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Journal articles on the topic 'Abtreibung'

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1

Ruth, Reimann,. "Abtreibung – ein Menschenrecht?" Zeitschrift für Lebensrecht 21, no. 4 (October 1, 2012): 133–35. http://dx.doi.org/10.3790/zfl.21.4.133.

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2

Rosenfeld, Stefanie. "»Mein Bauch gehörte mir …«." Psychotherapie im Alter 16, no. 3 (September 2019): 289–301. http://dx.doi.org/10.30820/1613-2637-2019-3-289.

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Abstract:
Im Rahmen der 68er-Bewegung bildete sich eine Frauenbewegung, die zu Beginn der 1970er Jahre für eine selbstbestimmte Entscheidung der Frauen über Schwangerschaft und Abtreibung eintrat. Die Autorin geht der Frage nach, warum ausgerechnet in der Zeit, als die Empfängnisverhütung revolutioniert und drastisch vereinfacht wurde, das Thema der Abtreibung so in den Vordergrund rückte, und nimmt dabei eine klinische Perspektive ein. Falldarstellungen verdeutlichen die klinische Relevanz der Frage.
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3

Friederike, Hoffmann-Klein,. "Abtreibung und Europäische Menschenrechtskonvention." Zeitschrift für Lebensrecht 22, no. 3 (July 1, 2013): 80–84. http://dx.doi.org/10.3790/zfl.22.3.80.

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4

Adensamer, Angelika, Maria Sagmeister, and Laura Widerhofer. "Abtreibung im politischen System." Zeitschrift für kritik - recht - gesellschaft, no. 2 (2023): 206. http://dx.doi.org/10.33196/juridikum202302020601.

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5

Demel, Sabine. "Was heißt straflose Abtreibung?" Zeitschrift für medizinische Ethik 41, no. 1 (April 19, 1995): 29–42. http://dx.doi.org/10.30965/29498570-04101004.

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6

Longosz, Stanisław. "Ojcowie Kościoła a przerywanie ciąży." Vox Patrum 8 (August 16, 1985): 231–73. http://dx.doi.org/10.31743/vp.10433.

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7

Döring, Nicola, and Claudia Schumann-Doermer. "Öffentliches Sprechen über persönliche Abtreibungserfahrungen: Zwischen Empowerment und Disempowerment." Zeitschrift für Sexualforschung 36, no. 04 (December 2023): 223–32. http://dx.doi.org/10.1055/a-2191-9640.

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Abstract:
ZusammenfassungMädchen und Frauen, die ungewollt schwanger werden und eine Abtreibung durchführen lassen, sind von Stereotypisierung und Stigmatisierung betroffen: Typischerweise schreibt man ihnen Leichtsinn und Verantwortungslosigkeit zu (sonst hätten sie sich ja nicht „in diese Lage gebracht“) sowie Kaltherzigkeit und Egoismus (sonst würden sie ja nicht „einfach ungeborenes Leben töten“). Um diesem Abtreibungsstigma entgegenzuwirken, die realen Lebenslagen der Betroffenen sichtbar zu machen und reproduktive Selbstbestimmung zu fördern, setzt sich die Pro-Choice-Bewegung schon lange für das öffentliche Sprechen über persönliche Abtreibungserfahrungen ein. Der vorliegende Beitrag beschreibt, wo und wie authentische Abtreibungsgeschichten in alten und neuen Medien geteilt werden und inwiefern dies mit Empowerment im Sinne von sozialer Unterstützung und politischem Aktivismus für reproduktive Rechte verbunden ist. Dabei wird auch verdeutlicht, dass es gleichzeitig zu Disempowerment kommt: Denn zum einen erhalten Frauen, die von selbstbestimmten Abtreibungen erzählen, regelmäßig Hassnachrichten. Zum anderen werden von der Anti-Abtreibungsbewegung gezielt Erfahrungsberichte verbreitet, die beweisen sollen, dass Abtreibungen in der Regel traumatisierend wirken und von den Frauen am Ende selbst bereut werden, weshalb man sie besser verbieten sollte. Aktuell scheinen im deutschsprachigen Raum die Stimmen zu überwiegen, die beim öffentlichen Sprechen über Abtreibungserfahrungen für reproduktive Autonomie eintreten. Schlussfolgerungen für die Forschung sowie für die Praxis der Sexual- und Medienpädagogik werden abgeleitet.
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8

Atci, Mehmet M., Elena Carmelich, Andrea L. López, and Karla Zuñiga. "Feministische Bewegungen in Argentinien und Mexiko im Kontext von COVID-19." Forschungsjournal Soziale Bewegungen 34, no. 2 (June 1, 2021): 304–10. http://dx.doi.org/10.1515/fjsb-2021-0026.

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Abstract:
Zusammenfassung Aufgrund der Benachteiligung von Frauen in vielen Lebensbereichen erlebt Lateinamerika in den letzten Jahren eine immer stärker werdende Präsenz feministischer Bewegungen. Eine Vorreiterrolle spielen hierbei feministische Bewegungen in Argentinien und Mexiko. Aufgrund der hohen Zahl von Femiziden in Mexiko und des gesetzlichen Verbots der Abtreibung in Argentinien gehen Aktivist*innen dagegen vor und mobilisieren zahlreiche Menschen. Dieser Artikel zeigt, inwiefern die Pandemie Brüche und Kontinuitäten hervorgebracht hat und welchen Effekt die Regierungswechsel in diesen beiden Ländern auf die Forderungen der feministischen Bewegungen hatten. Dabei wird der Zeitraum von Dezember 2019 bis Dezember 2020 näher beleuchtet. Während in Argentinien die Abtreibung am 30. Dezember 2020 legalisiert wurde, bestärkte dieses Gesetz die Forderungen der Feminist*innen in Mexiko.
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9

Barilan, Y. M. "Abtreibung, Verst�mmelung und Umweltethik." Ethik in der Medizin 15, no. 4 (December 1, 2003): 282–94. http://dx.doi.org/10.1007/s00481-003-0265-y.

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10

Holzgreve, H. "Indien: geschlechtsspezifische Abtreibung immer häufiger." MMW - Fortschritte der Medizin 153, no. 35 (September 2011): 25. http://dx.doi.org/10.1007/bf03371773.

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11

Sagmeister, Maria. "Defensiverfolge – Das Recht auf Abtreibung." Zeitschrift für kritik - recht - gesellschaft, no. 4 (2016): 413–14. http://dx.doi.org/10.33196/juridikum201604041301.

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12

Jugenheimer, Alina, Carmen Pereyra, and Sören Schöbel. "„Frauenrasse dominiert und wird bevorteilt an jeder ecke“ – Elemente rechtsextremer Diskursstrategien in der Online-Debatte über Abtreibungsrechte." ZRex – Zeitschrift für Rechtsextremismusforschung 2, no. 1-2022 (March 15, 2022): 159–79. http://dx.doi.org/10.3224/zrex.v2i1.10.

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Abstract:
Gesellschaftskritik von rechts hat Konjunktur: Rechtspopulistische Parteien und Bewegungen erklären sich derzeit in vielen Staaten zum Sprachrohr (angeblich) unterdrückter Meinungen. Nicht erst seit der Covid-19-Pandemie ist das Internet dabei zentraler Schauplatz der Auseinandersetzungen. Der These folgend, dass rechtsextreme Narrative inzwischen auch in gesamtgesellschaftlichen Debatten ausgemacht werden können, haben wir Videos der Social-Media-Plattform YouTube auf diese Narrative analysiert. Gemeinsamen Bezug bilden die jüngsten Ereignisse um die Regulierung von Abtreibung in Polen, wo im Oktober 2020 das geltende Abtreibungsrecht für verfassungswidrig erklärt wurde, und Argentinien, dessen Regierung Abtreibung am 30. Dezember 2020 legalisierte. Während im analysierten Diskursausschnitt Frauenrechte und eine liberale Abtreibungspolitik oft positive Bewertung finden, bieten diese Themen auch Anlass hitziger Debatten, die häufig in Beleidigung, Herabwürdigung oder Hass umschlagen. Sexismus, Misogynie und vor allem Antifeminismus können dabei als besonders geeignete Anknüpfungspunkte für rechtsextreme Inhalte identifiziert werden.
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13

Müller, Thomas. "Ohne Ultraschall: Abtreibung komplett per Telemedizin." gynäkologie + geburtshilfe 26, S1 (October 2021): 21. http://dx.doi.org/10.1007/s15013-021-4239-2.

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14

Eich. "Zur Abtreibung in frühen islamischen Texten." Zeitschrift der Deutschen Morgenländischen Gesellschaft 170, no. 2 (2020): 345. http://dx.doi.org/10.13173/zeitdeutmorggese.170.2.0345.

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15

Strachwitz,, von. "Abtreibung gegen den Willen der einwilligungsunfähigen Mutter." Zeitschrift für Lebensrecht 29, no. 1 (January 1, 2020): 111–19. http://dx.doi.org/10.3790/zfl.29.1.111.

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16

Matthias, Laarmann,. "Die Bewertung der Abtreibung in der Antike." Zeitschrift für Lebensrecht 27, no. 3 (July 1, 2018): 122–27. http://dx.doi.org/10.3790/zfl.27.3.122.

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17

Katharina, Pabel,. "Recht auf Abtreibung – Reproduktive Rechte der Frau?" Zeitschrift für Lebensrecht 20, no. 3 (July 1, 2011): 74–79. http://dx.doi.org/10.3790/zfl.20.3.74.

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18

Bernward, Büchner,. "Die Bundesregierung und das „Recht auf Abtreibung“." Zeitschrift für Lebensrecht 25, no. 3 (July 1, 2016): 105–6. http://dx.doi.org/10.3790/zfl.25.3.105.

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19

Kraus, Dagmar. "Was eine Abtreibung für spätere Schwangerschaften bedeutet." gynäkologie + geburtshilfe 25, no. 2 (April 2020): 16. http://dx.doi.org/10.1007/s15013-020-3021-1.

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Voithofer, Caroline. "Abtreibung immer wieder & immer noch Thema." Zeitschrift für kritik - recht - gesellschaft, no. 1 (2017): 5–8. http://dx.doi.org/10.33196/juridikum201701000501.

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Ebbers, Mara. "A Human Right to Abortion within the American Convention on Human Rights?" Humanitäres Völkerrecht 6, no. 1-2 (2023): 22. http://dx.doi.org/10.35998/huv-2023-0002.

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Spieker, Manfred. "Menschenrecht auf Abtreibung? Zur Genese und Kritik eines problematischen Konstrukts." Zeitschrift für medizinische Ethik 69, no. 2 (June 2, 2023): 188–208. http://dx.doi.org/10.30965/29498570-20230015.

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Abstract:
Abstract Die Diskussion über ein Menschenrecht auf Abtreibung hat durch das Urteil des Supreme Court im Fall Dobbs sowohl in den USA als auch in Europa einen kräftigen Schub erhalten, bis hin zu der Forderung des Europäischen Parlaments, es in die Charta der Grundrechte der EU aufzunehmen. Zwei Barrieren stehen der Kodifizierung eines solchen Rechts entgegen: einerseits die Menschenwürde und die Menschenrechte, die auch dem ungeborenen Kind zukommen, und andererseits die Konstitutionsbedingung des Rechtsstaates, das Verbot, die eigenen Interessen mit Gewalt durchzusetzen.
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Kuciński, Andrzej. "Die Antwort der Katholischen Kirche auf die Frage der Personen mit lebensverkürzenden Erkrankungen im Licht des Schreibens der Glaubenskongregation Samaritanus bonus und im Kontext des Urteils des polnischen Verfassungsgerichts vom 22.10.2020." Roczniki Teologiczne 68, no. 3 (July 12, 2021): 41–56. http://dx.doi.org/10.18290/rt.21683-2.

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Abstract:
Stanowisko Kościoła katolickiego wobec osób z wadami letalnymi w świetle dokumentu Samaritanus bonus kongregacji nauki wiary w kontekście wyroku polskiego Trybunału Konstytucyjnego z 22 października 2020 r. Wyrok polskiego Trybunału Konstytucyjnego z dnia 22 października 2020 r. w sprawie niezgodności z konstytucją przesłanki o ciężkim i nieodwracalnym uszkodzeniu płodu jako wskazania do aborcji wywołał gwałtowne protesty. W centrum sporu znajduje się postępowanie w przypadku wad letalnych, które dla wielu są niedopuszczalnym złem i powodem do aborcji. W przeciwieństwie do tego Kościół od zawsze staje na gruncie bezwarunkowego szacunku dla życia każdego człowieka. Wychodząc od wspomnianego wyroku Trybunału, niniejszy artykuł dotyczy etycznego zbadania kwestii osób z chorobami letalnymi w świetle nowego dokumentu Kongregacji Nauki Wiary Samaritanus bonus, a także w szerszej perspektywie − dotychczasowego nauczania Kościoła. Das Urteil des polnischen Verfassungsgerichts vom 22.10.2020 bzgl. der Nichtkonformität der embryopatischen Indikation zur Abtreibung mit der Verfassung hat heftige Proteste ausgelöst. Im Zentrum der Auseinandersetzung befindet sich der Umgang mit lebensverkürzenden Erkrankungen, die für viele ein unannehmbares Übel und einen Grund für Abtreibung darstellen. Demgegenüber steht die Kirche seit jeher auf dem Boden des voraussetzungslosen Respekts vor dem Leben einer jeden menschlichen Person. Im folgenden Artikel geht es darum, im Ausgang vom polnischen Gerichtsurteil der Frage der Personen mit lebensverkürzenden Krankheiten ethisch nachzugehen, und zwar im Lichte eines neuen Dokuments der Glaubenskongregation Samaritanus bonus sowie in weiterer Perspektive der bisherigen kirchlichen Lehrverkündigung.
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Hans-Bernhard, Wuermeling,, and Beckmann, Rainer. "Medizinethik – Die Würde des Embryos – Abtreibung: Ein neues Menschenrecht?" Zeitschrift für Lebensrecht 21, no. 3 (July 1, 2012): 98–99. http://dx.doi.org/10.3790/zfl.21.3.98.

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Jung, Aeryung. "Abtreibung und Meinungsfreiheit - Fokus auf Babycaust-Urteil in Deutschland -." Center for Public Interest & Human Rights Law Chonnam National University 27 (August 30, 2021): 149–94. http://dx.doi.org/10.38135/hrlr.2021.27.149.

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Mesner, Maria. "Abtreibung : eine « Frauensache » ? Am Beispiel Österreichs von 1945-1975." Austriaca 42, no. 1 (1996): 123–35. http://dx.doi.org/10.3406/austr.1996.4769.

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Titze, Anja. "Die Liberalisierung des Abtreibungsrechts in den 1970er-Jahren – Frankreich und Westdeutschland im Vergleich." GENDER – Zeitschrift für Geschlecht, Kultur und Gesellschaft 14, no. 3 (October 17, 2022): 119–34. http://dx.doi.org/10.3224/gender.v14i3.09.

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Abstract:
In Frankreich und Deutschland war Abtreibung über Jahrhunderte hinweg als Straftat kodifiziert. Zwar setzten die Auseinandersetzungen um die selbstbestimmte Mutterschaft schon im 19. Jahrhundert ein, doch bis zur Liberalisierung sollte es noch lange dauern. Dieser Beitrag nimmt die entscheidenden Entwicklungen des Abtreibungsrechts in den 1970er-Jahren in den Blick und zeigt, unter welchen gesellschaftlichen und politischen Gegebenheiten es in Frankreich und der BRD zu rechtlichen Veränderungen kam. Dabei werden die Akteure, ihre Zielsetzungen und Aktionsformen analysiert und es kommen (rechts)historische und rechtsvergleichende Methoden zur Anwendung. Das Jahr 1971 ist als ‚Schaltjahr‘ zu sehen.
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Klein, Christa. "„Abortion on Demand – No Forced Sterilization“. Intersektionale Perspektiven auf Bio-Macht in den 1970/80er Jahren." FZG – Freiburger Zeitschrift für GeschlechterStudien 28, no. 1 (November 14, 2022): 35–53. http://dx.doi.org/10.3224/fzg.v28i1.03.

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Abstract:
Der Begriff Intersektionalität wurde 1989 von Kimberlé Crenshaw geprägt. Als solidarische Praxis und kritische Analyseperspektiven auf Bevölkerungspolitik lassen sich intersektionale Perspektiven aber bereits in den Neuen Frauenbwegungen finden. Der Artikel erläutert die Analysebegriffe „Intersektionalität“ und „Bio-Macht“ und umreißt mit dem Fokus auf Reproduktionspolitiken die Entwicklung intersektionaler Perspektiven auf Bio-Macht in den 1970/80er Jahren. Am Beispiel feministischer Bewegungen im deutschen und US-amerikanischen Kontext wird nachgezeichnet, wie Forderungen nach der Legalisierung von Abtreibung einerseits, der Abschaffung von Zwangssterilisationen andererseits im Protest gegen bevölkerungspolitische Interventionen zusammenkamen und auch die historische Aufarbeitung eugenischer Bio-Politiken inspirierten.
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Paul, Cullen,. "Psychische Folgen nach Abtreibung: Literaturübersicht und Folgen für die Politik." Zeitschrift für Lebensrecht 28, no. 2 (April 1, 2019): 197–203. http://dx.doi.org/10.3790/zfl.28.2.197.

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Buschmann, Arno. "Müller, Wolfgang P., Die Abtreibung. Anfänge der Kriminalisierung 1140–1650." Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte: Germanistische Abteilung 120, no. 1 (August 1, 2003): 616–19. http://dx.doi.org/10.1515/zrgga.2003.120.1.616.

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Schuster, Peter. "Die Abtreibung: Anfänge der Kriminalisierung, 1140-1650. Wolfgang P. Müller." Speculum 79, no. 2 (April 2004): 530–31. http://dx.doi.org/10.1017/s0038713400088436.

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Dienerowitz, Florian M., and Axel W. Bauer. "Dammbruch Schwangerschaftsabbruch – Abtreibung als Vehikel politischer, wissenschaftlicher und wirtschaftlicher Interessen." Zeitschrift für Lebensrecht 32, no. 2 (April 1, 2023): 125–39. http://dx.doi.org/10.3790/zfl.32.2.125.

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Jakob, Cornides,. "Die Artikel von San José: es gibt kein „Recht auf Abtreibung“." Zeitschrift für Lebensrecht 22, no. 2 (April 1, 2013): 60–67. http://dx.doi.org/10.3790/zfl.22.2.60.

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Jinsheng, Zheng. "Über da tai 打胎 – Abtreibung in alten volksmedizinischen Handschriften Chinas." Sudhoffs Archiv 97, no. 1 (2013): 102–20. http://dx.doi.org/10.25162/sudhoff-2013-0006.

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Krahl, Matthias. "Abtreibung und§ 218 StGB – Zur rechtspolitischen Diskussion der Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs." Zeitschrift für Evangelische Ethik 36, no. 1 (February 1, 1992): 144–56. http://dx.doi.org/10.14315/zee-1992-0118.

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Wald, Berthold. "Über den Mißbrauch des Personbegriffs zur Rechtfertigung von Abtreibung und Euthanasie." Zeitschrift für medizinische Ethik 42, no. 2 (April 19, 1996): 79–89. http://dx.doi.org/10.30965/29498570-04202002.

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Polta, Philipp. "Antisemitismus und Antifeminismus in Covid-19-Verschwörungsmythen." ZRex – Zeitschrift für Rechtsextremismusforschung 3, no. 1 (April 13, 2023): 68–82. http://dx.doi.org/10.3224/zrex.v3i1.05.

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Abstract:
Der Beitrag untersucht im Zuge der Covid-19-Pandemie aufgekommene Verschwörungsmythen auf Verschränkungen von Antisemitismus und Antifeminismus. Antisemitismus und Antifeminismus werden dabei als Weltanschauungen begriffen, welche u. a. in Verschwörungsmythen zu ihrem Ausdruck gelangen. Sowohl Antisemitismus als auch Antifeminismus sind in allen Bereichen der Gesellschaft verbreitet. Die Basis dieses Beitrags bildet eine Untersuchung der Telegramkanäle der Verschwörungsideolog:innen Attila Hildmann, Eva Herman und Oliver Janich im Zeitraum vom 20. Juli 2020 bis 07. August 2020. Die Telegramkanäle wurden frame-analytisch untersucht und gängige Verschwörungsmythen dadurch rekonstruiert. Diese wurden auf ihren antisemitischen und antifeministischen Gehalt und deren spezifische Verschränkung untersucht. Antifeminismus, der im vorliegenden Fall deutlich auf die Diskurse um Abtreibung und Prostitution zurückgreift, wirkt dabei in einer verstärkenden Funktion auf die antisemitische Projektionsfläche in den Verschwörungsmythen.
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Kliegel, Matthias. "Das Verhältnis von Abtreibung und Transplantation fetalen Hirngewebes: Eine Mittel-Zweck-Beziehung?" Ethik in der Medizin 11, no. 3 (August 1999): 162–68. http://dx.doi.org/10.1007/s004810050071.

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Czarnowski, Gabriele. ""Russenfeten". Abtreibung und Forschung an schwangeren Zwangsarbeiterinnen in der Universitätsfrauenklinik Graz 1943–45." VIRUS - Beiträge zur Sozialgeschichte der Medizin 1 (2020): 053–67. http://dx.doi.org/10.1553/virus07s053.

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40

Christensen, Birgit. "Aspekte der Exklusion durch Recht Grenzen des Menschlichen am Beispiel von Kindestötung und Abtreibung." Figurationen 12, no. 2 (July 2011): 15–29. http://dx.doi.org/10.7788/figurationen.2011.12.2.15.

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Urban, Scheffer,. "Europäischer Grundrechtsschutz und Abtreibung – Ungeahnte Folgen einer Samenspende – Das Verbot der post-mortem Befruchtung." Zeitschrift für Lebensrecht 20, no. 4 (October 1, 2011): 134–36. http://dx.doi.org/10.3790/zfl.20.4.134.

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Antomo, Jennifer. "Entscheidung über die Vornahme eines Schwangerschaftsabbruchs: Plädoyer für ein Alleinentscheidungsrecht der einsichts- und urteilsfähigen Minderjährigen – Anmerkung zu OLG Hamm, Beschluss vom 29.11.2019 – 12 UF 236/19." Recht der Jugend und des Bildungswesens 68, no. 3 (2020): 395–420. http://dx.doi.org/10.5771/0034-1312-2020-3-395.

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Abstract:
Möchte eine minderjährige Schwangere ihre Schwangerschaft abbrechen, war nach der bisheri­gen Rechtsprechung der deutschen Oberlandesgerichte stets die Einwilligung ihrer Eltern oder sonstigen Sorgeberechtigten in den ärztlichen Eingriff erforderlich. Mit dieser Rechtsprechung hat das Oberlandesgericht Hamm Ende 2019 gebrochen. Ein 16 Jahre altes Mädchen befand sich in der elften Schwangerschaftswoche und wollte die Schwangerschaft abbrechen. Straf­rechtlich war dies nach erfolgter Beratung durch eine zuständige Beratungsstelle nicht unter­sagt (§218a Abs.1 StGB). Zivilrechtlich stellte sich aber die Frage, ob die Einwilligung der Eltern erforderlich war, die gem. Art.6 Abs.2 GG und §1626 BGB zur elterlichen Sorge für ihr minderjähriges Kind berechtigt und verpflichtet sind. Der Vater des Mädchens war mit der Abtreibung einverstanden, die Mutter lehnte sie jedoch aus religiösen Gründen entschieden ab. Das OLG Hamm attestierte der schwangeren Minderjährigen die erforderliche individuelle Reife und Einsichtsfähigkeit, um selbst über den Schwangerschaftsabbruch zu entscheiden, und hielt ihre Einwilligung für ausreichend. Damit hat es Minderjährige in ihrem verfassungsrecht­lich geschützten Selbstbestimmungsrecht gestärkt und aus Sicht der Verfasserin eine Entschei­dung getroffen, der Zustimmung gebührt.
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Achtelik, Kirsten. "Eingeschränkte Solidarität – Feminismus zwischen Ableism und Intersektionalität." FEMINA POLITICA - Zeitschrift für feministische Politikwissenschaft 28, no. 2-2019 (November 28, 2019): 40–53. http://dx.doi.org/10.3224/feminapolitica.v28i2.04.

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Abstract:
Wie kann Solidarität innerhalb und zwischen verschiedenen Bewegungen hergestellt und aufrechterhalten werden? Dieser Frage geht der Text anhand der Kontroversen in der Frauenbewegung um behindertenpolitische Themen nach, insbesondere in Bezug auf humangenetische Beratungsstellen und Pränataldiagnostik. Dazu werden vier Texte von Feministinnen mit und ohne Behinderung vorgestellt und auf ihre Appelle zur Solidarität befragt, die zwischen den beiden feministischen Kongressen gegen Reproduktionstechnologien ab Mitte der 1980er Jahre entstanden sind. Hier ist besonders interessant, wer in Bezug auf welche Ziele und Werte an wessen Solidarität appelliert. Die Anwendung des zentralen feministischen Slogans „Das Private ist politisch“ auf die eigene Bewegung durch Feministinnen mit Behinderung und die autonome Strömung ermöglichte eine Kritik an internalisierter Behindertenfeindlichkeit/Ableism und an einem eindimensionalen und exklusiven Selbstbestimmungsbegriff in den Debatten um pränatale Diagnostik und Abtreibung. Diese Aufforderung zur Selbstkritik und die Vorschläge zur Entwicklung eines komplexeren und inklusiveren Selbstbestimmungsbegriffs wurden teilweise ignoriert oder auch mit Verratsvorwürfen begegnet. Die Konflikte sowie die Solidaritätsaufrufe zeigen, dass praktische Solidarität eher zwischen verschiedenen Bewegungsströmungen möglich ist als zwischen ganzen Bewegungen.
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Świto, Lucjan. "Osobowość prawna nasciturusa w prawie kanonicznym i polskim." Prawo Kanoniczne 40, no. 1-2 (June 5, 1997): 233–48. http://dx.doi.org/10.21697/pk.1997.40.1-2.11.

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Abstract:
Der Begriff der juristischen Persönlichkeit ist der römischen Gesetzgebung, die die Person als Subjekt der Rechte und Pflichten bezeichnet hat, entnommen worden. Das römische Recht hat jedoch keine eindeutigen Begriffe, die sich auf die juristische Persönlichkeit beziehen, zu Ende herausgearbeitet. Laut des römischen Rechts erwarb der Mensch die juristische Persönlichkeit erst im Moment der Geburt, unter der Bedingung, daß das Kind lebendig auf die Welt gekommen war, und die menschliche Gestalt besessen hatte. Der Embryo im Mutterschoß (nasciturus) wurde dagegen nicht für das Subjekt des Rechts gehalten, weil er als pars viscerum matris gehalten wurde. Jedoch schnell began sich eine andere Auffassung den Weg zu bahnen, laut derer nasciturus pro iam nato habetur, quoties de commodis eius agitur. Gemäß diesem Prinzip wurde der menschliche Embryo mit dem rechtlichen Schutz ausgestattet, indem ihm das Erlangen von Vermögensvorteilen ermöglicht wurde. Man konnte auch einen Sonderverwalter berufen, der auf die Interessen des zu gebärenden Kindes aufpaßte. Alle anderen Berechtigungen und Pflichten der Ungehorenen wurden für nicht vohanden gehalten, weil sie „nicht lebten” . Das kanonische Recht ist das erste System, welches die Persönlichkeit des nasciturus in Hinsicht auf seinen eigenen Wert und die Würde der Person voll anerkennt. Nasciturus wird genauso wie jeder bereits geborene Mensch betrachtet, dem alle Rechte und Pflichten zustehen. Dafür sprechen unmittelbar zwei Argumente. Das erste wird dem kanonischen Recht entnommen. Der 1398. Kanon des Gesetzbuches des Kanonichen Rechts von Johann Paulus II, der die Exkommunikationsstrafe für den erfolgten Mord am menschlichen Embryo vorsieht, schreibt dem menschlichen Embryo das gleiche Recht auf das Leben wie den schon geboreren Menchen zu. Das zweite Argument ist der 871. Kanon des Gesetzbuches des kanonischen Rechtes, der die fehlgeborenen Embryos taufen läßt, wenn „sie leben und wenn das möglich ist” . Damit wird den fehlgeborenen Embryos die Fähigkeit zur Aufnahme der Taufe, wie jedem anderen schon geborenen Menchen, der noch nicht getauft worden ist, zuerkannt. Die juristischen Persönlichkeit des nasciturus ist dagegen im polnichen Rechtssystem problematisch und erweckt viele Diskussionen vor allem gegenüber der Gesetzgebung, die die Abtreibung erlaubt. Der durch das Gesetz über die Familienplanung, den Schutz des Menschenembryos und die Bedingungen der Zulässigkeit der Schwangerschaftsunterbrechung modifizierte 8. Artikel des Zivilgesetzbuches erkennt dem nasciturus die rechtliche Fähigkeit in bedingter Form zu. Die rechtliche Fähigkeit des nasciturus wird auch durch viele andere besondere Vorschriften des Zivilrechtes anerkannt. Die Rechtsprechung macht das noch im größeren Ausmaß, indem sie dem nasciturus den Rechtschutz verleiht. Andererseits aber besteht die Gesetzgebung, die die Abtreibung zaläßt, d.h. den nasciturus des grundsätzlichsten Rechts, des Rechts auf das Leben, beraubt. Die Subjektivitüt des nasciturus als juristischer Person ist also nicht vollkommen.
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Haucke, Kai. "Im Labyrinth der Menschwerdung: Luc Boltanskis „Soziologie der Abtreibung“. Eine konstruktive Kritik aus der Sicht philosophischer Anthropologie." Sociologia Internationalis 46, no. 2 (December 15, 2008): 183–215. http://dx.doi.org/10.3790/sint.46.2.183.

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Niemann-Lenz, Julia, Anja Dittrich, and Jule Scheper. "Coding quality in manual content analysis: An exploration of coder characteristics and category types for crowdworkers and student coders." Studies in Communication and Media 12, no. 4 (2023): 327–53. http://dx.doi.org/10.5771/2192-4007-2023-4-327.

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Abstract:
Obwohl die Inhaltsanalyse eine der wichtigsten Methoden der empiri- schen Sozialforschung ist, findet der Codier-Prozess bislang nur wenig Beachtung. Dies ist besonders gravierend angesichts aktueller Entwicklungen, wie dem vermehrten Einsatz von Crowdworker*innen als Codierer*innen. Die vorliegende Studie zielt daher darauf ab, den Codierprozess genauer zu beleuchten. Konkret wird untersucht, wie a) die Codierqualität hinsichtlich Reliabilität und Validität zwischen studentischen Codierer*innen, die häufig zum Codieren genutzt werden, und neuerdings sehr beliebten Crowdworker*innen vari- iert, b) Merkmale der Codierer*innen, konkret Persönlichkeitsmerkmale und Soziodemo- grafika, die Codierqualität beeinflussen und c) manifeste und latente Kategorietypen, die für Codierer*innen unterschiedlich schwer zu codieren sind, die Qualität der Codierung beeinflussen. Zur Überprüfung der Forschungsfragen wurden von Studierenden und Crowdworker*innen Tweets zum Thema Abtreibung codiert. Ein deskriptiver Vergleich offenbart, dass die Validität in beiden Codierer*innengruppen für manifeste, also einfache, Kategorietypen ausreichend, für latente, also schwierige, Kategorietypen jedoch unzurei- chend ist. In Bezug auf die Reliabilität schneiden die studentischen Codierer*innen etwas besser ab als die Crowdworker*innen, insbesondere wenn strengere Kriterien wie Krippen- dorffs Alpha angelegt werden. Die Ergebnisse zeigen darüber hinaus, dass die Eigenschaf- ten der Codierer*innen nur einen geringen Einfluss auf die Codierqualität haben, während die Kategorietypen einen signifikanten Einfluss haben.
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Demel, Sabine. "Kayßer, Marijon, Abtreibung und die Grenzen des Strafrechts. Berlin: Duncker & Humblot 1997, 185 S. = Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge 104." Archiv für katholisches Kirchenrecht 169, no. 2 (June 24, 2000): 655–59. http://dx.doi.org/10.30965/2589045x-16902037.

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Rees, Wilhelm. "Demel, Sabine, Abtreibung zwischen Straffreiheit und Exkommunikation. Weltliches und kirchliches Strafrecht auf dem Prüfstand. Stuttgart, Berlin, Köln: Kohlhammer 1995. 384 S." Archiv für katholisches Kirchenrecht 164, no. 2 (May 5, 1995): 647–50. http://dx.doi.org/10.30965/2589045x-16402050.

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Kuciński, Andrzej. "Die personalistische Grundlage der kirchlichen Lehrverkündigung bezüglich der Personen mit lebensverkürzenden Erkrankungen." Roczniki Teologiczne 68, no. 3 (July 12, 2021): 57–71. http://dx.doi.org/10.18290/rt.21683-3.

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Abstract:
Personalistyczne podstawy nauczania Kościoła na temat osób z wadami letalnymi Fala protestów po orzeczeniu polskiego Trybunału Konstytucyjnego z 22 października 2020 r. w sprawie niezgodności z konstytucją przesłanki o ciężkim i nieodwracalnym uszkodzeniu płodu jako wskazania do aborcji może być postrzegana jako wyzwanie dla Kościoła katolickiego do sprecyzowania swojego nauczania przyjaznego życiu w odniesieniu do ochrony najsłabszych oraz do podjęcia na nowo tego nauczania. Jedną z pomocy ku temu jest list Kongregacji Nauki Wiary Samaritanus bonus z 14 lipca 2020 r. Niniejszy artykuł odnosi się do wspomnianego nauczania doktrynalnego w celu syntezy i uzasadnienia reprezentowanego w nim stanowiska moralnego na temat aborcji, zwłaszcza w przypadku wad letalnych. Jego zasadą przewodnią jest personalistyczne spojrzenie na człowieka, zgodnie z którym osoba powinna znajdować się w centrum wszystkich decyzji etycznych. Z analizy poszczególnych aspektów postawionego problemu wyłaniają się pewne imperatywy etyczne, które są umieszczone we wnioskach końcowych. Die Protestwelle nach dem Urteil des polnischen Verfassungsgerichts vom 22.10.2020 über die Verfassungswidrigkeit der embryopathischen Abtreibungsindikation kann für die katholische Kirche als Herausforderung betrachtet werden, ihre lebensbejahende Lehre im Hinblick auf den Schutz der Schwächsten zu verdeutlichen und neu zur Sprache zu bringen. Eine Stütze dafür bildet das Schreiben der Glaubenskongregation Samaritanus bonus vom 14.07.2020. Der vorliegende Artikel greift die besagte Lehrverkündigung auf, um die dort vertretene moralische Auffassung bzgl. der Abtreibung, insbesondere im Fall von lebensverkürzenden Krankheiten, zu synthetisieren und zu begründen. Leitend dafür ist die personalistische Sicht des Menschen, nach der die Person im Zentrum aller ethischen Entscheidung stehen soll. Aus der Betrachtung der einzelnen Aspekte der aufgeworfenen Frage ergeben sich bestimmte ethische Imperative, die in den Schlussfolgerungen betrachtet werden.
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Rasehorn, Bernd. "Ein Grundrecht auf Abtreibung und die Abschaffung des Abtreibungsparagraphen in Kanada - Die Entscheidung des Supreme Court of Canada zur Verfassungswidrigkeit des strafrechtlichen Abtreibungsverbots in Kanada." Kritische Justiz 23, no. 3 (1990): 332–41. http://dx.doi.org/10.5771/0023-4834-1990-3-332.

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