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Journal articles on the topic 'Insel Gruppe'

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Hänel, Christine, and Jean-Paul Haenni. "First record of a Dung Midge within the South Atlantic island group of Tristan da Cunha (Diptera: Scatopsidae)." Beiträge zur Entomologie = Contributions to Entomology 57, no. 2 (2007): 397–400. http://dx.doi.org/10.21248/contrib.entomol.57.2.397-400.

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Abstract:
Das Vorkommen von Dungmücken (Scatopsidae) auf Inseln der Gruppe Tristan da Cunha im Südatlantik war bisher unbekannt. 2005 wurde Scatopse notata (Linnaeus, 1758) auf der Insel Nightingale gefunden. Das ist der erste Nachweis der Familie auf dem Archipel. Weiterhin ist das auch die erste Meldung dieser Art aus der Afrotropischen Region. In dieser Arbeit informieren wir über das Auffinden von S. notata auf der Insel Nightingale und diskutieren, wie diese Mücke auf die Insel gekommen sein mag.StichwörterDiptera, Scatopsidae, Scatopse, Dung Midge, fly, Tristan da Cunha, Nightingale Island, South Atlantic, introduction.
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Herbst, Hans-Volkmar. "Zwei Neue Cyclopoiden (Crustacea, Copepoda) von der Insel Barbados." Bijdragen tot de Dierkunde 57, no. 1 (1987): 59–70. http://dx.doi.org/10.1163/26660644-05701006.

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Abstract:
In zwei Brunnen der Insel Barbados (Westindische Inseln) wurden zwei Cyclopoida festgestellt, die mit den bisher bekannten Arten nicht zu identifizieren sind. Einer von ihnen, Halicyclops laciniatus n. sp., gehört in die Gruppe des Genus Halicyclops, die verlängerte hyaline Anhänge am Dorsalrand des praeanalen Abdominalsegments und die Dornformel 3 4 4 3 besitzt.
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Hänel, Christine, and Adrian C. Pont. "Houseflies of the Tristan da Cunha Islands: new records, including the first for Fannia albitarsis Stein, 1911 (Diptera: Fanniidae, Muscidae)." Beiträge zur Entomologie = Contributions to Entomology 58, no. 1 (2008): 211–22. http://dx.doi.org/10.21248/contrib.entomol.58.1.211-222.

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Abstract:
In der Arbeit werden historische und aktuelle Funde von Hausfliegen der Familien Fanniidae und Muscidae auf den Inseln der Tristan da Cunha-Gruppe im Südatlantik zusammengefaßt und diskutiert. Das aktuelle Material wurde 2005 auf den nördlichen Inseln, Tristan da Cunha und Nightingale, gesammelt. Insgesamt sind fünf Arten in vier Gattungen nachgewiesen, einschließlich der Erstnachweise von Fannia albitarsis Stein, 1911 innerhalb des Archipels und von Muscina stabulans (Fallén, 1817) auf der Insel Nightingale. Die korrekte taxonomische Einordnung von Coenosia trina Wiedemann, 1830 wird diskutiert. Auf die offensichtlich starke Verbreitung dieser Art und den möglichen negativen Einfluss auf die heimische Fauna wird ebenfalls hingewiesen.StichwörterDiptera, Muscidae, Fanniidae, Housefly, Lesser Housefly, Stable fly, Tristan da Cunha, Nightingale, Gough, Inaccessible, Island, South Atlantic.
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Doelfs, Guntram. "Prüfpraxis in der Schweiz: „Die Stichprobe ist grundsätzlich eine gute Idee“." kma - Klinik Management aktuell 23, no. 09 (2018): 37. http://dx.doi.org/10.1055/s-0036-1595403.

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Abstract:
Im Dauerzoff zwischen MDK und Kliniken wird die Schweizer Stichprobenprüfung als Modell für eine Reform der MDK-Prüfpraxis diskutiert. Dr. Henrik Pfahler von der Berner Insel Gruppe AG hält die Stichprobe grundsätzlich für eine gute Idee. Zu weniger Einzelfallprüfungen in den Kliniken führt sie jedoch nicht.
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Schäfer, Monika. "Laufbahnentwicklung und Bildungswege von Gesundheitsberufen am Beispiel der Insel Gruppe Bern." Public Health Forum 26, no. 1 (2018): 26–29. http://dx.doi.org/10.1515/pubhef-2017-0092.

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Abstract:
Zusammenfassung Im folgenden Artikel wird die betriebliche und klinische Aus-und Weiterbildung von Gesundheitsberufen an der Insel Gruppe Bern beleuchtet. Besonders betont wird hierbei deren Bedeutung für die Nachwuchsförderung sowie die Laufbahnentwicklung von Fachpersonen in Gesundheitsberufen aller Bildungsstufen, der beruflichen Grundbildung, der höheren Berufsbildung und der Hochschulbildung. Das Engagement für betriebliche Aus- und Weiterbildung steht in direktem Zusammenhang mit der Sicherstellung einer bedarfsgerechten und patientenorientierten Gesundheitsversorgung.
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Jalowiec, Katarzyna Aleksandra, Martin Andres, Behrouz Mansouri Taleghani, Anne Angelillo-Scherrer, Alicia Rovo, and Johanna A. Kremer Hovinga. "Acquired Hemophilia and Plasma Cell Neoplasms, a Rare Association." Blood 134, Supplement_1 (2019): 4930. http://dx.doi.org/10.1182/blood-2019-128048.

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Abstract:
Acquired hemophilia A (AHA) is a rare autoimmune disease caused by circulating autoantibodies inhibiting coagulation factor VIII (FVIII), leading to a clinically significant bleeding diathesis. While in half of AHA cases, no underlying cause is identified, in the other half an association with autoimmune diseases, cancer, the use of certain drugs, pregnancy or the post-partum period is found. We present a case with severe bleeding in which AHA was diagnosed and subsequently a smoldering myeloma was found as underlying disease (case 16, Table 1). We conducted a systematic review of the literature in PubMed looking for the association of AHA and plasma cell neoplasm (PCN) (key words used: hemophilia, inhibitor, factor VIII, myeloma, plasma cell disorder or neoplasms, smoldering myeloma, MGUS, monoclonal gammopathy, paraprotein) and identified 15 additional cases. Description of the cases, sequence of occurrence of both diseases, their treatment, evolution and outcome are here analyzed (Table 1). We found that patients having AHA and PCN were more often males (9/16, 56%), had a median age of 61.5 (range 43-87) years at AHA diagnosis. The most common pattern of bleeding was a soft tissue bleeding. In two cases, AHA was diagnosed after excessive post-operative bleeding, in one patient following a life threatening pericardial bleeding and a hemarthrosis. AHA with active bleeding was the presenting sign in 6 cases (38%) (Table 1, cases 4, 5, 6, 10, 13, 16), in search for an underlying diseases, a PCN was diagnosed subsequently. In the other 10 cases, AHA was diagnosed after PCN. In 3 of them, the occurrence of AHA was interpreted to be secondary to multiple myeloma treatment; the implicated drugs were interferon alpha in one and lenalidomide in two cases. Information about the type of monoclonal gammopathy was available in 11 cases; no particular type of paraprotein or clonal light-chain was discernable. Factor concentrates were used in 12 cases to treat relevant bleedings. Further treatment of AHA consisted of immunosuppression with steroids (N=4), steroids in combination with cyclophosphamide (N=5), or cyclophosphamide alone (N=1). Rituximab was used in 3 cases. Plasma exchange to remove FVIII antibodies was performed in 2 cases, and immunoadsorption was done in our patient. Different therapy regimens were used to treat the underlying PCN over the years (Table 1). At the time of reporting 13 patients were alive, while 2 of 3 patients who died, died of bleeding complications. Information on outcome of AHA and/or PCN was available for 9 of 13 survivors: 6 had normal coagulation tests, while FVIII activity was mildly reduced in two. PCN was in complete and partial remission in 7 and 2 cases, respectively (table 1). Management of AHA is based on four pillars: avoidance of procedures that may have induced bleedings, control of bleeding, inhibitor eradication and treatment of the underlying disease. Our case, together with those described in the literature, emphasizes the possibility of PCN as an underlying cause of AHA. Accordingly, diagnostics including protein-electrophoresis, immune-fixation and free light chains should be considered in patients with AHA. In our experience, early intervention with immunoadsorption can be lifesaving in cases with high FVIII inhibitor titers. The occurrence of excessive unexplained bleeding in PCN should raise the suspicion of secondary AHA and trigger the investigation of coagulations tests. Whether PCN treatment alone can control AHA in these cases remains open, 11/16 (69%) of the reported cases received treatment for both diseases. Disclosures Jalowiec: Amgen: Other: Travel grant; Pfizer: Other: Travel grant; Novartis: Other: Travel grant. Andres:AbbVie: Membership on an entity's Board of Directors or advisory committees; Janssen-Cilag: Membership on an entity's Board of Directors or advisory committees; Roche: Other: Travel support ; Gilead: Other: Travel support ; Celgene: Membership on an entity's Board of Directors or advisory committees; Novartis: Other: Travel support ; Mundipharma: Other: Travel support ; AbbVie: Other: Travel support; Celgene: Other: Travel support . Kremer Hovinga:CSL-Behring: Honoraria, Other: Honoraria go to employer (Insel Gruppe AG, Department of Hematology); Ablynx/Sanofi: Consultancy, Honoraria, Other: Honoraria go to employer (Insel Gruppe AG, Department of Hematology); Roche: Honoraria, Other: Honoraria go to employer (Insel Gruppe AG, Department of Hematology); Shire: Consultancy, Other: Honoraria go to employer (Insel Gruppe AG, Department of Hematology), Research Funding; Siemens: Honoraria, Other: Honoraria go to employer (Insel Gruppe AG, Department of Hematology).
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Hilsbos, Alexander, and Stefan Hunziker. "Der "Risk-Intake-Prozess" als zentraler Erfolgsfaktor eines unternehmensweiten Risikomanagements in der Insel Gruppe." RETHINKING FINANCE 3, no. 1 (2021): 45–51. https://doi.org/10.5281/zenodo.5780187.

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Abstract:
Aufgrund der COVID-19-Pandemie erhält das unternehmensweite Risikomanagement erneut große Aufmerksamkeit. Allerdings steht und fällt die Effektivität des Risikomanagements mit der Risikoidentifikation und der anschließenden Aufnahme der Risiken in den Risikomanagementprozess. Etliche kognitive und motivationale Stolperfallen während des Risk Intake, also der Phase, in der festgelegt wird, welche Risiken wie in die Unternehmenssteuerung einbezogen werden, haben das Potenzial, den Wertbeitrag des RisikomanagementsimKeimzuersticken. DieserBeitrag zeigt auf, welche Barrieren dem Risk Intake-Prozess zugrunde liegenundwie dieseBarrieren in der Insel Gruppe erfolgreich gemeistert wurden.
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Lehman, Roger, and Philippe A. Gerber. "Der nierenkranke Patient mit Typ 1-Diabetes mellitus - Nierentransplantation allein oder mit Insel- oder Pankreastransplantation?" Therapeutische Umschau 68, no. 12 (2011): 699–706. http://dx.doi.org/10.1024/0040-5930/a000233.

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Abstract:
Mit der Entscheidung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), ab 1. Juli 2010 alle möglichen Formen der Insel- und Pankreastransplantation als obligatorische Krankenkassenleistung bei Typ 1-Diabetes mellitus zu erklären, hat die Fragestellung, wann, bei welchen Patienten und unter welchen Umständen eine solche Transplantation empfohlen werden kann, einen ganz anderen Stellenwert bekommen. Initial wurde die Inseltransplantation als neue Therapieform bei Patienten mit Typ 1-Diabetes und guter Nierenfunktion durchgeführt, wobei die Vorteile dieser Therapie einer lebenslangen Immunsuppression mit all ihren assoziierten Nebenwirkungen und Komplikationen gegenübergestellt werden müssen. Aufgrund des ausgeprägten Organmangels kam es mit der Zeit zu einem Paradigmenwechsel: Das Hauptziel, welches mit der Inseltransplantation verfolgt wird, ist nicht mehr unbedingt eine Insulinunabhängigkeit, sondern eine gute Blutzuckerkontrolle unter Vermeidung von schweren Hypoglykämien. Dieses Ziel kann in 80 - 90 % aller Patienten, welche eine Inseltransplantation erhalten, erfüllt werden, auch wenn weiterhin geringe Dosen von Insulin injiziert werden müssen. Die lebenslang notwendige Immunsuppression hingegen limitiert diese praktisch komplikationslose Therapieform auf Patienten, welche eine andere Organtransplantation benötigen, oder trotz optimierter Diabetesbehandlung lebensbedrohliche Hypoglykämien erleiden. Die häufigste Indikation bei uns sind Patienten mit einer chronischen dialysepflichtigen Niereninsuffizienz und einem Typ 1-Diabetes mellitus. Diese Patienten sollten auf die Möglichkeit einer kombinierten Insel-Nierentransplantation oder Pankreas-Nierentransplantation aufmerksam gemacht werden. Die Wahl, ob eine Insel- oder Pankreastransplantation in Frage kommt, hängt in aller erster Linie vom Ausmaß der kardiovaskulären Begleiterkrankungen ab, die wiederum mit Diabetesdauer, Alter und Qualität der Blutzuckereinstellung zusammenhängen. Aufgrund des Organspenden-Mangels gewinnt die Option der Lebendnierenspende, welche sekundär mit einer Insel- oder Pankreastransplantation ergänzt wird, immer mehr an Bedeutung. Aufgrund der neuen BAG-Regelung besteht für eine kleine Gruppe von Patienten mit einem Typ 1-Diabetes mellitus ohne oder mit einer geringen diabetischen Nephropathie, welche unter häufigen und schweren, lebensbedrohlichen Hypoglykämien leiden, die Möglichkeit einer alleinigen Pankreas- oder Inseltransplantation. In diesem Artikel werden die Vor- und Nachteile der Insel- und Pankreastransplantation und die Indikation für den Betazell-Ersatz aufgrund der neuesten Datenlage diskutiert und ein neues Flussdiagramm für die Entscheidungsfindung Insel- oder Pankreastransplantation vorgestellt.
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Coppo, Paul, Spero Cataland, Flora Peyvandi, et al. "Efficacy of Caplacizumab in Patients with aTTP in the HERCULES Study According to Baseline Disease Severity." Blood 134, Supplement_1 (2019): 2366. http://dx.doi.org/10.1182/blood-2019-123720.

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Abstract:
Background: Acquired thrombotic thrombocytopenic purpura (aTTP) is a rare, life-threatening autoimmune thrombotic microangiopathy that involves abnormal processing of von-Willebrand factor (vWF) and results in multiple organ dysfunction. Although aTTP remains a very unpredictable disease, risk factors for death include older age, lactate dehydrogenase (LDH) levels >10x the upper limit of normal (ULN), and cerebral involvement (i.e., the French severity score) (Benhamou et al. Haematologica 2012;97:1181-1186). In addition, raised cardiac troponin-I (cTnI) levels of >2.5 µg/L have also been linked with a higher risk of mortality or refractoriness (Benhamou et al. J Thromb Haemost 2015;13:293-302). In the randomized, double-blind, placebo-controlled phase 3 HERCULES study, patients with aTTP were randomized to placebo or caplacizumab, plus daily therapeutic plasma exchange and immunosuppression. This analysis aimed to determine the efficacy of caplacizumab in patients participating in HERCULES according to baseline disease severity. Methods: In the HERCULES study, very severe disease was defined as: a French severity score ≥3, orsevere neurological involvement (i.e. coma, seizures, focal deficit), orcardiac involvement (cTnI >2.5xULN) All of these factors have independently been associated with worse outcomes and higher mortality. The French severity score is a discrete score from 0 to 4, involving evaluation of 3 parameters: Cerebral involvement: yes=1; no=0LDH: >10xULN=1; ≤10xULN=0Age: >60 years=2; >40 and ≤60 years=1; ≤40 years=0 Scores ≥3 indicate very severe disease. Data from patients participating in HERCULES were extracted and analyzed according to less severe/very severe disease and are presented descriptively. Results: Overall efficacy outcomes according to baseline disease severity are presented in Table 1. Patients who presented with less severe disease at baseline had a similar risk of mortality compared with patients who presented with very severe disease. Similar trends were observed for other clinically relevant outcomes, such as exacerbations of aTTP and refractoriness. Treatment with caplacizumab improved outcomes in both patient subgroups. Irrespective of disease severity, caplacizumab treatment resulted in faster platelet count normalization and a lower proportion of patients experiencing the composite endpoint of TTP-related death, exacerbation of TTP, or treatment-emergent major thromboembolic event during the double-blind treatment period. No patients who received caplacizumab died, while deaths occurred in 1 (2.1%) and 2 patients (8.0%) in the less severe and very severe subgroups of patients who received placebo, respectively. No patients receiving caplacizumab developed refractory disease, whereas 1 (2.1%) and 2 placebo-treated patients (8.0%) with less severe and very severe disease, respectively, developed refractory disease. Conclusions: aTTP can be unpredictable, and, although this analysis included a small patient population, our results suggest that patients with less severe disease at baseline are equally at risk of death, refractoriness and exacerbations as patients with very severe disease. A clear treatment benefit was observed in all patients who received caplacizumab irrespective of disease severity at baseline, which highlights the importance of starting therapy early in all patients with aTTP. Table 1. Overall efficacy outcomes according to baseline disease severity in the HERCULES study, during the double-blind treatment period. Table 1 Disclosures Coppo: Shire: Consultancy; Alexion: Consultancy; Ablynx/Sanofi: Consultancy. Cataland:Ablynx/Sanofi: Consultancy, Research Funding; Alexion: Consultancy, Research Funding. Peyvandi:Roche: Honoraria, Membership on an entity's Board of Directors or advisory committees; Takeda: Honoraria, Membership on an entity's Board of Directors or advisory committees; Sanofi: Membership on an entity's Board of Directors or advisory committees; Kedrion: Honoraria; Grifols: Honoraria; Alnylam: Honoraria; Bioverativ: Membership on an entity's Board of Directors or advisory committees; Octapharma: Research Funding. Knoebl:Ablynx/Sanofi: Consultancy; Novo-Nordisk: Consultancy, Research Funding; Shire/Takeda: Consultancy; CSL-Behring: Consultancy; Roche: Consultancy. Scully:Novartis: Consultancy; Shire: Research Funding; Alexion: Consultancy; Shire/Takeda: Consultancy; Ablynx/Sanofi: Consultancy. Kremer Hovinga:Ablynx/Sanofi: Consultancy, Honoraria, Other: Honoraria go to employer (Insel Gruppe AG, Department of Hematology); Roche: Honoraria, Other: Honoraria go to employer (Insel Gruppe AG, Department of Hematology); Shire: Consultancy, Other: Honoraria go to employer (Insel Gruppe AG, Department of Hematology), Research Funding; CSL-Behring: Honoraria, Other: Honoraria go to employer (Insel Gruppe AG, Department of Hematology); Siemens: Honoraria, Other: Honoraria go to employer (Insel Gruppe AG, Department of Hematology). Metjian:AblynxNV/Sanofi: Consultancy, Research Funding; Genentech: Consultancy, Research Funding. De La Rubia:Takeda: Consultancy; AMGEN: Consultancy; AbbVie: Consultancy; Janssen: Consultancy; Celgene Corporation: Consultancy. Pavenski:Shire: Honoraria; Alexion: Honoraria, Research Funding; Octapharma: Research Funding; Bioverativ: Research Funding; Ablynx: Honoraria, Research Funding. De Winter:Ablynx, a Sanofi company: Employment. de Passos Sousa:Sanofi: Employment. Callewaert:Sanofi (formerly employed by Ablynx, a Sanofi company): Employment.
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Pavenski, Katerina, Paul Knoebl, Marie Scully, et al. "Efficacy of Caplacizumab in Patients with aTTP in the HERCULES Study According to Initial Immunosuppression Regimen." Blood 134, Supplement_1 (2019): 2365. http://dx.doi.org/10.1182/blood-2019-123126.

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Abstract:
Background: Acquired thrombotic thrombocytopenic purpura (aTTP) is an acute, life-threatening thrombotic microangiopathy that requires urgent and specialized treatment. Prior to the introduction of caplacizumab, the treatment for aTTP was based on daily therapeutic plasma exchange (TPE; to replenish functional ADAMTS13 enzyme) plus immunosuppression (mainly corticosteroids and rituximab; to suppress anti-ADAMTS13 autoantibody production). TPE combined with immunosuppressive therapy improved outcomes in patients; however, episodes of aTTP are still associated with an acute mortality of up to 20% as these therapies do not have an immediate effect on the pathologic microvascular thrombosis. The primary results of the randomized, double-blind, placebo-controlled phase 3 HERCULES study showed that, in combination with TPE and corticosteroids, caplacizumab shortened the time to platelet count response and reduced the incidence of a composite outcome of TTP-related death, exacerbation, or major thromboembolic events, by inhibiting vWF-platelet interaction and, thereby, stopping the formation of microthrombi. As additional immunosuppression per local practice was permitted in HERCULES, the present analysis aimed to determine whether there was any difference in the efficacy of caplacizumab according to the initial immunosuppression regimen. Methods: Data of patients participating in HERCULES were stratified based on the type of first-line immunosuppression regimen (i.e. therapy started up to Day 3 of the treatment period) and analyzed descriptively. The main 2 groups analyzed were those receiving corticosteroids only and those receiving a combined regimen of corticosteroids and rituximab. Differences in dose or dosing frequency were not taken into consideration in this descriptive analysis. Results: Of the 145 randomized patients in the HERCULES study, 112 (77.2%) patients received only corticosteroids as first-line immunosuppressive therapy, while 24 (16.6%) patients received corticosteroids and rituximab (initiated within the first 3 days of the study). Three patients (2.1%) received another type of initial immunosuppression (cyclophosphamide + corticosteroids [n=1], hydroxychloroquine [n=1], and mycophenolate mofetil + corticosteroids [n=1]), 1 patient (0.7%) started immunosuppression later in the study (cyclophosphamide + corticosteroids), while 5 patients (3.4%) did not receive any immunosuppressive treatment during the study. Baseline characteristics between the main 2 subgroups were well balanced (Table 1). Immunosuppressive therapy intensification occurred in 38 patients (33.9%) initiated on corticosteroids alone (most often addition of rituximab [n=37], others included splenectomy [n=2], bortezomib [n=1], mycophenolate mofetil [n=1]), and in 3 patients (12.5%) initiated on corticosteroids with rituximab (bortezomib [n=1] and mycophenolate mofetil [n=3]). Caplacizumab treatment improved outcomes in patients with aTTP irrespective of the type of initial immunosuppression. Data on time to platelet count response and clinical outcomes are summarized in Table 2. Caplacizumab reduced the rate of the composite endpoint of TTP-related death, exacerbation, and major thromboembolic events during the double-blind treatment period irrespective of baseline immunosuppression regimen. Notably, in the placebo arm, exacerbations occurred in both subgroups to a similar extent, indicating that corticosteroids, with or without rituximab, are not immediately effective. Overall, recurrences (exacerbations or relapses) during the study were also reduced by caplacizumab in both subgroups (Table 2). Two placebo patients died during the treatment period in the corticosteroid only subgroup versus none in the corticosteroid plus rituximab subgroup (one other placebo patient died during the study drug treatment period while receiving another type of immunosuppression). Conclusion: Immunosuppressive therapy in aTTP aims to control the underlying autoimmune disease, but requires time to take effect; this exposes patients to thrombotic complications and death. Caplacizumab treatment prevents disease exacerbations and death, irrespective of the type of initial immunosuppression used, allowing time for immunosuppressive therapy to take effect. Disclosures Pavenski: Ablynx: Honoraria, Research Funding; Shire: Honoraria; Alexion: Honoraria, Research Funding; Octapharma: Research Funding; Bioverativ: Research Funding. Knoebl:Novo-Nordisk: Consultancy, Research Funding; Ablynx/Sanofi: Consultancy; CSL-Behring: Consultancy; Shire/Takeda: Consultancy; Roche: Consultancy. Scully:Shire: Research Funding; Alexion: Consultancy; Ablynx/Sanofi: Consultancy; Shire/Takeda: Consultancy; Novartis: Consultancy. Kremer Hovinga:Siemens: Honoraria, Other: Honoraria go to employer (Insel Gruppe AG, Department of Hematology); Shire: Consultancy, Other: Honoraria go to employer (Insel Gruppe AG, Department of Hematology), Research Funding; CSL-Behring: Honoraria, Other: Honoraria go to employer (Insel Gruppe AG, Department of Hematology); Ablynx/Sanofi: Consultancy, Honoraria, Other: Honoraria go to employer (Insel Gruppe AG, Department of Hematology); Roche: Honoraria, Other: Honoraria go to employer (Insel Gruppe AG, Department of Hematology). Coppo:Shire: Consultancy; Ablynx/Sanofi: Consultancy; Alexion: Consultancy. Peyvandi:Sanofi: Membership on an entity's Board of Directors or advisory committees; Roche: Honoraria, Membership on an entity's Board of Directors or advisory committees; Grifols: Honoraria; Kedrion: Honoraria; Bioverativ: Membership on an entity's Board of Directors or advisory committees; Alnylam: Honoraria; Takeda: Honoraria, Membership on an entity's Board of Directors or advisory committees; Octapharma: Research Funding. Cataland:Ablynx/Sanofi: Consultancy, Research Funding; Alexion: Consultancy, Research Funding. Metjian:Genentech: Consultancy, Research Funding; AblynxNV/Sanofi: Consultancy, Research Funding. De La Rubia:Celgene Corporation: Consultancy; AbbVie: Consultancy; Takeda: Consultancy; AMGEN: Consultancy; Janssen: Consultancy. De Winter:Ablynx, a Sanofi company: Employment. de Passos Sousa:Sanofi: Employment. Callewaert:Sanofi (formerly employed by Ablynx, a Sanofi company): Employment.
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De La Rubia, Javier, Flora Peyvandi, Marie Scully, et al. "Safety of Caplacizumab in Patients Without Documented Severe ADAMTS13 Deficiency During the HERCULES Study." Blood 134, Supplement_1 (2019): 1093. http://dx.doi.org/10.1182/blood-2019-124004.

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Abstract:
Background: Acquired thrombotic thrombocytopenic purpura (aTTP) is a rare, life-threatening autoimmune thrombotic microangiopathy caused by a deficiency in the activity of ADAMTS13 leading to the formation of ultra-large multimers of von Willebrand factor (vWF) and abnormal platelet adhesion in the microvasculature. aTTP requires prompt diagnosis and rapid initiation of treatment to limit the risk of negative or fatal outcomes. The clinical diagnosis of aTTP is based on thrombocytopenia and microangiopathic hemolytic anemia and is confirmed by ADAMTS13 <10%. However, the latter confirmation is not always rapidly available, and treatment is typically initiated based on the clinical diagnosis. The HERCULES study, in which patients were enrolled based on the clinical diagnosis of aTTP (ADAMTS13 confirmation was not part of the eligibility criteria) after receiving 1 prior session of therapeutic plasma exchange (TPE), demonstrated the efficacy and safety of caplacizumab in patients experiencing an acute aTTP episode (Scully et al. N Engl J Med 2019;380:335-346); caplacizumab targets the A1 domain of vWF, disrupting formation of microthrombi. The main safety finding in HERCULES was a mild bleeding risk. This analysis aimed to describe the safety of caplacizumab in patients enrolled in HERCULES for whom the diagnosis of aTTP was not confirmed based on documented severe ADAMTS13 deficiency. Methods: In HERCULES, ADAMTS13 was measured at study baseline (following initial TPE), weekly following cessation of daily TPE during the treatment period, and twice during the follow-up period. Data from patients for whom the diagnosis of aTTP was not confirmed based on documented ADAMTS13 levels <10% were extracted and analyzed descriptively for efficacy and safety outcomes, with a focus on bleeding events. Results: Overall, 7 patients in the placebo group (9.6%) and 13 patients in the caplacizumab group (18.1%) had a baseline ADAMTS13 ≥10%; of these, 4 and 9 patients, respectively, had a prior medical history of aTTP and/or ADAMTS13 values <10% at other time points during the study. This left 3 patients in the placebo group and 4 patients in the caplacizumab group for whom the diagnosis of aTTP could not be confirmed based on subsequent ADAMTS13 values or prior medical history, suggesting a diagnosis other than aTTP. The baseline characteristics and outcomes for those patients treated with caplacizumab are summarized in Table 1. Baseline ADAMTS13 levels were >60% for all patients and remained well above 10% throughout the study period. Possible alternative diagnoses included pancreatitis-induced TTP in 2 patients. One patient was reported as having 'thrombotic microangiopathy' and discontinued study drug treatment after 4 days (but continued daily TPE). The fourth patient had a report of 'megaloblastic anemia' and 'general adenopathies' and was withdrawn from the study due to a 'non-TTP diagnosis' after 2 days. The patients who continued daily TPE achieved a platelet count of >150 x109/L. Two patients experienced a moderate bleeding-related serious adverse event (SAE), 1 case of 'gastric ulcer hemorrhage' (considered unlikely related to study drug and recovered without intervention) and 1 case of epistaxis that led to study drug discontinuation (considered possibly related to study drug and recovered without intervention). Other mild bleeding-related non-serious adverse events (AEs) were reported in 1 patient: gingival bleeding (possibly related), ecchymosis (possibly related), and rectal hemorrhage (not/unlikely related). All events recovered spontaneously without intervention. Two other non-bleeding related SAEs were reported in 2 patients, both considered unrelated to study drug: 1 case of bacteremia and 1 case of cardiac tamponade. Conclusion: The experience of caplacizumab in patients with a suspected non-aTTP diagnosis to date is limited, and so no definite conclusion can be drawn. Bleeding-related AEs were reported in 3 of the 4 patients; however, the type, nature and manageability of these events appear similar to those reported in the other patients in the study. Table 1. Baseline characteristics and outcomes during the study period for patients with baseline ADAMTS13 ≥10% treated with caplacizumab in the HERCULES study. Table 1 Disclosures De La Rubia: Celgene Corporation: Consultancy; Janssen: Consultancy; AMGEN: Consultancy; Takeda: Consultancy; AbbVie: Consultancy. Peyvandi:Takeda: Honoraria, Membership on an entity's Board of Directors or advisory committees; Alnylam: Honoraria; Grifols: Honoraria; Kedrion: Honoraria; Roche: Honoraria, Membership on an entity's Board of Directors or advisory committees; Bioverativ: Membership on an entity's Board of Directors or advisory committees; Sanofi: Membership on an entity's Board of Directors or advisory committees; Octapharma: Research Funding. Scully:Shire/Takeda: Consultancy; Novartis: Consultancy; Shire: Research Funding; Alexion: Consultancy; Ablynx/Sanofi: Consultancy. Cataland:Ablynx/Sanofi: Consultancy, Research Funding; Alexion: Consultancy, Research Funding. Coppo:Shire: Consultancy; Ablynx/Sanofi: Consultancy; Alexion: Consultancy. Kremer Hovinga:Shire: Consultancy, Other: Honoraria go to employer (Insel Gruppe AG, Department of Hematology), Research Funding; Siemens: Honoraria, Other: Honoraria go to employer (Insel Gruppe AG, Department of Hematology); Roche: Honoraria, Other: Honoraria go to employer (Insel Gruppe AG, Department of Hematology); CSL-Behring: Honoraria, Other: Honoraria go to employer (Insel Gruppe AG, Department of Hematology); Ablynx/Sanofi: Consultancy, Honoraria, Other: Honoraria go to employer (Insel Gruppe AG, Department of Hematology). Knoebl:Novo-Nordisk: Consultancy, Research Funding; Ablynx/Sanofi: Consultancy; Shire/Takeda: Consultancy; CSL-Behring: Consultancy; Roche: Consultancy. Metjian:AblynxNV/Sanofi: Consultancy, Research Funding; Genentech: Consultancy, Research Funding. Pavenski:Alexion: Honoraria, Research Funding; Shire: Honoraria; Bioverativ: Research Funding; Octapharma: Research Funding; Ablynx: Honoraria, Research Funding. De Winter:Ablynx, a Sanofi company: Employment. de Passos Sousa:Sanofi: Employment. Callewaert:Sanofi (formerly employed by Ablynx, a Sanofi company): Employment.
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Cataland, Spero, Marie Scully, Flora Peyvandi, et al. "Narratives of Patients with Fatal Outcomes During the Phase 2 TITAN and Phase 3 HERCULES Studies." Blood 134, Supplement_1 (2019): 4908. http://dx.doi.org/10.1182/blood-2019-123124.

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Abstract:
Background: Acquired thrombotic thrombocytopenic purpura (aTTP) is a rare but life-threatening thrombotic microangiopathy, with an untreated mortality rate of >90%. Prompt treatment with therapeutic plasma exchange (TPE) and immunosuppression improves outcomes in patients with aTTP, but 10-20% of patients still die acutely from this disease. The aim of this analysis was to describe in more detail the characteristics and disease courses of the patients who died during the caplacizumab clinical development program. Methods: Patient narratives on all deaths occurring during the phase 2 TITAN and phase 3 HERCULES studies were extracted. Results: In the overall study periods, a total of 6 patients died, 2 patients enrolled in TITAN (Patients 1 and 2) and 4 patients enrolled in HERCULES (Patients 3-6). Five patients received placebo, while 1 (Patient 6) received caplacizumab. Demographics and baseline disease characteristics are summarized in Table 1. The patient narratives are provided below. Patient 1 (placebo) was a 57-year-old male, with a recurrent episode of aTTP. Baseline platelet count was 25 x109/L and ADAMTS13 activity <10%. The patient was treated with daily TPE and cyclosporine. Because of lack of response to TPE, treatment was intensified (increased plasma volume exchanged, and rituximab and cyclophosphamide initiated). Still, the patient's clinical condition declined with rising lactate dehydrogenase (LDH) values and persistent thrombocytopenia, with a fatal outcome on Day 23. Patient 2 (placebo) was a 49-year-old female, with an initial presumed aTTP episode. Baseline platelet count was 7 x109/L and baseline ADAMTS13 activity was 75%. The patient did not respond to therapy (TPE and corticosteroids), with platelet counts remaining below 35 x109/L over the whole period. On Day 10 of the study, the patient experienced a cerebral hemorrhage, for which study drug treatment was permanently discontinued. The patient was intubated and died the next day of cerebral hemorrhage. Patient 3 (placebo) was a 62-year-old female with an initial aTTP episode. Baseline platelet count was 18 x109/L and ADAMTS13 activity <10%. The patient was treated initially with daily TPE and corticosteroids. On Day 2 the patient suffered from a massive ischemic stroke with hemorrhagic transformation; TPE was interrupted for 2 days and restarted thereafter. The platelet count improved to 104 x109/L, but fell to 44 x109/L on Day 6. Rituximab was added on Day 8, however, the patient died on Day 14 from the consequences of the stroke. Patient 4 (placebo) was a 72-year-old female with an initial aTTP episode. Baseline platelet count was 21 x109/L and baseline ADAMTS13 activity was <10%. Despite an initial (partial) platelet count response, the disease worsened with coma starting on study Day 6 and severe septic shock 2 days later. The patient died on Day 8 due to these events. Patient 5 (placebo) was a 30-year-old female enrolled with her third aTTP episode. Baseline platelet count was 21 x109/L and ADAMTS13 activity <10%. The patient did not respond to therapy (TPE, corticosteroids, rituximab), with platelet count remaining below 30 x109/L over the whole period. Respiratory failure was reported on study Day 8, likely due to alveolar hemorrhage, with fatal outcome the same day; an autopsy was not performed. Patient 6 (caplacizumab) was a 77-year-old female with her initial aTTP episode. Baseline platelet count was 38 x109/L and ADAMTS13 activity <10%, and was treated with TPE, corticosteroids and caplacizumab. Following daily TPE (for 36 days without tapering), the patient completed 30 days' treatment with caplacizumab, maintaining normal platelet counts during that period. ADAMTS13 activity at the end of study drug treatment was 62%. On follow-up Day 5, the patient was hospitalized with severe cerebral ischemia leading to death 3 days later; the event was considered not related to the study drug. Conclusion: Although the use of TPE and immunosuppression reduces mortality in patients with aTTP, the disease is still associated with a substantial risk of mortality. The fact that all 5 immediate deaths occurred in the placebo arm suggests that the use of caplacizumab has the potential to reduce acute mortality in patients with aTTP. Table 1. Baseline demographics and disease characteristics. Table 1 Disclosures Cataland: Ablynx/Sanofi: Consultancy, Research Funding; Alexion: Consultancy, Research Funding. Scully:Alexion: Consultancy; Ablynx/Sanofi: Consultancy; Novartis: Consultancy; Shire/Takeda: Consultancy; Shire: Research Funding. Peyvandi:Roche: Honoraria, Membership on an entity's Board of Directors or advisory committees; Grifols: Honoraria; Kedrion: Honoraria; Alnylam: Honoraria; Takeda: Honoraria, Membership on an entity's Board of Directors or advisory committees; Bioverativ: Membership on an entity's Board of Directors or advisory committees; Sanofi: Membership on an entity's Board of Directors or advisory committees; Octapharma: Research Funding. Knoebl:Roche: Consultancy; Shire/Takeda: Consultancy; Novo-Nordisk: Consultancy, Research Funding; CSL-Behring: Consultancy; Ablynx/Sanofi: Consultancy. Kremer Hovinga:Ablynx/Sanofi: Consultancy, Honoraria, Other: Honoraria go to employer (Insel Gruppe AG, Department of Hematology); Shire: Consultancy, Other: Honoraria go to employer (Insel Gruppe AG, Department of Hematology), Research Funding; CSL-Behring: Honoraria, Other: Honoraria go to employer (Insel Gruppe AG, Department of Hematology); Roche: Honoraria, Other: Honoraria go to employer (Insel Gruppe AG, Department of Hematology); Siemens: Honoraria, Other: Honoraria go to employer (Insel Gruppe AG, Department of Hematology). Coppo:Ablynx/Sanofi: Consultancy; Alexion: Consultancy; Shire: Consultancy. Metjian:Genentech: Consultancy, Research Funding; AblynxNV/Sanofi: Consultancy, Research Funding. De La Rubia:Takeda: Consultancy; AMGEN: Consultancy; Janssen: Consultancy; Celgene Corporation: Consultancy; AbbVie: Consultancy. Pavenski:Ablynx: Honoraria, Research Funding; Bioverativ: Research Funding; Shire: Honoraria; Octapharma: Research Funding; Alexion: Honoraria, Research Funding. De Winter:Ablynx, a Sanofi company: Employment. Callewaert:Sanofi (formerly employed by Ablynx, a Sanofi company): Employment.
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Lutz, Walburga. "Treffen der Gruppe Bundesrepublik Deutschland vom 14. bis 16. Juni 1994 auf der Insel Rügen und dem Darß." Zeitschrift für Jagdwissenschaft 40, no. 3 (1994): 212–15. http://dx.doi.org/10.1007/bf02242054.

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Classen, Albrecht. "Aventiure: Ereignis und Erzählung. Hrsg. von Michael Schwarzbach-Dobson und Franziska Wenzel. Beihefte zur Zeitschrift für deutsche Philologie, 21. Berlin: Erich Schmidt Verlag, 2022, 260 S." Mediaevistik 35, no. 1 (2022): 288–90. http://dx.doi.org/10.3726/med.2022.01.12.

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Abstract:
Abstract Der mhd. Begriff ‘aventiure’ ist sehr vielschillernd und wurde in unterschiedlichen Kontexten gebraucht. Um sich ihm etwas sorgfältiger zu nähern und kritische Perspektiven zu entwickeln, hat sich eine Gruppe von Altphilologen zusammengetan, offensichtlich auf einer Tagung, wie zumindest ganz am Ende kurz im Beitrag von Mireille Schnyder angedeutet wird, und dann unter der Leitung von Michael Schwarzbach-Dobson und Franziska Wenzel die Vorträge für die Publikation aufbereitet. In elf Beiträgen kommen verschiedene Aspekte der ‘aventiure’ zur Sprache, meist in der mittelhochdeutschen höfischen Literatur – nicht in der Heldendichtung, obwohl der Begriff auch dort eine wichtige Rolle spielt –, dann aber auch im klassisch-griechischen Roman, was von Susanne Gödde behandelt wird. Coralie Rippl bezieht auch den Erec von Chrétien de Troyes mit ein, und Julia Weitbrecht behandelt im Kontext des Themas Jagd und Aventiure u.a. auch das lai “Guigemar” von Marie de France. Mireille Schnyder geht in ihrer Untersuchung auf einen ironischen Spruch Reinmars von Zweter ein, wo die Aventiurefahrt ironisch gebrochen wird (der Ritte auf der Gans), was als Parodie aufzufassen wäre. Der letzte Beitrag, von Paul Keckeis, diskutiert den modernen utopischen Roman Franz Fühmanns, Der Jongleur im Kino oder Die Insel der Träume, was hier nicht weiter berücksichtigt werden kann.
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Kardelis, Vytautas. "Litauische Sprachinseln: problematische Aspekte." Lietuvių kalba, no. 8 (December 22, 2014): 1–18. http://dx.doi.org/10.15388/lk.2014.22648.

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Abstract:
Der vorliegende Beitrag widmet sich einigen allgemeinen Fragen, die mit litauischen Sprachgebieten außerhalb Litauens, den so genannten Sprachinseln, verbunden sind. Im Beitrag werden zwei Aspekte untersucht: a) ein terminologischer und b) ein klassifikatorischer Aspekt. Der erstere ist bereits in den Arbeiten der litauischen Dialektologie diskutiert worden, der zweite jedoch hat keine Beachtung in der einschlägigen Literatur gefunden. Dieser Aspekt ist aber nicht nur im Bereich der litauischen Dialektologie, sondern auch in einem breiteren Kontext von Bedeutung und sollte daher näher besprochen werden.Die wichtigste terminologische Schlussfolgerung ist, dass bei der Diskussion um litauische Sprachgebiete außerhalb Litauens nicht der Terminus periphere Dialekte der litauischen Sprache, sondern der der sprachlichen Inseln sich besser eignet, weil er klarer und verständlicher ist. Unter Berücksichtigung der Umstände und des Gegenstands der Untersuchung bzw. eines breiteren Kontextes lässt sich dieser Terminus eingrenzen und, falls nötig, der Terminus Dialektinseln der litauischen Sprache abgeleitet werden.Auch könnte man einen Vorschlag zur allgemeinen Klassifizierung von Sprachinseln unterbreiten, die jedoch noch nicht abgeschlossen ist und weiter diskutiert werden kann.SYNCHRONE KLASSIFIZIERUNG1) INNERE SPRACHINSELNDer erste Typ der inneren Sprachinseln und seine drei Untergruppen:1) die Insel des (Sub-)Dialekts A auf dem Gebiet des (Unter-)Dialekts B;2) die Insel der Standardsprache auf dem Gebiet des (Unter-)Dialekts X;3) die Insel des (Unter-)Dialekts X auf dem Gebiet der Standardvarietät.Der zweite Typ der inneren Sprachinseln und seine Untergruppen:1) die Sprachen Y, T, Z auf dem Gebiet der Sprache X;2) die Insel der Sprache X, die auf dem Gebiet Y, das sich im Territorium der Sprache X befindet, ist.2) ÄUßERE SPRACHINSELN UND IHRE GRUPPEN:1) eine Sprachinsel besteht aus der Sprachgemeinschaft, die nur Standardsprache spricht;2) eine Sprachinsel besteht aus der Sprachgemeinschaft, die nur Dialekt (bzw. Dialekte) spricht;3) eine Sprachinsel besteht aus der Sprachgemeinschaft, die sowohl Standardsprache als auch Dialekt (bzw. Dialekte) spricht.DIACHRONE KLASSIFIZIERUNGa) ALLOCHTONE (migirierende) SPRACHINSELN UND IHRE GRUPPEN:1) die Inseln der Sprache X auf dem Gebiet einer nahe liegenden (nicht weit entfernten, benachbarten) Sprache;2) die Inseln der Sprache X, die vom Gebiet der Muttersprache weit entfernt sind.b) AUTOCHTONE (assimilierte) SPRACHINSELNc) GEMISCHTE SPRACHINSELN
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Lehmann, Pavlicek, Spinas, and Weber. "Inseltransplantation bei Typ 1 Diabetes mellitus." Therapeutische Umschau 62, no. 7 (2005): 481–86. http://dx.doi.org/10.1024/0040-5930.62.7.481.

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Abstract:
Der Traum, die durch einen Autoimmunpozess zerstörten Inseln des Pankreas (genauer der Betazellen) ersetzen zu können, rückte im Juli 2000 durch eine bahnbrechende Studie über Inseltransplantation einen beträchtlichen Schritt näher. In Edmonton konnte gezeigt werden, dass dank Transplantation von Inseln bei nicht urämischen Patienten mit Typ 1 Diabetes das Erreichen einer vollkommenen Insulinunabhängigkeit zur Regel wird. Der Erfolg, der inzwischen an vielen anderen Orten der Welt repliziert werden konnte, ist dadurch zu erklären, dass die Inseln von mehreren Spendern und eine steroidfreie Immunsuppression verwendet wurde. Dank dieses «Edmonton Protokolls» konnte die Insulinunabhängigkeit ein Jahr nach Transplantation auf 80% gesteigert werden. Es wurde aber auch festgestellt, dass beim längeren Follow-up dieser Prozentsatz deutlich absinkt. Aus diesem Grunde müsste von Zeit zu Zeit eine Inseltransplantation wiederholt werden, um die Insulinunabhängigkeit aufrecht erhalten zu können. Wegen dem ausgeprägten Organmangel kam es zu einem Paradigmenwechsel: Das Hauptziel, welches mit der Inseltransplantation verfolgt wird, ist nicht mehr unbedingt eine Insulinunabhängigkeit, sondern eine gute Blutzuckerkontrolle unter Vermeidung von schweren Hypoglykämien. Dieses Ziel kann bei 80–90% aller Patienten, welche eine Inseltransplantation erhielten, erfüllt werden, auch wenn geringe Dosen von Insulin injiziert werden müssen. Die lebenslang notwendige Immunsuppression hingegen limitiert diese praktisch komplikationslose Therapieform auf Patienten, welche eine andere Organtransplantation benötigen oder trotz optimierter Diabetesbehandlung lebensbedrohliche Hypoglykämien erleiden. Die häufigste Indikation bei uns sind Patienten mit einer chronischen dialysepflichtigen Niereninsuffizienz und einem Typ 1 Diabetes mellitus. Diese Patienten sollten auf die Möglichkeit einer kombinierten Insel-Nierentransplantation oder Pankreas-Nierentransplantation aufmerksam gemacht werden. Die Wahl, ob eine Insel- oder Pankreastransplantation in Frage kommt, hängt in allererster Linie vom Alter und vom Ausmaß der Begleiterkrankungen, vor allem kardiovaskulärer Art, ab, die wiederum mit Diabetesdauer, Alter und Qualität der Blutzuckereinstellung zusammenhängen.
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Heyne, Stephan, and Beate Grunert-Baillet. "Die Gruppe als Insel im Ozean der Konflikte? - Bericht von einer russisch-ukrainischen Selbsterfahrungsgruppe mit deutschen Leitern/ The Group as an Island in the Ocean of Conflicts – Report on a Russian-Ukrainian Training Group led by two German Groupanalysts." Gruppenpsychotherapie und Gruppendynamik 51, no. 4 (2015): 288–307. http://dx.doi.org/10.13109/grup.2015.51.4.288.

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Jaenicke, Birgit, and Wolfram Mey. "Revision der Eoophyla ceratucha-Gruppe und ihre Verbreitung in Südostasien (Lepidoptera, Pyraloidea, Crambidae: Acentropinae)." Beiträge zur Entomologie = Contributions to Entomology 61, no. 1 (2011): 3–87. http://dx.doi.org/10.21248/contrib.entomol.61.1.3-87.

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Abstract:
Eoophyla Swinhoe, 1900 ist innerhalb der Acentropinae (Lepidoptera: Pyraloidea) eine der artenreichsten Gattungen. Ihr Verbreitungsgebiet umfasst das tropische Asien und Afrika. Die Gattung ist in Artengruppen unterteilt, die nach äußeren Merkmalen voneinander getrennt werden. Daneben gibt es isoliert steh­ende Arten, die in keine der bisherigen Gruppen passen. Dazu gehört E. ceratucha (Meyrick, 1894). Nach Untersuchung eines umfangreichen Materials aus Südostasien stellte sich heraus, dass es sich bei dieser Art um einen Komplex von mindestens 11 Arten handelt. Die Arten werden hier in der neu aufgestellten ceratucha-Gruppe zusammengefasst. Es konnten drei Synapomorphien für die Gruppe gefunden werden. Als Adelphotaxon wurde E. liwaguensis Mey, 2009 ermittelt, die zur angustalis-Gruppe gehört. Alle Arten der ceratucha-Gruppe werden eingehend beschrieben und mit ihren äußeren und genitalmorphologischen Merkmalen abgebildet. Darunter sind 6 Arten, die als neu für die Wissenschaft erkannt wurden und hier beschrieben werden als: E. continentalis sp. nov., E. corniculata sp. nov., E. profalcatalis sp. nov., E. promiscuata sp. nov., E. silvicola sp. nov. und E. sumatroceratucha sp. nov. Die Beschreibung und Benennung einer weiteren Art aus Thailand wurde auf Grund von zu wenig Belegmaterial zurückgestellt. - Bei den Männchen wurden bisher unbekannte Strukturen an den Mittelbeinen und am Prothorax entdeckt, die Hinweise auf ein Organ zur Lauterzeugung darstellen. - Auf morphologischer Basis konnte eine Hypothese zu den Verwandtschaftsverhältnissen innerhalb der Artengruppe entwickelt werden. Danach lassen sich 3 Untergruppen gut voneinander abgrenzen. Die Verbreitung der Gruppe beschränkt sich auf das Sundaland und die nördlich angrenzenden Gebiete von Thailand bis Süd-Vietnam. Die einzelnen Arten haben jedoch viel kleinere Areale und sind meist auf eine oder zwei Inseln beschränkt. Für jede Art wird eine Verbreitungskarte vorgelegt. - Die Biologie der Arten ist unbekannt. Sie sind Bewohner von Bächen und kleinen Flüssen im Tieflandregenwald und müssen als gefährdet eingestuft werden.StichwörterInsecta, Lepidoptera, Acentropinae, Eoophyla, taxonomy, new species, zoogeography, phylogeny, South-East Asia, Thailand, Vietnam, Malaysia, Indonesia.Nomenklatorische Handlungencontinentalis Jaenicke & Mey, 2011 (Eoophyla), spec. nov.corniculata Jaenicke & Mey, 2011 (Eoophyla), spec. nov.profalcatalis Jaenicke & Mey, 2011 (Eoophyla), spec. nov.promiscuata Jaenicke & Mey, 2011 (Eoophyla), spec. nov.silvicola Jaenicke & Mey, 2011 (Eoophyla), spec. nov.sumatroceratucha Jaenicke & Mey, 2011 (Eoophyla), spec. nov.
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Herbst, Hans-Volkmar. "Zwei Neue Metacyclops (Crustacea Copepoda) von den Westindischen Inseln Barbados und Aruba: M. Agnitus n. sp. und M. Mutatus n. sp., sowie ein Bestimmungsschlüssel für das Genus." Bijdragen tot de Dierkunde 58, no. 1 (1988): 137–54. http://dx.doi.org/10.1163/26660644-05801011.

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Abstract:
Aus Brunnen der Inseln Barbados und Aruba (Westindische Inseln) wurden zwei neue Metacyclops-Arten beobachtet. Eine davon gehört in die minutus-Gruppe und wird aufgrund spezifischer Merkmale, die sie von Metacyclops minutus (Claus, 1863) unterscheiden, als Metacyclops agnitus n. sp. beschrieben. Da Beschreibungen von M. minutus mit umfassenden Maßangaben fehlen, werden diese für eine westdeutsche Population (Raum Bonn) geliefert. Die zweite neue Art dürfte von mendocinus-ähnlichen Vorfahren abstammen. Gegenüber den morphologisch Vergleichbaren M. aequatorialis Dussart, 1977 und M. chelazzi Dumont, 1981 läßt sich die als Metacyclops mutatus n. sp. bezeichnete neue Art eindeutig abgrenzen. Als Hilfsmittel für künftige Untersuchungen ist überwiegend aufgrund von Literaturangaben ein Bestimmungsschlüssel für die Gattung Metacyclops aufgestellt worden.
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Kaila, Lauri, and Ole Karsholt. "Contribution to the Lepidoptera fauna of the Madeira Islands 3. Elachistidae." Beiträge zur Entomologie = Contributions to Entomology 52, no. 1 (2002): 225–33. http://dx.doi.org/10.21248/contrib.entomol.52.1.225-233.

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Abstract:
Es wird eine Übersicht über die auf den Madeira Inseln vorkommenden Arten der Familie Elachistidae gegeben. Zwei Arten wurden festgestellt: Elachista encumeadae sp. n., in die Elachista praelineata - Gruppe gehörend, und Perittia carlinella (Walsingham). Eine frühere Literaturangabe zu P. carlinella von Madeira wird diskutiert. Für beide Arten werden Beschreibungen vorgelegt. Die Falter sowie die Genitalien werden abgebildet.StichwörterMadeira, Microlepidoptera, Elachistidae, new species.Nomenklatorische Handlungenencumeadae Kaila & Karsholt, 2002 (Elachista), spec. n.
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Kúdela, Matúš. "Die Verbreitung der mitteleuropäischen Arten der Simulium variegatum Gruppe (Diptera: Simuliidae)." Beiträge zur Entomologie = Contributions to Entomology 56, no. 2 (2006): 465–75. http://dx.doi.org/10.21248/contrib.entomol.56.2.465-475.

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Abstract:
Die Gesamtverbreitung und eine detaillierte Verbreitung in der Slowakei von den Arten Simulium argyreatum Meigen, 1838, Simulium maximum (Knoz, 1961), Simulium monticola Friederichs, 1920, Simulium variegatum Meigen, 1818 und dem noch nicht beschriebenen Taxon S. sp. aff. monticola wird angegeben. S. variegatum, S. argyreatum und S. monticola haben umfangreiche Areale, die sich in einigen Details (z. B. Vorkommen auf den Britischen Inseln, in Skandinavien, Nordafrika) unterscheiden. S. maximum ist auf höhere Gebirge Mittel- und Südeuropas beschränkt. S. sp. aff. monticola ist bis jetzt nur aus der Slowakei bekannt. S. variegatum und S. argyreatum sind in der Slowakei weit verbreitet. Die früher angenommene weite Verbreitung von S. monticola wurde nicht bestätigt. Die nachgeprüften Angaben zeigen, daß S. maximum häufiger ist, als bis jetzt publiziert wurde. S. argyreatum ist über alle Höhenzonen weit verbreitet. S. variegatum bevorzugt niedrigere Lagen (200-800 m ü. M.) und S. maximum höhere Lagen (600-1000 m ü. M.) als S. monticola und S. sp. aff. monticola (400-800 m ü. M.).StichwörterSimulium variegatum group, occurrence, Central Europe.
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Tarasco, Erika, Ralph Wendt, Anne Sophie von Krogh, et al. "Long-Term Renal Outcomes in Hereditary TTP Patients: Data from the International Hereditary TTP Registry." Blood 138, Supplement 1 (2021): 770. http://dx.doi.org/10.1182/blood-2021-146128.

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Abstract:
Abstract Introduction Hereditary thrombotic thrombocytopenic purpura (hTTP) is an ultra-rare thrombotic microangiopathy caused by autosomal recessively inherited severe ADAMTS13 deficiency. In respect to organ damage, we recently reported a heterogeneous clinical course with some patients having various degrees of organ damage while others are almost asymptomatic*. The long-term consequences of hTTP are still not fully known. Methods We analyzed the prevalence and development of renal disease in confirmed hTTP patients in the International Hereditary TTP Registry until July 2021. We studied the onset of kidney disease, the presence of additional co-morbidities and the possibility of a specific genotype-phenotype correlation. We classified different renal diseases of our hTTP patients, according to the ICD-10 code (version 2016) as described in Table 1. Results Thirty-five (21%) of 163 confirmed hTTP patients of the International TTP Registry with a mean age at enrolment of 38.2 years had kidney disease. 80% were Caucasian, 8.5% Asian and 11.5% indicated other ethnicities. According to the ICD-10 code classification, two patients had acute kidney disease (AKI, ICD code N17) not specified during acute TTP episodes. Among 18 patients with general CKD, we could identified three patients with chronic kidney disease (CKD, ICD code N18) stages 1-2; four with CKD stage 3, and four patient with CKD stage 5. In two patients, kidney disease was unspecified (ICD code N19). Five patients had diagnoses of certain specific renal diseases, such as acute glomerulonephritis (ICD code N00), unspecified nephritis syndrome (ICD code N05), recurrent and persistent hematuria (ICD code N02), and calculus of the kidney (ICD code N20) (Table 1). Seven patients developed end-stage renal disease requiring renal replacement therapy (ICD code Z99.2), which was temporarily needed in four additional patients (Z49.2). Two patients underwent kidney transplantation (ICD code Z94) (Table 1). The 163 hTTP patients experienced 625 acute disease episodes, of which 108 (17%) were associated with acute renal failure. 21/163 (13%) acute episodes were treated with hemodialysis. After experiencing several hTTP episodes with acute renal failure, 15 patients developed CKD at different stages. 26/35 (74%) hTTP patients with kidney disease presented also other co-morbidities: hypertension in 14 patients, 10 and 18 patients had suffered from transient ischemic attacks and/or strokes, and six patients had suffered from a myocardial infarction. We observed no apparent correlation between onset of CKD and presence of co-morbidities. Regular plasma prophylaxis was introduced in 26/35 hTTP patients with kidney disease; in the majority of them (64%) plasma treatment was started due to CKD or after CKD diagnosis. Of the 35 patients with renal disease, 15 were homozygous and 20 compound heterozygous ADAMTS13 mutation carriers. The most known ADAMTS13 mutation c.4143_4144dupA counts 33% of the whole hTTP patients in our database (54/163 patients). It was the most represented mutations in our cohort of hTTP patients with renal disease (60%, 21/35): 11 homozygous and 10 compound heterozygous carriers. Nevertheless, we did not observe a specific genotype-phenotype correlation. Conclusions Our analysis of the International Hereditary TTP Registry cohort (at present 163 patients) showed that the majority of patients had a diagnosis of hTTP before a diagnosis of kidney disease, especially CKD. We could not identify a correlation with the onset of additional co-morbidities or with the genotype; nevertheless we cannot exclude that it may be present. Considering that 43% (15/35) patients developed CKD after several acute episodes with acute renal failure, a closer and attentive care for those patients not yet developing CKD to avoid or delay the onset is highly recommended. Hence, to evaluate the contribution of acute hTTP episodes and of other co-morbidities to the development of kidney disease requires further in depth analyses. More frequent and long-term follow-up visits are needed to better understand the long-term outcome and development of kidney disease in hTTP patients. * Tarasco et al, Blood 2021 Figure 1 Figure 1. Disclosures Matsumoto: Sanofi: Consultancy; Takeda: Consultancy; Alexion Pharma: Consultancy; Asahi Kasei Pharma: Research Funding; Chugai Pharmaceutical: Research Funding; Alfesa Pharma: Patents & Royalties: ELISA for measuring ADAMTS13 activity. Lämmle: Takeda: Membership on an entity's Board of Directors or advisory committees; Ablynx: Membership on an entity's Board of Directors or advisory committees, Other: Travel Support, Speakers Bureau; Baxter: Other: Travel Support, Speakers Bureau; Alexion: Other: Travel Support, Speakers Bureau; Siemens: Other: Travel Support, Speakers Bureau; Bayer: Other: Travel Support, Speakers Bureau; Roche: Other: Travel Support, Speakers Bureau; Sanofi: Other: Travel Support, Speakers Bureau. Kremer Hovinga Strebel: Baxalta US Inc: Other: grant; Shire: Consultancy, Speakers Bureau; Ablynx: Consultancy, Speakers Bureau; Federal Office of Public Health: Consultancy; Insel Gruppe AG: Current Employment.
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Lohfink, Nicole. "The Outrun." merz | medien + erziehung 68, no. 3 (2024): 82–84. http://dx.doi.org/10.21240/merz/2024.3.22.

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Abstract:
„Ich bleibe nur kurz“, mit diesem Satz und Abwandlungen davon will Rona ihrer Umgebung und vor allem sich selbst versichern, dass alles normal ist und ein normales Leben in London auf sie wartet. Aber sie ist wieder zu Hause,im Norden Schottlands, in einsamer, ländlicher Gegend und im Grunde ist Rona sich über gar nichts mehr sicher. Vor allem nicht darüber, wer sie selbst eigentlich ist, wenn sie nüchtern bleibt. DER WEG ZU SICH SELBST Bei The Outrun handelt es sich um eine Adaption von Amy Liptons Buch mit dem gleichen Titel von 2016, in dem Lipton ihren eigenen Weg aus dem Alkoholismus beschreibt und verarbeitet. Alles beginnt mit einer jungen Frau, die frisch aus der Entzugsklinik in ihr elterliches Heimatdorf zurückkehrt, um dort Abstand von der Großstadt zu finden und sich neu zu definieren. Sie wirkt innerlich aufgewühlt und hin- und hergerissen. Durchsetzt von episodenhaften Erinnerungen und Ronas Stimme geht es mit Rona zusammen auf die Reise. Von der jungen Frau, die sich in der Hauptstadt des Landes ein Le-ben aufbaut, studiert, mit ihrem Freund zusammenzieht und auch gern mal Party feiert. Über den Griff zur Flasche als Ventil, bis die Kontrolle über das Leben und ihre Beziehungen ein Scheinbild wird und die Wahrnehmung zerbrechlich. Nach einem Schlüsselerlebnis begibt sich Rona schließlich auf Entzug.Und nun ist sie hier, auf den Orkney Islands, am äußersten Rand von Zivilisation, und ganz alleine mit sich selbst. Was wie schwere Kost klingt, ist in The Outrun eine anrührende Mischung; ein fein ausbalancierter Akt von stilistischen Mitteln, Erzählebenen und einer bewegenden Geschichte einer Frau aus dem hohen Norden Schottlands, der der Schwere auch eine Leichtigkeit entgegensetzt. Ronas Blick balanciert zwischen innerer und äußerer Wahrnehmung – das Publikum hat stets eine enge Verbindung zu ihrer Perspektive und das erzeugt ein ambivalentes Gefühl der Distanzierung und des Mitfühlens der Situationen, in denen Rona sich findet – ganz so, wie es Rona selbst zuweilen geht. Zum Beispiel, wenn sie sich inmitten einer feiernden Gruppe von Menschen distanziert und abgeschnitten fühlt, und kurz vor die Tür geht; und im nächsten Moment durch ein Gespräch mit einem Nachbarn aus dem Ort, der sich ihr öffnet, schlagartig wieder mit dem Hier und Jetzt verbunden ist. Ronas Innenwelt ist transparent, genauso wie ihre Suche nach einer Brücke. So wechselt sie zwischen Überforderung, dem Sog der Sucht, echten zwischenmenschlichen Begegnungen und Einsamkeit. Dabei wirkt das Bewegen in diesem Spannungsfeld der Kindheits-Erlebnisse und den Rückblicken in die Großstadt, sowie die Befreiung von elterlichen Vorstellungen wie ein zweites Coming-of-Age. Denn auch der Vater hat eine Geschichte von psychischer Instabilität, die letztendlich zur Trennung der Eltern geführt hatte, und die Mutter fand Trost im wieder entdeckten Glauben und im Kreis der Bibelfreunde, mit denen Rona nichts anfangen kann. NATUR ALS AKTIVES SPIEGELBILD Die ungestüme Natur der Orkney Islands spielt eine eigene Hauptrolle. Wie eine äußere Entsprechung toben Sturm und Wellen oder geben kleine Schätze in ruhiger Brandung preis. Dabei wirkt jede Geste Ronas, jedes Gespräch wie unter einem Brennglas. Ein langsamer Prozess entfaltet sich und die erzählerischen Mittel und der Heilungsprozess von Rona nähern sich immer weiter aneinander an. Ihre Gedanken bleiben nicht losgelöst aus dem Off gesprochen, sie verbinden sich wieder mit Ronas Situationen. Zum Beispiel besucht die Mutter sie auf der einsamen Insel, auf der Rona für eine Naturschutz-Organisation ein Praktikum absolviert. Hier zeigt Rona wieder Begeisterungsfähigkeit für die Meeresbiologie, und erzählt ihrer Mutter von dem, was sie fasziniert, und wie es sich verbindet, mit dem, was sie im Studium mal interessiert hatte.Was lange verdeckt war vom existentiellen Ringen mit der Sucht und deren Folgen, taucht langsam wieder auf. ALTE UND NEUE ERZÄHLFORMEN BEGEGNEN SICH Die leise und feine Leistung des Films ist die Verbindung von modernen, filmischen Mitteln mit der klassischen Katharsis der griechischen Tragödie. An deren Ende steht ein seltener, vielschichtiger und einfühlsamer Einblick in die Mechanismen von Sucht und der Befreiung daraus.So ist The Outrun ein ehrlicher Film, mit starker schauspielerischer Leistung, viel Feingefühl und poetischen Momenten, aber auch schonungsloser Augenblicke, der sich unter dieHaut schleicht. AUS DEM LEBEN GEGRIFFEN Umso beeindruckender ist auch die Tatsache, dass der Film tatsächlich inmitten der Familie und Freund*innen von Buchautorin Amy Lipton gedreht wurde. Sogar der Wohnwagen im Film, in dem Ronas Vater wohnt und beide Gespräche miteinander führen, ist der reale Wohnort von Amys Vater, in dem das Film-Team drehen durfte. So war Regisseurin Nora Fingscheidt auch die ganze Zeit mit ihr im Gespräch und nennt als eine der besonderen Herausforderungen bei der filmischen Realisierung die Verantwortung, der Geschichte gerecht zu werden – und die Verantwortung gegenüber dem noch lebenden Menschen, respektvoll mit dessen persönlichen Erfahrungen umzugehen, sowie dessen Umfeld zu berücksichtigen. ANTI-HELD*INNEN SEHEN Filmemacherin Nora Fingscheidt hat schon früher bewiesen, dass sie mit herausfordernden Themen umgehen kann. Sie schlug erstmals Wellen mit ihrem Langfilm-Debüt „Systemsprenger“, der 2019 auf der Berlinale Premiere feierte. Mittlerweile ist eine amerikanische Neuverfilmung von System Crasher in Arbeit, was durchaus als Kompliment gewertet werden kann. Für Fingscheidt war der große Erfolg von Systemsprenger ein Sprungbrett, das unter anderem die nächsten beiden großen Projekte zu ihr brachte. Die Netflix-Produktion The Unforgivable mit Sandra Bullock war eines davon. The Outrun ist nun ihr dritter Film und begann zuerst mit dem autobiografischen Buch, das ihr von Produzentin Sarah Brocklehurst zugeschickt wurde, während Fingscheidt noch in Los Angeles am Schnitt ihres zweiten Films arbeitete. Inmitten der Pandemie, auf einem anderen Kontinent, in eine Geschichte über Heilung an einem einsamen Ort am Rande von Europa einzutauchen, traf bei Fingscheidt ins Schwarze und sie übernahm die Regie. The Outrun feierte seine Premiere auf dem Sundance Film Festival im Januar 2024, bevor der Film im Februar dann auf der Berlinale erschien. THE OUTRUN Vereinigtes Königreich/ Deutschland 2024, 117 min. Regie: Nora Fingscheidt Drehbuch: Nora Fingscheidt, Amy Liptrot, Daisy Lewis Darstellende: Paapa Essiedu , Saoirse Ronan, Saskia Reeves, Stephen Dillane, Lauren Lyle
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Borogovac, Azra, Erika Tarasco, Johanna A. Kremer Hovinga Strebel, et al. "Prevalence of Stroke and Cognitive Impairment in Patients with Hereditary Thrombotic Thrombocytopenic Purpura." Blood 138, Supplement 1 (2021): 1008. http://dx.doi.org/10.1182/blood-2021-148714.

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Abstract:
Abstract Hereditary thrombotic thrombocytopenic purpura (HTTP) is a rare autosomal recessive disorder caused by biallelic mutations in the ADAMTS13 gene. From 3 large case series reported in 2019 (UK Registry, Blood 2019; 133(15):1644; International Registry, Haematologica 2019 104(10);2107-2115; Borogovac, et al. Blood Advances 2019; 3(23):2973-6), we know that the clinical presentation of HTTP can range from asymptomatic disease to significant morbidity and early mortality. Stroke is the most common and most severe morbidity reported in 25-31% of patients (pts) with HTTP. However, due to a short duration of follow-up (median age of last follow up of 24-26 years (yrs) old) in these 3 case series, the morbidities in older pts are unknown. We conducted a descriptive study with adult and pediatric pts within the US who have a diagnosis of HTTP by ADAMTS13 activity level of <10% and biallelic ADAMTS13 mutations and are enrolled in the International HTTP Registry. Previously reported studies have had limited long-term follow up. Our objective was to characterize the clinical features of the disease and its impact on patients over multiple decades. We determined the frequency and age of onset of stroke and other neurologic and neuropsychiatric symptoms. Each pt and/or their parents (if children) completed a 30-60 minute phone interview with the first author to learn about their daily lives, their medical history and their limitations or disabilities. The interviews used a semi-structured discussion guide tailored to their age group. Chi-square analysis or Fisher's exact test were performed to assess the difference in frequency of symptoms in pts with or without history of stroke. To assess the incidence rate of stroke depending on prophylaxis use, a rate ratio was performed using stokes as events and person-time yrs on or off prophylaxis as the denominator. A total of 26 pts (or their parents) were interviewed from April 2020 to July 2021. The median age was 37 with 24 adults (ages 19-63) and 2 children (ages 1, 12). Our sample was predominantly female (73%), white (88%), and with a college or higher education (75%). Stroke was reported in 16 pts (62%) with a median age for first stroke of 26 yrs (newborn-53 yrs). Residual symptoms were reported in 10 (63%) stroke pts. Six (23%) pts have been on stroke-related disability, beginning at a median age of 40 yrs (18-53 yrs). Twenty-four of 25 (96%) pts reported recurrent neuropsychiatric symptoms (the one infant was excluded, Table). The most common symptoms were recurrent headaches (22 pts), migraine with aura (14 pts), poor concentration (16 pts), and forgetfulness (11 pts). There was no difference in the frequency of these symptoms in pts with or without history of stroke except dysarthria was more common in pts with a history of stroke (Table). Twenty of 24 (83%) pts who have received plasma within their lives have had an allergic reaction, most commonly rash or itching in 70%, followed by shortness of breath or chest pain in 20%, and 2 pts (10%) had anaphylaxis. Two pts reported no allergic reaction to plasma. Sixteen pts (62%) are currently on prophylaxis. Prophylaxis was not shown to be protective of stroke with a calculated rate ratio of 0.76 (95% CI 0.26-2.18). A total of 4 pts had a stroke while on prophylaxis, of whom 2 had reported not missing any doses. The other 2 pts had missed a dose at the time of stroke or had been receiving prophylaxis at a prolonged interval of every 3 weeks, indicating inadequate administration. In conclusion, HTTP pts suffer from significant neurologic morbidity with an overall occurrence of stroke in 62%, more than twice the rate from prior reports. Our median age of follow-up (37 yrs) is older than in previous reports (24-26 yrs). Here, 56% of first strokes occurred at age 25 yrs or older. Importantly, the penetrance of stroke as a life event increases with age at follow-up and is 100% in pts over 50 yrs (Figure). Our observational study did not demonstrate that the use of prophylaxis significantly decreases the risk of stroke. Limitations include small sample size and non-randomized trial design. Neuropsychiatric symptoms occurred in 96% of pts independent of a history of stroke, possibly related to recurrent microvascular thrombosis. Future prophylaxis with recombinant ADAMTS13 (currently completing its phase 3 trial) will be make self-administration more convenient, and may be more effective than plasma. Figure 1 Figure 1. Disclosures Kremer Hovinga Strebel: Baxalta US Inc: Other: grant; Shire: Consultancy, Speakers Bureau; Ablynx: Consultancy, Speakers Bureau; Federal Office of Public Health: Consultancy; Insel Gruppe AG: Current Employment. Friedman: Bayer: Consultancy; Alexion: Speakers Bureau; Siemens: Consultancy; Genentech: Consultancy; Sanofi: Consultancy; Instrumentation Laboratories: Consultancy.
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Assing, Volker, and Paul Wunderle. "On the Alevonota species of the Western Palaearctic region (Coleoptera: Staphylinidae: Aleocharinae: Athetini)." Beiträge zur Entomologie = Contributions to Entomology 58, no. 1 (2008): 145–89. http://dx.doi.org/10.21248/contrib.entomol.58.1.145-189.

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Abstract:
Typen und weiteres Material von westpaläarktischen Arten der Gattung Alevonota Thomson, 1858 werden revidiert. 25 valide Arten werden unterschieden, zwei davon neu für die Wissenschaft: A. cretica sp. n. (Griechenland: Kreta) und die anophthalme A. hierroensis sp. n. (Kanarische Inseln: El Hierro). Liota Mulsant & Rey, 1874 wird als Untergattung mit der Typusart A. gracilenta (Erichson, 1839) revalidiert. Innerhalb der Untergattung Alevonota werden zwei Artengruppen unterschieden, die A. rufotestacea-Gruppe (9 Arten) and die A. kiesenwetteri-Gruppe (4 Arten); die phylogenetischen Beziehungen der meisten kanarischen Arten wurden bisher nicht untersucht. 12 Arten werden beschrieben bzw. redeskribiert und abgebildet. Alevonota elegantula (Brisout de Barneville, 1863) und A. ocaloides (Brisout de Barneville, 1863) werden revalidiert. Die folgenden Synonymisierungen werden vorgenommen: A. kiesenwetteri (Kraatz, 1856) = A. krausei (Sainte-Claire Deville, 1914), syn. n.; A. rufotestacea (Kraatz, 1856) = A. aurantiaca (Fauvel, 1895), syn. n. Für Homalota rufotestacea Kraatz, H. kiesenwetteri Kraatz, H. splendens Kraatz, 1856, Aleuonota aurantiaca Fauvel und Homalota mirabilis Eppelsheim, 1884 werden Lectotypen designiert. Für die revidierten Arten werden ökologische und zoogeographische Daten zusammen gestellt. Die Verbreitungsgebiete von neun Arten werden anhand von Karten illustriert. Für die westpaläarktischen Vertreter der Gattung werden eine Bestimmungstabelle und ein Katalog erstellt. Zwei Arten werden aus der Gattung ausgeschlossen: Tropimenelytron mirabilis (Eppelsheim, 1884), comb. n. und „Alevonota“ punctipennis (Eppelsheim, 1893).StichwörterColeoptera, Staphylinidae, Athetini, Alevonota, Tropimenelytron, Western Palaearctic region, taxonomy, new species, revalidation, new synonymies, new combinations, lectotype designations, key to species, catalogue, zoogeography, distributions, ecology, wing dimorphism.Nomenklatorische Handlungenaurantiaca Fauvel, 1895 (Aleuonota), Lectotype; syn. n. of Alevonota (Alevonota) rufotestacea (Kraatz, 1856)krausei Sainte-Claire Deville, 1914 (Aleuonota), syn. n. of Alevonota (Alevonota) kiesenwetteri (Kraatz, 1856)cretica Assing & Wunderle, 2008 (Alevonota (Alevonota)), spec. n.elegantula (Brisout de Barneville, 1863) (Alevonota (Alevonota)), stat. rev. now a valid specieshierroensis Assing & Wunderle, 2008 (Alevonota (Alevonota)), spec. n.kiesenwetteri (Kraatz, 1856) (Alevonota (Alevonota)), Lectotype described as Homalota kiesenwetteriocaloides (Brisout de Barneville, 1863) (Alevonota (Alevonota)), stat. rev. now a valid speciesrufotestacea (Kraatz, 1856) (Alevonota (Alevonota)), Lectotype described as Homalota rufotestaceavitalei (Bernhauer, 1932) (Alevonota (Alevonota)), Lectotype described as Aleuonota vitaleisplendens Kraatz, 1856 (Homalota), Lectotype now a synonym of Alevonota (Liota) gracilenta (Erichson, 1839)Liota Mulsant & Rey, 1874 (Staphylinidae), stat. rev. now a subgenus of Alevonota Thomson, 1858mirabilis (Eppelsheim, 1884) (Tropimenelytron), Lectotype; comb. n. hitherto Homalota (Aleuonota) mirabilis
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Safi, Mirna. "Patterns of immigrant intermarriage in France: Intergenerational marital assimilation?" Journal of Family Research 22, no. 1 (2010): 89–108. http://dx.doi.org/10.20377/jfr-292.

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Abstract:
This article provides insight into immigrant intermarriage in France. It describes trends of immigrant marital behaviour between 1976 and 2000, compares intermarriage rates amongst different immigrant groups and pays particular attention to changes in marital behaviour across immigrant generations. The statistical analyses take into account individual factors and contextual effects such as the sex-ratios and sizes of the groups in question. Based on data from the Échantillon démographique permanent (Permanent Demographic Sample, EDP) of the Institut National de la Statistique et des Études Économiques (INSEE), findings point to a stable trend of marital behaviour among immigrant men and women over time, sharp differences in intermarriage rates among groups, and a significant change in the marital behaviour of secondgeneration immigrants, who intermarry much more often than their parents regardless of their origin.
 Zusammenfassung
 Dieser Beitrag gibt Einblick in interethnische Eheschließungen in Frankreich. Es werden Trends des Heiratsverhaltens von Immigrant(inn)en in den Jahren 1976 und 2000 in Frankreich beschrieben, interethnische Eheschließungsraten bei verschiedenen Immigrantengruppen miteinander verglichen, wobei ein besonderes Augenmerk auf Veränderungen im Heiratsverhalten über die Einwanderergenerationen hinweg gerichtet wird. Bei den statistischen Analysen werden sowohl individuelle Faktoren als auch Kontexteffekte, wie z.B. das Geschlechterverhältnis und die Gruppengröße der betreffenden Gruppen, einbezogen. Auf Basis der Daten des Échantillon démographique permanent (demographische Dauerstichprobe) des Institut National de la Statistique et des Études Économiques (INSEE) deuten die Ergebnisse darauf hin, dass es einen über die Zeit stabilen Trend beim Heiratsverhalten von Männern und Frauen mit Migrationshintergrund, sehr deutliche Unterschiede in den interethnischen Eheschließungsraten zwischen den Einwanderergruppen sowie signifikante Veränderungen im Heiratsverhalten der zweiten Generation der Einwanderer gibt. Letztere gehen – unabhängig von ihrer Herkunft – sehr viel häufiger interethnische Ehen als noch ihre Eltern ein.
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Stüben, Peter E., André Schütte, Heriberto López, and Jonas J. Astrin. "Molecular and morphological systematics of soil-inhabiting Cryptorhynchinae of the genus Acallorneuma and the tribe Torneumatini (Coleoptera: Curculionidae), with description of two new species." Beiträge zur Entomologie = Contributions to Entomology 66, no. 2 (2016): 169–99. http://dx.doi.org/10.21248/contrib.entomol.66.2.169-199.

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Abstract:
Ausgehend von ökologischen (idealtypischen) Einordnungen der flugunfähigen, westpaläarktischen Cryptorhynchinae werden molekulare und morphologische Ergebnisse zur monophyletischen Rüsselkäfer-Gattung Acallorneuma Mainardi, 1906 und zu den subterrestrisch lebenden Arten des Tribus Torneumatini Bedel, 1884 vorgestellt. Ein Katalog und ein Bilderschlüssel zu den 8 validen Arten der Acallorneuma leitet eine Diskussion über die begrenzten Möglichkeiten einer rein morphologischen Analyse der uniformen Arten des Genus Acallorneuma ein. In einem weiteren Schritt wird die morphologische Systematik mit der molekularen Rekonstruktion der Verwandtschaftsverhältnisse anhand einer Region des mitochondrialen CO1 Gens verglichen. Im zweiten Teil der Arbeit wenden wir uns den gegenwärtig 71 bekannten, blinden, flügellosen und weitgehend kryptischen, tief im Erdreich lebenden Arten der Torneumatini zu. Die molekulare Analyse zeigt zwischen den Arten erhebliche p-Distanzen, macht aber auch deutlich, dass die Rekonstruktion der Verwandtschaftsverhältnisse ganz entscheidend von der Anzahl der Arten und Proben abhängig ist. Dennoch wurden einige taxonomische Änderungen vorgenommen: Torneuma s. str. mit der Typusart Torneuma caecum Wollaston, 1860 gibt es nur auf dem Madeira Archipel! Die Arten des Subgenus Paratyphloporus Solari, 1937 stat. nov. – und zwar nur die von den Kanarischen Inseln – gehören in das Subgenus Paratorneuma Roudier, 1956 stat. nov. Für alle anderen Arten aus dem mediterranen Gebiet und den östlichen kanarischen Inseln ist eine endgültige Klassifikation zur Zeit noch nicht möglich (incertae sedis), auch wenn erste Gruppen - eingeteilt vor allem nach der Innensackstruktur des Aedoeagus - hier bereits vorgestellt werden (siehe Anhang 2). Torneuma deplanatum deplanatum (Hampe, 1864) ist die Typusart des Subgenus Typhloporus und schließt einige, aber eben nicht alle mediterranen Arten mit einem konstant tiefen Rüsselkanal ein, der – das zeigen unsere vergleichenden Studien – offensichtlich mehrere Male in der Evolution ausgebildet wurde. Zwei neue Arten werden abschließenden beschrieben: Torneuma (s. str.) isambertoi Stüben spec. nov. von Madeira and Torneuma (s.l.) cadizensis Stüben spec. nov. aus dem Süden Spaniens. Für beide Arten werden Schlüssel mit den nächst verwandten Arten präsentiert.StichwörterAcallorneuma, Torneumatini, Torneuma, Bayesian analysis, Integrative Taxonomy, morphology, CO1, new species, taxonomic changes, Western Palaearctic, Spain, Portugal, Canary Islands, Madeira.Nomenklatorische Handlungenisambertoi Stüben, 2016 (Torneuma (s. str.)), spec. nov.cadizensis Stüben, 2016 (Torneuma (s.l.)), spec. nov.
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Rodrigues, Bárbara Mônica Alcântara Gratão, Bianca Gonçalves da Silva, Julyany Guimarães Menezes, et al. "GENTE ANÁPOLIS - UMA EXPERIÊNCIA DE GRUPO DE ESTUDO NA REDE MUNICIPAL DE EDUCAÇÃO DE ANÁPOLIS." October 8, 2012. https://doi.org/10.5281/zenodo.5270663.

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Abstract:
O presente estudo aborda o papel das tecnologias da infomação e comunicação na educação atual. Diante disto, a escola necessita de mudanças para formar alunos capazes de atuarem na sociedade. O Grupo de Estudos Novas Tecnologias e Educação (GENTE) surge então, como uma proposta para a divulgação das TIC no ambiente escolar. Com isso, pretende-se divulgar a trajetória do grupo de estudos, suas leituras, participação em eventos e produções, demonstrando quais temáticas estão sendo exploradas e quais necessitam de maior atenção para a inserção das inovações na educação. O instrumento de pesquisa constitui-se de revisão bibliográfica e relato das experiências vivenciadas pelas integrantes do GENTE contextualizando as tecnologias na educação inseridas na rede municipal em Anápolis.
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Gähwiler, Gabriel. "Dem Fremden begegnen." kids+media : Zeitschrift für Kinder- und Jugendmedienforschung 10, no. 1 (2020). http://dx.doi.org/10.54717/kidsmedia.10.1.2020.3.

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Abstract:
In den literarischen Werken des deutschen Schriftstellers Michael Ende (1929–1995) ergänzen sich die äussere Welt und die kunstvolle, geistige Welt durch Verschränkung und vervollständigen sich auf diese Weise zu einer Einheit. Losgelöst von Konventionen und Stereotypen werden starre Strukturen und Grenzen überwunden und lassen die Realität und die Phantasie als Wechselspiel erscheinen. Auf dieser Grundlage ist der im Jahre 1960 erschienene Roman Jim Knopf und Lukas der Lokomotivführer entstanden. Das zum Kinderbuchklassiker avancierte Werk handelt vom Jungen Jim und seinem erwachsenen Freund und Mentor Lukas, die ihre begrenzte, idyllische, dem kindlichen Spiel nachempfundene Lebenswelt auf der kleinen Insel Lummerland zusammen mit der Lokomotive Emma verlassen, um eine neue Heimat zu finden. Auf der abenteuerlichen, phantastischen Reise ins Unbekannte und Ungewisse lernen die beiden Protagonisten eine neue Welt ausserhalb der vertrauten, geregelten Ordnung und der reibungslos funktionierenden Ereignisabläufe kennen. Ende schildert die wundersamen, spannenden Begebenheiten in einer kindlichen Märchen- und Phantasiewelt mit spielerisch-humorvollem Einfallsreichtum und Wortwitz. Die temporeiche, tiefsinnige und stellenweise auch sozialkritische Geschichte lässt für die Entwicklung persönlicher schöpferischer Kräfte viel Spielraum zu. Die kulturelle Fremderfahrung aus der Erlebnisperspektive und Weltsicht sowohl eines Kindes als auch eines Erwachsenen ist in der Handlung von zentraler Bedeutung. Aus diesem Grunde wird der Fokus auf die Fragestellung gelegt, wie Jim und Lukas das Andere, Fremde rezipieren. Mit welcher Einstellung und Haltung gehen die beiden Reisenden mit den für sie ungewohnten Sitten und Gepflogenheiten einer ihnen fremden fernöstlichen Kultur um und wie reagieren sie auf die Begegnung mit fremdartigen sozialen Aussenseiterfiguren? Es zeigt sich, dass im Laufe eines Lern- und Entwicklungsprozesses Annäherungen an eine fremde Kultur und an verstossene Kreaturen durchaus möglich sind. Dabei gelingt es insbesondere dem Kind, seine vorurteilsreiche, konfrontative Sichtweise zu ändern und sich eine individualisierte Sichtweise anzueignen. Damit sensibilisiert die Geschichte für ein friedliches Zusammenleben der Menschen verschiedener Kulturzugehörigkeit, das auf interkultureller Kommunikation und gegenseitiger Wertschätzung basiert. Jim Knopf und Lukas der Lokomotivführer ist ein Beitrag zur damals so genannten Völkerverständigung im Sinne einer besseren Zukunft. Die Geschichte entspricht dem Wunsch der Kinderliteraturszene in der unmittelbaren Nachkriegszeit, durch Kinderbücher zur Erziehung zu Weltoffenheit und Toleranz beizutragen und dadurch ein hoffnungsvolles Weltbild zu vermitteln.
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Miguel, Bernardino dos Santos, Viaro Osleny, Arruda Vasconcellos Silvio, and Regina Pinheiro Sônia. "CARACTERIZAÇÃO DE GRUPOS SOCIAIS HOMOGÊNEOS ASSOCIADA À ANÁLISE DE CORRESPONDÊNCIA COMO FERRAMENTAS PARA DIRECIONAMENTOS E AVALIAÇÃO DE TRABALHOS EM EDUCAÇÃO AMBIENTAL." CARACTERIZAÇÃO DE GRUPOS SOCIAIS HOMOGÊNEOS ASSOCIADA À ANÁLISE DE CORRESPONDÊNCIA COMO FERRAMENTAS PARA DIRECIONAMENTOS E AVALIAÇÃO DE TRABALHOS EM EDUCAÇÃO AMBIENTAL, September 24, 2023. https://doi.org/10.5281/zenodo.8374341.

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Abstract:
O projeto educativo Para Viver de Bem com os Bichos – PVBB tem sido aplicado junto a instituições de ensino da Cidade de São Paulo - SP, Brasil e consta de dois módulos: Posse Responsável e Fauna Sinantrópica. O presente estudo foi delineado para analisar a possibilidade de utilização da metodologia de caracterização de grupos sociais homogêneos (GSH) dos participantes multiplicadores participantes dos dois módulos, professores de uma unidade de ensino e a família das crianças, alunas desta unidade de ensino em 2009 na cidade de São Paulo – SP, Brasil. Em paralelo, os responsáveis pelas famílias responderam a um questionário de questões abertas versando sobre temas relacionados à fauna sinantrópica e riscos à saúde para verificar o conhecimento obtido pelas famílias das crianças envolvidas no processo educativo. As respostas destas famílias foram submetidas à análise de conteúdos e a análise de correspondência (ANACOR). Foram utilizados questionários de autopreenchimento, com questões abertas para a análise de conteúdos. Questões semi-abertas foram utilizadas para caracterizar os grupos sociais homogêneos. A análise de correspondência foi utilizada para estabelecer relações entre respostas e grupos sociais homogêneos. A utilização da agregação das famílias dos sujeitos, em grupos sociais homogêneos, permitiu avaliar a inserção social dos mesmos e tendências de associações diferenciadas entre os GSH e as respostas citadas pelos responsáveis.
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Miguel, Bernardino dos Santos, Viaro Osleny, Arruda Vasconcellos Silvio, and Regina Pinheiro Sônia. "CARACTERIZAÇÃO DE GRUPOS SOCIAIS HOMOGÊNEOS ASSOCIADA À ANÁLISE DE CORRESPONDÊNCIA COMO FERRAMENTAS PARA DIRECIONAMENTOS E AVALIAÇÃO DE TRABALHOS EM EDUCAÇÃO AMBIENTAL." CARACTERIZAÇÃO DE GRUPOS SOCIAIS HOMOGÊNEOS ASSOCIADA À ANÁLISE DE CORRESPONDÊNCIA COMO FERRAMENTAS PARA DIRECIONAMENTOS E AVALIAÇÃO DE TRABALHOS EM EDUCAÇÃO AMBIENTAL, March 21, 2024. https://doi.org/10.5281/zenodo.10849215.

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Abstract:
<strong>O projeto educativo Para Viver de Bem com os Bichos &ndash; PVBB tem sido aplicado junto a institui&ccedil;&otilde;es de ensino da Cidade de S&atilde;o Paulo - SP, Brasil e consta de dois m&oacute;dulos: Posse Respons&aacute;vel e Fauna Sinantr&oacute;pica. O presente estudo foi delineado para analisar a possibilidade de utiliza&ccedil;&atilde;o da metodologia de caracteriza&ccedil;&atilde;o de grupos sociais homog&ecirc;neos (GSH) dos participantes multiplicadores participantes dos dois m&oacute;dulos, professores de uma unidade de ensino e a fam&iacute;lia das crian&ccedil;as, alunas desta unidade de ensino em 2009 na cidade de S&atilde;o Paulo &ndash; SP, Brasil. Em paralelo, os respons&aacute;veis pelas fam&iacute;lias responderam a um question&aacute;rio de quest&otilde;es abertas versando sobre temas relacionados &agrave; fauna sinantr&oacute;pica e riscos &agrave; sa&uacute;de para verificar o conhecimento obtido pelas fam&iacute;lias das crian&ccedil;as envolvidas no processo educativo. As respostas destas fam&iacute;lias foram submetidas &agrave; an&aacute;lise de conte&uacute;dos e a an&aacute;lise de correspond&ecirc;ncia (ANACOR). Foram utilizados question&aacute;rios de auto-preenchimento, com quest&otilde;es abertas para a an&aacute;lise de conte&uacute;dos. Quest&otilde;es semi-abertas foram utilizadas para caracterizar os grupos sociais homog&ecirc;neos. A an&aacute;lise de correspond&ecirc;ncia foi utilizada para estabelecer rela&ccedil;&otilde;es entre respostas e grupos sociais homog&ecirc;neos. A utiliza&ccedil;&atilde;o da agrega&ccedil;&atilde;o das fam&iacute;lias dos sujeitos, em grupos sociais homog&ecirc;neos, permitiu avaliar a inser&ccedil;&atilde;o social dos mesmos e tend&ecirc;ncias de associa&ccedil;&otilde;es diferenciadas entre os GSH e as respostas citadas pelos respons&aacute;veis.</strong>
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Weerth, Carsten. "Brexit in: Gabler Wirtschaftslexikon Online (5.2018)." May 28, 2018. https://doi.org/10.5281/zenodo.1255318.

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Abstract:
<strong>Brexit</strong> Kunstwort, das aus Britain und Exit gebildet wird und f&uuml;r den Austritt des Vereinigten K&ouml;nigreichs (United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland, Abk. UK) aus der Europ&auml;ischen Union steht. Beim Brexit-Referendum vom 23.6.2016 stimmten 51,9 % f&uuml;r einen Austritt aus der EU, 48,1 % stimmten f&uuml;r den Verbleib in der EU. Die Abstimmungsergebnisse unterschieden sich landesweit stark: Schottland und Nordirland sowie der Gro&szlig;raum London stimmen f&uuml;r einen Verbleib in der EU. Premier&shy;minister James Cameron tritt in der Folge zur&uuml;ck, Theresa May wird neue Premierministerin des UK. Die Spitzen der EU (Pr&auml;sident des Europ&auml;ischen Rates Tusk, Kommissionspr&auml;sident Juncker und der damalige Pr&auml;sident des EU-Parlaments Schulz sowie der seinerzeit amtierende Ratspr&auml;sident, der niederl&auml;ndische Premierminister Rutte) forderten einen sofortigen Antrag auf Austritt des UK nach Artikel 50 EUV. Die Aktivierung des EU-Austrittsmechanismus mit der darin enthaltenen Frist von maximal zwei Jahren f&uuml;r die Austrittsverhandlungen ist erst mit der Antragstellung des UK aktiviert worden, die am 29.3.2017 erfolgt ist (der EU-Austritt wird damit voraussichtlich mit Ablauf des 29.3.2019 vollzogen - eine Verl&auml;ngerung der Verhandlungsfrist gilt als unwahrscheinlich). Die Erste Ministerin Schottlands Nicola Sturgeon (Schottische Nationalpartei) besteht im Namen des schottischen Parlaments auf ein erneutes Referendum Schottlands &uuml;ber eine Unabh&auml;ngigkeit &ndash; Schottland hatte mit &uuml;ber 60 % f&uuml;r einen Verbleib in der EU gestimmt und sich vorbehalten bei &bdquo;wesentlichen Ver&auml;nderungen im Vereinigten K&ouml;nigreich&ldquo; ein erneutes Unabh&auml;ngigkeits-Referendum durchf&uuml;hren zu wollen. Am Vorabend des Brexit-Antrags hat das schottische Parlament Sturgeon mit Verhandlungen &uuml;ber ein zweites Unabh&auml;ngigkeitsreferendum beauftragt. Die britische Premierministerin May hat zuvor einem zweiten Referendum eine Absage erteilt. In Nordirland w&uuml;rde eine neue EU-Au&szlig;engrenze zwischen der Republik Irland und Nordirland entstehen - die Brexit-Entscheidung hat zu einem Ansturm der Nordiren auf die doppelte irische Staatsb&uuml;rgerschaft gef&uuml;hrt (2016 beantragten knapp 65.000 britische B&uuml;rger die irische - doppelte - Staatsb&uuml;rgerschaft; in der Folge des Brexit-Votums stieg die Zahl der Antr&auml;ge um 40 %). Spanien hat in der Folge des Brexit-Referendums die Gebietsanspr&uuml;che auf Gibraltar erneuert (wo auch eine neue EU-Au&szlig;engrenze entstehen k&ouml;nnte) und Gibraltar will f&uuml;r einen Verbleib in der EU verhandeln. Politische Sch&auml;den f&uuml;r die EU (ggf. weitere Schw&auml;chung der EU und Forderungen von Nationalisten in anderen Mitgliedstaaten nach weiteren Austrittsreferenden bis hin zum Zerfall der EU) werden bef&uuml;rchtet &ndash; die politische Lage ist angespannt und un&uuml;bersichtlich, die Auswirkungen des Brexit sind noch nicht absehbar und vollst&auml;ndig verst&auml;ndlich. Mit der f&ouml;rmlichen Antragstellung nach Artikel 50 EUV wird der Fahrplan der Austrittsverhandlungen absehbarer. Die f&ouml;rmlichen Brexit-Austrittsverhandlungen wurden am 19.6.2017 aufgenommen. Bis Ende Oktober 2018 m&uuml;ssen die Verhandlungen abgeschlossen sein. Danach erfolgt der Austritt am 30.3.2019 mit einem erfolgreichen Verhandlungsergebnis, mit einem Teilergebnis oder ohne Verhandlungsergebnis. Ausf&uuml;hrliche Definition Inhaltsverzeichnis Allgemeines Referendum Politische Folgen Wirtschaftliche Folgen Brexit-Wirtschaftsprognosen Austrittsverhandlungen Auswirkungen auf die EU Auswirkungen auf die derzeitige Zollunion K&uuml;nftige Handelsbeziehungen zwischen dem UK und der EU &nbsp; Allgemeines Kunstwort, das aus Britain und Exit gebildet wird und f&uuml;r den Austritt des Vereinigten K&ouml;nigreichs Gro&szlig;britannien und Nordirland (United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland, Abk. UK) aus der Europ&auml;ischen Union (EU) steht. Referendum Beim Brexit-Referendum vom 23.6.2016 stimmten 51,9 % der Briten f&uuml;r einen Austritt aus der EU, 48,1 % stimmen f&uuml;r den Verbleib in der EU. Die Abstimmungsergebnisse unterschieden sich landesweit stark: Schottland und Nordirland sowie der Gro&szlig;raum London stimmen f&uuml;r einen Verbleib in der EU. Politische Folgen Premier&shy;minister James Cameron trat in der Folge zur&uuml;ck, Theresa May wurde neue Premierministerin des UK. Die Spitzen der EU (Pr&auml;sident des Europ&auml;ischen Rates Tusk, Kommissionspr&auml;sident Juncker und der damalige Pr&auml;sident des EU-Parlaments Schulz sowie der seinerzeit amtierende Ratspr&auml;sident, der niederl&auml;ndische Premierminister Rutte) forderten einen sofortigen Antrag auf Austritt des UK nach Artikel 50 EUV. Der EU-Austrittsmechanismus mit der darin enthaltenen Frist von maximal zwei Jahren f&uuml;r die Austrittsverhandlungen ist erst mit der Antragstellung des UK aktiviert worden, die am 29.3.2017 erfolgt ist (der EU-Austritt wird damit voraussichtlich mit Ablauf des 29.3.2019 vollzogen). Die Erste Ministerin Schottlands Nicola Sturgeon (Schottische Nationalpartei) bestand im Namen des schottischen Parlaments auf ein erneutes Referendum Schottlands &uuml;ber eine Unabh&auml;ngigkeit &ndash; Schottland hatte mit &uuml;ber 60 % f&uuml;r einen Verbleib in der EU gestimmt und sich vorbehalten bei &bdquo;wesentlichen Ver&auml;nderungen im Vereinigten K&ouml;nigreich&ldquo; ein erneutes Unabh&auml;ngigkeits-Referendum durchf&uuml;hren zu wollen. Am Vorabend des Brexit-Antrags hatte das schottische Parlament Sturgeon mit Verhandlungen &uuml;ber ein zweites Unabh&auml;ngigkeitsreferendum beauftragt. Die britische Premierministerin May hatte zuvor einem zweiten Referendum eine Absage erteilt. Am 27.6.2017 gab Sturgeon bekannt, die Ergebnisse der Brexit-Verhandlungen abzuwarten und erst im Herbst 2018 &uuml;ber ein erneutes Unabh&auml;ngigkeitsreferendum abstimmen zu lassen - abh&auml;ngig von den Inhalten und Ergebnissen der Verhandlungen. In Nordirland w&uuml;rde eine neue EU-Au&szlig;engrenze zwischen der Republik Irland und Nordirland entstehen - die Brexit-Entscheidung hat zu einem Ansturm der Nordiren auf die doppelte irische Staatsb&uuml;rgerschaft gef&uuml;hrt (2016 beantragten knapp 65.000 britische B&uuml;rger die irische - doppelte - Staatsb&uuml;rgerschaft; in der Folge des Brexit-Votums stieg die Zahl der Antr&auml;ge um 40 %). Auch in Nordirland hatte die Mehrheit von 55,8 % f&uuml;r den Verbleib des UK in der EU gestimmt (und die Fortsetzung des Friedensprozesses in Irland/Nordirland). Politische Beobachter sehen die Einheit des UK durch den Brexit gef&auml;hrdet. Ein Zerfall des UK und eine Abspaltung von Schottland, sogar von Nordirland, wird f&uuml;r m&ouml;glich gehalten (Separatismus in der EU). Spanien hat in der Folge des Brexit-Referendums die Gebietsanspr&uuml;che auf Gibraltar erneuert (wo auch eine neue EU-Au&szlig;engrenze entstehen k&ouml;nnte) und Gibraltar will f&uuml;r einen Verbleib in der EU verhandeln. Politische Sch&auml;den f&uuml;r die EU (ggf. weitere Schw&auml;chung der EU und Forderungen von Nationalisten in anderen Mitgliedstaaten nach weiteren Austrittsreferenden bis hin zum Zerfall der EU) werden bef&uuml;rchtet &ndash; die politische Lage ist angespannt und un&uuml;bersichtlich, die Auswirkungen des Brexit sind noch nicht absehbar und vollst&auml;ndig verst&auml;ndlich. Mit der f&ouml;rmlichen Antragstellung nach Artikel 50 EUV wird der Fahrplan der Austrittsverhandlungen absehbarer. Innerhalb von 2 Jahren m&uuml;ssen die Verhandlungen abgeschlossen sein. Danach erfolgt der Austritt, es sei denn beide Verhandlungsparteien einigen sich &uuml;ber Verl&auml;ngerungen der Verhandlungen und einen sp&auml;teren Austrittszeitpunkt. Am 21.4.2017 k&uuml;ndigte Premierministerin Theresa May vorgezogene Neuwahlen an, um sich f&uuml;r den Brexit eine starke Verhandlungsposition zu verschaffen - die knappe absolute Mehrheit der Conservative Party von zehn Stimmen im Parlament sollte f&uuml;r eine bessere Verhandlungsposition deutlich ausgebaut werden. Im UK-Wahlkampf hat sich die Partei der Liberal Democrats f&uuml;r einen Verbleib in der EU ausgesprochen. Die Conservative Party strebt zur Not auch einen harten Brexit an, die Labour Party wirbt f&uuml;r einen weichen, verhandelten Brexit. Die Neuwahl am 8.6.2017 ergab den Verlust der absoluten Mehrheit f&uuml;r die Conservative Party und ein sog. &quot;hung parliament&quot;, eine Situation ohne absolute Mehrheit f&uuml;r eine der beiden gro&szlig;en Parteien. Die Liberal Democrats waren im Wahlkampf mit einer Strategie gegen den Brexit (f&uuml;r den Verbleib in der EU angetreten). Die europaskeptische Partei UKIP hat keinen Sitz im Parlament erhalten. Die Conservative Party ist f&uuml;r die Bildung einer Minderheitsregierung auf die Stimmen der radikalen nordirischen Partei DUP (Democratic Unionist Party) angewiesen, mit der eine Duldung der Minderheitsregierung vereinbart worden ist (im Gegenzug erh&auml;lt der Landesteil Nordirland zus&auml;tzliche Finanzzuwendungen in H&ouml;he von 1,5 Mrd. Pfund). Politische Beobachter erwarteten eine Abkehr von harten Austrittsverhandlungen hin zu einer weicheren Austrittsstrategie. Am 21.6.2017 hat Queen Elizabeth II in der sog. Queen&#39;s Speech das Regierungsprogramm der Minderheitsregierung verlesen (pikanterweise mit einem blauen Hut mit gelben Sternen, welcher der Flagge der EU nachempfunden war), das sich schwerpunktm&auml;&szlig;ig mit dem Brexit und der inneren Sicherheit befasste - der Kurs f&uuml;r einen harten Brexit wird darin zun&auml;chst weiter verfolgt. Im Februar 2018 hat sich in London auf Grund der Ver&auml;gerung der Brexit-Gegner mit der Haltung und Performance der traditionellen politischen Parteien eine neue Pro-EU-Bewegung gegr&uuml;ndet, die sich &quot;Renew&quot; nennt und der franz&ouml;sischen &quot;En Marche&quot;-Bewegung nachempfunden sein soll. Wirtschaftliche Folgen Wirtschaftliche Auswirkungen sind seit dem Bekanntwerden des Brexit-Votums erkennbar (zun&auml;chst Wechselkursschwankungen, seitdem, fallender Kurs des Pfundes, ver&auml;nderte Investitions&shy;entscheidungen, Verlagerung von Firmensitzen). Mit dem UK werden die zweitgr&ouml;&szlig;te Volkswirtschaft und der zweitgr&ouml;&szlig;te Netto-Zahler die EU verlassen. Dabei ist das UK f&uuml;r die EU und die EU f&uuml;r das UK jeweils ein sehr wichtiger Handelspartner, wobei es deutliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten gibt (so sind Deutschland, Irland im Handel und Luxemburg bei Dienstleistungen besonders eng mit dem UK verkn&uuml;pft). Kurzfristig verlor das Pfund gegen&uuml;ber dem Euro an Wert und erreichte den niedrigsten Stand seit 1985. Auch an den Aktienm&auml;rkten waren weltweit Kursverluste zu verzeichnen, die jedoch wieder aufgeholt worden sind. Im Jahr 2016 sanken die deutschen Exporte in das UK um 3,5 %. Seit dem Brexit-Votum hat der Kurswert des Pfundes nachhaltig nachgegeben. Nach dem Antrag auf Austritt aus der EU (der mit Artikel 50 EUV erst durch den Vertrag von Lissabon in den EUV eingef&uuml;hrt worden ist), ist die zweij&auml;hrige Frist f&uuml;r Verhandlungen &uuml;ber den Austritt in Kraft getreten. Die Wirtschaft wird in dieser Zeit (und ggf. weit dar&uuml;ber hinaus) mit der Unsicherheit leben m&uuml;ssen, dass genaue Inhalte des Austritts unklar sind (bzw. &Uuml;bergangsregelungen bis zur endg&uuml;ltigen Umsetzung des vollst&auml;ndigen Brexit gelten). Aber auch nach Ende der Austrittsverhandlungen kann es bei deren Scheitern zu einem harten, ungeregelten Brexit kommen. Viele Unternehmen verzichten daher auf neue Investitionen im UK und ziehen Personal und Investitionsg&uuml;ter ab. Ein Austritt wird vollst&auml;ndig sein m&uuml;ssen - ein Austritt nur aus der Personenfreiz&uuml;gigkeit/Niederlassungsfreiheit und eine Beibehaltung des Binnenmarktes, der Warenverkehrsfreiheit und des freien Kapitalverkehrs wird es nicht geben (Kanzlerin Merkel: &quot;Kein Rosinenpicken&quot;). Aus dem UK ist die Haltung bekannt, dass das Brexit-Votum unumkehrbar ist und umgesetzt werden muss (Premierministerin May: &quot;No exit from Brexit&quot;) - diese Haltung wurde im Januar 2018 erneut von Theresa May bekr&auml;ftigt. Brexit-Wirtschaftsprognosen Bereits vor dem Brexit-Referendum lagen der britischen Regierung nachteilige Wirtschaftsprognosen vor, welche den B&uuml;rgern verschwiegen wurden: eine 201-seitige &ouml;konomische Studie kam zum Schluss, dass jedem Haushalt im UK durch den Brexit ein 3-10 prozentiger Einkommensverlust drohe. Verschiedene wirtschaftliche Prognosen sind nach dem Brexit-Referendum zu den Brexit-Folgen ver&ouml;ffentlicht worden die sich - wie so oft - teilweise widersprechen. In der Mehrheit sind die Prognosen jedoch negativ: bis Ende 2019 k&ouml;nnten im UK rund 950.000 Arbeitspl&auml;tze vernichtet werden, Kosten des Brexit k&ouml;nnten sich f&uuml;r das UK bis zu 100 Milliarden Pfund (knapp 130 Milliarden Euro) belaufen, Wohlstandsverluste k&ouml;nnten f&uuml;r das UK langfristig sogar bis zu 300 Milliarden Euro erreichen, die OECD prognostiziert je nach Szenario statistisch f&uuml;r jeden britischen Haushalt Einbu&szlig;en zwischen 1.500 und 5.000 Pfund (umgerechnet 1.900 bis 6.500 Euro). der Internationale W&auml;hrungsfonds (IWF) hat nach dem Brexit-Votum seine Wachstumsprognosen f&uuml;r die Weltwirtschaft f&uuml;r 2016 und 2017 jeweils um 0,1 Prozent auf 3,1 und 3,4 Prozent nach unten korrigiert. Die Wachstumsprognose f&uuml;r das UK senkte er f&uuml;r 2016 von 1,5 auf 1,3 Prozent und f&uuml;r 2017 um 0,9 Prozent von 2,2 auf 1,3 Prozent. Im Jahreszeitraum 2016-2020 sind die Wachstumserwartungen des BIP im UK um 5 Prozent geringer als vor dem Brexit. Diese Prognosen bildeten nicht die m&ouml;glichen Einbu&szlig;en auf Seiten der EU und ihrer Mitgliedstaaten ab, die ja jeweils Handelspartner des UK sind und nun h&ouml;here Handelsschranken zu erwarten haben (Einfuhrzoll, h&ouml;here Einkaufspreise, etc.). Eine Studie des ifo-Instituts im Auftrag des Bundesministeriums f&uuml;r Wirtschaft und Technologie (BMWi) kommt im Juni 2017 zum Schluss, dass der Brexit f&uuml;r das UK deutlich negativere Folgen haben wird, als f&uuml;r Deutschland und die Mitgliedstaaten der EU. Auf Seiten der EU sind Einbu&szlig;en der EU-Fischer bekannt (v.a. Fischer aus Frankreich, Irland, Spanien, Deutschland und D&auml;nemark), die in den K&uuml;stengew&auml;ssern des UK fischen. Auch die voraussichtlichen Einbu&szlig;en der Automobil-Zulieferer in Deutschland k&ouml;nnen bei einem harten Brexit dramatische Auswirkungen haben, da der Brexit zu Umsatz-Einbu&szlig;en von knapp 4 Mrd. Euro f&uuml;hren k&ouml;nnte und in Deutschland knapp 14.000 Arbeitspl&auml;tze in Gefahr sind. Knapp 20 Prozent der im UK verbauten Autoteile kommt aus Deutschland. Mit 7,3 Mrd. Euro ist das UK der gr&ouml;&szlig;te Absatzmarkt der deutschen Autozulieferer innerhalb der EU. Insges. sind knapp 43.000 Arbeitspl&auml;tze in der deutschen Automobil-Zulieferindustrie unmittelbar und mittelbar vom Handel mit dem UK abh&auml;ngig. Austrittsverhandlungen Seit Antragstellung des UK auf Austritt aus der EU nach Artikel 50 UZK ist der Anfangszeitpunkt der Austrittsverhandlungen mit dem Ablauf des 29.3.2017 festgelegt. Die Antragstellung wurde von Seiten des UK seit Ausgang des Brexit-Referendums bewusst verz&ouml;gert, um interne Rahmenbedingungen zu schaffen. Intern mussten etwa 30.000 Stellen in den Ministerien neu geschaffen werden. Ein eigenes Ministerium f&uuml;r den Brexit wurde geschaffen, das Department for Exiting the EU (DExEU). Arbeits- und Strategiepapiere wurden in dieser Zeit auf beiden Verhandlungsseiten vorbereitet, sodass ab dem Zeitpunkt der Abgabe des Antrags auf Austritt aus der EU z&uuml;gig verhandelt h&auml;tte werden k&ouml;nnen. Es gibt verschiedene Szenarien &uuml;ber die Ziele des UK und der EU, die z. T. nicht &uuml;bereinstimmen. Da Artikel 50 EUV eine klare Zeitvorgabe enth&auml;lt und die 2-Jahres-Frist mit Ablauf des 29.3.2019 endet, stehen die Verhandlungen unter gro&szlig;em Zeitdruck. F&uuml;nf unterschiedliche Ergebnisse sind m&ouml;glich: a. Ein &uuml;bersichtliches Verhandlungsergebnis, das sowohl die Austrittsbedingungen des Brexit als auch die Details der k&uuml;nftigen Beziehungen zw. UK und EU regelt; b. Ein Verhandlungsergebnis, das nur die Austrittsbedingungen des Brexit regelt, sowie &Uuml;bergangsregelungen f&uuml;r die EU-Beziehungen enth&auml;lt, w&auml;hrend k&uuml;nftige Regelungen sp&auml;ter ausgearbeitet werden; c. Ein Verhandlungsergebnis, das nur die Austrittsbedingungen des Brexit regelt, jedoch keine &Uuml;bergangsregelungen enth&auml;lt, w&auml;hrend k&uuml;nftige Regelungen &uuml;ber die EU-Beziehungen sp&auml;ter ausgehandelt werden; d. Kein Verhandlungsergebnis mit einem Brexit zwei Jahre nach Verhandlungsbeginn nach Ablauf der Frist aus Artikel 50 EUV; e. Eine Entscheidung des UK, doch in der EU zu verbleiben. W&auml;hrend Alternative e als unwahrscheinlich gilt (der Pr&auml;sident des Europ&auml;ischen Rates Tusk erkl&auml;rte wiederholt, dass eine Abkehr vom Brexit jederzeit m&ouml;glich sei und auch Kommissionspr&auml;sident Juncker bekr&auml;ftigt, dass ein Abbruch des Brexit und ein Verbleib des UK in der EU m&ouml;glich sei), strebt das UK die Alternative a an, w&auml;hrend die EU die Alternative b anstrebt. Alle Beobachter sind sich einig, dass die Alternativen c und d nicht anstrebenswert sind. Etwa 21.000 Regelungen m&uuml;ssen verhandelt werden. Das UK beabsichtigte zun&auml;chst das gesamte EU-Recht in einer sog. Great Repeal Bill in UK-Recht zu &uuml;berf&uuml;hren und nach und nach &uuml;ber Geltung oder Abschaffung zu entscheiden (kritische Stimmen bemerken, dass bis zu sieben Rechtsakte erforderlich sein werden und diese kaum fristgerecht fertig gestellt werden k&ouml;nnen). In der Queen&#39;s Speech am 21.6.2017 wurden von der Minderheitsregierung des UK acht Gesetzesvorhaben zur Umsetzung des Brexit angek&uuml;ndigt, die etwa 12.000 Einzelregelungen des EU-Rechts in britisches Recht &uuml;berf&uuml;hren (um dieses sp&auml;ter ggf. &auml;ndern oder abzuschaffen). Zu Beginn der Verhandlungen verblieben knapp 500 Verhandlungstage f&uuml;r beide Verhandlungsparteien. Damit w&auml;ren rechnerisch 42 Regelungen am Verhandlungstag zu verhandeln und entscheiden gewesen - das wird als unm&ouml;glich angesehen. Die Verhandlungsparteien haben inzwischen mitgeteilt, dass nicht dauerhaft verhandelt wird, sondern nur eine Woche pro Monat - das verringert die Verhandlungsm&ouml;glichkeiten dramatisch. Demnach verbleiben nicht 20 Verhandlungsmonate, sondern de facto lediglich knapp 18 Verhandlungswochen bis zum angestrebten Abschluss der Austrittsverhandlungen Ende Oktober 2018, da die Verhandlungsergebnisse noch von den nationalen Parlamenten im Rahmen eines Austrittsabkommens oder einer Austrittsakte ratifiziert werden m&uuml;ssen. Nimmt man f&uuml;nf Verhandlungstage pro Woche, verbleiben so lediglich 90 Verhandlungstage, in welchen 20.000 Regelungen verhandelt werden m&uuml;ssten - das entspricht 222 Regelungen pro Verhandlungstag. Wenn sich beide Verhandlungsparteien nicht auf eine Verl&auml;ngerung der 2-Jahres-Frist einigen, sind die Ergebnisse der Verhandlungen insbes. f&uuml;r das UK schwer einsch&auml;tzbar und folgenreich. Die EU hat jedoch kein Interesse an einem sehr positiven Verhandlungsausgang mit dem UK, da weitere Mitgliedstaaten von &auml;hnlichen Austrittsverhandlungen abgeschreckt werden sollen. Die EU hat fr&uuml;hzeitig Verhandlungsleitlinien abgestimmt und ver&ouml;ffentlicht (zun&auml;chst wird &uuml;ber den Austritt verhandelt, erst danach wird &uuml;ber die k&uuml;nftigen Beziehungen verhandelt). Forderungen von Seiten der EU bestehen u. a. in der Erf&uuml;llung der finanziellen Verpflichtungen des UK bis zum Austritt und dar&uuml;ber hinaus f&uuml;r zugesagte Investitionen (mindestens bis Ende 2020, z. T. weit dar&uuml;ber hinaus) und anteilig f&uuml;r die k&uuml;nftigen Pensionen der EU-Beamten. Die EU-Forderungen beziffern sich auf 100 Mrd. Euro. Im UK haben Berater f&uuml;r die Verhandlungen eine max. Austrittssumme von 30 Mrd. Euro beziffert und sofern dar&uuml;ber keine Einigung erzielt werden kann, wird ein Austritt ohne Begleichung offener Rechnungen in Aussicht gestellt. Die EU hat der Forderung des UK im Binnenmarkt zu verbleiben eine klare Absage erteilt, da dieses bei einem Austritt des UK systemwidrig w&auml;re - eine Neuverhandlung einer neuen Zollunion sei dagegen nach dem Austritt m&ouml;glich (vergleichbar mit der Zollunion mit der T&uuml;rkei). Die Brexit-Austrittsverhandlungen wurden erst am 19.6.2017 f&ouml;rmlich aufgenommen (fast genau ein Jahr nach dem Brexit-Votum), was einen weiteren Zeitverlust bedeutet. In einem offenen Brief haben sich im Juli 2017 wesentliche Gruppen des Europ&auml;ischen Parlaments (EP) gegen eine Verl&auml;ngerung der 2-Jahres-Frist ausgesprochen, u.a. weil im April 2019 die Neuwahl zum EP ansteht. Ohne eine Verl&auml;ngerung der Verhandlungsfrist verblieben zu Verhandlungsbeginn Mitte Juni 2017 nur 18 Verhandlungsmonate bis Ende Oktober 2018. Inzwischen haben sich beide Verhandlungsseiten auf die vorgeschlagene Reihenfolge geeinigt, inbes. um Unsicherheiten f&uuml;r B&uuml;rger und Wirtschaft zu verringern. Offen waren zun&auml;chst u. a. die Rechte der EU-B&uuml;rger, die derzeit im UK leben und die Frage der derzeit offenen Grenze zw. der Republik Irland und Nordirland, die sich im Falle des Brexit zu schlie&szlig;en droht, was den Friedensprozess in Nordirland zum Scheitern bringen k&ouml;nnte. Die Brexit-Verhandlungen finden in Br&uuml;ssel statt, was zu einem dauerhaften Heimvorteil der EU f&uuml;hrt. Die EU beschreitet einen sehr transparenten Verhandlungsansatz und hat bereits neun Positionspapiere zu verschiedenen Themenfeldern ver&ouml;ffentlicht (z.B. B&uuml;rgerrechte, Nukleare Materialien und EURATOM, - da der Brexit nach Auffassung der EU auch den Austritt aus dem EAGV und der EURATOM bedeutet -, Finanzen, Weiterf&uuml;hrende Zusammenarbeit der Polizei und justizielle Zusammenarbeit in der Kriminalit&auml;tsbek&auml;mpfung). Die ersten sieben Verhandlungsrunden sind fast ergebnislos verlaufen. Mit der Rede von Theresa May in Florenz am 22.9.2017 ist neuer Schwung in die Verhandlungen gekommen, da sie einerseits den Austritt des UK mit Ablauf des 29.3.2019 bekr&auml;ftigte und andererseits eine daran anschlie&szlig;ende 2-j&auml;hrige &Uuml;bergangszeit vorgeschlagen hat, da bis dahin viele neue Regelungen noch nicht fertig verhandelt und in Kraft sein werden. Sie deutete auch die Bereitschaft des UK an, nach dem Austritt aus der EU bis Ende 2020 weiterhin in den EU-Haushalt einzuzahlen, um die finanziellen Verpflichtungen der EU-Haushaltsperiode 2014-2020 zu erf&uuml;llen. Beide Verhandlungsseiten begr&uuml;&szlig;ten diese neuen Impulse f&uuml;r die stockenden Austrittsverhandlungen. Die Austrittsverhandlungen waren in zwei Phasen vorgesehen: Verhandlungen &uuml;ber die Austrittsbedingungen bis Oktober 2017 (Phase 1) und Verhandlungen &uuml;ber die k&uuml;nftigen Beziehungen zw. EU-UK (Phase 2). Aufgrund der fehlenden Fortschritte hinsichtlich der Austrittsbedingungen hat die EU den Abschluss der Phase 1 im Oktober 2017 verweigert und die Brexit-Verhandlungen steckten bis Mitte November 2017 weiter in der Phase 1 fest, obwohl Mitte November 2017 nur noch 500 Tage bis zum Austrittszeitpunkt verblieben. Die EU-Verhandlungsdelegation setzte daher Mitte November 2017 eine 14-Tages-Frist f&uuml;r erkennbare und verbindliche Fortschritte in den offenen Austrittsfragen (insbes. der Frage der k&uuml;nftigen Verh&auml;ltnisse an der irisch-nordirischen Grenze und die H&ouml;he der Austrittsrechnung f&uuml;r das UK). Diese wurde um zehn Tage verl&auml;ngert und am 8.12.2017 kam es zu einer ersten Verhandlungseinigung (sog. Gemeinsamer Bericht, engl. Joint Report, der 15-Seiten und 96 Regelungsinhalte umfasst). F&uuml;r Irritationen sorgte die &ouml;ffentliche Parlamentsdebatte im britischen Parlament vom 11.12.2017, in welcher Theresa May das Verhandlungsergebnis der ersten Verhandlungsphase f&uuml;r nicht verbindlich erkl&auml;rte, sofern es am Ende der Verhandlungen kein Gesamtergebnis gebe (&quot;nothing is agreed until everything is agreed&quot;). In der Frage der Austrittsrechnung erfolgt eine grunds&auml;tzliche Einigung (45 - 55 Mrd. Euro, je nach Berechnungsmethode, die nicht endg&uuml;ltig festgelegt worden ist). Weitere Einigungen sind bei den Rechten der EU-B&uuml;rger im UK erkennbar. Die Anwendung der EuGH-Rechtsprechung zu B&uuml;rgerrechten wird f&uuml;r EU-B&uuml;rger im UK garantiert, obwohl strengere Regelungen f&uuml;r EU-B&uuml;rger ab dem Zeitpunkt des Austritts gelten. Hinsichtlich der Grenze zwischen Irland und Nordirland bekr&auml;ftigt das UK, dass diese offen und ohne strenge Waren- und Personenkontrollen bleiben soll, was durch eine vollst&auml;ndige Ann&auml;herung der Regularien auf beiden Seiten der Grenze erreicht werden soll - das spr&auml;che de facto f&uuml;r ein Beibehalten aller Regelungen der EU (Binnenmarkt und Zollunion), was jedoch den Zielen des Brexit widerspricht - wie das in der Praxis ausgestaltet werden soll, bleibt im Nebel und in der Verantwortung des UK. Wesentliche Inhalte der Brexit-Verhandlungen werden in die Phase 2 der Austrittsverhandlungen verschoben. Der Rat der EU hat auf dem Dezember-Gipfel am 15.12.2017 die wesentlichen Fortschritte der Phase 1 anerkannt und den Eintritt in die zweite Phase der Brexit-Verhandlungen beschlossen. Die Austritts-Verhandlungen der zweiten Phase haben erst im M&auml;rz 2018 begonnen und m&uuml;ssen bereits im Oktober 2018 abgeschlossen sein. Verschiedene Inhalte m&uuml;ssen in dieser kurzen Zeit verhandelt werden: das &Uuml;bergangs-&Uuml;bereinkommen f&uuml;r die 2-j&auml;hrige &Uuml;bergangszeit, ein Rahmenabkommen &uuml;ber die k&uuml;nftigen Beziehungen und (vermutlich erst nach dem Brexit) die genauen Rahmenbedingungen f&uuml;r die k&uuml;nftigen EU-UK-Beziehungen (k&uuml;nftiges Freihandelsabkommen ggf. mit neuer Zollunion, Zusammenarbeit in Strafsachen und in Verteidigungssachen). Insbesondere der dritte Verhandlungsanteil wird nach Meinung der meisten Experten nicht innerhalb eines halben Jahres abgeschlossen werden, sondern &uuml;ber Jahre dauern. Die vom UK vorgeschlagene 2-j&auml;hrige &Uuml;bergangszeit kann nach Auffassung der Europ&auml;ischen Kommission und des Rates nur bis zum 31.12.2020 andauern (vom 30.3.2019-31.12.2020), da mit Ablauf des Jahres 2020 der 7-j&auml;hrige Finanzrahmen endet und am 1.1.2021 ein neuer 7-j&auml;hriger Finanzrahmen (bis Ende 2027) gelten wird. Am 29.1.2018 hat der Rat die Leitlinien f&uuml;r die erg&auml;nzende Richtlinien f&uuml;r die Brexit-Verhandlungen mit Einzelheiten zum Standpunkt der EU-27 zur &Uuml;bergangsphase angenommen. Darin wurde u.a. festgelegt, dass das UK sich in der &Uuml;bergangsphase weiter an die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes (Personenfreiheit, Dienstleistungsfreiheit, Freier Warenverkehr, Freier Kapital- und Zahlungsverkehr) halten muss, jedoch keine Mitsprache bei neuen Entscheidungen der EU mehr hat. Am 28.2.2018 wurde ein erster Entwurf eines Brexit-Austritts&uuml;bereinkommens von der Europ&auml;ischen Kommission vorgestellt und ver&ouml;ffentlicht (119 Seiten, 168 Artikel), in welchem u.a. die Kontrolle des Warenverkehrs nicht zwischen Irland und Nordirland, sondern zwischen Nordirland und dem restlichen Staatsgebiet des UK festlegt. Dieser Weg wird von der Kommission beschritten, weil das UK keine eigenen Vorschl&auml;ge vorgelegt hatte. Es wurde umgehend von Premierministerin May zur&uuml;ckgewiesen, da es den politischen Zusammenhalt des UK gef&auml;hrden w&uuml;rde. Eigene gesetzliche Vorschl&auml;ge hatte das UK bis M&auml;rz 2018 nicht gemacht. Die Struktur des von der EU vorgeschlagenen Austrittsabkommens besteht aus sechs Teilen &ndash; den einleitenden Bestimmungen, Bestimmungen zu den B&uuml;rgerrechten, Bestimmungen zu anderen Fragen, die im Zuge des Austritts zu kl&auml;ren sind, wie vor dem Austritt in Verkehr gebrachte Waren, der Finanzregelung, den &Uuml;bergangsregelungen und institutionellen Bestimmungen &ndash; sowie einem Protokoll &uuml;ber Irland/Nordirland. Am 19.3.2018 wurde von der EU &uuml;berraschend ein erweiterter und vertiefter Entwurf eines Austritts&uuml;bereinkommens ver&ouml;ffentlicht und den Mitgliedstaaten der EU-27 zur weiteren Diskussion &uuml;bersandt (130 Seiten, 168 Artikel, Protokoll zu Irland/Nordirland m. 16 Artikeln und weiteren Anh&auml;ngen). Ende Mai 2018 bem&auml;ngelte die Europ&auml;ische Kommission erneut einen Stillstand der Austrittsverhandlungen. Die EU bekr&auml;ftigt in den Verhandlungen, dass es die vom UK angestrebte &Uuml;bergangsphase bis Ende 2020 nur bei Abschluss des vollst&auml;ndigen Austrittsabkommens geben werde. Unterdessen bereitet die Europ&auml;ische Kommission alle interessierten Wirtschaftsverb&auml;nde und Unternehmen in sog. &quot;Notices to Stakeholders&quot; in mehr als 35 Politikbereichen auf die Folgen eines sog. harten Brexit ohne Austrittsabkommens vor. F&uuml;r den erfolgreichen Abschluss eines gemeinsamen Brexit-Abkommens werden die Zustimmung des britischen Parlaments auf Seiten des UK und auf Seiten der EU die Zustimmung des Europ&auml;ischen Rats (mit qualifizierter Mehrheit z.B. 65 % der Stimmen von mind. 20 Mitgliedstaaten) sowie des Europ&auml;ischen Parlaments (mit einfache Mehrheit) erforderlich. Auswirkungen auf die EU Die Bestrebungen von Rechtspopulisten und Nationalisten in den jeweiligen Mitgliedstaaten einen EU-Austritt anzustreben (EU-kritische Parteien und Populisten) sind neben dem Brexit (Mit-) Ausl&ouml;ser und zugleich Folge der Krise der Europ&auml;ischen Union. Die EU versucht mit ein erh&ouml;hten Zusammenhalt zu reagieren, u. a. mit dem Juncker-Plan der Europ&auml;ischen Kommission (Wei&szlig;buch zur Zukunft Europas) sowie mit der Europ&auml;ische Union der verschiedenen Geschwindigkeiten und der Verst&auml;rkten Zusammenarbeit. Die konkrete Entflechtung der wirtschaftlichen und politischen Beziehungen hat im Sommer 2017 begonnen, weil zwei EU-Agenturen, die bislang im UK (in London) angesiedelt waren, ihren Sitz verlegen: die Europ&auml;ische Bankenaufsichtsbeh&ouml;rde und die Europ&auml;ische Arzneimittel-Agentur. Interessierte Mitgliedstaaten sollten bis 31.7.2017 ihre Bewerbung f&uuml;r diese Agenturen abgeben und der Rat der Europ&auml;ischen Union hat im November 2017 deren Neuansiedlung f&uuml;r Paris (Bankenaufsichtsbeh&ouml;rde) und Amsterdam (Arzneimittel-Agentur) beschlossen. Banken verlagern bereits seit Sommer 2017 tausende von Mitarbeitern von London nach Dublin, Frankfurt am Main und Paris, da sich mit dem Brexit die Rahmenbedingungen f&uuml;r die Gesch&auml;ftst&auml;tigkeit von Finanzdienstleistern &auml;ndern. Im Herbst 2017 wird erstmals &ouml;ffentlich die Mehrbelastung der verbleibenden EU-Mitgliedstaaten und insbes. Deutschlands nach dem Brexit (und dem Wegfall des zweitgr&ouml;&szlig;ten EU-Nettozahlers - im Jahr 2015 hatte das UK - trotz des sog. Britenrabatts 11,5 Mrd. Euro in den EU-Haushalt eingezahlt; Deutschland war mit 14,3 Mrd. Euro gr&ouml;&szlig;ter Nettozahler) thematisiert. Eine Prognose des Europ&auml;ischen Parlaments geht von einer j&auml;hrlichen Mehrbelastung von 10,2 Mrd. Euro f&uuml;r die verbliebenen EU-Mitgliedstaaten aus. Deutschland wird davon voraussichtlich 3,8 Mrd. Euro j&auml;hrlich zahlen m&uuml;ssen (dabei handelt es sich um eine Steigerung von 16 % f&uuml;r den ohnehin mit Abstand gr&ouml;&szlig;ten Nettozahler des EU-Haushalts). Mit dem Datum des Austritts verlieren die britischen EU-Abgeordneten ihren Sitz im Europ&auml;ischen Parlament, die Kommission hat keinen britischen Vertreter mehr und auch in allen anderen Organen (EuRH, EuGH, EZB, Rat) verlieren die Briten die Mitgliedschaft und jegliches Mitspracherecht. Das bei der Europ&auml;ischen Zentralbank (EZB) einbezahlte Gr&uuml;ndungsverm&ouml;gen des UK wird nach dem Brexit zur&uuml;ckgezahlt. Der drohende Brexit hat auch ganz konrete Auswirkungen auf die Einb&uuml;rgerungen von britischen Staatsb&uuml;rgern in Deutschland. Im Jahr 2017 erwarben nach Angaben des Statistischen Bundesamts knapp 7,500 Briten die deutsche Staatsb&uuml;rgerschaft - das waren 162 % mehr als im Jahr 2016 (2.865 Einb&uuml;rgerungen; 2016/2017 gemeinsam: 10.358 Einb&uuml;rgerungen). Im Zeitraum 2000-2015 erwarben 5.092 britische Staatsb&uuml;rger die deutsche Staatsb&uuml;rgerschaft. Auch bei den Firmenansiedlungen britischer Unternehmen profitiert Deutschland im Jahr 2017 nach Angaben der Germany Trade and Invest (Gtai) mit 152 Ansiedlungen britischer Unternehmen (v.a. Finanzdienstleister, Unternehmensdienstleister, IT-Unternehmen und Softwareentwickler). Auswirkungen auf die derzeitige Zollunion Zollverwaltungen und Betriebe, die in das UK exportieren, bereiten sich auf den Austritt des UK aus der Zollunion und neue Handelsschranken vor. Der DIHK geht alleine f&uuml;r Deutschland f&uuml;r zus&auml;tzliche Kosten von 500 Mio. Euro pro Jahr aus, die f&uuml;r 15 Mio. zus&auml;tzliche Zolldokumente (Zollanmeldungen und Pr&auml;ferenznachweise) erforderlich sein werden. Auf Seite des UK werden ebenfalls zus&auml;tzlich Kosten von 500 Mio. Euro pro Jahr prognostiziert. Auch die Unternehmen und die Zollverwaltung des UK bereitet sich auf den Brexit vor. Auf Seiten des UK wird eine Verf&uuml;nffachung der derzeitigen Anzahl der Zollanmeldungen auf 255 Mio. erwartet. Der Leiter der britischen Zollverwaltung hat sich &ouml;ffentlich ge&auml;u&szlig;ert, dass erst nach sieben Jahren eine vollst&auml;ndige und effektive Warenkontrolle m&ouml;glich sein werde. Insbesondere die Anpassung der IT und die Ausbildung 5.000 neuer britischer Zollbeamter werde nicht bis zum Austrittszeitpunkt zu schaffen sein. Von gro&szlig;er politischer Bedeutung wird die Schlie&szlig;ung der Grenze der Republik Irland zu Nordirland sein - denn die vollst&auml;ndige Kontrolle des Warenverkehrs (zur Kontrolle der Einfuhr und Ausfuhr in das/aus dem Zollgebiet der EU) und die Kontrolle des Personenverkehrs (zur Verhinderung der illegalen Migration) wird mit dem Zeitpunkt des Austritts umgesetzt werden m&uuml;ssen. Am Ende eines m&ouml;glichen &Uuml;bergangszeitraums wird es Anfang 2021 eine tragf&auml;hige, pragmatische L&ouml;sung geben m&uuml;ssen. Der erste Entwurf eines Austritts&uuml;bereinkommens der Europ&auml;ischen Kommission enth&auml;lt den Vorschlag, die Grenze zwischen Irland und Nordirland nicht zu kontrollieren und die Waren- und Personenkontrollen auf die Irische See zwischen der irischen Insel und dem restlichen UK zu verlagern. Als m&ouml;gliche L&ouml;sung wurde Anfang 2018 vom Europ&auml;ischen Parlament das Konzept &quot;Smart Borders 2.0&quot; beleuchtet, welches allerdings eine rein technische Grenz&uuml;berwachung darstellt, gro&szlig;er Kritik gegen&uuml;bersteht und praktisch kaum erprobt ist. Auch auf Seiten der EU werden durch den Brexit vermehrte Zollanmeldungen und Zollkontrollen abzuwickeln sein: alleine in Deutschland geht man von einem Mehrbedarf zwischen 200 und 800 Zollbeamten aus. K&uuml;nftige Handelsbeziehungen zwischen dem UK und der EU Mittelfristig strebt das UK den Abschluss eines neuen Freihandelsabkommens mit der EU an, das idealerweise eine Zollunion umfasst. Diese Verhandlungen &uuml;ber die k&uuml;nftigen Wirtschaftsbeziehungen werden voraussichtlich bis Ende Oktober 2018 nicht innerhalb der Brexit-Austrittsverhandlungen abgeschlossen werden k&ouml;nnen, weil diese bereits zu Beginn unter gro&szlig;er Zeitnot stehen. Ein ungeregelter Austritt aus der EU droht f&uuml;r das UK, sofern kein &Uuml;bergangsabkommen verhandelt werden kann (s. Punkt VI). Es stellt sich die Frage, wie die Handelsbeziehungen zur EU kurzfristig und &uuml;bergangsweise gestaltet werden k&ouml;nnen. Einige Experten vermuten hier den (Wieder-) Eintritt des UK in die EFTA und ein Erstarken der EFTA als europ&auml;ische Konkurrenz zur EU. Andere Ger&uuml;chte verweisen auf Gedanken des UK &uuml;ber den Beitritt zur NAFTA und sogar zur Trans-Pacific Partnership (die sich nur an Pazifik-Anrainer richtet). Weitere Diskussionen deuten auf die Aushandlung eines tiefen Freihandelsabkommens das dem Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) vergleichbar sein kann oder einer Assoziierung wie der Norwegens (Binnenmarkt, Zollunion, freier Personenverkehr - was jedoch den erkl&auml;rten Zielen des Brexit widerspr&auml;che). Der britische Oppositionsf&uuml;hrer der Labour-Party Corbyn hat im Februar 2018 angek&uuml;ndigt, zuk&uuml;nftig eine neue Zollunion mit der EU anzustreben. Premierministerin May hat im M&auml;rz 2018 bekr&auml;ftig, die k&uuml;nfitgen Beziehungen zur EU sollen sehr eng sein und &uuml;ber alle bekannten Modelle, also auch &uuml;ber den Europ&auml;ischen Wirtschaftsraum (EWR) und das Verh&auml;ltnis der EU mit der Schweiz hinaus gehen. Die EU dagegen bietet dem UK im M&auml;rz 2018 M&auml;rz ein tiefes Freihandelsabommen (DCFTA - Deep and Compre&shy;hensive Free Trade Agreement) an, das im Rahmen der Europ&auml;ischen Nachbarschaftspolitik (ENP) und der &Ouml;stlichen Partnerschaft den &ouml;stlichen Partnerl&auml;ndern Ukraine, Georgien und Moldau angeboten und mit diesen abgeschlossen worden ist. Vgl. Krise der Europ&auml;ischen Union, EU-kritische Parteien und Populisten, Juncker-Plan (Wei&szlig;buch zur Zukunft Europas), Czexit, Danexit, Dexit, Fixit, Frexit, Nexit, &Ouml;xit, Pexit, Spexit, Separatismus in der EU, Kerneuropa, Europ&auml;ische Union der verschiedenen Geschwindigkeiten, Verst&auml;rkte Zusammenarbeit. URL: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/brexit-54217/version-327281
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Weerth, Carsten. "Brexit in: Gabler Wirtschaftslexikon Online (2.2019)." February 27, 2019. https://doi.org/10.5281/zenodo.2581615.

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Abstract:
<strong>Brexit</strong> Definition Kunstwort, das aus Britain und Exit gebildet wird und f&uuml;r den Austritt des Vereinigten K&ouml;nigreichs (United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland, Abk. UK) aus der Europ&auml;ischen Union steht. Beim Brexit-Referendum vom 23.6.2016 stimmten 51,9 % f&uuml;r einen Austritt aus der EU, 48,1 % stimmten f&uuml;r den Verbleib in der EU. Die Abstimmungsergebnisse unterschieden sich landesweit stark: Schottland und Nordirland sowie der Gro&szlig;raum London stimmten f&uuml;r einen Verbleib in der EU. Premier&shy;minister David Cameron trat in der Folge zur&uuml;ck, Theresa May wurde neue Premierministerin des UK. Die Spitzen der EU (Pr&auml;sident des Europ&auml;ischen Rates Tusk, Kommissionspr&auml;sident Juncker und der damalige Pr&auml;sident des EU-Parlaments Schulz sowie der seinerzeit amtierende Ratspr&auml;sident, der niederl&auml;ndische Premierminister Rutte) forderten einen sofortigen Antrag auf Austritt des UK nach Artikel 50 EUV. Die Aktivierung des EU-Austrittsmechanismus mit der darin enthaltenen Frist von maximal zwei Jahren f&uuml;r die Austrittsverhandlungen ist erst mit der Antragstellung des UK aktiviert worden, die am 29.3.2017 erfolgt ist (der EU-Austritt wird damit voraussichtlich mit Ablauf des 29.3.2019 vollzogen - eine Verl&auml;ngerung der Verhandlungsfrist gilt Ende Februar 2019 als m&ouml;glich). Die Erste Ministerin Schottlands Nicola Sturgeon (Schottische Nationalpartei) besteht im Namen des schottischen Parlaments auf ein erneutes Referendum Schottlands &uuml;ber eine Unabh&auml;ngigkeit &ndash; Schottland hatte mit &uuml;ber 60 % f&uuml;r einen Verbleib in der EU gestimmt und sich vorbehalten bei &bdquo;wesentlichen Ver&auml;nderungen im Vereinigten K&ouml;nigreich&ldquo; ein erneutes Unabh&auml;ngigkeits-Referendum durchf&uuml;hren zu wollen. Am Vorabend des Brexit-Antrags hat das schottische Parlament Sturgeon mit Verhandlungen &uuml;ber ein zweites Unabh&auml;ngigkeitsreferendum beauftragt. Die britische Premierministerin May hat zuvor einem zweiten Referendum eine Absage erteilt. In Nordirland w&uuml;rde eine neue EU-Au&szlig;engrenze zwischen der Republik Irland und Nordirland entstehen - die Brexit-Entscheidung hat zu einem Ansturm der Nordiren auf die doppelte irische Staatsb&uuml;rgerschaft gef&uuml;hrt (2016 beantragten knapp 65.000 britische B&uuml;rger die irische - doppelte - Staatsb&uuml;rgerschaft; in der Folge des Brexit-Votums stieg die Zahl der Antr&auml;ge um 40 %). Spanien hat in der Folge des Brexit-Referendums die Gebietsanspr&uuml;che auf Gibraltar erneuert (wo auch eine neue EU-Au&szlig;engrenze entstehen k&ouml;nnte) und Gibraltar will f&uuml;r einen Verbleib in der EU verhandeln. Politische Sch&auml;den f&uuml;r die EU (ggf. weitere Schw&auml;chung der EU und Forderungen von Nationalisten in anderen Mitgliedstaaten nach weiteren Austrittsreferenden bis hin zum Zerfall der EU) werden bef&uuml;rchtet &ndash; die politische Lage ist angespannt und un&uuml;bersichtlich,&nbsp; die Auswirkungen des Brexit sind noch nicht absehbar und vollst&auml;ndig verst&auml;ndlich. Mit der f&ouml;rmlichen Antragstellung nach Artikel 50 EUV wird der Fahrplan der Austrittsverhandlungen absehbarer. Die f&ouml;rmlichen Brexit-Austrittsverhandlungen wurden am 19.6.2017 aufgenommen. Seit Mitte November 2018 liegt ein fertig ausgehandeltes Brexit-Austrittsabkommen vor, dem&nbsp;vom Europ&auml;ischen Rat am 25.11.2018 zugestimmt worden ist. F&uuml;r einen geregelten Brexit fehlen Ende November 2018 noch die Zustimmung des Europ&auml;ischen Parlaments und des britsichen Parlaments (Unterhaus und Oberhaus). Am 30.3.2019 erfolgt der Austritt mit einem erfolgreichen Verhandlungsergebnis oder ohne Verhandlungsergebnis (sog. &quot;hard Brexit&quot;), sofern es nicht zu einer Verl&auml;ngerung nach Artikel 50 EUV kommt. Erstmals wurde im November 2018 von Theresa May auch die Alternative der Abkehr vom Brexit ins Spiel gebracht, sofern im britischen Parlament keine Mehrheit f&uuml;r das Brexit-Austrittsabkommen vorherrscht. Das britische Unterhaus hat im Januar 2019 mit 432 Stimmen gegen das Brexit-Austrittsabkommen gestimmt (bei nur 202 Ja-Stimmen). Der EuGH hat mit dem Urteil in der Rs. C-621/17 am 10.12.2018 festgestellt, dass die einseitige R&uuml;cknahme des Austrittsantrags von Seiten des UK m&ouml;glich ist (ECLI:EU:C:2018:999). Ausf&uuml;hrliche Definition Inhaltsverzeichnis Allgemeines Referendum Politische Folgen Wirtschaftliche Folgen Brexit-Wirtschaftsprognosen Austrittsverhandlungen Auswirkungen auf die EU Auswirkungen auf die derzeitige Zollunion K&uuml;nftige Handelsbeziehungen zwischen dem UK und der EU Allgemeines Kunstwort, das aus&nbsp;<em>Britain</em>&nbsp;und&nbsp;<em>Exit</em>&nbsp;gebildet wird und f&uuml;r den Austritt des Vereinigten K&ouml;nigreichs Gro&szlig;britannien und Nordirland (United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland, Abk. UK) aus der Europ&auml;ischen Union (EU) steht. Referendum Beim Brexit-Referendum vom 23.6.2016 stimmten 51,9 % der Briten f&uuml;r einen Austritt aus der EU, 48,1 % stimmten f&uuml;r den Verbleib in der EU. Die Abstimmungsergebnisse unterschieden sich landesweit stark: Schottland und Nordirland sowie der Gro&szlig;raum London stimmten f&uuml;r einen Verbleib in der EU. Politische Folgen Premier&shy;minister David Cameron trat in der Folge zur&uuml;ck, Theresa May wurde neue Premierministerin des UK. Die Spitzen der EU (Pr&auml;sident des Europ&auml;ischen Rates Tusk, Kommissionspr&auml;sident Juncker und der damalige Pr&auml;sident des EU-Parlaments Schulz sowie der seinerzeit amtierende Ratspr&auml;sident, der niederl&auml;ndische Premierminister Rutte) forderten einen sofortigen Antrag auf Austritt des UK nach Artikel 50&nbsp;EUV. Der EU-Austrittsmechanismus mit der darin enthaltenen Frist von maximal zwei Jahren f&uuml;r die Austrittsverhandlungen ist erst mit der Antragstellung des UK aktiviert worden, die am 29.3.2017 erfolgt ist (der EU-Austritt wird damit voraussichtlich mit Ablauf des 29.3.2019 vollzogen). Die Erste Ministerin Schottlands Nicola Sturgeon (Schottische Nationalpartei) bestand im Namen des schottischen Parlaments auf ein erneutes Referendum Schottlands &uuml;ber eine Unabh&auml;ngigkeit &ndash; Schottland hatte mit &uuml;ber 60 % f&uuml;r einen Verbleib in der EU gestimmt und sich vorbehalten bei &bdquo;wesentlichen Ver&auml;nderungen im Vereinigten K&ouml;nigreich&ldquo; ein erneutes Unabh&auml;ngigkeits-Referendum durchf&uuml;hren zu wollen. Am Vorabend des Brexit-Antrags hatte das schottische Parlament Sturgeon mit Verhandlungen &uuml;ber ein zweites Unabh&auml;ngigkeitsreferendum beauftragt. Die britische Premierministerin May hatte zuvor einem zweiten Referendum eine Absage erteilt. Am 27.6.2017 gab Sturgeon bekannt, die Ergebnisse der Brexit-Verhandlungen abzuwarten und erst danach &uuml;ber ein erneutes Unabh&auml;ngigkeitsreferendum abstimmen zu lassen - abh&auml;ngig von den Inhalten und Ergebnissen der Verhandlungen. In Nordirland w&uuml;rde eine neue EU-Au&szlig;engrenze zwischen der Republik Irland und Nordirland entstehen - die Brexit-Entscheidung hat zu einem Ansturm der Nordiren auf die doppelte irische Staatsb&uuml;rgerschaft gef&uuml;hrt (2016 beantragten knapp 65.000 britische B&uuml;rger die irische - doppelte - Staatsb&uuml;rgerschaft; in der Folge des Brexit-Votums stieg die Zahl der Antr&auml;ge um 40 %). Auch in Nordirland hatte die Mehrheit von 55,8 % f&uuml;r den Verbleib des UK in der EU gestimmt (und die Fortsetzung des Friedensprozesses in Irland/Nordirland). Politische Beobachter sehen die Einheit des UK durch den Brexit gef&auml;hrdet. Ein Zerfall des UK und eine Abspaltung von Schottland, sogar von Nordirland und Wales, wird f&uuml;r m&ouml;glich gehalten (Separatismus in der EU). Spanien hat in der Folge des Brexit-Referendums die Gebietsanspr&uuml;che auf Gibraltar erneuert (wo auch eine neue EU-Au&szlig;engrenze entstehen k&ouml;nnte) und Gibraltar will f&uuml;r einen Verbleib in der EU verhandeln. Politische Sch&auml;den f&uuml;r die EU (ggf. weitere Schw&auml;chung der EU und Forderungen von Nationalisten in anderen Mitgliedstaaten nach weiteren Austrittsreferenden bis hin zum Zerfall der EU,&nbsp;Krise der Europ&auml;ischen Union) werden bef&uuml;rchtet &ndash; die politische Lage ist angespannt und un&uuml;bersichtlich, die Auswirkungen des Brexit sind noch nicht absehbar und vollst&auml;ndig verst&auml;ndlich. Mit der f&ouml;rmlichen Antragstellung nach Artikel 50 EUV wird der Fahrplan der Austrittsverhandlungen absehbarer. Innerhalb von zwei Jahren m&uuml;ssen die Verhandlungen abgeschlossen sein. Danach erfolgt der Austritt, es sei denn beide Verhandlungsparteien einigen sich &uuml;ber Verl&auml;ngerungen der Verhandlungen und einen sp&auml;teren Austrittszeitpunkt. Am 21.4.2017 k&uuml;ndigte Premierministerin Theresa May vorgezogene Neuwahlen an, um sich f&uuml;r den Brexit eine starke Verhandlungsposition zu verschaffen - die knappe absolute Mehrheit der Conservative Party von zehn Stimmen im Parlament sollte f&uuml;r eine bessere Verhandlungsposition deutlich ausgebaut werden. Im UK-Wahlkampf hat sich die Partei der Liberal Democrats f&uuml;r einen Verbleib in der EU ausgesprochen. Die Conservative Party strebt zur Not auch einen harten Brexit an, die Labour Party wirbt f&uuml;r einen weichen, verhandelten Brexit. Die Neuwahl am 8.6.2017 ergab den Verlust der absoluten Mehrheit f&uuml;r die Conservative Party und ein sog. &quot;hung parliament&quot;, eine Situation ohne absolute Mehrheit f&uuml;r eine der beiden gro&szlig;en Parteien. Die Liberal Democrats waren im Wahlkampf mit einer Strategie gegen den Brexit (f&uuml;r den Verbleib in der EU angetreten). Die europaskeptische Partei UKIP hat keinen Sitz im Parlament erhalten. Die Conservative Party ist f&uuml;r die Bildung einer Minderheitsregierung auf die Stimmen der radikalen nordirischen Partei DUP (Democratic Unionist Party) angewiesen, mit der eine Duldung der Minderheitsregierung vereinbart worden ist (im Gegenzug erh&auml;lt der Landesteil Nordirland zus&auml;tzliche Finanzzuwendungen in H&ouml;he von 1,5 Mrd. Pfund). Politische Beobachter erwarteten eine Abkehr von harten Austrittsverhandlungen hin zu einer weicheren Austrittsstrategie. Am 21.6.2017 hat Queen Elizabeth II in der sog. Queen&#39;s Speech das Regierungsprogramm der Minderheitsregierung verlesen (pikanterweise mit einem blauen Hut mit gelben Sternen, welcher der Flagge der EU nachempfunden war), das sich schwerpunktm&auml;&szlig;ig mit dem Brexit und der inneren Sicherheit befasste - der Kurs f&uuml;r einen harten Brexit wird darin zun&auml;chst weiter verfolgt. Im Februar 2018 hat sich in London auf Grund der Ver&auml;rgerung der Brexit-Gegner mit der Haltung und Performance der traditionellen politischen Parteien eine neue Pro-EU-Bewegung gegr&uuml;ndet, die sich &quot;Renew&quot; nennt und der franz&ouml;sischen &quot;En Marche&quot;-Bewegung nachempfunden sein soll. Im Juli 2018 traten Brexit-Minister Davis und Au&szlig;enminister Johnson wegen des Streits &uuml;ber die Form des Brexit (harter Brexit oder weicher Brexit) von ihren &Auml;mtern zur&uuml;ck. Im Herbst 2018 fordern die Delegierten des Labour-Parteitags ein erneutes Referendum und die Parteispitze strebt eine erneute Neuwahl an. Knapp 700.000 Menschen demonstrierten in London f&uuml;r ein erneutes Brexit-Referendum (Peoples Vote).&nbsp;Die schottische Erste Ministerin Sturgeon k&uuml;ndigte an, einem schwachen Brexit-Deal die Gefolgschaft im Parlament zu verweigern, ein erneutes Brexit-Referendum zu bef&uuml;rworten&nbsp;und ein erneutes Unabh&auml;ngigkeitsreferendum f&uuml;r Schottland anzustreben. Nach Vorliegen des vorl&auml;ufigen Brexit-Austrittsvertrags tritt am 15.11.2018 im Streit um die Inhalte des Brexit&nbsp;Au&szlig;enminister Raab zur&uuml;ck. Die Abstimmung &uuml;ber das Austrittsabkommen (die am 11.12.2018 stattfinden sollte) wurde am 10.12.2018 verschoben. Eine Zustimmung zum Brexit-Auskommen im britischen Parlament galt zu diesem Zeitpunkt als sehr unwahrscheinlich und eine Niederlage der Regierung drohte. Ein Misstrauensvotum gegen Theresa May wird aus Reihen ihrer Partei gestartet und am 12.12.2018 abgehalten (darin wird ihr von der Mehrheit von 200 Abgeordneten das Vertrauen ausgesprochen bei 117 Gegenstimmen). Premierministerin May hat mitgeteilt, in der n&auml;chsten regul&auml;ren Parlamentswahl nicht mehr anzutreten und Nachverhandlungen anzustreben - dieser Versuch scheiterte in der Folge. Die EU und alle 27 Mitgliedstaaten bekr&auml;ftigten, dass nur dieses Brexit-Abkommen zur Abstimmung vorliegt und keine Nachverhandlungen m&ouml;glich sind. Erstmals teilt May mit, dass es bei einer anhaltenden Ablehnung des Austrittsabkommens im britischen Parlament zu einer Absage des Brexit kommen k&ouml;nnte. Ein zweites Referendum r&uuml;ckt angesichts des vorherrschenden Chaos in den Bereich der M&ouml;glichkeiten, wobei f&uuml;r alle M&ouml;glichkeiten Ende 2018 sehr gro&szlig;er Zeitdruck herrscht. Nach der am 15.1.2019 gescheiterten Abstimmung &uuml;ber das Brexit-Austrittsabkommen (202 Ja-Stimmen, 432 Nein-Stimmen; die gr&ouml;&szlig;te Niederlage in einer parlamentarischen Abstimmung einer britischen Regierung seit 1924) muss sich Theresa May einem von der Labour-Party eingebrachten Misstrauensvotum stellen, das sie mit 325 zu 306 Stimmen &uuml;bersteht. In der Folge treten aus Missbilligung der Brexit-Politik der Parteien acht Mitglieder der Labour-Party und drei der Conservative-Party aus und bildeten gemeinsam eine &quot;Independent Group&quot; im britischen Unterhaus. Die Gefahr der Spaltung beider britischen Parteien Volksparteien besteht seit Februar 2019 mehr als zuvor.&nbsp; Wirtschaftliche Folgen Wirtschaftliche Auswirkungen sind seit dem Bekanntwerden des Brexit-Votums erkennbar (zun&auml;chst Wechselkursschwankungen, seitdem&nbsp;fallender Kurs des britischen Pfundes, ver&auml;nderte Investitionsentscheidungen, Verlagerung von Firmensitzen). Mit dem UK wird die zweitgr&ouml;&szlig;te Volkswirtschaft und der zweitgr&ouml;&szlig;te Netto-Zahler die EU verlassen. Dabei ist das UK f&uuml;r die EU und die EU f&uuml;r das UK jeweils ein sehr wichtiger Handelspartner, wobei es deutliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten gibt (so sind Deutschland, Irland im Handel und Luxemburg bei Dienstleistungen besonders eng mit dem UK verkn&uuml;pft). Kurzfristig verlor das Pfund gegen&uuml;ber dem Euro an Wert und erreichte den niedrigsten Stand seit 1985. Auch an den Aktienm&auml;rkten waren weltweit Kursverluste zu verzeichnen, die jedoch wieder aufgeholt worden sind. Im Jahr 2016 sanken die deutschen Exporte in das UK um 3,5 %. Seit dem Brexit-Votum hat der Kurswert des Pfundes nachhaltig nachgegeben. Nach dem Antrag auf Austritt aus der EU (der mit Artikel 50 EUV erst durch den&nbsp;Vertrag von Lissabon&nbsp;in den&nbsp;EUV&nbsp;eingef&uuml;hrt worden ist), ist die zweij&auml;hrige Frist f&uuml;r Verhandlungen &uuml;ber den Austritt in Kraft getreten. Die Wirtschaft wird in dieser Zeit (und ggf. weit dar&uuml;ber hinaus) mit der Unsicherheit leben m&uuml;ssen, dass genaue Inhalte des Austritts unklar sind (bzw. &Uuml;bergangsregelungen bis zur endg&uuml;ltigen Umsetzung des vollst&auml;ndigen Brexit gelten). Aber auch nach Ende der Austrittsverhandlungen kann es bei deren Scheitern zu einem harten, ungeregelten Brexit kommen. Viele Unternehmen verzichten daher auf neue Investitionen im UK und ziehen Personal und Investitionsg&uuml;ter ab. Ein Austritt wird vollst&auml;ndig sein m&uuml;ssen - ein Austritt nur aus der Personenfreiz&uuml;gigkeit/Niederlassungsfreiheit und eine Beibehaltung des&nbsp;Binnenmarktes, der Warenverkehrsfreiheit und des freien Kapitalverkehrs wird es nicht geben (Kanzlerin Merkel: &quot;Kein Rosinenpicken&quot;). Aus dem UK ist die Haltung bekannt, dass das Brexit-Votum unumkehrbar ist und umgesetzt werden muss (Premierministerin May: &quot;No exit from Brexit&quot;) - diese Haltung wurde im Januar 2018 erneut von Theresa May bekr&auml;ftigt. Am Ende der Austrittsverhandlungen im Herbst 2018 &auml;ndert sich die Haltung von Theresa May&nbsp;in &quot;Any Brexit deal is better than no deal&quot;). Ende 2018 aktivieren immer mehr britische Unternehmen ihre Notfallpl&auml;ne, da die Wahrscheinlichkeit eines harten Brexit stark angestiegen ist. Der Europ&auml;ische Rat verst&auml;rkt mit seinen Schlussfolgerungen vom 13.12.2018 die Warnung vor einem harten Brexit und ruft zu verst&auml;rkten Notfallplanungen auf. Brexit-Wirtschaftsprognosen Bereits vor dem Brexit-Referendum lagen der britischen Regierung nachteilige Wirtschaftsprognosen vor, welche den B&uuml;rgern verschwiegen wurden: eine 201-seitige &ouml;konomische Studie kam zum Schluss, dass jedem Haushalt im UK durch den Brexit ein 3-10 prozentiger Einkommensverlust drohe. Verschiedene wirtschaftliche Prognosen sind nach dem Brexit-Referendum zu den Brexit-Folgen ver&ouml;ffentlicht worden die sich - wie so oft - teilweise widersprechen. In der Mehrheit sind die Prognosen jedoch negativ: bis Ende 2019 k&ouml;nnten im UK rund 950.000 Arbeitspl&auml;tze vernichtet werden, Kosten des Brexit k&ouml;nnten sich f&uuml;r das UK bis zu 100 Milliarden Pfund (knapp 130 Milliarden Euro) belaufen, Wohlstandsverluste k&ouml;nnten f&uuml;r das UK langfristig sogar bis zu 300 Milliarden Euro erreichen, die OECD prognostiziert je nach Szenario statistisch f&uuml;r jeden britischen Haushalt Einbu&szlig;en zwischen 1.500 und 5.000 Pfund (umgerechnet 1.900 bis 6.500 Euro). der Internationale W&auml;hrungsfonds (IWF) hat nach dem Brexit-Votum&nbsp; seine Wachstumsprognosen f&uuml;r die Weltwirtschaft f&uuml;r 2016 und 2017 jeweils um 0,1 Prozent auf 3,1 und 3,4 Prozent nach unten korrigiert. Die Wachstumsprognose f&uuml;r das UK senkte er f&uuml;r 2016 von 1,5 auf 1,3 Prozent und f&uuml;r 2017 um 0,9 Prozent von 2,2 auf 1,3 Prozent. Im Jahreszeitraum 2016-2020 sind die Wachstumserwartungen des BIP im UK um 5 Prozent geringer als vor dem Brexit. Diese Prognosen bildeten nicht die m&ouml;glichen Einbu&szlig;en auf Seiten der EU und ihrer Mitgliedstaaten ab, die ja jeweils Handelspartner des UK sind und nun h&ouml;here Handelsschranken zu erwarten haben (Einfuhrzoll, h&ouml;here Einkaufspreise, etc.). Eine Studie des ifo-Instituts im Auftrag des Bundesministeriums f&uuml;r Wirtschaft und Technologie (BMWi) kommt im Juni 2017 zum Schluss, dass der Brexit f&uuml;r das UK deutlich negativere Folgen haben wird, als f&uuml;r Deutschland und die Mitgliedstaaten der EU. Auf Seiten der EU sind Einbu&szlig;en der EU-Fischer bekannt (v.a. Fischer aus Frankreich, Irland, Spanien, Deutschland und D&auml;nemark), die in den K&uuml;stengew&auml;ssern des UK fischen. Auch die voraussichtlichen Einbu&szlig;en der Automobil-Zulieferer in Deutschland k&ouml;nnen bei einem harten Brexit dramatische Auswirkungen haben, da der Brexit zu Umsatz-Einbu&szlig;en von knapp 4 Mrd. Euro f&uuml;hren k&ouml;nnte und in Deutschland knapp 14.000 Arbeitspl&auml;tze in Gefahr sind. Knapp 20 Prozent der im UK verbauten Autoteile kommt aus Deutschland. Mit 7,3 Mrd. Euro ist das UK der gr&ouml;&szlig;te Absatzmarkt der deutschen Autozulieferer innerhalb der EU. Insges. sind knapp 43.000 Arbeitspl&auml;tze in der deutschen Automobil-Zulieferindustrie unmittelbar und mittelbar vom Handel mit dem UK abh&auml;ngig. Im November 2018 geben Brexit-Berater und der Schatzkanzler Hammond erstmals &ouml;ffentlich zu, dass der Brexit &ouml;konomisch sch&auml;dlicher ist, als ein Verbleib in der EU. Austrittsverhandlungen Seit Antragstellung des UK auf Austritt aus der EU nach Artikel 50 UZK ist der Anfangszeitpunkt der Austrittsverhandlungen mit dem Ablauf des 29.3.2017 festgelegt. Die Antragstellung wurde von Seiten des UK seit Ausgang des Brexit-Referendums bewusst verz&ouml;gert, um interne Rahmenbedingungen zu schaffen. Intern mussten etwa 30.000 Stellen in den Ministerien neu geschaffen werden. Ein eigenes Ministerium f&uuml;r den Brexit wurde geschaffen, das Department for Exiting the EU (DExEU). Arbeits- und Strategiepapiere wurden in dieser Zeit auf beiden Verhandlungsseiten vorbereitet, sodass ab dem Zeitpunkt der Abgabe des Antrags auf Austritt aus der EU z&uuml;gig verhandelt h&auml;tte werden k&ouml;nnen. Es gibt verschiedene Szenarien &uuml;ber die Ziele des UK und der EU, die z. T. nicht &uuml;bereinstimmen. Da Artikel 50 EUV eine klare Zeitvorgabe enth&auml;lt und die 2-Jahres-Frist mit Ablauf des 29.3.2019 endet, stehen die Verhandlungen unter gro&szlig;em Zeitdruck. F&uuml;nf unterschiedliche Ergebnisse sind m&ouml;glich: a. Ein &uuml;bersichtliches Verhandlungsergebnis, das sowohl die Austrittsbedingungen des Brexit als auch die Details der k&uuml;nftigen Beziehungen zw. UK und EU regelt; b. Ein Verhandlungsergebnis, das nur die Austrittsbedingungen des Brexit regelt, sowie &Uuml;bergangsregelungen f&uuml;r die EU-Beziehungen enth&auml;lt, w&auml;hrend k&uuml;nftige Regelungen sp&auml;ter ausgearbeitet werden; c. Ein Verhandlungsergebnis, das nur die Austrittsbedingungen des Brexit regelt, jedoch keine &Uuml;bergangsregelungen enth&auml;lt, w&auml;hrend k&uuml;nftige Regelungen &uuml;ber die EU-Beziehungen sp&auml;ter ausgehandelt werden; d. Kein Verhandlungsergebnis mit einem Brexit zwei Jahre nach Verhandlungsbeginn nach Ablauf der Frist aus Artikel 50 EUV; e. Eine Entscheidung des UK, doch in der EU zu verbleiben. W&auml;hrend Alternative e lange als unwahrscheinlich galt (der Pr&auml;sident des Europ&auml;ischen Rates Tusk erkl&auml;rte wiederholt, dass eine Abkehr vom Brexit jederzeit m&ouml;glich sei und auch Kommissionspr&auml;sident Juncker bekr&auml;ftigt, dass ein Abbruch des Brexit und ein Verbleib des UK in der EU m&ouml;glich sei), strebt&nbsp;das UK die Alternative a an, w&auml;hrend die EU die Alternative b anstrebt. Alle Beobachter sind sich einig, dass die Alternativen c und d nicht anstrebenswert sind. Das UK beabsichtigte zun&auml;chst das gesamte EU-Recht in einer sog. Great Repeal Bill in UK-Recht zu &uuml;berf&uuml;hren und nach und nach &uuml;ber Geltung oder Abschaffung zu entscheiden (kritische Stimmen bemerken, dass bis zu sieben Rechtsakte erforderlich sein werden und diese kaum fristgerecht fertig gestellt werden k&ouml;nnen). In der Queen&#39;s Speech am 21.6.2017 wurden von der Minderheitsregierung des UK acht Gesetzesvorhaben zur Umsetzung des Brexit angek&uuml;ndigt, die etwa 12.000 Einzelregelungen des EU-Rechts in britisches Recht &uuml;berf&uuml;hren (um dieses sp&auml;ter ggf. &auml;ndern oder abzuschaffen). Die Verhandlungsparteien haben inzwischen mitgeteilt, dass nicht dauerhaft verhandelt wird, sondern nur eine Woche pro Monat - das verringert die Verhandlungsm&ouml;glichkeiten dramatisch. Demnach verblieben nicht 20 Verhandlungsmonate, sondern&nbsp;<em>de facto</em>&nbsp;lediglich knapp 18 Verhandlungswochen bis zum angestrebten Abschluss der Austrittsverhandlungen Ende Oktober 2018, da die Verhandlungsergebnisse noch vom britsichen Parlament und dem Europ&auml;ischen Parlament im Rahmen eines Austrittsabkommens ratifiziert werden m&uuml;ssen. Wenn sich beide Verhandlungsparteien nicht auf eine Verl&auml;ngerung der 2-Jahres-Frist einigen, sind die Ergebnisse des sog. harten Brexit der Verhandlungen insbes. f&uuml;r das UK schwer einsch&auml;tzbar und folgenreich. Die EU hat jedoch kein Interesse an einem sehr positiven Verhandlungsausgang mit dem UK, da weitere Mitgliedstaaten von &auml;hnlichen Austrittsverhandlungen abgeschreckt werden sollen. Die EU hat fr&uuml;hzeitig Verhandlungsleitlinien abgestimmt und ver&ouml;ffentlicht (zun&auml;chst wird &uuml;ber den Austritt verhandelt, erst danach wird &uuml;ber die k&uuml;nftigen Beziehungen verhandelt). Forderungen von Seiten der EU bestehen u. a. in der Erf&uuml;llung der finanziellen Verpflichtungen des UK bis zum Austritt und dar&uuml;ber hinaus f&uuml;r zugesagte Investitionen (mindestens bis Ende 2020, z. T. weit dar&uuml;ber hinaus) und anteilig f&uuml;r die k&uuml;nftigen Pensionen der EU-Beamten. Die EU-Forderungen beziffern sich auf 100 Mrd. Euro. Im UK haben Berater f&uuml;r die Verhandlungen eine max. Austrittssumme von 30 Mrd. Euro beziffert und sofern dar&uuml;ber keine Einigung erzielt werden kann, wird ein Austritt ohne Begleichung offener Rechnungen in Aussicht gestellt. Die EU hat der Forderung des UK im&nbsp;Binnenmarkt&nbsp;zu verbleiben eine klare Absage erteilt, da dieses bei einem Austritt des UK systemwidrig w&auml;re - eine Neuverhandlung einer neuen&nbsp;Zollunion&nbsp;sei dagegen nach dem Austritt m&ouml;glich (vergleichbar mit der Zollunion mit der T&uuml;rkei). Die Brexit-Austrittsverhandlungen wurden erst am 19.6.2017 f&ouml;rmlich aufgenommen (fast genau ein Jahr nach dem Brexit-Votum), was einen weiteren Zeitverlust bedeutet. In einem offenen Brief haben sich im Juli 2017 wesentliche Gruppen des&nbsp;Europ&auml;ischen Parlaments(EP) gegen eine Verl&auml;ngerung der 2-Jahres-Frist ausgesprochen, u.a. weil im Mai 2019 die Neuwahl zum EP ansteht.&nbsp;Inzwischen haben sich beide Verhandlungsseiten auf die vorgeschlagene Reihenfolge geeinigt, insbes. um Unsicherheiten f&uuml;r B&uuml;rger und Wirtschaft zu verringern. Offen waren zun&auml;chst u. a. die Rechte der EU-B&uuml;rger, die derzeit im UK leben und die Frage der derzeit offenen Grenze zw. der Republik Irland und Nordirland, die sich im Falle des Brexit zu schlie&szlig;en droht, was den Friedensprozess in Nordirland zum Scheitern bringen k&ouml;nnte. Die Brexit-Verhandlungen finden in Br&uuml;ssel statt, was zu einem dauerhaften Heimvorteil der EU f&uuml;hrt. Die EU beschreitet einen sehr transparenten Verhandlungsansatz und hat bereits neun Positionspapiere zu verschiedenen Themenfeldern ver&ouml;ffentlicht (z.B. B&uuml;rgerrechte, Nukleare Materialien und&nbsp;EURATOM, - da der Brexit nach Auffassung der EU auch den Austritt aus dem&nbsp;EAGV&nbsp;und der EURATOM bedeutet -, Finanzen, Weiterf&uuml;hrende Zusammenarbeit der Polizei und justizielle Zusammenarbeit in der Kriminalit&auml;tsbek&auml;mpfung). Die ersten sieben Verhandlungsrunden sind fast ergebnislos verlaufen. Mit der Rede von Theresa May in Florenz am 22.9.2017 ist neuer Schwung in die Verhandlungen gekommen, da sie einerseits den Austritt des UK mit Ablauf des 29.3.2019 bekr&auml;ftigte und andererseits eine daran anschlie&szlig;ende 2-j&auml;hrige &Uuml;bergangszeit vorgeschlagen hat, da bis dahin viele neue Regelungen noch nicht fertig verhandelt und in Kraft sein werden. Sie deutete auch die Bereitschaft des UK an, nach dem Austritt aus der EU bis Ende 2020 weiterhin in den EU-Haushalt einzuzahlen, um die finanziellen Verpflichtungen der EU-Finanzrahmens 2014-2020 zu erf&uuml;llen. Beide Verhandlungsseiten begr&uuml;&szlig;ten diese neuen Impulse f&uuml;r die stockenden Austrittsverhandlungen. Die Austrittsverhandlungen waren in zwei Phasen vorgesehen: Verhandlungen &uuml;ber die Austrittsbedingungen bis Oktober 2017 (Phase 1) und Verhandlungen &uuml;ber die k&uuml;nftigen Beziehungen zw. EU-UK (Phase 2). Aufgrund der fehlenden Fortschritte hinsichtlich der Austrittsbedingungen hat die EU den Abschluss der Phase 1 im Oktober 2017 verweigert und die Brexit-Verhandlungen steckten bis Mitte November 2017 weiter in der Phase 1 fest, obwohl Mitte November 2017 nur noch 500 Tage bis zum Austrittszeitpunkt verblieben. Die EU-Verhandlungsdelegation setzte daher Mitte November 2017 eine 14-Tages-Frist f&uuml;r erkennbare und verbindliche Fortschritte in den offenen Austrittsfragen (insbes. der Frage der k&uuml;nftigen Verh&auml;ltnisse an der irisch-nordirischen Grenze und die H&ouml;he der Austrittsrechnung f&uuml;r das UK). Diese wurde um zehn Tage verl&auml;ngert und am 8.12.2017 kam es zu einer ersten Verhandlungseinigung (sog.&nbsp;<em>Gemeinsamer Bericht</em>, engl.&nbsp;<em>Joint Report</em>, der 15-Seiten und 96 Regelungsinhalte umfasst). F&uuml;r Irritationen sorgte die &ouml;ffentliche Parlamentsdebatte im britischen Parlament vom 11.12.2017, in welcher Theresa May das Verhandlungsergebnis der ersten Verhandlungsphase f&uuml;r nicht verbindlich erkl&auml;rte, sofern es am Ende der Verhandlungen kein Gesamtergebnis gebe (&quot;nothing is agreed until everything is agreed&quot;). In der Frage der Austrittsrechnung erfolgt eine grunds&auml;tzliche Einigung (45 - 55 Mrd. Euro, je nach Berechnungsmethode, die nicht endg&uuml;ltig festgelegt worden ist). Weitere Einigungen sind bei den Rechten der EU-B&uuml;rger im UK erkennbar. Die Anwendung der EuGH-Rechtsprechung zu B&uuml;rgerrechten wird f&uuml;r EU-B&uuml;rger im UK garantiert, obwohl strengere Regelungen f&uuml;r EU-B&uuml;rger ab dem Zeitpunkt des Austritts gelten. Hinsichtlich der Grenze zwischen Irland und Nordirland bekr&auml;ftigt das UK, dass diese offen und ohne strenge Waren- und Personenkontrollen bleiben soll, was durch eine vollst&auml;ndige Ann&auml;herung der Regularien auf beiden Seiten der Grenze erreicht werden soll - das spr&auml;che&nbsp;<em>de facto</em>&nbsp;f&uuml;r ein Beibehalten aller Regelungen der EU (Binnenmarkt und Zollunion), was jedoch den Zielen des Brexit widerspricht - wie das in der Praxis ausgestaltet werden soll, bleibt im Nebel und in der Verantwortung des UK. Wesentliche Inhalte der Brexit-Verhandlungen werden in die Phase 2 der Austrittsverhandlungen verschoben. Der Europ&auml;ische Rat hat auf dem Dezember-Gipfel am 15.12.2017 die wesentlichen Fortschritte der Phase 1 anerkannt und den Eintritt in die zweite Phase der Brexit-Verhandlungen beschlossen. Die Austritts-Verhandlungen der zweiten Phase haben erst im M&auml;rz 2018 begonnen und mussten bereits Ende November 2018 abgeschlossen sein. Verschiedene Inhalte mussten in dieser kurzen Zeit verhandelt werden: das &Uuml;bergangs-&Uuml;bereinkommen f&uuml;r die 2-j&auml;hrige &Uuml;bergangszeit, ein Rahmenabkommen &uuml;ber die k&uuml;nftigen Beziehungen und (vermutlich erst nach dem Brexit) die genauen Rahmenbedingungen f&uuml;r die k&uuml;nftigen EU-UK-Beziehungen (k&uuml;nftiges Freihandelsabkommen ggf. mit neuer Zollunion, Zusammenarbeit in Strafsachen und in Verteidigungssachen). Insbesondere der dritte Verhandlungsanteil wird nach Meinung der meisten Experten nicht innerhalb eines halben Jahres abgeschlossen werden, sondern &uuml;ber Jahre dauern. Die vom UK vorgeschlagene 2-j&auml;hrige &Uuml;bergangszeit kann nach Auffassung der Europ&auml;ischen Kommission und des Europ&auml;ischen Rates nur bis zum 31.12.2020 andauern (vom 30.3.2019-31.12.2020), da mit Ablauf des Jahres 2020 der 7-j&auml;hrige Finanzrahmen endet und am 1.1.2021 ein neuer 7-j&auml;hriger Finanzrahmen (bis Ende 2027) gelten wird. Am 29.1.2018 hat der Europ&auml;ische Rat die Leitlinien f&uuml;r die erg&auml;nzende Richtlinien f&uuml;r die Brexit-Verhandlungen mit Einzelheiten zum Standpunkt der EU-27 zur &Uuml;bergangsphase angenommen. Darin wurde u.a. festgelegt, dass das UK sich in der &Uuml;bergangsphase weiter an die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes (Personenfreiheit, Dienstleistungsfreiheit, Freier Warenverkehr, Freier Kapital- und Zahlungsverkehr) halten muss, jedoch keine Mitsprache bei neuen Entscheidungen der EU mehr hat. Am 28.2.2018 wurde ein erster Entwurf eines Brexit-Austritts&uuml;bereinkommens von der Europ&auml;ischen Kommission vorgestellt und ver&ouml;ffentlicht (119 Seiten, 168 Artikel), in welchem u.a. die Kontrolle des Warenverkehrs nicht zwischen Irland und Nordirland, sondern zwischen Nordirland und dem restlichen Staatsgebiet des UK festlegt. Dieser Weg wird von der Kommission beschritten, weil das UK keine eigenen Vorschl&auml;ge vorgelegt hatte. Es wurde umgehend von Premierministerin May zur&uuml;ckgewiesen, da es den politischen Zusammenhalt des UK gef&auml;hrden w&uuml;rde. Eigene gesetzliche Vorschl&auml;ge hatte das UK bis M&auml;rz 2018 nicht gemacht. Die Struktur des von der EU vorgeschlagenen Austrittsabkommens besteht aus sechs Teilen &ndash; den einleitenden Bestimmungen, Bestimmungen zu den B&uuml;rgerrechten, Bestimmungen zu anderen Fragen, die im Zuge des Austritts zu kl&auml;ren sind, wie vor dem Austritt in Verkehr gebrachte Waren, der Finanzregelung, den &Uuml;bergangsregelungen und institutionellen Bestimmungen &ndash; sowie einem Protokoll &uuml;ber Irland/Nordirland. Am 19.3.2018 wurde von der EU &uuml;berraschend ein erweiterter und vertiefter Entwurf eines Austritts&uuml;bereinkommens ver&ouml;ffentlicht und den Mitgliedstaaten der EU-27 zur weiteren Diskussion &uuml;bersandt (130 Seiten, 168 Artikel, Protokoll zu Irland/Nordirland m. 16 Artikeln und weiteren Anh&auml;ngen). Ende Mai 2018 bem&auml;ngelte die Europ&auml;ische Kommission erneut einen Stillstand der Austrittsverhandlungen. Die EU bekr&auml;ftigt in den Verhandlungen, dass es die vom UK angestrebte &Uuml;bergangsphase bis Ende 2020 nur bei Abschluss des vollst&auml;ndigen Austrittsabkommens geben werde. Anfang Juni 2018 wurden im UK aus dem Brexit-Ministerium Planungen f&uuml;r einen harten Austritt mit Ablauf des 29.3.2019 ohne direkt anschlie&szlig;ende &Uuml;bergangsphase bekannt (No-Deal-Szenario). Darin wird von Versorgungsengp&auml;ssen in l&auml;ndlichen Gegenden und im Arzneimittelbereich innerhalb von Tagen ausgegangen. Auch die britischen Seeh&auml;fen w&uuml;rden innerhalb eines Tages zusammenbrechen. Politische Beobachter haben seit Fr&uuml;hjahr und Sommer 2018&nbsp;den Eindruck eines Pokerspiels, in welchem das UK mit hohem Einsatz zockt. Unterdessen bereitete die Europ&auml;ische Kommission alle interessierten Wirtschaftsverb&auml;nde und Unternehmen in sog. &quot;Notices to Stakeholders&quot; in mehr als 60 Politikbereichen auf die Folgen eines sog. harten Brexit ohne Austrittsabkommens vor. Im Juni 2018 warnen verschiedene Gro&szlig;-Unternehmen vor einem harten Brexit, da es weiterhin einen Verhandlungsstillstand gab: Airbus, BMW (incl. Rolls-Royce und Mini) sowie Siemens. Im Juli 2018 stellte das UK endlich eigene Vorstellungen zur Ausgestaltung des Brexit vor. Dabei wurde der Ansatz eines weichen Brexit verfolgt, was zum R&uuml;cktritt des bisherigen Brexit-Ministers Davis und von Au&szlig;enminister Johnson f&uuml;hrte. Das &quot;Whitepaper: The future relationship between the United Kingdom and the European Union&quot; enth&auml;lt auf 98 Seiten die Vorschl&auml;ge und Gedanken aus UK-Sicht. Erste Analysen von Seiten der EU und der Mitgliedstaaten deuten auf einen erneuten Versuch des UK des&nbsp; &quot;Rosinenpickens&quot; von schwer miteinander zu vereinbaren Ans&auml;tzen: voller Zugang zum Binnenmarkt, besondere Bedingungen f&uuml;r Finanzdienstleister, kein freier Personenverkehr, keine Niederlassungsfreiheit (&quot;best possible deal&quot;). Eine sofortige Zur&uuml;ckweisung erfolgte von Seiten der EU nicht, auch weil man sich &uuml;ber die nur noch kurze Verhandlungsphase und die geschw&auml;chte Position von Premierministerin May bewusst ist. Theresa May hat Ende Juli 2018 angek&uuml;ndigt, die Verhandlungen pers&ouml;nlich weiterzuf&uuml;hren (und nicht mehr durch einen Mittelsmann f&uuml;hren zu lassen). Die Europ&auml;ische Kommission und die Spitzenverb&auml;nde der Industrie (BDI,&nbsp;DIHK&nbsp;und andere) warnten im Sommer und Herbst 2018 nachdr&uuml;cklich die Wirtschaft und betroffenen Verb&auml;nde, sich auf beide m&ouml;glichen Austrittsszenarien einzustellen (harter Brexit - &quot;no deal&quot; am 30.3.2019 oder Austrittsabkommen und &Uuml;bergangsfrist bis Ende 2020). Eine Einigung auf einen verbindlichen Brexit-Austrittsvertrag sollte urspr&uuml;nglich bis Mitte&nbsp;Oktober 2018 zustande kommen - auf dem normalen EU-Gipfeltreffen sollte &uuml;ber den Brexit abschlie&szlig;end vom Europ&auml;ischen Rat entschieden werden.&nbsp;Da sich im Herbst 2018 endlich Bewegungen in den Verhandlungen abzeichneten, hatte die EU einen EU-Sondergipfel f&uuml;r den 25.11.2018 einberufen, auf welchem endg&uuml;ltig &uuml;ber das Brexit-Abkommen auf EU-Seite entschieden werden sollte. Spanien hatte sich f&uuml;r eine Zusatzerkl&auml;rung zur Gibraltar-Frage eingesetzt und die Zustimmung zum Brexit-Austrittsvertrag davon abh&auml;ngig gemacht. Mitte November 2018 wurde ein abschlie&szlig;ender Brexit-Austrittsvertrag ver&ouml;ffentlicht, der 585 Seiten umfasst (185 Artikel, drei Protokolle, zehn Anh&auml;nge). Am 25.11.2018 wurde dieser Austrittsvertrag vom Europ&auml;ischen Rat angenommen. Dem EuGH wurde von einem schottischen Gericht das Vorabentscheidungsersuchen in der Rs. C-621/18 vorgelegt, ob die Austrittserkl&auml;rung nach Art. 50 EUV einseitig zur&uuml;ckgenommen werden kann. Das Urteil vom 10.12.2018 erm&ouml;glicht den R&uuml;cktritt vom Brexit (Exit from Brexit) durch einen einseitigen Brief des UK, sofern dieser Brief auf dem daf&uuml;r vorgesehenen parlamentarischen Verfahren zustande gekommen ist (ECLI:EU:C:2018:999). Am 11.12.2018 sollte im britischen Unterhaus &uuml;ber den Brexit-Austrittsvertrag abgestimmt werden. Da eine hohe Niederlage f&uuml;r die Regierung May drohte, wurde die Abstimmung abgesagt und auf Januar 2019 verschoben. Das f&uuml;hrte zu einer gro&szlig;en Regierungskrise und dem Misstrauensvotum am 12.12.2018 aus den eigenen Reihen der Conservative Party, das May mit 200 zu 117 Stimmen &uuml;berstand. Angsichts eines drohenden harten Brexit legte die deutsche Bundesregierung am 12.12.2018 erstmals einen Regierungsentwurf &uuml;ber ein &quot;Gesetz zu &Uuml;bergangsregelungen im Bereich Arbeit, Bildung, Gesundheit, Soziales und Staatsangeh&ouml;rigkeit nach dem Austritt des Vereinigten K&ouml;nigreichs Gro&szlig;britannien und Nordirland aus der Europ&auml;ischen Union&quot; vor, dass einen v&ouml;llig ungeregelten Brexit im Bereich des BMSA verhindern soll. Auch die Europ&auml;ische Kommission nimmt v.a. seit Dezember 2018 verschiedene kleine Rechtsanpassungen f&uuml;r den Fall eines harten Brexit vor, um diesen abzufedern. Die Ver&ouml;ffentlichung des Brexit-Austrittsvertrags hat&nbsp;die britische Regierung auf Grund der harten Debatten im Parlament sofort in eine tiefe Krise gest&uuml;rtz&nbsp;(ein Misstrauensantrag gegen Theresa May wird aus ihrer Partei angestrebt). Eine Zustimmung im britischen Parlament wird f&uuml;r unwahrscheindlich gehalten, weil sowohl die DUP, die schottischen Nationalisten und die Labour-Party die Zustimmung verweigern. Gleiches gilt f&uuml;r die Brexit-Hardliner und die EU-Freunde im Regierungslager. Theresa May bringt erstmals eine Abkehr vom Brexit in den Raum, sofern dieser vorgeschlagene Brexit-Austrittsvertrag keine Zustimmung bekommt. Am 15.1.2019 fand die verschobene Abstimmung &uuml;ber das Brexit-Austrittsabkommen im britischen Parlament statt, was mit 432 Gegenstimmen scheiterte (die gr&ouml;&szlig;te parlamentarische Niederlage einer britischen Regierung seit 1924). In der Folge &uuml;berstand Theresa May ein von der Labour-Party eingebrachtes Misstrauensvotum mit 325 zu 306 Stimmen. Der am 21.1.2019 von ihr vorgestellte Plan B bestand im Wesentlichen aus dem Versuch von Nachverhandlungen mit der EU und einem bilateralen Abkommen mit Irland &uuml;ber die Grenze zwischen Nordirland und der Republik Irland (das jedoch keine eingene Regelungskompetenz f&uuml;r den Personen- oder Warenverkehr &uuml;ber eine EU-Au&szlig;engrenze hat); diese Vorschl&auml;ge wurden umgehend von der EU zur&uuml;ckgewiesen. Seit Ende Januar 2019 tritt eine &quot;Brexit-Blockade&quot; im britischen Unterhaus ein. Theresa May spielt weiter auf Zeit und versucht, eine Mehrheit in ihrer knappen Regierungskoalition zu organisieren. Gleichzeitig versuchen partei&uuml;bergreifende Initiativen im Unterhaus Gesetzgebungsinitiativen auf den Weg zu bringen, um einen ungeregelten, harten Brexit zu verhindern. Nun verbleibt nur noch ein Monat bis zum vorgesehenen Austrittsdatum Ende M&auml;rz 2019. Selbst wenn das britische Unterhaus doch noch kurzfristig dem ausgehandelten Austrittsabkommen zustimmen sollte, droht ein ungeregelter &quot;Brexit aus Versehen&quot;, weil der technische Gesetzgebungsvorgang im UK l&auml;nger dauert und ein f&ouml;rmlicher Abschluss des &Uuml;bergangsabkommens nicht mehr erfolgreich sein wird. Die Labour-Party gibt Ende Februar 2019 bekannt, nun aktiv eine zweite Volksabstimmung anzustreben. Diese ist vor dem vorgesehenen Austrittszeitpunkt nicht mehr zu realisieren. Neuwahlen sind m&ouml;glich, aber in der Brexit-Frage voraussichtlich keine L&ouml;sung. Theresa May sagt am 26.2.2019 eine erneute Abstimmung &uuml;ber das Austrittsabkommen bis 12.3.2019 zu. Bei einer Ablehnung soll das Parlament &uuml;ber einen Brexit ohne Deal, bzw. &uuml;ber eine kurze, technische Verl&auml;ngerung der Austrittsfrist bis Ende Juni 2019 (nach Artikel 50 EUV) abstimmen (dem die EU-27 wohl zustimmen w&uuml;rde). Bei einer Zustimmung zum Brexit-Austrittsvertrag steht eine verl&auml;ngerte &Uuml;bergangsphase bis Mitte/Ende 2021 im Raum, um ein zuk&uuml;nftiges Freihandelsabkommen zwischen der EU und dem UK auszuhandeln. Auf Grund der Zeitknappheit werden Anfang 2019 technische Fristverl&auml;ngerungen bis Anfang Juli 2019 in den Raum gestellt (bis zum ersten Zusammentreten des am 26.5.2019 neu zu w&auml;hlenden Europ&auml;ischen Parlaments). Kommissionspr&auml;sident Juncker bringt im Februar 2019 die M&ouml;glichkeit ins Spiel (bei der o.g. technischen Verl&auml;ngerung der 2-Jahres-Frist), dass das UK noch einmal an den Wahlen zum Europ&auml;ischen Parlament vom 23.5.2019 bis 26.5.2019 teilnehmen k&ouml;nnte (und in diesem Rahmen eine zweite Volksabstimmung vorgenommen werden k&ouml;nnte). F&uuml;r den erfolgreichen Abschluss eines gemeinsamen Brexit-Abkommens werden die Zustimmung des britischen Parlaments auf Seiten des UK und auf Seiten der EU die Zustimmung des&nbsp;Europ&auml;ischen Rats&nbsp;(mit qualifizierter Mehrheit z.B. 65 % der Stimmen von mind. 20 Mitgliedstaaten) sowie des&nbsp;Europ&auml;ischen Parlaments&nbsp;(mit einfache Mehrheit) erforderlich. Eine Zustimmung der 27 nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten ist nach herrschender Meinung nicht erforderlich, da es sich um ein v&ouml;lkerrechtliches Abkommen der EU handelt - es bestehen in Deutschland allerdings Unterrichtungspflichten des Bundestags nach Art. 23 GG. Auswirkungen auf die EU Die Bestrebungen von Rechtspopulisten und Nationalisten in den jeweiligen Mitgliedstaaten einen EU-Austritt anzustreben (EU-kritische Parteien und Populisten) sind neben dem Brexit (Mit-) Ausl&ouml;ser und zugleich Folge der&nbsp;Krise der Europ&auml;ischen Union. Die EU versucht mit ein erh&ouml;hten Zusammenhalt zu reagieren, u. a. mit dem&nbsp;Juncker-Plan&nbsp;der&nbsp;Europ&auml;ischen Kommission&nbsp;(Wei&szlig;buch zur Zukunft Europas) sowie mit der&nbsp;Europ&auml;ische Union der verschiedenen Geschwindigkeiten&nbsp;und der&nbsp;Verst&auml;rkten Zusammenarbeit. Die konkrete Entflechtung der wirtschaftlichen und politischen Beziehungen hat im Sommer 2017 begonnen, weil zwei&nbsp;EU-Agenturen, die bislang im UK (in London) angesiedelt waren, ihren Sitz verlegen: die Europ&auml;ische Bankenaufsichtsbeh&ouml;rde und die Europ&auml;ische Arzneimittel-Agentur. Interessierte Mitgliedstaaten sollten bis 31.7.2017 ihre Bewerbung f&uuml;r diese Agenturen abgeben und der&nbsp;Rat&nbsp;der Europ&auml;ischen Union hat im November 2017 deren Neuansiedlung f&uuml;r Paris (Bankenaufsichtsbeh&ouml;rde) und Amsterdam (Arzneimittel-Agentur) beschlossen. Banken verlagern bereits seit Sommer 2017 tausende von Mitarbeitern von London nach Dublin, Frankfurt am Main und Paris, da sich mit dem Brexit die Rahmenbedingungen f&uuml;r die Gesch&auml;ftst&auml;tigkeit von Finanzdienstleistern &auml;ndern. Im Herbst 2017 wird erstmals &ouml;ffentlich die Mehrbelastung der verbleibenden EU-Mitgliedstaaten und insbes. Deutschlands nach dem Brexit (und dem Wegfall des zweitgr&ouml;&szlig;ten EU-Nettozahlers - im Jahr 2015 hatte das UK - trotz des sog. Britenrabatts 11,5 Mrd. Euro in den&nbsp;EU-Haushalteingezahlt; Deutschland war mit 14,3 Mrd. Euro gr&ouml;&szlig;ter Nettozahler) thematisiert. Eine Prognose des Europ&auml;ischen Parlaments geht von einer j&auml;hrlichen Mehrbelastung von 10,2 Mrd. Euro f&uuml;r die verbliebenen EU-Mitgliedstaaten aus. Deutschland wird davon voraussichtlich 3,8 Mrd. Euro j&auml;hrlich zahlen m&uuml;ssen (dabei handelt es sich um eine Steigerung von 16 % f&uuml;r den ohnehin mit Abstand gr&ouml;&szlig;ten Nettozahler des EU-Haushalts). Mit dem Datum des Austritts verlieren die britischen EU-Abgeordneten ihren Sitz im Europ&auml;ischen Parlament, die Kommission hat keinen britischen Vertreter mehr und auch in allen anderen Organen (EuRH,&nbsp;EuGH,&nbsp;EZB, Rat) verlieren die Briten die Mitgliedschaft und jegliches Mitspracherecht. Das bei der&nbsp;Europ&auml;ischen Zentralbank (EZB)&nbsp;einbezahlte Gr&uuml;ndungsverm&ouml;gen des UK wird nach dem Brexit zur&uuml;ckgezahlt. Der drohende Brexit hat auch ganz konrete Auswirkungen auf die Einb&uuml;rgerungen von britischen Staatsb&uuml;rgern in Deutschland. Im Jahr 2017 erwarben&nbsp; nach Angaben des Statistischen Bundesamts knapp 7,500 Briten die deutsche Staatsb&uuml;rgerschaft - das waren 162 % mehr als im Jahr 2016 (2.865 Einb&uuml;rgerungen; 2016/2017 gemeinsam: 10.358 Einb&uuml;rgerungen). Im Zeitraum 2000-2015 erwarben 5.092 britische Staatsb&uuml;rger die deutsche Staatsb&uuml;rgerschaft. Auch bei den Firmenansiedlungen britischer Unternehmen profitiert Deutschland im Jahr 2017 nach Angaben der&nbsp;Germany Trade and Invest&nbsp;(Gtai) mit 152 Ansiedlungen britischer Unternehmen (v.a. Finanzdienstleister, Unternehmensdienstleister, IT-Unternehmen und Softwareentwickler). Auswirkungen auf die derzeitige Zollunion Zollverwaltungen und Betriebe, die in das UK exportieren, bereiten sich auf den Austritt des UK aus der Zollunion und neue Handelsschranken vor. Der DIHK geht alleine f&uuml;r Deutschland f&uuml;r zus&auml;tzliche Kosten von 500 Mio. Euro pro Jahr aus, die f&uuml;r 15 Mio. zus&auml;tzliche Zolldokumente (Zollanmeldungen und Pr&auml;ferenznachweise) erforderlich sein werden. Auf Seite des UK werden ebenfalls zus&auml;tzlich Kosten von 500 Mio. Euro pro Jahr prognostiziert. Auch die Unternehmen und die Zollverwaltung des UK bereitet sich auf den Brexit vor. Auf Seiten des UK wird eine Verf&uuml;nffachung der derzeitigen Anzahl der Zollanmeldungen auf 255 Mio. erwartet. J&auml;hrlich werden auf Seiten des UK vom Handelsministerium f&uuml;r die Wirtschaft Zusatzkosten in H&ouml;he von 20 Mrd. Pfund f&uuml;r die Einhaltung neuer Zollvorschriften prognostiziert. Der Leiter der britischen Zollverwaltung hat sich &ouml;ffentlich ge&auml;u&szlig;ert, dass erst nach sieben Jahren eine vollst&auml;ndige und effektive Warenkontrolle m&ouml;glich sein werde. Insbesondere die Anpassung der IT und die Ausbildung 5.000 neuer britischer Zollbeamter werde nicht bis zum Austrittszeitpunkt zu schaffen sein. Von gro&szlig;er politischer Bedeutung wird die Schlie&szlig;ung der Grenze der Republik Irland zu Nordirland sein - denn die vollst&auml;ndige Kontrolle des Warenverkehrs (zur Kontrolle der Einfuhr und Ausfuhr in das/aus dem&nbsp;Zollgebiet&nbsp;der EU) und die Kontrolle des Personenverkehrs (zur Verhinderung der illegalen&nbsp;Migration) wird mit dem Zeitpunkt des Austritts umgesetzt werden m&uuml;ssen. Am Ende eines m&ouml;glichen &Uuml;bergangszeitraums wird es Anfang 2021 eine tragf&auml;hige, pragmatische L&ouml;sung geben m&uuml;ssen. Der erste Entwurf eines Austritts&uuml;bereinkommens der Europ&auml;ischen Kommission enth&auml;lt den Vorschlag, die Grenze zwischen Irland und Nordirland nicht zu kontrollieren und die Waren- und Personenkontrollen auf die Irische See zwischen der irischen Insel und dem restlichen UK zu verlagern. Als m&ouml;gliche L&ouml;sung wurde Anfang 2018 vom Europ&auml;ischen Parlament das Konzept &quot;Smart Borders 2.0&quot; beleuchtet, welches allerdings eine rein technische Grenz&uuml;berwachung darstellt, gro&szlig;er Kritik gegen&uuml;bersteht und praktisch kaum erprobt ist. Auch auf Seiten der EU werden durch den Brexit vermehrte Zollanmeldungen und Zollkontrollen abzuwickeln sein: alleine in Deutschland geht man von einem Mehrbedarf zwischen 200 und 900 (BMF), bzw. mehr als 2.000 (Gewerkschaft BDZ) Zollbeamten aus. Die Republik Irland hat im Juli 2018 Planungen f&uuml;r einen harten Brexit ver&ouml;ffentlicht, nach der umgehend etwa 1.000 Zollbeamte und Grenzkontrollbeamte (Veterin&auml;rdienst, Einfuhr- und Ausfuhrkontrolle) eingestellt werden sollen. Die Brexit-Austrittsverhandlungen werden hinsichtlich der Zollunion im Herbst 2018 von der drohenden Klage der Europ&auml;ischen Kommission vor dem&nbsp;Europ&auml;ischen Gerichtshof&nbsp;(EuGH) &uuml;berschattet, mit welcher die EU die fehlende Umsetzung des EU-Zollrechts durch das UK und 2,7 Mrd. Euro nicht erhobene (entgangene) traditionelle Eigenmittel (Z&ouml;lle) einklagen will. Angesichts eines drohenden harten Brexit bereiten sich die Zollverwaltungen der EU-27 in Notfallpl&auml;nen auf die Warenkontrollen mit dem UK ab dem 30.3.2019 vor. Die gesamte Transportwirtschaft und alle betroffenen Wirtschaftszweige und die Reiseindustrie planen f&uuml;r einen harten Brexit. K&uuml;nftige Handelsbeziehungen zwischen dem UK und der EU Mittelfristig strebt das UK den Abschluss eines neuen&nbsp;Freihandelsabkommens&nbsp;mit der EU an, das idealerweise eine&nbsp;Zollunion&nbsp;umfasst. Diese Verhandlungen &uuml;ber die k&uuml;nftigen Wirtschaftsbeziehungen konnten nicht innerhalb der Brexit-Austrittsverhandlungen abgeschlossen werden, weil diese bereits zu Beginn unter gro&szlig;er Zeitnot standen. Ein ungeregelter Austritt aus der EU droht f&uuml;r das UK, sofern das ausgehandelte &Uuml;bergangsabkommen nicht vom britischen Unterhaus abgesegnet werden kann (s. Punkt VI). Es stellt sich die Frage, wie die Handelsbeziehungen zur EU kurzfristig und &uuml;bergangsweise gestaltet werden k&ouml;nnen. Einige Experten vermuten hier den (Wieder-) Eintritt des UK in die&nbsp;EFTA&nbsp;und ein Erstarken der EFTA als europ&auml;ische Konkurrenz zur EU. Andere Ger&uuml;chte verweisen auf Gedanken des UK &uuml;ber den Beitritt zur&nbsp;NAFTA&nbsp;und sogar zur&nbsp;Comprehensive and Progressive Agreement for Trans-Pacific Partnership&nbsp;(die sich nur an Pazifik-Anrainer richtet). Weitere Diskussionen deuten auf die Aushandlung eines tiefen Freihandelsabkommens das dem&nbsp;Comprehensive Economic and Trade Agreement&nbsp;(CETA) vergleichbar sein kann oder einer Assoziierung wie der Norwegens (Binnenmarkt, Zollunion, freier Personenverkehr - was jedoch den erkl&auml;rten Zielen des Brexit widerspr&auml;che). Der britische Oppositionsf&uuml;hrer der Labour-Party Corbyn hat im Februar 2018 angek&uuml;ndigt, zuk&uuml;nftig eine neue Zollunion mit der EU anzustreben. Premierministerin May hat im M&auml;rz 2018 bekr&auml;ftigt, die k&uuml;nftigen Beziehungen zur EU sollen sehr eng sein und &uuml;ber alle bekannten Modelle, also auch &uuml;ber den&nbsp;Europ&auml;ischen Wirtschaftsraum (EWR)&nbsp;und das Verh&auml;ltnis der EU mit der Schweiz hinaus gehen. Die EU dagegen hat dem UK im M&auml;rz 2018 M&auml;rz ein tiefes Freihandelsabkommen (DCFTA&nbsp;- Deep and Compre&shy;hensive Free Trade Agreement) angeboten, das im Rahmen der&nbsp;Europ&auml;ischen Nachbarschaftspolitik (ENP)&nbsp;und der&nbsp;&Ouml;stlichen Partnerschaft&nbsp;den &ouml;stlichen Partnerl&auml;ndern Ukraine, Georgien und Moldau angeboten und mit diesen abgeschlossen worden ist. Im Juli&nbsp;2018 bekr&auml;ftigte Premierministerin May die Position des UK, dass man eine&nbsp;Freihandelszone&nbsp;anstrebe, welche sowohl G&uuml;ter als auch landwirtschaftliche Produkte umfasse, jedoch die M&ouml;glichkeit des Abschlusses eigener Handelsabkommen beinhaltet. Im Juli 2018 hat das UK die Zahlung der Brexit-Rechnung in H&ouml;he von ca. 44 Mrd. Euro vom gleichzeitigen Abschluss eines bestm&ouml;glichen Freihandelsabkommens abh&auml;ngig gemacht - das f&uuml;hrte auf Seiten der EU zu Kopfsch&uuml;tteln angesichts des drohenden harten Brexit. Gleichzeitig hat das UK der&nbsp;Welthandelsorganisation (WTO)&nbsp;die Zollregelungen f&uuml;r einen eigenen Zolltarif vorgelegt, der nach dem Brexit gelten wird. Im Herbst 2018 zeichnet sich ab, dass die k&uuml;nftigen Handelsbeziehungen sich am EU-Korea-Abkommen oder dem EU-Kanada-Abkommen (Comprehensive and Economic Trade Agreement&nbsp;(CETA)) orientieren k&ouml;nnten, obwohl das UK ein CETA+++ fordert. Am 22.11.2018 wurde neben dem Brexit-Austrittsvertrag eine 26-seitige politische Erkl&auml;rung &uuml;ber die k&uuml;nftigen Handelsbeziehungen der EU und des UK vorgelegt, die eine &quot;ambitionierte, breite, tiefe und flexible&quot; Partnerschaft zum Ziel hat. Diese politische Erkl&auml;rung wurde vom Rat der EU am 25.11.2018 angenommen. Im Rahmen des Brexit-Austrittsabkommens werden &Uuml;bergangsfristen bis Ende 2020 festgelegt, die (bei Bedarf) bis Ende 2022 ausgedehnt werden k&ouml;nnen. Hinsichtlich des Notfallplans (sog. Backstop), dass das UK in der Zollunion verbleibt, ist dieser Zeitpunkt erst durch die Neuregelung der Handelsbeziehungen von der EU und dem UK begrenzt (und damit&nbsp;gilt die Zollunion nach dem Entwurf unbefristet). Das war im Januar/Februar 2019 der gr&ouml;&szlig;te Streitpunkt im britischen Unterhaus, der einer Zustimmung zum Brexit-Austrittsabkommens entgegen stand. Vgl.&nbsp;Krise der Europ&auml;ischen Union,&nbsp;EU-kritische Parteien und Populisten,&nbsp;Juncker-Plan&nbsp;(Wei&szlig;buch zur Zukunft Europas),&nbsp;Belexit,&nbsp;Bulexit,&nbsp;Czexit,&nbsp;Danexit,&nbsp;Dexit,&nbsp;Estexit,&nbsp;Fixit,&nbsp;Frexit,&nbsp;Irexit,&nbsp;Nexit,&nbsp;&Ouml;xit,&nbsp;Pexit,&nbsp;Polexit,&nbsp;Romexit,&nbsp;Spexit,&nbsp;Swexit,&nbsp;Separatismus in der EU,&nbsp;EU-Verteidigungsunion,&nbsp;Kerneuropa,&nbsp;Europ&auml;ische Union der verschiedenen Geschwindigkeiten,&nbsp;Verst&auml;rkte Zusammenarbeit. Zitierf&auml;hige URL:https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/brexit-54217/version-369755
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