dx.doi.org/10.33196/brz202102010101.

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19

"Abgabenverkürzung ist nicht Tatbestandsmerkmal des Schmuggels." Journal für Strafrecht 7, no. 3 (2020): 271. http://dx.doi.org/10.33196/jst202003027101.

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20

Hafner, Gisela. "Zahlung als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal der Änderung der Bemessungsgrundlage." Umsatzsteuer-Rundschau 61, no. 7 (January 2012). http://dx.doi.org/10.9785/ovs-ur-2012-261.

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21

"Hervorrufen von Brechreiz durch Anspucken erfüllt das Tatbestandsmerkmal der körperlichen Misshandlung." Juristische Rundschau 2016, no. 12 (January 1, 2016). http://dx.doi.org/10.1515/juru-2016-0081.

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Wattenberg, Andreas, and Philipp Gehrmann. "Zum Tatbestandsmerkmal des Vermögensnachteils im Untreuetatbestand – Der „bilanzielle Ansatz“ des Bundesverfassungsgerichts." Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft 22, no. 6 (January 1, 2010). http://dx.doi.org/10.15375/zbb-2010-0605.

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23

"Recht der freien Berufe einschließlich Kammerrecht; Mehrfachmitgliedschaft; zum Tatbestandsmerkmal der Berufsausübung." Medizinrecht 33, no. 4 (April 2015): 286–90. http://dx.doi.org/10.1007/s00350-015-3968-4.

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24

Nowak, Eric. "Eignung von Sachverhalten in Ad-hoc-Mitteilungen zur erheblichen Kursbeeinflussung." Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft 13, no. 6 (January 1, 2001). http://dx.doi.org/10.15375/zbb-2001-0602.

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Abstract:
Der Aufsatz enthält eine empirische Untersuchung von Ad-hoc-Mitteilungen und befasst sich mit der Frage, inwieweit Erkenntnisse aus der Kapitalmarktforschung für die Konkretisierung von Tatbestandsmerkmalen im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) nutzbar gemacht werden können. Ein Beitrag ist die empirische Konkretisierung und Operationalisierung des Tatbestandsmerkmals der erheblichen Kursbeeinflussung (Kurserheblichkeit) nach §15 WpHG. Ein anderer Beitrag ist die Aufstellung eines Katalogs solcher Maßnahmen, Vorgänge und Umstände, die typischerweise zu erheblichen Kursausschlägen führen und somit die Publizitätspflicht auslösen. Die Ergebnisse sollen auch dazu beitragen, dass Ad-hoc-Veröffentlichungen auf wirklich kursrekvante Tatsachen beschränkt werden
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Mankowski, Peter, and Stefanie Bock. "Fremdrechtsanwendung im Strafrecht durch Zivilrechtsakzessorietät bei Sachverhalten mit Auslandsbezug für Blanketttatbestände und Tatbestände mit normativem Tatbestandsmerkmal." Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft 120, no. 4 (January 2008). http://dx.doi.org/10.1515/zstw.2008.704.

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Fischer, Klaus. "Verjährung in Arzthaftungssachen unter dem Aspekt grob fahrlässiger Unkenntnis – zugleich Anm. zu BGH v. 10.11.2009 – VI ZR 247/08, GesR 2010, 132." GesundheitsRecht 9, no. 6 (January 1, 2010). http://dx.doi.org/10.9785/ovs-gesr-2010-295.

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Abstract:
Aussagen des BGH zur grob fahrlässigen Unkenntnis als subjektivem Tatbestandsmerkmal des Verjährungsbeginns nach § 199 Abs. 1 Ziff. 2 BGB sind gerade im Arzthaftungsbereich mit Spannung erwartet worden. Traditionell werden an die Kenntnis der Patientenseite von einem Behandlungsfehler eher hohe Anforderungen gestellt. Diese Linie ist durch die Entscheidung des BGH v. 10.11.2009 - VI ZR 247/08 (vgl. GesR 2010, 132), die Anlass dieses Beitrages ist, weitgehend bestätigt worden (I). Angesichts des hohen Aufwands, der mit der Klärung eines Behandlungsfehlers üblicherweise verbunden ist, war nicht zu erwarten, dass mit der gesetzgeberischen Neuschöpfung der grob fahrlässigen Unkenntnis ein ggü. der alten Rechtslage deutlich erhöhtes Risiko kenntnisloser Verjährung auf die Patientenseite zukommen würde. Dies wird durch die neue Entscheidung des BGH bestätigt (II). Demgegenüber wird die Diskussion über mögliche grob fahrlässige Organisationsdefizite bei Sozialversicherungsträgern oder Behörden mit der Entscheidung des BGH noch nicht beendet sein. Allerdings werden auch hier die Arzthaftungsfälle, die ohne nennenswerte Mühe und Kosten hätten geklärt werden können, die Ausnahme bleiben (III).
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Brandt, Jürgen. "I. Nichtanschaffung ist kein Tatbestandsmerkmal für die Auflösung der Ansparabschreibung nach §7 g Abs.4 Satz 2 EStG a.F." Die steuerliche Betriebsprüfung, no. 10 (October 4, 2016). http://dx.doi.org/10.37307/j.1868-789x.2016.10.06.

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28

Krell, Paul. "Das Verbot der Verschleifung strafrechtlicher Tatbestandsmerkmale." Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft 126, no. 4 (January 1, 2014). http://dx.doi.org/10.1515/zstw-2014-0036.

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29

Bartels, Florian. "Die subjektiven Tatbestandsmerkmale von § 133 InsO." Zeitschrift für Insolvenzrecht 77, no. 3 (January 1, 2016). http://dx.doi.org/10.1515/kts-2016-0303.

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30

Bacher, Bettina. "Persönlichkeitsverletzung durch eine Medienkampagne." sui generis, November 23, 2017. http://dx.doi.org/10.21257/sg.47.

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Abstract:
In einem neuen Grundsatzurteil hat das Bundesgericht erstmals eine Persönlich-keitsverletzung durch eine Medienkampagne festgestellt. Der vorliegende Aufsatz stellt Tatbestandsmerkmale, Rechtfertigungsgründe und Rechtsfolgen einer solchen Persönlichkeitsverletzung dar und ordnet den Entscheid in einen grösseren Kontext ein.
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Emch, Daniel, and Anna Gottret. "Grundsätzliche Erheblichkeit – Kritische Würdigung und mögliche Korrektive." sui generis, October 9, 2018. http://dx.doi.org/10.21257/sg.81.

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Abstract:
Das Gaba-Urteil des Bundesgerichts vom 28. Juni 2016 brachte eine wesentliche Neuerung im schweizerischen Kartellrecht. Gewisse Wettbewerbsabreden gelten seither alleine aufgrund ihres Gegenstandes als erheblich und damit als unzulässig, sofern nicht ausnahmsweise eine Effizienzrechtfertigung gelingt. Eine einzelfallweise Erheblichkeitsprüfung anhand quantitativer Kriterien soll bei derartigen Wettbewerbsabreden anders als bis anhin nicht mehr durchgeführt werden. Dieser konzeptionelle Ansatz entspricht u.E. nicht dem Willen des Gesetzgebers. Mit einer Rückkehr zur alten Praxis ist jedoch nicht zu rechnen. Stattdessen ist das Augenmerk auf eine massvolle Umsetzung des neuen Konzepts und auf erforderliche Korrekturen bei der Anwendung anderer Tatbestandsmerkmale zu richten. Die Einführung einer Bagatellschwelle, eine sorgfältige Prüfung der Tatbestandsmerkmale von Art. 4 Abs. 1 KG in Anlehnung an die EU-Praxis, eine restriktive Auslegung der Vermutungstatbestände gemäss Art. 5 Abs. 3 und 4 KG sowie eine wohlwollendere Handhabung der Rechtfertigungsmöglichkeiten würden die über das Ziel hinausschiessende Schärfe des neuen Konzepts zumindest relativieren.
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Dötsch, Franz. "Subjektive Tatbestandsmerkmale und innere Tatsachen im Rahmen der Einkunftsermittlung." Finanz-Rundschau Ertragsteuerrecht 89, no. 12 (January 2007). http://dx.doi.org/10.9785/ovs-fr-2007-589.

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Wessing, Jürgen. "Scheinselbstständigkeit als Strafbarkeitsrisiko für Vertragsärzte – zugleich Anmerkung zu LG Lübeck, Beschluss vom 25.8.2005 – 6 KLs 22/04." GesundheitsRecht 5, no. 4 (January 1, 2006). http://dx.doi.org/10.9785/ovs-gesr-2006-150.

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Abstract:
Der Vorwurf des Abrechnungsbetrugs ist ein straf- und berufsrechtliches Dauerthema mit einer Vielzahl von Varianten. Die Rechtsfragen kreisen zumeist um die strafrechtlichen Tatbestandsmerkmale „Täuschung“ und „Vermögensschaden“. Diese Topoi sind unter Bezugnahme auf verschiedene, außerstrafrechtliche Rechtsgebiete mit Inhalt zu füllen. Besonders verwickelte Verflechtungen zwischen Straf-, Sozial- und ärztlichem Berufsrecht können auftreten, wenn Betrugsvorwürfe Vertragsärzte betreffen, die über ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit getäuscht haben sollen.
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Küster, Stefan. "Das deutsche Kartellrecht – Einführung und Wiederholung." JURA - Juristische Ausbildung 39, no. 7 (January 1, 2017). http://dx.doi.org/10.1515/jura-2017-0152.

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Abstract:
AbstractDer Beitrag richtet sich an Studenten, die sich im Schwerpunkt oder aus Interesse mit dem Kartellrecht beschäftigen. Er will den Einstieg in die Materie erleichtern und auch dem Wiederholenden noch einmal die wichtigsten Denkbrücken zur Lösung eines kartellrechtlichen Falles nach dem GWB aufzeigen. Dabei orientiert er sich nach den möglichen Einstiegsmöglichkeiten in eine Klausur und erläutert Schritt für Schritt die wesentlichen Tatbestandsmerkmale und Probleme.
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Satzger, Helmut. "»Giftiges« im Strafrecht – Überlegungen zur kontextabhängigen Auslegung eines Tatbestandsmerkmals im StGB." JURA - Juristische Ausbildung 37, no. 6 (January 1, 2015). http://dx.doi.org/10.1515/jura-2015-0115.

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"Zu den Tatbestandsmerkmalen des §263 StGB bei der Abrechnung vertragsärztlicher Leistungen." Medizinrecht 39, no. 4 (April 2021): 362–69. http://dx.doi.org/10.1007/s00350-021-5847-5.

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Ternick, René. "Neue Perspektiven zur kommunalen Defizitfinanzierung im Krankenhausbereich." GesundheitsRecht 13, no. 9 (January 15, 2014). http://dx.doi.org/10.9785/gesr-2014-0907.

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Abstract:
AbstractSonderzuwendungen an kommunale Krankenhäuser gehören seit geraumer Zeit zu den Topthemen des Krankenhausrechts. Viele kommunale Krankenhäuser sind auf eine Zusatzfinanzierung durch ihre Träger unbedingt angewiesen, und so ist vor allem die kommunale Defizitfinanzierung zum Ausgleich von Jahresfehlbeträgen in Deutschland weit verbreitete Praxis. Solche und andere Sonderzuwendungen ziehen wegen ihrer potentiell wettbewerbsverzerrenden Wirkung die Aufmerksamkeit sowohl der Wettbewerbshüter als auch der privaten Marktteilnehmer auf sich. Eine abschließende juristische Aufarbeitung ist wegen der weitreichenden Konsequenzen für die Versorgungslandschaft dringend erforderlich. Nun hat der Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V. ein gerichtliches Verfahren angestoßen, das genügenden Anlass bietet, die altbekannten Perspektiven für die kommunale Defizitfinanzierung im Krankenhausbereich zu überdenken. Anhand ausgewählter Tatbestandsmerkmale zeigt der vorliegende Beitrag auf, worauf es bei der rechtlichen Bewertung der kommunalen Defizitfinanzierung entscheidend ankommt.
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HOMMELHOFF, PETER. "Die qualifizierte faktische Unternehmensverbindung: ihre Tatbestandsmerkmale nach dem TBB – Urteil und deren rechtsdogmatisches Fundament." Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht 23, no. 3 (1994). http://dx.doi.org/10.1515/zgre.1994.23.3.395.

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Dannecker, Gerhard, and Nadja Müller. "Täterschaft und Teilnahme im europäischen Kartellordnungswidrigkeitenrecht." Kölner Schrift zum Wirtschaftsrecht 6, no. 4 (January 1, 2015). http://dx.doi.org/10.9785/kszw-2015-0409.

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Abstract:
Das europäische Kartellrecht kennt Unternehmensgeldbußen bis zu 10% des Gesamtumsatzes, die nach der VO 1/2003 verhängt werden können. Allerdings enthält diese Verordnung keine gesetzlichen Regelungen für die Teilnahme, um die bußgeldrechtliche Verantwortung über das tatbestandsmäßige Verhalten hinaus auf den Anstifter und Gehilfen auszuweiten. Dennoch ahndet die Kommission unter Billigung der Europäischen Gerichte auch Kartellgehilfen - genauer: Unternehmen, welche die Einhaltung der Kartelldurchführung nur organisieren oder überwachen - und subsumieren die bloße Beteiligung in einer weiten Auslegung der Tatbestandsmerkmale unter die Norm des Art. 101 AEUV. Mag diese Praxis auch rechtspolitisch wünschenswert sein, so kann doch allein aus Effektivitätsgesichtspunkten ein strafbares Handeln über den Gesetzeswortlaut hinaus nicht begründet werden. Vielmehr dürfen strafrechtliche Sanktionen (auch im weiteren Sinne) nur dort verhängt werden, wo rechtsstaatliche Vorgaben wie „nullum crimen sine lege“ im besonderen Maße gewährleistet sind.
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Regenfus, Thomas. "Die Kündigung des Kredits wegen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse – Voraussetzungen, Erkenntnisdefizite und Risiken für den Darlehensgeber." Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft 27, no. 6 (January 15, 2015). http://dx.doi.org/10.15375/zbb-2015-0604.

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Abstract:
ZusammenfassungDie in § 490 Abs. 1 BGB gesetzlich geregelte Kündigung wegen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse ist für die Kreditwirtschaft von erheblicher Bedeutung. Leicht und unproblematisch ist der Umgang mit der Bestimmung jedoch nicht: Zahlreiche Tatbestandsmerkmale sind unbestimmt und setzen eine Prognose voraus. Auf die geforderte nachteilige Entwicklung der Vermögenssituation des Kreditnehmers und die daraus resultierende Gefährdung des Rückerstattungsanspruchs kann oftmals nur aufgrund von Indizien geschlossen werden. Bei einer Fehleinschätzung drohen existenzielle Schäden für den Kreditnehmer und entsprechende Haftungsrisiken für den Kreditgeber. Ein Beurteilungsspielraum kommt dem Kreditgeber dabei nicht zu; jedoch können sich die allgemeinen Grundsätze, die für Prognoseentscheidungen im Bereich des Zivilrechts gelten, günstig für ihn auswirken. Eine Obliegenheit, den Kreditnehmer vor einer bevorstehenden Kündigung zu warnen, lässt sich sowohl mittelbar aus den tatbestandlichen Voraussetzungen des § 490 Abs. 1 BGB als auch dem Erfordernis, die Prognose auf ausreichender sachlicher Grundlage zu treffen, ableiten.
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Szerkus, Oscar. "»Öl auf Holz, Eigentümer unbekannt«: Zur specificatio und den Tatbestandsmerkmalen des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB." JURA - Juristische Ausbildung 39, no. 5 (January 1, 2017). http://dx.doi.org/10.1515/jura-2017-0100.

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Mennicke, Petra. "Überlegungen zum Rechtsgut des § 356 StGB und einer rechtgutsbezogenen Auslegung des „ungeschriebenen“ Tatbestandsmerkmals des Interessengegensatzes zwischen den Parteien." Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft 112, no. 4 (2000). http://dx.doi.org/10.1515/zstw.2000.112.4.834.

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Kulhanek, Tobias. "Kategorisierung einer Verbandsstrafbarkeit nach verschiedenen Deliktstypen und -formen – Überlegungen zu eigenhändigen Delikten, Täterschaft und Teilnahme, Amtsdelikten und subjektiven Tatbestandsmerkmalen." Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft 127, no. 2 (January 1, 2015). http://dx.doi.org/10.1515/zstw-2015-0012.

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"Entscheidungen in Leitsätzen." Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft 28, no. 5 (January 15, 2016). http://dx.doi.org/10.15375/zbb-2016-0507.

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Abstract:
ZusammenfassungEuopäischer GerichtshofGerichtsstandsklausel in Emissionsprospekt von Schuldverschreibungen („Profit Investment SIM“)BundesverfassungsgerichtVerfassungswidrige Nichtzulassung der Revision bei Annahme der Gesetzlichkeitsfiktion des § 14 BGB-InfoV a. F. trotz Abweichungen in der erteilten WiderrufsbelehrungBundesverwaltungsgerichtZur Erhebung des Jahresbeitrags zum Restrukturierungsfonds für KreditinstituteBundesgerichtshofKein Auskunftsverweigerungsrecht der Banken über Kontostammdaten bei offensichtlicher Markenverletzung („Davidoff Hot Water II“)Bestimmtheit des Tatbestandsmerkmals „sonstige Täuschungshandlungen“ im Verbot der MarktmanipulationEuGH-Vorlage zu Schiedsklausel in bilateralem Investitionsschutzabkommen zwischen EU-MitgliedstaatenZum Beginn der Verjährungsfrist des Schadensersatzanspruchs eines Anlegers gegen die Bank wegen verschwiegener RückvergütungenKeine Kündigung des Anleihegläubigers trotz Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Schuldnerin bei Sanierungsbemühungen nach SchVG 1899Zum Widerruf einer zeitlich vorgezogenen Neuregelung des Zins- und Tilgungsanteils eines „Forward-Darlehens“Zur Einrede des selbstschuldnerischen Bürgen wegen Verjährung der HauptschuldZu den Indizien für einen Vollmachtsmissbrauch des Geschäftsbesorgers bei FinanzierungsvermittlungZur Zwangsvollstreckung gegen Mittelverwendungskontrolleur bei Verurteilung zu Schadensersatz Zug um Zug gegen Abtretung aller Ansprüche aus der BeteiligungZutreffende Information des Anlegers über Weichkosten im Prospekt eines geschlossenen Immobilienfonds bei Ermittelbarkeit mittels eines einfachen RechenschrittsAufklärungspflicht des Anlagevermittlers oder -beraters über Innenprovision von über 15 % auch bei Vermittlung einer Kapitalanlage in Form einer EigentumswohnungRückabwicklung eines widerrufenen Finanzierungsvertrags neben Schadensersatzanspruch wegen (vor-)vertraglichen Aufklärungsverschuldens möglichZum Rechtsmissbrauch bei Widerruf eines VerbraucherdarlehensvertragsOberlandesgerichteZur Sittenwidrigkeit eines Sanierungskredits der BankUnwirksamkeit formularmäßiger Bearbeitungsentgelte auch in Darlehensverträgen mit UnternehmernEinlösung einer Lastschrift im Abbuchungsauftragsverfahren durch die Schuldnerbank als maßgeblicher Zeitpunkt für die InsolvenzanfechtungZur internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte für Schadensersatz- und Rückzahlungsklagen von Anlegern griechischer Staatsanleihen gegen GriechenlandVerfassungsmäßigkeit des Amtsausschlusses eines Vorstandsmitglieds nach Verurteilung wegen MarktmanipulationZur Darlegungslast des Unternehmers bei Berufung auf Verbrauchereigenschaft zum Widerruf eines bestimmten DarlehensKeine Kündigung eines Bausparvertrags durch Bausparkasse gem. § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGBZur internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte für Schadensersatz- und Rückzahlungsklagen von Anlegern griechischer Staatsanleihen gegen GriechenlandZur Verwirkung des Widerrufsrechts und zum Nutzungsersatz bei der Rückabwicklung eines widerrufenen VerbraucherdarlehensvertragsKündigung eines Bausparvertrags 10 Jahre nach ZuteilungsreifeWirksamkeit der in Sparkassen-AGB enthaltenen Beschränkungen der Aufrechnungsbefugnis des KundenRückabwicklung eines nach Insolvenzeröffnung vom Schuldner persönlich veranlassten ÜberweisungsauftragsZur Verbundenheit von Verbraucherdarlehen und BausparvertragUnzulässigkeit von Erfüllungs- und Schadensersatzklagen von Anlegern griechischer Staatsanleihen in Deutschland gegen Griechenland wegen StaatenimmunitätWiderrufsrecht des Darlehensnehmers bei nicht ordnungsgemäßer Belehrung trotz Nichtabnahme des Darlehens und Zahlung einer NichtabnahmeentschädigungLandgerichteEuGH-Vorlage zur Auslegung der Europäischen Bankensanierungsrichtlinie („HETA“)AmtsgerichteZur Verjährungshemmung von Rückzahlungsansprüchen wegen Kündigung und Gesamtfälligstellung eines Verbraucherdarlehens in Form einer geduldeten Überziehung
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"Zur Zulässigkeit und Zweckmäßigkeit, im Bebauungsplanverfahren für die Bauvorhaben eine naturschutzrechtliche Befreiung oder von der Naturschutzbehörde die Zusage einer Befreiung zu erwirken. Zu den Tatbestandsmerkmalen einer Befreiung. Zur Konkretisierung des gesetzlich geschützten Biotops „Magerwiesen“." Natur und Recht 27, no. 5 (May 2005): 338–41. http://dx.doi.org/10.1007/s10357-005-0616-1.

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