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Dissertationen zum Thema „Freiheitsstrafe“

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1

Knüsel, Markus Hans. „Die teilbedingte Freiheitsstrafe /“. Bern ; Stuttgart [etc.] : P. Haupt, 1995. http://www.ub.unibe.ch/content/bibliotheken_sammlungen/sondersammlungen/dissen_bestellformular/index_ger.html.

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2

Viredaz, Baptiste. „Les principes régissant l'exécution des peines privatives de liberté“. Hochschulschrift, Zürich [u.a.] Schulthess, 2009. http://www.gbv.de/dms/spk/sbb/recht/toc/605027889.pdf.

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3

Röhl, Klaus Friedrich [Verfasser]. „Über die lebenslange Freiheitsstrafe. / Klaus Friedrich Röhl“. Berlin : Duncker & Humblot, 2021. http://d-nb.info/1237897432/34.

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4

Schaeferdiek, Sascha. „Die kurze Freiheitsstrafe im schwedischen und deutschen Strafrecht /“. Berlin : Duncker und Humblot, 1997. http://www.gbv.de/dms/spk/sbb/recht/toc/275159051.pdf.

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5

Hässler, Stefan M. „Abolitionismus - Vision oder visionäre Wirklichkeit? : von der radikalen Idee bis zu den heutigen Modellen aussergerichtlicher Konfliktschlichtung /“. Berlin : Dissertation.de, 2006. http://deposit.ddb.de/cgi-bin/dokserv?id=2829881&prov=M&dok_var=1&dok_ext=htm.

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6

Kaiser, Wiebke. „Good Time-Regelungen im Strafvollzug : Zeitgutschriften im internationalen Vergleich und Konsequenzen für das deutsche Vollzugsrecht /“. Hamburg : Kovač, 2007. http://www.verlagdrkovac.de/978-3-8300-2656-3.htm.

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7

Kaiser, Wiebke. „Good-Time-Regelungen im Strafvollzug Zeitgutschriften im internationalen Vergleich und Konsequenzen für das deutsche Vollzugsrecht“. Hamburg Kovač, 2006. http://www.verlagdrkovac.de/978-3-8300-2656-3.htm.

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8

Han, Yŏng-su. „Die Bedeutung und Einschätzung der kurzen Freiheitsstrafe in Deutschland und Südkorea /“. Frankfurt am Main ;Berlin ;Bern ;New York ;Paris ;Wien : Lang, 1997. http://www.gbv.de/dms/spk/sbb/recht/toc/27183675X.pdf.

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9

Hitzel, Melanie [Verfasser]. „Deskriptive Analyse von Personen mit lebenslanger Freiheitsstrafe im Berliner Strafvollzug / Melanie Hitzel“. Berlin : Medizinische Fakultät Charité - Universitätsmedizin Berlin, 2019. http://d-nb.info/1201649587/34.

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10

Wenzel, Frank. „Die Anrechnung vorläufiger Freiheitsentziehungen auf strafrechtliche Rechtsfolgen /“. Mönchengladbach : Forum Verl. Godesberg, 2004. http://www.gbv.de/dms/sbb-berlin/390440639.pdf.

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11

Schulz, Stefan F. „Reprogenetik zwischen Forschungsfreiheit und Freiheitsstrafe : Recht und Ethik der Embryonenforschung in Grossbritannien - Anstösse für ein Ordnungsmodell in Deutschland? /“. Berlin ; Münster : Lit, 2007. http://swbplus.bsz-bw.de/bsz27663277xinh.htm.

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12

Stapenhorst, Hermann [Verfasser]. „Die Entwicklung des Verhältnisses von Geldstrafe zu Freiheitsstrafe seit 1882. : Eine rechtshistorische Untersuchung anhand von Kriminalstatistiken. / Hermann Stapenhorst“. Berlin : Duncker & Humblot, 2014. http://d-nb.info/1238243983/34.

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13

Malolepszy, Maciej [Verfasser]. „Geldstrafe und bedingte Freiheitsstrafe nach deutschem und polnischem Recht. : Rechtshistorische Entwicklung und gegenwärtige Rechtslage im Vergleich. / Maciej Malolepszy“. Berlin : Duncker & Humblot, 2007. http://d-nb.info/1238354459/34.

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14

Trofimova, Anna [Verfasser]. „Lebenslang wegen Mordes: Daten zu Tatgeschehen, Biographie, Herkunft und sozialem Status der Berliner Strafgefangenen mit lebenslanger Freiheitsstrafe / Anna Trofimova“. Berlin : Medizinische Fakultät Charité - Universitätsmedizin Berlin, 2019. http://d-nb.info/1179779495/34.

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15

Lehmann, Tanja [Verfasser], Christian [Akademischer Betreuer] Papsdorf, Christian [Gutachter] Papsdorf und Markus [Gutachter] Hertwig. „Internetnutzung während und nach einer Freiheitsstrafe : Internet use during and after a prison sentence / Tanja Lehmann ; Gutachter: Christian Papsdorf, Markus Hertwig ; Betreuer: Christian Papsdorf“. Chemnitz : Universitätsverlag Chemnitz, 2021. http://d-nb.info/1240831269/34.

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16

Lehmann, Tanja. „Internetnutzung während und nach einer Freiheitsstrafe: Zu den Praktiken und Motiven der Nutzung und des Verzichts bei Straftätern: On the practices and motives of use and disclaim among offenders“. Universitätsverlag Chemnitz, 2020. https://monarch.qucosa.de/id/qucosa%3A75131.

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Annotation:
In der vorliegenden Studie werden die Internetnutzung und Nichtnutzung bei Straftätern analysiert. Ziel ist es herauszufinden, welche Praktiken und Motive einer legalen und illegalen Nutzung oder einem Verzicht während der Freiheitsstrafe zugrunde liegen und inwiefern sich diese auf die Zeit nach der Entlassung auswirken. Dazu wurden qualitative Interviews mit entlassenen Häftlingen durchgeführt. Es zeigt sich, dass sich unterschiedliche Nutzertypen und verschiedene Nutzungspraktiken im Strafvollzug ausformen. Zu diesen zählen die Minimal-Onliner, die Gelegenheits- und Intensivnutzer. Zudem die zeitliche, räumliche und soziale Dimension der Nutzung. Darüber hinaus treiben die Insassen ähnliche Motive an wie die Individuen in Freiheit. Ferner stellt ein Freiheitsentzug zwar einen gravierenden Einschnitt in die Biografie, aber nicht in das anschließende Nutzungsverhalten dar.:1 Einleitung 2 Grundlagen des Strafvollzugs 3 Internet im Strafvollzug 4 Theoretischer Hintergrund 5 Stand der Forschung 6 Methode 7 Ergebnisse 8 Diskussion 9 Fazit und Ausblick
In the present study the internet use and non-use by offenders is analyzed. The aim is to find out which practices and motives underlie legal and illegal use or nonuse during imprisonment and to what extent these practices and motives affect the time after release. To this end, qualitative interviews were conducted with released prisoners. It was shown that different user types and different practices of use take shape in the prison system. These include the minimal users, occasional users and intensive users. Moreover, the temporal, spatial and social dimensions of use. Furthermore, the inmates pursue similar motives as the individuals in freedom. In addition, although deprivation of liberty represents a serious cut in the biography, it does not affect subsequent use behavior.:1 Einleitung 2 Grundlagen des Strafvollzugs 3 Internet im Strafvollzug 4 Theoretischer Hintergrund 5 Stand der Forschung 6 Methode 7 Ergebnisse 8 Diskussion 9 Fazit und Ausblick
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Seidel, Tabea Constance. „Die Anrechnung erlittener Untersuchungshaft auf die Freiheitsstrafe ( 51 Abs.1 Satz 1 StGB) : Teil 1: Die Historische Entwicklung der Untersuchungshaftanrechnung, Teil 2: Die Rechtsnatur der Anrechnung unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsstellung des Untersuchungsgefangenen /“. Hamburg : Kovač, 2004. http://www.gbv.de/dms/spk/sbb/recht/toc/385128002.pdf.

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Chatzipanagiotou, Matthildi. „Practicing the law of human dignity“. Doctoral thesis, Humboldt-Universität zu Berlin, Juristische Fakultät, 2016. http://dx.doi.org/10.18452/17459.

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Annotation:
Die philosophischen Grundlagen der Meta-Dimension des Rechts auf Menschenwürde lösen eine Fragestellung aus, die die Grenzen der Disziplin des Rechts übertrifft: wie könnte das Transzendentale als ein Aspekt der Bedeutung von Menschenwürde dargestellt werden? Das Beharren auf der nicht-Bestimmung des Menschenbildes oder auf dem Begriff ‚Gott’ in der Präambel des Deutschen Grundgesetzes, wie es sich in der Deutschen Dogmatik widerspiegelt, gepaart mit dem Bestreben nach einer Fall-zu-Fall ad hoc Konkretisierung dessen, was Menschenwürde bedeutet, inspiriert diese Untersuchung von ‚etwas fehlt’ [‘something missing’]. In postmoderner Art und Weise beschreibt diese Geschichte das Gesetz der Menschenwürde als Trojanisches Pferd und bietet hermeneutische und literarische Grundlagen für eine affirmative Haltung gegenüber einer ''leeren'' Rede im juristischen Diskurs. Die Forschungsfrage erweckt und umkreist die polemisch verbrämten Begriffe von ‚Leere’ und ‚Black Box’: Warum erscheint der Rechtsbegriff der Menschenwürde ‚leer’? Oder wie ist er ‚leer’? Warum und wie ist er eine ‚Black Box’? Wie erscheinen Manifestationen des Konzepts abstrakt wie Universalien, aber im Einzelnen konkret? Die ontologischen, sprachlich-analytischen und phänomenologischen philosophischen Erkenntnisse, vorgestellt im ersten Kapitel, bilden die Linse, durch die fünf maßgebliche Fälle des Bundesverfassungsgerichtes – über Abtreibung, lebenslange Freiheitsstrafe, Transsexualität, staatliche Reaktion auf Terroranschläge und die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums – im zweiten Kapitel analysiert werden. Die philosophischen Quellen werden nicht als Momente im langen Verlauf der Menschenwürde in der Geschichte der Ideen eingeklammert.
The philosophical underpinnings of what may be called the meta-dimension of the law of human dignity trigger a question that surpasses the boundaries of the discipline of law: how could the transcendental as an aspect of human dignity meaning be portrayed? The insistence on non-determination of the Menschenbild [human image] or ‘God’ in the Preamble to the German Basic Law [Grundgesetz] reflected in German legal doctrine, paired with the commitment to case-by-case ad hoc concretization of what human dignity means inspire this story of ‘something missing’. In postmodern fashion, this story portrays the law of human dignity as a Trojan Horse and provides hermeneutic and literary foundations for an affirmative stance towards ‘emptiness’ talk in legal discourse. The research question rekindles and twists polemically framed ‘emptiness’ and ‘black box’ contentions: Why does the legal concept of human dignity appear ‘empty’? Or, how is it ‘empty’? Why and how is it a ‘black box’? How do manifestations of the concept appear abstract as universals and concrete as particulars? The ontological, linguistic-analytical, and phenomenological philosophical insights presented in Chapter One compose the lens through which five benchmark Bundesverfassungsgericht cases – on abortion, life imprisonment, transsexuals, state response to terrorist attacks, and the guarantee of a dignified subsistence minimum – are analyzed in Chapter Two. The philosophical sources are not bracketed as moments in the long course of human dignity in the history of ideas.
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