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Artículos de revistas sobre el tema "EU-Richtlinien"

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1

Dorn-Seifert, Annegret. "EU-Richtlinien vor der Umsetzung". Bankmagazin 52, n.º 8 (agosto de 2003): 60–61. http://dx.doi.org/10.1007/bf03240546.

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2

Janowski, Cordula A. "Umsetzung von EU-Richtlinien in vier Ländern". Zeitschrift für Parlamentsfragen 39, n.º 4 (2008): 896–97. http://dx.doi.org/10.5771/0340-1758-2008-4-896.

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3

Renhardt, M. "Medizinproduktegesetz und EU-Richtlinien Auswirkungen und Anforderungen". Biomedizinische Technik/Biomedical Engineering 41, s1 (enero de 1996): 572–73. http://dx.doi.org/10.1515/bmte.1996.41.s1.572.

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4

Meißner, Carsten. "Brandschutz für stationäre Lithium-Ionen-Batterie-Energiespeichersysteme". Technische Sicherheit 11, n.º 05-06 (2021): 19–21. http://dx.doi.org/10.37544/2191-0073-2021-05-06-19.

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Die aktuellen Normen & Richtlinien wie beispielsweise die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU sowie die EMV-Richtlinie für elektromagnetische Verträglichkeit (EMV-Richtlinie 2004/108/EG) bilden ein gutes Grundgerüst, zeigen aber zeitgleich auf, dass es für stationäre Lithium-Ionen-Energiespeichersysteme noch nicht die Richtlinien für ein umfassendes Brandschutzkonzept gibt. Aus brandschutztechnischer Sicht stellen diese Container hohe und komplexe Anforderungen dar. Ein VdS-anerkanntes, von Siemens entwickeltes Schutzkonzept erfüllt über die aktuellen Richtlinien hinaus spezifische Anforderungen für Lithium-Ionen Speicher durch die Kombination leistungsfähiger Detektions- und Löschtechnik.
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5

Bender, Hanno. "Streitpunkte bei Preisangaben sollen entfallen". Lebensmittel Zeitung 73, n.º 21 (2021): 22. http://dx.doi.org/10.51202/0947-7527-2021-21-022-5.

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6

Wenzel, Horst. "Denkanstöße für mehr Kunststoffe im Kreislauf". Lebensmittel Zeitung 73, n.º 26 (2021): 138. http://dx.doi.org/10.51202/0947-7527-2021-26-138-2.

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Die EU und die Bundesregierung überarbeiten Richtlinien zur quantitativen und qualitativen Verbesserung des Kunststoffrecyclings. Im Vorfeld stellt die davon betroffene Wirtschaft ein Bündel zielführender Maßnahmen zur Debatte.
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7

Picot, Arnold y Christian Wernick. "Wettbewerbsregulierung in der telekommunikation gemäß EU-richtlinien und TKG". Wirtschaftsinformatik 47, n.º 3 (junio de 2005): 222–25. http://dx.doi.org/10.1007/bf03254904.

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8

Gröbe, Benjamin. "Administrative Verhaltensmuster im europäisierten Willensbildungs- und Entscheidungsprozess auf nationalstaatlicher Ebene bei der Transposition von EU-Richtlinien". der moderne staat – Zeitschrift für Public Policy, Recht und Management 11, n.º 2-2018 (3 de diciembre de 2018): 309–30. http://dx.doi.org/10.3224/dms.v11i2.05.

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In dem Beitrag wird eine Typologie vorgestellt, die es erlaubt, die Rolle der Ministerialbürokratie bei der Transposition von EU-Richtlinien auf mitgliedstaatlicher Ebene zu analysieren. Die Typologie beruht auf der Annahme, dass sowohl formelle als auch informelle Strukturen bürokratischer Organisationen einen Einfluss auf den internen Entscheidungsfindungsprozess haben. Basierend auf den beiden Dimensionen Bürokratische Kapazität und Politische Ambition können vier Idealtypen gebildet werden, die verschiedenartige Muster administrativen Verhaltens im Rahmen des politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozesses auf nationalstaatlicher Ebene während der Phase Politikformulierung abbilden. Im zweiten Teil des Artikels werden die formellen und informellen Strukturen und Charakteristika der Transpositionsprozesse von EU-Richtlinien in den Niederlanden, Frankreich, Dänemark und Griechenland dargestellt, um die vier idealtypischen Muster administrativen Verhaltens empirisch zu illustrieren. Die Fallbeispiele zeigen, dass die Vorgehensweise der Ministerialverwaltungen im Transpositionsprozess entlang der beiden Dimensionen variiert.
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9

Musil, Andreas. "Die ATAD-Richtlinien – Ein Paradigmenwechsel in der Steuerpolitik der EU?" FinanzRundschau 100, n.º 20 (1 de octubre de 2018): 933–41. http://dx.doi.org/10.9785/fr-2018-1002007.

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10

Fischer-Lescano, Andreas. "Verschärfung des Ausländerrechts unter dem Deckmantel der Umsetzung von EU-Richtlinien". Kritische Justiz 39, n.º 3 (2006): 236–46. http://dx.doi.org/10.5771/0023-4834-2006-3-236.

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Schmidt-Kessel, Martin y Alisa Rank. "Änderung von Zahlungsdiensterahmenverträgen – Neues zum Mehrebenenproblem der Kollision von EU‑Richtlinien". Zeitschrift für das Privatrecht der Europäischen Union 15, n.º 6 (1 de diciembre de 2018): 266–71. http://dx.doi.org/10.9785/gpr-2018-150605.

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Wahl, Thomas. "Die EU-Richtlinien zur Stärkung der Strafverfahrensrechte im Spiegel der EMRK". ERA Forum 18, n.º 3 (12 de julio de 2017): 311–33. http://dx.doi.org/10.1007/s12027-017-0470-7.

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Langstrof, Alexandra. "Zankapfel im Maschinenbau: Unvollständige oder unsichere vollständige Maschine". Konstruktion 70, n.º 06 (2018): 28–30. http://dx.doi.org/10.37544/0720-5953-2018-06-28.

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Hersteller von Produkten, die den freien Handelsverkehr im europäischen Wirtschaftsraum (EWR) nutzen möchten, müssen EU-Richtlinien beachten. Das bedeutet, dass Hersteller von Maschinen verpflichtet sind, Mindestanforderungen in Bezug auf eine sichere Benutzung zu erfüllen. Dabei befassen sich die Verantwortlichen häufig mit der Frage, ob es sich bei einer Maschine um eine „vollständige“ oder „unvollständige Maschine“ handelt.
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Tipold, Alexander. "Umsetzung von EU Vorgaben: Betrugsbekämpfung und die Richtlinien Jugendstrafverfahren und Prozesskostenhilfe – die Ministerialentwürfe". Journal für Strafrecht 6, n.º 5 (2019): 389. http://dx.doi.org/10.33196/jst201905038901.

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Gundel, Jörg. "Die Reichweite des abgekürzten Sanktionsverfahrens nach Art. 260 Abs. 3 AEUV– Anmerkung zum Urteil des EuGH v. 8.7.2019, Rs. C-543/17 (Kommission/Belgien)". Europarecht 55, n.º 3 (2020): 332–40. http://dx.doi.org/10.5771/0531-2485-2020-3-332.

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Der Anwendungsbereich des abgekürzten Sanktionsverfahrens nach Art. 260 Abs. 3 AEUV ist auch eröffnet, wenn eine Mitteilung der Umsetzungsmaßnahmen zu einer Richtlinie zwar erfolgt ist, sich aber schon aus dieser Mitteilung - ohne inhaltliche Prüfung der Maßnahmen - ergibt, daß die Umsetzung unzureichend erfolgte (Leitsatz des Verf.). Ein Jahrzehnt nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon hat der EuGH im Verfahren Kommission/Belgien erstmals die Gelegenheit erhalten, die Reichweite der mit diesem Vertrag in Art. 260 Abs. 3 AEUV eingefügten Sonderregelung zur beschleunigten Sanktionierung der Nichtumsetzung von EU-Richtlinien zu bestimmen. Aus seiner Entscheidung folgt eine klare Abgrenzung zwischen der von Art. 260 Abs. 3 AEUV erfassten Unterlassung der Mitteilung von Umsetzungsmaßnahmen zu Richtlinien und der eigentlichen Richtlinienumsetzung, während die Frage zuvor in der Literatur und den Schlussanträgen mehrerer Generalanwälte kontrovers diskutiert worden war. Richtschnur der nun getroffenen Abgrenzung ist erkennbar, dass Fragen der inhaltlich zutreffenden Umsetzung weiter dem zweistufigen Verfahren nach Art. 258 und 260 Abs. 2 AEUV vorbehalten bleiben sollen.
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Wallach, Edgar. "Das Fondsstandortgesetz im Kontext des europäischen Wettbewerbs der Fondsstandorte". Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft 33, n.º 2 (14 de abril de 2021): 96–111. http://dx.doi.org/10.15375/zbb-2021-0205.

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Zusammenfassung Mit dem Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1160 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EG im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen“ vom 12. 1. 2021 verfolgt die Bundesregierung die Ziele, Wettbewerbsnachteile des deutschen Fondsstandorts im Vergleich zu anderen europäischen Fondsstandorten auszugleichen, das Innovations- und Wachstumspotenzial der deutschen Wirtschaft, insbesondere im Bereich der Startups, durch Steuererleichterungen zu steigern und die Richtlinie (EU) 2019/1160 zur weiteren Harmonisierung des grenzüberschreitenden Vertriebs von Investmentfonds in deutsches Rechts umzusetzen. Der vorliegende Beitrag stellt die wesentlichen Inhalte des Regierungsentwurfs dar, ordnet ihn in die bisherigen Bemühungen des Gesetzgebers um den deutschen Fondsstandort ein, bewertet ihn vor dem Hintergrund des globalen Wettbewerbs der Fondsstandorte und zeigt weiteren Handlungsbedarf auf.
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Matzke, U. D. "Gentechnikgesetz — Kommentar mit Rechtsverordnungen und EU-Richtlinien Autoren: Frank A. Koch und Horst Ibelgaufts". Umweltwissenschaften und Schadstoff-Forschung 6, n.º 6 (diciembre de 1994): 395. http://dx.doi.org/10.1007/bf02937730.

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Köndgen, Johannes. "Jenseits des Relativitätsprinzips: Haftungsstrukturen im neuen Zahlungsdiensterecht". Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft 30, n.º 3 (19 de junio de 2018): 141–51. http://dx.doi.org/10.15375/zbb-2018-0303.

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Zusammenfassung Im Gefolge der Umsetzung der beiden EU-Richtlinien über Zahlungsdienste ist die Vertragshaftung von Zahlungsdienstleistern in einer Weise umgestaltet worden, die sich von den tradierten und nach wie vor akzeptierten Strukturen und Prinzipien des deutschen Vertragshaftungsrechts radikal entfernt. Dabei bewendet es nicht bei massiven Einbrüchen in das Prinzip der Vertragsrelativität; selbst die Grenzen der in Deutschland expansiv propagierten Drittwirkungen von Verträgen werden bei weitem gesprengt. Die folgende Untersuchung fragt, welche neuen und dogmatisierbaren Strukturen und Wertungen hinter diesen rechtspolitischen Umwälzungen zu entdecken sind und ob diese gegebenenfalls rechtsfortbildendes Potential für andere Vertragstypen entfalten.
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Suhartono, H. y L. Biesert. "Das Solvent/Detergent-Verfahren - eine robuste, aber sehr schonende Virusinaktivierungsmethode für Humanplasma". Hämostaseologie 17, n.º 04 (octubre de 1997): 205–11. http://dx.doi.org/10.1055/s-0038-1659998.

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ZusammenfassungOctaplas® ist ein zellfreies, standardisiertes, virusinaktiviertes Humanplasma. Die Virussicherheit basiert vorrangig auf der Behandlung mit einem definierten Gemisch aus Solvent und Detergens (SD). Dieses Verfahren zur Inaktivierung von Viren wird weltweit für nahezu alle Plasmapräparate von zahlreichen Herstellern eingesetzt und ist in den neuesten europäischen Richtlinien als sehr effiziente und sichere Methode empfohlen worden. SD inaktiviert irreversibel die lipid-umhüllten Viren einschließlich HIV 1 +2, HBV und HCV. Eine mögliche Limitierung jedes Virusinaktivierungsverfahrens ist nach den EU-Richtlinien CPMP/BWP/268/95 und CPMP/BWP/269/95 experimentell zu belegen. Gemäß diesen Anforderungen wurden folgende Parameter untersucht: Gesamtkapazität dieses Inaktivierungsverfahrens, minimal benötigte Prozeßdauer und SD-Konzentration zur Virusinaktivierung unter die Nachweisgrenze, Einfluß von Plasmaprotein-und Plasmalipidgehalt, Einfluß der Prozeßtemperatur und Nachweis der Homogenität der SD-Reagenzien im Produktionsprozeß. Unsere Validierungsstudien belegen die Robustheit der SD-Methode, lipidumhüllte Viren innerhalb weniger Minuten vollständig zu inaktivieren. Die bei der Produktion von Octaplas® eingesetzte Konzentration von SD (1 % TNBP und 1 % Triton X-100) und die speziellen Parameter der Prozeßführung wie Dauer, Temperatur und Rührbedingungen garantieren für die Plasmapools mit ihrer unterschiedlichen Protein- und Lipidzusam-mensetzung einen hohen Sicherheitsgewinn hinsichtlich der klinisch relevanten Viren.
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Neuberger, Jürgen. "Antragsgrund und Frühwarnsysteme im Sinne des Richtlinien-Vorschlags der EU-Kommission über einen präventiven Restrukturierungsrahmen". Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht 21, n.º 38 (1 de septiembre de 2018): 2053–63. http://dx.doi.org/10.1515/zinso-2018-213804.

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Muhar, S., G. Pohl, M. Stelzhammer, M. Jungwirth, R. Hornich y S. Hohensinner. "Integratives Flussgebietsmanagement: Abstimmung wasserwirtschaftlicher, gewässerökologischer und naturschutzfachlicher Anforderungen auf Basis verschiedener EU-Richtlinien (Beispiel Steirische Enns)". Österreichische Wasser- und Abfallwirtschaft 63, n.º 9-10 (octubre de 2011): 167–73. http://dx.doi.org/10.1007/s00506-011-0336-0.

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Treib, Oliver. "Die Umsetzung von EU-Richtlinien im Zeichen der Parteipolitik: Eine akteurszentrierte Antwort auf die Misfit-These". Politische Vierteljahresschrift 44, n.º 4 (diciembre de 2003): 506–28. http://dx.doi.org/10.1007/s11615-003-0096-y.

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Schittenhelm, Karin. "Geschlechterbezogene Verfolgung und ihre Beurteilung in Asylverfahren. Die Umsetzung von UNHCR- und EU-Richtlinien am Beispiel von Schweden". GENDER – Zeitschrift für Geschlecht, Kultur und Gesellschaft 10, n.º 2 (23 de mayo de 2018): 32–46. http://dx.doi.org/10.3224/gender.v10i2.03.

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Payrhuber, Melanie y Ulrich Stelkens. "„1:1-Umsetzung“ von EU-Richtlinien: Rechtspflicht, rationales Politikkonzept oder (wirtschafts)politischer Populismus? – zugleich zu Unterschieden zwischen Rechtsangleichungs- und Deregulierungsrichtlinien –". Europarecht 54, n.º 2 (2019): 190–221. http://dx.doi.org/10.5771/0531-2485-2019-2-190.

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König, Katharina y Christoph Hauer. "Bewertung der österreichischen Gewässerentwicklungskonzepte im Rahmen der Umsetzungsziele der EU-Richtlinien WRRL (2000/60/EG) und HWRL (2007/60/EG)". Österreichische Wasser- und Abfallwirtschaft 68, n.º 11-12 (30 de septiembre de 2016): 475–87. http://dx.doi.org/10.1007/s00506-016-0347-y.

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Seeling, Reinhard. "POSSIBILITIES OF IMPLEMENTING THE RESOLUTION NO 92/57 ES OF THE COUNCIL OF THE EU MINISTRIES IN GERMANY/DIE UMSETZUNG DER RICHTLINIEN 92/57/EWG DES EU-MINISTERRATES IN DEUTSCHLAND". JOURNAL OF CIVIL ENGINEERING AND MANAGEMENT 7, n.º 4 (31 de agosto de 2001): 286–93. http://dx.doi.org/10.3846/13921525.2001.10531738.

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Until now, in Germany, a construction company was in full responsibility for the fulfilment of a contract including the works performed on the contract terms. Today a person who awards a contractis is also responsible for the works performed on the contract terms. The performance of works in accordance with new terms requires additional experts who work for certain remuneration and to certain extent become the coordinators of construction. The new procedure pursues four purposes: decrease in the number of accidents, the preparation of safety of works, the integration of aspects of a contract into planning and announcing of these aspects before awarding a contract to an executor, and the engagement of the owner of construction in the procedure of settling the problems of work safety. In the course of creation this new system, the following works must be carried out: the elaborated analysis of an available situation and the settlement of a number of theoretical and practical problems. The research performed has shown that the major reasons of accidents in the course of construction comprise falling down from a big height and other events of falling down. They make up almost 40 per cent of all accidents. Over one third of these accidents occur because of the mistakes made at the stage of construction planning. Due to a new attitude to the safety of works the functions of the owner of construction are extended, the plan ensuring the safety of works and health made by a coordinator becomes necessary, mutual cooperation between the owner of construction and a coordinator as well as the qualification of the coordinator become very important. Therefore the functions of a coordinator and decisions that are to be made at the stages of planning, organizing and performing the works must be clearly outlined. To ensure the effective work of a coordinator his remuneration must be correctly calculated in accordance with the EU directives. To ensure the feasibility of this system the responsibility of all its participants must be outlined as well.
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Heid, Stephan y Thomas Kurz. "Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Ausschluss bei Unzuverlässigkeit eines Mitglieds der Bietergemeinschaft, unmittelbare Anwendbarkeit von EU-Richtlinien, selbständiger rechtlicher Bestand eines Pauschalgebührenbeschlusses". Recht und Praxis der öffentlichen Auftragsvergabe 19, n.º 6 (2019): 336. http://dx.doi.org/10.33196/rpa201906033601.

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von Lippe, Maximilian, Stephanie Mosler, Petra Lührmann y Anja Carlsohn. "Mikronährstoffdosierungen in Nahrungsergänzungsmitteln im Vergleich zu den Höchstmengenvorschlägen des Bundesinstituts für Risikobewertung". Aktuelle Ernährungsmedizin 45, n.º 04 (agosto de 2020): 269–75. http://dx.doi.org/10.1055/a-1113-6946.

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Zusammenfassung Hintergrund Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) veröffentlichte im Januar 2018 Höchstmengenvorschläge (HMV) für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln (NEM). Die vorliegende Arbeit untersucht beispielhaft die Einhaltung der HMV in NEM aus dem Einzelhandel. Material und Methodik In dieser Pilotstudie im Querschnittdesign wurden 106 NEM aus einem Reformhaus, einem Supermarkt und 2 Drogerien aus Schwäbisch Gmünd hinsichtlich ihrer Mikronährstoffdosierungen untersucht. Für die Analysen wurden die Nährstoffangaben auf den Verpackungen der einzelnen Präparate herangezogen, in einer Datenbank erfasst und mit den jeweiligen HMV für Vitamine und Mineralstoffe in NEM verglichen. Ergebnisse Insgesamt wurden 30 Einzelvitaminpräparate, 11 Einzelmineralstoffpräparate, 44 Multivitaminpräparate, 11 Multimineralpräparate und 10 Multivitamin- und Multimineralstoffpräparate untersucht. Von den 106 untersuchten NEM hielten ca. 48 % die HMV bei allen Nährstoffen ein. Eine Überschreitung der HMV bei mindestens einem Mikronährstoff wiesen 55 Präparate (51,8 %) auf. Die HMV wurden am häufigsten bei Multivitamin- und Multimineralstoffpräparaten (80 % der Präparate) überschritten. Schlussfolgerung Die Untersuchung zeigt, dass mehr als die Hälfte der untersuchten NEM aus dem stationären Einzelhandel in Schwäbisch Gmünd die HMV des BfR für Vitamine und Mineralstoffe überschreiten. Das ist bedenklich, da mit dem Gebrauch von hoch dosierten Vitamin- und Mineralstoffpräparaten gesundheitliche Risiken einhergehen können, insbesondere bei hoher habitueller Zufuhr. VerbraucherInnen sollten somit auf die möglichen Risiken, die aus der Einnahme von NEM resultieren können, hingewiesen werden. Verbindliche Höchstmengen sowie EU-weite einheitliche Richtlinien für Mikronährstoff-Höchstmengen in NEM wären möglicherweise sinnvoll.
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Gildehaus, Franz. "Aufbau eines GMP-Radionuklidlabors". Der Nuklearmediziner 40, n.º 04 (diciembre de 2017): 253–61. http://dx.doi.org/10.1055/s-0043-111356.

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ZusammenfassungMit der Änderung des Arzneimittelgesetzes 2009 erfolgte eine Neubewertung der Herstellung von Radiopharmaka. Seitdem unterliegt ihre Herstellung grundsätzlich dem Arzneimittelgesetz, wobei dies nicht nur für nicht-zugelassene Radiopharmaka gilt, sondern ebenso für die Herstellung von Tc-Kits aus zugelassenen Mo/Tc-Generatoren mithilfe von zugelassenen Markierungskits. Die für die Herstellung verantwortliche Person muss laut § 13 (1) entweder eine sachkundige Person sein, oder nach § 13 (2b) ein Arzt, der auch persönlich die Anwendung bei einem bestimmten Patienten vornimmt. Die Herstellung und Qualitätskontrolle von Arzneimitteln selbst unterliegt einer Reihe von Gesetzen, Verordnungen, Leitlinien und EU-Richtlinien, die aber oft nicht eindeutig oder nur eingeschränkt auf Radiopharmaka anwendbar sind. Leider erfolgt die Auslegung dieser Regelungen durch die lokalen Überwachungsbehörden innerhalb Deutschlands sehr uneinheitlich. Einer der Gründe dafür ist sicherlich die unterschiedliche Ausstattung der einzelnen Kliniken und Praxen in den verschiedenen Bundesländern. Aus Gründen einer flächendeckenden Patientenversorgung werden noch viele veraltete Einrichtungen geduldet, aber meist zieht eine Modernisierung der Räumlichkeiten auch die Anpassung der Arbeitsweise, Dokumentation und Qualitätssicherungsmaßnahmen an die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen nach sich. Hierzu müssen sich die Betreiber mit den heute gültigen GMP-Anforderungen auseinandersetzen, die mit ihren vielfältigen Themen wie der baulichen Konzeption, einer personellen Weiterentwicklung, den Bedingungen einer aseptischen Arbeitsweise, der Prozessvalidierung und den Freigabekriterien für Parenteralia hohe Anforderungen stellt. Alle diese Punkte sollten dabei schon im Vorfeld mit den Fachleuten der zuständigen Überwachungsbehörde diskutiert werden, um risikobasiert die notwendigen Maßnahmen abzuschätzen. Dennoch muss eine weitgehende nationale Harmonisierung der Radiopharmaka-Herstellung und die Spezifizierung der gesetzlichen Anforderungen ein vorrangiges Ziel sein, da z. B. PET-Radiopharmaka heute zum Repertoire der modernen Nuklearmedizin gehören, auch wenn der Zugang zu innovativen Tracern für den niedergelassenen Nuklearmediziner in mehrfacher Hinsicht außerordentlich eingeschränkt ist. Die Verfügbarkeit wurde mit dem Inkrafttreten der 15. Novelle des AMG neu geregelt. Durch den Wegfall des ehemaligen § 4a Satz 1 Nr. 3 fallen Herstellung und Anwendung dieser Präparationen nun unter den Geltungsbereich des AMG und die damit verbundenen Tätigkeiten sind nach § 67 Abs. 2 bei der zuständigen Genehmigungsbehörde anzeigepflichtig. Aus der geschilderten Situation ergibt sich die Notwendigkeit, über Möglichkeiten der Eigenherstellung von Radiopharmaka unter GMP-Bedingungen auch in kleineren klinischen Einrichtungen nachzudenken.
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Lence, Sergio H. y Dermot J. Hayes. "EU and US Regulations for Handling and Transporting Genetically Modified Grains: Are Both Positions Correct?. Les reglements relatifs a la manipulation et au transport des OGM en Europe et aux Etats 6. Unis sont-ils justifies?. EU- und US-Richtlinien fur die Handhabung und den Transport von gentechnisch verandertem Getreide: Sind beide Positionen korrekt?" EuroChoices 5, n.º 2 (agosto de 2006): 20–27. http://dx.doi.org/10.1111/j.1746-692x.2006.00030.x.

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Osterhues, Heiner. "EU-MDR: Was Sich mit dem Ende der Übergangsfrist für den Einkauf ändert". Klinik Einkauf 01, n.º 02 (junio de 2019): 42–44. http://dx.doi.org/10.1055/s-0039-1692952.

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Resumen
Die neue europäische Medizinprodukte-Verordnung fasst die zwei bisherigen Richtlinien zusammen und ersetzt sie; als europäische Verordnung gilt sie auch für Deutschland. Für den Einkauf bedeutet das: Mit Ablauf der Übergangsfristen muss man mit Versorgungsengpässen bestimmter Produkte und mit Kostensteigerungen rechnen.
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"EU-Gentechnik-Richtlinien". Nachrichten aus Chemie, Technik und Laboratorium 42, n.º 10 (octubre de 1994): 1070. http://dx.doi.org/10.1002/nadc.19940421036.

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Stürner, Michael. "Privatrechtsangleichung durch EU-Richtlinien". JURA - Juristische Ausbildung 39, n.º 4 (1 de enero de 2017). http://dx.doi.org/10.1515/jura-2017-0076.

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"Aktuelle Änderungen im Steuerrecht – EU-Richtlinien-Umsetzungsgesetz". Steuer- und RechtsBrief Touristik, n.º 1 (1 de enero de 2005). http://dx.doi.org/10.37307/j.1868-7881.2005.01.03.

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Paternostro-Sluga, T. "EU Richtlinien zur Behandlung akuter und chronischer Rückenschmerzen". Physikalische Medizin, Rehabilitationsmedizin, Kurortmedizin 16, n.º 04 (4 de octubre de 2006). http://dx.doi.org/10.1055/s-2006-954361.

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Horn, Norbert. "Die Kreditkarte im europäischen Gemeinschaftsrecht und in der deutschen Rechtsprechung". Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft 7, n.º 3 (1 de enero de 1995). http://dx.doi.org/10.15375/zbb-1995-0305.

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Die Kreditkarte wird von mehreren erlassenen oder geplanten Richtlinien und Empfehlungen der EU erfaßt, die vor allem dem Verbraucherschutz dienen. Die deutsche Rechtsprechung zur Kreditkarte erfüllt eine Reihe der darin aufgestellten Anforderungen bereits. Da die Kreditkarte aber ein Zahlungsinstrument des internationalen Reiseverkehrs über den EU-Raum hinaus ist, bedarf es der Harmonisierung des EU-Rechts mit anderen Rechten, z. B. dem der USA. Dies gilt vor allem für das Widerrufsrecht des Karteninhabers.
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"Das Medizinproduktegesetz (MPG)". Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift 12, n.º 07 (noviembre de 2017): 26. http://dx.doi.org/10.1055/s-0043-120958.

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SummaryDas Medizinproduktegesetz regelt die bundeseinheitliche Umsetzung der EU-Richtlinien 90/385/EWG, 93/42/EWG und 98/79/EWG für die Inverkehrbringung, Zulassung und Kontrolle von Medizinprodukten. Das Inverkehrbringen seitens des Herstellers setzt eine CE-Kennzeichnung voraus.
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"Umweltfreundliche und qualifizierte Alternative zu Hartchrom". Konstruktion 71, n.º 07-08 (2019): IW10—IW11. http://dx.doi.org/10.37544/0720-5953-2019-07-08-72.

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Die Luft- und Raumfahrtindustrie setzt zunehmend auf PVD-Beschichtungen als Ersatz für Hartchrom, denn Chrom unterliegt in wichtigen Märkten weltweit sehr strengen Auflagen. In der Europäischen Union fällt sechswertiges Chrom unter die EU-Verordnung REACH, in der Richtlinien für die sichere Verwendung von Chemikalien in der gesamten Lieferkette festgelegt sind.
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Dissing, Henrik. "The Water Framework Directive could be the Key". Ökologisches Wirtschaften - Fachzeitschrift 18, n.º 1 (1 de marzo de 2003). http://dx.doi.org/10.14512/oew.v18i1.228.

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Resumen
Die Wasserrahmenrichtlinie ist eine der wichtigsten neuen EU-Richtlinien im Hin­blick auf eine nachhaltige Entwicklung. Auch in den Beitrittsländern sind die Vorbe­reitungen zur Übernahme in vollem Gange. Da das Management von Wasserres­sourcen in unmittelbarem Zusammenhang mit Fragen der Landnutzung und der all­gemeinen wirtschaftlichen Entwicklung steht, sind für eine erfolgreiche Umsetzung jedoch noch zahlreiche finanzielle und institutionelle Hindernisse zu überwinden.
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Wehrmann, Christof, Maximilian Rickers y Meinhard Schilling. "Messtechnische Expositionswertbestimmung zur elektromagnetischen Sicherheit im Automobil". tm - Technisches Messen 82, n.º 4 (28 de enero de 2015). http://dx.doi.org/10.1515/teme-2014-0010.

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Resumen
ZusammenfassungAls Folge der steigenden Anzahl an Fahrzeugen im europäischen Raum mit Hybrid- und Elektroantrieb wird der Thematik der elektromagnetischen Sicherheit zukünftig eine immer bedeutendere Rolle zukommen. Im Rahmen des EU-Forschungsprojekts ,,EM-Safety“ wurde ein Messsystem entwickelt, welches Fahrzeuge nach ICNIRP geltenden Richtlinien überprüft, um somit die Gesundheit der Insassen zu schützen. Die Aufgaben des Projekts, erste Messungen sowie die dabei aufgetretenen Signale innerhalb und außerhalb des Fahrzeugs werden hier in kurzer Form erläutert.
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Goletiani, Liana. "Zur Übersetzung deontischer Modalmarker ins Ukrainische: eine korpusgestützte Untersuchung anhand von EU-Richtlinien". Zeitschrift für Slawistik 60, n.º 2 (1 de enero de 2015). http://dx.doi.org/10.1515/slaw-2015-0019.

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Schmidt-Kessel, Martin. "Zur Kollision von Informationspflichten aus EU-Richtlinien im Blick auf die Entwürfe zur Verbraucherrechterichtlinie". Zeitschrift für Gemeinschaftsprivatrecht 8, n.º 2 (24 de enero de 2011). http://dx.doi.org/10.1515/gpr.2011.8.2.79.

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Corazza, Luisa y Luca Nogler. "Die „weiche“ Wirkung des Verschlechterungsverbotes in EU-Richtlinien – zugleich eine Besprechung von EuGH Rs. C-98/09 (Sorge)". ZESAR, n.º 2 (4 de febrero de 2011). http://dx.doi.org/10.37307/j.1868-7938.2011.02.05.

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Pirker, Benedikt y Astrid Epiney. "Zur (Vor-)Wirkung und zu den Umsetzungsverpflichtungen von EU-Richtlinien – Eine unionsrechtliche Untersuchung der HETA-Abwicklung und des Moratoriums der österreichischen Finanzmarktaufsicht". Verwaltungsarchiv 108, n.º 3 (28 de enero de 2017). http://dx.doi.org/10.1515/verwarch-2017-0301.

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Köndgen, Johannes. "Neue EG-Investmentrichtlinien". Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft 14, n.º 3 (1 de enero de 2002). http://dx.doi.org/10.15375/zbb-2002-0310.

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Resumen
Selten ist eine kapitalmarktrechtliche EU-Richtlinie sehnlicher erwartet worden, als die nachstehend abgedruckten Richtlinien zur Änderung der auf das Jahr 1985 zurückdatierenden „Richtlinie zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren" (sog. OGAW-Richtlinie). Letztere war der - von Anfang an fragmentarische - Versuch, das Recht der Investmentfonds europaweit zu harmonisieren. 1985 gelang dies nur für Wertpapierfondsprodukte, denen damit ein produktbezogener „Europa-Pass" zuerkannt wurde. Die stürmische Expansion der Investmentbranche (Verdreifachung des Anlagevermögens der Investmentgesellschafien allein in den Jahren 1995-2000) und die fortschreitende Ausdifferenzierung der Fondsprodukte machten einen zweiten Harmonisierungsanlauf unausweichlich. Die über ein Jahrzehnt andauernden Vorbereitungsarbeiten an „OGAW II" sind erst Ende 2001 zum Abschluss gelangt; das Ergebnis sind gleich zwei Anderungsrichtlinien zu „OGAWI".Die Richtlinie 2001/108/EG (nachfolgend abgedruckt unter B) gilt der Harmonisierung der neueren Fondsprodukte. Überfällig war hier eine Regelung der (nicht nur) in Deutschland längst etablierten Geldmarktfonds und Dachfonds. Den produktbezogenen Europa- Pass erhalten jetzt auch die (nur in Bankeinlagen investierenden) Cash-Fonds sowie die (für deutsche Inlandsfonds nach dem KAGG noch nicht zugelassenen) reinen Derivate-Fonds. Ergänzend treten Regelungen über Index-Fonds hinzu.Die Richtlinie 2001/107/EG (nachfolgend abgedruckt unter A) harmonisiert das Recht der Anbieter von kollektiver Finanzportfolioverwaltung. Damit erhalten nicht nur die Fondsprodukte, sondern auch die Fondsgesellschaften den Europa-Pass und sind damit den Kreditinstituten (Zweite Bankrechtskoordinierungsrichtlinie) und den Wertpapierdienstleistungsunternehmen (Wertpapierdienstleistungsrichtlinie) gleichgestellt. Zugleich erweitert die Richtlinie den zulässigen Geschäftsbereich von kollektiven Portfolioverwaltem. Letztere dürfen sich nunmehr auch der individuellen Portfolioverwaltung, der Anlageberatung sowie der Wertpapierverwahrung zuwenden. Diese Änderungen sind in der Bundesrepublik allerdings schon durch das soeben verabschiedete Vierte Finanzmarktförderungsgesetz vorweggenommen worden. Schließlich vereinfacht die zweite Anderungsrichtlinie noch die Anforderung an den vom Fondsanbieter zu erstellenden Prospekt.Nach derzeitigem Stand soll die Umsetzung der beiden Richtlinien nicht bis zum Erlass eines Fünften Finanzmarktförderungsgesetzes warten müssen. Um die erforderlichen umfangreichen Neuerungen nicht mit anderen (und möglicherweise kontroversen) finanzmarktrechtlichen Reformprojekten zu verknüpfen, ist vielmehr ein rein investmentrechtliches Transformationsgesetz geplant. Das Bundesfinanzministerium möchte dieses Transformationsgesetz zugleich zum Anlass nehmen, das gesamte KAGG - dessen äußere und innere Systematik nach etwa einem Dutzend größerer Novellierungen immer unklarer geworden ist - einer gründlichen Revision zu unterwerfen. Mit der Verabschiedung ist im Jahre 2003 zu rechnen.
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Kuhlen, Rainer. "Zum Vorschlag der EU-Kommission für eine neue Urheberrechtsrichtlinie". Information - Wissenschaft & Praxis 68, n.º 2-3 (4 de enero de 2017). http://dx.doi.org/10.1515/iwp-2017-0026.

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Resumen
ZusammenfassungDie Europäische Kommission hat mit Datum 14. September 2016 einen (derzeit stark kontrovers diskutierten) Vorschlag für eine neue Urheberrechtsrichtlinie „On Copyright in the Digital Single Market“ (COM(2016) 593 final) vorgelegt. Dies ist keine Ersetzung der bestehenden Richtlinien, insbesondere nicht der alten InfoSoc-Richtlinie von 2001. Vielmehr wird eine Vielzahl neuer Schrankenregelungen vorgeschlagen (z. B. für grenzüberschreitende Ausbildung, TDM, Gedächtnisorganisationen, Bibliotheken, Leistungsschutzrecht für Presseverleger) die jetzt weitgehend obligatorisch für eine Umsetzung in das jeweils nationale Recht der Mitgliedsländer sein sollen. In diesem Beitrag steht die Frage im Zentrum, inwieweit der jetzige Vorschlag allgemein zu einer Verbesserung der Nutzungssituation für Wissen und Information in Bildung und Wissenschaft führen kann.
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Nitsch, Cordula. "Political topics (Fiction)". DOCA - Database of Variables for Content Analysis, 26 de marzo de 2021. http://dx.doi.org/10.34778/3b.

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Resumen
The variable examines which political topics are prevalent in fictional entertainment. Studies differentiate either between the two categories political and sociopolitical issues (e.g., Eilders & Nitsch, 2015) or they take a closer look at the presented political topics by differentiating between the three thematic dimensions of politics: polity for the institutional and normative infrastructure, policy for particular political issues, and politics for competition and power relations (e.g., Nitsch et al., 2019; Nitsch & Eilders, 2015). Field of application/theoretical foundation The differentiation between the three dimensions of politics goes back to political science and allows insights into which picture of politics is presented in the media. Analyses show that fictional (and non-fictional) media content tends to have a strong focus on the dimension of politics, i.e. movies and TV-series typically concentrate on negotiation processes between the parties and the power struggle between political camps (e.g., Jandura et al., 2016; Nitsch & Eilders, 2015; Nitsch et al., 2019). References/combination with other methods of data collection --- Example study Nitsch & Eilders, 2015 Information on Nitsch & Eilders, 2015 Authors: Cordula Nitsch & Christiane Eilders Research interest: depiction of politics (centrality of politics, topics, actors, political actions) in political dramas of two different countries (US and Germany) Object of analysis: two political dramas (“The West Wing”, US; “Kanzleramt”, Germany) Timeframe of analysis: 2004-2005 Information about variable Variable name/definition: Politische Themen [political topics] Pro Szene können bis zu drei politische Themen codiert werden, nämlich jeweils ein Thema aus den drei Bereichen polity, policy und politics. Eine Codierung von zwei Themen innerhalb eines der Bereiche (z.B. zwei policy Themen) ist NICHT möglich. In einer Szene, in der mehrere Themen durcheinander eingeworfen werden (z. B. eine Gruppe von Menschen redet durcheinander), muss folglich das zentrale Thema bestimmt werden. Lässt sich nicht bestimmen, welches das dominanteste Thema ist, wird das erstgenannte codiert. Politics, policy, polity wird ausschließlich für den eigenen nationalen Kontext codiert. Außenpolitik wird als nationale policy codiert. Justizthemen werden meist im Bereich polity codiert; außer es wird Handlungsbedarf für die Politik artikuliert, dann werden diese Themen als Rechtspolitik bei den policies codiert. [Up to three political topics can be coded per scene, namely one topic each of the three dimensions polity, policy and politics. The coding of two topics within one of the dimensions (e.g. two policy topics) is NOT possible. In a scene where several topics are addressed (e.g. a group of people talking), the central topic must be determined. If it is not possible to determine which is the most dominant topic, the first one is coded. Politics, policy, polity is coded exclusively for its own national context. Foreign policy is coded as a national policy. Justice issues are usually coded in the area of polity; unless the need for political action is articulated, in which case these topics are coded as legal policy in the policies.] Level of analysis: Szenenebene Scale level: Nominal Reliability: .83 (polity .70, policy .96, politics .84) V10 [THEMA-polity] Polity (Strukturen und Institutionen) 0 kein polity Thema angesprochen 101 Bundesrat (USA: Senat) 102 Bundestag (USA: Congress) 103 Parlamente 104 Parteien bzw. Fraktionen (nur, wenn es um die Strukturen geht, aber nicht, wenn nur Parteien oder Fraktionen genannt werden!) 105 Regierung/ Regierungssysteme 106 Andere politische Institutionen 201 Internationale Richtlinien/ Internationale Abkommen und Regelungen 301 Gewaltenteilung 302 Föderalismus 303 Verfassung/-sgrundsätze / Zentrale Verfassungsprinzipien 304 Gesellschaftsordnung 401 Entscheidungsfindung/ Verfahrensordnung (sofern nicht ein Gremium bei den 100er Ausprägungen bezogen: Warum gibt es einen Vermittlungsausschuss? Regeln und Infrastruktur der Entscheidungsfindung  Erklärungen über Abläufe) 402 Politische Kultur: Normen und Sitten (für die Stabilität des politischen Systems, z.B.: Sind Parteispenden Kavaliersdelikte…) 403 Bürokratie/ Verwaltung 501 Gerichte (Judikative) 502 Gesetze und Rechtsnormen/ Grundgesetz 503 Bürgerrechte 504 Menschenrechte 505 Öffentliches Recht (Völkerrecht, Staatsrecht, Sozialrecht usw.) 506 Strafrecht (Strafgesetzbuch) 507 Zivilrecht (Erbrecht, Familienrecht, Schuldrecht usw.) 600 Polity in anderen Ländern 999 Sonstige Strukturen und Institutionen V11 [THEMA-policy] Policy (Politikbereiche) Die Zuordnung einzelner Politikthemen zu den aufgeführten Bereichen ist kontextabhängig. So kann z.B. Drogenpolitik je nach Fokus unter Sozialpolitik, Arbeitspolitik oder Gesundheitspolitik verortet werden). Beim Thema Antisemitismus ist eine Zuordnung unter Diskriminierung möglich (wenn es um Antisemitismus allgemein geht) oder unter innere Sicherheit (wenn es um kriminelle Energie geht) oder unter Rechtspolitik (wenn ein Verfahren wegen antisemitischer Gewalt thematisiert wird). 0 kein policy Thema angesprochen 101 Außenpolitik (diplomatische Beziehungen, Konflikte usw.; Achtung: Hier wird nur das codiert, was nicht unter Verteidigungspolitik fällt; Außenpolitik wird auch codiert, wenn spezifische policies angesprochen werden, wie z. B. die Medienfreiheit in Ungarn oder die Bildungspolitik in Italien) 102 EU-Politik (Institutionen, Erweiterung europäische Integration) 103 Entwicklungspolitik 104 Politik in anderen Ländern (nur, wenn keine Beziehung zu D bzw. USA) 105 Verteidigungspolitik (betrifft „äußere Sicherheit“ wie Bundeswehr, NATO, Abrüstung) 201 Innere Sicherheit (Terrorismus, Verfassungsschutz, Polizei, Links- und Rechtsradikalismus) 301 Bildungs- und Forschungspolitik (Hochschulpolitik, Lehrpläne, Technikentwicklung, ggf. Kindergärten-/Kindergartenknappheit  sind je nach Kontext aber auch als Sozial- oder Familienpolitik denkbar) 302 Kulturpolitik (Film, Theater, Musik) 303 Medienpolitik (Meinungsfreiheit, Inhalte) 401 Sozialpolitik (Achtung: Sozialpolitik wird nur codiert, wenn keine Zuordnung zu detaillierteren Bereichen wie Familien- oder Rentenpolitik möglich ist; ansonsten fallen hierunter z.B. Armut, Reichtum, Sozialabbau, Kinderarmut, Hartz4, Demografischer Wandel, Obdachlosigkeit) 402 Familienpolitik (Familie, Ehe, Scheidung, Erziehung, Kindergärten, Väterrechte) 403 Jugendpolitik 404 Rentenpolitik 501 Gesundheitspolitik 502 Drogenpolitik 503 Lebensmittelpolitik 504 Verbraucherschutzpolitik 601 Umwelt- und Klimapolitik 602 Energiepolitik 603 Agrar- und Forstwirtschaftspolitik 604 Infrastrukturpolitik (Wohnungsbau/Mietrecht/Eigentum, Städtebau, Post- und Fernmeldewesen) 605 Verkehrspolitik (Straßenbau, Schifffahrt, Luftfahrt, Schienenwege) 701 Arbeitspolitik (soziale Sicherung, Recht auf Arbeit, Tarife- und Lohnpolitik, Gewerkschaften, Arbeitsschutz, Arbeitnehmerrechte, Beschäftigungspolitik, Sexismus/sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, berufstätige Mütter, Diskriminierung am Arbeitsplatz, Arbeitslosigkeit) Wenn Wirtschafts- und Arbeitspolitik innerhalb einer Szene gleichwertig sind, wird Arbeitspolitik codiert. 702 Wirtschaftspolitik (Unternehmertum, Wirtschaftsförderung) 703 Finanzpolitik (Subventionen, Steuerpolitik, Haushalt, Geld- und Währungspolitik) 801 Rechtspolitik (Gesetzgebung, Grundrechte, Strafrecht, Kriminalität) 901 Migrationspolitik (Einwanderungspolitik, Ausländer- und Flüchtlingsfragen, Integrationsfragen, Migration) 902 Minderheitenpolitik (z.B. Diskriminierung, ethnische Minderheiten, Rassismus, Antisemitismus, religiöse Minderheiten, Homosexuelle, Menschen mit Behinderung) 903 Asyl 999 Sonstige Politikbereiche V12 [THEMA-politics] Politics (Wie wird etwas durchgesetzt? Diskussionen/Kämpfe; auch wenn es nicht um Parteienstreit im engeren Sinne geht, also auch bei außenpolitischen Verhandlungen) 0 kein politics Thema angesprochen 10 Abstimmungen/Entscheidungsverfahren (Darstellungen des Prozesses) 11 Ausschussarbeit 12 Parlamentsarbeit (große/kleine Anfragen, Anhörungen) 13 Gesetzgebungsverfahren 14 Gipfelkonferenzen 15 Untersuchungsausschuss 16 Sonstige politische Auseinandersetzungen 20 Bildung von Interessenskoalitionen 21 Interessenvermittlung/-artikulation/-auswahl/-bündelung/-durchsetzung 22 Kampf um Entscheidungsbefugnis/ Legitimationsbeschaffung durch Verhandlungen 23 Koalitionsverhandlungen 24 Kompromisssuche/Konsensfindung 30 Lobbyismus/ Überzeugungsarbeit von außen 31 Öffentlichkeitsarbeit/ Pressekampagnen/ Instrumentalisierung von Medien 40 Personalentscheidung (Bewerbung um einen Posten, Entlassungen etc.) 41 Postenverteilung 50 Putsch/ Staatsstreich in anderen Ländern 60 Wahlen/Wahlkampf 61 Andere Partizipationsformen (Volksbegehren, Bürgerinitiative) 99 Sonstige Prozesse References Eilders, C., & Nitsch, C. (2015). Politics in Fictional Entertainment: An Empirical Classification of Movies and TV Series. International Journal of Communication, 9, 1563–1587. Jandura, O., Gladitz, P., & Nitsch, C. (2016). Parlamente in non-fiktionalen und fiktionalen Angeboten. Was man in „Berlin direkt“ und „Borgen“ über parlamentarische Abläufe erfährt [Parliaments in non-fictional and fictional formats. What we learn about parliamentary procedures in “Berlin direkt” and “Borgen”. Publizistik, 61(3), 287–304. Nitsch, C. & Eilders, C. (2015). Fictional politics on TV: Comparing the representations of political reality in the US-series “The West Wing” and the German series “Kanzleramt”. Global Media Journal. German Edition, 5(1), 1–19. Nitsch, C., Jandura, O., & Bienhaus, P. (2019). The democratic quality of political depictions in fictional TV-entertainment. A comparative content analysis of the political drama Borgen and the journalistic magazine Berlin direkt. Communications. The European Journal of Communication Research. DOI: https://doi.org/10.1515/commun-2019-2076.
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