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Journal articles on the topic 'Hasskriminalität'

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1

Steinl, Leonie. "Hasskriminalität und geschlechtsbezogene Gewalt gegen Frauen: Eine Einführung aus strafrechtlicher Perspektive." Zeitschrift für Rechtssoziologie 38, no. 2 (April 11, 2019): 179–207. http://dx.doi.org/10.1515/zfrs-2018-0016.

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Abstract:
Zusammenfassung Der Beitrag geht der Frage nach, ob geschlechtsbezogene Gewalt gegen Frauen als Form von Hasskriminalität verstanden werden sollte. Zunächst analysiert er unterschiedliche Begriffsdefinitionen von Hasskriminalität auf völkerrechtlicher, (supranational-)europäischer und nationaler Ebene und kristallisiert aus diesen charakteristische Elemente von Hasskriminalität. Anschließend wendet er sich dem deutschen Recht zu und befasst sich mit den normativen Anknüpfungspunkten für Hasskriminalität im deutschen Strafgesetzbuch. Im Fokus stehen dabei die Ergänzung der Grundsätze der Strafzumessung durch das Gesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses sowie der Straftatbestand der Volksverhetzung. In einem nächsten Schritt wird dann der Frage nachgegangen, inwiefern geschlechtsbezogene Gewalt gegen Frauen als Hasskriminalität eingeordnet werden sollte. Dazu wird unter anderem die amerikanische Diskussion befragt. Um den Tatbestand der Hasskriminalität stärker zu konturieren und Scheinargumente zu entlarven, wird anschließend das Erfordernis eines geschlechtsbezogenen Vorurteilsmotivs beleuchtet. Der Beitrag schließt mit einer Betrachtung der Effekte der Einordnung bestimmter Erscheinungsformen von geschlechtsbezogener Gewalt gegen Frauen als Hasskriminalität.
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2

Kremens, Karolina. "Hasskriminalität in Polen." Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft 132, no. 3 (October 9, 2020): 596–615. http://dx.doi.org/10.1515/zstw-2020-0022.

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3

Steffen, Till. "Hasskriminalität im Netz wirksam bekämpfen." Recht und Politik 55, no. 1 (January 1, 2019): 11–14. http://dx.doi.org/10.3790/rup.55.1.11.

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4

De Bondt, Wendy. "Das Regelungsdickicht zur Hasskriminalität in Belgien." Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft 132, no. 3 (October 9, 2020): 564–95. http://dx.doi.org/10.1515/zstw-2020-0021.

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5

Schüttler, Markus. "Task Force gegen Hass und Hetze." Forschungsjournal Soziale Bewegungen 36, no. 3 (October 1, 2023): 404–7. http://dx.doi.org/10.1515/fjsb-2023-0036.

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Abstract:
Zusammenfassung Nach der Landtagswahl 2021 wurde in Baden-Württemberg eine Task Force Gegen Hass und Hetze eingerichtet und beim Landeskriminalamt angesiedelt. Mit Hilfe verschiedener Ansätze und verbesserter Kooperation entwickelt die Task Force wirksame Instrumente und Handlungsstrategien gegen die um sich greifende Hasskriminalität auf digitalen Plattformen.
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6

Simon, Eric. "Das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität." Juristische Rundschau 2020, no. 11 (October 2, 2020): 599–607. http://dx.doi.org/10.1515/juru-2020-0094.

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7

Valerius, Brian. "Hasskriminalität – Vergleichende Analyse unter Einschluss der deutschen Rechtslage." Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft 132, no. 3 (October 9, 2020): 666–89. http://dx.doi.org/10.1515/zstw-2020-0025.

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8

Backes, Uwe. "Zwischen Hasskriminalität und Terrorismus: politisch motivierte Gewalt in Deutschland." Totalitarianism and Democracy 10, no. 2 (December 1, 2013): 325–50. http://dx.doi.org/10.13109/tode.2013.10.2.325.

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9

Libor, Christine. "Referentenentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität." AfP 51, no. 1 (February 1, 2020): 33. http://dx.doi.org/10.9785/afp-2020-510110.

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10

Kury, Helmut. "Glet, Alke, Sozialkonstruktion und strafrechtliche Verfolgung von Hasskriminalität in Deutschland." Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform 95, no. 3 (June 1, 2012): 229–32. http://dx.doi.org/10.1515/mks-2012-950308.

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11

Schwarz, Laura, and Martin Heger. "Die verhetzende Beleidigung als neuer Straftatbestand zur Bekämpfung von Hasskriminalität." Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft 136, no. 1 (February 12, 2024): 57–102. http://dx.doi.org/10.1515/zstw-2024-0004.

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12

Vassilaki, Irini. "§ 140 Nr. 2 StGB gegen Hasskriminalität im Internet – Ein (untauglicher) Versuch?" Computer und Recht 37, no. 9 (September 1, 2021): 636–40. http://dx.doi.org/10.9785/cr-2021-370922.

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13

Sevdiren, Öznur. "Gesetzliche Grundlagen zu Hasskriminalität und Hassrede in der Türkei: Kritische Reflexionen." Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft 132, no. 3 (October 9, 2020): 616–43. http://dx.doi.org/10.1515/zstw-2020-0023.

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14

Reinbacher, Tobias. "Die Beleidigung im Internet – Der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität." Neue Kriminalpolitik 32, no. 2 (2020): 186–98. http://dx.doi.org/10.5771/0934-9200-2020-2-186.

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Abstract:
Der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität vom 19. Februar 2020 sieht u.a. für § 185 StGB einen Qualifikationstatbestand vor, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreitung von Schriften begangen wird, wobei er insbesondere die Tatbegehung im Internet in sog. sozialen Medien im Blick hat. Dieser Beitrag konzentriert sich auf diesen Teil der anvisierten Reform und ordnet ihn in die bisherige Rechtslage zur Beleidigung im Internet ein. Der Bedarf für eine Qualifikation ist hierbei durchaus nicht ohne weiteres ausgemacht. Inhaltlich ist insbesondere die Tathandlung der Verbreitung von Schriften kritisch zu sehen. Der Tatbestand sollte jedenfalls nicht so ausgelegt werden, dass nun auch die Verbreitung fremder Äußerungen eine Täterschaft begründet. Zudem vermag das Abstellen auf den Begriff der „Schriften“ im Internetzeitalter nicht zu überzeugen.
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Çelebi, Dilken. "Die Ergänzung des § 46 Abs. 2 S. 2 Strafgesetzbuch um „geschlechtsspezifische“ und „gegen die sexuelle Orientierung gerichtete“ Beweggründe." Neue Kriminalpolitik 35, no. 2 (2023): 136–45. http://dx.doi.org/10.5771/0934-9200-2023-2-136.

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Abstract:
Das Bundesministerium der Justiz sieht in einem Regierungsentwurf zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt vom 21. Dezember 2022 eine gesetzliche Änderung der Strafzumessungsnorm des § 46 Abs. 2 S. 2 Strafgesetzbuch (StGB) vor. „Geschlechtsspezifische Beweggründe“ und „gegen die sexuelle Orientierung gerichtete“ Beweggründe sollen nunmehr explizit in die Strafzumessungsnorm aufgenommen werden. Damit reagiert die Bundesregierung auf die bereits im Hellfeld erhebliche praktische Relevanz von digitaler und analoger geschlechtsspezifischer Gewalt und Hassdelikten, die sich gegen das Geschlecht oder die sexuelle Orientierung richten. Die geplante Gesetzesänderung wird begrüßt. Sie darf aber nicht als alleiniger Akt in der strafrechtlichen Aufarbeitung gegen geschlechtsspezifische Gewalt und Hasskriminalität dienen. Für eine Vereinheitlichung der Rechtsanwendungspraxis sind ein breiteres Fortbildungsangebot und die verpflichtende Teilnahme zu diesen unerlässlich. Dass das Strafrecht insgesamt für die Bekämpfung und Verhinderung eines gesellschaftlichen strukturellen Problems nicht allein dienen kann, sondern der Fokus auf präventiven Maßnahmen liegen muss, wird als selbstverständlich vorausgesetzt.
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16

Block, Johannes, Patricia Kitten, Friederike Klimek, Christine Untch, Sandra Petry, and Jakob Weissinger. "Hasskriminalität im Rechtsvergleich – Ein Bericht über die 37. Tagung der Gesellschaft für Rechtsvergleichung aus strafrechtlicher Perspektive." Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft 132, no. 3 (October 9, 2020): 690–704. http://dx.doi.org/10.1515/zstw-2020-0026.

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Heldt, Amélie P. "Intermediärsregulierung: Quo Vadis NetzDG & Co?" UFITA 84, no. 2 (2020): 529–42. http://dx.doi.org/10.5771/2568-9185-2020-2-529.

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Abstract:
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (i.F. NetzDG) war von Beginn an ein umstrittenes Gesetzesvorhaben, in- und außerhalb Deutschlands, und löste einen „Tsunami der politischen und wissenschaftlichen Empörung“1 aus. Dieses Gesetz steht für das Dilemma des Gesetzgebers zwischen der Verantwortung, mehr gegen Hasskriminalität im Internet zu unternehmen, und der verfassungsrechtlichen Pflicht, nur mit geeigneten Mitteln und soweit erforderlich in die Kommunikationsfreiheiten einzugreifen. Deutschland gilt in Sachen Intermediärsregulierung wegen des NetzDG als Vorreiter, aber auch als disputables Beispiel, weil dadurch die Einschätzung über „offensichtlich rechtswidrige Inhalte“ den sozialen Netzwerken überlassen wird. Mehrere Ereignisse seit dessen Inkrafttreten laden dazu ein, sich über den aktuellen Stand und mögliche Zukunftsszenarien der Intermediärsregulierung auszutauschen (I.). Vor diesem Hintergrund widmet sich der Beitrag der Frage, zu welchen Erkenntnissen man knapp zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des NetzDG gelangt (II.). Obwohl man die Bilanz nicht durchweg positiv bezeichnen kann und das Gesetz weiterhin relativ umstritten ist, hat es sich zum Maßstab für die Rechtsprechung und für andere Gesetzgeber entwickelt (III.). In Anbetracht der Entwicklungen auf EU-Ebene stellt sich die Frage, welche Relevanz das NetzDG und ähnliche Gesetze haben werden (IV.).
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Rebmann, Florian, and Simon Schlicksupp. "Der neue § 130 Abs. 5 StGB – zugleich ein Beitrag zur europarechtlichen Determinierung des Umgangs mit sog. Hasskriminalität." Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft 135, no. 1 (March 8, 2023): 84–101. http://dx.doi.org/10.1515/zstw-2023-0007.

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Zeder, Fritz. "Neue Vorhaben der Union im materiellen Strafrecht, Teil 2: Hetze und Hasskriminalität, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt." Journal für Strafrecht 9, no. 3 (2022): 253. http://dx.doi.org/10.33196/jst202203025301.

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Oğlakcıoğlu, Mustafa Temmuz. "„Haters gonna hate... (and lawmakers hopefully gonna make something else)“ – Einige Anmerkungen zum Regierungsentwurf zur Bekämpfung der Hasskriminalität." Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft 132, no. 3 (October 9, 2020): 521–43. http://dx.doi.org/10.1515/zstw-2020-0019.

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Peukert, Alexander. "Vertrauen als Topos der Plattformregulierung." UFITA 86, no. 2 (2022): 230–51. http://dx.doi.org/10.5771/2568-9185-2022-2-230.

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Abstract:
Der Beitrag bietet eine Einführung in das Thema „Vertrauen als Topos der Plattformregulierung“. Dazu wird in einem ersten Schritt das allgemeine Verhältnis zwischen dem sozialen Tatbestand „Vertrauen“ und dem Recht als das einer komplementären, wechselseitigen Wirkungsverstärkung beschrieben. Im Hinblick auf die vertrauensfördernde Rolle des Rechts wird in einem zweiten Schritt zwischen der Funktion des Vertrauens bzw. der Vertrauenswürdigkeit als Tatbestandselement einer Vorschrift und den hieran geknüpften Rechtsfolgen unterschieden. Auf der Basis dieser Grundlagen gibt der Aufsatz in einem dritten Schritt einen Überblick über Bezugnahmen auf „Vertrauen“ in der deutschen und europäischen Plattformregulierung seit 2015. Hierzu zählen sektorale Regelungen gegen Hasskriminalität und Desinformation sowie zum Schutz des Urheberrechts, die 2022 in den horizontal angelegten Digital Services Act mündeten, der ein insgesamt „vertrauenswürdiges Online-Umfeld“ gewährleisten soll. Viertens stellt der Beitrag ein abstrakt-analytisches Konzept des Vertrauens vor, das sich gut zur Analyse der aufgezählten Vertrauensbeziehungen und ihrer rechtlichen Regelungen eignet. Ein abschließender Ausblick deutet die Proliferation des Vertrauenstopos als Ausdruck einer Vertrauenskrise im digitalen Zeitalter. Die erstrebte Vertrauenswürdigkeit des Online-Umfelds bildet ein normatives Minimum, das über gesetzliche Verhaltenspflichten und Privilegien für vertrauenswürdige Akteure der Zivilgesellschaft erreicht werden soll. Ob dies gelingt und überhaupt wünschenswert ist, ist freilich offen. Die juristische Auseinandersetzung mit dem Topos des Vertrauens in der Digital- und Plattformregulierung hat gerade erst begonnen.
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Jungbluth, David. "Explizite Aufnahme von „Hasskriminalität“ in das Strafgesetzbuch oder: Die Reform des § 46 Abs. 2 StGB als legislativer „error in persona“." Recht und Politik 51, no. 3 (September 2015): 162–71. http://dx.doi.org/10.3790/rup.51.3.162.

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Klärner, Kai-David, and Cornelia Weins. "Vorurteilsmotivierte Gewaltkriminalität vor Gericht – Eine empirische Analyse der Strafzumessung für Nordrhein-Westfalen 2012 bis 2019." Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform, July 25, 2024. http://dx.doi.org/10.1515/mks-2024-0006.

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Abstract:
Zusammenfassung Der Beitrag untersucht empirisch die Bedeutung von Vorurteilsmotivationen für die Strafzumessung bei polizeilich als Hasskriminalität eingestuften Gewaltverbrechen vor und nach der Novellierung von § 46 Abs. 2 StGB im Jahr 2015. Seit der Novellierung werden rassistische und menschenverachtende Motive explizit als Strafzumessungsgründe benannt. Unsere Analyse von Daten des Projekts »Vorurteilsmotivierte Gewaltkriminalität in Nordrhein-Westfalen 2012 bis 2019« zeigt, dass Vorurteilsmotivationen nur in rund einem Fünftel der Urteilsschriften strafverschärfend berücksichtigt wurden – nach der Gesetzesnovellierung häufiger (23 %) als zuvor (14 %). Der Anstieg lässt sich statistisch auf Ermittlungsmaßnahmen der Polizei – insbesondere die Auswertung von Mobiltelefondaten – zurückführen, die bei den nach der Novellierung verurteilten Beschuldigten häufiger durchgeführt wurden als zuvor. Wenn Vorurteilsmotive als strafverschärfend anerkannt wurden, dann erhöhten diese das Strafmaß um ca. 50 %. Die strafverschärfende Wirkung von Vorurteilsmotiven war im betrachteten Zeitraum damit ebenso stark wie die einer brutalen Tatausführung und stärker als die anderer Strafzumessungsgründe.
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Jungbluth, David. "Irrungen und Wirrungen der »Hasskriminalität« – Zum strafprozessualen Umgang mit dem neuen § 46 Abs. 2 S. 2 StGB." Strafverteidiger 35, no. 9 (January 1, 2015). http://dx.doi.org/10.1515/stv-2015-0907.

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