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Journal articles on the topic 'Bediensteter'

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1

Dorner, Julia. "Die (Un-)Abhängigkeit öffentlich Bediensteter als fachkundige Laienrichter in der Judikatur des Verfassungsgerichtshofs." Zeitschrift der Verwaltungsgerichtsbarkeit 5, no. 1 (2018): 21–29. http://dx.doi.org/10.33196/zvg201801002101.

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Hupe, Peter. "Making a Case for the State. Review essay on Paul du Gay and Thomas Lopdrup-Hjorth, For Public Service: State, Office and Ethics. Abingdon: Routledge, 2023, 183 p. ISBN: 978-0-415-67879-7. (online first)." dms – der moderne staat – Zeitschrift für Public Policy, Recht und Management 17, no. 1-2024 (March 21, 2024): 1–10. http://dx.doi.org/10.3224/dms.vxix.340558.

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Abstract:
For Public Service ist ein bedeutendes Buch. Mit ihrem Fokus auf Grundüberlegungen bezüglich des Staates thematisieren die Autoren, was es bedeutet, öffentliche*r Bedienstete*r zu sein. Den Grund dafür liefert die aufkommende Allgegenwärtigkeit des New Public Management Ansatzes. Der ‘marktähnliche’ Ansatz des New Public Management hat das Verständnis von öffentlichen Bediensteten als an eine Rolle gebundenen Personen in das eines Individuums verändert, und das auf Kosten der Bedeutung ordnungsgemäßer Verfahren. Allgemeiner hat ein weitverbreiteter anti-étatism die Anforderungen, die mit dem Handeln im Auftrag des Staates in offizieller Funktion einhergehen, vernachlässigt. Dementgegen wollen die Autoren eine positive Darstellung des Staates bieten. In ihrem Vorstoß in politischem Realismus, nehmen sie eine relativistische Haltung gegenüber dem Einfluss eines humanistischen Universalismus ein. Die Autoren betonen strukturelle Elemente des Staates, scheinen jedoch die Politik des Staates in Aktion außer Acht zu lassen. Dilemmata in der konkreten Ausübung eines öffentlichen Amtes bedürfen es auch beachtet zu werden. Zum Beispiel: wie sollten öffentliche Bedienstete mit diskriminierenden politischen Anweisungen umgehen?
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Hupe, Peter. "Making a Case for the State. Review essay on Paul du Gay and Thomas Lopdrup-Hjorth (2023), For Public Service: State, Office and Ethics. Abingdon: Routledge. 183 pp. ISBN: 978-0-415-67879-7." dms – der moderne staat – Zeitschrift für Public Policy, Recht und Management 17, no. 1 (July 8, 2024): 176–85. http://dx.doi.org/10.3224/dms.v17i1.09.

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Abstract:
For Public Service ist ein bedeutendes Buch. Mit ihrem Fokus auf Grundüberlegungen bezüglich des Staates thematisieren die Autoren, was es bedeutet, öffentliche*r Bedienstete*r zu sein. Den Grund dafür liefert die aufkommende Allgegenwärtigkeit des New Public Management Ansatzes. Der ‘marktähnliche’ Ansatz des New Public Management hat das Verständnis von öffentlichen Bediensteten als an eine Rolle gebundenen Personen in das eines Individuums verändert, und das auf Kosten der Bedeutung ordnungsgemäßer Verfahren. Allgemeiner hat ein weitverbreiteter anti-étatism die Anforderungen, die mit dem Handeln im Auftrag des Staates in offizieller Funktion einhergehen, vernachlässigt. Dementgegen wollen die Autoren eine positive Darstellung des Staates bieten. In ihrem Vorstoß in politischem Realismus, nehmen sie eine relativistische Haltung gegenüber dem Einfluss eines humanistischen Universalismus ein. Die Autoren betonen strukturelle Elemente des Staates, scheinen jedoch die Politik des Staates in Aktion außer Acht zu lassen. Dilemmata in der konkreten Ausübung eines öffentlichen Amtes bedürfen es auch beachtet zu werden. Zum Beispiel: wie sollten öffentliche Bedienstete mit diskriminierenden politischen Anweisungen umgehen?
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4

Fitschen, Thomas, and Wolfgang Münch. "Besserer Rechtsschutz für UN-Bedienstete." Vereinte Nationen 58, no. 2 (2010): 69–71. http://dx.doi.org/10.5771/0042-384x-2010-2-69.

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5

Mitgutsch, Ingrid. "Vorteil, Bedienstete, Beauftragte, Rechtshandlungen, Korruption." Journal für Strafrecht 6, no. 6 (2019): 561. http://dx.doi.org/10.33196/jst201906056101.

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6

Esposito, Karin. "Internationale Bedienstete oder politische Aktivisten?" Vereinte Nationen 71, no. 5 (2023): 208–13. http://dx.doi.org/10.35998/vn-2023-0022.

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7

Weichert, Thilo. "Überprüfung der öffentlichen Bediensteten in Ostdeutschland." Kritische Justiz 24, no. 4 (1991): 457–75. http://dx.doi.org/10.5771/0023-4834-1991-4-457.

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8

Eisenberg, Ulrich. "Uber Gefangenenarbeit für Bedienstete zu Vorzugspreisen." Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform 82, no. 4 (April 1, 1999): 256–67. http://dx.doi.org/10.1515/mks-1999-820404.

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9

Budde-Haenle, Sandra. "Von der Hochschule ins Gefängnis: Ergebnisse einer Befragung des Sozialdienstes im hessischen Justizvollzug." Der pädagogische Blick, no. 3 (August 3, 2023): 179–93. http://dx.doi.org/10.3262/pb2203179.

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Abstract:
Im Justizvollzug nimmt der Sozialdienst wichtige Aufgaben in der Betreuung und Behandlung von Gefangenen wahr. Das Aufgabenfeld ist komplex und herausfordernd. Die vorliegende Studie untersuchte, inwieweit die Bediensteten im Sozialdienst durch ihr Studium auf ihre Tätigkeit im Justizvollzug vorbereitet werden. Dazu wurde eine Befragung im hessischen Justizvollzug mit 61 Personen durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass sich der Sozialdienst durch die Ausbildung an der Hochschule nicht genügend auf die Arbeit im Justizvollzug vorbereitet fühlt. So wurde von den Befragten beim Berufseinstieg über Wissenslücken vor allem in den Bereichen rechtliche Grundlagen und Behandlungsmaßnahmen berichtet, die durch Fortbildungsmaßnahmen später ausgeglichen werden konnten. Dennoch dachte die große Mehrheit der Bediensteten (86,3 %) nach dem Berufseinstieg nicht über eine Kündigung nach und war mit der Tätigkeit zufrieden. Fast alle Befragten (96,6 %) fanden die Tätigkeit im Justizvollzug sehr interessant, wobei diese Wahrnehmung im Verlauf des Arbeitslebens abnahm. Gleichzeitig empfand die Hälfte der Befragten ihre Tätigkeit als stressig.
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Hunstiger, Agnieszka. "Die EU hautnah erleben: Die Adaptation eines EU-Planspiels für den berufsbezogenen DaF-Unterricht." Informationen Deutsch als Fremdsprache 37, no. 5 (October 1, 2010): 452–69. http://dx.doi.org/10.1515/infodaf-2010-0503.

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Abstract:
Zusammenfassung Der Beitrag berichtet über das Potenzial von EU-Planspielen und ihre konkrete Umsetzung im berufsbezogenen DaF-Unterricht. Grundlage dafür bilden eigene Erfahrungswerte aus dem Einsatz von EU-Planspielen im Rahmen des Programms »DeutschLand - Deutsche Sprache in Deutschland«, eines Förderprogramms des Auswärtigen Amtes für höhere Bedienstete der EU-Institutionen und Ministerialbeamte aus den EU-Mitgliedstaaten und weiteren Staaten, das seit 1994 in dessen Auftrag vom Goethe-Institut durchgeführt wird.
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11

Himstedt-Vaid, Petra. "Der Werwolf in norddeutschen Sagen." Fabula 63, no. 1-2 (July 1, 2022): 144–63. http://dx.doi.org/10.1515/fabula-2022-0007.

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Abstract:
Zusammenfassung Die Darstellung des Werwolfs in norddeutschen Sagen basiert auf den größtenteils handschriftlichen Zetteln aus der Sammlung von Richard Wossidlo. Die in dem Zettelkasten „Werwolf“ versammelten Sagen spiegeln vor allem soziale Strukturen der ländlichen Gesellschaft des achtzehnten und neunzehnten Jahrhunderts in Mecklenburg-Vorpommern wider. Es geht insbesondere um das konfliktreiche Verhältnis von Gutsbesitzern und Bediensteten, aber auch um die Verwandlung von sozialen Außenseitern in einen Werwolf. Neben der sozialen Komponente kommen bei der Selbst- und Fremdverwandlung in die Wolfsgestalt Elemente des Volksglaubens und Zaubermittel zum Tragen.
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Gratz, Wolfgang. "Jugendstrafvollzug als dynamisches Organisieren – ein realisierbares Konzept?" Sonderpädagogische Förderung heute, no. 3 (November 2, 2020): 234–45. http://dx.doi.org/10.3262/sz2003234.

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Abstract:
Straffällige Jugendliche zu inhaftieren,wird international sehr unterschiedlich gehandhabt und ist fachlich nicht unumstritten. Wie andere Organisationen auch,benötigen Jugendvollzugsanstalten eine klar herausgearbeitete Primäraufgabe,die nicht bloß von oben vorgegeben wird,sondern auch in der täglichen Arbeit mit den Jugendlichen weiterentwickelt wird (Gegenstromprinzip). Da von einem Teil der inhaftierten Jugendlichen eine starke psychosoziale Dynamik ausgeht,die die Anstalt und ihre Bediensteten sehr fordert,ist der Jugendstrafvollzug dynamisch zu organisieren,was hohe Ansprüche an die Anstaltsleitung und alle Mitarbeitenden stellt. Es ist fraglich,wie gut dies in hinreichender Weise in der Praxis möglich ist.
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13

Jakob, Maria, Maruta Herding, and Anja Frank. "„Was wollt ihr von mir? Ihr seid von der Polizei!“." Soziale Probleme, no. 1 (May 8, 2023): 62–79. http://dx.doi.org/10.3262/sp2301062.

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Abstract:
Das soziale Setting von Radikalisierungsprävention in Haft lässt sich als triadische Struktur aus Justizbediensteten, externen pädagogischen Fachkräften und Inhaftierten untersuchen. Anhand ethnografischen Datenmaterials gehen wir der Frage nach, welche Akteurskonstellationen der pädagogischen Arbeit zugrunde liegen und in welcher Weise sie die konkrete Umsetzung der Radikalisierungsprävention beeinflussen. Es wird deutlich, dass die Triade ein Spannungsfeld unterschiedlicher Interessen und Sinnkonstruktionen darstellt, unter anderem was den Umgang mit gesellschaftlicher und gefängnisinterner Sicherheit betrifft. Externe Akteur*innen im Strafvollzug müssen ihre Beziehungen sowohl zu den Gefangenen als auch zu den Bediensteten fortwährend ausbalancieren, um die Deutung und die alltägliche Einbettung ihrer Arbeit innerhalb der Sozialstrukturen einer Justizvollzugsanstalt verhandeln zu können und handlungsfähig zu bleiben.
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Schöch, Heinz. "Fahrlässige Tötung durch JVA-Bediensteten wegen Straftat eines Inhaftierten während einer vollzugsöffnenden Maßnahme." Juristische Rundschau 2020, no. 9 (July 29, 2020): 518–28. http://dx.doi.org/10.1515/juru-2020-0075.

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Hammerschmid, Gerhard, Renate E. Meyer, and Isabell Egger-Peitler. "Das Konzept der Public Service Motivation – Status Quo der internationalen Diskussion und erste empirische Evidenzen für den deutschsprachigen Raum." dms – der moderne staat – Zeitschrift für Public Policy, Recht und Management 2, no. 1 (May 10, 2009): 73–92. http://dx.doi.org/10.3224/dms.v2i1.05.

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Abstract:
Das Konzept der Public Service Motivation (PSM) fokussiert auf die spezifischen Beweggründe und Motivationen, die für öffentlich Bedienstete charakteristisch sind und untersucht, welche Implikationen dies für zentrale Fragestellungen des Public Management wie etwa Arbeitszufriedenheit, Organizational Commitment, Anreizsysteme oder generell die Performance öffentlicher Verwaltungen, hat. Ursprüng¬lich für den angelsächsischen Raum entwickelt, gewinnen diese Fragestellungen zunehmend auch in Europa an Relevanz. Für den deutschsprachigen Raum liegen derzeit noch keine international anschlussfähigen Ergebnisse vor. Der vorliegende Beitrag präsentiert erste empirische Evidenzen aus Österreich und verortet diese in der internationalen PSM-Forschung. Die grundsätzliche Eignung des Konzeptes und mögliche Anwendungen in der deutschsprachigen Public Management-Forschung stehen dabei im Vordergrund.
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Fischer-Hüftle, Peter. "Hugo Gebhard: Haftung und Strafbarkeit der Baumbesitzer und Bediensteten bei der Verkehrssicherungspflicht für Bäume." Natur und Recht 32, no. 7 (July 2010): 488. http://dx.doi.org/10.1007/s10357-010-1867-z.

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Dinhof, Katharina, Falk Ebinger, and Jurgen Willems. "Die Perspektive der Bürger:innen zu repräsentativer Bürokratie in Deutschland." Verwaltung & Management 28, no. 4 (2022): 161–67. http://dx.doi.org/10.5771/0947-9856-2022-4-161.

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Abstract:
Vor bald zehn Jahren wurde für den deutschen öffentlichen Sektor ein multicultural turn konstatiert.1 Bedienstete des öffentlichen Dienstes sollen, so das erklärte Ziel, in ihrer Personalstruktur die Bevölkerung abbilden. Das Versprechen einer solchen „repräsentativen Bürokratie“ liegt nicht nur in einer diskriminierungsfreien Praxis, sondern auch im effektiveren Verwaltungsvollzug, da Bedürfnisse und Belange aller gesellschaftlichen Gruppen besser adressiert werden sollen. Die derzeitige Personalstruktur des öffentlichen Dienstes ist jedoch noch weit entfernt von jeglicher Repräsentativität, nicht zuletzt aufgrund des Ausbleibens eines klaren Bekenntnisses hin zu Repräsentativität und ein darauf aufbauendes, konsistentes System der Förderung unterrepräsentierter Gruppen. Ausgehend von den hier vorliegenden Befragungsdaten (n = 1.003) kann gezeigt werden, dass die deutsche Bevölkerung eine repräsentative Bürokratie klar befürwortet. Gleichzeitig wird jedoch ein Spannungsverhältnis deutlich, welches sich durch die Forderung der Neutralitätswahrung im öffentlichen Dienst und dem Verfolgen des Leistungsprinzips in der Personalauswahl auftut.
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Ghanem, Christian, and Andrea Kenkmann. "„Ich muss ständig beweisen, dass ich noch brauchbar bin“ – Zur sozialen Lebenswirklichkeit älterer Menschen in Haft." Rechtspsychologie 9, no. 2 (2023): 193–211. http://dx.doi.org/10.5771/2365-1083-2023-2-193.

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Abstract:
Ältere Menschen in Haft haben neben der Belastung durch die Inhaftierung auch vielfache altersspezifische Herausforderungen zu bewältigen. Während die gesundheitlichen Einschränkungen dieser vulnerablen Gruppe gut belegt sind, liegen kaum Erkenntnisse zu den subjektiven Erfahrungen ihrer Lebenswelten vor. Ziel der vorliegenden Studie war es, die Lebenswirklichkeiten von älteren Inhaftierten zu erfassen. Mittels einer schriftlichen Befragung, die eine einzige Frage zur Bedeutung von Altern in Haft umfasste, wurden 64 Rückmeldungen von älteren Inhaftierten (3 Frauen und 61 Männer) über 60 Jahre qualitativ ausgewertet. In der Analyse der sozialen Beziehungen zeigen sich vielfältige Erfahrungen mangelnder Anerkennung. Während die Distanz zu Familie und Freunden Erfahrungen von Zuwendung erschweren, ist das Leben in Haft von Abgrenzung und Konkurrenz um knappe Ressourcen geprägt. Der Wunsch nach mehr Anerkennung der altersspezifischen Bedürfnisse richtet sich neben den Bediensteten auch an das Justizsystem und die Gesellschaft. In Anlehnung an Honneths Theorie der Anerkennung werden die Ergebnisse der Studie systematisiert.
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Schwarzburg, Peter. "Rechtspolitisches aus Europa." Recht und Politik 56, no. 2 (April 1, 2020): 223–25. http://dx.doi.org/10.3790/rup.56.2.223.

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Abstract:
Angesichts der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie stellt sich für alle, die für die Aufrechterhaltung des Justizbetriebes – und damit einer der elementaren Säulen einer rechtsstaatlichen und demokratischen Ordnung – verantwortlich sind, die Frage, welche Funktionen und in welchem Umfang diese bereit gestellt werden können. Aus europäischer (und internationaler) Sicht betrachtet ist dabei die Gewährung der justiziellen Zusammenarbeit im Bereich der Zivil- und Handelssachen und des Strafrechts von besonderem Interesse. Die Covid-19-Pandemie hatte, und hat teilweise immer noch, eine weitgehende Einschränkung des öffentlichen Lebens und derWirtschaft zur Folge, und auch eine Konzentration der öffentlichen Hand auf die Sicherstellung der essenziellen Bedürfnisse der Bevölkerung. Dies und der notwendige Schutz der Bediensteten vor Ansteckung und Erkrankung hat zwangsläufig auch im Bereich der Justiz dazu geführt, dass europaweit Gerichte, Staatsanwaltschaften und sonstige Justizbehörden bis hin zu den Ministerien nicht die sonst übliche Arbeitsmenge bewältigen können. Folge ist, dass die Erledigung von transnationalen justiziellen Ersuchen ins Stocken gerät, und zwar auch durch Staaten, bei denen nicht ohnehin schon im normalen Geschäftsbetrieb mit einer Erledigung nur mit mehreren Monaten Verzögerung zu rechnen ist.
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Koenig, Pierre. "Le compromis allemand : l’État, les cultes et les fidèles." Revue d’Allemagne et des pays de langue allemande 36, no. 2 (2004): 195–209. http://dx.doi.org/10.3406/reval.2004.5794.

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Abstract:
Das Grundgesetz übernahm 1949 die sogenannte «Kirchenverfassung» der Weimarer Verfassung (Art. 136 bis 140, mit Ausnahme von Artikel 140) die, ergänzt vom Reichskonkordat von 1933, von den Konkordaten, die von den Ländern abgeschlossen wurden, sowie von zahlreichen «Kirchenverträgen», die ebenfalls von diesen mit den Kirchen (christlichen und jüdischen, die «Körperschaften des öffentlichen Rechts» sind), vereinbart wurden (Art. 137,6), das Kirchenstaatsrecht der Bundesrepublik bilden. Zwei Prinzipien sind hervorzuheben. Die Kirchen und der Staat verwalten ihre Angelegenheiten in völliger Unabhängigkeit. Da die beiden Institutionen die Menschen und die Gesellschaft betreffen, kann der Staat (Bund, Länder und Gemeinden) den «Religionsgesellschaften», insbesondere denen die «Körperschaften des öffentlichen Rechts» sind, seine Unterstützung anbieten (Gesetzgebung der sog. gemeinsamen Angelegenheiten, Steuermittel). Das System funktioniert zur Zufriedenheit des Staates, der Kirchen und deren Mitglieder. Reibungspunkte, die in der Rechtssprechung auftreten, betreffen das Recht der weltlichen Bediensteten der Kirchen die auf eine Übernahme von Errungenschaften des Arbeitsrechts oder des Rechts des öffentlichen Dienstes drängen. Auch die nach Landesgesetzgebung unterschiedliche Regelung des «Kirchenaustritts» (bedeutet das Verlassen des Verwaltungs-und Steuersystems der Kirche auch den Austritt aus der Kirche als Kultusgemeinschaft ?) ist noch umstritten.
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Mader, Oliver. "Der Anspruch auf Entschädigung ex aequo et bono im EU-Dienstrecht – Schadenersatz für EU-Bedienstete nach billigem Ermessen." Europarecht 47, no. 3 (2012): 355–67. http://dx.doi.org/10.5771/0531-2485-2012-3-355.

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22

Dünkel, Frieder, and Christine Morgenstern. "Der Einfluss von Covid-19 auf den Strafvollzug und die Strafvollzugspolitik in Deutschland." Neue Kriminalpolitik 32, no. 4 (2020): 432–57. http://dx.doi.org/10.5771/0934-9200-2020-4-432.

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Abstract:
Die Situation im deutschen Strafvollzug vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie war insofern relativ entspannt, als die Gefangenenraten seit 2003 um ca. 20 % gesunken waren und Überbelegung kaum vorkam. Es gab und gibt allerdings ein spezielles Problem mit Ersatzfreiheitsstrafen (ESF) Verbüßenden, die ca. 10 % der Population des Erwachsenenstrafvollzugs darstellen. Die Aufnahme von Gefangenen mit kurzen Freiheitsstrafen ist insbesondere in Zeiten von Covid-19 problematisch, weil sie einen hohen Durchlauf verursachen und damit die Infektionsgefahr in Gefängnissen erhöhen. Seit März 2020 setzten daher alle Bundesländer die Ladung zum Strafantritt wegen einer ESF und oder reduzierten das entsprechende Klientel drastisch. Die Gefangenrate sank von 77 auf 67 pro 100.000 der Wohnbevölkerung (30.6.2020). Die Lebensbedingungen im Strafvollzug verschlechterten sich gleichwohl, weil die Kontakte von Insassen zur Außenwelt drastisch eingeschränkt wurden. Zur Kompensation der ausgesetzten Besuchsmöglichkeiten und der nur noch ausnahmsweise gewährten Vollzugslockerungen wurden Möglichkeiten der Telefonie und Internetkommunikation mit Familienangehörigen und anderen Bezugspersonen erweitert. Seit Juni 2020 wurden einige der Lockdown-Maßnahmen aufgehoben und Besuche schrittweise wieder erlaubt. Der Beitrag diskutiert weitergehende strafvollzugspolitische und sanktionenrechtliche Optionen für die Zeit nach der Pandemie wie z. B. die Beibehaltung internetbasierter Kommunikation mit Angehörigen etc., die Möglichkeiten des Home-Office für einige Tätigkeitsbereiche der Bediensteten und sanktionenrechtlich die Abschaffung oder zumindest weitergehende Reduzierung der ESF sowie kurzer Freiheitsstrafen generell.
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Wewer, Göttrik. "Auf dem Weg zum gläsernen Staat? Privatsphäre und Geheimnis im digitalen Zeitalter." dms – der moderne staat – Zeitschrift für Public Policy, Recht und Management 5, no. 2 (December 13, 2012): 247–62. http://dx.doi.org/10.3224/dms.v5i2.01.

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Abstract:
Die Grenzlinie zwischen Privatsphäre und Öffentlichkeit ist nicht starr, sondern hat sich im Laufe der Geschichte immer mal wieder verschoben. Gegenwärtig ist eine merkwürdige Koalition aus kommerziellen „Datenfressern“ wie Facebook, Google und Co. und auch Netzaktivisten mit der Parole unterwegs, das Zeitalter der Privatsphäre sei nunmehr vorbei. Während die einen am „gläsernen Bürger“ arbeiten, zielen die anderen auf einen „gläsernen Staat“. Danach würden Staat und Verwaltung nicht nur ihre Datenbestände für kommerzielle Nutzungen bereitstellen („Open Data“) und „soziale Medien“ im Web 2.0 nutzen („Open Government“), sondern letztlich ganz auf vertrauliche Informationen und Geheimnisse verzichten sollen („totale Transparenz“). Plattformen wie WikiLeaks haben sich darauf spezialisiert, staatliche Geheimnisse aufzudecken; die Bediensteten werden offen ermuntert, ihre Verschwiegenheitspflicht zu ignorieren und Dienstgeheimnisse auszuplaudern („Whistleblowing“). Nur so ließen sich Machtmissbrauch und Korruption eindämmen. Wenn sich diese Ideologie totaler Transparenz durchsetzen würde, stünde am Ende eine weitere Schwächung des demokratischen Staates: gegenüber den Internetriesen, die ihre eigenen Daten und Strategien keineswegs offenlegen, und gegenüber diktatorischen Regimes, in denen das staatliche Geheimnis alles gilt und das private Geheimnis nichts. Aber auch die Gesellschaft würde sich massiv verändern, wenn das Spannungsfeld von Privatheit und Öffentlichkeit sowie Geheimnis und Verrat nicht mehr in der politischen Auseinandersetzung jeweils immer neu ausbalanciert, sondern in totaler Transparenz aufgelöst würden: keine Privatheit mehr, keine Geheimnisse mehr. Die Frage ist, ob das ein erstrebenswertes Gesellschaftsmodell oder ob es an der Zeit ist, Einhalt zu rufen.
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Stadtmüller, Sven, Natalja Menold, Jette Schröder, and Stefan Ehlers. "Hemmnisse und Verbesserungspotenziale bei der Diagnose und der Therapie asylsuchender Tuberkulosepatienten in Deutschland: Ergebnisse einer qualitativen Untersuchung." Das Gesundheitswesen 82, no. 11 (October 13, 2020): 877–84. http://dx.doi.org/10.1055/a-1186-0188.

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Abstract:
ZusammenfassungSeit 2014 ist die Zahl der Neuerkrankungen an Tuberkulose (TB) in Deutschland um rund 20% angestiegen. Diese Entwicklung fällt mit einer hohen Zuwanderung von Asylsuchenden zusammen, die z. T. aus Ländern stammen, in denen die TB deutlich weiter verbreitet ist als hierzulande. Vor diesem Hintergrund setzt sich der vorliegende Beitrag zum Ziel, Hemmnisse bei der Diagnose und der Therapie asylsuchender TB-Patienten in Deutschland zu identifizieren und zu erklären. Zugleich sollen Verbesserungspotenziale in diesen Bereichen aufgezeigt werden. Als Datengrundlage dienen 14 leitfadengestützte, problemzentrierte Interviews mit Ärzten und Bediensteten des öffentlichen Gesundheitswesens, die als Experten die Versorgerseite repräsentieren. Auf der einen Seite bringen strukturelle Faktoren die von den Experten benannten Hemmnisse hervor. So führt bspw. der eingeschränkte Zugang zur Gesundheitsversorgung zu einer verspäteten Diagnose, da Asylsuchende hierdurch später (oder gar nicht) zum Arzt gehen. Entsprechend wird eine flächendeckende Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte vorgeschlagen. Auf der anderen Seite spielen individuelle bzw. kulturelle Faktoren eine wichtige Rolle. Hierzu zählen z. B. Sprachbarrieren, welche die Anamnese (und damit die Diagnose), v. a. aber die Aufklärung des Patienten erschweren und damit den Therapieerfolg gefährden. Zudem resultiert aus der fehlenden Vertrautheit von Asylsuchenden mit dem deutschen Gesundheitssystem die Gefahr einer Therapieunterbrechung. Schulungsprogramme nach dem „train the trainer“-Konzept und die Etablierung eines „Lotsen“, der asylsuchende TB-Patienten durch das deutsche Gesundheitssystem navigiert, könnten diese Probleme lindern.
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Kanzler, H. J. "Anwendung des Abzugsverbots des § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG bei Bediensteten zwischenstaatlicher Einrichtungen mit Wohnsitz und Beschäftigungsort im Inland." FinanzRundschau 106, no. 4 (February 1, 2024): 186–91. http://dx.doi.org/10.9785/fr-2024-1060407.

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Hausam, Joscha, Klaus-Peter Dahle, and Anna Louise Mannert. "Gewaltpotenziale von jungen Straftätern mit Verbindungen zur organisierten Kriminalität und Clankriminalität: Verhalten vor, während und nach einer Inhaftierung." Rechtspsychologie 9, no. 1 (2023): 5–25. http://dx.doi.org/10.5771/2365-1083-2023-1-5.

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Abstract:
Obwohl in Deutschland das Thema der Organisierten Kriminalität (OK) viel diskutiert wird, mangelt es dazu noch an empirischen Erkenntnissen. Die vorliegende Studie untersuchte die Gewaltpotenziale von jungen Inhaftierten mit Verbindungen zur OK anhand ihres Verhaltens vor, während und nach der Haft. Die Stichprobe setzt sich zusammen aus n = 77 Jugendlichen und Heranwachsenden im Alter von 15 bis 22 Jahren, die in der sozialtherapeutischen Abteilung der Jugendstrafanstalt Berlin behandelt wurden. Mittels Expertinneneinschätzung wurde die OK-Zugehörigkeit bestimmt, demnach 23 Personen Verbindungen zu kriminellen Gruppen aufwiesen. Es wurde geschlussfolgert, dass hierunter einige der sogenannten „Clankriminalität“ zuzuordnen sind. Die Ergebnisse zeigen, dass Inhaftierte der OK-Gruppe vor Inhaftierung früher und mehr Gewaltstraftaten begingen. Im Vollzug zeigten Inhaftierte mit OK-Zugehörigkeit ein deutlich auffälligeres und gewalttätigeres Haftverhalten. Sie wiesen mehr Disziplinarverstöße (M = 8,2 bzw. 3,3; p <.01) und Strafanzeigen (M = 2,0 bzw. 0,8; p <..001) auf als die Vergleichsgruppe und fielen in der Beobachtung der Bediensteten vermehrt durch destruktives, antisoziales und subkulturelles Verhalten sowie ein höheres Maß an Aggressivität auf. Auch nach Haft setzte sich dieser Trend fort. So traten die Inhaftierten mit OK-Zugehörigkeit nach Entlassung mit mehr Gewaltdelikten (M = 2,2 bzw. 0,7; p <..05) polizeilich in Erscheinung. In einem Cox-Regressionsmodell zur Vorhersage eines gewalttätigen Delikts war die OK-Zugehörigkeit der einzige signifikante Prädiktor (Hazard ratio = 2,10, p <..05). Die vorliegende Studie zeigt, dass der intramurale Umgang mit dieser Personengruppe eine besondere Herausforderung darstellt. Das andauernde Gewaltpotenzial von jungen Straftätern mit Verbindungen zur OK während und nach Haft wirft Fragen zu deren sozialtherapeutischen Erreichbarkeit und rückfallfördernden Bedingungen im Entlassungsumfeld auf.
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Archiv für katholisches Kirchenrech, Editors. "Urteil des Sozialgerichts Münster vom 10. Mai 1989 (S 12 Ar 187/86) zum Arbeitslosengeld bei Kündigung einer kirchlichen Bediensteten wegen Verletzung fundamentaler kirchlicher Grundsätze." Archiv für katholisches Kirchenrecht 158, no. 1 (June 26, 1989): 254–56. http://dx.doi.org/10.30965/2589045x-15801027.

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"Der Radiologe als „hoheitlich Bediensteter“." RöFo - Fortschritte auf dem Gebiet der Röntgenstrahlen und der bildgebenden Verfahren 194, no. 03 (February 11, 2022): 331–34. http://dx.doi.org/10.1055/a-1720-6436.

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Gramlich, Ludwig. "Innerstaatlicher Rechtsschutz für internationale Bedienstete?" Juristische Rundschau 1985, no. 6 (1985). http://dx.doi.org/10.1515/juru.1985.1985.6.221.

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"Bedienstete der Sozialversicherungsträger und Amtsmissbrauch und Untreue." Journal für Strafrecht 6, no. 2 (2019): 172. http://dx.doi.org/10.33196/jst201902017205.

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"DSB 11.4.2022, 2022-0.258.366 – Datenzugriff eines ehemaligen Bediensteten." Zeitschrift für Informationsrecht 10, no. 3 (2022): 288. http://dx.doi.org/10.33196/ziir202203028805.

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"Keine unlautere Bestechung von Bediensteten oder Beauftragten durch Verkaufswettbewerb." wirtschaftsrechtliche blätter 33, no. 5 (2019): 295. http://dx.doi.org/10.33196/wbl201905029501.

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Meißner, Markus. "Der »ausländische Bedienstete« i.S.d. § 335a Abs. 1 Nr. 2a StGB." Strafverteidiger 37, no. 2 (January 1, 2017). http://dx.doi.org/10.1515/stv-2017-0207.

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"Verschulden eines Bediensteten begründet keinen Mitverschuldenseinwand des nach § 25 GmbHG haftenden Geschäftsführers." Wirtschaftsrechtliche Blätter 31, no. 5 (2017): 292–94. http://dx.doi.org/10.33196/wbl201705029202.

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Kempen, Peter. "Anwendbarkeit und Anwendung der RL 1999/70/EG auf EU-Institutionen und ihre Bediensteten." ZESAR, no. 9 (September 3, 2010). http://dx.doi.org/10.37307/j.1868-7938.2010.09.06.

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Langer, Janet, Pierre-Carl Link, Ulrike Fickler-Stang, and Zimmermann David. "Perspektiven von Bediensteten des Jugendstrafvollzugs auf pädagogische Beziehung – tiefenhermeneutische Einsichten aus einer qualitativ-empirischen Studie." ESE Emotionale und Soziale Entwicklung in der Pädagogik der Erziehungshilfe und bei Verhaltensstörungen. Heft 3 Kompetent im NETZwerk: Realität – Illusion – Vision?!, July 2021, 14–28. http://dx.doi.org/10.35468/5903-02.

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"Waldarbeitereinsatz; Revierdienst durch staatliche/kommunale Bedienstete; Umsatzsteuerpflicht bei der Anstellung von Waldarbeitern bei Zweckverbänden und Verbandsgemeinden." UmsatzsteuerRundschau 71, no. 20 (October 1, 2022): 781–82. http://dx.doi.org/10.9785/ur-2022-712009.

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Costa, Edinaldo Siqueira da, and Silvana Rodrigues da Silva. "Risikofaktoren für systemische arterielle Hypertonie: Bewertung der Wirksamkeit von Gesundheitserziehungsmaßnahmen." Revista Científica Multidisciplinar Núcleo do Conhecimento, September 4, 2020, 171–93. http://dx.doi.org/10.32749/nucleodoconhecimento.com.br/gesundheit/systemische-arterielle.

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Abstract:
Systemische arterielle Hypertonie ist die häufigste von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und reagiert als Hauptrisikofaktor für die häufigsten Komplikationen, wie Schlaganfall und akuter Myokardinfarkt, zusätzlich zu chronischen Nierenerkrankungen im Endstadium. Gesundheitserziehung ist das wichtigste Instrument für Veränderungen in Gewohnheiten und Lebensstil, grundlegend im präventiven Prozess für diese Pathologie. Ziel dieser Forschung war es, den Einfluss von bildungspolitischen Maßnahmen im Gesundheitswesen auf systemische arterielle Hypertonie bei der Änderung des Lebensstils der Bediensteten des Gerichtshofs des Staates Amap zu analysieren. Die Studie hatte die Beteiligung von 255 Servern und ein Fragebogen wurde für die Datenerhebung verwendet, die über SPSS Version 22 (IBM SPSS, USA) analysiert wurden. Es wurde beobachtet, dass 54,1 % weiblich, 66,3 % braun, 33,7 % im Alter zwischen 40 und 49 Jahren, 47,8 % eine Höhere Bildung und 59,6 % verheiratet waren oder in einer stabilen Vereinigung lebten. Der Body Mass Index zeigte, dass 48,2% übergewichtig waren, 64,7% hatten einen erhöhten Bauchumfang und 10,6% hatten kapillare Blutzuckerwerte ≥ 99 mg/dL. In Bezug auf den Blutdruck hatten 33,3 % der Männer und 21,7 % der Frauen bp ≥ und 140 bzw. 90 mmHg. Was die Teilnahme an präventiven oder pädagogischen Aktivitäten betrifft, so gaben 76,1 % an, dass ja, von denen 60,4 % sie für zufriedenstellend hielten und 44,7 % der Ansicht waren, dass es keinen Einfluss auf die Änderung des Lebensstils gab. Es wurde der Schluss gezogen, dass Maßnahmen im Gesundheitswesen teilweise auswirkungend auf die Veränderung der Gewohnheiten der Arbeitnehmer sind, da die Indizes der Risikofaktoren nach wie vor Anlass zur Sorge geben.
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