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Journal articles on the topic 'Aufzählung'

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1

Ganter, M. "Diagnostik kongenitaler Missbildungen beim kleinen Wiederkäuer." Tierärztliche Praxis Ausgabe G: Großtiere / Nutztiere 41, no. 03 (2013): 177–84. http://dx.doi.org/10.1055/s-0038-1623169.

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Abstract:
ZusammenfassungAus Anlass der gehäuft vorkommenden Missbildungen im Zusammenhang mit dem epidemischen Auftreten von Infektionen mit dem Schmallenberg-Virus bei kleinen Wiederkäuern wird ein Überblick über die Ursachen kongenitaler Missbildungen bei diesen Spezies gegeben. Dabei werden die häufigsten infektiösen und physikalischen Ursachen solcher Missbildungen ebenso benannt, wie die Mangelerscheinungen und Vergiftungen, die zu einer gestörten Fetalentwicklung führen können. Empfehlungen für das diagnostische Vorgehen beim Auftreten von kongenitalen Missbildungen ergänzen diese Aufzählung.
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2

Läge, Damian, Wolfgang Marx, and Dieter Sträuli. "Die subjektive Repräsentation der Schweiz in deutsch- und französischsprachigen Landesteilen." Swiss Journal of Psychology 59, no. 1 (2000): 61–75. http://dx.doi.org/10.1024//1421-0185.59.1.61.

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Abstract:
Zusammenfassung: Drei Erhebungsverfahren (Hierarchisches Sortieren, Paralleles Sortieren und Freie Aufzählung) kartieren die subjektive Landkarte der Schweiz. Die an den Universitäten Zürich und Lausanne anhand von Kantonsnamen erfassten Daten zeigen eine eher topographisch geprägte Repräsentation ihres Heimatlandes auf Seiten der Deutschschweizer, während die Westschweizer eine soziokulturelle Einteilung auf der Basis einer Stadt-Land-Dichotomie in den Mittelpunkt rücken. Die deutsch-französische Sprachgrenze, der «Rösti-Graben», wird von den Westschweizern als klarere Demarkationslinie innerhalb des eigenen Landes wahrgenommen.
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3

Bastians, Frauke, and Bernd Runde. "Instrumente zur Messung sozialer Kompetenzen." Zeitschrift für Psychologie / Journal of Psychology 210, no. 4 (2002): 186–96. http://dx.doi.org/10.1026//0044-3409.210.4.186.

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Abstract:
Zusammenfassung. Die Erfassung sozialer Kompetenzen stellt vor dem Hintergrund eines unscharfen Begriffsverständnisses dieses Kompetenzbereichs eine besondere Herausforderung dar. Dominieren in der Literatur primär operationale Definitionen, die sich auf die Aufzählung spezifischer Verhaltensmuster beschränken, sind theoriebasierte Handlungsmodelle kaum ausgearbeitet vorzufinden. Der vorliegende Beitrag gibt eine Übersicht zu den bestehenden Instrumenten. Neben klassischen Fragebogenverfahren werden interaktionsbasierte Methoden dargestellt und insbesondere auf die Integration neuer Medien eingegangen. Die multimediale Erfassung sozialer Kompetenzen wird hierbei als besonders erfolgsversprechend beurteilt, solange die diagnostischen Standards (z.B. Anforderungsanalyse, Evaluation) ausreichend Berücksichtigung finden.
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4

LOW, MARTYN E. Y. "The date of publication of ‘Decapoden-Studien … auf A. B. Meyer’s Sammlungen im ostindischen Archipel’ by Johann Thallwitz and its bearing on decapod nomenclature (Crustacea: Decapoda)." Zootaxa 4311, no. 2 (2017): 280. http://dx.doi.org/10.11646/zootaxa.4311.2.9.

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Abstract:
Johann Thallwitz was an assistant curator at the Königlichen zoologischen Museum zu Dresden, Germany (Holthuis 1959: 15). Thallwitz’s publication entitled ‘Decapoden-Studien, inbesondere basirt auf A. B. Meyer’s Sammlungen im ostindischen Archipel, nebst einer Aufzählung der Decapoden und Stomatopoden des Dresdener Museums’ (hereafter the ‘Decapoden-Studien’) which appeared in the 1890–1891 volume of the Abhandlungen und Berichte aus dem Königlichen Zoologischen und Anthropologisch-Ethnographischen Museums zu Dresden (hereafter the Abhandlungen) is important for decapod nomenclature as eighteen species and three genus-group names were declared to be new therein (see below).
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Thomas, John Meurig, and Jacek Klinowski. "Systematische Aufzählung von mikroporösen Festkörpern: auf dem Weg zu Designer-Katalysatoren." Angewandte Chemie 119, no. 38 (2007): 7294–97. http://dx.doi.org/10.1002/ange.200700666.

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6

Pfrang, Sebastian. "Aufzählung der datenschutzrechtlichen Grundsätze gemäß Art. 5 DS-GVO in Betriebsvereinbarungen?" Datenschutz und Datensicherheit - DuD 45, no. 6 (2021): 396–98. http://dx.doi.org/10.1007/s11623-021-1458-6.

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7

Schmidt, Joh. "Aufzählung der vom Herrn Major v. Mechow im Quango - Gebiet aufgefundenen Histeriden." Berliner entomologische Zeitschrift 27, no. 1 (2008): 147–48. http://dx.doi.org/10.1002/mmnd.18830270110.

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8

Neuböck, Gregor. "Crowdsourcing an der Oberösterreichischen Landesbibliothek." Mitteilungen der Vereinigung Österreichischer Bibliothekarinnen und Bibliothekare 72, no. 2 (2019): 297–309. http://dx.doi.org/10.31263/voebm.v72i2.2834.

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Abstract:
Die Oberösterreichische Landesbibliothek betreibt im Rahmen der Digitalen Landesbibliothek Oberösterreich (DLOÖ; https://digi.landesbibliothek.at) seit mehr als fünf Jahren ein umfangreiches Crowdsourcingmodul. Das Modul besteht aus unterschiedlichen Teilen mit verschiedenen Funktionalitäten zur Datenanreicherung bzw. zur Verbesserung automatisiert erstellter Volltexte. Zu Beginn beschäftigt sich der Beitrag mit der Definition des Begriffs Crowdsourcing und dessen Einordnung in verwandte Begrifflichkeiten. Nach einer Aufzählung entscheidender Punkte für einen erfolgreichen Einsatz dieser Technik erfolgt eine Darstellung der Gründe für die Implementierung von Crowdsourcing innerhalb der DLOÖ. Im Hauptteil widmet sich der Artikel ausführlich den einzelnen Modulteilen, erklärt Funktionalitäten und Nutzen sowie ihre bisherigen Einsatzgebiete und berichtet über zukünftige Entwicklungen und Ziele.
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9

Bares, R., W. Brenner, and C. M. Kirsch. "Skelettszintigraphie." Nuklearmedizin 52, no. 06 (2013): 207–11. http://dx.doi.org/10.1055/s-0038-1625228.

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Abstract:
ZusammenfassungDiese Leitlinie soll eine an der Praxis orientierte Hilfestellung bei der Indikationsprüfung, Durchführung und Beurteilung der Skelettszintigraphie liefern. Ausgehend von den pathophysiologischen und pharmakologischen Grundlagen wird eine Übersicht über die methodischen Variationen der Skelett - szintigraphie incl. der Anwendung neuer Messtechniken gegeben, an die sich eine detaillierte Aufzählung der gesicherten Indikationen anschließt. Es folgt die Beschreibung der konkreten Vorgehensweise, zu der die Patientenvorbereitung, Anamnese-Erhebung, Beachtung der Kontraindikationen, Auswahl des geeigneten Radiopharmakons (incl. Dosierung und Abschätzung der Strahlenexposition) sowie die Festlegung der Datenakquisition unter Einschluss etwaiger Interventionen gehört. Komplettiert wird diese Beschreibung durch Angaben zur Datenauswertung (Nachbearbeitung), Befundung und Berichterstellung incl. Dokumentation. Schließlich werden auch die Qualitätssicherung und mögliche Quellen für Fehlbefunde dargestellt sowie Zukunftsperspektiven anhand offener Fragen beleuchtet.
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10

Senn, Edward. "Bewegungstherapeutische Konzepte für die Behandlung von Hemiplegien." Arthritis und Rheuma 24, no. 03 (2004): 74–79. http://dx.doi.org/10.1055/s-0037-1618459.

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Abstract:
ZusammenfassungIn Ergänzung zu den über mehrere Jahrzehnte die Therapie von Hemiplegikern dominierenden krankengymnastischen Schulen ist der rehabilitativ tätige Arzt für die Koordination der therapeutischen Möglichkei-ten auf den verschiedenen Rehabilitationsebenen – Struktur, Funktion, Aktivität, Soziales und Spirituelles –, für Prophylaxe und Therapie sekundärer und tertiärer Überlastungssyndrome des Bewegungsapparates sowie für die immer wieder auftretenden Schmerzprobleme zuständig. Die Forschungsergebnisse des vergangenen Jahrzehnts – nicht zuletzt mittels modernster bildgebender Verfahren – auf dem Gebiet des motorischen Lernens und der zerebralen Erholungsprozesse nach akut aufgetretenen Hemiplegien haben in Ergänzung zu mehr holistischen Betrachtungsweisen der unverwechselbaren menschlichen Motorik eine therapeutisch fruchtbare Bewegung in die Betrachtung der normalen und »hemiplegischen« Motorik und damit indirekt auch in die Möglichkeiten der Bewegungstherapie gebracht. Einige dieser grundlegenden neueren Aspekte werden hier skizziert. Eine Aufzählung der praktischen Konsequen-zen einer ganzheitlichen, d. h. holistischen Betrachtungsweise der Handlungsabnormitäten nach einer Hemiplegie runden den Übersichtsartikel ab.
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Szőke, Máté. "Die Erzähltechnikerin an der Arbeit." Initium, no. 1 (May 13, 2019): 331–52. http://dx.doi.org/10.33934/initium.2019.1.11.

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Abstract:
Die vorliegende Studie untersucht die Nachweisbarkeit literarischer und narrativer Traditionen der DDR-Prosa in der deutschen Nachwendeliteratur, indem sie Heike Geißlers 2014 erschienenen Roman „Saisonarbeit“ und das Fortleben der Programmliteratur der DDR unter die Lupe nimmt. Die Arbeit weist durch die Typologisierung der ostdeutschen Textcharakteristika in heutigen und marxistischen literaturtheoretischen Monografien und durch die Aufzählung erzähltechnischer und extratextueller Eigenschaften des analysierten Romans die einzigartige Rolle von Arbeit und Produktion in den Werken der Generation Mauer nach, die dementsprechend eine enge Beziehung zu den Texten der zentral gesteuerten literarischen Konzeption der DDR haben und gewisse Reste der sozialistischen Traumata weitervererben. Die Studie stellt eine erzähltechnische Methode vor, die die Bühne der Diegese in die Richtung des Lesers eröffnet und ihn dadurch zu einer Art literarischer Sklavenarbeit zwingt. Wie ein Buch als Gegenstand die Grenzen des Arbeits- und des Leseprozesses in Frage stellt, wie ein antikapitalistischer Text durch (pseudo)sozialistische Erzählstrategien auf produktionszentrierte Prinzipien der Literatur des 3. Jahrtausends hinweist sowie den Literaturbetrieb und die multinationale Firma Amazon zur Rechenschaft zieht, veranschaulicht die vorliegende Studie mit einer narratologischen Untersuchung und mit einem kurzen diskurslinguistischen Ausblick.
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Roos, Günter. "Neues Strahlenschutzrecht: was ändert sich für die Nuklearmedizin." Der Nuklearmediziner 42, no. 04 (2019): 308–14. http://dx.doi.org/10.1055/a-0959-0756.

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Abstract:
ZusammenfassungFür die Anwender von radioaktiven Stoffen, die Betreiber von Röntgeneinrichtungen usw. gelten seit 31.12.2018 das Strahlenschutzgesetz und die neue Strahlenschutzverordnung. Die bisher vorgegebenen Regelungen der Strahlenschutzverordnung (2001) und der Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin (2011) für die Nuklearmedizin finden sich jedoch meist unverändert in den neuen Regelungen wieder. Entgegen der seitherigen Gewohnheit hat der Gesetzgeber bei den Vorschriften nicht eine Aufzählung der zu beachtenden Regelungen wie ehemals in § 33 StrlSchV (2001) erstellt, sondern den Strahlenschutzverantwortlichen in den Einzelvorschriften genannt, um an dessen Verantwortung zu erinnern. Die praktische Ausführung bleibt weiterhin bei dem dafür im Strahlenschutz fachkundigen Strahlenschutzbeauftragten. Neu eingeführt ist dessen Kündigungsschutz, um seine Stellung in Konfliktsituationen zu stärken. Die Genehmigungsvorschriften stehen ähnlich hinweisend unter dem Oberbegriff „Vorabkontrolle“ im Gesetz. Ebenfalls sind z. B. die Strahlenschutzorganisation, die rechtfertigende Indikation und die Dosisgrenzwerte im Gesetz eingeordnet. Neu ist für die medizinische Forschung, dass die Möglichkeit der Anzeige dieser Vorhaben besteht. Ausführende Vorschriften finden sich in der Regel in der neuen Strahlenschutzverordnung. Auf die Änderungen des neuen Strahlenschutzrechtes wird nachfolgend eingegangen.
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Hutmacher, Fabian. "Im Dickicht der Erinnerung: Deutungsversuche einer Kindheitserinnerung aus Goethes Dichtung und Wahrheit." Literatur für Leser 41, no. 1 (2018): 1–17. http://dx.doi.org/10.3726/lfl.2018.01.01.

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Abstract:
Wenn wir von uns selbst erzählen, dann erzählen wir Geschichten. Das bedeutet nicht zwangsläufig, dass wir Dinge erfinden, aber allein aufgrund der Tatsache, dass wir aus der Fülle dessen, was uns tagtäglich zustößt, das herausschälen müssen, was wir für erinnerns- und berichtenswert halten, werden wir zu Interpreten unserer selbst. Wir erzählen aber auch, weil die reine Aufzählung von Fakten uns die Frage nach dem Wie und Warum unseres Tuns nicht zu beantworten vermag. Indem wir erzählen, wird aus einer Aneinanderreihung von Erlebnissen eine kohärente Lebensgeschichte, ein biographischer Gesamtentwurf, der sich nachzeichnen und verstehen lässt. Solche Lebensgeschichten sind freilich keine statischen Gebilde: Sie ändern sich mit der Zeit – weil wir uns ändern, weil unser vergangenes Ich die eigene Biographie anders interpretiert als unser gegenwärtiges Ich, weil uns heute andere Dinge wichtig sind als sie es gestern waren oder morgen sein werden. Aber nicht nur das: Auch die gegenwärtige Version unseres biographischen Gesamtentwurfs ist flexibel. Je nachdem, wem wir von uns erzählen, werden wir Anpassungen vornehmen, manches aussparen und anderes besonders ausführlich abhandeln. Bei alldem bewegen wir uns nicht im luftleeren Raum, sondern in einem spezifischen kulturellen Kontext, der unsere Erzählungen formt. In jeder Kultur gibt es bestimmte Arten von Erzählungen, die man gerne hört – und solche, die als verpönt gelten. Was eine gute Geschichte ist, hängt von den Normen und Werten einer Gesellschaft ab. Selbstverständlich muss man diese Konstruktionsvorschriften nicht sklavisch befolgen. Man kann sie auch hintergehen, sich gegen sie auflehnen. Aber selbst in diesem Fall kommt man nicht umhin, sie zur Kenntnis zu nehmen und sich zu ihnen zu verhalten – und sei es nur, um gegen sie zu rebellieren. Das sind – knapp zusammengefasst – die Überlegungen des amerikanischen Psychologen Dan P. McAdams zu der Frage, welche Prinzipien Menschen bei der Erzählung ihres eigenen Lebens leiten.1 Was aber bedeuten diese Erkenntnisse der narrativen Psychologie für die Interpretation autobiographischer literarischer Texte?
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Siemann, Christiane. "Gefühle ansprechen." kma - Klinik Management aktuell 15, no. 03 (2010): 52–54. http://dx.doi.org/10.1055/s-0036-1575546.

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Abstract:
Viele Krankenhäuser ignorieren eine zeit­gemäße Personalrekrutierung und wundern sich über fehlende Rückläufe bei Stellenanzeigen. Inserate für Ärzte, Manager und Techniker in Kliniken erinnern oft an Traueranzeigen: Schwarz umrandet, trist gestaltet und mit vielen Aufzählungen sollen sie die Fachkräfte locken.
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von Contzen, Eva. "Namen auf einer Liste: Aufzählen und Erinnern in der Troja-Tradition." Poetica 51, no. 3-4 (2020): 312–32. http://dx.doi.org/10.30965/25890530-05102005.

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Abstract:
Abstract Lists and catalogues play an integral role in collective memory: since antiquity, victims of acts of violence have been remembered on monuments that list their names. Such lists of victims can also be found in the medieval tradition of the Troy story. At the end of several texts about the Trojan war, there is a list of those who were killed on the battlefields. Building on historiographic practices, these lists become an attempt to complete and thereby close the story of the Trojan heroes in the aftermath of the war. At the same time, they open up a space in which the war and its promise of glory are cast in a critical light – what remains of many battles is not the heroes’ fame but futile deaths. The article is rounded off by an analysis of Alice Oswald’s poem Memorial (2011), which uses the name list of the Trojan war victims to reflect on memory and loss in a similar vein.
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Winter, Kathrin. "Maria Backhaus: Mord(s)bilder – Aufzählungen von Gewalt bei Seneca und Lucan." Gnomon 93, no. 3 (2021): 222–24. http://dx.doi.org/10.17104/0017-1417-2021-3-222.

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Dankel, Philipp, and Ignacio Satti. "Multimodale Listen. Form und Funktion körperlicher Ressourcen in Aufzählungen in französischen, spanischen und italienischen Interaktionen." Romanistisches Jahrbuch 70, no. 1 (2019): 58–104. http://dx.doi.org/10.1515/roja-2019-0003.

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Abstract:
Abstract This article focuses on the practice of listing in Talk-in-Interaction. Lists are frequently used in spoken language as a discursive resource and can be considered as a universal, cross-lingual practice for structuring ideas. As such, they have been given attention in several fields of linguistics, mainly in intonation research, conversation analysis and interactional linguistics. However, the role of gestures and other physical forms of expression in listing has been mostly disregarded so far. For this reason, we attempt to cast light on the form and function of gestures and other bodily resources that are embedded in this practice. We argue that lists are multimodal and that bodily resources play a major role in establishing the format and in organizing the interaction. In order to do so, we use a broad collection of examples from different sources in French, Italian and Spanish.
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Malinovska, Alexandra, Roland Bingisser, and Christian H. Nickel. "Notfall-Präsentation von älteren Erwachsenen mit unerwünschten Arzneimittelwirkungen." Therapeutische Umschau 72, no. 11/12 (2015): 673–77. http://dx.doi.org/10.1024/0040-5930/a000736.

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Abstract:
Zusammenfassung. Jede Medikamentenverschreibung ist ein Balanceakt zwischen gewünschter Wirkung und unerwünschter Arzneimittelwirkung (UAW). Das Hauptrisiko für UAWs ist die Polypharmazie. Mit jedem zusätzlichen Medikament steigt das Risiko für eine UAW. Ältere Menschen haben daher ein erhöhtes Risiko, da sie gehäuft mehrere Medikamente einnehmen. Ob das Alter per se jedoch auch ein Risikofaktor darstellt, ist umstritten. Jedoch konnte gezeigt werden, dass UAWs im Alter vermehrt auftreten und bis zu 16,3 % der Vorstellungen auf einer Notaufnahme ausmachen. Es konnte jedoch in verschiedenen Studien gezeigt werden, dass viele UAWs vermeidbar und vorhersehbar sind. Jedoch werden UAWs auf der Notfallstation selten erkannt, welches in der unterschiedlichen klinischen Präsentation von UAWs begründet sein kann. Eine Hilfestellung für die Erkennung von UAWs bilden explizite Checklisten wie beispielsweise die Beers Kriterien oder die STOPP/START Liste. Diese sind Aufzählungen von Medikamenten, die potenziell unangebracht für ältere Patienten sind. Jedoch werden UAWs auf Notfallstationen nicht nur nicht erkannt, sondern es werden auch unangebrachte Medikamente auf Notfallstationen verschrieben. Dies zeigt, dass ein Bedarf an Aufarbeitung dieses Problems besteht.
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Budroni, Paolo, and Raman Ganguly. "E-Infrastructures Austria: Eine Referenzarchitektur zur dauerhaften Bereitstellung von Daten aus der Forschung als Aufgabe für wissenschaftliche Bibliotheken." Mitteilungen der Vereinigung Österreichischer Bibliothekarinnen und Bibliothekare 68, no. 2 (2019): 201–16. http://dx.doi.org/10.31263/voebm.v68i2.1151.

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Abstract:
Im Jänner 2014 wurde das nationale dreijährige HRSM-Projekt e-Infrastructures Austria initiiert. Gesamtziel ist der koordinierte Aufbau und die Weiterentwicklung von Repositorieninfrastrukturen für Forschung und Lehre in ganz Österreich sowie ein effizientes und nachhaltiges Forschungsdatenmanagement an allen teilnehmenden 20 Universitäten und fünf weiteren außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Das Projekt gliedert sich in drei Teilprojekte, die thematisch ineinander übergreifen und/oder aufeinander aufbauen. Die Koordination erfolgt durch die Universität Wien. Bis Ende 2016 sollen drei Ziele realisiert werden: – Teilprojekt A (Ziel 1): Aufbau von Dokumentenservern auf lokaler Ebene an den Partneruniversitäten. Zweck: Aufstellung von institutionellen Repositorien an allen teilnehmenden Einrichtungen (alle österreichischen Universitäten mit Ausnahme der Medizinischen Universität Innsbruck) – Teilprojekt B (Ziel 2): Erarbeitung eines strategischen Konzepts für das zukünftige Forschungsdatenmanagement in Österreich – Teilprojekt C (Ziel 3): Aufbau einer Wissensinfrastruktur („knowledge infrastructure“) für alle 25 Projektpartner. In der jetzigen Phase des Projekts e-Infrastructures Austria erfolgt eine Fokussierung auf den Aufbau von Repositorien, darunter die Kategorie der sogenannten Dokumentenserver (unter denen sich bislang die unterschiedlichen institutional repositories österr. Einrichtungen aufzählen lassen). Nun verhält es sich jedoch so, dass für bestimmte Daten weitere Lösungen gefragt sind. Diese Lösungen können auch Formen jenseits der Repositorienlandschaft annehmen. Hierbei könnte man von „Informationsinfrastrukturen“ (e-Infrastructures) sprechen.
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Wójcik, Walenty. "Interpretacja ustaw według nowego Kodeksu Prawa Kanonicznego." Prawo Kanoniczne 30, no. 3-4 (1987): 75–116. http://dx.doi.org/10.21697/pk.1987.30.3-4.05.

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Abstract:
In der Einleitung wird die Auslegung der Rechte bei den Römern und unter den Kanonisten zur Zeit der Bildung des Corpus Iuris Canonici in allgemeinen Umrissen dargestellt. Der Kaiser Justinian I hat die Interpretation der Gesetze dem Gesetzgeber Vorbehalten. Der Willensfaktor war damals überwiegend. Die Dekretisiten und Dekretalisten behielten das Recht der Auslegung dem Papst vor. Innozenz III bestätigte diese Berechtigung. Nach der Lehre von Johannes Andreae (1298—1348) war das intellektuelle Element bei der Interpretation vorherrschend. Im ersten Abschnitt lesen wir über die Interpretation, welche durch die vom Papst Pius IV 2 VIII 1564 gebildete Konzilskongregation erfolgte. Für die authentische Auslegung der tridentinischen Beschlüsse errichtete Sixtus V 22 I 1588 eine abgesonderte Kongregation. Sie wirkte nach Art von einem Amt, das die ordentliche Jurisdiktion besitzt. Von der Hälfte des XVII Jahrhunderts legte sie die konkreten Fälle aus. Sie war befugt die Rechte mit der Verpflichtungskraft, die die Gesetze besitzen, zu erklären. Die kanonisten diskutierten, ob die ausdehnende Auslegung die Kraft des Gesetzes hätte. Sie unterstrichen aber, die Kongregation besitze die gesetzgebenden Berechtigungen nicht. Pius X erteilte dem Kongregationen das Recht die Gesetze zu interpretieren, aber nur nach der Konsultation mit dem Papst. Im nächsten Abschnitt erklärt der Verfasser die Interpretationsnormen die sich in den can. 117-20 des C.I.C. 1917 befinden. Sie enthalten den Begriff und die Regeln der Interpretation. Die römischen Kongregationen sind nicht befugt, die Gesetze authentisch auszulegen. Sie übten eine Art der Interpretation, wenn sie die allgemeinen Dekrete autoritativ promulgierten. Das Gesetzbuch 1917 führte im Kanon 17 § 3 eine Neuerung ein: die Auslegung nach Art eines richterlichen Urteils oder Verwaltungsbescheides für einen konkreten Fall habe keine Gesetzeskraft und verpflichte nur die Parteien. Es werden dadurch keine Präzedenzfälle gebildet. — Im can. 18 finden wir die Grundregel: die Kirchengesetze sind nach der eigenen Bedeutung ihres Wortlautes auszulegen, der im Zusammenhang mit dem Text und dem Kontext zu würdigen ist. Als Aushilfsregeln um den Willen des Gesetzgebers zu erforschen können benutzt werden: die Parallelstellen des Gesetzbuches, der Zweck und der Werdegang des Gesetzes und der allgemeine Absicht des Gesetzgebers. Andere Auslegungsregeln z.B. die Analogie sind nicht ausgeschlossen. Eine besondere Art der Auslegung bildet die Gewohnheit. Nach dem Beispiel des italienischen Gesetzbuches vom Jahre 1865 befinden sich im Kodex 1917 die Regeln einer strängen Auslegung der Strafgesetze, der Gesetze, die freie Ausübung von Rechten einschränken, und der Gesetze, die eine Ausnahme vom allgemeinen Gesetz enthalten. Die Aufzählung ist ausführlich. Weitläufig wird die Ausfüllung von Gesetzeslücken besprochan. Es handelt sich um Aussuchen einer Norm, die dem Willen des Gesetzgebers wahrscheinlich entspricht. Der Richter oder der Vorgesetzte wendet Gesetzesanalogie, allgemeine Rechtsprinzipien, Kurialstil und feste Schulmeinungen an. Im dritten Abschnitt wird die Organisation, die Zusammenfassung und die Berechtigung der Interpretationskommission besprochen. Sie konnte neue Kanones dem Kodex beifügen. Die römischen Kongregationen dürfen nicht die allgemeinen Dekrete autoritativ promulgieren. Nur Bischöfe und höhere Oberen der klösterlichen Verbände sind berechtigt die Fragen der Interpretationskommission zu stellen. Leichte Zweifel konnte der Vorsitzende Kardinal P. Gasparri entscheiden. Im Jahre 1918 erteilte die Interpretationskommission 11, in den folgenden Jahren einige, einzelne oder keine Antworten. Sie arbeitete bis zum Jahre 1963. Paul VI berief im Jahre 1967 eine Kommission für die Auslegung der Beschlüsse des II Vatikanischen Konzils. Bis zum 13 VI 1980 veröffentlichte sie 24 Antworten. Im nächsten Abschnitt lesen wir über die Interpretation nach dem neuen Kodex. Am Anfang werden die Richtlinien der Auslegung, die sich in den Handbüchern des nachkonziliaren Rechts befinden, dargestellt. Die Normen des vorkonziliaren Rechtes wurden im Lichte der konziliaren Reform erklärt. Während der Sitzugen der Konsultoren der Kommission Codici Iuris Canonici recognoscendo wurden nur geringe Verbesserungen in der Diskussion eingeführt. Die bisherigen Normen wurden ein wenig vereinfacht. Es wurde erklärt, der Richterspruch und der Verwaltungsbeseheid gelten als authentische Auslegung für die Parteien. Im Text des neuen Gesetzbuches sind weitere unbeträchtliche Änderungen eingeführt. Man kann eine Tendenz feststellen, die Normen des Kodexes 1917 sollen beibehalten werden. Die Kommentare der neuesten Handbücher unterstreichen den Unterschied zwischen der authentischen und der privaten Auslegung. Sie machen aufmerksam auf die Interpretation in Form eines Gesetzes, auf die erklärende Auslegung, die rückwirkend ist, und auf die erweiternde oder einschränkende den Wortlaut der Gesetze Interpretation und auf die Auslegung, die den zweifelhaften Sinn des Gesetzes erklärt und deshalb keine rückwirkende Kraft hat. Diese Einzelheiten werden von den Kanonisten festgestellt. Die Auslegung in Form eines Gesetzes verpflichtet alle, die dem Gesetz unterworfen sind, in Form eines Richterspruches oder eines Reskriptes — nur die Parteien. Die allgemeinen Grundsätze der Interpretation werden entwickelt und strenger gemacht. Als Paralletexte sind die nachkonziliaren Gesetze anerkannt. Die Beschlüsse des Vaticanum II gelten als Quelle der Interpretation. Der Ausleger muss sich nach der Milde und nach der Barmherzigkeit richten. Er ist verpflichtet die Anzeichen des Legalismus einzuschränken und das Honestum minimum zu bewahren. Die Autonomie der Person und die Rechte der Gläubigen müssen ausgedehnt werden. Bei der Ausfüllung einer Gesetzeslücke muss der Richter oder der Vorgesetzte feststellen, ob eine solche Ergänzung nötig ist, ob die Lücke gegen den Willen des Gesetzgebers entstand und ob das Wohl der Parteien die Ausfüllung der Lücke fordert. In anderen Fällen soll man die natürliche Freiheit unnötig nicht beschränken. Man muss die kanonische Billigkeit im grösseren Masstabe berücksichtigen. Es ist nötig eine schöpferische und dynamische Gesetzesauslegung anzuwenden. Wenn man auf die Anschauungen der Gelehrten Bedacht nimmt, darf man dem Mythus der Autoritäten nicht unterliegen. Tantum valent quantum probant. Endlich werden die theoretischen Probleme der Auslegung im Lichte des neuen Kodexes dargestellt. Es wird unterstrichen, man müsse den Willen des Gesetzgebers suchen, sich von dem Optimalismus und Effektivismus leiten laissen, den Begriff der Kirche und das Prinzip des Seelenheils nicht aus den Augen lassen. Im letzten Abschnitt beschreibt man die Organisation und die Zusammenfassung der im Jahre 1984 gebildeten Interpretationskommission. Sie ist berechtigt gesamte das heisst auch die ausserhalb des Kodexes sich befindenden Gesetze der Lateinischen Kirche authentisch auszulegen. In wichtigeren Sachen soll sie ein Gutachten der zuständigen Kongregationen und der Ämter der Römischen Kurie einholen. Sie darf nicht neue Gesetze bilden und die Gesetzeslücken ausfüllen. Ihre Auslegung muss von dem Papst gebilligt werden. Die Normen ihrer Prozedur — modus et ratio werden später bestimmt. In den Jahren 1984-1985 veröffentlichte die Kommission 7 Antworten. Die ersten betreffen mehr die Seelsorge, weitere — rechtliche Probleme. Es handelte sich um die Erklärung der Normen und die Beseitigung der Zweifel. Zum Schluss sind die Perspektiven der dynamischen Auslegung, die an der weiteren Formulierung und Bildung der Gesetze Anteil haben wird, angegeben. Nach dem Jahre 1970 zeigen sich die Symptome einer Evolutionsauslegung. In der Einleitung zum neuen Kodex gab der Papst die Richtlinien: an die Dienstbarheit der Kirche, die Struktur der Gemeinschaft — communio, die Teilnahme des Gottesvolkes im dreifachen Amte Christi, die Pflichten und die Rechte der Laien, den Ökumenismus. Die erste Quelle der Auslegung bilden die Beschlüsse des II Vatikanischen Konzils. Die Gesetze des neuen Kodexes haben oft den Evolutionscharakter. Sie erfordern je nach den Umständen eine erweiternde Auslegung. Dais II Vatikanische Konzil und der neue Kodex bilden eine epochale Etappe in der Entwicklung der Interpretation der kirchlichen Gesetze.
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Dinter, Martin T. "HANS-PETER NILL, GEWALT UND UNMAKING IN LUCANS BELLUM CIVILE: TEXTANALYSEN AUS NARRATOLOGISCHER, WIRKUNGSÄSTHETISCHER UND GEWALTSOZIOLOGISCHER PERSPEKTIVE (Amsterdam Studies in Classical Philology 27). Leiden: Brill, 2018. Pp. viii + 404. isbn 9789004379442. €123.00. - MARIA BACKHAUS, MORD(S)BILDER — AUFZÄHLUNGEN VON GEWALT BEI SENECA UND LUCAN (Millennium Studies 76). Berlin/Boston: De Gruyter, 2019. Pp. ix + 329. isbn 9783110635973. €109.95. - MARKUS KERSTEN, BLUT AUF PHARSALISCHEN FELDERN: LUCANS BELLUM CIUILE UND VERGILS GEORGICA (Hypomnemata 206). Göttingen: Vandenhoek & Ruprecht, 2018. Pp. 358. isbn 9783525310557. €100.00." Journal of Roman Studies 110 (June 19, 2020): 299–301. http://dx.doi.org/10.1017/s0075435820001112.

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"Taxative Aufzählung in § 10a Abs 4 StbG." Zeitschrift der Verwaltungsgerichtsbarkeit 8, no. 1 (2021): 68. http://dx.doi.org/10.33196/zvg202101006801.

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"Taxative Aufzählung der Gründe für eine vertiefte Angebotsprüfung." Recht und Praxis der öffentlichen Auftragsvergabe 20, no. 2 (2020): 121. http://dx.doi.org/10.33196/rpa202002012102.

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Bärenfänger, Olaf. "Merkmals- und Prototypensemantik: Eine Einführung." Linguistik Online 12, no. 3 (2002). http://dx.doi.org/10.13092/lo.12.890.

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Abstract:
Traditional componential semantics are faced with various problems in adequately describing the meaning of a word. Therefore, this contribution presents the prototype theory as a fruitful approach for the description and explanation of many phenomena in the field of lexical semantics. Starting out from a large body of empirical results, it is discussed how prototype theory conceives lexical categories and meaning or concepts respectively. Important properties of a category are fuzzy boundaries as well as that particular elements can be viewed as differently typical for a category. The degree to which an element belongs to a category is defined in terms of typical features, whereby the most central element is called "prototype" and possesses the greatest possible number of typical features. Unlike traditional componential semantics, family resemblance relations determine which elements belong to a particular category, i.e. not all elements have to share the same necessary features, but at least one typical one. Subsequent to the description of these theorems consequences for argumentation theory, lexicography and the formation of linguistic theories are discussed as well as critical aspects of the prototype theory. After an enumeration of some research desiderata a concluding chapter gives a short summary and names the most impressive achievements of this increasingly influential research paradigm. Angesichts der verschiedenen Schwierigkeiten traditioneller Merkmalssemantiken, die Bedeutung eines Wortes angemessen zu beschreiben, wird mit der Prototypentheorie im vorliegenden Beitrag eine Konzeption vorgestellt, die möglicherweise vielversprechende Lösungsansätze bereithält. Ausgehend von empirischen Befunden wird diskutiert, wie lexikalische Kategorien resp. Bedeutungen oder Begriffe von der Prototypentheorie konzipiert worden sind. Als wesentliche Kategorieneigenschaften spielen hierbei insbesondere unscharfe Kategoriengrenzen eine Rolle sowie der Umstand, daß die verschiedenen Vertreter einer Kategorie unterschiedlich typisch sein können. Über den Grad der Repräsentativität des Elementes einer Kategorie wird nicht auf der Basis notwendiger, sondern typischer Merkmale entschieden. Das am meisten zentrale Element, der Prototyp, weist die größtmögliche Anzahl typischer Merkmale auf. Welche Elemente überhaupt in eine Kategorie gehören, wird über Familienähnlichkeitsrelationen bestimmt, bei der nicht alle Elemente dieselbe Anzahl notwendiger Merkmale gemeinsam haben müssen, sondern lediglich mindestens ein typisches Merkmal. Im Anschluss an die Darstellung dieser Theoreme werden Konsequenzen für die Argumentation, die Lexikographie und für die linguistische Theorienbildung erwogen. Nach der Erörterung einiger kritikwürdiger Aspekte der Prototypentheorie und der Aufzählung von Forschungsdesideraten gibt ein Schlusskapitel eine kurze Zusammenfassung und benennt die wichtigsten Leistungen dieses zunehmend einflußreichen Forschungsparadigmas.
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"Sportorthopädie für Kinder und Jugendliche." Sports & Exercise Medicine Switzerland, 2021. http://dx.doi.org/10.34045/sems/2021/24.

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Abstract:
«Kinder sind keine kleinen Erwachsenen.» Dieser Ausdruck geistert durch viele medizinische Diskussionen. Doch was sind denn Kinder nun? Wo liegt der Unterschied zu den «Gros­sen», den Erwachsenen – oder sind dies nur lasche Sprüche ohne Basis? In dieser Ausgabe versuchen wir diesen Fragen nachzugehen, wenngleich auch nur bei traumatologischen und orthopädischen Problemen bei Kindern und Jugendlichen. Und ja – es lassen sich schnell verschiedene Unterschiede aufzählen, ohne damit auch nur im Geringsten eine vollständige Liste zu kreieren.
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Parr, Rolf. "Sabine Mainberger, Die Kunst des Aufzählens. Elemente einer Poetik des Enumerativen." Arbitrium 21, no. 3 (2003). http://dx.doi.org/10.1515/arbi.2003.21.3.260.

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