Academic literature on the topic 'Einigung der Kirchen'

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Journal articles on the topic "Einigung der Kirchen"

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Rukša, Antanas. "Diarum Societatis Jesu ir lietuvių kalba Vilniuje (1710–1723) / Das Diarium Societatis Jezu und die litauische Sprache in Wilna (1710–1723)." Bibliotheca Lituana 1 (November 4, 2016): 113–38. http://dx.doi.org/10.15388/bibllita.2016.1.15718.

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Abstract:
In diesem Artikel habe ich mir die Aufgabe gestellt, eine bisher wissenschaftlich noch nicht erforschte Handschrift vom ersten Viertel des XVIII Jhrh. zu untersuchen und auf Grund der daraus herausgeholten Gegebenheiten etwas Licht in das Problem des damaligen Gebrauches der litauischen Sprache in der Stadt Wilna zu bringen.Die Notizen des Diariums geben uns ein Bild des litauischen Sprachgebrauches in den Kirchen Wilnas. Der kirchliche Gebrauch des Litauischen entsprach jedoch nicht dem täglichen Sprachgebrauche.Die Polen versuchten die Nichtüberreinstimmung des kirchlichen und täglichen Sprachgebrauches einfach zu leugnen, die Sprache der Quellen ist jedoch so überzeugend und eindeutig, dass in der letzten Zeit auch die ernsteren polnichen Forscher es annerkennen mussten, dass der kirchliche Sprachgebrauch des Litauischen bei weitem dem täglichen Sprachgebrauche nachstand. Besonders klaren Ausdruck gibt der Feststellung dieser Tatsache der polnische Kulturhistoriker der Jesuitenpriester St. Bednarski, den ich als ersten Forscher und tiefdenkenden Wissenschaftler aus dem von ihm verfassten gründlichen Werke „Über den Verfall und die wiedergeburt der Jesuitenschulen in Polen“ kennengelert habe. Diesem Jesuitenpriester war die polonisatorische Tätigkeit der polnischen Kirche in Litauen vermutlich besser als keinem anderen bekannt, weil ihm bei der Sammlung des Materials für sein Werk ausser den leichter für andere Forscher zugänglichen Bibliotheken und Archiven, das Zentralarchiv des Jesuitenordens offen stand.Über die Lage der katholischen Kirche in Litauen von der Einführung der katholischen Religion (1386) bis in das XVII Jhrh. hat er sich folgendermassen geäussert: „Das litauische Volk verstand nicht polnisch, man hat es aber litauisch oder ruthenisch lehren weder gewollt noch gekonnt“. Darüber, dass die Katholische Kirche einer der Hauptfaktoren der Polonisation in Litauen auch in der Neuzeit war, berichtet uns die polnische Wissenschaftlerin Halina Turska in ihrem vor diesem Kriege verfassten und bis jetzt noch nicht zu Ende geführten Buche: „Über die Enstehung der polnisch sprechenden Gebiete im Lande Wilna“. „Sowohl in den litauisch sprechenden Gemeinden“, gibt diese Forscherin zu, „die an der Grenze des geschlossenen litauischen Sprachgebietes lagen, als auch in den Gemeinden der gimischten litauisch-weisruthenischen Sprache wurden die Predigten und der Zusatzgottesdienst regelmässig in polnischer Sprache gehalten... der Gottesdienst spielte hier eine Rolle der Unterrichtsstunden in polnischer Sprache“.Auch der in Frage kommende Zeitabschnitt macht hinsichtlich des kirchlichen Sprachgebrauches keine Ausnahme. Einerseits hat sich zwar die von Bednarski geschilderte Lage einigermassen verbessert, weil die „Unkenntnis“ der litauishen Sprache durch die Priester sich während des siebenzehnten Jahrhunderts vermindert hatte, jedoch an „gutem Willen“ zum Predigen in litauischer Sprache hat auch damals gefehlt. Dies geht aus manchen Verordnungen des damaligen Bischofs Brzostowski über den obligatorischen Gebrauch der polnichen Sprache in den Kirchen hervor. Diese Tatsache wird abermals durch das Vorsingen der polnischen patriotischen Hymne „Gaude, Mater Poloniae“ in der litauischen Hauptstadt während der festlichen Prozession der kirchlichen Synode 1717 bestätigt.Obgleich die Litauische Sprache der polonofilisch gesinnten Kirche in Litauen zuwider war, wurde es jedoch, wie aus dem Jesuitendiarium hervorgeht, in dem ersten Viertel des XVIII Jahrhunderts in manchen Kirchen Wilnas noch litauisch gepredigt.Daraus ist zu ersehen, dass in der St. Johannkirche an Sonntagen und Festtagen in der litauischen und in der polnischen Sprache fast in gleichem Masse gepredigt wurde. An den höchsten Festen, wie Weihnachten, Ostern, Pfingsten fanden am Tage zwei litauische und eine polnische Predigt statt. An anderen zwei Festen, am Palmsonntag und an dem Fronleichnamfest gab es am Tage wegen der spezifischen Art des Gottesdienstes nur eine Predigt, und die musste in litauischer Sprache gehalten werden.Da begreiflicherweise die Verfasser des Jesuitendiariums nur die Vorgänge interessierte, die in irgendwelcher Beziehung mit dem Jesuitenkollegium standen, erfahren wir über die litauischen Pregigten in anderen Kirchen verhältnismässig wenig. Trotzdem wissen wir aus einigen zufälligen Notizen, dass damals auch in der St. Georg- und Franziskanerkirche litauisch gepredigt wurde. Diese Erwähungen sind um so wertvoller, da diese Tatsache bisher noch nicht bekannt war.Ausserdem entnehmen wir dem Tagebuche ausser den zwei schon früher bekannten Namen der ständigen litauischen Prediger bei der St. Johannkirche auch die 26 Namen der bisher noch nicht bekannten litauischen Prediger, die diese, besonders an den Festtagen, zu, ersetzen pflegten. Unter denen fällt besonders der bekannte litauische Kirchenschriftsteller J. Pošakauskas, Professor an Wilnaer Akademie, auf.Dass die litauischen Predigten aller dieser Predigen für das gemeine Volk bestimmt waren, bestätigt eine Notiz unseres Tagebuches: „Litauische Rede zum Volke („ad populum“) hat Pr. Wojciechowicz gehalten, polnisch sprach P. Barszcz“. Auch das Übergewicht der litauischen Predigten an allen grösseren Festen bekräftigt diese Tatsache, denn an den bezeichneten Festen versammelte sich massenschaft in die Kirchen Wilnas das gemeine Volk, das polnisch noch nicht genug verstand.Nicht in allen Kirchen Wilnas wurde damals litauisch gepredigt. Jedoch die Abwesenheit der litauischen Predigten in manchen anderen Kirchen Wilnas gibt keinen Grund zur Feststellung, dass die Gläubigen der betreffenden Gemeinden mehr polnisch verstanden als die Gläubiden der Jesuitenkirchengemeinde, für die litauishe Predigten gehalten wurden. Denn es ist allgemein bekannt, dass der polonisatorische Geist unter den Jesuiten verhältnismässig spät eingezogen ist.Aus der Tatsache, dass trotzdem das Polnische als offizielle damalige Staats- und Kirchensprache grosse Anziehunskraft in Litauen, besonders in der Hauptstadt Wilna erworben hat, in manchen Kirchen Wilnas noch litauisch gepredigt wurde und in der St. Johannskirche die litauischen Predigten sogar ein gewisses Übergewicht hatten, ergibt sich, dass für einen beträchtlichen Teil der Bevölkerung Wilnas, wenn nicht für die überwiegende Mehrheit, das Litauische mehr vertraut und verständlich war, als die von oben empfohlene und durch den geistigen Zwang eingebürgerte fremde polnische Sprache.
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Miethke, Jürgen. "„Einheit und Einigung“ der Kirche, die „Mehrheit“ der Gläubigen und eine „ecclesia mathematica“ nach einigen neu edierten Texten des Nikolaus von Kues." Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte: Kanonistische Abteilung 102, no. 1 (2016): 471–83. http://dx.doi.org/10.26498/zrgka-2016-0119.

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Abstract:
Abstract „Unity and Unification“ of the church, the „majority“ of believers and „ecclesia mathematica“ in the light of newly edited texts by Nikolaus of Cusa.The Heidelberg Edition of Opera Omnia presents vol. XV/1, Opuscula III, fasc. 1. At the council of Basle, while writing his most important political work De concordantia catholica, Nicolaus of Cusa published also some reflections on the reductio of the „Bohemians“ (i.e. the Hussites) regarding the „utraquist“ communion. Nicolaus suggests, according to patristic models by Cyprian and Augustin, to accept a „majority“ of the papal church only in strict connection with the cathedra Petri that guaranteed the truth of faith. Firstly, this idea of a majority is considered. Secondly, ecclesia mathematica or concilium mathematicum will be analysed: In the bitter conflict on Franciscan poverty at the beginning of the 14th century, pope John XXII himself characterized the dominium (ownership) of the Roman church as merely nudum verbale et mathematicum.
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Macut, Ivan. "Philosophische Themen in den Schriften kirchlicher Philosophielehrer in Kroatien von 1945 bis 1991." Služba Božja 61, no. 3 (2021): 338–56. http://dx.doi.org/10.34075/sb.61.3.2.

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Abstract:
In diesem Aufsatz werden Beiträge zur Philosophie in den Schriften einiger katholischer Priester, Philosophielehrer in Kroatien von 1945 bis 1991, erörtert. Neben Einleitung und Schluss umfasst der Hauptteil der Abhandlung folgende Kapitel: 1. Kurze Übersicht zum Ver-hältnis der kommunistischen Regierung zur Katholischen Kirche in Kroatien von 1945 bis 1991; 2. Philosophisch-Theologische Hochschulen in Kroatien und deren Zeitschriften von 1945 bis 1991 und 3. Philosophische Themen in den Publikationen von einigen katholischen Geistlichen im Zeitraum 1945 bis 1991. Da die Kommunistische Partei in der Zeit von 1945 bis 1991 in Kroatien an der Macht war, hat sie mit ihren repressiven Maßnahmen, Verfolgungen und Morden das gesamte Leben der kroatischen Gesellschaft und die Aktivitäten der Katholi-schen Kirche stark beeinflusst. Im Hinblick auf diese Tatsache werden philosophische Abhand-lungen, die einige Priester als Philosophielehrer verfasst haben, erforscht. Die philosophischen Themen, mit denen sie sich befasst haben, waren vielfältig: die Philosophie von Nikolai Berdjajew; Dialog mit Marx; Beiträge zur Kosmologie, Ontologie, Theodizee; die Philosophie von Baruch Spinoza; Grenzfragen zur Philosophie, Theologie und Naturwissenschaften. Fol-gende kirchliche Philosophielehrer werden in diesem Beitrag erfasst: Josip Kribl, Ivan Devčić, Mijo Škvorc, Tomo Vereš, Božo Milanović, Ante Kusić, Krsto Kržanić, Vjekoslav Bajsić und Rudolf Brajčić.
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Schmid, Wolfgang, and Martin Struck. "Kölner Kirchen in Renaissance, Barock und in der Nachkriegszeit. Anmerkungen zu einigen Neuerscheinungen der letzten Jahre." Geschichte in Köln 55, no. 1 (2008): 256–66. http://dx.doi.org/10.7788/gik.2008.55.1.256.

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Ziemer, Klaus. "Ursachen der unterschiedlichen Entwicklung demokratischer Standards in den postkommunistischen Staaten Europas." Zeitschrift für Vergleichende Politikwissenschaft 14, no. 4 (2020): 247–67. http://dx.doi.org/10.1007/s12286-020-00469-y.

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Abstract:
ZusammenfassungDie politische Entwicklung etlicher bis 1989/91 kommunistischer Staaten in Richtung Rechtsstaatlichkeit verlief so positiv, dass die EU zwischen 2004 und 2013 elf von ihnen als Vollmitglieder aufnahm. Seither nimmt das politische System vor allem in Ungarn und Polen zunehmend autoritäre Züge an. Der Beitrag fragt zunächst nach möglichen langfristigen Prägungen der politischen Kultur dieser Länder durch ihre Zugehörigkeit zu Ostmittel- bzw. Südosteuropa und geht danach Ursachen für die nachlassende Attraktivität der demokratischen Wertevorstellungen der EU in einigen neuen Mitgliedsländern nach. Es zeigt sich, dass einige Nationalkonservative wie Orbán in Ungarn der EU den Verrat europäischer Grundwerte wie Christentum, Familie oder Nation vorwerfen und ihr eigenes Modell als die Zukunft Europas propagieren. Skizziert werden weiter der „Umbau“ der Verfassungssysteme in Ungarn und Polen, bei dem im politischen Institutionensystem gezielt horizontale Kontrollen abgebaut werden, sowie Argumentationsmuster populistischer Parteien. Deutlich wird dabei u. a., dass zu kommunistischer Zeit tabuisierte Konfliktlagen aus der Vergangenheit heute destabilisierend nachwirken. Abschließend wird gefragt, welche innergesellschaftlichen Kräfte wie etwa die Kirchen oder externen Akteure wie die EU zu einer Festigung der rechtsstaatlichen Einstellungen und Strukturen in den jeweiligen Gesellschaften beitragen können.
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Pietrzak, Helena. "Obciążenia kościelnych osób prawnych podatkami terenowymi w Polskiej Rzeczypospolitej Ludowej." Prawo Kanoniczne 48, no. 1-2 (2005): 217–40. http://dx.doi.org/10.21697/pk.2005.48.1-2.12.

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Abstract:
Zu den Steuerabgaben, die juristische Personen der Kirche in der Volksrepublik Polen zu zahlen hatten, gehört die Grundsteuer, die mit dem Grundsteuergesetz vom 26.02.1951 eingeführt wurde. Diese Steuer wurde von Systemänderungen in Polen, die ein Jahr davor erfolgt sind, eingeführt. Die Kommunalverwaltungsverbände wurden aufgelöst und an deren Stelle einheitliche Staatsorgane ins Leben gerufen. Im Rahmen des im Jahr 1951 eingeführten Systems funktionierten u. a. Grundsteuern und -gebühren als obligatorische Abgaben (Steuern auf Immobilien, Lokale, Märkte - gesetzlich) oder freiwillige Abgaben (städtische Steuern, auf verkaufte Wohnungen etc.). Bis 20.05.1955, d. h. bis zum Erlass der Dekrets über Grundsteuern und - gebühren, bestand also die Pflicht laut den Gesetzesvorschriften vom 26.02.1951 d. h. es wurden Steuern auf Immobilien und Lokale erhoben, mit Ausnahme von Immobilien oder Teile davon und Likale, die als religiöse Kultstätten genutzt wurden. Darüber hinaus gab es keine Grundlage, um die Steuerabgaben einzustellen bzw. die bisherige Bemessungsgrundlage aufzuheben. Jahre lang wurde diese Interpretation von den juristischen Personen der Kirche beanstandet, mit der Behauptung, dass sie gesetzeswidrig sei. Diese Vorwürfe wurden eingestellt, als das zitierte Dekret im Jahr 1955 erlassen wurde, mit dem eindeutig definiert wurde, dass von der Immobilien- und Lokalsteuer nur diejenige Immobilien freigestellt sind, die Eigentum von Glaubensgemeinschaften und Orden sind, und zwar der Teil, der als religiöse Kultstätten genutzt wird. Die übrigen Immobilien und Lokale wurden mit Steuer belegt. Dieses Dekret wurde nach einigen Novellen endgültig durch Gesetz über einige Grundsteuern und- gebühren vom 19.12.1975 abgelöst. Eine weitere Phase bei der Grundsteuerentwicklung kam mit dem Gesetz über Lokalsteuem und -gebühren vom 14.03.1985, mit dem gleichzeitig die Bezeichnung „Grundsteuern” in die im Gesetz genannte Bezeichnung geändert wurde. Hinzu kommt, dass mit diesem Gesetz die freiwilligen Grundsteuerabgaben konsequent reduziert wurden (freiwillig war nur eine Lokal- ( Verwaltungs-) gebühr. Alle übrigen Lokalsteuern und -gebühren waren ausschließlich obligatorisch.
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Baszak, Łukasz. "Prace legislacyjne nad ustawą o stosunku państwa do Muzułmańskiego Związku Religijnego w Rzeczypospolitej Polskiej." Prawo 328 (January 14, 2020): 153–77. http://dx.doi.org/10.19195/0524-4544.328.8.

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Abstract:
Legislative work on the Act on the Relations between the State and the Muslim Religious Association in the Republic of PolandAfter regaining its independence the Second Polish Republic inherited various legal systems from the partitioning powers. They differed with regard to both legal institutions and legal constructs. This state of affairs hindered the integration of the state and caused a lot of problems in socio-economic relations. This was reflected also in the law dealing with religions. The reborn Polish state had to define the legal status of churches and religious associations, among others.The author of the article presents the work associated with the regulation of the legal status of the Muslim Religious Association. The Muslims, who were, with few exceptions, Polish Tatars, were a small minority in the Second Polish Republic. Nevertheless, they managed, following more than a decade of consultations with the government, to have the Act adopted, in accordance with Article 115 of the March Constitution. The Constitution was also the basis of the issuance of an ordinance concerning the recognition of the internal statutes of the association.Gesetzgebungsverfahren betreffend das Verhältnis des Staates zu der Muslimischen Glaubensgemeinschaft in der Republik PolenPolen, das die Unabhängigkeit zurückgewonnen hat, hat auch die diversen Rechtssysteme der Teilungsmächte geerbt. Sie unterschieden sich voneinander sowohl im Bereich der Institutionen als auch der rechtlichen Konstruktionen. Dieser Zustand erschwerte die Integration des Staates und führte zu vielen Problemen im Bereich der wirtschaftlich-sozialen Verhältnisse. Widerspiegelt hat sich das auch im Bereich des Staatskirchenrechts. Eine der Aufgaben des wiedergeborenen Staates war unter anderem, den Rechtsstatus der Kirchen und Glaubensgemeinschaften zu bestimmen.In dem Artikel werden die Arbeiten betreffend die Regulierung des Rechtsstatus der Muslimischen Glaubensgemeinschaft dargestellt. Die Muslime, die mit wenigen Ausnahmen polnische Tataren waren, stellten in der Zweiten Polnischen Republik eine kleine religiöse Minderheit dar. Trotzdem gelang es ihnen, dass ein Gesetz gem. Art. 115 der März-Verfassung nach einigen Jahren von Konsultationen mit der Regierung verabschiedet wurde. Es war auch die Grundlage der Verordnung über die Anerkennung der internen Satzung der Gemeinschaft.
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Pfau, Marc-Roderich. "Ein unbekanntes Leipziger Kantatentextheft aus dem Jahr 1735 - Neues zum Thema Bach und Stölzel." Bach-Jahrbuch 94 (March 13, 2018): 99–122. http://dx.doi.org/10.13141/bjb.v20081899.

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Abstract:
Der Artikel berichtet über die Entdeckung eines bislang unbekannten Textheftes zur Leipziger Kirchenmusik, stellt dieses vor und diskutiert dessen Implikationen für die Kenntnisse von Bachs Aufführungsrepertoire um die Mitte der 1730er Jahre. Dazu werden zuerst Fundsituation und Überlieferung der in Halle/Saale verwahrten Kantatendrucke geschildert, die neben dem vollständigen Text des Weihnachtsoratoriums aus Texten zu Sonntagskantaten im September 1735 bestehen. Ein zweiter Abschnitt führt kurz in die Dichtung ein: Benjamin Schmolcks Das Saiten-Spiel des Hertzens und dessen Vertonungen. Im Folgenden wird der Versuch unternommen, die Kantatentexthefte der zweiten Jahreshälfte 1735 zu rekonstruieren. Abschließend wird Bachs Aufführung von Gottfried Heinrich Stölzels Kantatenjahrgang zu Texten Schmolcks 1735/36 betrachtet. Der Anhang bildet verschiedene der aufgefundenen Textdrucke ab.
 
 Vergleiche auch: Hermann von Hase: Breitkopfsche Textdrucke zu Leipziger Musikaufführungen zu Bachs Zeiten. BJ 1913, S. 69-127
 William H. Scheide: Bemerkungen zu einigen Kantatentexten Johann Sebastian Bachs. BJ 1959, S. 168-170
 Wolf Hobohm: Neue "Texte zur Leipziger Kirchen-Music". BJ 1973, S. 5-32
 Walter Blankenburg: Eine neue Textquelle zu sieben Kantaten Johann Sebastian Bachs und achtzehn Kantaten Johann Ludwig Bachs. BJ 1977, S. 7-25
 Andreas Glöckner: Neuerkenntnisse zu Johann Sebastian Bachs Aufführungskalender zwischen 1729 und 1735. BJ 1981, S. 43-76
 Andreas Glöckner: Bemerkungen zu den Leipziger Kantatenaufführungen vom 3. bis 6. Sonntag nach Trinitatis 1725. BJ 1992, S. 73-76
 Wolf Hobohm: Kantatentextsammlungen der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts - Texte zur Musik? BJ 1997, S. 185-192
 Hans-Joachim Schulze: Johann Sebastian Bachs dritter Leipziger Kantatenjahrgang und die Meininger "Sonntags- und Fest-Andachten" von 1719. BJ 2002, S. 193-200
 Michael Maul: Überlegungen zu einer Magnificat-Paraphrase und dem Leiter der Leipziger Kantatenaufführungen im Sommer 1725. BJ 2006, S. 109-126
 Christian Ahrens: Neue Quellen zu J. S. Bachs Beziehungen nach Gotha. BJ 2007, S. 45-60
 Andreas Glöckner: Ein weiterer Kantatenjahrgang Gottfried Heinrich Stölzels in Bachs Aufführungsrepertoire? BJ 2009, S. 95-116
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Frost, Chris. "The Remuneration of Church Ministers in England: Examining Principles and Practice." European Journal of Theology 29, no. 1 (2020): 62–74. http://dx.doi.org/10.5117/ejt2020.1.007.fras.

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Abstract:
SUMMARYThis essay discusses biblical, historic and business principles on the issue of the remuneration of church ministers in England. The biblical principles for remuneration analysed are the need for church leaders to exhibit little concern for their own remuneration, sacrificial generosity, godly contentment and the need for congregations to remunerate church leaders with contextual generosity. Three historic examples illustrate the failure of the churches to put these biblical principles in practice during the last three centuries. The modern business practice of recognising intrinsic church leader benefits is affirmed, but the danger and the counter- productive nature of using remuneration to hire outstanding leaders is highlighted. Current rigid denominational remuneration structures are shown to express a lack of contextual generosity and the more informal remuneration structures are shown to display exaggerated disparities between contexts. The article ends with some recommendations.ZUSAMMENFASSUNGDieser Aufsatz vergleicht biblische und historische Grundsätze sowie Prinzipien im Geschäftsleben mit der gegenwärtigen Praxis der Zahlung von Gemeindeleitern in Groß Britannien. Wenn man die biblischen Prinzipien für Entlohnung analysiert, zeigt sich einerseits das Erfordernis, dass Gemeindeleiter sich wenig um ihre eigenen Entlohnung kümmern, dass sie eine aufopfernde Großzügigkeit sowie eine fromme Genügsamkeit an den Tag legen. Andererseits ist klar, dass Gemeinden ihre Leiter mit einer den Umständen entsprechenden Großzügigkeit entlohnen sollen. Drei historische Beispiele illustrieren das Scheitern der Gemeinden in den letzten drei Jahrhunderten, diese biblischen Prinzipien in die Praxis umzusetzen. Der Aufsatz bekräftigt die moderne Praxis im Geschäftsleben, die intrinsischen Vorteile von Gemeindeleitern anzuerkennen. Dabei hebt er hervor, dass es gefährlich und kontraproduktiv sein kann, Entlohnung als Anreiz bei der Ernennung fähiger Leiter zu verwenden. Er zeigt einerseits gegenwärtige starre Vergütungsstrukturen in den Kirchen auf, welche einen Mangel an kontextueller Großzügigkeit zum Ausdruck bringen. Andererseits deckt er auf, dass manche informelle Vergütungsstrukturen übertriebene Unterschiede zwischen den jeweiligen Kontexten aufweisen. Der Artikel endet mit einigen Empfehlungen.RÉSUMÉCet article compare les principes bibliques, historiques et ceux du monde des affaires à la pratique actuelle concernant la rémunération des responsables d’Église au Royaume-Uni. Les principes bibliques qu’il dégage sont les suivants : les responsables d’Église devraient peu se préoccuper de leur rémunération et faire preuve de générosité, de sacrifice et de contentement de ce qu’ils ont, tandis que les Églises devraient rémunérer leurs responsables avec générosité en fonction du contexte dans lequel elles se trouvent. Trois exemples historiques viennent illustrer le manquement des Églises quant à l’application des principes bibliques au cours des trois derniers siècles. L’auteur affirme que les Églises devraient suivre la pratique moderne du monde des affaires en reconnaissant les bénéfices intrinsèques que leur apportent leurs responsables et il met en évidence le danger et le caractère contre-productif de la pratique qui consiste à faire de la rémunération un moyen d’embaucher les responsables sortant du lot. Il montre que les structures rigides de rémunération adoptées par les unions d’Églises manifestent actuellement un manque de générosité et de prise en compte des contextes, et que les politiques de rémunération plus informelles engendrent des disparités excessives entre des contextes différents. L’article se termine par quelques recommandations.
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Frost, Chris. "The Remuneration of Church Ministers in England: Examining Principles and Practice." European Journal of Theology 29, no. 1 (2020): 62–74. http://dx.doi.org/10.5117/ejt2020.1.007.fras.

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Abstract:
SUMMARY This essay discusses biblical, historic and business principles on the issue of the remuneration of church ministers in England. The biblical principles for remuneration analysed are the need for church leaders to exhibit little concern for their own remuneration, sacrificial generosity, godly contentment and the need for congregations to remunerate church leaders with contextual generosity. Three historic examples illustrate the failure of the churches to put these biblical principles in practice during the last three centuries. The modern business practice of recognising intrinsic church leader benefits is affirmed, but the danger and the counter- productive nature of using remuneration to hire outstanding leaders is highlighted. Current rigid denominational remuneration structures are shown to express a lack of contextual generosity and the more informal remuneration structures are shown to display exaggerated disparities between contexts. The article ends with some recommendations. ZUSAMMENFASSUNG Dieser Aufsatz vergleicht biblische und historische Grundsätze sowie Prinzipien im Geschäftsleben mit der gegenwärtigen Praxis der Zahlung von Gemeindeleitern in Groß Britannien. Wenn man die biblischen Prinzipien für Entlohnung analysiert, zeigt sich einerseits das Erfordernis, dass Gemeindeleiter sich wenig um ihre eigenen Entlohnung kümmern, dass sie eine aufopfernde Großzügigkeit sowie eine fromme Genügsamkeit an den Tag legen. Andererseits ist klar, dass Gemeinden ihre Leiter mit einer den Umständen entsprechenden Großzügigkeit entlohnen sollen. Drei historische Beispiele illustrieren das Scheitern der Gemeinden in den letzten drei Jahrhunderten, diese biblischen Prinzipien in die Praxis umzusetzen. Der Aufsatz bekräftigt die moderne Praxis im Geschäftsleben, die intrinsischen Vorteile von Gemeindeleitern anzuerkennen. Dabei hebt er hervor, dass es gefährlich und kontraproduktiv sein kann, Entlohnung als Anreiz bei der Ernennung fähiger Leiter zu verwenden. Er zeigt einerseits gegenwärtige starre Vergütungsstrukturen in den Kirchen auf, welche einen Mangel an kontextueller Großzügigkeit zum Ausdruck bringen. Andererseits deckt er auf, dass manche informelle Vergütungsstrukturen übertriebene Unterschiede zwischen den jeweiligen Kontexten aufweisen. Der Artikel endet mit einigen Empfehlungen. RÉSUMÉ Cet article compare les principes bibliques, historiques et ceux du monde des affaires à la pratique actuelle concernant la rémunération des responsables d’Église au Royaume-Uni. Les principes bibliques qu’il dégage sont les suivants : les responsables d’Église devraient peu se préoccuper de leur rémunération et faire preuve de générosité, de sacrifice et de contentement de ce qu’ils ont, tandis que les Églises devraient rémunérer leurs responsables avec générosité en fonction du contexte dans lequel elles se trouvent. Trois exemples historiques viennent illustrer le manquement des Églises quant à l’application des principes bibliques au cours des trois derniers siècles. L’auteur affirme que les Églises devraient suivre la pratique moderne du monde des affaires en reconnaissant les bénéfices intrinsèques que leur apportent leurs responsables et il met en évidence le danger et le caractère contre-productif de la pratique qui consiste à faire de la rémunération un moyen d’embaucher les responsables sortant du lot. Il montre que les structures rigides de rémunération adoptées par les unions d’Églises manifestent actuellement un manque de générosité et de prise en compte des contextes, et que les politiques de rémunération plus informelles engendrent des disparités excessives entre des contextes différents. L’article se termine par quelques recommandations.
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Dissertations / Theses on the topic "Einigung der Kirchen"

1

Kohmann, Markus. "Einheit der Kirche durch Einigung der Kirchen? Karl Rahners Beitrag zu einer aktuellen Fragestellung." Frankfurt, M. Berlin Bern Bruxelles New York, NY Oxford Wien Lang, 2006. http://d-nb.info/986419737/04.

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2

Harutyunyan, Harutyun. "Die Einigung Europas - ein christliches Projekt? : die europäische Integration und die Haltung der Kirchen in ökumenischer Perspektive /." Berlin : Logos-Verl, 2008. http://d-nb.info/987598597/04.

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3

Harutʻyunyan, Harutʻyun. "Die Einigung Europas - ein christliches Projekt? : die europäische Integration und die Haltung der Kirchen in ökumenischer Perspektive /." Berlin : Logos-Verlag, 2008. http://d-nb.info/987598597/04.

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Books on the topic "Einigung der Kirchen"

1

Einheit der Kirche durch Einigung der Kirchen?: Karl Rahners Beitrag zu einer aktuellen Fragestellung. Peter Lang, 2008.

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Kohmann, Markus. Einheit der Kirche durch Einigung der Kirchen?: Karl Rahners Beitrag zu einer aktuellen Fragestellung. Peter Lang, 2008.

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Knoche, Hansjürgen. Einigung der Kirchen, mit wem?: Zu den Thesen von Karl Rahner und Heinrich Fries. Behrendt Meta-Verlag, 1986.

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4

Forneck, Torsten-Christian. Die Feier der Dedicatio ecclesiae im römischen Ritus: Die Feier der Dedikation einer Kirche nach dem deutschen Pontifikale und dem Messbuch vor dem Hintergrund ihrer Geschichte und im Vergleich zum Ordo dedicationis ecclesiae und zu einigen ausgewählten landessprachlichen Dedikationsordines. Shaker, 1999.

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5

Klaus, Kürzdörfer, and Hilberath Bernd Jochen 1948-, eds. Die Einigung der Kirchen und der Religionsunterricht: Karl Rahners Einigungsvorschlag aus pädagogischer und theologischer Sicht. E.B.-Verlag Hamburg, 1995.

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6

Wojciech, Bołoz, and Höver Gerhard 1949-, eds. Die Einigung Europas als Herausforderung für die Kirche. Nomos, 2000.

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7

Berlin, Katholische Akademie, ed. Herausforderungen an Katholizismus und Kirche im Prozess der deutschen Einigung. Benno, 1992.

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8

Deutschland, Evangelische Kirche in, ed. Europa zusammenführen und versöhnen: Äusserungen der Synode und des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland sowie weiterer kirchlicher Gremien zur europäischen Einigung. Gemeinschaftswerk der Evangelischen Publizistik, 1996.

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Book chapters on the topic "Einigung der Kirchen"

1

Bangert, Mechthild. "Cliquen als notwendige „Einigelung“ in der neuen Unübersichtlichkeit?" In Kirche — Clique — Religion. VS Verlag für Sozialwissenschaften, 1994. http://dx.doi.org/10.1007/978-3-322-92359-2_5.

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2

Pältz, Eberhard H. "Spener, Philipp Jacob: Pia desideria oder Hertzliches Verlangen / Nach Gottgefälliger Besserung der wahren Evangelischen Kirchen / sampt einigen dahin einfältig abzweckenden Christlichen Vorschlägen." In Kindlers Literatur Lexikon (KLL). J.B. Metzler, 2020. http://dx.doi.org/10.1007/978-3-476-05728-0_20229-1.

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3

"„Vom Konflikt zur Gemeinschaft“. Zu einigen Folgen der fünf ökumenischen Imperative für das Selbstverständnis der Kirche." In In verbo autem tuo, Domine. Auf dein Wort hin, Herr. Verlag Ferdinand Schöningh, 2018. http://dx.doi.org/10.30965/9783657787258_025.

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