Auswahl der wissenschaftlichen Literatur zum Thema „Deutschland / Sozialgesetzbuch 11 Deutschland / Sozialgesetzbuch 5“

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Zeitschriftenartikel zum Thema "Deutschland / Sozialgesetzbuch 11 Deutschland / Sozialgesetzbuch 5"

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Hollederer, Alfons. "Die Gewährleistung von Krankheitshilfen bei asylsuchenden Menschen: Zweiklassenmedizin in Deutschland?" Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz 63, no. 10 (2020): 1203–18. http://dx.doi.org/10.1007/s00103-020-03215-7.

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Zusammenfassung Hintergrund Es gibt im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) zwei Möglichkeiten der Leistungsgewährung mit praktischer Relevanz für die Gesundheitsversorgung (abhängig von der Voraufenthaltszeit): die Grundleistungen und die Leistungen in besonderen Fällen analog zum Sozialgesetzbuch (SGB) XII. Methodik Die Sekundärdatenanalyse untersucht das Leistungsgeschehen im Krankheitsfall bei den Leistungsempfängern nach dem AsylbLG beim Forschungsdatenzentrum der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Dem untersuchten Personenkreis wurde noch keine Flüchtlingseigenschaft bzw. Asylberechtigung zuerkannt. Ergebnisse Zum Stichtag 31.12.2018 bezogen 423.201 Personen in Deutschland Leistungen nach dem AsylbLG. Davon war gut ein Drittel Frauen. Das Durchschnittsalter betrug 24 Jahre. Über die Hälfte stammte aus Asien. Über ein Drittel aller Leistungsempfänger befand sich in ambulanter (33,5 %) oder stationärer Behandlung (1,3 %). Zwischen den Bundesländern variierten die Leistungen zur Hilfe bei Krankheit sowie die gesundheitsbezogenen Pro-Kopf-Bruttoausgaben sehr stark. Die Gewährung von Leistungen bei Krankheit war in Aufnahmeeinrichtungen relativ gering. Mit Gesundheitskarte war die Inanspruchnahme stationärer Behandlung generell höher. Die gesundheitsbezogene Regelversorgung mit Hilfen in besonderen Fällen (§2 AsylbLG analog SGB XII) erreichte einen größeren Anteil an leistungsberechtigten Menschen mit 42,7 % am Jahresende als die Minimalversorgung nach §3 AsylbLG mit 29,0 %. Sie verursachte trotzdem im Vergleich weniger Bruttoausgaben. Schlussfolgerung Es wird empfohlen, §2 AsylbLG schon bei einer Voraufenthaltszeit ab 3 Monaten anzuwenden, um frühzeitiger die Hilfen analog Kap. 5–9 SGB XII gewähren zu können. Eine flächendeckende Einführung der Gesundheitskarte würde den Zugang verbessern.
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2

Bödeker, Wolfgang, and Susanne Moebus. "Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für Gesundheitsförderung und Prävention 2012–2017: Positive Effekte durch das Präventionsgesetz?" Das Gesundheitswesen 82, no. 03 (2019): 282–87. http://dx.doi.org/10.1055/a-0829-6632.

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Zusammenfassung Hintergrund Das Präventionsgesetz zielt auf die Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention in Deutschland. Durch das Gesetz werden Änderungen bei den sogenannten „§20-Maßnahmen“ des Sozialgesetzbuch V vorgenommen. Für die durch die Krankenkassen zu erbringenden Leistungen in diesem Bereich wurden Richtwerte erhöht bzw. neu vorgegeben. Zielsetzung dieses Beitrags ist es zu untersuchen, wie sich die Präventionsausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Zeitraum von 2012 bis 2017 entwickelt haben und ob die Vorgaben des Präventionsgesetzes erreicht wurden. Methode Die Rechnungsergebnisse der GKV wurden ausgewertet. Die Leistungsausgaben pro Versicherte wurden berechnet und die Ausgabenveränderungen sowohl nach Einzelkonten als auch nach Präventionsbereichen zusammengefasst analysiert. Der Einfluss des Präventionsgesetzes wurde durch die Betrachtung der Zeiträume 2012–2017, 2012–2014 und 2014–2017 herausgestellt. Ergebnisse Im Jahr 2017 entfielen 2,5% der Leistungsausgaben der GKV, ca. 5 Mrd. Euro, auf die ausgewiesenen Präventionsbereiche. Nahezu 60% dieser Präventionsausgaben wurden für (Krebs)-Früherkennung und Schutzimpfungen aufgewendet. Die Ausgaben für „§20-Maßnahmen“ beliefen sich auf € 7,17/Versicherte und erreichten damit den gesetzlichen Richtwert, machten aber weniger als 10% aller Präventionsausgaben aus. Die Präventionsausgaben pro Versicherte nahmen in Zeitraum zwar zu, der Anteil der GKV-Präventionsausgaben an den Leistungsausgaben hat sich aber seit 2015 insgesamt verringert. Ausgaben für Präventionsmaßnahmen, die sich direkt an die Versicherten richten (Individualansatz, Bonusprogramme) und des Setting-Ansatzes (nicht betriebliche Settings, betriebliche Gesundheitsförderung) sind nach Inkrafttreten des Präventionsgesetzes zusammen kaum gestiegen. Dies ergibt sich, weil trotz der Zunahme bei den Ausgaben für die betrieblichen und nicht betrieblichen Settings eine ebenso starke Abnahme bei den Versichertenboni für gesundheitsbewusstes Verhalten eingetreten ist. Schlussfolgerungen Relativ zu den Gesamtausgaben der GKV nehmen die Präventionsausgaben weiterhin ab. Die durch das Präventionsgesetz vorgegeben Richtwerte wurden aber erreicht. Richtwerte haben sich als probates Instrument zur Lenkung von Präventionsausgaben erwiesen und zu einer Erhöhung der Ausgaben für den Setting-Ansatz geführt. Insgesamt zeigt sich aber kein Ausgabeneffekt im Bereich der Prävention seit dem Präventionsgesetz, da eine Kompensation zu Lasten der nicht mit Richtwerten versehenen Individuen bezogenen Maßnahmen (Bonusprogramme) erfolgte.
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Dissertationen zum Thema "Deutschland / Sozialgesetzbuch 11 Deutschland / Sozialgesetzbuch 5"

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Dithmar, Thomas. "Der Rechtsschutz in wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten im Recht der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung : Umfang der Zuständigkeit der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit für wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten in Angelegenheiten des SGB V und XI /." Frankfurt am Main [u.a.] : Lang, 2000. http://www.gbv.de/dms/spk/sbb/recht/toc/312026706.pdf.

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2

Flüchter, Annedore. "Kollektivverträge und Konfliktlösung im SGB V : Wirksamkeit und Wirkungsweise im Verhältnis zu den vertragschließenden Verbänden und den einzelnen Kassen und Leistungserbringern /." Baden-Baden : Nomos-Verl.-Ges, 2000. http://www.gbv.de/dms/spk/sbb/recht/toc/312060041.pdf.

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3

Müller, Bettina. "Schweigepflicht, Offenbarungsbefugnisse und -pflichten des Arztes insbesondere gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung." Master's thesis, Saechsische Landesbibliothek- Staats- und Universitaetsbibliothek Dresden, 2010. http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:14-qucosa-61906.

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Nach einer historisch fundierten Analyse der Bedeutung der ärztlichen Schweigepflicht und ihrer gegenwärtigen rechtlichen Verankerung werden Normenkonflikte insbesondere im Verhältnis zwischen Vertragsarzt und gesetzlicher Krankenversicherung herausgearbeitet und Lösungsansätze dargestellt.
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Grütters, Hans Jochen. "Auswirkungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes von 01.01.1996 (EBM'96) auf die Wirtschaftlichkeitsprüfung nach 106 SGB V /." 1998. http://www.gbv.de/dms/bs/toc/253559243.pdf.

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5

Müller, Bettina. "Schweigepflicht, Offenbarungsbefugnisse und -pflichten des Arztesinsbesondere gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung." Master's thesis, 2010. https://slub.qucosa.de/id/qucosa%3A924.

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Nach einer historisch fundierten Analyse der Bedeutung der ärztlichen Schweigepflicht und ihrer gegenwärtigen rechtlichen Verankerung werden Normenkonflikte insbesondere im Verhältnis zwischen Vertragsarzt und gesetzlicher Krankenversicherung herausgearbeitet und Lösungsansätze dargestellt.:1 Einleitung 1 2 Die Schweigepflicht des Arztes 2 2.1 Geschichtliche Entwicklung 2 2.1.1 Historische Vorläufer 2 2.1.2 Verankerung im neueren Recht 5 2.2 Das ärztliche Berufsgeheimnis im Strafrecht 9 2.2.1 Der Normzweck des § 203 StGB 10 2.2.2 Der Tatbestand im § 203 StGB 13 2.3 Die Schweigepflicht im ärztlichen Berufsrecht 19 2.4 Prozessuale Berücksichtigung der Schweigepflicht 21 2.4.1 Das Zeugnisverweigerungrecht im Strafprozess 22 2.4.2 Das Beschlagnahmeverbot im Strafprozess 29 2.4.3 Das Zeugnisverweigerungsrecht im Zivilprozess 35 3 Offenbarungsbefugnisse und -pflichten 37 3.1 Schweigepflichtentbindung 37 3.1.1 Verfügungsberechtigter 37 3.1.2 Kenntnis der Tatsachen und Maßnahmen 38 3.1.3 Freiwilligkeit 38 3.2 Auskünfte aufgrund gesetzlicher Normen des SGB 39 3.2.1 Datenschutz im SGB 39 3.2.2 Normen des SGB V 40 3.3 Zusammenfassung 43 4 Das System der gesetzlichen Krankenversicherung 44 4.1 Geschichtliche Entwicklung 44 4.2 Strukturen und Rechtsnormen der Selbstverwaltung 48 4.2.1 Gesetzliche Krankenkassen 52 4.2.2 Kassenärztliche Vereinigungen 55 4.3 Versicherter und Vertragsarzt 58 4.4 Der Medizinische Dienst der Krankenkassen 59 5 Auskünfte des Vertragsarztes an die Krankenkasse 61 5.1 Auskünfte aufgrund expliziter gesetzlicher Normen 61 5.2 Formularauskünfte 63 5.3 Abwehr von Normkonflikten 67 Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Anhang
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