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1

Möschel, Wernhard. "Europäische Fusionskontrolle." JuristenZeitung 63, no. 8 (2008): 383. http://dx.doi.org/10.1628/002268808784109070.

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2

Ulshöfer, Matthias. "Handbuch Fusionskontrolle." Zeitschrift für Wettbewerbsrecht 4, no. 2 (May 1, 2006): 256–58. http://dx.doi.org/10.15375/zwer-2006-0208.

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3

Emmerich, Volker. "Fusionskontrolle 2018/2019." Die Aktiengesellschaft 64, no. 23 (December 1, 2019): 871–76. http://dx.doi.org/10.9785/ag-2019-642314.

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4

Emmerich, Volker. "Fusionskontrolle 2019/2020." Die Aktiengesellschaft 65, no. 24 (December 1, 2020): 938–42. http://dx.doi.org/10.9785/ag-2020-652416.

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5

Emmerich, Volker. "Fusionskontrolle 2017/2018." Die Aktiengesellschaft 63, no. 18 (September 1, 2018): 662–67. http://dx.doi.org/10.9785/ag-2018-631808.

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6

Kohrs, Jens. "Fusionskontrolle: Ungelöster Widerspruch." kma - Klinik Management aktuell 25, no. 09 (September 2020): 30–33. http://dx.doi.org/10.1055/s-0040-1717026.

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Abstract:
Es ist ein Dilemma. Während die Krankenhausplaner von den Klinikträgern größere Einheiten und Verbunde sowie Abstimmungen vor Ort fordern, pochen die Kartellwächter auf Wettbewerb. Weil zuletzt mehrere Fusionsvorhaben scheiterten, wird der Ruf nach Änderungen lauter.
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7

Sauermann, Martin. "Quantitative Methoden der Fusionskontrolle." Der Betriebswirt: Volume 56, Issue 3 56, no. 3 (September 30, 2015): 29–32. http://dx.doi.org/10.3790/dbw.56.3.29.

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Abstract:
Seit einigen Jahren werden bei Fusionskontrollverfahren international verstärkt neue Methoden der quantitativen ökonomischen Analyse angewandt. Mit diesen Verfahren können neue Argumente Einzug in Fusionskontrollentscheidungen erhalten und traditionelle Ansätze der Fusionskontrolle bereichern. Dabei basieren die Verfahren verstärkt auf betriebs- und volkswirtschaftlichen Daten und Methoden. Der vorliegende Beitrag stellt daher diese neuen Methoden, den UPP-Test, den GUPPI-Test, den IPR-Test und Merger-Simulationsverfahren vor und erläutert ihre Eignung für Fusionskontrollentscheidungen. Dabei wird ein Vergleich der Verfahren hinsichtlich ihrer Einsetzbarkeit vorgenommen. Schließlich werden bisherige Anwendungsfälle vorgestellt. In recent years innovative quantitative methods were introduced in international merger control procedures, giving rise to a stronger focus on economic theory and managerial data. Therefore, in this article these new methods, the UPP-Test, the GUPPI-Test, the IPR-Test and merger simulations are discussed and evaluated. One particular focus of this analysis is the suitability of these tests given the restrictions of typical merger control procedures. Keywords: pricing pressure, merger simulation, diversion ratio
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8

Völcker, Sven B., and Alexander Israel. "Drittanfechtungen in der Fusionskontrolle." Zeitschrift für Wettbewerbsrecht 9, no. 1 (February 1, 2011): 95–110. http://dx.doi.org/10.15375/zwer-2011-0105.

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9

von Brevern, Daniel. "Fusionskontrolle bei gesetzlichen Krankenkassen." Zeitschrift für Wettbewerbsrecht 15, no. 2 (May 31, 2017): 186–204. http://dx.doi.org/10.15375/zwer-2017-0207.

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Abstract:
ZusammenfassungDie Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen sinkt seit Jahren kontinuierlich und hat sich von über 1.200 Anfang der 90er Jahre über 242 zum 1. Januar 2007 auf 113 zum 1. März 2017 reduziert. Es wird damit gerechnet, dass sich diese Zahl in Zukunft weiter signifikant reduzieren wird. Ob das Bundekartellamt für die Prüfung von Krankenkassen-Zusammenschlüssen zuständig ist, war lange Zeit umstritten. Seit Inkrafttreten der 8. GWB-Novelle am 30. Juni 2013 wird die Zuständigkeit des Bundeskartellamts ausdrücklich durch § 172a SGB V begründet. Der folgende Beitrag stellt die Entstehungsgeschichte, den Regelungsinhalt und die zu erwartenden Auslegungsfragen des § 172a SGB V dar, beleuchtet die materielle Fusionskontrolle im Bereich der Krankenkassen und untersucht die Auswirkungen auf das fusionskontrollrechtliche Verfahren.
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Becker, Björn Christian. "Fusionskontrolle unterhalb der Aufgreifschwellen." Zeitschrift für Wettbewerbsrecht 18, no. 3 (September 4, 2020): 365–96. http://dx.doi.org/10.15375/zwer-2020-0306.

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Abstract:
ZusammenfassungDie deutsche Fusionskontrolle wird durch die Schwellenwerte des § 35 GWB in ihrem Anwendungsbereich begrenzt, um Fälle mit nur marginalen wettbewerblichen Auswirkungen im Inland auszuschließen und dem Bundeskartellamt zu ermöglichen, sich auf gesamtwirtschaftlich bedeutsame Zusammenschlussfälle zu konzentrieren. Zuletzt sind allerdings in verschiedenen Sektoren durchaus bedeutsame Konzentrationstendenzen zu verzeichnen, die von den Schwellenwerten nicht erfasst werden. Beispiele betreffen etwa den Fernbusmarkt (Flixbus), den Markt für Online-Essenslieferdienste (Takeaway.com) sowie vor allem Regionalmärkte (Remondis). Auch das bereits im Zuge der 9. GWB-Novelle diskutierte Phänomen der „Killer Acquisitions“ tritt häufig unterhalb der fusionskontrollrechtlichen Schwellenwerte auf. Als mögliche Lösungswege werden eine Ex-post-Kontrolle am Maßstab des Missbrauchsverbots nach dem Vorbild anderer Jurisdiktionen diskutiert, aber auch Modifikationen der präventiven Fusionskontrolle erwogen. Einiges Aufsehen erregte der mit dem Referentenentwurf zur 10. GWB-Novelle vorgeschlagene § 39a GWB-E. Diese neue Regelung würde es dem Bundeskartellamt ermöglichen, eine „Anmeldeverfügung“ gegen einzelne Unternehmen zu erlassen. Die Betroffenen wären damit gezwungen, auch Fusionen unterhalb der aktuell geltenden Schwellenwerte des § 35 GWB bei der Behörde anzumelden. Der innovative Vorschlag eines neuen flexiblen Aufgreifinstruments hat durchaus Potenzial, hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der Regelung besteht jedoch Nachbesserungsbedarf.
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11

Schroeder, Dirk, and Andrea Edeler. "Reformbedarf in der deutschen Fusionskontrolle." Zeitschrift für Wettbewerbsrecht 6, no. 4 (November 1, 2008): 364–84. http://dx.doi.org/10.15375/zwer-2008-0403.

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Langeheine, Bernd, and Ulrich von Koppenfels. "Aktuelle Probleme der EU-Fusionskontrolle." Zeitschrift für Wettbewerbsrecht 11, no. 3 (August 1, 2013): 299–311. http://dx.doi.org/10.15375/zwer-2013-0303.

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13

Immenga, Ulrich. "Minister als Akteure der Fusionskontrolle." Zeitschrift für Wettbewerbsrecht 13, no. 4 (December 10, 2015): 333–41. http://dx.doi.org/10.15375/zwer-2015-0402.

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Abstract:
ZusammenfassungMinister sind Mitglieder einer Regierung. Auf dieser Grundlage sind sie in der Regel Spitze eines obersten Zweiges der Staatsverwaltung und tragen die Verantwortung in ihrem Geschäftsbereich für die ihnen übertragenen Richtlinien der Politik. Unternehmenszusammenschlüsse können nach Branche, Größe oder Internationalität wirtschaftspolitisch von Belang sein und damit Aufgaben von Wirtschaftsministerien betreffen. Diese können von Wettbewerbsbehörden untersagte Zusammenschlüsse legalisieren oder bereits im Verfahren der Zusammenschlusskontrolle ministerielle Vorstellungen einbringen. Welche Wege sind in diesen Bereichen denkbar? Ein rechtsvergleichender Überblick könnte hier weiterführend sein.
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Stadler, Christoph. "Die Neujustierung der fusionskontrollrechtlichen Aufgreifschwellen in der 10. GWB-Novelle." Zeitschrift für Wettbewerbsrecht 17, no. 3 (September 5, 2019): 250–71. http://dx.doi.org/10.15375/zwer-2019-0304.

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Abstract:
ZusammenfassungDieser Beitrag geht der Frage nach, wie sich die Fallbelastung und die Interventionsrate des Bundeskartellamts sowie die Aufgreifschwellen der deutschen Fusionskontrolle im historischen Zusammenhang und internationalen Vergleich darstellen, und von welchen Erwägungen sich der Gesetzgeber bei der anstehenden Neujustierung der Schwellenwerte leiten lassen sollte. Dabei liegt der Fokus auf den „traditionellen“ Aufgreifschwellen des § 35 Abs. 1 GWB. Die Überlegungen bewegen sich innerhalb des bestehenden Koordinatensystems der präventiven Fusionskontrolle und verzichten auf eine Diskussion grundsätzlich bestehender Alternativen, wie z. B. eine von Aufgreifschwellen unabhängige Untersuchungsbefugnis der Kartellbehörde.
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Harvest, Marline. "Fusionskontrolle: Zusammentreffen von Verstößen gegen die Anmeldepflicht und gegen das Vollzugsverbot in der europäischen Fusionskontrolle." Die Aktiengesellschaft 65, no. 15 (August 1, 2020): 584–89. http://dx.doi.org/10.9785/ag-2020-651515.

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16

Mackenrodt, Mark-Oliver. "Adina Reichardt: Gewerbliche Schutzrechte in der Europäischen Fusionskontrolle / Carsten F. Albert: Patente in der Fusionskontrolle." Zeitschrift für geistiges Eigentum 4, no. 3 (2012): 400. http://dx.doi.org/10.1628/186723712804740677.

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Rust, Ulrich. "Fusionskontrolle und Nebenbestimmungen nach dem GWB." Zeitschrift für Wettbewerbsrecht 2, no. 4 (November 1, 2004): 477–511. http://dx.doi.org/10.15375/zwer-2004-0401.

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18

Balitzki, Anja. "Ein echter Europäischer Raum der Fusionskontrolle." Zeitschrift für Wettbewerbsrecht 13, no. 1 (March 12, 2015): 55–63. http://dx.doi.org/10.15375/zwer-2015-0105.

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Abstract:
ZusammenfassungDer Beitrag beschreibt die gegenwärtigen Bemühungen der Europäischen Kommission, die EU-Fusionskontrolle auszuweiten und effizienter zu gestalten. Hierzu zählen vordergründig der Einbezug des Erwerbs von nicht-kontrollierenden Minderheitsbeteiligungen in den Zuständigkeitsbereich sowie Änderungen im Verweisungsverfahren zwischen der Europäischen Kommission und den Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten. Bei genauerem Hinsehen wird jedoch deutlich, dass auf Dauer eine Angleichung zwischen dem europäischen Regelwerk und den nationalen Fusionskontrollsystemen geplant ist. Der Beitrag zeigt, dass die Unterschiede zwischen den nationalen Systemen bezüglich einiger Aspekte groß sind. Die Europäische Kommission hat einen langen Weg vor sich.
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Bischke, Alf-Henrik. "Vertikale Zusammenschlüsse in der deutschen Fusionskontrolle." Zeitschrift für Wettbewerbsrecht 17, no. 4 (December 4, 2019): 482–505. http://dx.doi.org/10.15375/zwer-2019-0407.

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Abstract:
ZusammenfassungDer Beitrag geht der Frage nach, ob es Unterschiede zwischen der deutschen Entscheidungspraxis und dem konzeptionellen Ansatz der Europäischen Kommission zur Beurteilung vertikaler Zusammenschlüsse gibt. Er befasst sich insbesondere mit den Entscheidungen des Bundeskartellamts in den Fällen CTS Eventim/Four Artists, Remondis/DSD und RWE/E.ON. In diesen Fällen hat sich die Behörde intensiver mit der Frage befasst, wie vertikale Zusammenschlüsse nach deutschem Fusionskontrollrecht zu beurteilen sind. Auch das OLG Düsseldorf hatte über den Fall CTS Eventim/Four Artists zu entscheiden. Bundeskartellamt und Gericht mussten sich u. a. mit der Frage befassen, welche Bedeutung der 2012 ins deutsche Recht eingeführte SIEC-Test bei der Beurteilung vertikaler Zusammenschlüsse hat.
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Bender, Hanno. "Kartellamt wechselt die Methode zur Marktabgrenzung." Lebensmittel Zeitung 73, no. 4 (2021): 24. http://dx.doi.org/10.51202/0947-7527-2021-4-024-5.

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21

Sauermann, Martin. "Bedarfsmarktkonzept und SSNIP-Test in der Fusionskontrolle." WiSt - Wirtschaftswissenschaftliches Studium 44, no. 12 (2015): 700–703. http://dx.doi.org/10.15358/0340-1650-2015-12-700.

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22

Schuhmacher. "Zur kartellrechtlichen Unternehmereigenschaft stillgelegter Unternehmen; Fusionskontrolle; Antragslegitimation." Wirtschaftsrechtliche Blätter 25, no. 2 (February 2011): 110–11. http://dx.doi.org/10.1007/s00718-010-1786-z.

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23

Sauermann, Martin. "Der Upward-Pricing-Pressure-Test in der Fusionskontrolle." WiSt - Wirtschaftswissenschaftliches Studium 43, no. 7 (2014): 381–83. http://dx.doi.org/10.15358/0340-1650_2014_7_381.

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24

Apel, Katharina, and Romina Polley. "„Gap cases“ in der formellen Fusionskontrolle der FKVO?" Zeitschrift für Wettbewerbsrecht 19, no. 3 (September 3, 2021): 273–316. http://dx.doi.org/10.15375/zwer-2021-0303.

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Abstract:
Zusammenfassung Der von der Kommission im März 2021 veröffentlichte Leitfaden zur Anwendung von Art. 22 FKVO ermutigt die nationalen Wettbewerbsbehörden dazu, auch Zusammenschlussvorhaben an die Kommission zu verweisen, die die nationalen Fusionskontrollschwellen nicht erreichen und ansonsten einer Fusionskontrolle in der EU entgehen. Im Mittelpunkt des Interesses der Kommission stehen dabei sog. Killer-Akquisitionen. Die neue Verweisungspraxis stellt einen der bedeutendsten Richtungswechsel in der formellen Fusionskontrolle seit dem Erlass der geänderten FKVO im Jahr 2004 dar und wurde im Verfahren Illumina/Grail schon vor Veröffentlichung des Leitfadens angewendet. Der vorliegende Beitrag diskutiert die Entstehungsgeschichte, Inhalt, Sinn und Zweck des Leitfadens und zeigt mögliche Risiken dieser gravierenden wettbewerbspolitischen Änderung auf. Es wird gezeigt, dass die von der Kommission unterstellte Regelungslücke nicht eindeutig empirisch belegt ist. Selbst wenn man eine Regelungslücke unterstellen würde, bleiben Zweifel an der Geeignetheit der neuen Kommissionspraxis, diese zu schließen. Auch einige nationale Wettbewerbsbehörden haben im Fall Illumina/Grail bereits Bedenken angemeldet, ob sie zur Verweisung unterhalb ihrer Schwellenwerte überhaupt befugt sind. Es ist fraglich, ob die neue Verweisungspraxis noch vom Sinn und Zweck des Art. 22 FKVO einer effizienten Fallverteilung gedeckt ist. Angesichts der systematischen Erfassung neuer Fallgruppen zielt der Leitfaden vielmehr auf die Schaffung zusätzlicher Kompetenzen der Kommission bei der Prüfung auch national nicht anmeldepflichtiger Zusammenschlussvorhaben, ohne die FKVO zu ändern. Der Beitrag erörtert die mit der neuen Verweisungspolitik verbundenen Konflikte mit den allgemeinen Prinzipien in der Kommissionmitteilung zur Verweisung von Fusionssachen und den ECA-Prinzipien, die erheblichen negativen Auswirkungen auf die materielle und prozedurale Rechtssicherheit und Rechtsschutzmöglichkeiten. Eine zeitnahe Überarbeitung des Leitfadens, in der Safe Harbors für bestimmte Fallgestaltungen und Industrien sowie in zeitlicher Hinsicht geschaffen werden, wäre wünschenswert. Vor diesem Hintergrund diskutiert der Beitrag abschließend alternative fusionskontrollrechtliche Ansätze, die jedoch alle eine Änderung der FKVO erfordern und damit die Herausforderung beinhalten, Einstimmigkeit im Rat zu erzielen.
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25

Berg, Werner, and Angela Schwerdtfeger. "Zur anstehenden Revision der Zusagenpraxis in der europäischen Fusionskontrolle." Europarecht 42, no. 1 (2007): 112–19. http://dx.doi.org/10.5771/0531-2485-2007-1-112.

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26

von Schreitter, Florian. "Zusammenschlüsse „unter dem Radar“: Zur Verfolgungsverjährung bei Verstößen gegen das Vollzugsverbot der deutschen Fusionskontrolle." Zeitschrift für Wettbewerbsrecht 13, no. 2 (June 11, 2015): 118–33. http://dx.doi.org/10.15375/zwer-2015-0204.

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Abstract:
ZusammenfassungVerstöße gegen das Vollzugsverbot der deutschen Fusionskontrolle ziehen – ebenso wie Kartellverstöße oder andere Wettbewerbsbeschränkungen – ordnungswidrigkeitenrechtliche Folgen nach sich. Aus Unternehmenssicht birgt dieser Umstand nicht nur aufgrund der finanziellen Folgen der Sanktionierung, sondern insbesondere aufgrund der „Langlebigkeit“ der entsprechenden staatlichen Eingriffsmöglichkeit. Denn nach derzeit vorherrschender Auffassung ist der Verstoß gegen das Vollzugsverbot ein Dauerdelikt. Der vorliegende Beitrag stellt sich dieser bislang kaum diskutierten Auffassung entgegen.
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Stauber, Peter, and Robert Pahlen. "Mehr Unsicherheit durch Rechtsklarheit? – Zur Anwendung des Vollfunktionskriteriums in der europäischen Fusionskontrolle." Zeitschrift für Wettbewerbsrecht 16, no. 2 (August 7, 2018): 211–28. http://dx.doi.org/10.15375/zwer-2018-0206.

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Abstract:
ZusammenfassungAm 7. 9. 2017 hat der EuGH in der Rechtssache „Austria Asphalt“ im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens entschieden, dass die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens („GU“) stets nur dann der europäischen Fusionskontrolle unterfällt, wenn das GU auf Dauer alle Funktionen einer selbstständigen wirtschaftlichen Einheit erfüllt (sog. Vollfunktionseigenschaft). Dies gilt nunmehr unabhängig davon, ob das GU neu gegründet oder ein bereits operativ tätiges Unternehmen erst später zum GU wird, indem ein Wechsel von alleiniger zu gemeinsamer Kontrolle stattfindet. Die Praxis der Europäischen Kommission war demgegenüber bislang uneinheitlich. Auch im Rahmen des vorliegenden Vorabentscheidungsverfahrens nahm die Europäische Kommission einen abweichenden Standpunkt ein als im Verfahrensabschnitt vor dem Vorabentscheidungsersuchen. Das Urteil des EuGH bringt somit Klarheit in diesem Punkt. Infolgedessen werden bestimmte Arten von Transaktionen nicht mehr der Fusionskontrolle durch die Europäische Kommission unterliegen. Da in einer Vielzahl von EU-Mitgliedstaaten die Fusionskontrollvorschriften den europäischen Regelungen nachgebildet sind, kann das Urteil i. S. „Austria Asphalt“ zudem zur Folge haben, dass diese Transaktionen auch nicht mehr durch nationale Wettbewerbsbehörden geprüft werden können. Dieses Ergebnis klingt jedoch vorteilhafter, als es auf den ersten Blick tatsächlich ist: Denn die Gründung und Tätigkeit eines GU kann weiterhin am Maßstab des Kartellverbots geprüft werden, was nicht unerhebliche Folgeprobleme – gerade auch auf nationaler Ebene – mit sich bringen kann.
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Sauermann, Martin. "Digitalisierung: neue Aufgreifkriterien der Fusionskontrolle in der 9. GWB-Novelle." Wirtschaftsdienst 97, no. 6 (June 2017): 428–31. http://dx.doi.org/10.1007/s10273-017-2155-9.

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Ulshöfer, Matthias. "Der Einzug des Herfindahl-Hirschman Index (HHI) in die europäische Fusionskontrolle." Zeitschrift für Wettbewerbsrecht 2, no. 1 (February 1, 2004): 50–74. http://dx.doi.org/10.15375/zwer-2004-0103.

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30

Bien, Florian. "Erweiterte Drittbeschwerdemöglichkeiten in der Fusionskontrolle nach dem pepcom-Beschluss des BGH." Zeitschrift für Wettbewerbsrecht 5, no. 4 (November 1, 2007): 533–64. http://dx.doi.org/10.15375/zwer-2007-0408.

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Steger, Jens. "(Un)Zulässigkeit von Fallberichtveröffentlichungen durch das Bundeskartellamt im Rahmen der Fusionskontrolle?" Zeitschrift für Wettbewerbsrecht 11, no. 2 (May 1, 2013): 179–91. http://dx.doi.org/10.15375/zwer-2013-0203.

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Weitbrecht, Andreas, and Constantin Willems. "Auf dem Weg nach Europa: Fusionskontrolle nach der 8. GWB-Novelle." Zeitschrift für Wettbewerbsrecht 11, no. 4 (November 1, 2013): 365–86. http://dx.doi.org/10.15375/zwer-2013-0401.

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Bardong, Andreas. "Europäische Fusionskontrolle bei konglomeraten Fusionen nach Intel/McAfee und Cisco/Kommission." Zeitschrift für Wettbewerbsrecht 12, no. 4 (December 11, 2014): 385–416. http://dx.doi.org/10.15375/zwer-2014-0403.

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Abstract:
ZusammenfassungDie neueren Fusionskontrollentscheidungen Intel/McAfee (2011) und Microsoft/Skype (2011) sowie die zu letztgenanntem Fall ergangene Gerichtsentscheidung des EuG Cisco/Kommission (2013) geben Anlass, auf die praktische Relevanz konglomerater Schadenstheorien wieder neu hinzuweisen. Die verschiedenen Fallgruppen und Prüfungspunkte werden in dem Beitrag rekapituliert und die genannten Entscheidungen entsprechend eingeordnet. Darüber hinaus werden drei Themenkomplexe vertieft: Abschreckungswirkung kartellrechtlicher Verbote im Kontext der Anreizbetrachtung, Beweisanforderungen, sowie Verhaltenszusagen und Interoperabilität.
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Epple, Matthias. "Die Ökonomisierung der deutschen Fusionskontrolle unter dem Eindruck des „more economic approach“." Zeitschrift für Wettbewerbsrecht 7, no. 2 (May 1, 2009): 220–31. http://dx.doi.org/10.15375/zwer-2009-0204.

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Knoche, Frank, and Magdalena Thöni. "Sozial- und wettbewerbsrechtliche Konflikte bei der Fusionskontrolle in der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland." Zeitschrift für die gesamte Versicherungswissenschaft 100, no. 4 (April 29, 2011): 539–60. http://dx.doi.org/10.1007/s12297-011-0153-3.

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Lehr, Leo. "Kartellrechtliche Entwicklungen im Energiesektor – Der Fall E.ON/RWE: Eine Fusionskontrolle in drei Akten." Österreichische Zeitschrift für Kartellrecht 14, no. 1 (2021): 16. http://dx.doi.org/10.33196/oezk202101001601.

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Haucap, Justus. "Wettbewerb 4.0 – Was die Digitalisierung für Wettbewerb und Kartellrecht bedeutet." WiSt - Wirtschaftswissenschaftliches Studium 49, no. 2-3 (2020): 36–43. http://dx.doi.org/10.15358/0340-1650-2020-2-3-36.

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Abstract:
Während digitale Plattformen den Wettbewerb auf vielen Märkte intensiviert haben, besteht aufgrund des kippligen "Winner-takes-all"-Charakters dieser Märkte und der teils hohen Marktkonzentration auch ein erhöhtes Risiko einer Marktabschottung durch große Plattformen. Daher spricht einiges für neue wettbewerbspolitische Instrumente. Insbesondere Strategien, die Multi-Homing künstlich verhindern, sollten von Wettbewerbsbehörden noch vor der Entstehung einer Marktbeherrschung untersucht werden. Darüber hinaus sollte der Zugang zu Daten für Dritte grundsätzlich einfacher sein als bisher. In der Fusionskontrolle gibt es gute Gründe für eine Intensivierung mit Blick auf sogenannte "Killerakquisitionen". Allerdings muss eine Balance gefunden werden, um Innovations- und Gründungsanreize zu erhalten. Die aktuelle GWB-Novelle nimmt viele dieser Erkenntnisse aus der wettbewerbsökonomischen Forschung auf.
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Hennemann, Moritz. "Künstliche Intelligenz und Wettbewerbsrecht." Zeitschrift für Wettbewerbsrecht 16, no. 2 (August 7, 2018): 161–84. http://dx.doi.org/10.15375/zwer-2018-0204.

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Abstract:
ZusammenfassungDie disruptiven Technologien Künstlicher Intelligenz und die damit verbundenen Algorithmus-gestützten Anwendungen werden in nicht allzu ferner Zukunft den Wettbewerb sowohl um Märkte als auch auf ganz unterschiedlichen Märkten prägen. Folgerichtig erfährt die wettbewerbsrechtliche Erfassung und Beurteilung des Einsatzes von Algorithmen zunehmende Aufmerksamkeit im Schrifttum sowie in der Spruchpraxis von Behörden und Gerichten. Die darüber hinausreichende grundsätzliche(re) Befassung mit den übergeordneten Fragen von Künstlicher Intelligenz im Wettbewerbsrecht steht dagegen erst am Anfang. Vor diesem Hintergrund bestimmt und analysiert der nachfolgende Beitrag die kartellrechtlichen Rahmungen für Künstliche Intelligenz. Aufgeworfen sind insoweit grundlegende Fragestellungen zu den relevanten Märkten, zu Marktbeherrschung und Marktmachtmissbrauch, Kartellverbot und Fusionskontrolle sowie zu Verantwortlichkeit und Zurechnung im Wettbewerbsrecht de lege lata und de lege ferenda.
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Eufinger, Alexander. "Die Konsolidierung des Krankenhaussektors – Anpassung der Fusionskontrolle für Krankenhäuser durch die 10. GWB-Novelle." Medizinrecht 39, no. 3 (March 2021): 239–44. http://dx.doi.org/10.1007/s00350-021-5819-9.

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Göhsl, Jan-Frederick, and Johannes Rottmann. "Nichtkoordinierte Effekte in der Europäischen Zusammenschlusskontrolle im Lichte der „CK Telecoms“-Entscheidung des Europäischen Gerichts." Zeitschrift für Wettbewerbsrecht 18, no. 4 (December 4, 2020): 493–532. http://dx.doi.org/10.15375/zwer-2020-0407.

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Abstract:
ZusammenfassungNach über 15 Jahren seit der Einführung des SIEC-Tests in der europäischen Fusionskontrolle hat das Europäische Gericht in der Rechtssache „CK Telecoms“ erstmals inhaltlich zur Theorie der nichtkoordinierten Effekte Stellung bezogen und die Kommission in ihrer bisherigen Anwendungspraxis deutlich in die Schranken gewiesen. Das Urteil markiert den vorläufigen Höhepunkt einer schon länger im Schrifttum andauernden Debatte über die angeblich ausufernde Anwendung der Theorie nichtkoordinierter Effekte. Der vorliegende Beitrag greift diese Debatte auf und skizziert die Entscheidung des EuG. Anschließend wird dargelegt, warum einige Prämissen der dem Urteil vorausgegangenen Kritik im Schrifttum und dem entsprechende Schlussfolgerungen des Urteils insbesondere aus wettbewerbsökonomischer Sicht zweifelhaft erscheinen. Auch wird ein detaillierter Vergleich zwischen den Nachweismöglichkeiten von nichtkoordinierten und koordinierten Effekten unternommen. Die aktuelle Entwicklung begründet einen temporären Rückschritt für eine stärker ökonomische Orientierung der Fusionskontrollpraxis.
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Trapp, Patricia. "Chinesische Staatsunternehmen – Eine Herausforderung für das europäische Wettbewerbsrecht?" Zeitschrift für europarechtliche Studien 23, no. 2 (2020): 327–46. http://dx.doi.org/10.5771/1435-439x-2020-2-327.

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Abstract:
Wenige wettbewerbsrechtliche Problemstellungen haben in der letzten Zeit so viel Aufmerksamkeit auch außerhalb der Fachmedien hervorgerufen wie die Frage nach der Behandlung Chinas bzw. chinesischer Unternehmen unter den Regularien des Wettbewerbsrechts der Europäischen Union. Prominentestes Beispiel hierfür sind sicherlich die Rufe nach einer Reform der Europäischen Fusionskontrolle, die seit der Untersagung des Zusammenschlusses der Unternehmen Siemens und Alstom durch die Europäische Kommission zunehmend lauter geworden sind. Während hier die Berücksichtigung zunehmender Konkurrenz aus Fernost im Rahmen der Zusammenschlusskontrolle im Vordergrund steht, stellt insbesondere auch die wettbewerbsrechtliche Beurteilung von Tätigkeiten chinesischer Staatsunternehmen auf dem Binnenmarkt das Unionsrecht vor Herausforderungen. Der folgende Beitrag beschäftigt sich daher schwerpunktmäßig mit Zusammenschlüssen unter Beteiligung chinesischer Staatsunternehmen und deren Zulässigkeit nach dem Fusionskontrollrecht, bevor die aktuellen Bestrebungen zur Reform des europäischen Wettbewerbsrechts seit der Entscheidung der Kommission im Fall Siemens/Alstom präsentiert werden.
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Siebert, Tilman, and Helge Aulmann. "Die 9. GWB-Novelle und die Einführung einer transaktionswertbezogenen Aufgreifschwelle in der Zusammenschlusskontrolle." Zeitschrift für Wettbewerbsrecht 15, no. 3 (September 7, 2017): 262–81. http://dx.doi.org/10.15375/zwer-2017-0305.

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Abstract:
ZusammenfassungIm Zuge der 9. GWB-Novelle hat der Gesetzgeber im Bereich der Fusionskontrolle eine neue, transaktionswertbezogene Aufgreifschwelle eingeführt. Diese soll vorrangig Transaktionen erfassen, bei denen die Umsätze nicht dem wettbewerblichen Potential des Zielunternehmens entsprechen. Bislang waren solche Transaktionen häufig nicht fusionskontrollpflichtig, wenn sie aufgrund der geringen Umsätze des jeweiligen Zielunternehmens unterhalb der Schwellenwerte blieben. Dies zeigte sich sehr deutlich beim Erwerb des Textnachrichtendienstes WhatsApp durch Facebook zu einem Kaufpreis von ca. 19 Mrd. US-$, der in vielen Ländern, darunter Deutschland, nicht anmeldepflichtig war, da WhatsApp seine Dienstleistung kostenlos anbietet und dementsprechend nur sehr geringe Umsätze erzielte.Der nachfolgende Beitrag erläutert zunächst die geplanten Neuregelungen, beschäftigt sich im Anschluss mit der Frage, ob die entsprechenden Regelungen ihrem Ziel gerecht werden, unterbreitet einige Vorschläge wie der Zweck der Neuregelungen besser erreicht werden könnte und vergleicht die Neuregelungen zum Abschluss mit ähnlichen Regelungen in den USA bzw. Vorschlägen auf Ebene der Europäischen Union.
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Reidlinger, Axel, and Franz Stenitzer. "Neues zur europäischen Fusionskontrolle: Aufhebung der Untersagungsentscheidung Hutchison 3G UK/Telefónica UK der Kommission durch das EuG." Österreichische Zeitschrift für Kartellrecht 13, no. 5 (2020): 167. http://dx.doi.org/10.33196/oezk202005016701.

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Altemöller, Frank. "Europäische Fusionskontrolle auf liberalisierten und deregulierten Versicherungsmärkten: Die Entscheidungspraxis der Europäischen Kommission und Perspektiven einer zukünftigen Marktabgrenzung." Zeitschrift für die gesamte Versicherungswissenschaft 88, no. 2-3 (June 1999): 335–73. http://dx.doi.org/10.1007/bf03188063.

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Zimmer, Daniel, and Jan-Frederick Göhsl. "Vom New Competition Tool zum Digital Markets Act: Die geplante EU-Regulierung für digitale Gatekeeper." Zeitschrift für Wettbewerbsrecht 19, no. 1 (March 11, 2021): 29–61. http://dx.doi.org/10.15375/zwer-2021-0105.

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Abstract:
Zusammenfassung Der im Dezember 2020 von der EU-Kommission vorgestellte Entwurf eines Digital Markets Act (kurz: DMA-E) enthält, anstelle des im Sommer 2020 noch angekündigten „New Competition Tool“, überwiegend Regelungen für digitale Gatekeeper und steht – für einige sicher überraschend – komplementär zum europäischen Wettbewerbsrecht. Die Kommission betritt sowohl mit der Anknüpfung an den bisher (im rechtstechnischen Sinne) unbekannten Begriff des Gatekeepers als auch mit der Einführung einer Ex-ante-Regulierung regelungstechnisch Neuland. Der vorliegende Beitrag nimmt eine erste grundsätzliche Einordnung des DMA-E vor und zeigt die wichtigsten Details der Regelungsinhalte auf. Die konkrete inhaltliche Ausgestaltung des DMA-E hängt eng mit der von der Kommission gewählten Rechtsgrundlage des DMA-E zusammen. Es wird gezeigt, dass der Erlass des vorgeschlagenen DMA zwar grundsätzlich ein Schritt in die richtige Richtung wäre, aber der noch bevorstehende Normgebungsprozess für Verbesserungen genutzt werden sollte. Außerdem wird untersucht, welche Elemente des ursprünglich geplanten „New Competition Tool“ ihren Weg in den DMA-E gefunden haben. Die Kommission könnte durch den DMA-E mittelbar sowohl im Hinblick auf die Fusionskontrolle als auch durch die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte eine nicht unerhebliche Erweiterung ihres Handlungsspielraums erfahren.
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Meyring, Bernd, and Judith Hermes. "Fusionskontrolle zwischen zwei Stühlen? Anmerkungen zum Urteil des EuG vom 13. 7. 2006 in der Rechtssache T-464/04 – IMPALA v. Kommission." Zeitschrift für Wettbewerbsrecht 5, no. 1 (February 1, 2007): 108–18. http://dx.doi.org/10.15375/zwer-2007-0105.

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Körber, Torsten. "Die Sanierungsfusion im Kartellrecht." Zeitschrift für Wettbewerbsrecht 12, no. 1 (March 13, 2014): 32–59. http://dx.doi.org/10.15375/zwer-2014-0104.

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Abstract:
ZusammenfassungDie zunehmende Verlagerung von Leserinteresse und Werbung in das Internet hat zu einem für Printmedien zunehmend schwierigen wirtschaftlichen Umfeld geführt. Im Rahmen der 8. GWB-Novelle wurde daher (wie schon im Vorfeld der 7. GWB-Novelle 2005) über eine Erleichterung von Pressefusionen diskutiert. Anders als 2005 hat diese Diskussion diesmal gesetzgeberische Früchte getragen. Durch die 8. GWB-Novelle 2013 wurden Pressefusionen einerseits durch Erhöhung der gesetzlichen Aufgreifschwelle im neuen § 38 Abs. 3 GWB und andererseits durch eine spezielle Pressesanierungsklausel im neuen § 36 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GWB erleichtert. Dahinter steht der Gedanke, dass eine Fusion im Vergleich zu einem Marktaustritt von Zeitungstiteln oder gar ganzen Zeitungsverlagen oftmals die in Bezug auf die Presse- und Angebotsvielfalt bessere Lösung darstellt. Die Reichweite der neuen Pressesanierungsklausel ist allerdings begrenzt. Ihrem Wortlaut nach erfasst sie nur die Übernahme eines vom Scheitern bedrohten kleinen oder mittleren Zeitungsverlages, nicht dagegen die Übernahme einzelner, vom Scheitern bedrohter Zeitungstitel, die von einem größeren Verlag herausgegeben werden. Der nachfolgende Beitrag spürt dieser für die Praxis ausgesprochen relevanten Fallgruppe nach und strebt zugleich danach, die in einem solchen Fall nach allgemeinen Regeln anzuwendenden Maßstäbe der Sanierungsfusion, insbesondere mit Blick auf die sog. „failing division defense“, zu präzisieren. Dabei erscheint ein rechtsvergleichender Blick geboten, denn die deutsche Praxis zur Sanierungsfusion steht im Kontext der europäischen Praxis, und diese ist wiederum stark vom US-amerikanischen Antitrustrecht beeinflusst.International ist die Sanierungsfusion unter dem Begriff „failing company defense“ oder „failing firm defense“ bekannt. Gegenstand eines solchen Zusammenschlusses ist die Übernahme eines vom Scheitern bedrohten Unternehmens oder eine Übernahme durch ein vom Scheitern bedrohtes Unternehmen. Eine besondere Facette bildet die sog. „failing division defense“, welche Fälle beschreibt, in denen nicht ein ganzes Unternehmen, sondern nur ein vor der Schließung stehender Geschäftsbereich (z. B. ein Zeitungstitel) übernommen werden soll. Zwar besteht weitgehende Einigkeit darüber, dass an eine Sanierungsfusion in einem solchen Fall „besonders hohe Anforderungen“ zu stellen sind, doch ist bislang ungeklärt, was genau damit gemeint ist. Zwischen diesen beiden Grundformen liegen Sanierungsfusionen, die eine vom Scheitern bedrohte Tochtergesellschaft betreffen. Diese „failing affiliate“-Fälle werden gemeinhin nicht als gesonderte Fallgruppe thematisiert, sondern teils der „failing company defense“, teils der „failing division defense“ zugeschlagen. Auch diese Einordnung bedarf einer genaueren Betrachtung.Nachfolgend wird zunächst ein Blick auf die Wurzeln der failing company-Doktrin im US-Recht und auf dessen aktuellen Stand geworfen (I). Sodann wird den Facetten der Sanierungsfusion in den Varianten der failing company und failing division defense im EU-Recht nachgespürt (II) und ein Seitenblick auf das Recht der Schweiz geworfen (III). Während praktisch alle ausländischen Rechtsordnungen im Grundsatz neben der failing company-Variante auch die failing division-Variante der Sanierungsfusion anerkennen, aber vage in Bezug auf die konkreten Anforderungen an die zweite Variante bleiben, ist die deutsche Kartellamtspraxis schon mit Blick auf die Anerkennung der zweiten Variante zurückhaltend. Vor diesem Hintergrund wird die Entwicklung der deutschen Praxis zur Sanierungsfusion, insbesondere auf dem Gebiet der Pressefusionskontrolle, nachgezeichnet (IV 1), deren aktuellen Stand das Bundeskartellamt in seinem Leitfaden zur Marktbeherrschung in der Fusionskontrolle zusammengefasst hat (IV 2). Dabei wird sich ebenso wie im Rahmen der Analyse der deutschen Rechtsprechung (IV 3) zeigen, dass die failing division-Variante auch in Deutschland Anerkennung gefunden hat und dass sich die „besonders hohen Anforderungen“, welche in solchen Fällen an eine Sanierungsfusion zu stellen sind, durchaus konkretisieren lassen und gerade auf dem sensiblen Bereich der Pressefusionskontrolle und im Lichte der 8. GWB-Novelle nicht überspannt werden sollten (IV 4).
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Emmerich, Volker. "Fusionskontrolle 2015/2016." Die Aktiengesellschaft 62, no. 13-14 (January 26, 2017). http://dx.doi.org/10.9785/ag-2017-13-1407.

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"Fusionskontrolle bei Krankenhäusern." Medizinrecht 26, no. 11 (November 2008): 659–66. http://dx.doi.org/10.1007/s00350-008-2300-y.

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"Fusionskontrolle: Rechtsschutz im Fusionskontrollverfahren." Die Aktiengesellschaft 66, no. 8 (April 1, 2021): 322–24. http://dx.doi.org/10.9785/ag-2021-660813.

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