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Journal articles on the topic 'Ärztlich assistierter Suizid'

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1

Sahm, Stephan. "Ärztlich assistierter Suizid." Der Onkologe 26, no. 5 (March 24, 2020): 443–48. http://dx.doi.org/10.1007/s00761-020-00750-5.

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2

Wolfersdorf, M. "Suizidbeihilfe bzw. ärztlich assistierter Suizid." Nervenheilkunde 34, no. 06 (2015): 451–58. http://dx.doi.org/10.1055/s-0038-1627420.

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Abstract:
ZusammenfassungSuizidprävention ist Kernaufgabe psychiatrisch- psychotherapeutischen Handelns. Suizidalität gilt aus psychiatrischer Sicht als Ausdruck psychischer Not im Kontext psychopathologischen, psychodynamischen und psychosozialen Geschehens. Ein sehr kleiner Anteil von Suiziden – 5% bis 10% wird geschätzt – geschieht außerhalb einer psychiatrischen Zuordnung. In den letzten Jahren gelangte das Thema Suizid in den gesellschaftlichen Diskurs und gesetzgeberischen Fokus im Zusammenhang mit der in Deutschland zunehmenden „geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe” und insbesondere bzgl. der Frage „ärztlich assistierte Suizidbeihilfe”. Der Stand der aktuellen Debatte Anfang 2015 und eine psychiatrische Perspektive sollen hier dargestellt werden.
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3

Bruns, F., and G. Hohendorf. "Organisierte Suizidbeihilfe und ärztlich assistierter Suizid." Nervenheilkunde 34, no. 06 (2015): 436–40. http://dx.doi.org/10.1055/s-0038-1627426.

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Abstract:
ZusammenfassungDie aktuelle Debatte um die Sterbehilfe in Deutschland konzentriert sich auf die Frage eines Verbots von organisierter Suizidbeihilfe und eine mögliche Legitimation des ärztlich assistierten Suizids. Damit verbunden ist eine Enttabuisierung des Suizids im Angesicht von Alter, Demenz und drohender Pflegebedürftigkeit. über die Hälfte der Menschen, die 2011 von der Organisation „SterbeHilfe- Deutschland e. V.” bei ihrem Suizid unterstützt wurden gaben als ein wesentliches Motiv ihres Suizidwunsches an, nicht in ein Pflegeheim zu wollen. Die Autoren argumentieren aus einer ethischen und therapeutischen Perspektive heraus dafür, dass Menschen mit Todeswünschen in ihrer Not und Verzweiflung ernst genommen werden, aber auch ein Recht darauf haben, dass der Vollendung ihrer Selbsttötungsabsicht im Sinne einer sozialen Sinngebung des Lebens widersprochen wird.
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4

Stiefelhagen, Peter. "Ärztlich assistierter Suizid: Ein heikles Thema." MMW - Fortschritte der Medizin 163, no. 16 (September 2021): 20–21. http://dx.doi.org/10.1007/s15006-021-0286-9.

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Beine, Karl H. "Praxis der Sterbehilfe durch Ärzte und Pflegekräfte in deutschen Krankenhäusern." DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift 145, no. 22 (October 13, 2020): e123-e129. http://dx.doi.org/10.1055/a-1235-6550.

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Abstract:
Zusammenfassung Hintergrund Aktive Sterbehilfe und ärztlich assistierter Suizid werden in Deutschland kontrovers diskutiert. Empirische Studien fehlen, um ihr jeweiliges Vorkommen, einschließlich dem von passiver und indirekter Sterbehilfe, in deutschen Krankenhäusern einschätzen zu können. Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegerinnen und Pfleger in deutschen Krankhäusern wurden zu ihrer Anwendung von Sterbehilfe befragt und mögliche Einflussfaktoren erhoben. Methode Angaben zu Sterbehilfe wurden mit deskriptiven Begriffen und zugeordneten Definitionen in einer anonymen Online-Befragung erhoben. Die objektive und subjektive Arbeitssituation der Befragten und ihre Befürwortung von aktiver Sterbehilfe wurden erfasst. Die finale ärztliche Stichprobe umfasste n = 2507, die pflegerische Stichprobe umfasste n = 2683 Personen. Ergebnis Die Anwendung von passiver und indirekter Sterbehilfe innerhalb von 24 Monaten wurde von einem großen Anteil der ärztlichen und pflegerischen Befragten angegeben, aktive Sterbehilfe und assistierter Suizid von deutlich weniger Befragten. Die Varianz in der Anwendung von aktiver Sterbehilfe wurde u. a. durch mehrere arbeitsbezogene Faktoren und die jeweilige Befürwortung von aktiver Sterbehilfe beeinflusst, nicht aber durch subjektive Belastungsfaktoren. Schlussfolgerung Sterbehilfe wird durch ärztliche und pflegerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in deutschen Krankenhäusern praktiziert. Das Vorkommen unterschiedlicher Formen von Sterbehilfe und relevante Einflussfaktoren werden vor dem Hintergrund methodischer Limitationen diskutiert.
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Zenz, Julia, Ruth Rissing-van Saan, and Michael Zenz. "Ärztlich assistierter Suizid – Umfrage zu § 217 StGB." DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift 142, no. 05 (March 10, 2017): e28-e33. http://dx.doi.org/10.1055/s-0042-122119.

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7

Klein, Friederike. "Ärztlich assistierter Suizid — Meinungspluralität in der DGPPN." InFo Neurologie & Psychiatrie 16, no. 12 (December 2014): 57–58. http://dx.doi.org/10.1007/s15005-014-1126-6.

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8

Hohnstein, Aileen. "Ärztlich assistierter Suizid: Regeln für den Tod." kma - Klinik Management aktuell 26, no. 09 (September 2021): 44–47. http://dx.doi.org/10.1055/s-0041-1736064.

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Abstract:
Mit dem Beschluss zur Änderung der Musterberufsordnung auf dem diesjährigen Deutschen Ärztetag ist berufsrechtlich klar, dass Ärztinnen und Ärzte Suizidwillige bei ihrem Vorhaben unterstützen dürfen. Gesetzliche Rahmenbedingungen für Suizidbeihilfe fehlen noch immer, werden aber wohl nach der Bundestagswahl in den Fokus rücken.
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Büssing, Arndt. "Ärztlich assistierter Suizid: Leichter wird die Antwort nicht." Deutsche Zeitschrift für Onkologie 48, no. 02 (July 13, 2016): 76–79. http://dx.doi.org/10.1055/s-0042-107813.

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10

Henking, Tanja. "Kallia Gavela, Ärztlich assistierter Suizid und organisierte Sterbehilfe." Medizinrecht 32, no. 6 (June 2014): 447. http://dx.doi.org/10.1007/s00350-014-3694-3.

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Bozzaro, Claudia. "Ärztlich assistierter Suizid: Kann „unerträgliches Leiden“ ein Kriterium sein?" DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift 140, no. 02 (January 22, 2015): 131–34. http://dx.doi.org/10.1055/s-0041-100030.

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Bosshard. "Beihilfe zum Suizid - medizinische, rechtliche und ethische Aspekte." Praxis 101, no. 3 (February 1, 2012): 183–89. http://dx.doi.org/10.1024/1661-8157/a000828.

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Abstract:
Anders als in den meisten europäischen Ländern, ist Suizidbeihilfe in der Schweiz nicht illegal. Die Anzahl assistierter Suizide vermittelt durch Sterbehilfeorganisationen wie Exit oder Dignitas hat in den letzten zwanzig Jahren stark zugenommen. Kern der ärztlichen Mitbeteiligung ist die Verschreibung einer tödlichen Dosis Natriumpentobarbital. Dabei hat sich der Arzt an die Regeln der ärztlichen Sorgfaltspflichten zu halten. Diese verlangen eine persönliche Untersuchung des Patienten und ein Aufklärungsgespräch. Diagnose, zu erwartende Prognose und mögliche Behandlungsalternativen müssen besprochen werden. Entscheidend ist weiterhin die Prüfung der Urteilsfähigkeit des Patienten für seinen Sterbewunsch. Beim Suizid selber ist in der Regel ein Mitarbeiter der Sterbehilfeorganisation, nicht aber der Arzt anwesend. Nach Todeseintritt muss der assistierte Suizid als aussergewöhnlicher Todesfall der Polizei gemeldet werden.
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Valdés-Stauber, J. "Suizidales Verhalten aus anthropologischer Sicht." Nervenheilkunde 36, no. 04 (2017): 251–73. http://dx.doi.org/10.1055/s-0038-1627011.

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Abstract:
ZusammenfassungDie Literatur der letzten Jahrzehnte über Suizid und suizidales Verhalten war vorwiegend geprägt von psychiatrischen Forschungsergebnissen zu Epidemiologie, klinischen Fragen sowie präventiven Maßnahmen. Ergebnisse aus der humanistischen Forschung könnten aber eine Befruchtung der Reflexion über die anthropologische Bedeutung des Suizids leisten.Es wird der Frage nachgegangen, ob zwischen einem philosophischen und einem medizinischen Paradigma des Suizids eine Ausschließlichkeit besteht oder aber eine Vereinbarkeit realisierbar ist. Dabei werden verschiedene Quellen als Ausgangspunkt für die Formulierung des jeweils psychiatrischen und philosophischen Paradigmas erörtert. Eine anthropologische Position wird als Kompromissfindung exploriert. Exkurs über die Auseinandersetzung mit der Legitimation eines ärztlich assistierten Suizids.Es lässt sich eine strenge wie auch eine moderate Position innerhalb beider Paradigmen formulieren. Eine Vereinbarkeit erfolgt über das Konzept des Menschenbildes, bestehend aus fünf Dimensionen. Die Formulierung von fünf bei Arzt, Patient und Gesellschaft symmetrischen Gefühlen (Angst, Wut, Hilflosigkeit, Ambivalenz und Macht) könnten die Frage der Bedeutung der therapeutischen Beziehung im Umgang mit suizidgefährdeten Menschen, als eingebettet im Konzept des Menschenbildes, erhellen.Das psychiatrisch- medizinische Paradigma hat seine Berechtigung auf der ethisch unausweichlichen Handlungsebene, während das philosophische Paradigma hilfreich wird in der Reflexion über tragische Suizidkonstellationen, also abgekoppelt von durch Ungewissheit geprägten Handlungskonstellationen. Eine medizinanthropologische Position vermag über das Konzept des Menschenbildes und der therapeutischen Beziehung beide Paradigmen auf der Handlungsebene einigermaßen zu einer Kongruenz zu bringen. Die Frage der Legitimation von assistiertem Suizid verweist auf die Notwendigkeit von ärztlichen Antworten über das kurative Selbstverständnis der Ärzteschaft hinaus.
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Vollmann, J., and J. Gather. "Suizidprävention und ärztlich assistierte Selbsttötung." Nervenheilkunde 34, no. 06 (2015): 430–35. http://dx.doi.org/10.1055/s-0038-1627422.

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Abstract:
ZusammenfassungIn der aktuellen gesellschaftlichen Debatte um die ärztlich assistierte Selbsttötung wird das Argument vorgebracht, dass die ärztliche Unterstützung bei der Selbsttötung eines Patienten den Aufgaben und Zielen der Suizidprävention zuwiderlaufe und daher abzulehnen sei. In einer ethischen Analyse werden zunächst die normativ relevanten Unterschiede zwischen den häufigen, von selbstbestimmungsunfähigen Patienten mit schweren psychischen Erkrankungen bzw. Menschen in akuten psychosozialen Krisensituationen begangenen Suiziden und den seltenen, von selbstbestimmungsfähigen Patienten angesichts schwerer und unheilbarer Erkrankung geäußerten Selbsttötungsabsichten aufgezeigt. Vor diesem Hintergrund wird dafür argumentiert, dass Suizidprävention und ärztlich assistierte Selbsttötung keinen unauflösbaren ethischen Widerspruch darstellen müssen. Anstatt eine ärztliche Unterstützung bei der Selbsttötung als unter allen Umständen unzulässig anzusehen, sollten Psychiater vielmehr ihr Fachwissen zu Suizidalität und zur Beurteilung der Selbstbestimmungsfähigkeit in die ethische Debatte einbringen und den interdisziplinären Austausch mit anderen medizinischen Disziplinen (insbesondere der Palliativmedizin) suchen.
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Bubenzer, Rainer H. "Ethik in der Medizin." Onkologische Welt 12, no. 03 (June 2021): 138–39. http://dx.doi.org/10.1055/a-1500-4678.

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Abstract:
Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im Februar dieses Jahres bewertet das seit 2015 geltende Sterbehilfe-Verbot (§ 217 StGB) als verfassungswidrig und fordert den Gesetzgeber auf, ein Gesetz zur verfassungskonformen Regelung der assistierten Selbsttötung vorzulegen. Dabei wird in öffentlichen Debatten oft über Köpfe der Ärzte hinweg diskutiert, ohne zu berücksichtigen, wie diese selbst zu diesem Thema stehen. Deshalb – und ohne in den laufenden Gesetzgebungsprozess mit eigenen Vorschlägen eingreifen zu wollen – wurden die rund 3500 DGHO-Mitglieder nach ihren aktuellen Erfahrungen, Einschätzungen und Bewertungen von (ärztlich) assistiertem Suizid befragt, wie Prof. Lorenz Trümper, Göttingen, geschäftsführender Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO) auf einer Pressekonferenz berichtete.
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Bechstein, Wolf O. "Ein Recht auf ärztlich assistierten Suizid?" Der Chirurg 92, no. 6 (May 11, 2021): 535. http://dx.doi.org/10.1007/s00104-021-01429-2.

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Strätling, Meinolfus W. M. "Assistierter Suizid – grundsätzlich “keine ärztliche Aufgabe”?" Medizinrecht 30, no. 5 (May 2012): 283–89. http://dx.doi.org/10.1007/s00350-012-3143-0.

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Doelfs, Guntram. "„Lassen Sie das doch den Klempner machen“." kma - Klinik Management aktuell 20, no. 01 (January 2015): 24–25. http://dx.doi.org/10.1055/s-0036-1577595.

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Abstract:
Während viele Mediziner einen Ausbau der Palliativmedizin fordern, dominiert der Streit um die Sterbehilfe immer stärker die Debatte. Längst wird auch in der Ärzteschaft die Frage des ärztlich assistierten Suizids viel kontroverser diskutiert, als die obersten Verbandsfunktionäre gerne glauben machen wollen.
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Jansky, Maximiliane, Birgit Jaspers, Lukas Radbruch, and Friedemann Nauck. "Einstellungen zu und Erfahrungen mit ärztlich assistiertem Suizid." Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz 60, no. 1 (November 28, 2016): 89–98. http://dx.doi.org/10.1007/s00103-016-2476-7.

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Holtappels, Peter. "Der ärztlich assistierte Suizid und die deutschen Ärztekammern." Angewandte Schmerztherapie und Palliativmedizin 5, no. 1 (March 2012): 19–23. http://dx.doi.org/10.1007/s15223-012-0015-4.

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Anneser, Johanna. "Palliative Sedierung: Anmerkungen zu einem strittigen Thema." Therapeutische Umschau 75, no. 2 (July 2018): 86–90. http://dx.doi.org/10.1024/0040-5930/a000971.

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Abstract:
Zusammenfassung. Die palliative Sedierung ist eine Behandlungsoption für Patienten mit einer lebensverkürzenden, unheilbaren Erkrankung. Durch eine Bewusstseinsminderung wird eine Linderung von Leiden, das als unerträglich empfunden wird, angestrebt. In Abgrenzung zum ärztlich assistierten Suizid und zur Tötung auf Verlangen zielt die palliative Sedierung auf eine Symptomlinderung, ohne jedoch den Eintritt des Todes beschleunigen zu wollen. Neben der intermittierenden palliativen Sedierung kommt die kontinuierliche (tiefe) Sedierung bis zum Tod zum Einsatz. Die Mehrzahl der Kontroversen betreffen die kontinuierliche tiefe Sedierung: 1: Kann (neben physischen Symptomen) auch existenzielles oder psychosoziales Leid als Indikation für eine kontinuierliche, tiefe palliative Sedierung betrachtet werden? 2: Wann darf eine kontinuierliche, tiefe palliative Sedierung bis zum Tod frühestens begonnen werden? 3: Wie verhält es sich mit der Gabe von Flüssigkeit und Ernährung während einer kontinuierlichen, tiefen palliativen Sedierung? Eine kritische Reflexion der genannten ethisch kontroversen Themen innerhalb des Behandlungsteams ist wünschenswert. Das Wohl des Patienten und der Respekt vor den Entscheidungen, die er in dieser allein von ihm durchlebten Phase seines Lebens trifft, müssen jedoch bestimmend für das ärztliche und pflegerische Handeln bleiben.
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Hoff, Paul. "Suizid – ethische und rechtliche Aspekte." Therapeutische Umschau 72, no. 10 (October 2015): 597–602. http://dx.doi.org/10.1024/0040-5930/a000725.

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Abstract:
Zusammenfassung. Der Beitrag beleuchtet das Phänomen der Suizidalität mit Blick auf das in der jüngeren Vergangenheit intensiv diskutierte medizinethische Spannungsfeld von Patientenautonomie einerseits und ärztlicher Fürsorgepflicht andererseits. Es braucht hier auch zukünftig eine breite gesellschaftliche Debatte. Fragen zur Suizidalität und zum assistierten Suizid betreffen die Medizin und hier speziell die Psychiatrie in hohem Masse, können aber nicht vollständig an sie delegiert werden.
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Jülich, A., B. Buchhold, C. Zingel, and W. Krüger. "Welchen Stellenwert hat der ärztlich-assistierte Suizid bei Palliativpatienten?" Zeitschrift für Palliativmedizin 17, no. 05 (December 13, 2016): 1–59. http://dx.doi.org/10.1055/s-0036-1594156.

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Wiesing, Urban. "Durfte der Kieler Ärztetag den ärztlich assistierten Suizid verbieten? Nein!" Ethik in der Medizin 25, no. 1 (June 21, 2012): 67–71. http://dx.doi.org/10.1007/s00481-012-0205-9.

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Wenker, Martina. "Durfte der Kieler Ärztetag den ärztlich assistierten Suizid verbieten? Ja!" Ethik in der Medizin 25, no. 1 (January 9, 2013): 73–77. http://dx.doi.org/10.1007/s00481-012-0235-3.

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Lewitzka, U., and R. Bauer. "Erratum zu: Suizidalität und Sterbehilfe. Diskurs über den ärztlich assistierten Suizid." Der Nervenarzt 87, no. 9 (June 29, 2016): 1010–11. http://dx.doi.org/10.1007/s00115-016-0167-0.

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Hefti, René, Thomas Wartenweiler, and Oliver Merz. "Der Einfluss von Religiosität und Spiritualität auf die Haltung von Schweizer Ärzten gegenüber ethisch umstrittenen medizinischen Fragen." Praxis 107, no. 7 (March 2018): 373–78. http://dx.doi.org/10.1024/1661-8157/a002940.

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Abstract:
Zusammenfassung. Obwohl das Thema Religiosität und Spiritualität (R/S) in der Medizin immer mehr an Bedeutung gewinnt, wurden die religiösen Haltungen von Ärzten und ihre Auswirkungen auf die ethische Entscheidungsfindung in der Schweiz bisher kaum untersucht. Die vorliegende Studie evaluiert deshalb den Einfluss von R/S auf die Einstellung von Ärzten gegenüber ethisch umstrittenen medizinischen Fragen. Die Resultate zeigen, dass religiöse Ärzte mehr Vorbehalte in Bezug auf ärztlich assistierten Suizid, Schwangerschaftsabbruch und dem Verschreiben von Verhütungsmitteln an Minderjährige haben. Eine weitere Analyse belegt zudem konfessionelle Unterschiede: Evangelikale Ärzte haben mehr Vorbehalte, gefolgt von katholischen und protestantischen Ärzten.
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Gächter, Thomas, and Thuy Xuan Truong. "Die Rolle der Ärzteschaft in der Sterbehilfe, insbesondere bei der Verschreibung von Natrium-Pentobarbital." Praxis 108, no. 3 (March 2019): 193–97. http://dx.doi.org/10.1024/1661-8157/a003181.

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Abstract:
Zusammenfassung. Die Abgabe von Natrium-Pentobarbital (NaP) im Rahmen des assistierten Suizids setzt eine ärztliche Verschreibung voraus. Diese hat den gesetzlichen und standesrechtlichen Anforderungen sowie den entsprechenden ethischen Richtlinien zu genügen. Die derzeitige Rechtspraxis lässt die Suizidbeihilfe in dieser Form restriktiv zu, namentlich im Falle von sterbewilligen Patienten, deren Tod absehbar ist. Die neuen Richtlinien der SAMW (2018) erweitern die Möglichkeit auf Patienten, die aufgrund von Krankheitssymptomen und/oder Funktionseinschränkungen unerträglich leiden. Die Verschreibung von NaP in anderen Fällen oder in Verletzung der in den Richtlinien vorgesehenen Sorgfaltspflichten kann zu aufsichts-, standes- und strafrechtlichen Konsequenzen führen. Die Suizidbeihilfe selbst ist eine Gewissensentscheidung, keine ärztliche Aufgabe, weshalb auch kein Anspruch darauf besteht.
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Hibaoui, Abdelmalek. "Patientenselbstbestimmung als Ernstfall moderner praktischer Autonomie im Islam." Spiritual Care 7, no. 1 (December 27, 2017): 25–32. http://dx.doi.org/10.1515/spircare-2017-0060.

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Abstract:
ZusammenfassungDer Artikel beschreibt vor dem Hintergrund der Spannung zwischen Autonomie und Theonomie im Menschenbild des Islam, wie mit Fragen der Selbstbestimmung bei muslimischen Patientinnen und Patienten angesichts des Sterbens in einem westlichen, durch die moderne Medizin beeinflussten Kontext umgegangen werden kann. Auf der Grundlage eines islamischen Verständnisses des Todes als Erlösung und des Todeszeitpunkts als von Gott bestimmt, wird für eine größtmögliche Selbstbestimmung des sterbenden Menschen gegenüber einer drohenden Fremdbestimmung durch das Machbarkeitsdenken mancher Ausprägung der modernen Medizin plädiert. In diesem Zusammenhang wird sowohl zum Verfassen einer Patientenverfügung geraten als auch ein eigenständiges Beenden des Lebens durch einen ärztlich assistierten Suizid für Muslime ausgeschlossen.
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Teising, Martin. "Suizid im Alter: Symptom oder Bilanz?" Zeitschrift für Gerontopsychologie & -psychiatrie 14, no. 1 (March 2001): 36–43. http://dx.doi.org/10.1024//1011-6877.14.1.36.

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Abstract:
Zusammenfassung: Wenn die mit dem Lebensalter dramatisch steigenden Suizidziffern überhaupt zur Kenntnis genommen werden, werden sie einerseits mit dem fast ausschließlich auf alte Menschen bezogenen Begriff der “Bilanzierung” verknüpft. Diese Assoziation beinhaltet ein akzeptierendes Verständnis der suizidalen Handlung als Ausdruck menschlicher Autonomie. Andererseits wird Suizidalität als Ausdruck seelischen Leidens und damit als Ausdruck von Unfreiheit verstanden. Daraus leitet sich die Legitimation der Suizidprophylaxe ab. Zur Zeit kann in Nachbarländern eine sich wandelnde öffentliche Meinung zum assistierten Suizid auch psychisch kranker Menschen verzeichnet werden. Das Prinzip ärztlicher Ethik der Nichtschädigung wird zunehmend der (vermeintlichen) Autonomie untergeordnet. Vor diesem Hintergrund wird das Spannungsfeld zwischen Autonomie und krankheitsbedingter, freie Entscheidungen beschneidender seelischer Not diskutiert.
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Melching, Heiner. "Vom Umgang mit dem Hoffnungsbegriff in der Diskussion zum ärztlich assistierten Suizid." Leidfaden 6, no. 1 (March 13, 2017): 23–27. http://dx.doi.org/10.13109/leid.2017.6.1.23.

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Petermann, Heike. "Der Wunsch nach einem Tod in Würde. Eine Annäherung an den ärztlich assistierten Suizid." Zeitschrift für Evidenz, Fortbildung und Qualität im Gesundheitswesen 102, no. 3 (May 2008): 171–75. http://dx.doi.org/10.1016/j.zefq.2008.02.039.

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Spitzer, Ursula S., and Christoph Linnemann. "Wie geht man mit dem Sterbewunsch eines psychisch kranken Patienten um, der bei einem Verein für Sterbehilfe angemeldet ist?" Nervenheilkunde 38, no. 04 (April 2019): 201–5. http://dx.doi.org/10.1055/a-0829-8555.

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Abstract:
ZusammenfassungDer Behandlung psychischer Erkrankungen liegen in Deutschland und in der Schweiz die gleichen Kenntnisse über Pathogenese und Wirkmechanismus der jeweiligen Therapieoptionen zugrunde. Unterschiede im ärztlichen Handeln ergeben sich aufgrund der unterschiedlichen Ausgestaltung einiger Rechtsnormen, wobei die Möglichkeit in der Schweiz, das Leben auch mit Beihilfe Dritter beenden zu dürfen, einen wesentlichen Unterschied darstellt. Dies ist weder in Deutschland noch weltweit anderswo legal. Durch Inanspruchnahme eines Laien, der bereit ist, aktiv Sterbehilfe zu leisten, ist es in der Schweiz rechtlich möglich, den Todeszeitpunkt selbst zu bestimmen. Die Beihilfe zum Suizid, wenn sie nicht aus selbstsüchtigen Beweggründen erfolgt ist, ist nach Artikel 115 des Strafgesetzbuches straffrei. Die Anzahl der in der Schweiz erfolgten Suizide hat in den letzten 30 Jahren abgenommen auf 1029 Fälle im Jahr 2014. Zugleich ist die Anzahl der assistierten Suizide auf zuletzt knapp 1000 Fälle pro Jahr angestiegen. Mittlerweile gibt es mehrere Vereine, die eine Sterbebegleitung für Schweizer und Nicht-Schweizer anbieten, wobei meistens eine somatische Erkrankung ursächlich für den Sterbewunsch ist. Bei 3 % ist jedoch eine Depression die zugrunde liegende Erkrankung, und psychiatrische Gutachten werden durchgeführt, um die Urteilsfähigkeit attestieren zu können. Dabei wird grundsätzlich zunächst davon ausgegangen, dass eine Person urteilsfähig ist. Die Urteilsunfähigkeit muss aktiv zugesprochen bzw. bewiesen werden, was beim gutachterlich tätigen Psychiater, der Suizidalität als Symptom psychiatrischer Erkrankungen ansonsten behandelt, aufgrund seiner beruflichen Erfahrungen eine Voreingenommenheit bewirken kann, die schon vor der Begutachtung besteht und diese wesentlich beeinflusst.
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Lindner, R. "Der suizidale Sterbende." Nervenheilkunde 34, no. 06 (2015): 441–45. http://dx.doi.org/10.1055/s-0038-1627421.

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Abstract:
ZusammenfassungEine gute palliativmedizinische Versorgung wirkt direkt suizidpräventiv. Dieses Paradigma ärztlichen Handelns führt zu allgemein akzeptierten Forderungen nach Ausbau der Palliativmedizin im Rahmen der aktuellen gesellschaftspolitischen Debatte über assistierten Suizid in Deutschland. Mittels einer Kasuistik wird das Paradigma illustriert und überprüft. Präsentiert wird kasuistisches Material (Aktenlage und Narration klinischer Interaktion) eines 75-jährigen Patienten mit Ileus bei Kolonkarzinom, der im Verlauf der Behandlung einen Suizidversuch mit Medikamenten unternahm und nach palliativmedizinisch- geriatrischer Behandlung in einem Hospiz verstarb. Die Interaktionen der einzelnen Behandler mit dem Patienten werden mit einem psychodynamischen Ansatz interpretiert. Dabei entstehen zwei Deutungen: Einer gelingenden Erfahrung von Halt, welche weiteres suizidales Agieren unnötig machte, als auch der Reinszenierung einer Erfahrung des Ungehalten-Seins im Sterben. Aus der Kasuistik werden abschließend Grundaspekte einer suizidpräventiven Haltung in der palliativen Interaktion entwickelt.
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Kruse, Andreas. "Das Leben des demenzkranken Menschen bis zu seinem natürlichen Ende begleiten: Eine Alternative zum (ärztlich) assistierten Suizid." Psychiatrische Praxis 41, no. 07 (October 8, 2014): 392–93. http://dx.doi.org/10.1055/s-0034-1387223.

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"Ärztlich assistierter Suizid." Medizinrecht 32, no. 9 (September 2014): 643–46. http://dx.doi.org/10.1007/s00350-014-3818-9.

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"Fragen zum Thema „Suizidbeihilfe bzw. ärztlich assistierter Suizid”." Nervenheilkunde 34, no. 06 (2015): 459. http://dx.doi.org/10.1055/s-0038-1627427.

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"Organisierte Sterbehilfe und ärztlich assistierter Suizid bei Alterssyndromen." DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift 146, no. 10 (May 2021): 641–42. http://dx.doi.org/10.1055/a-1392-8839.

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39

"Organisierte Sterbehilfe und ärztlich assistierter Suizid bei Alterssyndromen." Geriatrie up2date 3, no. 03 (July 2021): 164. http://dx.doi.org/10.1055/a-1507-4038.

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40

"Ärztlich assistierter Suizid – Kommentare zu den Reflexionen der DGP." Zeitschrift für Palliativmedizin 15, no. 06 (December 15, 2014): 254–56. http://dx.doi.org/10.1055/s-0034-1396371.

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41

"Ärztlich assistierter Suizid – Gedanken zur aktuellen Debatte einer gesetzlichen Regelung der Suizidhilfe." Zeitschrift für Palliativmedizin 16, no. 01 (January 14, 2015): 8–9. http://dx.doi.org/10.1055/s-0034-1398725.

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42

"Strafbarkeit eines „ärztlich assistierten“ Suizids?" GesundheitsRecht 15, no. 11 (January 1, 2016). http://dx.doi.org/10.9785/gesr-2016-1119.

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43

"Positionspapier der AG Gastroenterologische Palliativmedizin der DGVS zum ärztlich assistierten Suizid." Zeitschrift für Gastroenterologie 53, no. 11 (November 17, 2015): 1354–56. http://dx.doi.org/10.1055/s-0034-1398020.

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44

Lindemann, Michael. "Zur Rechtswirklichkeit von Euthanasie und Ärztlich Assistiertem Suizid in den Niederlanden." Zeitschrift für die Gesamte Strafrechtswissenschaft 117, no. 1 (January 21, 2005). http://dx.doi.org/10.1515/zstw.2005.117.1.208.

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45

Henking, Tanja. "Der ärztlich assistierte Suizid und die Diskussion um das Verbot von Sterbehilfeorganisationen." Juristische Rundschau 2015, no. 4 (January 1, 2015). http://dx.doi.org/10.1515/juru-2015-0013.

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