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Dissertations / Theses on the topic 'Berufsschule Diez'

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1

Berben, Thomas. "Arbeitsprozessorientierte Lernsituationen und Curriculumentwicklung in der Berufsschule : didaktisches Konzept für die Bildungsgangarbeit mit dem Lernfeldansatz /." Bielefeld : Bertelsmann, 2008. http://deposit.d-nb.de/cgi-bin/dokserv?id=3047352&prov=M&dok_var=1&dok_ext=htm.

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2

Neuburg, Carmen, Lars Schlenker, and Thomas Köhler. "Wie digital ist die Berufsschule?: Eine Analyse anhand von Online-Berichtsheften." TUDpress, 2019. https://tud.qucosa.de/id/qucosa%3A36584.

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Abstract:
Das BMBF-Forschungsprojekt DiBBLok1 untersucht Gelingensbedingungen des Einsatzes von digitalen Medien in Lernorten der beruflichen Bildung. Der Lernort Berufsschule wird dabei in Hinblick auf seinen Anteil an der Lernortkooperation untersucht. In diesem Beitrag wird am Beispiel des Online-Berichtshefts BLok (Online-Berichtsheft zur Stärkung der Lernortkooperation) der Frage nachgegangen, welche Berufsschulen dieses Tool deutschlandweit bereits einsetzen, in welchem Umfang dies geschieht und welche Faktoren dabei einflussgebend sind. Entsprechende quantitative Daten wurden im Rahmen des Projekts DiBBLok nach rund zehn Jahren Praxiseinsatz von BLok erstmalig erhoben. Sie geben Aufschluss über den aktuellen Stand der Strukturdaten in Bezug auf den Standort der Berufsschule, den Umfang an angemeldeten Berufsschulehrenden und Auszubildenden sowie der Verbreitung über die Jahre hinweg. Eine quantitative Analyse der Nutzungsweisen wird im Projekt noch folgen.[... aus der Zusammenfassung]
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3

Berben, Thomas. "Arbeitsprozessorientierte Lernsituationen und Curriculumentwicklung in der Berufsschule didaktisches Konzept für die Bildungsgangarbeit mit dem Lernfeldansatz." Bielefeld Bertelsmann, 2006. http://d-nb.info/986907464/04.

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4

Holtsch, Doreen. "Die Berufsschule als Produktionsstätte von Unternehmern unternehmerische Intentionen Jugendlicher im dualen System." Münster New York München Berlin Waxmann, 2007. http://d-nb.info/987598384/04.

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5

Kouli, Ekaterina. "Vom Fachwissen zur Handlungskompetenz die Berufsschule vor den Herausforderungen des sozioökonomischen Strukturwandels." Saarbrücken VDM, Müller, 2006. http://d-nb.info/986554650/04.

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6

Kouli, Ekaterina. "Vom Fachwissen zur Handlungskompetenz : die Berufsschule vor den Herausforderungen des sozioökonomischen Strukturwandels /." Saarbrücken : VDM-Verl. Müller, 2007. http://deposit.d-nb.de/cgi-bin/dokserv?id=3031750&prov=M&dok_var=1&dok_ext=htm.

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7

Pukas, Dietrich. "Berufsschulpolitik und politische Bildung in der Berufsschule : zwischen demokratisch-emanzipatorischem Anspruch und sozio-ökonomischem Gestaltwandel in Deutschland : eine sozial-historische Untersuchung mit Schwerpunkt um die Jahrhundertwende 2000 /." Hamburg : Kovač, 2009. http://www.verlagdrkovac.de/978-3-8300-4082-8.htm.

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8

Pukas, Dietrich. "Berufsschulpolitik und politische Bildung in der Berufsschule zwischen demokratisch-emanzipatorischem Anspruch und sozio-ökonomischem Gestaltwandel in Deutschland: eine sozial-historische Untersuchung mit Schwerpunkt um die Jahrhundertwende 2000." Hamburg Kovač, 2008. http://d-nb.info/992492076/04.

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9

Csepe-Bannert, Eszter. "Die Kooperation zwischen Berufsschulen und Unternehmen im Rahmen der beruflichen Erstausbildung am Beispiel der Volksrepublik China." Doctoral thesis, Saechsische Landesbibliothek- Staats- und Universitaetsbibliothek Dresden, 2015. http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:14-qucosa-166380.

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Abstract:
In the light of youth unemployment and increased transnational mobility practice oriented vocational education and training get more and more importance in the international cooperation in education. There is a broad consensus among educational experts, that one of the possible measures to reduce youth unemployment in the world is to provide youth skills and competences, which are needed on the labour market. The school based vocational education needs to be updated with practical skills. The fundament of each practice oriented vocational education and training system (VET) lays in the cooperation between the main actors: the enterprises and vocational schools. Dual systems in countries as Germany, Switzerland and Austria offer many good practice examples on the benefits of the engagements of both actors in the vocational education and training system but nevertheless these examples cannot be taken as “one model fits all” which can be implemented in each country. Therefore each country interested in the redesign of their own vocational education and training system needs to identify possible benefits of and challenges in their system, to be able to specify the opportunities and threat for future development. It cannot be presumed that enterprises can be forced to take apprentices and train them in their facilities. It has to be evident for every educational actor willing to cooperate with enterprises, that enterprises first strive for growth in profits upon others to be able to secure their existence and secondly they may support additional, non-economic activities; for example the vocational education and training of future employee. Although to ensuring the quality of future employees may partly be seen as their social responsibility this fact will still depend on their economic situation and their need for skilled labour. However, making profit does not collide with the idea of the engagement of enterprises in the vocational education and training. It only needs an in depth-analysis of potentials and needs of enterprises and vocational schools and an adequate planning as well as development of the educational programs and activities. The following example on the PR China delivers many interesting basic approaches on how cooperation between enterprises and vocational schools can be built up, managed and preserved. Thanks to the over thirty years of multilateral cooperation between der PR China and other European and Asian countries, the PR China already knows what is needed to modernize the vocational education and training system. Further education of teachers, redevelopment of curriculums and the redesign of the infrastructure of the vocational schools are those activities, which enriched the Chinese vocational education and training system in the last thirty years. There is still backwardness in the economically weak part of the country but within the “go-west-strategy” of the government innovative measures are offered for enterprises to foster the development of the western region; for example cut red tape or tax and duty exemptions. In the course of the bureaucracy development of the east-southeast part of the country and through the increased perception of the country in the international business the quality of labour become more relevant also for the PR China. Products with low-value-added and unskilled labour were not sufficient anymore for the competitiveness of the country in the international environment. More and more enterprises realised the shortage of qualified labour because of the rise of progressing technology and of the availability of qualified labour. The commitment to quality in the vocational education and training laid on the market orientation and therefore on the establishment of cooperation between enterprises and vocational schools. The PR China can consequently show good practice examples from cooperation in the vocational education after more than thirty years of learning from other countries. The constructive element of these cooperation was identified by the actors as the consensus about the mutual benefit of cooperative activities. Although there are many good practices in the cooperation, nevertheless, more persuasiveness is still needed for continuous fostering of quality in the vocational education and training. The cooperation is not only influenced by the interest, need and the level of cooperation between enterprises and vocational schools, but the nature of the directives of the government are crucial for the cooperation too. For example, the decentralized implementation of the directives of the government may endanger the uneven development and quality assurance in vocational training. The transfer of responsibility of the state in the hands of the provinces ensures on the one side more freedom for provinces, for instance, it allows them to adapt the vocational education and training to their specific needs and to implement it to local circumstances. This means, to offer labour market oriented vocational education and training. On the other side it needs in the context of quality assurance to archive the knowledge gained through the fragmented implementation. This implies, that already developed teaching and learning materials should not get lost but it should be used as synergies and transfer these to other provinces, schools or enterprises. One of the exemplary efforts made by good situated “model vocational schools” is their willingness to overtake a sponsorship for other less developed vocational schools that are located mostly in the western region. Previously mentioned schools support the improvement of the teaching quality of latter mentioned schools and help them especially in the initial phase of the redevelopment of their teaching and training system. More concrete, “school sponsorships” allow to share knowledge, experience or to share technical equipment. The further education of teachers, the establishment of training facilities, the adaptation of curriculum to the labour market needs leave space for the consideration of local needs on the one side, and the dynamics of market development on the other side. It is only possible to take over responsibility for less developed schools, if there is financial support through the government too. School sponsorship is mostly subject to model schools therefore there is a significant need for recognition and promotion of education activities of these model schools. The high dynamic of the labour market in developing regions may cause challenges in the cooperation between vocational schools and enterprises, especially in the time of recession. If the cooperation with a vocational school gives rise to concern because of the limited time, personal availability or financial support in the enterprises, than the support of enterprises may decrease. Therefore the model schools strive to mobilise all actors, ask for financial and material benefits during the time of economic growth to be able to implement those benefits targeted and lay a solid fundament for the performance of less developed schools. This fundament may consist of well-educated vocational teachers, well-equipped training facilities as well as practice oriented curricula. A solid basis allows vocational schools in a economically weak period to use previous investments and benefits. Additional created supplementary services, as further educational offers for enterprise employees, well-educated vocational teachers as consulters by building up of new production lines or by doing research on the effectiveness of human resources, are examples for reserves to bear itself. The redefinition of the role of vocational schools as “service providers” in a wide sense, allows setting quality standards in relation with the pedagogical requirements and economical needs in the vocational education and training. The school administration and teachers need to be equipped with additional management skills in addition to their educational and professional skills to be able to initiate, build and maintain cooperation systematically and analytically. Enterprises need to be aware of taking responsibility for future skilled labour while cooperating with vocational schools. The openness of enterprises for cooperation allows determining one's potential within vocational education and training and look for benefits for both actors. It is necessary for a successful cooperation to be a "win-win" situation, so the motivation for all parties should be maintained. Finally each cooperation needs competent teachers, well equipped training facilities also strategic planning (AIOC-strategy) in sense of analysis of initial situation and the possibilities for the implementation of practical vocational education and training, optimisation of available capacities and resources, the interdependence of responsibilities and competences of both actors, and the consolidation of pedagogical quality criteria under economic premises. The PR China has tried in the past thirty years to modernize its vocational education and training system; this happened mostly in the technical occupations. The challenge for the future will be to do the same effort for the service occupations. The reform and open-door policy of the Chinese government since the 1970s brings many opportunities not only for the economy, but also for the society. The rapid development in the technically based fields brought the anticipated economic upswing and leads the PR China from a development country to the second biggest economy in the world. Now, the current government aims more to increase the life standard of the Chinese and strengthen the domestic consumption than to focus on industry production. Through the emerging middle class the quality and necessity of services gain higher importance in the society and it is seen as an integral part of increasing their quality of life. Chinas new generation remained from the destructive revolutions of the 1960s and 1970s, which have slowed down the development in the country. It has now in hand to bring together identity of the country with its traditions and modernity not only outwardly in the perception of the world, but to strengthen it also in the Chinese society.
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Sebald, Jens. "Systemorientierte Konzeption für die Prüfung und Bewertung der Rutschhemmung von Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhen." Berlin Pro Business, 2007. http://deposit.d-nb.de/cgi-bin/dokserv?id=3005107&prov=M&dok_var=1&dok_ext=htm.

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11

Reichel, Andreas. "Die sächsische Schulreform in der Weimarer Republik." Doctoral thesis, Saechsische Landesbibliothek- Staats- und Universitaetsbibliothek Dresden, 2014. http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:14-qucosa-144350.

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Abstract:
Ziel der Untersuchung ist eine Bestandsaufnahme bzw. Gesamtschau der schulreformerischen Diskussionen und Entscheidungen auf zentralstaatlicher Ebene für die Bereiche Volksschule (unter Ausschluß der Lehrerbildung), Fortbildungs-/Berufsschule und höherer Schule im Zeitraum von der Novemberrevolution 1918 bis zur NS-„Machtergreifung“ im Frühjahr 1933, womit zunächst einmal Einsichten in die grundlegenden Strukturen und Probleme des sächsischen Schulwesens in der ersten deutschen Republik gewonnen werden sollen. Aus arbeitsökonomischen Gründen kam jedoch nur die äußere Schulreform als staatlich verordnete und auf die Veränderung der Schulstruktur zielende Reform in Betracht, während die innere Schulreform, die Veränderungen des Unterrichts intendierte, unberücksichtigt bleibt. Da das Reich auf schulpolitischem Gebiet – mit Ausnahme der einschlägigen Verfassungsbestimmungen sowie der Reichsgrundschulgesetze – seine Kompetenzen nicht zur Entfaltung bringen konnte, hatte sich der Landespolitik hier ein eigenes Betätigungsfeld eröffnet. Jedoch war aufgrund sich ändernder parlamentarischer Mehrheitsverhältnisse und damit wechselnder Landesregierungen keine Möglichkeit für eine einheitliche, auf lange Sicht angelegte Schulreform gegeben. Nachdem das Volksschulwesen seine letzte gesetzliche Regelung im Jahr 1873 erfahren hatte, erfolgte zum Beginn der Weimarer Republik seine Neuordnung. Im Hinblick auf den äußeren Aufbau wurde das gegliederte und konfessionell geprägte Volksschulwesen unter weitestgehender Einschränkung des Privatschulwesens zugunsten der allgemeinen Volksschule für alle Kinder ohne Unterschied des Vermögens und der Religion aufgegeben. Das Reichsgrundschulgesetz vom April 1920 richtete die Volksschule in den vier untersten Jahrgängen als die für alle Kinder des Volkes gemeinsame Grundschule ein. Innerhalb der allgemeinen Volksschule konnten Lehrgänge mit höheren Bildungszielen gebildet werden, wobei diese höheren Abteilungen durch Einrichtung, Lehrplan und Lehrkörper in sich die Tendenz zur organisatorischen Verselbständigung und Abtrennung von der Volksschule trugen. Einen wichtigen Teilbereich der Volksschulreform bildete die Neubestimmung des Verhältnisses von Kirche und Schule. Durch Beseitigung sowohl der durch den Pfarrer ausgeübten geistlichen Ortsschulaufsicht als auch der kirchlichen Aufsicht über den Religionsunterricht wurde die fachmännische Schulaufsicht – nachdem sie bereits 1873/1874 in der Regionalverwaltung verwirklicht worden war – in der Lokalinstanz durchgeführt. Auch durfte der Pfarrer als solcher nicht mehr dem Schulvorstand angehören. Während die evangelische Kirche dies akzeptierte, war die katholische Kirche auf Restauration ihres früheren Status’ bedacht. Der Religionsunterricht war durch das Übergangsschulgesetz zunächst aus der Volksschule entfernt worden. Aufgrund eines Urteils des Reichsgerichts wurde diese Bestimmung jedoch als verfassungswidrig eingestuft, so daß der Religionsunterricht ordentliches Lehrfach blieb. Nun machten sich Bestrebungen geltend, seine Erteilung auf möglichst wenige Klassenstufen bzw. wenige Stunden zu beschränken. Als Vertreter der weltlichen Volksschule nahm der Sächsische Lehrerverein in diesen Auseinandersetzungen einen wichtigen Platz ein. Wiederholt forderte er seine Mitglieder auf, die Erteilung des Religionsunterrichts abzulehnen. Wechselnde Regelung erfuhr die Form, in der die Erziehungsberechtigten ihren Willen, ob ihr Kind am Religionsunterricht teilnehmen solle oder nicht, dartun sollten. Seit 1927 wurde die Nichtabgabe einer Erklärung explizit als Einverständnis mit der Teilnahme am Religionsunterricht gewertet. Das sächsische berufliche Schulwesen zerfiel in das im Hinblick auf Verwaltung und Finanzierung noch ganz überwiegend mit der Volksschule verbundene Fortbildungsschulwesen einerseits sowie das gewerbliche Schulwesen andererseits. Die obligatorische Fortbildungsschulpflicht wurde nach ihrer gesetzlichen Einführung erstmals wirksam für volksschulentlassene Knaben im Jahr 1875, für Mädchen – nachdem die Forderung hiernach spätestens seit Beginn des 20. Jahrhunderts immer stärker vertreten worden war – im Jahr 1920. Beide Male ergaben sich aus dem Nebeneinander von Berufstätigkeit und Schulpflicht Reibungen, so daß diese Neuerung gegen Widerstand, der vornehmlich aus Kreisen der Landwirtschaft geübt worden war, durchgesetzt werden mußte. Für die gewerblichen Schulen waren im Jahr 1880 gesetzlich zunächst nur die Konzessions- und Aufsichtsfrage und die nötige Befähigung der Lehrer geregelt worden, so daß sich in freier Entwicklung eine Vielzahl gewerblicher Schuleinrichtungen herausbilden konnte. Grob gliederte sich das gewerbliche Schulwesen in Gewerbeschulen, Landwirtschaftsschulen und Handelsschulen, wobei unter den Letztgenannten vor allem die höheren Handelsschulen den Ausbau zur Vollanstalt erstrebten: zur sechsstufigen Handelsrealschule oder zur neunstufigen Wirtschaftsoberschule. Der Dualismus im beruflichen Schulwesen, der aus der unterschiedlichen Ressortzugehörigkeit der genannten zwei Schularten resultiert war, trat offen in Erscheinung, als die Fortbildungsschule begann, ihre ursprüngliche Aufgabe der Allgemeinbildung zu verlassen und immer stärker das Berufliche zu betonen und somit in das Gebiet der gewerblichen Schulen einzudringen. Diese Tendenz wurde aktiv befördert durch die Generalverordnung des Kultusministeriums von 1907 sowie die allgemeine Volksschulreform nach 1918, in deren Rahmen auch der Ausbau der Fortbildungsschule erfolgte. Diese wurde immer mehr fachlich gegliedert und erhielt eine feste finanzielle Grundlage durch die Übernahme der persönlichen Schullasten auf den Staat. Da andererseits eine zeitgemäße Bearbeitung des alten Gewerbeschulgesetzes nicht erfolgt war, hatte diese Entwicklung vielfach den Charakter des einseitigen Wettbewerbs angenommen, der zwischen den verschiedenen Ministerien unterstehenden Berufsschulen immer neue Reibungsflächen geschaffen und auch innerhalb der Regierung Spannungen verursacht hatte. Darum waren das Kultusministerium und das Innenministerium (resp. Wirtschaftsministerium) wiederholt bestrebt, bestehende Zwiespältigkeiten und Unzuträglichkeiten, die sich aus dem Nebeneinanderbestehen von gewerblichen Schulen einerseits und von Fachklassen der Pflichtfortbildungsschule andererseits ergeben hatten, im Wege der Vereinbarung möglichst zu mildern oder auszuräumen. Dies führte dazu, daß der gesetzlich an sich geforderte Aus-bau der Fortbildungsschule in der Praxis vielfach gebremst wurde. Dem berechtigten Bestreben nach Beseitigung der Unsicherheit der wirtschaftlichen Verhältnisse der gewerblichen Schulen wurde im Dezember 1923 mit einem Notgesetz über Schulbeihilfen entsprochen. Zur Schaffung eines das gesamte berufliche Schulwesen einigenden Berufsschulgesetzes war die Beseitigung des Dualismus’ durch Vereinigung aller beruflicher Schulen unter einer gemeinsamen Leitung Voraussetzung. Erst unter dem Druck von Sparmaßnahmen und Vereinfachungsbestrebungen wurde im Jahr 1931 eine Verständigung in der Weise erzielt, daß die gewerblichen Lehranstalten dem Ministerium für Volksbildung unterstellt wurden, in welchem – zugleich für die Angelegenheiten des Pflichtberufsschulwesens – eine besondere Abteilung für berufliche Schulen errichtet wurde, die der Leitung des Ministerialdirektors des Wirtschaftsministeriums unterstand. Die Oberaufsicht über jene restlichen Schulen, die zunächst noch beim Wirtschaftsministerium verbliebenen waren, erhielt das Ministerium für Volksbildung im Jahr 1937. Das berufliche Schulwesen einigende Berufsschulgesetz kam im Untersuchungszeitraum jedoch nicht zustande, so daß für die einzelnen Schularten die jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften in Kraft blieben. Daher sollten durch örtliche Maßnahmen Schulen oder Klassen verschmolzen oder eine Arbeitsteilung zwischen ihnen an solchen Orten realisiert werden, an denen durch das Nebeneinander verschiedener Schularten Doppeleinrichtungen entstanden waren oder zu entstehen drohten. Die Entwicklung des sächsischen höheren Schulwesens war durch Expansion und Differenzierung ge-kennzeichnet. Die Zahl der Anstalten wuchs innerhalb eines Jahrhunderts von 13 auf 112 an, wobei seit dem 19. Jahrhundert neben dem humanistischen Gymnasium die Realschule, das Realgymnasium und die Oberrealschule aufkamen, die ihren Unterricht nicht mehr auf die alten Sprachen, sondern die neueren Sprachen, Mathematik und Naturwissenschaften ausrichteten. Mit der grundsätzlichen Gleichberechtigung aller neunstufigen Anstalten zum Beginn des 20. Jahrhunderts wurde das Gymnasium mit grundständigem Latein aus seiner Stellung als alleiniger Vorbereitungsstätte für die Universität verdrängt; die Realanstalten erlangten deutlich das Übergewicht. Eine weitere Differenzierung erfolgte durch die Zulassung der Reformanstalten mit ihrem lateinlosen Unterbau sowie der Einführung der Deutschen Oberschule. Schließlich entwickelte sich gesondert vom Knabenbildungswesen – aber dieselben Berechtigungen verleihend – das Mädchenbildungswesen, deren Hauptform die höhere Mädchenschule war; zum Abitur führten die drei- und sechsklassigen Studienanstalten. Die Gemeinschaftserziehung von Mädchen und Knaben war als Notbehelf nur ausnahmsweise dort zugelassen, wo keine Mädchenbildungsanstalt am Ort vorhanden war. Nachdem das höhere Schulwesen im Jahr 1876 seine allgemeine gesetzliche Regelung erfahren hatte, befand es sich in einer latenten Schulreform. Im Verordnungswege waren immer wieder versuchsweise Neuerungen genehmigt worden. Eine tiefgreifende Reform des höheren Schulwesens sollte dann der im Jahr 1923 vom Ministerium für Volksbildung vorgelegte Einheitsschulplan bewirken, der eine je vierjährige Grundschule, Mittelschule und Oberschule vorsah. Während sich der Sächsische Lehrerverein und der Bund Entschiedener Schulreformer mit eigenen Konzeptionen an der Diskussion über den Gesamtaufbau des Schulwesen beteiligten, kämpfte der Sächsische Philologenverein für den Erhalt der höheren Schulen als eigenständige neunstufige Schulformen und schlug statt dessen die Vereinheitlichung des Unterbaues der Einzeltypen vor. Begleitet wurde der Kampf gegen die Einheitsschule wie die Ergebnisse der sozialistischen Schulreform überhaupt durch eine systematische Kampagne, die sogenannte „Hetze gegen die Volksschule“. Die Regierungsumbildung im Januar 1924 markierte das Ende der Einheitsschulbestrebungen. Eine grundlegende programmatische Neuordnung erfuhr das höhere Schulwesen mit der im Jahr 1926 vorgelegten Denkschrift des Ministeriums für Volksbildung. Diese machte – im Gegensatz zu Preußen, das zu den entschiedenen Schultypen zurückgekehrt war – die mit der Differenzierung einhergehende und im System der Reformschulen wurzelnde Tendenz zur Vereinheitlichung der höheren Schulen zum leitenden Prinzip. Die Grundformen der höheren Schulen, die aus den praktischen Bedürfnissen des Lebens hervorgewachsen waren, drängten in ihrem Entwicklungsgang von sich aus zu einer gegliederten höheren Einheitsschule. Daraus ergab sich die Beibehaltung der neunstufigen höheren Lehranstalten bei weitestgehender Angleichung des Unter- und Mittelbaues (mit Englisch als grundständiger neuerer Fremdsprache), auf dem sich eine nach Berufskomplexen differenzierte, aber durch eine Gruppe von Kernfächern zusammengehaltene Oberstufe, aufbaute. Die notwendige Ergänzung erhielt dieses Programm durch den 1932 veröffentlichten Landeslehrplan, der nicht das Trennende der verschiedenen Schularten, sondern die Einheit der höheren Schule betonte. Indem er seine Vorschriften durch Rahmenlehrpläne nach Fächern gliederte und die Aufgaben der Schulgattungen durch Zusätze und Abstriche regelte, schuf er der Vereinheitlichung von innen heraus eine starke Grundlage. Eine Sondergruppe bildeten hier die Gymnasien und Realgymnasien (alten Stils) mit grundständigem Latein, die in ihrer Eigenart bestehen bleiben sollten, solange sie genügend Besucher fanden. Direkte Rückwirkungen auf die Organisation des höheren Schulwesens hatten sich aus der Zu- und Abnahme seiner Besuchsziffern ergeben. Infolge der Verbreiterung des Rekrutierungsbereichs der höheren Schule hatte die Zahl der Schüler beständig zugenommen. Auf der Oberstufe hielt dieser Trend auch nach 1926 noch an, was zusätzlich dazu geführt hat, daß eine ständig wachsende Zahl von Abiturienten auf die Hochschulen strömte. Daß die Schüler – im Gegensatz zur Vorkriegszeit – immer länger auf der höheren Schule verweilten, stand in wesentlichem Zusammenhang mit Veränderungen im Berechtigungswesen, der Änderung der Funktion der höheren Schule sowie den sich verschlechternden wirtschaftlichen Verhältnissen. Von Seiten des Ministeriums für Volksbildung gab es nur ungenügende Mittel, dieser Entwicklung (der Überfüllung der höheren Schule und der Hochschule) entgegenzusteuern. So waren in erster Linie die Lehrer gehalten, die Schülerauslese auf allen Klassenstufen ständig zu verschärfen und nicht ausreichend begabte Schüler auf für sie geeignete Schullaufbahnen zu verweisen. Hierfür kamen die Einrichtungen des auf zehn Schuljahre bemessenen mittleren Schulwesens in Betracht, für das zur Attraktivitätserhöhung als neuer Schulabschluß die mittlere Reife geschaffen worden war. Wegen der seit 1926 abnehmenden Gesamtschülerzahlen geriet das höhere Schulwesen in einen Schrumpfungs- bzw. Rückbildungsprozeß. Mit dem Rückgang der Anmeldungen für Sexta sowie der auf allen Klassenstufen zu verzeichnenden Abkehr von der höheren Schule griff in immer stärkerem Maße ein Prozeß der Abbröckelung des höheren Schulwesens von unten her und von innen heraus um sich. Unvermeidlich war daher, daß eine Anzahl neunstufiger Anstalten oder Züge eingehen, eine Anzahl zusammengelegt und eine weitere Anzahl zu sechsstufigen Anstalten zurückgebildet werden mußten. Wie der Abbau bzw. die Verschmelzung von Schuleinrichtungen zu erfolgen hatte, sollte in jedem Einzelfall unter Abwägung der örtlichen Gegebenheiten entschieden werden. Wechselseitige Reibungsflächen existierten im mittleren Schulwesen in allen Konstellationen zwischen Realschule, höherer Handelsschule, höherer Abteilung der Volksschule und Berufsschule. Vor allem die durch den Geburtenrückgang bedingte Nichtauslastung bestehender Schuleinrichtungen, die zumal immer mehr dieselben oder ähnliche Bildungsziele verfolgten, ließ die Konkurrenz um die Schulkinder entbrennen. Die höhere Schule wollte zur Kompensation des Sextanerrückgangs die durch die Schülerauslese (und wiederholten Schulgelderhöhungen) von den neunstufigen Anstalten abgeleiteten Schüler im eigenen Schulaufbau behalten, verfügte aber nicht mehr über die hier in Frage kommenden Realschulen, die in Zeiten der Konjunktur ausgebaut worden waren, so daß die Kinder vielfach die höhere Handelsschule oder die höheren Abteilungen der Volksschule besuchten. Zudem erhob nun auch die Berufsschule Anspruch auf das 8. Schuljahr sowie die sechs- und neunstufigen höheren Lehranstalten mit wirtschaftlicher Ausrichtung. Die Vertreter aller Schulgattungen waren mit entsprechenden Grundsatzprogrammen hervorgetreten, um jeweils den eigenen Bereich als Pflegestätte eines besonderen Bildungsgutes für unentbehrlich zu erklären. Verbunden damit war der wechselseitige Vorwurf, jeweils nur auf den Ausbau der eigenen Schulform bedacht zu sein und zugleich in den Arbeitsbereich anderer Schulgattungen einzudringen, um die eigenen Betätigungsmöglichkeiten angesichts von Schülermangel, Spar- und Abbaumaßnahmen zu gewährleisten. Im Ergebnis der Arbeit zeigt sich als wesentliches Entwicklungsmuster die Tendenz zur Vereinheitlichung und Vereinfachung des Schulwesens sowie der Schulverwaltung. Jedoch wirkte diese – abgesehen von den Bestrebungen 1923/1924 – nicht im Sinne eines organischen Gesamtaufbaues des Schulwesens (Einheitsschule). Vielmehr wurde unter Aufrechterhaltung der äußeren Gliederung – bei gleichzeitiger Schaffung von Anschluß- und Übergangsmöglichkeiten – eine größere innere Geschlossenheit insbesondere im beruflichen, mittleren und höheren Schulwesen erstrebt und zum Teil verwirklicht.
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Csepe-Bannert, Eszter [Verfasser], Thomas [Akademischer Betreuer] Köhler, and Ralf [Akademischer Betreuer] Vollbrecht. "Die Kooperation zwischen Berufsschulen und Unternehmen im Rahmen der beruflichen Erstausbildung am Beispiel der Volksrepublik China / Eszter Csepe-Bannert. Gutachter: Thomas Köhler ; Ralf Vollbrecht. Betreuer: Thomas Köhler ; Ralf Vollbrecht." Dresden : Saechsische Landesbibliothek- Staats- und Universitaetsbibliothek Dresden, 2015. http://d-nb.info/1071785672/34.

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Schönfuß-Krause, Renate. "Lotzdorfer Mädchen – als die Badstraße zur „Dienstmädchenstraße“ wurde." Teamwork Schönfuß, 2021. https://slub.qucosa.de/id/qucosa%3A75293.

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Abstract:
Auf Grundlage von Untersuchungen einer Radeberger Straße und ihrer Villen-Bewohner mit ihren Dienstmädchen zeigt sich, dass die zunehmende Industrialisierung im 19. Jahrhundert Auslöser für einen Strukturwandel in vielen Bereichen war. Durch die sogenannte Bauernbefreiung und die damit einhergehende Landflucht der ländlichen Bevölkerung aus ihren Dörfern in die naheliegenden Städte, kam es mit diesem Zustrom an Menschen zu einem industriellen Aufschwung in den schnell anwachsenden Fabrikstädten. Diese aufstrebenden Industrieregionen zogen vermehrt auch die Bevölkerungsschichten eines Besitz- und Bildungsbürgertums an. Durch das zunehmende Überangebot ungelernter Arbeiter auf niedrigstem Lohnniveau, zuzüglich der noch billigeren Frauen- und Kinderarbeit, gelang es einer Oberschicht von Unternehmern, Fabrikanten, Kaufleuten, Bankiers einen vorher nie dagewesenen, unvorstellbar schnell anwachsenden Reichtum zu erlangen. Es wurde in diesen begüterten Kreisen modern, einen Teil der Einkünfte für Dienstboten einzusetzen, die eine größere häusliche Bequemlichkeit für die Familie garantierten. Ein neues Statusdenken setzte ein, welches sich auch durch Wohnen in besseren Wohngegenden mit Villengrundstücken widerspiegelte. Man begann, sich Dienstmädchen zu halten, die für wenig Lohn Arbeiten im Haushalt erledigten und mit ihrer Anwesenheit auch den Stand ihres Dienstherrn herausstellten. Die meisten der Dienstmädchen kamen vom Lande. Sie waren Töchter von Landarbeitern, kleineren Handwerkern und Tagelöhnern, die auf den Dörfern keine Anstellung mehr fanden.
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Zedler, Reinhard [Verfasser]. "Das Bild der Berufsschule im ausgehenden 20. Jahrhundert : die Teilzeit-Berufsschule unter empirischem Aspekt / vorgelegt von Reinhard Zedler." 2006. http://d-nb.info/980594782/34.

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Kouli, Ekaterina [Verfasser]. "Vom Fachwissen zur Handlungskompetenz : die Berufsschule vor den Herausforderungen des sozioökonomischen Strukturwandels / vorgelegt von Ekaterina Kouli." 2006. http://d-nb.info/98151734X/34.

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Csepe-Bannert, Eszter. "Die Kooperation zwischen Berufsschulen und Unternehmen im Rahmen der beruflichen Erstausbildung am Beispiel der Volksrepublik China." Doctoral thesis, 2014. https://tud.qucosa.de/id/qucosa%3A28680.

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Abstract:
In the light of youth unemployment and increased transnational mobility practice oriented vocational education and training get more and more importance in the international cooperation in education. There is a broad consensus among educational experts, that one of the possible measures to reduce youth unemployment in the world is to provide youth skills and competences, which are needed on the labour market. The school based vocational education needs to be updated with practical skills. The fundament of each practice oriented vocational education and training system (VET) lays in the cooperation between the main actors: the enterprises and vocational schools. Dual systems in countries as Germany, Switzerland and Austria offer many good practice examples on the benefits of the engagements of both actors in the vocational education and training system but nevertheless these examples cannot be taken as “one model fits all” which can be implemented in each country. Therefore each country interested in the redesign of their own vocational education and training system needs to identify possible benefits of and challenges in their system, to be able to specify the opportunities and threat for future development. It cannot be presumed that enterprises can be forced to take apprentices and train them in their facilities. It has to be evident for every educational actor willing to cooperate with enterprises, that enterprises first strive for growth in profits upon others to be able to secure their existence and secondly they may support additional, non-economic activities; for example the vocational education and training of future employee. Although to ensuring the quality of future employees may partly be seen as their social responsibility this fact will still depend on their economic situation and their need for skilled labour. However, making profit does not collide with the idea of the engagement of enterprises in the vocational education and training. It only needs an in depth-analysis of potentials and needs of enterprises and vocational schools and an adequate planning as well as development of the educational programs and activities. The following example on the PR China delivers many interesting basic approaches on how cooperation between enterprises and vocational schools can be built up, managed and preserved. Thanks to the over thirty years of multilateral cooperation between der PR China and other European and Asian countries, the PR China already knows what is needed to modernize the vocational education and training system. Further education of teachers, redevelopment of curriculums and the redesign of the infrastructure of the vocational schools are those activities, which enriched the Chinese vocational education and training system in the last thirty years. There is still backwardness in the economically weak part of the country but within the “go-west-strategy” of the government innovative measures are offered for enterprises to foster the development of the western region; for example cut red tape or tax and duty exemptions. In the course of the bureaucracy development of the east-southeast part of the country and through the increased perception of the country in the international business the quality of labour become more relevant also for the PR China. Products with low-value-added and unskilled labour were not sufficient anymore for the competitiveness of the country in the international environment. More and more enterprises realised the shortage of qualified labour because of the rise of progressing technology and of the availability of qualified labour. The commitment to quality in the vocational education and training laid on the market orientation and therefore on the establishment of cooperation between enterprises and vocational schools. The PR China can consequently show good practice examples from cooperation in the vocational education after more than thirty years of learning from other countries. The constructive element of these cooperation was identified by the actors as the consensus about the mutual benefit of cooperative activities. Although there are many good practices in the cooperation, nevertheless, more persuasiveness is still needed for continuous fostering of quality in the vocational education and training. The cooperation is not only influenced by the interest, need and the level of cooperation between enterprises and vocational schools, but the nature of the directives of the government are crucial for the cooperation too. For example, the decentralized implementation of the directives of the government may endanger the uneven development and quality assurance in vocational training. The transfer of responsibility of the state in the hands of the provinces ensures on the one side more freedom for provinces, for instance, it allows them to adapt the vocational education and training to their specific needs and to implement it to local circumstances. This means, to offer labour market oriented vocational education and training. On the other side it needs in the context of quality assurance to archive the knowledge gained through the fragmented implementation. This implies, that already developed teaching and learning materials should not get lost but it should be used as synergies and transfer these to other provinces, schools or enterprises. One of the exemplary efforts made by good situated “model vocational schools” is their willingness to overtake a sponsorship for other less developed vocational schools that are located mostly in the western region. Previously mentioned schools support the improvement of the teaching quality of latter mentioned schools and help them especially in the initial phase of the redevelopment of their teaching and training system. More concrete, “school sponsorships” allow to share knowledge, experience or to share technical equipment. The further education of teachers, the establishment of training facilities, the adaptation of curriculum to the labour market needs leave space for the consideration of local needs on the one side, and the dynamics of market development on the other side. It is only possible to take over responsibility for less developed schools, if there is financial support through the government too. School sponsorship is mostly subject to model schools therefore there is a significant need for recognition and promotion of education activities of these model schools. The high dynamic of the labour market in developing regions may cause challenges in the cooperation between vocational schools and enterprises, especially in the time of recession. If the cooperation with a vocational school gives rise to concern because of the limited time, personal availability or financial support in the enterprises, than the support of enterprises may decrease. Therefore the model schools strive to mobilise all actors, ask for financial and material benefits during the time of economic growth to be able to implement those benefits targeted and lay a solid fundament for the performance of less developed schools. This fundament may consist of well-educated vocational teachers, well-equipped training facilities as well as practice oriented curricula. A solid basis allows vocational schools in a economically weak period to use previous investments and benefits. Additional created supplementary services, as further educational offers for enterprise employees, well-educated vocational teachers as consulters by building up of new production lines or by doing research on the effectiveness of human resources, are examples for reserves to bear itself. The redefinition of the role of vocational schools as “service providers” in a wide sense, allows setting quality standards in relation with the pedagogical requirements and economical needs in the vocational education and training. The school administration and teachers need to be equipped with additional management skills in addition to their educational and professional skills to be able to initiate, build and maintain cooperation systematically and analytically. Enterprises need to be aware of taking responsibility for future skilled labour while cooperating with vocational schools. The openness of enterprises for cooperation allows determining one's potential within vocational education and training and look for benefits for both actors. It is necessary for a successful cooperation to be a "win-win" situation, so the motivation for all parties should be maintained. Finally each cooperation needs competent teachers, well equipped training facilities also strategic planning (AIOC-strategy) in sense of analysis of initial situation and the possibilities for the implementation of practical vocational education and training, optimisation of available capacities and resources, the interdependence of responsibilities and competences of both actors, and the consolidation of pedagogical quality criteria under economic premises. The PR China has tried in the past thirty years to modernize its vocational education and training system; this happened mostly in the technical occupations. The challenge for the future will be to do the same effort for the service occupations. The reform and open-door policy of the Chinese government since the 1970s brings many opportunities not only for the economy, but also for the society. The rapid development in the technically based fields brought the anticipated economic upswing and leads the PR China from a development country to the second biggest economy in the world. Now, the current government aims more to increase the life standard of the Chinese and strengthen the domestic consumption than to focus on industry production. Through the emerging middle class the quality and necessity of services gain higher importance in the society and it is seen as an integral part of increasing their quality of life. Chinas new generation remained from the destructive revolutions of the 1960s and 1970s, which have slowed down the development in the country. It has now in hand to bring together identity of the country with its traditions and modernity not only outwardly in the perception of the world, but to strengthen it also in the Chinese society.
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Vo, Xuan Tien. "Innovation in der curricularen Arbeit im Kontext der vietnamesischen Berufsbildung: Das Berufsbild als Rahmen für die Entwicklung zeitstruktureller Ordnungsmittel für Berufsschule und Betrieb." 2020. https://monarch.qucosa.de/id/qucosa%3A38733.

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Abstract:
In seinem Meisterwerk 'The Wealth of nations' hat Smith ausgesagt: “A man educated at the expanse of much labor and time to any of those employments with require extraordinary dexterity and skill, may be compared to one of those expensive machines”. Personal ist tatsächlich auf jedem Fall das wertschätzende Vermögen eines Landes. Das gilt auch für Vietnam, in dem sogenannte qualifiziert ausgebildete Fachkräfte bemängelt werden. Deshalb versucht die Industrie Vietnams seit langer Zeit das In-house Training zu initiieren, um die Mängel der Facharbeiter zu beheben. Dennoch haben diese Maßnahmen nicht die erwartete Verbesserung der Qualität erbracht. Es fehlt ein didaktischer Leitfaden, der aus der Ermittlung der Nachfrage der Industrie bezüglich der benötigten Fachkräfte abgeleitet wird. Dies resultiert daraus, dass die Welt der Industrie für die Berufsschulen zurzeit einem Mythos ähnelt. Es ergibt sich somit das Bedürfnis, den Arbeitsberuf der Arbeitswelt in einem sogenannten Berufsbild zu verschriftlichen. Dies gilt dann als Prüfliste für das On-the-job Training und weithin als wertvolle Informationsquelle für die curriculare Arbeit der Berufsschulen. Damit hilft das Berufsbild das Verständnis zwischen beiden Lernorten der Berufsbildung in Vietnam über den ausgebildeten Beruf und den Arbeitsberuf zu verbessern. Die Spaltung zwischen dem ausgebildeten Beruf und dem Arbeitsberuf könnte so aufgelöst werden, da beide Lernorte anhand des Referenzierens des Berufsbildes inhaltlich den Berufsbildungsgang einstimmig und gemeinsam durchführen können. Mit der Anwendung von qualitativen Interviews und deren Inhaltsanalyse stellt der Autor exemplarisch eine Methode zur qualifizierten Erarbeitung eines Berufsbildes dar. Als Beispiel wird das Berufsbild des ‚CNC-Bedieners‘ genutzt. Darüber hinaus stellt der Autor das didaktische Vorgehen bei der Berufsanalyse und ein Modell zur Koordinierung der beiden Lernorte durch Nutzung des Berufsbildes vor. Das Ergebnis der Arbeit gilt als erster Schritt auf dem langwierigen Weg zur nachhaltigen Zusammenarbeit zwischen Firmen und Berufsschulen in Vietnam.:1 Einleitung 2 2 Probleme der vietnamesischen Berufsbildung im Kontext von quantitativen und qualitativen Mängeln der Arbeitskräfte 9 2.1 Mängel der qualifizierten Fachkräfte: Zum quantitativen und qualitativen Mangel 9 2.2 Non-formelles und informelles Lernen als Folge des Mangelzustandes – ein unvermeidbarer und wichtiger Teil der vietnamesischen Berufsausbildung 14 2.3 Zur Genese der vietnamesischen Berufsbildung: Zukunft braucht Herkunft - von informellen zu formellen Berufsbildungsmaßnahmen in Vietnam 16 2.4 Zusammenarbeit in vietnamesischen beruflichen Maßnahmen 21 2.5 Umstände der vietnamesischen beruflichen Bildung und gesellschaftliche Einstellungen zu Berufsbildungsmaßnahmen 23 2.6 Wandel in der Berufsbildung in Vietnam – von Veränderungen der Anforderungen an die Fachkräfte zu einem dynamischen System der Berufsbildung 25 2.7 Stand der derzeitigen curricularen Ausgestaltung in beruflicher Bildung in Vietnam 27 2.8 Kritik an der vorhanden curricularen Arbeit in Vietnam und Erklärung von Ursachen für die Abweichung von einem bzw. des Fehlens eines Szenarios der Arbeitswelt in den herausgegebenen Curricula 36 3 Curriculare Arbeit aus Sicht eines Modelles und dessen Voraussetzungen 41 3.1 Curriculum - Problemstellung und Kritik 41 3.2 Berufsbild als grundlegende Information für die curriculare Arbeit und vor allem Ziel der beruflichen Bildung 67 3.3 Didaktische Fundierungen der Berufsanalyse 72 4 Forschungsmethoden dieser Arbeit: Qualitatives Interview, Inhaltsanalyse und Fragebogenerhebung 84 4.1 Qualitative Interviews als erster Denkansatz der Berufsanalyse 84 4.2 Experteninterview in der Berufsanalyse 85 4.3 Inhaltsanalysen in der Berufsbeschreibung 89 5 Forschungsdurchführung und deren Ergebnisse 91 5.1 Didaktische Überlegungen zur Festlegung von Kriterien für das Interview im Verfahren der Berufsanalyse 91 5.2 Inhaltsanalyse der Interviews zur Festlegung der Informationen, die nützlich für die Entwicklung eines Berufsbildes sind 97 5.3 Berufsbild des CNC-Bedieners in Bezug auf den CNC-Beruf und dessen typische Arbeitsteilung in vietnamesischen Firmen 105 6 Vorstellung eines konzeptionellen Modelles für die Berufsanalyse und die notwendige Koordinierung zwischen beiden Lernorten in der vietnamesischen Berufsbildung 114 6.1 Konzeptionelles Vorgehen bei der Berufsanalyse 114 6.2 Ein konzeptionelles Modell für die Koordinierung zwischen beiden Lernorten in der vietnamesischen Berufsbildung 122 7 Schlussfolgerung 129 8 Literaturverzeichnis 133 9 Anhang 140
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Reichel, Andreas. "Die sächsische Schulreform in der Weimarer Republik." Doctoral thesis, 2013. https://tud.qucosa.de/id/qucosa%3A28111.

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Abstract:
Ziel der Untersuchung ist eine Bestandsaufnahme bzw. Gesamtschau der schulreformerischen Diskussionen und Entscheidungen auf zentralstaatlicher Ebene für die Bereiche Volksschule (unter Ausschluß der Lehrerbildung), Fortbildungs-/Berufsschule und höherer Schule im Zeitraum von der Novemberrevolution 1918 bis zur NS-„Machtergreifung“ im Frühjahr 1933, womit zunächst einmal Einsichten in die grundlegenden Strukturen und Probleme des sächsischen Schulwesens in der ersten deutschen Republik gewonnen werden sollen. Aus arbeitsökonomischen Gründen kam jedoch nur die äußere Schulreform als staatlich verordnete und auf die Veränderung der Schulstruktur zielende Reform in Betracht, während die innere Schulreform, die Veränderungen des Unterrichts intendierte, unberücksichtigt bleibt. Da das Reich auf schulpolitischem Gebiet – mit Ausnahme der einschlägigen Verfassungsbestimmungen sowie der Reichsgrundschulgesetze – seine Kompetenzen nicht zur Entfaltung bringen konnte, hatte sich der Landespolitik hier ein eigenes Betätigungsfeld eröffnet. Jedoch war aufgrund sich ändernder parlamentarischer Mehrheitsverhältnisse und damit wechselnder Landesregierungen keine Möglichkeit für eine einheitliche, auf lange Sicht angelegte Schulreform gegeben. Nachdem das Volksschulwesen seine letzte gesetzliche Regelung im Jahr 1873 erfahren hatte, erfolgte zum Beginn der Weimarer Republik seine Neuordnung. Im Hinblick auf den äußeren Aufbau wurde das gegliederte und konfessionell geprägte Volksschulwesen unter weitestgehender Einschränkung des Privatschulwesens zugunsten der allgemeinen Volksschule für alle Kinder ohne Unterschied des Vermögens und der Religion aufgegeben. Das Reichsgrundschulgesetz vom April 1920 richtete die Volksschule in den vier untersten Jahrgängen als die für alle Kinder des Volkes gemeinsame Grundschule ein. Innerhalb der allgemeinen Volksschule konnten Lehrgänge mit höheren Bildungszielen gebildet werden, wobei diese höheren Abteilungen durch Einrichtung, Lehrplan und Lehrkörper in sich die Tendenz zur organisatorischen Verselbständigung und Abtrennung von der Volksschule trugen. Einen wichtigen Teilbereich der Volksschulreform bildete die Neubestimmung des Verhältnisses von Kirche und Schule. Durch Beseitigung sowohl der durch den Pfarrer ausgeübten geistlichen Ortsschulaufsicht als auch der kirchlichen Aufsicht über den Religionsunterricht wurde die fachmännische Schulaufsicht – nachdem sie bereits 1873/1874 in der Regionalverwaltung verwirklicht worden war – in der Lokalinstanz durchgeführt. Auch durfte der Pfarrer als solcher nicht mehr dem Schulvorstand angehören. Während die evangelische Kirche dies akzeptierte, war die katholische Kirche auf Restauration ihres früheren Status’ bedacht. Der Religionsunterricht war durch das Übergangsschulgesetz zunächst aus der Volksschule entfernt worden. Aufgrund eines Urteils des Reichsgerichts wurde diese Bestimmung jedoch als verfassungswidrig eingestuft, so daß der Religionsunterricht ordentliches Lehrfach blieb. Nun machten sich Bestrebungen geltend, seine Erteilung auf möglichst wenige Klassenstufen bzw. wenige Stunden zu beschränken. Als Vertreter der weltlichen Volksschule nahm der Sächsische Lehrerverein in diesen Auseinandersetzungen einen wichtigen Platz ein. Wiederholt forderte er seine Mitglieder auf, die Erteilung des Religionsunterrichts abzulehnen. Wechselnde Regelung erfuhr die Form, in der die Erziehungsberechtigten ihren Willen, ob ihr Kind am Religionsunterricht teilnehmen solle oder nicht, dartun sollten. Seit 1927 wurde die Nichtabgabe einer Erklärung explizit als Einverständnis mit der Teilnahme am Religionsunterricht gewertet. Das sächsische berufliche Schulwesen zerfiel in das im Hinblick auf Verwaltung und Finanzierung noch ganz überwiegend mit der Volksschule verbundene Fortbildungsschulwesen einerseits sowie das gewerbliche Schulwesen andererseits. Die obligatorische Fortbildungsschulpflicht wurde nach ihrer gesetzlichen Einführung erstmals wirksam für volksschulentlassene Knaben im Jahr 1875, für Mädchen – nachdem die Forderung hiernach spätestens seit Beginn des 20. Jahrhunderts immer stärker vertreten worden war – im Jahr 1920. Beide Male ergaben sich aus dem Nebeneinander von Berufstätigkeit und Schulpflicht Reibungen, so daß diese Neuerung gegen Widerstand, der vornehmlich aus Kreisen der Landwirtschaft geübt worden war, durchgesetzt werden mußte. Für die gewerblichen Schulen waren im Jahr 1880 gesetzlich zunächst nur die Konzessions- und Aufsichtsfrage und die nötige Befähigung der Lehrer geregelt worden, so daß sich in freier Entwicklung eine Vielzahl gewerblicher Schuleinrichtungen herausbilden konnte. Grob gliederte sich das gewerbliche Schulwesen in Gewerbeschulen, Landwirtschaftsschulen und Handelsschulen, wobei unter den Letztgenannten vor allem die höheren Handelsschulen den Ausbau zur Vollanstalt erstrebten: zur sechsstufigen Handelsrealschule oder zur neunstufigen Wirtschaftsoberschule. Der Dualismus im beruflichen Schulwesen, der aus der unterschiedlichen Ressortzugehörigkeit der genannten zwei Schularten resultiert war, trat offen in Erscheinung, als die Fortbildungsschule begann, ihre ursprüngliche Aufgabe der Allgemeinbildung zu verlassen und immer stärker das Berufliche zu betonen und somit in das Gebiet der gewerblichen Schulen einzudringen. Diese Tendenz wurde aktiv befördert durch die Generalverordnung des Kultusministeriums von 1907 sowie die allgemeine Volksschulreform nach 1918, in deren Rahmen auch der Ausbau der Fortbildungsschule erfolgte. Diese wurde immer mehr fachlich gegliedert und erhielt eine feste finanzielle Grundlage durch die Übernahme der persönlichen Schullasten auf den Staat. Da andererseits eine zeitgemäße Bearbeitung des alten Gewerbeschulgesetzes nicht erfolgt war, hatte diese Entwicklung vielfach den Charakter des einseitigen Wettbewerbs angenommen, der zwischen den verschiedenen Ministerien unterstehenden Berufsschulen immer neue Reibungsflächen geschaffen und auch innerhalb der Regierung Spannungen verursacht hatte. Darum waren das Kultusministerium und das Innenministerium (resp. Wirtschaftsministerium) wiederholt bestrebt, bestehende Zwiespältigkeiten und Unzuträglichkeiten, die sich aus dem Nebeneinanderbestehen von gewerblichen Schulen einerseits und von Fachklassen der Pflichtfortbildungsschule andererseits ergeben hatten, im Wege der Vereinbarung möglichst zu mildern oder auszuräumen. Dies führte dazu, daß der gesetzlich an sich geforderte Aus-bau der Fortbildungsschule in der Praxis vielfach gebremst wurde. Dem berechtigten Bestreben nach Beseitigung der Unsicherheit der wirtschaftlichen Verhältnisse der gewerblichen Schulen wurde im Dezember 1923 mit einem Notgesetz über Schulbeihilfen entsprochen. Zur Schaffung eines das gesamte berufliche Schulwesen einigenden Berufsschulgesetzes war die Beseitigung des Dualismus’ durch Vereinigung aller beruflicher Schulen unter einer gemeinsamen Leitung Voraussetzung. Erst unter dem Druck von Sparmaßnahmen und Vereinfachungsbestrebungen wurde im Jahr 1931 eine Verständigung in der Weise erzielt, daß die gewerblichen Lehranstalten dem Ministerium für Volksbildung unterstellt wurden, in welchem – zugleich für die Angelegenheiten des Pflichtberufsschulwesens – eine besondere Abteilung für berufliche Schulen errichtet wurde, die der Leitung des Ministerialdirektors des Wirtschaftsministeriums unterstand. Die Oberaufsicht über jene restlichen Schulen, die zunächst noch beim Wirtschaftsministerium verbliebenen waren, erhielt das Ministerium für Volksbildung im Jahr 1937. Das berufliche Schulwesen einigende Berufsschulgesetz kam im Untersuchungszeitraum jedoch nicht zustande, so daß für die einzelnen Schularten die jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften in Kraft blieben. Daher sollten durch örtliche Maßnahmen Schulen oder Klassen verschmolzen oder eine Arbeitsteilung zwischen ihnen an solchen Orten realisiert werden, an denen durch das Nebeneinander verschiedener Schularten Doppeleinrichtungen entstanden waren oder zu entstehen drohten. Die Entwicklung des sächsischen höheren Schulwesens war durch Expansion und Differenzierung ge-kennzeichnet. Die Zahl der Anstalten wuchs innerhalb eines Jahrhunderts von 13 auf 112 an, wobei seit dem 19. Jahrhundert neben dem humanistischen Gymnasium die Realschule, das Realgymnasium und die Oberrealschule aufkamen, die ihren Unterricht nicht mehr auf die alten Sprachen, sondern die neueren Sprachen, Mathematik und Naturwissenschaften ausrichteten. Mit der grundsätzlichen Gleichberechtigung aller neunstufigen Anstalten zum Beginn des 20. Jahrhunderts wurde das Gymnasium mit grundständigem Latein aus seiner Stellung als alleiniger Vorbereitungsstätte für die Universität verdrängt; die Realanstalten erlangten deutlich das Übergewicht. Eine weitere Differenzierung erfolgte durch die Zulassung der Reformanstalten mit ihrem lateinlosen Unterbau sowie der Einführung der Deutschen Oberschule. Schließlich entwickelte sich gesondert vom Knabenbildungswesen – aber dieselben Berechtigungen verleihend – das Mädchenbildungswesen, deren Hauptform die höhere Mädchenschule war; zum Abitur führten die drei- und sechsklassigen Studienanstalten. Die Gemeinschaftserziehung von Mädchen und Knaben war als Notbehelf nur ausnahmsweise dort zugelassen, wo keine Mädchenbildungsanstalt am Ort vorhanden war. Nachdem das höhere Schulwesen im Jahr 1876 seine allgemeine gesetzliche Regelung erfahren hatte, befand es sich in einer latenten Schulreform. Im Verordnungswege waren immer wieder versuchsweise Neuerungen genehmigt worden. Eine tiefgreifende Reform des höheren Schulwesens sollte dann der im Jahr 1923 vom Ministerium für Volksbildung vorgelegte Einheitsschulplan bewirken, der eine je vierjährige Grundschule, Mittelschule und Oberschule vorsah. Während sich der Sächsische Lehrerverein und der Bund Entschiedener Schulreformer mit eigenen Konzeptionen an der Diskussion über den Gesamtaufbau des Schulwesen beteiligten, kämpfte der Sächsische Philologenverein für den Erhalt der höheren Schulen als eigenständige neunstufige Schulformen und schlug statt dessen die Vereinheitlichung des Unterbaues der Einzeltypen vor. Begleitet wurde der Kampf gegen die Einheitsschule wie die Ergebnisse der sozialistischen Schulreform überhaupt durch eine systematische Kampagne, die sogenannte „Hetze gegen die Volksschule“. Die Regierungsumbildung im Januar 1924 markierte das Ende der Einheitsschulbestrebungen. Eine grundlegende programmatische Neuordnung erfuhr das höhere Schulwesen mit der im Jahr 1926 vorgelegten Denkschrift des Ministeriums für Volksbildung. Diese machte – im Gegensatz zu Preußen, das zu den entschiedenen Schultypen zurückgekehrt war – die mit der Differenzierung einhergehende und im System der Reformschulen wurzelnde Tendenz zur Vereinheitlichung der höheren Schulen zum leitenden Prinzip. Die Grundformen der höheren Schulen, die aus den praktischen Bedürfnissen des Lebens hervorgewachsen waren, drängten in ihrem Entwicklungsgang von sich aus zu einer gegliederten höheren Einheitsschule. Daraus ergab sich die Beibehaltung der neunstufigen höheren Lehranstalten bei weitestgehender Angleichung des Unter- und Mittelbaues (mit Englisch als grundständiger neuerer Fremdsprache), auf dem sich eine nach Berufskomplexen differenzierte, aber durch eine Gruppe von Kernfächern zusammengehaltene Oberstufe, aufbaute. Die notwendige Ergänzung erhielt dieses Programm durch den 1932 veröffentlichten Landeslehrplan, der nicht das Trennende der verschiedenen Schularten, sondern die Einheit der höheren Schule betonte. Indem er seine Vorschriften durch Rahmenlehrpläne nach Fächern gliederte und die Aufgaben der Schulgattungen durch Zusätze und Abstriche regelte, schuf er der Vereinheitlichung von innen heraus eine starke Grundlage. Eine Sondergruppe bildeten hier die Gymnasien und Realgymnasien (alten Stils) mit grundständigem Latein, die in ihrer Eigenart bestehen bleiben sollten, solange sie genügend Besucher fanden. Direkte Rückwirkungen auf die Organisation des höheren Schulwesens hatten sich aus der Zu- und Abnahme seiner Besuchsziffern ergeben. Infolge der Verbreiterung des Rekrutierungsbereichs der höheren Schule hatte die Zahl der Schüler beständig zugenommen. Auf der Oberstufe hielt dieser Trend auch nach 1926 noch an, was zusätzlich dazu geführt hat, daß eine ständig wachsende Zahl von Abiturienten auf die Hochschulen strömte. Daß die Schüler – im Gegensatz zur Vorkriegszeit – immer länger auf der höheren Schule verweilten, stand in wesentlichem Zusammenhang mit Veränderungen im Berechtigungswesen, der Änderung der Funktion der höheren Schule sowie den sich verschlechternden wirtschaftlichen Verhältnissen. Von Seiten des Ministeriums für Volksbildung gab es nur ungenügende Mittel, dieser Entwicklung (der Überfüllung der höheren Schule und der Hochschule) entgegenzusteuern. So waren in erster Linie die Lehrer gehalten, die Schülerauslese auf allen Klassenstufen ständig zu verschärfen und nicht ausreichend begabte Schüler auf für sie geeignete Schullaufbahnen zu verweisen. Hierfür kamen die Einrichtungen des auf zehn Schuljahre bemessenen mittleren Schulwesens in Betracht, für das zur Attraktivitätserhöhung als neuer Schulabschluß die mittlere Reife geschaffen worden war. Wegen der seit 1926 abnehmenden Gesamtschülerzahlen geriet das höhere Schulwesen in einen Schrumpfungs- bzw. Rückbildungsprozeß. Mit dem Rückgang der Anmeldungen für Sexta sowie der auf allen Klassenstufen zu verzeichnenden Abkehr von der höheren Schule griff in immer stärkerem Maße ein Prozeß der Abbröckelung des höheren Schulwesens von unten her und von innen heraus um sich. Unvermeidlich war daher, daß eine Anzahl neunstufiger Anstalten oder Züge eingehen, eine Anzahl zusammengelegt und eine weitere Anzahl zu sechsstufigen Anstalten zurückgebildet werden mußten. Wie der Abbau bzw. die Verschmelzung von Schuleinrichtungen zu erfolgen hatte, sollte in jedem Einzelfall unter Abwägung der örtlichen Gegebenheiten entschieden werden. Wechselseitige Reibungsflächen existierten im mittleren Schulwesen in allen Konstellationen zwischen Realschule, höherer Handelsschule, höherer Abteilung der Volksschule und Berufsschule. Vor allem die durch den Geburtenrückgang bedingte Nichtauslastung bestehender Schuleinrichtungen, die zumal immer mehr dieselben oder ähnliche Bildungsziele verfolgten, ließ die Konkurrenz um die Schulkinder entbrennen. Die höhere Schule wollte zur Kompensation des Sextanerrückgangs die durch die Schülerauslese (und wiederholten Schulgelderhöhungen) von den neunstufigen Anstalten abgeleiteten Schüler im eigenen Schulaufbau behalten, verfügte aber nicht mehr über die hier in Frage kommenden Realschulen, die in Zeiten der Konjunktur ausgebaut worden waren, so daß die Kinder vielfach die höhere Handelsschule oder die höheren Abteilungen der Volksschule besuchten. Zudem erhob nun auch die Berufsschule Anspruch auf das 8. Schuljahr sowie die sechs- und neunstufigen höheren Lehranstalten mit wirtschaftlicher Ausrichtung. Die Vertreter aller Schulgattungen waren mit entsprechenden Grundsatzprogrammen hervorgetreten, um jeweils den eigenen Bereich als Pflegestätte eines besonderen Bildungsgutes für unentbehrlich zu erklären. Verbunden damit war der wechselseitige Vorwurf, jeweils nur auf den Ausbau der eigenen Schulform bedacht zu sein und zugleich in den Arbeitsbereich anderer Schulgattungen einzudringen, um die eigenen Betätigungsmöglichkeiten angesichts von Schülermangel, Spar- und Abbaumaßnahmen zu gewährleisten. Im Ergebnis der Arbeit zeigt sich als wesentliches Entwicklungsmuster die Tendenz zur Vereinheitlichung und Vereinfachung des Schulwesens sowie der Schulverwaltung. Jedoch wirkte diese – abgesehen von den Bestrebungen 1923/1924 – nicht im Sinne eines organischen Gesamtaufbaues des Schulwesens (Einheitsschule). Vielmehr wurde unter Aufrechterhaltung der äußeren Gliederung – bei gleichzeitiger Schaffung von Anschluß- und Übergangsmöglichkeiten – eine größere innere Geschlossenheit insbesondere im beruflichen, mittleren und höheren Schulwesen erstrebt und zum Teil verwirklicht.
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