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Spielberg, Petra. "Weiter im Plan". kma - Klinik Management aktuell 10, n.º 07 (julio de 2005): 24–25. http://dx.doi.org/10.1055/s-0036-1573358.

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Resumen
Das Debakel um die EU-Verfassung berührt die EU-Gesundheitspolitik kaum. Ohnehin hätte die EU-Verfassung die Befugnisse der Kommission nur geringfügig erweitert. Politisch spannender, da sind sich Experten einig, sind Handlungsfelder der EU jenseits des Primärrechts.
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Potacs, Michael. "EU-Verfassung und staatliche Integrationsschranken". Journal für Rechtspolitik 27, n.º 4 (2019): 271. http://dx.doi.org/10.33196/jrp201904027101.

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3

Spielberg, Petra. "Sozialstaat in angelsächsischer Manier". kma - Klinik Management aktuell 10, n.º 08 (agosto de 2005): 20. http://dx.doi.org/10.1055/s-0036-1573389.

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4

Schramm, Alfred. "Gesamtänderung der Bundesverfassung durch die EU-Verfassung?" Zeitschrift für öffentliches Recht 61, n.º 1 (2006): 41. http://dx.doi.org/10.33196/zoer200601004101.

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Beckmann, Martin, Frank Deppe y Mathis Heinrich. "In schlechter Verfassung? Ursachen und Konsequenzen der EU-Verfassungskrise". PROKLA. Zeitschrift für kritische Sozialwissenschaft 36, n.º 144 (1 de septiembre de 2006): 307–24. http://dx.doi.org/10.32387/prokla.v36i144.543.

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Resumen
After the failed referenda in France and the Netherlands the European Union is in trouble. The integration process is confronted with a double crisis. Firstly the legitimacy of the EU in the population, particularly in lower income groups, has been weakened because of the negative social effects of neoliberal integration projects such as the Lisbon strategy. Secondly the EU is faced with a crisis of leadership. The Franco-German project of making the EU a global player in security policies that also rivals the US failed because of resistance of other European Governments.
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6

Solmaz, Kahraman. "Die türkische Verfassung unter dem Einfluss des EU-Reformprozesses". Der Staat 54, n.º 2 (junio de 2015): 159–99. http://dx.doi.org/10.3790/staa.54.2.159.

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7

Kreß, Hartmut. "Das Recht auf Gesundheit - Impulse aus der EU-Verfassung". Zeitschrift für Evangelische Ethik 49, n.º 1 (1 de febrero de 2005): 3–8. http://dx.doi.org/10.14315/zee-2005-0103.

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8

Lichtenstein, Dennis y Christiane Eilders. "Konstruktionen europäischer Identität in den medialen Debatten zur EU-Verfassung". Publizistik 60, n.º 3 (31 de julio de 2015): 277–303. http://dx.doi.org/10.1007/s11616-015-0240-x.

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Brandt, Reinhard. "»Verantwortung vor Gott« und andere Koordinaten: Zur Präambel der EU-Verfassung". Zeitschrift für Theologie und Kirche 103, n.º 2 (2006): 280. http://dx.doi.org/10.1628/004435406777632129.

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Mavrakos, Christos. "Eine Roadmap zur Gründung einer Europäischen Politischen Union (EPU) – Sechs Etappen zu ihrer Verwirklichung". Europarecht 55, n.º 2 (2020): 190–209. http://dx.doi.org/10.5771/0531-2485-2020-2-190.

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Resumen
Immer wieder kommt es vor, dass europäische Politiker den Standpunkt vertreten, die EU solle sich bezogen auf ihren heutigen Entwicklungsstand viel weiterreichende Ziele in ihrem politischen Aktionsradius setzen. Dabei scheiden sich die Geister, inwieweit die Verfolgung dieser Ziele zuallererst eine umfassende Überarbeitung der aktuellen institutionellen Struktur der EU, einschließlich der Verabschiedung einer durch föderale Züge gekennzeichneten Verfassung, voraussetzt. Lähmend wirken sich darüber hinaus die in 2005 in Frankreich und den Niederlanden gescheiterten Volksabstimmungen über das Projekt einer Verfassung für Europa aus. Das Gespenst dieser Rückschläge scheint weiter um das europäische Haus zu streifen und dessen politische Elite zu verfolgen. Um aus dieser Pattsituation herauszukommen, geht der vorliegende Beitrag zunächst davon aus, dass die Entscheidung in eine höhere Stufe der europäischen Integration, eine sogenannte "Europäische Politische Union“, überzugehen, von jedem einzelnen Mitgliedstaat eigenständig und nach seinem eigenen nationalen Interesse zu treffen ist. Der Beitrag stellt dann denjenigen Mitgliedstaaten, die sich für einen solchen Übergang aussprechen würden, eine für die Realisierung dieses Projekts geeignete und aus sechs Etappen bestehende Roadmap zur Verfügung. Dabei geht es vorwiegend darum, die nötige inner- und zwischenstaatliche demokratische Legitimität, wie auch eine erhöhte Effizienz, des Verfahrens zu gewährleisten.
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Ziemer, Klaus. "Änderung der Realverfassung ohne formelle Verfassungsänderung". Zeitschrift für Politik 67, n.º 1 (2020): 68–85. http://dx.doi.org/10.5771/0044-3360-2020-1-68.

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Resumen
Polen galt unter den Ländern Ostmitteleuropas lange Zeit als Musterbeispiel für eine gelungene Transformation von einem kommunistischen zu einem demokratischen Verfassungsstaat. Die von der Partei »Recht und Gerechtigkeit« (PiS) unter ihrem Vorsitzenden Jarosław Kaczyński seit ihrem Wahlsieg vom Oktober 2015 schrittweise durchgeführten Reformen des polnischen Justizsystems haben ohne formelle Verfassungsänderung die Realverfassung des Landes zu einem Staat verändert, in dem die in der Verfassung verankerte Gewaltenteilung in der Praxis höchst gefährdet ist. Dagegen protestieren Organisationen der polnischen Zivilgesellschaft. Zunehmend greifen Institutionen der EU wie EU-Kommission und Europäischer Gerichtshof ein, um grundlegende Standards europäischer Rechtsstaatlichkeit aufrechtzuerhalten.
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김대환. "Der Schutz der Grundrechte der EU-Verfassung - Inhalt, Funktion und Eingriffsgrenze der Grundrechte -". Public Law Journal 8, n.º 1 (febrero de 2007): 169–94. http://dx.doi.org/10.31779/plj.8.1.200702.007.

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Leidwein, Alois. "Landwirtschaft und Landwirtschaftlicher Betrieb – Legaldefinitionen und Verkehrsanschauung". Die Bodenkultur: Journal of Land Management, Food and Environment 69, n.º 1 (24 de agosto de 2018): 29–45. http://dx.doi.org/10.2478/boku-2018-0004.

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Resumen
Zusammenfassung Die Legaldefinitionen „Landwirtschaft“ und „landwirtschaftlicher Betrieb“ differieren zwischen dem Recht der Europäischen Union (EU-Recht) und nationalem Recht. Der „landwirtschaftliche Betrieb“ ist zudem im nationalen Recht unterschiedlich definiert. Dieser Beitrag analysiert Legaldefinitionen und Begrifflichkeiten relevanter Rechtsmaterien (EU-Recht, Verfassungsrecht, Steuerrecht, Gewerberecht, Landarbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Beihilfenrecht, Erbrecht, Grundverkehrsrecht, Raumordnungsrecht) aus rechtlicher wie fachlicher Sicht und skizziert juristische und politische Entwicklungsmöglichkeiten. Bei der rechtlichen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern im Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) verbleibt die Landwirtschaft gemäß Art. 15 Abs. 1 B-VG als Kompetenz der Länder. Es gibt jedoch keine Definition von „Landwirtschaft“ und „landwirtschaftlicher Tätigkeit“ in der Verfassung. Die Direktwirkung des EU-Vertrages impliziert eine zeitgemäße Interpretation des Art. 15 Abs. 1 B-VG und eine partielle Derogation gesetzlicher Regelungen, u. a. in der Gewerbeordnung und der Urprodukteverordnung. Der in gesetzlichen Regelungen vorausgesetzte Begriff „landwirtschaftlicher Betrieb“ ist in der Verwaltungspraxis und im Rechtswesen zeitgemäß zu interpretieren (Verkehrsauffassung).
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Liebert, Ulrike. "Staatenverein oder demokratische Bürgerunion?" Forschungsjournal Soziale Bewegungen 31, n.º 1-2 (26 de junio de 2018): 337–47. http://dx.doi.org/10.1515/fjsb-2018-0038.

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Resumen
Zusammenfassung Am „katalanischen Prozess“ (Kraus/Vergés Gifra) scheiden sich die Geister: In Katalonien wie Spanien prallen hier wie dort die Befürworter der Selbstbestimmung oder gar Unabhängigkeit dieser „historischen Nation“ auf die Verteidiger der Einheit staatlicher Souveränität. Auch in der europäischen Öffentlichkeit trifft der Katalonien-Konflikt einen empfindlichen Nerv: Kann er doch als Testfall für die Zukunft Europas gelten, nämlich ob sich die EU immer noch als ein Staatenverein oder als eine europäische Bürgerunion begreift (Fassbender). Der Essay beleuchtet zunächst einige gegensätzliche Ideen über den katalanischen Prozess, Demokratie, Verfassung und Europäisierung, die dem katalanisch-spanischen Konflikt zugrunde liegen, mit dem Ziel, Ansätze zur Konfliktvermittlung zu identifizieren, die den Ansprüchen an eine europäische Bürgerunion gerecht werden könnten.
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Beichelt, Timm y Anja Thomas. "National politics matter! – Die Suche nach einer europäischen Verfassung und die Stärkung der nationalen Legitimationsgrundlagen der EU". integration 32, n.º 3 (2009): 282–94. http://dx.doi.org/10.5771/0720-5120-2009-3-282.

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Vesco, Stephan. "Autorität und Demokratie im Konstitutionalismus: vom Spannungsverhältnis zu dessen autoritärer Ausschaltung". Zeitschrift für Politik 66, n.º 4 (2019): 413–29. http://dx.doi.org/10.5771/0044-3360-2019-4-413.

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Resumen
Angesichts der Wahlerfolge der Rechtspopulisten scheint sich eine alarmistische Grundhaltung breitzumachen, welche mit einem Rückzug auf den Liberalismus und Konstitutionalismus einhergeht und für sich beansprucht, damit die Demokratie gegen den Autoritarismus zu schützen. Mein Beitrag nimmt dies zum Anlass, die erwähnten Begrifflichkeiten und ihre Verhältnisse einer genaueren Betrachtung zu unterziehen. Zunächst möchte ich rekonstruieren, wie und in welcher Weise der Verfassung bzw. dem Konstitutionalismus Autorität immer schon eingeschrieben ist (1-3), und sich die Demokratie dazu in Wahrheit in einem Spannungsverhältnis befindet, das durch den konstitutionellen Liberalismus allerdings zu Ungunsten der Demokratie vorentschieden wird (4). Im Hauptteil der Arbeit werde ich weiters erörtern, wie im autoritären Wirtschaftsliberalismus der 1930er Jahre das demokratische Moment ganz getilgt wird (5) und die europäische Nachkriegsordnung diesen in gewisser Weise fortschreibt. Letzteres ist anhand der entsprechenden rechtlichen und politischen Entwicklungen der EU zu rekonstruieren (6). Daraus ist für den Status quo ein autoritäres Verhältnis von Konstitutionalismus zur Demokratie zu folgern, dessen mögliche Alternative kurz angedacht werden kann (7).
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Streit, Manfred E. "Die „Verfassung für Europa“ - Bemerkungen zu einem ordnungspolitischen Dauerproblem". ORDO 55, n.º 1 (1 de enero de 2004). http://dx.doi.org/10.1515/ordo-2004-0118.

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Resumen
ZusammenfassungGegenstand dieser Analyse ist der Entwurf einer Verfassung für Europa, vorgeschlagen vom „Konvent zur Zukunft Europas“. Zunächst (Teil 1) wird auf die Struktur des Entwurfs eingegangen. Es handelt sich um ein wenig durchschaubares, ungewöhnlich langes Konvolut von Titeln, Bestimmungen und Artikeln, welches dem Ziel des Konvents zuwider läuft, die Europäische Union transparent zu machen. In Teil 2 wird eines der erklärten Ziele der Verfassung herausgegriffen und argumentiert, daß es eine Verwechslung mit einer wirtschaftspolitischen Konzeption, der Sozialen Marktwirtschaft, beinhaltet. Es schließt sich eine Analyse des Status der Europäischen Kommission nach Maßgabe des Entwurfs an (Teil 3). Danach dürfte die Kommission das wohl mächtigste Organ der EU sein, ohne daß Vorkehrungen zur Kontrolle dieser Macht getroffen werden. Belegt wird damit ein Demokratiedefizit der EU, falls der Entwurf Verfassungsrealität wird. Im letzten Teil (4) werden die Perspektiven aufgezeigt, die sich für die EU nach dem Verfassungsentwurf abzeichnen, wenn diese den in der Verfassung eingeräumten Aufgaben nachgeht. Das Demokratiedefizit aufgreifend, wird dafür plädiert, den Entwurf in den gegenwärtigen und zukünftigen Mitgliedsstaaten einem Referendum zu unterwerfen, um die Legitimität der Verfassung zu stärken und die handelnden Europapolitiker zur klärenden Diskussion des Verfassungsvorhabens anzuhalten.
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Doering, Detmar. "Austritt erlaubt? Die Verfassung der Europäischen Union braucht ein Sezessionsrecht". ORDO 51, n.º 1 (1 de enero de 2000). http://dx.doi.org/10.1515/ordo-2000-0117.

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Resumen
ZusammenfassungDas Thema „Sezession“ wird normalerweise mit Gewalt und politischer Unordnung assoziiert. Eine Sezession kann allerdings auch als Ausübung des nationalen Selbstbestimmungsrechts betrachtet werden. Insofern kann sie auch zur Verteidigung gegen zentralistische und diskriminierende Gesetzgebung dienen. Besonders in der kulturell, sozial und ökonomisch heterogenen Europäischen Union könnte das Thema sinnvoll diskutiert werden. Den immanenten zentralistischen Tendenzen der EU könnte so wirksam entgegengetreten werden. Da eine Sezession aber nicht notwendig in diese Richtung wirkt, bedarf es einer klaren Theorie der Sezession und ihrer praktischen Anwendung. In existierenden Staatenbünden/Bundesstaaten wie die EU ist es möglich und wünschenswert, das Recht auf Sezession als Verfassungsrecht zu definieren. Eine Sezession könnte so friedlich unter rechtsstaatlichen Vorzeichen ablaufen. Den „unteren“ Regierungsebenen würde die Möglichkeit gegeben, gegen diskriminierende Gesetzgebung Druck auszuüben. Diese Vorteile können durch konkrete Regeln verstärkt werden. Diese sollten Bundeseigentum, den Zeithorizont von Sezessionen, die Staatsschulden und demokratische Kriterien für die Sezession (etwa qualifizierte Mehrheiten) behandeln. Es muß ebenfalls festgelegt werden, ob Sezessionen einseitig oder bilateral erfolgen dürfen. Im Fall der EU scheint Unilateralismus empfehlenswert, weil sonst die EU selbst weiterhin die letzte Entscheidungsinstanz hierzu wäre. Die Aufnahme eines Sezessionsrechts in der europäischen Verfassung wird das Subsidiaritätsprinzip und das letztinstanzliche Recht der Mitgliedsstaaten stärken. Ein anderes wichtiges Ergebnis wäre eine Art Wettbewerbsföderalismus, in dem freie Märkte gedeihen könnten.
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Budelacci, Orlando y Gabriel N. Toggenburg. "Politik und Religion in Europa". Global Europe – Basel Papers on Europe in a Global Perspective, n.º 68 (16 de marzo de 2016). http://dx.doi.org/10.24437/global_europe.v0i68.129.

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Der Beitrag von Orlando Budelacci beschäftigt in grundsätzlicher Weise mit folgenden Fragen: Was sind die Auswirkungen des Transzendenzverlustes für das Politische? Führt die Säkularisierung zu einer Verlagerung ehemals theologischer Gehalte auf den Staat? Stimmt es, dass wir eine Renaissance der Religion erleben und dass der Staat durch die Übertragung religiöser Ansprüche auf den Staat überfordert wird? Es geht also nicht primär um die Frage, ob der Staat Orientierung in existenziellen Fragen liefern soll, sondern inwiefern die Religion, ob verdrängt oder in anderem Gewand erscheinend, im Politischen präsent ist.Gabriel N. Toggenburg sucht in seinem Beitrag nach einem (dritten) Weg zur (v)erfassbaren Religionsidee der EU. Dabei geht er unter anderem auf die Europäische Grundrechtscharta, die EU-Verfassung und auf die Österreich-Krise ein. Weiterhin schreibt er über den Islam und das Verhältnis der EU zur USA und zur Türkei.InhaltsverzeichnisPolitik und Religion im postmetaphysischen Europa Orlando Budelacci (Seite 4) Der (dritte) Weg zur (v)erfassbaren Religionsidee der EUGabriel N. Toggenburg (Seite 27)
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Kaufmann, Bruno, Georg Kreis y Andreas Gross. "Direkte Demokratie und europäische Integration: Die Handlungsspielräume der Schweiz". Global Europe – Basel Papers on Europe in a Global Perspective, n.º 75 (16 de marzo de 2016). http://dx.doi.org/10.24437/global_europe.v0i75.122.

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Diese Ausgabe der Basler Schriften setzt sich mit dem Verhältnis von direkter Demokratie und europäischer Integration auseinander. Im ersten Text geht Bruno Kaufmann der Frage nach, welche Bedeutung die Volksrechte für den europäischen Integrationsprozess haben – und wie die EU umgekehrt die Entwicklung der Direkten Demokratie vorantrieb. Er zeigt auf, dass der europäische Integrationsprozess die Direkte Demokratie gestärkt hat. Ebenso wie den Verfahren von Initiative und Referendum nun bei der Etablierung einer gemeinsamen Verfassung eine Schlüsselrolle zukommt.Im zweiten Aufsatz setzt sich Georg Kreis mit der grundsätzlichen Kritik an der Direkten Demokratie auseinander, wie sie rund um das französische Plebiszit vom 29. Mai 2005 geäussert worden ist. In dem Text werden die Vor- und Nachteile der Direkten Demokratie in einer modernen repräsentativen Demokratie gegeneinander gestellt und die Frage nach dem „wie weiter?“ gestellt.Darauf geht – nur für diese Schrift – abschliessend Andreas Gross ein. Er beurteilt die überstürzte Entstehung und Ratifizierung des EU-Verfassungsvertrages unter dem Gesichtspunkt ihrer Demokratieverträglichkeit und kommt zum Schluss, dass es durchaus Entwicklungsperspektiven gäbe, mit denen sich europäische Integration und Direkte Demokratie miteinander versöhnen liessen. Dies hätte weitreichende, und wie er meint hilfreiche, Folgen für die Schweiz und Europa.InhaltsverzeichnisEinleitung (Seite 7)Direkte Demokratie in Europa - eine ÜbersichtBruno Kaufmann (Seite 13)Grenzen der Demokratie? Überlegungen anlässlich Frankreichs jüngster EU-AbstimmungGeorg Kreis (Seite 35)Der Verfassungsvertrag der Europäischen Union – Sackgasse der europäischen Demokratie? Wege aus dem posttraumatischen Zustand der EU und der europäischen Krise der Demokratie.Andreas Gross (Seite 55)
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Kreis (Hrsg.), Georg y Orlando Budelacci (Redaktion). "Der Beitrag der Wissenschaften zur künftigen Verfassung der EU. Interdisziplinäres Verfassungssymposium anlässlich des 10-Jahre-Jubiläums des Europainstituts der Universität Basel". Global Europe – Basel Papers on Europe in a Global Perspective, n.º 66 (16 de marzo de 2016). http://dx.doi.org/10.24437/global_europe.v0i66.131.

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Das Europainstitut der Universität Basel hat anlässlich des Jubiläums zu seinem zehnjährigen Bestehen am 23. Juni 2003 ein interdisziplinäres Kolloquium zur Idee einer gesamteuropäischen Verfassung abgehalten.Die unterschiedlichen Vorstellungen können, vereinfachend, drei Grundverständnissen zugeordnet werden. Da gibt es das (national) staats- zentrierte Verfassungsverständnis, das der Europäischen Gemeinschaft grundsätzlich die Verfassungsfähigkeit abspricht. Daneben gibt es ein bloss formales Verfassungsverständnis, das mit einem einheitlichen, kohärenten und einprägsamen Dokument zufrieden ist. Ein drittes ist das funktionelle Verfassungsverständnis; es könnte das problemadäquateste sein und verliert sich nicht in der Frage, ob mit der Organisation der Dinge zugleich eine wie immer geartete Staatlichkeit entstehe oder diese voraussetze. Es ergänzt vielmehr in einem Mehrebenen-Modell die nationalen Verfassungen um eine supranationale „Hausordnung“: Es definiert Organe, legt Entscheidverfahren, Handlungsbefugnisse und Kontrollmechanismen fest. Welchen Namen man dem Papier dann gibt, ist von sekundärer Bedeutung. Das Mischwort „Verfassungsvertrag” könnte die angemessene Konsenslösung sein.InhaltsverzeichnisEinleitung: Der längere Weg der Bemühungen um eine gesamteuropäische Verfassung Georg Kreis (Seite 5) 1. Monodisziplinäre Stellungnahmen (Seite 12)1.1 Rechtswissenschaft Olivier Jouanjan (Seite 12); Anne Peters (Seite 24); Jürgen Schwarze (Seite 30)1.2 Wirtschaftswissenschaft Peter Bernholz (Seite 37); Viktor Vanberg (Seite 43); Roland Vaubel (Seite 48) 1.3 Politikwissenschaft Wolf Linder (Seite 58); Dieter Freiburghaus (Seite 60); Rudolf Hrbek (Seite 61)2. Interdisziplinäre Diskussionsrunde (Seite 68)
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"Inhalt". Recht und Politik 56, n.º 3 (1 de julio de 2020): 247–48. http://dx.doi.org/10.3790/rup.56.3.toc.

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DAS AKTUELLE THEMA – GRUNDGESETZ UND RASSE Rassen entstehen durch Rassismus 247 Marco Buschmann ,Rasse‘, Rassismus und Antirassismus. Historische Anmerkungen zum Rassebegriff in Art. 3 GG 252 Christian Geulen SCHWERPUNKT CORONA-PANDEMIE TEIL 2 Grundrechtsschutz in der Corona-Pandemie 258 Oliver Lepsius Über die Versammlungsfreiheit in der Corona-Krise – eine Zwischenbilanz 282 Horst Meier Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei Freiheitsbeschränkungen infolge der Coronavirus SARS CoV-2 Pandemie 286 Martin H. W. Möllers AUFSÄTZE Mietpreisbegrenzung durch die Bundesländer. Der Berliner „Mietendeckel“ auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand 309 Foroud Shirvani Eid auf die Verfassung – Aber auf welche? 320 Ulrich Battis Edukatorische Verfassungspolitik 330 Stefan Luft Das Bundesverfassungsgericht ultra vires. Das Letztentscheidungsrecht im Spannungsfeld von Recht und Politik 344 Jörn Ipsen Zur rechtsstaatlichen Umsetzung des EZB-Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2020 364 Daniel Reichert-Facilides Handlungspflichten von Bundesregierung und Bundestag nach dem EZB-Urteil 376 Andreas Wimmel EZB-Urteil: Wenn das der Parlamentarische Rat gewusst hätte… Karlsruhe positioniert immer wieder die „Ewigkeitsklausel“ gegen Europa 382 Robert Chr. van Ooyen Künstliche Intelligenz! Menschliche Dummheit? Gesetzgeberische Vernunft!? Ein Plädoyer für eine EU-Grundverordnung zur künstlichen Intelligenz (KI-GVO) 386 Oliver Lücke Amtszeitbegrenzungen. Amerikanisches Erfolgsrezept für den politischen Erneuerungsprozess der Bundesreprublik? 394 Philipp Adorf STANDPUNKT Der „Fall Borchardt“ und die Wahl von Landesverfassungsrichter*innen 407 Werner Reutter RECHTSPOLITISCHES AUS DEN USA Auf dem Weg zur Präsidialdiktatur? Die USA stehen bei der kommenden Präsidentschaftswahl vor einem Scheideweg 410 Manfred H. Wiegandt BLOG DES QUARTALS / AUS DEM JUWISSBLOG Mehr Smend für die Staatsorganisation – Zur jüngsten Bundesverfassungsgerichts-Entscheidung in Sachen Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern 419 Mathias Honer GENDER UND RECHTSPOLITIK Geschlechtergerechte Regulierungsansätze im EU-Weißbuch zur Künstlichen Intelligenz 423 Wiebke Fröhlich, Lisa Meltendorf und Anne Reiher BERICHTE UND INFORMATIONEN Rechtspolitische Zeitschriftenumschau 3/2020 427 Christian Busse BUCHBESPRECHUNGEN Europa-Rechtspolitik der Verfassungsgerichte im deutsch-italienischen Vergleich 432 Robert Chr. van Ooyen Zum Staatsverständnis Karl Poppers 434 Manfred H. Wiegandt NAMEN UND NACHRICHTEN Mecklenburg-Vorpommern: Barbara Borchardt neue Verfassungsrichterin 308 Präsidentenwechsel im Bundesverfassungsgericht 329 Hamburg: Anna Galina neue Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz 343 Revirement im Bundesverfassungsgericht I 375 Revirement im Bundesverfassungsgericht II 426 Autoren dieses Heftes 438
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Nitsch, Cordula. "Political topics (Fiction)". DOCA - Database of Variables for Content Analysis, 26 de marzo de 2021. http://dx.doi.org/10.34778/3b.

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Resumen
The variable examines which political topics are prevalent in fictional entertainment. Studies differentiate either between the two categories political and sociopolitical issues (e.g., Eilders & Nitsch, 2015) or they take a closer look at the presented political topics by differentiating between the three thematic dimensions of politics: polity for the institutional and normative infrastructure, policy for particular political issues, and politics for competition and power relations (e.g., Nitsch et al., 2019; Nitsch & Eilders, 2015). Field of application/theoretical foundation The differentiation between the three dimensions of politics goes back to political science and allows insights into which picture of politics is presented in the media. Analyses show that fictional (and non-fictional) media content tends to have a strong focus on the dimension of politics, i.e. movies and TV-series typically concentrate on negotiation processes between the parties and the power struggle between political camps (e.g., Jandura et al., 2016; Nitsch & Eilders, 2015; Nitsch et al., 2019). References/combination with other methods of data collection --- Example study Nitsch & Eilders, 2015 Information on Nitsch & Eilders, 2015 Authors: Cordula Nitsch & Christiane Eilders Research interest: depiction of politics (centrality of politics, topics, actors, political actions) in political dramas of two different countries (US and Germany) Object of analysis: two political dramas (“The West Wing”, US; “Kanzleramt”, Germany) Timeframe of analysis: 2004-2005 Information about variable Variable name/definition: Politische Themen [political topics] Pro Szene können bis zu drei politische Themen codiert werden, nämlich jeweils ein Thema aus den drei Bereichen polity, policy und politics. Eine Codierung von zwei Themen innerhalb eines der Bereiche (z.B. zwei policy Themen) ist NICHT möglich. In einer Szene, in der mehrere Themen durcheinander eingeworfen werden (z. B. eine Gruppe von Menschen redet durcheinander), muss folglich das zentrale Thema bestimmt werden. Lässt sich nicht bestimmen, welches das dominanteste Thema ist, wird das erstgenannte codiert. Politics, policy, polity wird ausschließlich für den eigenen nationalen Kontext codiert. Außenpolitik wird als nationale policy codiert. Justizthemen werden meist im Bereich polity codiert; außer es wird Handlungsbedarf für die Politik artikuliert, dann werden diese Themen als Rechtspolitik bei den policies codiert. [Up to three political topics can be coded per scene, namely one topic each of the three dimensions polity, policy and politics. The coding of two topics within one of the dimensions (e.g. two policy topics) is NOT possible. In a scene where several topics are addressed (e.g. a group of people talking), the central topic must be determined. If it is not possible to determine which is the most dominant topic, the first one is coded. Politics, policy, polity is coded exclusively for its own national context. Foreign policy is coded as a national policy. Justice issues are usually coded in the area of polity; unless the need for political action is articulated, in which case these topics are coded as legal policy in the policies.] Level of analysis: Szenenebene Scale level: Nominal Reliability: .83 (polity .70, policy .96, politics .84) V10 [THEMA-polity] Polity (Strukturen und Institutionen) 0 kein polity Thema angesprochen 101 Bundesrat (USA: Senat) 102 Bundestag (USA: Congress) 103 Parlamente 104 Parteien bzw. Fraktionen (nur, wenn es um die Strukturen geht, aber nicht, wenn nur Parteien oder Fraktionen genannt werden!) 105 Regierung/ Regierungssysteme 106 Andere politische Institutionen 201 Internationale Richtlinien/ Internationale Abkommen und Regelungen 301 Gewaltenteilung 302 Föderalismus 303 Verfassung/-sgrundsätze / Zentrale Verfassungsprinzipien 304 Gesellschaftsordnung 401 Entscheidungsfindung/ Verfahrensordnung (sofern nicht ein Gremium bei den 100er Ausprägungen bezogen: Warum gibt es einen Vermittlungsausschuss? Regeln und Infrastruktur der Entscheidungsfindung  Erklärungen über Abläufe) 402 Politische Kultur: Normen und Sitten (für die Stabilität des politischen Systems, z.B.: Sind Parteispenden Kavaliersdelikte…) 403 Bürokratie/ Verwaltung 501 Gerichte (Judikative) 502 Gesetze und Rechtsnormen/ Grundgesetz 503 Bürgerrechte 504 Menschenrechte 505 Öffentliches Recht (Völkerrecht, Staatsrecht, Sozialrecht usw.) 506 Strafrecht (Strafgesetzbuch) 507 Zivilrecht (Erbrecht, Familienrecht, Schuldrecht usw.) 600 Polity in anderen Ländern 999 Sonstige Strukturen und Institutionen V11 [THEMA-policy] Policy (Politikbereiche) Die Zuordnung einzelner Politikthemen zu den aufgeführten Bereichen ist kontextabhängig. So kann z.B. Drogenpolitik je nach Fokus unter Sozialpolitik, Arbeitspolitik oder Gesundheitspolitik verortet werden). Beim Thema Antisemitismus ist eine Zuordnung unter Diskriminierung möglich (wenn es um Antisemitismus allgemein geht) oder unter innere Sicherheit (wenn es um kriminelle Energie geht) oder unter Rechtspolitik (wenn ein Verfahren wegen antisemitischer Gewalt thematisiert wird). 0 kein policy Thema angesprochen 101 Außenpolitik (diplomatische Beziehungen, Konflikte usw.; Achtung: Hier wird nur das codiert, was nicht unter Verteidigungspolitik fällt; Außenpolitik wird auch codiert, wenn spezifische policies angesprochen werden, wie z. B. die Medienfreiheit in Ungarn oder die Bildungspolitik in Italien) 102 EU-Politik (Institutionen, Erweiterung europäische Integration) 103 Entwicklungspolitik 104 Politik in anderen Ländern (nur, wenn keine Beziehung zu D bzw. USA) 105 Verteidigungspolitik (betrifft „äußere Sicherheit“ wie Bundeswehr, NATO, Abrüstung) 201 Innere Sicherheit (Terrorismus, Verfassungsschutz, Polizei, Links- und Rechtsradikalismus) 301 Bildungs- und Forschungspolitik (Hochschulpolitik, Lehrpläne, Technikentwicklung, ggf. Kindergärten-/Kindergartenknappheit  sind je nach Kontext aber auch als Sozial- oder Familienpolitik denkbar) 302 Kulturpolitik (Film, Theater, Musik) 303 Medienpolitik (Meinungsfreiheit, Inhalte) 401 Sozialpolitik (Achtung: Sozialpolitik wird nur codiert, wenn keine Zuordnung zu detaillierteren Bereichen wie Familien- oder Rentenpolitik möglich ist; ansonsten fallen hierunter z.B. Armut, Reichtum, Sozialabbau, Kinderarmut, Hartz4, Demografischer Wandel, Obdachlosigkeit) 402 Familienpolitik (Familie, Ehe, Scheidung, Erziehung, Kindergärten, Väterrechte) 403 Jugendpolitik 404 Rentenpolitik 501 Gesundheitspolitik 502 Drogenpolitik 503 Lebensmittelpolitik 504 Verbraucherschutzpolitik 601 Umwelt- und Klimapolitik 602 Energiepolitik 603 Agrar- und Forstwirtschaftspolitik 604 Infrastrukturpolitik (Wohnungsbau/Mietrecht/Eigentum, Städtebau, Post- und Fernmeldewesen) 605 Verkehrspolitik (Straßenbau, Schifffahrt, Luftfahrt, Schienenwege) 701 Arbeitspolitik (soziale Sicherung, Recht auf Arbeit, Tarife- und Lohnpolitik, Gewerkschaften, Arbeitsschutz, Arbeitnehmerrechte, Beschäftigungspolitik, Sexismus/sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, berufstätige Mütter, Diskriminierung am Arbeitsplatz, Arbeitslosigkeit) Wenn Wirtschafts- und Arbeitspolitik innerhalb einer Szene gleichwertig sind, wird Arbeitspolitik codiert. 702 Wirtschaftspolitik (Unternehmertum, Wirtschaftsförderung) 703 Finanzpolitik (Subventionen, Steuerpolitik, Haushalt, Geld- und Währungspolitik) 801 Rechtspolitik (Gesetzgebung, Grundrechte, Strafrecht, Kriminalität) 901 Migrationspolitik (Einwanderungspolitik, Ausländer- und Flüchtlingsfragen, Integrationsfragen, Migration) 902 Minderheitenpolitik (z.B. Diskriminierung, ethnische Minderheiten, Rassismus, Antisemitismus, religiöse Minderheiten, Homosexuelle, Menschen mit Behinderung) 903 Asyl 999 Sonstige Politikbereiche V12 [THEMA-politics] Politics (Wie wird etwas durchgesetzt? Diskussionen/Kämpfe; auch wenn es nicht um Parteienstreit im engeren Sinne geht, also auch bei außenpolitischen Verhandlungen) 0 kein politics Thema angesprochen 10 Abstimmungen/Entscheidungsverfahren (Darstellungen des Prozesses) 11 Ausschussarbeit 12 Parlamentsarbeit (große/kleine Anfragen, Anhörungen) 13 Gesetzgebungsverfahren 14 Gipfelkonferenzen 15 Untersuchungsausschuss 16 Sonstige politische Auseinandersetzungen 20 Bildung von Interessenskoalitionen 21 Interessenvermittlung/-artikulation/-auswahl/-bündelung/-durchsetzung 22 Kampf um Entscheidungsbefugnis/ Legitimationsbeschaffung durch Verhandlungen 23 Koalitionsverhandlungen 24 Kompromisssuche/Konsensfindung 30 Lobbyismus/ Überzeugungsarbeit von außen 31 Öffentlichkeitsarbeit/ Pressekampagnen/ Instrumentalisierung von Medien 40 Personalentscheidung (Bewerbung um einen Posten, Entlassungen etc.) 41 Postenverteilung 50 Putsch/ Staatsstreich in anderen Ländern 60 Wahlen/Wahlkampf 61 Andere Partizipationsformen (Volksbegehren, Bürgerinitiative) 99 Sonstige Prozesse References Eilders, C., & Nitsch, C. (2015). Politics in Fictional Entertainment: An Empirical Classification of Movies and TV Series. International Journal of Communication, 9, 1563–1587. Jandura, O., Gladitz, P., & Nitsch, C. (2016). Parlamente in non-fiktionalen und fiktionalen Angeboten. Was man in „Berlin direkt“ und „Borgen“ über parlamentarische Abläufe erfährt [Parliaments in non-fictional and fictional formats. What we learn about parliamentary procedures in “Berlin direkt” and “Borgen”. Publizistik, 61(3), 287–304. Nitsch, C. & Eilders, C. (2015). Fictional politics on TV: Comparing the representations of political reality in the US-series “The West Wing” and the German series “Kanzleramt”. Global Media Journal. German Edition, 5(1), 1–19. Nitsch, C., Jandura, O., & Bienhaus, P. (2019). The democratic quality of political depictions in fictional TV-entertainment. A comparative content analysis of the political drama Borgen and the journalistic magazine Berlin direkt. Communications. The European Journal of Communication Research. DOI: https://doi.org/10.1515/commun-2019-2076.
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