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1

Mausbach-Groscurth, Carmen. "Private Geschäftsbanken — Kreditinstitute mit langer Tradition." Bankfachklasse 29, no. 1 (January 2007): 15–17. http://dx.doi.org/10.1007/bf03255306.

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2

Hopp, Klaus-Peter, Zhao Min, and Knut Benjamin Pißler. "Die Geschäftsbanken in China. Die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen." Verfassung in Recht und Übersee 29, no. 2 (1996): 236–54. http://dx.doi.org/10.5771/0506-7286-1996-2-236.

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3

Kurtz, Hans-Jürgen. "Rezensionen: Die Planung des Ausbildungsbedarfs. Ermittlung des quantitativen Auszubildendenbedarfs von Geschäftsbanken." German Journal of Human Resource Management: Zeitschrift für Personalforschung 3, no. 4 (November 1989): 346–47. http://dx.doi.org/10.1177/239700228900300411.

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4

Freitag, Robert. "Negativzinsen im Einlagengeschäft." Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft 30, no. 5 (October 11, 2018): 269–78. http://dx.doi.org/10.15375/zbb-2018-0503.

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Abstract:
Zusammenfassung Veranlasst durch die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank gehen Geschäftsbanken im Eurogebiet zunehmend dazu über, Unternehmen und Verbrauchern Zahlungspflichten für die Entgegennahme von Anlagegeldern in Rechnung zu stellen. Das LG Tübingen hatte im Jahr 2018 als erstes deutsches Gericht gleich in drei unterschiedlichen Verfahren über die zivilrechtliche Zulässigkeit der Einführung von Negativzinsen im Einlagengeschäft mit Verbrauchern nach deutschem Recht zu urteilen. Diese ersten Judikate zu der Thematik sind Anlass, grundlegende Aspekte der Thematik noch einmal vertieft zu beleuchten.
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5

Assenmacher, Katrin, and Claus Brand. "The Swiss Sovereign Money Initiative." Credit and Capital Markets – Kredit und Kapital: Volume 51, Issue 4 51, no. 4 (December 1, 2018): 621–44. http://dx.doi.org/10.3790/ccm.51.4.621.

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Abstract:
Abstract On 10 June 2018, Switzerland voted against a constitutional amendment to introduce a system of sovereign money or Vollgeld. The proposal foresaw that all money be created by the central bank and that commercial banks be banned from creating demand deposits. Demand deposits would have been required to be held in off-balance sheet accounts at commercial banks. We discuss the specific features of this proposal and compare them to its historical predecessor, the Chicago plan. We argue that the Swiss initiative would not have tangibly enhanced financial, monetary, and economic stability. Specifically, if implemented earlier, it would not have addressed the root causes of the Global Financial Crisis and would have been ineffective in changing its course and its consequences for Switzerland. Though the Vollgeld proposal would have turned commercial bank into central bank money, close-money substitutes would likely have remained on the liability side of commercial bank balance sheets. Vollgeld would also unlikely have redeemed promises of ancillary effects such as a reduction in public debt, more sustainable economic growth, and less complex regulation. Forestalling and tackling financial imbalances requires limiting leverage and safeguarding liquidity buffers through bank-level and system-wide rules and regulation. Zusammenfassung Am 10. Juni 2018 lehnten drei Viertel der Schweizer Stimmberechtigten eine Verfassungsänderung ab, die ein Vollgeldsystem in der Schweiz eingeführt hätte. Der Vorschlag hätte der Notenbank das alleinige Recht zur Geldschöpfung gegeben und den Geschäftsbanken die Schaffung von Sichteinlagen verboten. Zahlungsverkehrskonten hätten von den Geschäftsbanken ausserhalb ihrer Bilanz geführt werden müssen. Wir diskutieren die Einzelheiten des Vorschlags und vergleichen sie mit dessen Vorgänger aus den 1930er Jahren, dem Chicago Plan. Wir argumentieren, dass sich die monetäre und wirtschaftliche Stabilität sowie die Finanzstabilität in der Schweiz durch die Annahme der Initiative nicht wesentlich verbessert hätten. Ein bestehendes Vollgeldsystem hätte nicht bei den Ursachen der Finanzkrise angesetzt und wäre unerheblich für ihren Verlauf und ihre Folgen für die Schweiz gewesen. Obwohl mit Vollgeld Sichteinlagen bei Geschäftsbanken in Zentralbankgeld umgewandelt worden wären, hätten geldnahe Einlagen auf der Passivseite der Bilanz weiter existiert. Vollgeld hätte auch Versprechen wie eine Senkung der Staatsverschuldung, ein nachhaltigeres Wachstum und eine weniger komplexe Bankenregulierung nicht erfüllt. Die Verhinderung und Bewältigung von finanziellen Ungleichgewichten erfordert eine Regulierung sowohl auf Bankenebene als auch für das Finanzsystem insgesamt, um die gesamtwirtschaftliche Verschuldung zu beschränken und Liquiditätspuffer zu schaffen. JEL Classification: E42, E50
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6

Neubronner, Ernst. "Der Wiederaufbau der deutschen Geschäftsbanken nach 1945 am Beispiel der Berliner Handels-Gesellschaft." Zeitschrift für Unternehmensgeschichte 43, no. 2 (July 1, 1998): 216–26. http://dx.doi.org/10.1515/zug-1998-0205.

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7

Binswanger, Mathias. "Lässt sich die Geldschöpfung der Geschäftsbanken noch kontrollieren? – Geldpolitik seit der jüngsten Finanzkrise 2007/2008." Vierteljahrshefte zur Wirtschaftsforschung 87, no. 3 (September 1, 2018): 47–63. http://dx.doi.org/10.3790/vjh.87.3.47.

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Abstract:
Zusammenfassung: Als Folge der jüngsten Finanzkrise ist der Einfluss der Zentralbanken auf die Geldschöpfung weitgehend verloren gegangen. Denn die Kontrolle über Reserven funktioniert nur solange, wie diese knapp sind und deren Bezug an bestimmte Bedingungen geknüpft werden kann. Seither halten die Geschäftsbanken in den ökonomisch wichtigsten Ländern de facto dermaßen viele Reserven, dass sie nicht mehr auf die jeweilige Zentralbank angewiesen sind. Diese Entwicklung lässt sich sowohl für die FED als auch für die EZB aufzeigen. Dies führt zu geldpolitisch neuen Herausforderungen, die bisher kaum beachtet wurden. Die Einflussmöglichkeit der Zentralbanken auf den Geldschöpfungsprozess der Geschäftsbanken wurde noch nie in so großem Stil ausgehebelt. Deshalb müssen Zentralbanken in Zukunft ihr Repertoire an geldpolitischen Massnahmen erweitern. Nur mit dem Drehen an der Zinsschraube wird man den Geldschöpfungsprozess in Zukunft kaum mehr in gewünschter Weise beeinflussen können. Summary: As a result of the recent financial crisis, the influence of central banks on money creation has largely disappeared. Controlling this process only works as long as money creation of commercial banks also leads to a need for additional reserves from the central bank. However, the large asset purchase programs of monetary authorities after the financial crises resulted in an enormous increase in reserves at commercial banks. Therefore, commercial banks have enough reserves to create additional money at large amounts and do not depend on central banks any more. This development is indicative for both the FED and the ECB. Therefore central banks face the challenge how they can restore their influence on the process of money creation. Just lowering or increasing interest rates, which was the major way of conducting monetary policy in the past, will not work anymore in the future.
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8

Traber, Uwe. "Neue Formen des Geldes." PROKLA. Zeitschrift für kritische Sozialwissenschaft 16, no. 63 (June 1, 1986): 89–107. http://dx.doi.org/10.32387/prokla.v16i63.1377.

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Abstract:
Seit einigen Jahren sind - ausgehend von den USA - auf den internationalen Finanzmärkten beträchtliche strukturelle Veränderungen zu beobachten. Große Aufmerksamkeit wird neuen Formen der Kreditvergabe und der Begebung von Wertpapieren geschenkt, die sich anschicken, den Markt auf Kosten der traditionellen Formen zu erobern. Ihre Neuartigkeit und die Befürchtung vonseiten der Zentralbanken, diese neuen Finanzierungsinstrumente und -techniken seien im Begriff, die Wirksamkeit des jeweiligen nationalen geldpolitischen Instrumentariums zu reduzieren, läßt sie zum Gegenstand theoretischen Interesses werden. Auch der folgende Beitrag will die Entstehungsgründe der Finanzinnovationen und deren Zusammenhang mit der Akkumulation des zinstragenden Kapitals untersuchen. Davon ausgehend können dann die Wirkungen auf die Geschäftsbanken erörtert werden, was die Grundlage abgibt, um Aussagen über die Wirksamkeit nationaler Geldpolitik treffen zu können. Es ist sinnvoll, die Finanzinnovationen zunächst kurz Revue passieren zu lassen, um danach ihre Entstehung theoretisch zu klären.
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9

"Partner der Geschäftsbanken." Bankmagazin 56, no. 11 (November 2007): 18–19. http://dx.doi.org/10.1007/bf03230817.

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10

Berlemann, Michael, and Michael Zeidler. "The macroeconomics of lending of last resort." Review of Economics 59, no. 3 (January 1, 2008). http://dx.doi.org/10.1515/roe-2008-0303.

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Abstract:
ZusammenfassungDas vorliegende Papier beschäftigt sich mit der Frage, unter welchen Umstanden Zentralbanken Geschäftsbanken Liquiditätshilfen im Sinne eines Lenders of Last Resort anbieten. Wir argumentieren, dass LOLR Transaktionen vorrangig durch das makroökonomische Stabilisierungsziele motiviert sind. Durch die Gewährung von Liquiditätshilfen senkt die Zentralbank die Wahrscheinlichkeit, dass Geschäftsbanken geschlossen werden müssen und reduzieren hierdurch die aus Bankzusammenbrüchen resultierende Unsicherheit über die Hohe des Geldmultiplikators. Dies fuhrt zu einer geringeren Varianz der Inflationsrate und des Outputs einer Volkswirtschaft. Das präsentierte Modell erklärt auch, warum Zentralbanken dazu neigen, vor allem große Geschäftsbanken zu stutzen wahrend kleine Banken tendenziell sich selbst überlassen werden. Schließlich analysieren wir auch die Wirkung von Moral-Hazard-Verhalten auf der Seite der Geschäftsbanken in Folge von potenziellen LOLR Transaktionen durch die Zentralbank. Interessanterweise fuhrt Moral Hazard zu einem höheren Grad an makroökonomischer Stabilität bei gleichzeitig höheren Stabilisierungskosten.
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11

Mercier, François, and Oliver Zenklusen. "Umweltrisiken verstehen." Ökologisches Wirtschaften - Fachzeitschrift 18, no. 5 (October 1, 2003). http://dx.doi.org/10.14512/oew.v18i5.264.

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Abstract:
In Entwicklungsländern tätige Banken sind mit ähnlichen Umweltrisiken konfrontiert wie in Industrieländern, namentlich Kredit- und Marktrisiken sowie Reputationsrisiken. Verschiedene Finanzinstitutionen verfolgen jedoch spezielle Strategien im Umgang mit diesen Risiken. Für Geschäftsbanken ste­hen primär kommerzielle Ziele im Vordergrund, für Entwicklungsbanken die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung. Unabhängig von den unterschiedlichen Zielen, ist die ideale Grundlage für die Kontrolle von Umweltrisiken die selbe: Ein Verständnis der Effekte, einschließlich externer Effekte, welche von den finanzierten Projekten oder Unternehmen ausgehen.
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Görgens, Egon, and Karlheinz Ruckriegel. "Zentralbanken zwischen staatlichem Machtanspruch und Stabilitätsinteresse / Central banks between government power and stability interest." ORDO 58, no. 1 (January 1, 2007). http://dx.doi.org/10.1515/ordo-2007-0104.

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Abstract:
ZusammenfassungStaatliche Zentralbanken waren nicht selten Instrumente ihrer Regierungen für eine schuldbefreiende Inflationspolitik. Andererseits darf nicht übersehen werden, daß staatliche Zentralbanken als „lender of last resort“ eine wichtige Rolle zur Bewältigung finanzieller Krisen gespielt haben. Ob die Nachteile der staatlichen Monopollösung vermieden und zugleich deren Vorteile genutzt werden können, ist einmal eine technische Frage, vor allem aber eine des institutionellen Zuschnitts. In technischer Hinsicht muß eine feste Bindung der Geschäftsbanken an die Zentralbank bestehen. In institutioneller Hinsicht benötigen Zentralbanken politische Autonomie bei der Verfolgung ihnen exklusiv vorgegebener Zie­le, vor allem der Preisstabilität. Ein Vergleich zeigt, daß die diesbezüglichen institutionellen Voraussetzungen des Eurosystems denen des Federal Reserve Systems in den USA überlegen sind.
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Reifner, Udo. "Das Recht auf ein Girokonto." Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft 7, no. 3 (January 1, 1995). http://dx.doi.org/10.15375/zbb-1995-0303.

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Abstract:
Das Girokonto ist zu einer grundlegenden Zugangsvoraussetzung zur Teilnahme am Wirtschaftsleben geworden. Gleichzeitig führen technologischer Fortschritt und Rationalisierungsbestrebungen dazu, daß sozial schwache Bürger, insbesondere Bezieher von Transfereinkommen, bei allen Banken und Sparkassen zugleich von dieser Form des Zugangs zum Zahlungsverkehr ausgeschlossen werden. Die Frage ist in der Öffentlichkeit breit diskutiert worden und hat zu einer Reihe von Gesetzentwürfen der Oppositionsparteien im Bundestag geführt. Der zentrale Kreditausschuß der Geschäftsbanken und Sparkassen hat inzwischen eine Empfehlung an seine Mitgliedsinstitute zur Einrichtung auf Habenbasis geführter Girokonten gegeben. Der nachfolgende Beitrag untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen in den verschieden organisierten Zweigen der Kreditinstitute, die den Zugang zum Girokonto bestimmen
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Meyer, Dirk. "Gemeinschaftswährung mit Kaufkraftgarantie auf Kapitalbasis – Das Konzept eines kapitalfundierten Hart-Euro." Zeitschrift für Wirtschaftspolitik 66, no. 2 (January 23, 2017). http://dx.doi.org/10.1515/zfwp-2017-0008.

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Abstract:
Zusammenfassung:Aufbauend auf der Idee des kompensierten Golddollars von Irving Fisher (1913) handelt der Beitrag von einer kapitalfundierten Euro-Gemeinschaftswährung mit Kaufkraftgarantie, dem kapitalfundierten Hart-Euro (KHE). Das Konzept beinhaltet zunächst die Funktionsweise und die notwendigen Stabilitätsbedingungen. Um die Transformation von der bestehenden EURO-Währung in eine neue EURO-Währungsordnung möglichst problemlos vorzunehmen, wird der KHE zunächst als Parallelwährung zum EURO eingeführt. Sollte er sich im Währungswettbewerb durchsetzen, so würde ein gradueller Übergang in ein Vollgeld-System ohne Geldschöpfung durch die Geschäftsbanken ermöglicht. Die Gedankenskizze ist nicht als praktische Anleitung einer eins zu eins-Umsetzung gedacht, sondern soll vielmehr eine Anregung zu einer konzeptionell neuartigen Weiterentwicklung des EURO-Systems bieten.
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Smeets, Heinz-Dieter, and Anita Schmid. "Europäische Staatsschuldenkrise, Lender of last resort und Bankenunion / European sovereign debt crisis, lender of last resort and banking union." ORDO 65, no. 1 (January 1, 2014). http://dx.doi.org/10.1515/ordo-2014-0105.

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Abstract:
ZusammenfassungAusgehend von den Ursachen der Staatsschuldenkrise erläutert der Beitrag zunächst das Konzept des Lender of last resort und diskutiert anschließend, in welcher Form supranationale Institutionen wie der EFSF und der ESM auf der einen Seite sowie die EZB auf der anderen Seite während der Krise diese Funktion gegenüber den europäischen Geschäftsbanken und den Mitgliedsländern der EWU übernommen haben. Das Eingreifen eines Lender of last resort birgt jedoch Probleme, deren Folgen und Lösungsansätze im Anschluss erörtert werden: Zum einen führt die entstehende Kollektivhaftung letztlich dazu, dass die mit der Krise verbundenen Kosten von der Gesellschaft in Form von höheren Steuern oder steigender Inflation getragen werden müssen. Zum anderen werden bei den Marktteilnehmern Fehlanreize hervorgerufen, die das Entstehen weiterer Krisen begünstigen. Die jüngst beschlossene Bankenunion steht im Mittelpunkt des neuen Ordnungsrahmens, der das Haftungsproblem lösen und den Teufelskreis zwischen Banken- und Staatsschuldenkrise durchbrechen soll. Um eine erneute systemische Krise zu vermeiden, sollten die neuen Rahmenbedingungen jedoch durch weitere Maßnahmen ergänzt werden, die das Bankensystem zusätzlich stärken. Hierzu zählt insbesondere die Forderung, (europäische) Staatsanleihen künftig im Rahmen der Bankenregulierung mit Eigenkapital zu unterlegen. Darüber hinaus bedarf es aber auch einer Insolvenzordnung für Staaten, um ein (erneutes) bail-out glaubwürdig auszuschließen
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