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Journal articles on the topic 'Freiheitsstrafe'

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1

Riedl, Eckhard. "Auslieferungsverbot, Vollstreckung, Freiheitsstrafe." JUS-EXTRA 33, no. 376 (2017): 17. http://dx.doi.org/10.33196/jus-extra201737607001701.

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2

Behnsen, Mira. "Strafhärteskalierung." Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform 103, no. 1 (May 27, 2020): 45–57. http://dx.doi.org/10.1515/mks-2020-2038.

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Abstract:
ZusammenfassungIm Bereich der Strafzumessungsforschung ist es erforderlich, die unterschiedlichen Sanktionsarten vergleichbar zu machen und auf einer einheitlichen Strafhärteskala abzubilden. Dieser Artikel gibt zunächst einen Überblick über die bisher erstellten Strafhärteskalen, die entweder ad hoc gesetzt, empirisch ermittelt oder logarithmisch skaliert wurden. In Deutschland gibt es bisher lediglich eine empirisch ermittelte Strafhärteskala, die zudem nur für Geldstrafen und Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren Gültigkeit für sich beanspruchen kann. Der Bereich hoher Freiheits- und Jugendstrafen ist empirisch nicht abgedeckt. Der hier vorgelegte empirische Skalierungsansatz soll einen Beitrag dazu leisten, diese Lücke zu schließen. Richterinnen und Richter an Landgerichten wurden zu ihrer Strafhärteeinschätzung befragt, und die gewonnenen Daten wurden mittels Magnitude-Skalierung skaliert. Die Studie ergab für alle vier untersuchten Sanktionsarten (Freiheitsstrafe mit und ohne Bewährung sowie Jugendstrafe mit und ohne Bewährung) Potenzfunktionen, mithilfe derer jeder ausgeurteilten Sanktion ein Härtewert zugewiesen werden kann.
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3

Hinz, Werner. "Vorbehaltene Sicherungsverwahrung neben lebenslanger Freiheitsstrafe." Juristische Rundschau 2019, no. 10 (September 4, 2019): 521–28. http://dx.doi.org/10.1515/juru-2019-0074.

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4

Pilgram, Arno. "Freiheitsstrafe als Fangnetz für Arme." Neue Kriminalpolitik 10, no. 4 (1998): 21–26. http://dx.doi.org/10.5771/0934-9200-1998-4-21.

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5

Riedl, Eckhard. "Europäischer Haftbefehl, Übergabeverfahren, Freiheitsstrafe, Geldbuße." JUS-EXTRA 34, no. 378 (2018): 1. http://dx.doi.org/10.33196/jus-extra201837807000101.

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6

Wößner, Gunda, and Katharina Meuer. "Implementierung und Folgen elektronischer Überwachung." Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform 102, no. 3 (November 26, 2019): 202–16. http://dx.doi.org/10.1515/mks-2019-2018.

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Abstract:
Zusammenfassung Vom 01. Oktober 2010 bis 30. März 2012 wurde in Baden-Württemberg der Einsatz der elektronischen Aufsicht im Vollzug der Freiheitsstrafe im Rahmen eines experimentell angelegten Modellprojekts erprobt. Das Gesetz über die elektronische Aufsicht im Vollzug der Freiheitsstrafe (EAStVollzG) in Baden-Württemberg ermöglichte die Anwendung der elektronischen Überwachung mittels GPS in den drei Anwendungsbereichen elektronisch überwachter Hausarrest als Entlassungsvorbereitung, elektronisch überwachte Vollzugslockerungen (Freigang) und elektronisch überwachter Hausarrest im Rahmen von Ersatzfreiheitsstrafen. Mit Abschluss der Begleitforschung werden im vorliegenden Aufsatz die Ergebnisse dieser experimentell angelegten Studie vorgestellt. Zunächst werden die Ergebnisse zur Implementation und Wirkungsevaluation des Modellprojekts dargestellt. Schließlich werden die Resultate der Rückfallanalyse nach Beendigung der Maßnahme theoretisch und empirisch aufbereitet und präsentiert.
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7

Wolff, Marina. "Bedingte Entlassung aus einer teilbedingten Freiheitsstrafe." Journal für Strafrecht 9, no. 4 (2022): 381. http://dx.doi.org/10.33196/jst202204038101.

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8

Lambropoulou, Efß. "Umwandlung der Freiheitsstrafe als kriminalpolitisches Modell?" Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform 76, no. 2 (February 1, 1993): 91–100. http://dx.doi.org/10.1515/mks-1993-760203.

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9

Hinz, Werner. "Christopher Bona, Lebenslange Freiheitsstrafe und Sicherungsverwahrung." Juristische Rundschau 2022, no. 4 (March 8, 2022): 207–9. http://dx.doi.org/10.1515/juru-2021-0120.

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10

van Zyl Smit, Dirk. "Lebenslange Freiheitsstrafe in einer globalisierten Welt." Neue Kriminalpolitik 27, no. 2 (2015): 171–80. http://dx.doi.org/10.5771/0934-9200-2015-2-171.

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11

Hinz, Werner. "Ein »Abstandsgebot« bei der lebenslangen Freiheitsstrafe?" Juristische Rundschau 2018, no. 10 (August 31, 2018): 492–503. http://dx.doi.org/10.1515/juru-2018-0054.

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12

Sonnen, B. R. "Sterbehilfe zwischen Freispruch und lebenslanger Freiheitsstrafe." Zeitschrift f�r Gerontologie und Geriatrie 31, no. 4 (August 1, 1998): 290–93. http://dx.doi.org/10.1007/s003910050048.

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13

Zurstraßen, Arno. "Arzt erhält Freiheitsstrafe wegen unrechtmäßiger Cannabisverordnung." Schmerzmedizin 39, S1 (July 2023): 38–39. http://dx.doi.org/10.1007/s00940-023-4236-8.

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14

Seok-Bae Lee. "Die Problematik um die Unterbrechung der Freiheitsstrafe." Dankook Law Riview 37, no. 4 (December 2013): 271–92. http://dx.doi.org/10.17252/dlr.2013.37.4.010.

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15

Cremer-Schäfer, Helga. "Lebenslängliche Freiheitsstrafe – 1984 bis zum Jahr 2013." Neue Kriminalpolitik 10, no. 2 (1998): 40–41. http://dx.doi.org/10.5771/0934-9200-1998-2-40-1.

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16

Morgenstern, Christine. "Die lebenslange Freiheitsstrafe: Klassische Probleme und aktuelle Befunde." JURA - Juristische Ausbildung 43, no. 2 (January 7, 2021): 156–69. http://dx.doi.org/10.1515/jura-2019-2392.

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17

Streng, Franz. "Abstand zu normalem Strafvollzug auch bei lebenslanger Freiheitsstrafe?" JuristenZeitung 72, no. 10 (2017): 507. http://dx.doi.org/10.1628/002268817x14852665238033.

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18

Sonnen, Bernd-Rüdeger. "Kurze Freiheitsstrafe nach Verletzung der Fürsorge-und Erziehungspflicht." Neue Kriminalpolitik 11, no. 2 (1999): 36–37. http://dx.doi.org/10.5771/0934-9200-1999-2-36.

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19

Morgenstern, Christine. "»Lebenslang« ernst nehmen – Die Praxis der lebenslangen Freiheitsstrafe." Neue Kriminalpolitik 16, no. 2 (2004): 52–55. http://dx.doi.org/10.5771/0934-9200-2004-2-52.

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Bösling, Thies. "Elektronisch überwachter Hausarrest als Alternative zur kurzen Freiheitsstrafe?" Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform 85, no. 2 (April 1, 2002): 105–25. http://dx.doi.org/10.1515/mks-2002-00015.

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21

Michgehl, Dirk. "Gegen Kopfkino wirkt Ablenkung." Psychiatrische Pflege 8, no. 5 (October 2023): 12–14. http://dx.doi.org/10.1024/2297-6965/a000517.

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Abstract:
Mein Name ist Dirk Michgehl. Zur Zeit bin ich 57 Jahre alt. Ich habe 32 Jahre Sucht und Abhängigkeit hinter mich gebracht. Bei der Begutachtung zur Gerichtsverhandlung wurden einige Persönlichkeitsstörungen bestätigt, deren Diagnosen bis dahin noch nicht alle gestellt worden waren. Verurteilt wurde ich 2011 zu acht Jahren Freiheitsstrafe. Seit dem 27. November 2011 lebe ich clean und dabei hat die Schreibwerkstatt ein gutes Stück ihren Beitrag geleistet. Die Prognose war, dass ich mich nicht ändern könnte.
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Eisenberg, Ulrich. "Verzehrdiebstahl einer Milchschnitte (Preis 25 Cents) = ein Monat Freiheitsstrafe." Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform 86, no. 6 (October 1, 2003): 443–45. http://dx.doi.org/10.1515/mks-2003-0061.

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Hahn, Johanna. "Strafzumessung bei Tierschutzdelikten." Natur und Recht 43, no. 3 (March 2021): 165–68. http://dx.doi.org/10.1007/s10357-021-3813-7.

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Abstract:
ZusammenfassungGewerbliche Tierhalter stehen in Deutschland selten vor Gericht – jedenfalls vor Strafgerichten. Der Beitrag beleuchtet das Urteil des LG Ulm in einem Fall der Tierquälerei in der kommerziellen Tierhaltung und unterzieht dieses einer kritischen Würdigung. Besonderes Augenmerk ist dabei auf Fragen gerichtet, die auch in künftigen ähnlichen Strafverfahren von Bedeutung sein werden: Wann greift §17 Nr. 2 lit. a) TierSchG (rohe Tiermisshandlung) im Umfeld der gewerblichen Tierhaltung? Welchen Einfluss hat die Empörung der Öffentlichkeit über Tierschutzverstöße auf die Strafzumessung? Welche Wechselwirkung besteht zwischen Tierhaltungsverbot und unbedingter Freiheitsstrafe?
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Weber, Hartmut-Michael. "Die Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe über Tatschuld und positive Generalprävention." Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform 73, no. 2 (February 1, 1990): 65–81. http://dx.doi.org/10.1515/mks-1990-730201.

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25

Kröniger, Silke. "Lebenslange Freiheitsstrafe, Sicherungsverwahrung und Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Alexander Vollbach)." Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform 89, no. 3 (June 1, 2006): 264. http://dx.doi.org/10.1515/mks-2006-00045.

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Lindner, Christina, Gregor Lindner, and Aristomenis K. Exadaktylos. "«Is there a doctor on board?» – Rechtliches zur ärztlichen Hilfeleistung in Notfallsituationen in der Freizeit." Praxis 102, no. 25 (December 1, 2013): 1543–47. http://dx.doi.org/10.1024/1661-8157/a001517.

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Abstract:
Medizinische Notfälle im Flugverkehr sind keine Seltenheit. Häufig stellt sich in diesen Situationen die Frage, ob Ärzte zu erster Hilfe verpflichtet sind und ob deren Unterlassung rechtliche Konsequenzen haben kann. Die allgemeine Pflicht, Notleidenden zu helfen, trifft jedermann, nicht nur Ärzte. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, kann wegen Unterlassung der Nothilfe gem. Art. 128 Strafgesetzbuch zu Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe verurteilt werden. Die gesetzlichen Berufspflichten und das Standesrecht sehen eine erweiterte Hilfeleistungspflicht für Ärzte in dringenden Fällen vor. Obschon aus der Ausführung einer Rechtspflicht resultierend, können im Zuge der ersten Hilfe unterlaufene Behandlungsfehler zu zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen führen – auch von nicht-schweizerischen Patienten, und zwar nach deren nationalem Recht.
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Leblois-Happe, Jocelyne. "Die französische rétention de sûreté." Neue Kriminalpolitik 34, no. 4 (2022): 409–19. http://dx.doi.org/10.5771/0934-9200-2022-4-409.

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Abstract:
Die Sicherungsverwahrung wurde in Frankreich im Jahr 2008 eingeführt. Sie wird jedoch, nach heftigen Diskussionen sowohl in der Strafrechtslehre als auch in den Medien, wenig angewendet - so wenig, dass noch nicht einmal das Justizministerium weiß, wie viele Verurteilte bisher insgesamt verwahrt worden sind! Die Sicherungsverwahrung kann entweder „ab initio“ oder „a posteriori“ verhängt werden, und zwar gegen straffähige Täter, die wegen einer Katalogtat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens fünfzehn Jahre verurteilt worden sind, eine besondere Gefährlichkeit infolge eines sehr hohen Rückfallrisikos aufweisen und imstande gewesen sind, eine medizinische, soziale und psychologische Behandlung zu erhalten. Die Aufhebung dieser Maßregel wurde noch bis 2015 mehrmals gefordert, seit der Welle der Terroranschläge in Frankreich aber nicht mehr.
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Kreuzer, Arthur. "Dostojewskis »Aufzeichnungen aus einem Totenhaus« aus kriminologischer und kriminalpolitischer Sicht." Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform 102, no. 4 (February 25, 2020): 297–305. http://dx.doi.org/10.1515/mks-2019-2031.

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Abstract:
ZusammenfassungDostojewskis »Aufzeichnungen« beruhen auf eigenem, literarisch verarbeitetem Erleben von Haft in einem sibirischen Zwangsarbeitslager des zaristischen Russland. Sie gehören zur Gattung der »Haftmemoiren«. Unabhängig von ihrer literarischen Bedeutung sind sie wie manche Autobiografien ehemals Inhaftierter wichtige Quelle für wissenschaftliche Erkenntnisse der Haftforschung. Sie geben authentisch Einblicke in Haftsubkulturen, Haftalltag und Wirkung der Haft auf Betroffene. Der damaligen Lage werden unser heutiges Rechtsverständnis und die neuere Strafvollzugsentwicklung gegenübergestellt. Kontinuität und Wandel werden vor allem nach folgenden Stichworten herausgearbeitet: Haftsubkultur, abolitionistische Tendenzen, Todesstrafe, Körperstrafen, Folter, Verbannung und Ausbürgerung, lebenslange Freiheitsstrafe, Grundrechtsstellung Inhaftierter, Instrumente der Haftvermeidung und Resozialisierung. Heutige Verhältnisse in »totalen Institutionen« entsprechen noch vielen im »Totenhaus« gemachten Beobachtungen. So lassen sich Subkulturen grundsätzlich nicht vermeiden. An Haftüberwindung oder – wo unvermeidbar – resozialisierender, Subkultur entgegenwirkender Gestaltung ist weiter zu arbeiten.
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Hirtenlehner, Helmut. "Bestimmungsgröβen der vollzugsgerichtlichen Entscheidung über die bedingte Entlassung nach zwei Dritteln der Freiheitsstrafe." Östereichische Zeitschrift für Soziologie 30, no. 2 (June 2005): 7–40. http://dx.doi.org/10.1007/s11614-006-0045-2.

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Beetz, Claudia. "BAG v. 25. 11. 2010 – 2 AZR 984/08. Personenbedingte Kündigung – mehrjährige Freiheitsstrafe." Juristische Rundschau 2012, no. 6 (January 2012): 268–70. http://dx.doi.org/10.1515/juru-2012-0268a.

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Birklbauer, Alois, Helmut Hirtenlehner, and Lisa Schmollmüller. "Anwaltliche Vertretung im Entlassungsverfahren aus einer lebenslangen Freiheitsstrafe – empirische Ergebnisse und rechtspolitische Schlussfolgerungen." Journal für Strafrecht 10, no. 2 (2023): 104. http://dx.doi.org/10.33196/jst202302010401.

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Schüttler, Helena. "Übergang, Kontrollverlust oder Belohnung?" Soziale Probleme, no. 2 (October 17, 2023): 306–25. http://dx.doi.org/10.3262/sp2302306.

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Abstract:
Ziel des vorliegenden Artikels ist eine soziologische Analyse von Deutungsmustern sozialer Kontrolle am Beispiel institutioneller Problembearbeitung im Strafvollzug. Der offene Vollzug stellt eine besondere Form der unbedingten Freiheitsstrafe zwischen den totalen Strukturen im Inneren und der Öffentlichkeit dar und bietet verstärkt Freiräume. Mit dieser Öffnung sind aber neben vielfachen Möglichkeiten der Wiedereingliederung auch Risiken verbunden, die die Entscheidung einer Unterbringung im offenen Vollzug für das Vollzugspersonal erschweren. Da sich die Mitarbeitenden dauerhaft in einem Spannungsfeld zwischen der Freiheit der inhaftierten Menschen und der Sicherheit der Gesellschaft befinden, wurden Deutungsmuster rekonstruiert, auf die die verantwortlichen Personen zurückgreifen, um ihre Entscheidung zu begründen. Auf Basis von 16 Expert*inneninterviews wurden soziale Probleme identifiziert, die der Legitimation sozialer Kontrolle dienen und den offenen Vollzug als Grenzsituation zwischen drinnen und draußen konstruieren. Die Interviews wurden sequenzanalytisch ausgewertet und konnten zu drei Deutungsmustern verdichtet werden: Der offene Vollzug als Übergang, als Kontrollverlust und als Belohnung.
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Jacobsen, Gönke. "Welche Gründe hat der Anstieg der lebenslangen Freiheitsstrafe und wie ernst ist die Lage?" Neue Kriminalpolitik 16, no. 2 (2004): 56–57. http://dx.doi.org/10.5771/0934-9200-2004-2-56.

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Zahradnik, Franz. "Stigmatisierungserfahrungen strafrechtlich verurteilter Männer im Reintegrationsprozess. Ergebnisse einer qualitativen Längsschnittstudie in der Schweiz." Soziale Probleme 32, no. 2 (November 28, 2021): 193–218. http://dx.doi.org/10.1007/s41059-021-00089-y.

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Abstract:
ZusammenfassungStrafrechtlich verurteilte Personen machen während einer Freiheitsstrafe sowie nach der Entlassung häufig Stigmatisierungserfahrungen, die den Reintegrationsprozess herausfordern und durchkreuzen können. Auf der Grundlage von Längsschnittinterviews mit strafrechtlich verurteilten Männern in der Schweiz werden deren subjektive Erfahrungen in Hinblick auf Stigmatisierung, die sie über mehrere Jahre hinweg in unterschiedlichen sozialen Kontexten gemacht haben, sowie ihre Verarbeitungsweisen derselben untersucht. In der kategorialen Auswertung des Gesamtsamples zeigt sich eine Korrespondenz von gehäuften Stigmatisierungserfahrungen und tendenziell sich stabilisierenden Reintegrationsverläufen. Es deutet sich an, dass gerade diejenigen, die eine ausgeprägte Reintegrationsorientierung zeigen, Situationen mit Stigmatisierungspotenzial etwa im Bereich der Arbeits- und Wohnungssuche nicht von vornherein auszuweichen versuchen, sondern diesen aktiv entgegentreten. Die dauerhafte Bewältigung solch herausfordernder und teils diskreditierender Situationen ist aber voraussetzungsvoll und gelingt nicht allen interviewten Männern gleichermaßen. Des Weiteren wird herausgearbeitet, welche Stigmatisierungserfahrungen die Interviewten in unterschiedlichen sozialen Kontexten und Phasen des Reintegrationsprozesses machen. Dabei zeigt sich, dass Stigmatisierungen nicht immer offen zutage treten, sondern von den Interviewten häufig antizipiert werden. Aktenkundige Stigmaeigenschaften hingegen werden dann offensichtlich, wenn ein Strafregisterauszug vorgelegt werden muss. Die damit verbundene Diskriminierung aber bleibt auf der Interaktionsebene zumeist verdeckt.
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Frommel, Monika. "Die neue Strafbarkeit des Besitzes auf Kind gemachter Sexpuppen." Neue Kriminalpolitik 33, no. 2 (2021): 150–58. http://dx.doi.org/10.5771/0934-9200-2021-2-150.

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Abstract:
Die geplante Strafbarkeit des schlichten Besitzes von auf Kind gemachten Sexpuppen soll Pädophilen jede Kompensation verwehren. Es handelt sich um einen Ermittlungsparagraphen. Der Kern des Gesetzespakets, in dem diese Norm nur als ein Baustein unter vielen fungiert, ist die Hochstufung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und des Besitzes von Kinderpornografie zum Verbrechen. Ausnahmen und minder schwere Fälle sind nicht vorgesehen. Die tragische sexuelle Orientierung wird zur Täterschuld. Prävention soll nur noch mit Mitteln des Strafrechts betrieben werden. Es ist dies eine neue Stufe der antiliberalen Kriminalpolitik, welche schon seit einiger Zeit die Trennung von Recht und Moral aufhebt und Strafdrohungen im Wesentlichen generalpräventiv als Zeichen einer staatlichen Moralpolitik verklärt. Statt einer zweckrationalen Präventionspolitik und des seit den 1970er Jahren erprobten ultima ratio-Prinzips soll wieder - koste es was es wolle - zur Freiheitsstrafe und einem generalpräventiven Vergeltungsstrafrecht zurückgekehrt werden. Pädophilie gilt nicht mehr als tragisches Schicksal, das mit einem abgestuften Täter-Training aufgefangen werden kann. Erlaubt wird nur noch strikte Enthaltsamkeit, denn ansonsten ist ein Verbot von Sexpuppen unverständlich. Erfolgreich kann dieses Vorhaben nicht sein, da es die interdisziplinäre Arbeit aller Institutionen, die mit diesen Menschen zu tun haben, nicht verbessert, sondern erschwert.
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Rösler, Lisa. "Verhältnismäßigkeit der Regelung über die generelle Anordnung der Festnahme bei Verdacht eines Verbrechens mit mindestens zehnjähriger Freiheitsstrafe." Juristische Blätter 146, no. 4 (2024): 235–39. http://dx.doi.org/10.33196/jbl202404023501.

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Köbler, Gerhard. "Malolepszy, Maciej, Geldstrafe und bedingte Freiheitsstrafe nach deutschem und polnischem Recht. Rechtshistorische Entwicklung und gegenwärtige Rechtslage im Vergleich." Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte: Germanistische Abteilung 125, no. 1 (August 1, 2008): 1023–24. http://dx.doi.org/10.7767/zrgga.2008.125.1.1023.

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van Gemmeren, Gerhard. "Hans. OLG v. 27. 9. 2006 – III – 104/06 III – 1 Ss 166/06, Voraussetzungen einer kurzfristigen Freiheitsstrafe." Juristische Rundschau 2007, no. 5 (January 23, 2007): 212–16. http://dx.doi.org/10.1515/juru.2007.064.

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Zeitzmann, Sebastian. "Frankreich: Keine Freiheitsstrafe für Oben-ohne-Protest in Kirche — EGMR, Urt. v. 13.10.2022 – 22636/19 (Bouton gegen Frankreich)." AfP 53, no. 6 (December 1, 2022): 483–84. http://dx.doi.org/10.9785/afp-2022-530606.

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Sakalauskas, Gintautas. "ĮKALINIMO ATVĖRIMAS: PRIELAIDOS IR GALIMYBĖS LIETUVOJE." Teisė 89 (January 1, 2013): 37–54. http://dx.doi.org/10.15388/teise.2013.0.1919.

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Abstract:
Straipsnyje analizuojami teoriniai, teisiniai ir praktiniai įkalinimo atvėrimo galimybių, numatytų Lietuvos Respublikos bausmių vykdymo kodekse, klausimai. Tarptautiniai standartai ir daugelio Vakarų Europos šalių teorija ir praktika pabrėžia didelę įkalinimo atvėrimo priemonių reikšmę parengti įkalintą asmenį paleisti į laisvę, taip pat resocializaciją skatinančiam ir recidyvą mažinančiam įkalinimo poveikiui. Tačiau šios įkalinimo atvėrimo formos Lietuvoje taikomos labai retai – dėl itin atsargios įkalinimo įstaigų administracijų laikysenos ir per siauro teisinio reguliavimo. Laisvės atėmimo bausmės atlikimas Lietuvoje vis dar organizuojamas ir suprantamas pagal pasyvaus uždarymo principą. Tam, kad įkalinimo atvėrimo praktika Lietuvoje keistųsi, reikia (ir) mokslinės analizės bei diskusijos, kuri šiame straipsnyje ir pristatoma. Im Aufsatz werden die theoretischen, rechtlichen und praktischen Fragen der Strafvollzugslockerungen nach dem litauischen Strafvollstreckungsgesetz behandelt. Die internationalen Standards sowie die Strafvollzugstheorie und -praxis in vielen westeuropäischen Ländern legen eine große Bedeutung der Vollzugslockerungen für die Entlassungsvorbereitung eines Gefangenen, sowie resozialisierungsfördernde und rückfallvermeidende Wirkung des Strafvollzuges fest. Sie werden in Litauen aber sehr selten praktiziert. Die Gründe davon liegen vor allem in einer sehr restriktiven Haltung der Strafanstaltenverwaltungen sowie in den zu engen rechtlichen Regelungen. Die Verbüßung der Freiheitsstrafe wird in Litauen immer noch als traditioneller Verwahrvollzug organisiert und verstanden. Um die Praxis in der Öffnung des Strafvollzuges zu verändern, braucht man (auch) eine wissenschaftliche Analyse und eine Diskussion, darum geht es in diesem Aufsatz.
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Wößner, Gunda, and Andreas Schwedler. "Aufstieg und Fall der elektronischen Fußfessel in Baden-Württemberg: Analysen zum Modellversuch der elektronischen Aufsicht im Vollzug der Freiheitsstrafe." Neue Kriminalpolitik 26, no. 1 (2014): 60–78. http://dx.doi.org/10.5771/0934-9200-2014-1-60.

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Kinzig, Jörg, and Florian Rebmann. "Strafjustiz am Limit? Über die kriminalpolitischen Implikationen der Erhöhung der Mindeststrafen in § 184b StGB durch das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder." Neue Kriminalpolitik 35, no. 3 (2023): 284–306. http://dx.doi.org/10.5771/0934-9200-2023-3-284.

Full text
Abstract:
Mit Gesetz vom 16.6.2021 hat der Deutsche Bundestag die Mindeststrafen in § 184b Abs. 1 S. 1, Abs. 3 StGB (Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte) mit Verweis auf die gestiegene Zahl solcher Delikte auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr angehoben. Die juristischen Berufsverbände hatten schon zuvor gewarnt, dass dies zu einer Überlastung der Strafjustiz führen könne, da Opportunitätseinstellungen etc. dann nicht mehr möglich seien. Der Beitrag legt dar, dass der Gesetzgeber die Gründe des Anstiegs kinderpornographischer Delikte bei seiner Entscheidung nicht hinreichend berücksichtigt und fehlerhaft eingeschätzt hat. Dies gilt sowohl für die Verlagerung des Phänomens „Kinderpornographie“ in das Internet als auch für dessen Auswirkungen auf die Strafverfolgung. Kinderpornographische Delikte werden den Ermittlungsbehörden in jüngerer Zeit immer häufiger durch Meldungen des National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) bekannt, die wiederum auf solche von Providern, insbesondere des Facebook-Konzerns Meta, an das NCMEC zurückgehen. Die sog. Kinderpornographie hat sich daher von einem Kontroll- zu einem Meldungsdelikt entwickelt, was auch infolge des Einsatzes algorithmischer Verdachtsgewinnung zu einem Anstieg dieser Straftaten im Hellfeld und einer Veränderung der Struktur dieser Delikte führte. Einiges spricht dafür, dass sich die Strafverfolgungsbehörden auch in nächster Zeit immer häufiger mit kinderpornographischen Delikten am unteren Rand der Strafwürdigkeit werden beschäftigen müssen. Dies droht die Justiz zu überlasten und wirft die grundsätzliche Frage auf, wie mit Massendelikten im Internet zukünftig umgegangen werden sollte.
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Lauchs, Lora, Eva Link, and Friedrich Lösel. "Die Erfassung der Deliktschwere in Evaluationsstudien zur Straftäterbehandlung: Entwicklung und Anwendung eines strafrahmenorientierten Ansatzes." Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform 103, no. 4 (November 24, 2020): 300–314. http://dx.doi.org/10.1515/mks-2020-2060.

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Abstract:
ZusammenfassungZur Beurteilung des Behandlungserfolgs im Strafvollzug ist die Rückfälligkeit das zentrale Erfolgskriterium. Die Schwere der Rückfälle wird dabei oft nicht berücksichtigt, obgleich eine verringerte Rückfallschwere bzw. Opferschädigung als weiterer Indikator für eine erfolgreiche Behandlung betrachtet werden kann. In der vorliegenden Arbeit wird ein objektives Instrument zur Erfassung der Deliktschwere vorgestellt, das auf den gesetzlich vorgegebenen Strafrahmen basiert. Dieser Ansatz wird an einer Stichprobe von N = 682 Sexualstraftätern durch die Auswertung von Bundeszentralregisterauszügen erprobt, wobei die Rückfallschwere als maximales Schweregewicht aller Rückfalldelikte definiert wird. Ein Zusammenhang von r = .59 zwischen der aus den Strafrahmen abgeleiteten Rückfallschwere und einem dichotomen Kriterium, das die Schwere eines Rückfalls von einer Verurteilung zu mindestens zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Unterbringung nach §§ 63, 64, 66 StGB abhängig macht, spricht für die konvergente Validität des Ansatzes. Insbesondere für Probandenmerkmale, die mit gewalttätigem Verhalten assoziiert sind, zeigten sich signifikante Zusammenhänge mit der Rückfallschwere, was die Annahme unterstützt, dass die relative Schwere von Delikten mit dem vorliegenden Ansatz adäquat abgebildet wird. Weitere signifikante Zusammenhänge mit dem Lebensalter zum Zeitpunkt der Entlassung oder der früheren Inhaftierung stehen im Einklang mit bisherigen Erkenntnissen. Analysen zur Rückfallschwere, wie beispielsweise der Vergleich von Behandlungs- und Kontrollgruppen, müssen auf die Teilstichproben der Rückfälligen beschränkt bleiben, um gegenüber herkömmlichen binären Kriterien einen zusätzlichen Erkenntnisgewinn zu erbringen. Die Anwendung des strafrahmenorientierten Ansatzes erwies sich als praktikabel, und die Ergebnisse der vorliegenden Arbeit unterstützen seine Anwendung in Evaluationsstudien als Ergänzung zu dichotomen Rückfallkriterien.
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Frommel, Monika. "‚Femizide‘ in Deutschland – Plädoyer für eine Änderung des § 211 StGB." Neue Kriminalpolitik 35, no. 2 (2023): 124–35. http://dx.doi.org/10.5771/0934-9200-2023-2-124.

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Abstract:
Im Folgenden wird dem Versuch widersprochen, die Anwendung von § 211 StGB bei sog. Femiziden zu erweitern und damit häufiger zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe zu verurteilen. Hintergrund ist die jüngst geänderte Strafzumessungsregel des § 46 Abs. 2 StGB. Nach dieser Strafzumessungsnorm sind „die Beweggründe und die Ziele des Täters, besonders auch rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Motive“ strafschärfend zu berücksichtigen. Angestrebt wird darüber hinaus, alle Tötungen als Mord zu ahnden, die einen entsprechenden geschlechtsspezifischen oder rassistischen Hintergrund haben. Sie sollen unter das Merkmal der ‚niedrigen Beweggründen‘ subsumiert werden. Zwar ist dies schon jetzt in Einzelfällen möglich und wird von der neueren Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 6.12.2022 – 5 StR 479/22 – Tötung nach der Trennung durch die Partnerin) auch nicht abgelehnt. Aber gegen eine unreflektierte Erweiterung des Anwendungsbereiches von § 211 StGB ist einzuwenden, dass dieser Paragraf erst entnazifiziert werden muss, bevor man angemessen feministisch argumentieren kann. Dies zeigt ein Blick in die mittlerweile gut erforschte Entstehungsgeschichte des Mord-Paragrafen im Jahr 1941, welche eindeutig belegt, dass die damalige Änderungsgesetzgebung ausschließlich an einer diffusen Täterschuld orientiert war, also nicht das Rechtsgut Leben, auch nicht die Tat, sondern die ‚Täterschuld‘, das waren in erster Linie die Motive des Täters. Diese Sicht ist in einem liberalen Tatstrafrecht nicht nur verfehlt, weil sie zu unbestimmten und subjektiven Merkmalen führt, sondern auch deswegen, weil sich die „niedrigen Beweggründe“ als ein Relikt der NS-Ideologie erweisen. Zwar wurde diese Tradition von der Rechtsprechung auf vielfältige, allerdings wenig transparente Weise geleugnet und umgedeutet. Aber die gravierenden Mängel der bis heute gültigen Gesetzesfassung können durch die so entstandene Kasuistik nicht beseitigt werden. Schon gar nicht können ‚niedrige Beweggründe‘ feministisch interpretiert und häusliche Gewalt, die tödlich ausgeht, ausnahmslos als Mord qualifiziert werden. Die ideologischen Gegensätze sind nicht überbrückbar.
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Bretschneider, Falk. "Uta Schäfer-Richter, Hinter Schloss und Riegel. An der Wiege zur Freiheitsstrafe – das „Zucht- und Tollhaus“ zu Celle in seinen Gründungsjahren (1706–1732). Göttingen, Wallstein 2018." Historische Zeitschrift 310, no. 2 (April 1, 2020): 497–98. http://dx.doi.org/10.1515/hzhz-2020-1128.

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Weimer, Tobias. "Notfall Arbeitszeit." kma - Klinik Management aktuell 20, no. 11 (November 2015): 12. http://dx.doi.org/10.1055/s-0036-1577907.

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Drenkhahn, Kirstin. "Lange Freiheitsstrafen in Europa." Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie 5, no. 2 (April 27, 2011): 75–81. http://dx.doi.org/10.1007/s11757-011-0110-y.

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Dessecker, Axel. "Wie lange dauern lebenslange Freiheitsstrafen?." Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform 95, no. 2 (April 1, 2012): 81–92. http://dx.doi.org/10.1515/mks-2012-950201.

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Kaufmann, Carolin. "Kurze Freiheitsstrafen für Umweltaktivist*innen." Kritische Justiz 56, no. 3 (2023): 354–60. http://dx.doi.org/10.5771/0023-4834-2023-3-354.

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Kleinheyer, Gerd. "III. Freiheitsstrafen und Strafen mit Freiheitsentzug." Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte: Germanistische Abteilung 107, no. 1 (August 1, 1990): 102–31. http://dx.doi.org/10.7767/zrgga.1990.107.1.102.

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