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Journal articles on the topic 'Freiheitsentziehung'

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1

Stolz, Konrad. "Behandlung, Betreuung und Freiheitsentziehung." CNE.fortbildung 09, no. 03 (May 1, 2015): 2–9. http://dx.doi.org/10.1055/s-0035-1554071.

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2

Caby, Filip, Florian Daxer (federführend), Frank Häßler, Klaus Hennicke, Martin Menzel, Gotthad Roosen-Runge, and Anja Walczak. "Freiheitsentziehung bei intelligenzgeminderten Kindern und Jugendlichen." Zeitschrift für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie 46, no. 4 (July 1, 2018): 354–58. http://dx.doi.org/10.1024/1422-4917/a000597.

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3

Schepker, Renate, and Michael Brünger. "Freiheitsentziehung und Freiheitsbeschränkung – der Gesetzentwurf zum § 1631b BGB." Zeitschrift für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie 45, no. 2 (March 1, 2017): 160–62. http://dx.doi.org/10.1024/1422-4917/a000520.

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4

Kröber, Hans-Ludwig. "Konzepte und Implikationen der verminderten Schuldfähigkeit." Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie 14, no. 4 (October 27, 2020): 381–92. http://dx.doi.org/10.1007/s11757-020-00626-9.

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Abstract:
Zusammenfassung Die psychiatrische Feststellung einer überdauernd erheblich verminderten Schuldfähigkeit im Sinne von §21 StGB erfordert eine begründete Zuordnung zum Rechtsbegriff der „schweren seelischen Abartigkeit“ und auch einer dadurch beeinflussten motivationalen Steuerungsfähigkeit. Die psychiatrischen Konzepte, die sich im Verlauf der letzten 200 Jahre zur Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit entwickelt haben, sind aber nicht reine Psychopathologie, sondern haben rechtspolitische Implikationen. So war die Einführung der „erheblich verminderten“ Schuldfähigkeit damit verknüpft, eine Handhabe für eine unbefristete Freiheitsentziehung sozial Devianter, möglicherweise psychisch Gestörter zu bekommen, die gefährlich, manchmal nur lästig sind. Es stellt sich anhand der Argumente für und gegen das Konstrukt einer verminderten Schuldfähigkeit die Frage, ob es einen Bereich jenseits von psychischer Gesundheit und psychischer Krankheit gibt, der geeignet ist, die Fähigkeiten einer Person zu verantwortlichem Handeln erheblich zu beinträchtigen. Dargestellt werden die forensisch-psychiatrischen Lösungsversuche dieses Problems, v. a. seit der Großen Strafrechtsreform 1975. Um zu verhindern, dass sozial abweichendes Verhalten mit dem Ziel einer prophylaktischen unbefristeten Freiheitsentziehung psychiatrisiert wird, sollte das Konzept der verminderten Schuldfähigkeit eng sein und wirklich psychiatrisch relevante Sachverhalte erfassen.
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5

Donat, Ulrike. "Freiheitsentziehung im polizeilichen Selbstvollzug am Beispiel der Castor-Transporte." Kritische Justiz 31, no. 3 (1998): 393–99. http://dx.doi.org/10.5771/0023-4834-1998-3-393.

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6

Schoßmaier, Gerhard. "Freiheitsbeschränkungen in der Psychiatrie." Psychiatrische Pflege 4, no. 3 (June 1, 2019): 21–26. http://dx.doi.org/10.1024/2297-6965/a000241.

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Abstract:
Zusammenfassung. In der psychiatrisch-pflegerischen Praxis wird gegenwärtig offensichtlich, dass das Thema der Freiheitsentziehung eine ausgesprochen komplexe Fragestellung ist. Notwendigerweise müssen die unterschiedlichen Ursachen erkannt und die Verantwortlichkeiten geklärt werden. Alle Beteiligten müssen gezielt an der Reduktion von Beschränkungsmaßnahmen arbeiten, um die Psychiatrie als einen gewaltfreien Ort erlebbar zu machen. In diesem Artikel werden einerseits Überlegungen zu notwendigen Gesetzesänderungen und andererseits die Möglichkeiten einer Kulturveränderung in psychiatrischen Einrichtungen erörtert.
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7

Steinert, Tilman, Simon Keyssner, Peter Schmid, and Erich Flammer. "Auswirkungen der vorübergehend fehlenden Genehmigungsfähigkeit für Zwangsbehandlung in Baden-Württemberg: nicht weniger Medikamente, aber längere Freiheitsentziehung." Fortschritte der Neurologie · Psychiatrie 88, no. 04 (June 24, 2019): 248–54. http://dx.doi.org/10.1055/a-0893-6507.

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Abstract:
Zusammenfassung Hintergrund Nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts von 2011 und des Bundesgerichtshofs von 2012 waren Zwangsbehandlungen in Baden-Württemberg vorübergehend für sieben Monate nicht genehmigungsfähig. Auswertungen aus Routinedaten hatten gezeigt, dass bei einer kleinen Gruppe von Patientinnen und Patienten aggressive Übergriffe, Fixierungen und Isolierungen signifikant zunahmen und danach wieder auf das vorige Niveau zurückgingen. Die vorliegende Studie sollte mittels der Analyse von Krankenakten aus sechs Klinikstandorten klären, ob Verweigerung der angeordneten Medikation häufiger war und wie häufig eine antipsychotische Medikation ohne die Möglichkeit des Zwangs realisiert wurde. Methode In einem quasi-experimentellen intraindividuellen longitudinalen Vergleich bezogen wir alle Patientinnen und Patienten mit schizophrenen und manischen Störungen ein, die eine Behandlungsepisode sowohl in der Zeit ohne zulässige Zwangsmedikation als auch in einem Zeitraum gleicher Länge im Vorjahr aufwiesen (N = 174). Ergebnisse In der Periode ohne Möglichkeit einer Zwangsbehandlung waren die Patientinnen und Patienten im Durchschnitt signifikant häufiger (+ 26 %), aber nur insignifikant länger untergebracht, Aufenthaltsdauer und Anzahl der Fixierungen blieben unverändert, Isolierungen verdoppelten sich, einige Patienten hatten sehr lange keinen Ausgang und wurden häufig wieder aufgenommen. Medikamentenverweigerung war signifikant häufiger (+130 %, p < .001). Dennoch unterschied sich der Anteil der Patienten, die im Verlauf ein Antipsychotikum einnahmen, nicht (96,0 bzw. 96,6 %), die Dosis in Chlorpromazin-Einheiten bei Entlassung war in der Periode ohne Zwangsbehandlung tendenziell sogar höher (+7,9 %, p = 0.07). Die Unterschiede betrafen gleichermaßen freiwillig und unfreiwillig behandelte Patienten. Schlussfolgerungen Ohne die Möglichkeit der Genehmigung einer Zwangsbehandlung nahmen anhaltende Medikamentenverweigerung und Freiheitseinschränkungen verschiedener Art zu, eine orale antipsychotische Behandlung wurde in fast allen Fällen realisiert.
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8

Jäger, Matthias, Isabelle Ospelt, Wolfram Kawohl, Anastasia Theodoridou, Wulf Rössler, and Paul Hoff. "Qualität unfreiwilliger Klinikeinweisungen in der Schweiz." Praxis 103, no. 11 (May 1, 2014): 631–39. http://dx.doi.org/10.1024/1661-8157/a001670.

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Abstract:
Fragestellung: Diese Studie hat zum Ziel, die vor Einführung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts per Januar 2013 bestehende Praxis der Fürsorgerischen Freiheitsentziehung (FFE) anhand formaler und inhaltlicher Kriterien der Zuweisungsschreiben zu untersuchen. Hinweise auf Unterschiede zwischen Zuweisern mit verschiedenen professionellen Hintergründen sollen überprüft und die eingewiesenen Personen charakterisiert werden. Methode: Retrospektive Auswertung der Zuweisungsformulare und der Krankenakten sämtlicher per FFE in die Psychiatrische Universitätsklinik Zürich eingetretenen Patienten in einem Zeitraum von sechs Monaten (n=489). Resultate: Es bestehen erhebliche Mängel bezüglich formaler und insbesondere inhaltlicher Qualitätskriterien. Psychiatrische Fachärzte erstellen die Zeugnisse mit der höchsten Qualität, gefolgt von Notärzten sowie Spitälern und Hausärzten. Die Patienten dieser Zuweisergruppen unterscheiden sich bezüglich soziodemographischer und klinischer Variablen. Schlussfolgerungen: Die formale und insbesondere inhaltliche Qualität der Zwangseinweisungen ist angesichts der schwerwiegenden ethischen und juristischen Konsequenzen für die betroffene Person verbesserungsbedürftig. Die Auswirkungen der neuen Gesetzgebung auf die Qualität der Zuweisungen sollten überprüft werden, sodass etwaige Defizite in der Anwendung freiheitsbeschränkender Massnahmen in der Aus- und Weiterbildungspraxis adressiert werden können.
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9

Romer, Georg, and Renate Schepker. "Können psychisch kranke Minderjährige freiwillig in ihre Freiheitsentziehung einwilligen? Eine juristische Kontroverse und ihre Implikationen für den Klinikalltag." Zeitschrift für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie 48, no. 6 (November 1, 2020): 494–501. http://dx.doi.org/10.1024/1422-4917/a000765.

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10

Rixen, Stephan. "Frank Czerner: Vorläufige Freiheitsentziehung bei delinquenten Jugendlichen zwischen Repression und Prävention. Eine dogmatische Analyse von Interimsinterventionen nach Jugendstrafrecht, Jugendhilfere." JuristenZeitung 64, no. 20 (2009): 1009. http://dx.doi.org/10.1628/002268809789648030.

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Groteloh, Philipp. "Sind Rollstuhltische freiheitsentziehend?" ergopraxis 6, no. 01 (January 11, 2013): 37. http://dx.doi.org/10.1055/s-0032-1333454.

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Groteloh, Philipp. "Sind Rollstuhltische freiheitsentziehend?" physiopraxis 11, no. 01 (January 11, 2013): 52. http://dx.doi.org/10.1055/s-0033-1333605.

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13

Möstl, Markus. "Tim Nikolas Müller: Präventive Freiheitsentziehungen als Instrument der Terrorismusbekämpfung. Strafrechtliche Forschungsberichte." Archiv des öffentlichen Rechts 138, no. 2 (2013): 319. http://dx.doi.org/10.1628/000389113x13686086918414.

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Kölch, Michael, and Harald Vogel. "Unterbringung von Kindern und Jugendlichen mit freiheitsentziehenden Maßnahmen." Zeitschrift für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie 44, no. 1 (January 2016): 39–50. http://dx.doi.org/10.1024/1422-4917/a000397.

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Abstract:
Zusammenfassung. Sowohl in der Kinder- und Jugendpsychiatrie als auch in der Jugendhilfe können Kinder und Jugendliche gegen ihren Willen durch gesetzliche Vertreter freiheitsentziehend untergebracht werden. Dies bedarf der familiengerichtlichen Genehmigung nach § 1631b BGB. Genauere repräsentative Untersuchungen zu Anzahl, Gründen und zu den Charakteristika der untergebrachten Minderjährigen sind rar. Ziel der Arbeit war es, eine genauere Analyse in einem Amtsgerichtsbezirk durch eine Vollerhebung aller Verfahren nach § 1631b BGB über mehrere Jahre hinsichtlich soziodemografischer Charakteristika und der Unterbringungsgründe sowie der inhaltlichen Aspekte des Verfahrens, wie Beteiligung der Minderjährigen und der Eltern, durchzuführen. Von 474 Verfahren in den Jahren 2008 bis 2011 blieben nach Bereinigung um Verfahren z. B. zu Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII, 376 Verfahren übrig. Von diesen Verfahren wiederum erledigten sich 249 aufgrund z. B. Abweisung oder Rücknahme bzw. Aufhebung des Beschlusses. Die meisten der verbleibenden 127 Verfahren betrafen Mädchen (n = 68), die zum Verfahrenszeitpunkt etwas jünger waren als die Jungen (14.5 Jahre vs. 15.1 Jahre). Zwei Drittel der Verfahren betrafen deutsche Staatsangehörige. In der Mehrzahl der Verfahren lebten die Jugendlichen zum Zeitpunkt des Verfahrens im familiären Kontext, bei 15 % aller Verfahren lebten die Jugendlichen aber auf der Straße. Die meisten Unterbringungen fanden in der Kinder- und Jugendpsychiatrie statt, die häufigsten Unterbringungsgründe waren Substanzmissbrauch, Suizidalität und Weglaufen von zu Hause/Auf-der-Straße-Leben.
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"Finanzielle Auswirkungen schwere Nachteile bei der Freiheitsentziehung?" Journal für Strafrecht 6, no. 1 (2019): 69. http://dx.doi.org/10.33196/jst201901006904.

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Bombay, Anne, and Pieterjan Heynen. "The ECtHR’s Ilias and Ahmed and the CJEU’s FMS-case: a difficult reconciliation?" sui generis, July 14, 2021. http://dx.doi.org/10.21257/sg.189.

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Abstract:
Recently, two important judgments concerning detention in European Asylum law were issued: the Ilias and Ahmed case of the ECtHR and the FMS-case of the CJEU. Both Courts had to decide on the question whether the situation of asylum seekers in the Hungarian Röszke transit zone amounted to detention. Notwithstanding the similar facts of the cases, no violation of Article 5 ECHR was found by the ECtHR, whereas the CJEU clearly condemned Hungary for its violation of EU Asylum Law. This raises questions concerning the reconcilability and long-term effects of the two judgments. -- Kürzlich sind zwei wichtige Urteile zu Freiheitsentzug im europäischen Asylrecht ergangen: Ilias und Ahmed gegen Ungarn des EGMR und der FMS-Fall des EuGH. Beide Gerichte hatten zu entscheiden, ob die Situation von Asylsuchenden in der ungarischen Transitzone Röszke einer Freiheitsentziehung entsprach. Obwohl den Urteilen vergleichbare Sachverhalte zugrunde lagen, stellte der EGMR keine Verletzung von Artikel 5 EMRK fest, während der EUGH Ungarn für die Verletzung des EU-Asylrechts verurteilte. Dies wirft Fragen nach der Vereinbarkeit und den langfristigen Auswirkungen der beiden Urteile auf. -- Récemment, deux arrêts importants relatifs de la privation de liberté en droit d'asile européen ont été rendus : Ilias et Ahmed c. Hongrie de la Cour européenne des droits de l'homme, et l'affaire FMS de la CJUE. Les deux tribunaux devaient décider si la situation des demandeurs d'asile dans la zone de transit hongroise de Röszke constituait une privation de liberté. Bien que ces arrêts soient fondés sur des faits comparables, la Cour européenne des droits de l'homme n'a constaté aucune violation de l'article 5 de la CEDH, tandis que la CJUE a estimé que la Hongrie avait clairement violé la législation européenne en matière d'asile. Cela soulève des questions concernant la conciliation et les effets à long terme de ces deux décisions.
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"Vogel, H. (2014). Die familiengerichtliche Genehmigung der Unterbringung mit Freiheitsentziehung bei Kindern und Jugendlichen nach § 1631 b BGB – vor und nach Inkrafttreten des FGG-RG unter Auswertung der Jahrgangsakten 2008-2011 des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg -. Bielefeld: Gieseking. 300 Seiten. ISBN: 978-3-7694-1129-4. 74,00 Euro." Rechtspsychologie 1, no. 3 (2015): 358. http://dx.doi.org/10.5771/2365-1083-2015-3-358.

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