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Journal articles on the topic 'Mikroökonomie'

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1

Weimann, Joachim. "Mikroökonomie heute: ihre Bedeutung im Konzert der Methoden." List Forum für Wirtschafts- und Finanzpolitik 44, no. 4 (January 25, 2019): 407–32. http://dx.doi.org/10.1007/s41025-019-00120-z.

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2

Wächter, Hartmut. "Personalpolitik im Lichte der Arbeitsmarkttheorie und -politik — Einführung." German Journal of Human Resource Management: Zeitschrift für Personalforschung 4, no. 2 (May 1990): 101–2. http://dx.doi.org/10.1177/239700229000400201.

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Abstract:
Die wissenschaftliche Beschäftigung mit Problemen des Personalwesens (oder der Personalwirtschaft) ist an den deutschen Hochschulen einhergegangen mit der verhaltenswissenschaftlichen Öffnung der Betriebswirtschaftslehre. Diese Orientierung bleibt sicherlich auch in Zukunft für eine praxisbezogene Ausbildung und für die Forschung ein unverzichtbarer Bezug. Die Hinwendung zur und Bevorzugung der verhaltenswissenschaftlichen Ausrichtung des Personalwesens enthält sicherlich auch Elemente der Enttäuschung über die ökonomische Theorie, sei es die Mikroökonomie allgemein, sei es die Gutenberg'sche Rezeption.
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3

Langenbucher, Katja. "Interdisziplinäre Forschung im Unternehmensrecht – auf dem Weg zu einer cognitive corporate governance?" Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht 48, no. 5 (October 9, 2019): 717–59. http://dx.doi.org/10.1515/zgr-2019-0023.

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Abstract:
Juristische Normgebung zielt unter anderem auf Verhaltenssteuerung ab. Sie setzt deshalb mindestens implizit eine Entscheidungstheorie voraus, die Auskunft gibt, wie Menschen auf Normen reagieren werden. Im Unternehmensrecht hatte die Mikroökonomie unter dem Schlagwort „rational choice“ lange Zeit eine Vorreiterrolle inne. Zu ihren Methoden zählen vor allem mathematische Nutzenfunktionen, die unter abstrahierenden Annahmen Schätzungen über künftiges Verhalten erlauben. In jüngerer Zeit rücken zunehmend Entscheidungstheorien in den Vordergrund, welche derartige Vorhersagen um verhaltenspsychologische Elemente anreichern. Dazu zählt „behavioural economics“, aber auch weiter ausgreifende Forschung etwa zu Gruppenverhalten oder, unter Einbindung neurowissenschaftlicher Erkenntnis, „neuroeconomics“. Der Beitrag führt in diese Disziplinen ein und zieht Schlüsse für die juristische corporate governance Forschung.
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4

Vanberg, Viktor. "Mikroökonomie heute: ihre Bedeutung im Konzert der Methoden: Kommentar zum Beitrag von Joachim Weimann." List Forum für Wirtschafts- und Finanzpolitik 44, no. 4 (March 6, 2019): 433–45. http://dx.doi.org/10.1007/s41025-019-00142-7.

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5

Weimann, Joachim. "Mikroökonomie heute: ihre Bedeutung im Konzert der Methoden: Replik zum Kommentar von Viktor Vanberg." List Forum für Wirtschafts- und Finanzpolitik 44, no. 4 (March 6, 2019): 447–49. http://dx.doi.org/10.1007/s41025-019-00143-6.

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6

Eigler, Joachim. "Transaktionskosten und Personalwirtschaft. Ein Beitrag zur Verringerung der Ökonomiearmut in der Personalwirtschaftslehre." German Journal of Human Resource Management: Zeitschrift für Personalforschung 11, no. 1 (February 1997): 5–29. http://dx.doi.org/10.1177/239700229701100101.

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Abstract:
Den Anlaß für diese Arbeit liefern die wiederholt erhobenen Klagen, die Personalwirtschaftslehre weise zu wenig ökonomische Elemente auf. Daher wird versucht, die Transaktionskostentheorie auf die Personalwirtschaft zu übertragen, um instrumenteile Gestaltungsempfehlungen zu gewinnen. Die Transaktionskostentheorie wird herangezogen, weil sie unter den ökonomischen Ansätzen der Neoinstitutionellen Mikroökonomie die größte Erklärungskraft verspricht. Zunächst wird gezeigt, inwieweit diese Theorie konzeptionellfür eine Analyse von Beschäftigungsverhältnissen fruchtbar gemacht werden kann. Im Ergebnis stellt sich heraus, daß personalwirtschaftliche Funktionen Reparaturfunktionen für unvollständige Rahmenarbeitsverträge wahrnehmen. Aus methodischer Sicht werden darauf aufbauend Kategorien personalwirtschaftlicher Transaktionskosten aufpersonalwirtschaftlichen Feldern voneinander abgegrenzt. Anhand personalwirtschaftlicher Transaktionskosten können dann alternative personalwirtschaftliche Maßnahmen und Funktionen beurteilt werden. Für die Funktionsfelder der Personalentwicklung und Mitarbeiterführung wird gezeigt, welchen Erkenntnisgewinn die Transaktionskostentheorie für die Personalwirtschaftslehre liefert. Abschließend werden die Leistungsfähigkeit und die Grenzen des Übertragungsversuches beurteilt.
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7

Langlet, Franca. "„Die unsichtbare Hand kann es nicht allein.“ – Die Ökonomische Analyse des Rechts als Methode zur Untersuchung unternehmerischer Umweltstraftaten." Neue Kriminalpolitik 34, no. 1 (2022): 58–74. http://dx.doi.org/10.5771/0934-9200-2022-1-58.

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Abstract:
Die Ökonomische Analyse des Rechts stellt einen interdisziplinären Ansatz der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften zur Untersuchung rechtlicher Regulierungen mit ihren Konsequenzen dar. Im Strafrecht bieten Modelle und Methoden der Mikroökonomik die Möglichkeit eines rationalen und intersubjektiven Erkenntnisprozesses über die Funktion wie auch die Wirkung strafrechtlicher Sanktionen. Dies trifft - wie dieser Beitrag aufzuzeigen versucht - insbesondere auf unternehmerische Umweltstraftaten zu, die auf der Makroebene durch hohe gesellschaftliche Kosten und auf der Mikroebene durch einen nutzen-maximierenden Akteur geprägt sind, so dass sich die Anwendung ökonomischer Methoden und Modelle geradezu aufdrängt.
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8

Sturn, Dorothea, and Richard Sturn. "Diskriminierung als Kontraktproblem Zur Mikroökonomik der Chancengleichheit auf dem Markt für Führungskräfte." Kyklos 45, no. 4 (November 1992): 483–500. http://dx.doi.org/10.1111/j.1467-6435.1992.tb02756.x.

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9

Zweifel, Peter. "Fünf Fragen (und Antworten) zur Gesundheitsökonomik." Perspektiven der Wirtschaftspolitik 21, no. 1 (April 30, 2020): 30–42. http://dx.doi.org/10.1515/pwp-2020-0006.

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Abstract:
ZusammenfassungIn diesem Übersichtsartikel beschreibt Peter Zweifel die Entwicklung des Fachgebiets „Gesundheitsökonomik“ an Hand von Antworten auf fünf Fragen: Ist das Gut „Gesundheit“ wirklich anders als alle andern? Geht es zentral um die „Kostenexplosion“? Was ist die Bedeutung des moralischen Risikos im Vergleich zur adversen Selektion auf Märkten für Krankenversicherung mit Wettbewerb? Wie bedeutsam ist die anbieterinduzierte Nachfrage? Und schließlich, gibt es eine Begründung für den außerordentlich hohen Grad der Regulierung im Gesundheitswesen? Die Antworten sind solide in der Mikroökonomik verankert; sie sollten jedoch verdeutlichen, dass Ökonomen mit Interesse am Gesundheitsverhalten und am Gesundheitswesen der Karikatur des „erbsenzählenden Elefanten im Porzellanladen“ (Gbadebo und Reinhardt 2001) überhaupt nicht entsprechen.
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10

Martin, Jonathan. "Fortunatus. Eine dichte Beschreibung.Von Christian Kiening mit Beiträgen von Pia Selmayr. Zürich: Chronos, 2021. 300 Seiten + 54 s/w und 2 farbige Abbildungen. €28,00 broschiert; Narrative Mikroökonomien der frühen Neuzeit. Am Beispiel von Wickrams Rollwagenbüchlein.Von Christian Kiening und Hannes Koller. Zürich: Chronos, 2021. 112 Seiten. €15,00 broschiert." Monatshefte 116, no. 1 (February 2024): 150–54. http://dx.doi.org/10.3368/m.116.1.150.

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11

Frank, Jürgen. "Die „Rationalität“ einer ökonomischen Analyse des Rechts." Zeitschrift für Rechtssoziologie 7, no. 2 (January 1, 1986). http://dx.doi.org/10.1515/zfrs-1986-0204.

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Abstract:
ZusammenfassungÖkonomische Analyse des Rechts (ÖAR) wird häufig mit Veröffentlichungen von Chicago-Ökonomen identifiziert. Deren Verwendung vereinfachter Marktmodelle sowie ihr methodologischer Ansatz bergen die Gefahr einer panglossianischen Effizienzanalyse in sich. Wird die ÖAR jedoch auf der Grundlage der Theorie des Allgemeinen Gleichgewichts (sowie Theorien der Moral und Gerechtigkeit) und mit Hilfe von Erkenntnissen der modernen Mikroökonomie betrieben, so zeigt sich, daß auch auf zentrale Fragen von Rechtstheorie und -soziologie Antworten gegeben werden können, deren Erklärungskraft nicht hinter der konkurrierender Ansätze – etwa dem prozeduraler Rationalität – zurückbleibt. Zur Verdeutlichung von Möglichkeiten und Grenzen ökonomischer Analyse des Rechts werden Beispiele aus dem Privat-, dem Straf- und dem Verfassungsrecht herausgezogen.
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Wiesenthal, Helmut. "Rational Choice." Zeitschrift für Soziologie 16, no. 6 (January 1, 1987). http://dx.doi.org/10.1515/zfsoz-1987-0603.

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Abstract:
ZusammenfassungMit wachsender Häufigkeit wird in Handlungs- und Politikanalysen von einem Typus der Erklärung Gebrauch gemacht, der unter dem Etikett „Rational choice“ firmiert. Dank verschiedener Erkenntnisgewinne im Phänomenbereich des kollektiven Handelns und der rationalen Kooperation hat die „rationale“ Wahlhandlungstheorie die Begrenzungen der mikro-ökonomischen und nutzentheoretischen Begrifflichkeit überschritten. Neuere Ansätze machen die Akteurperspektive für eine kontingenzbewußte Rekonstruktion intentionaler und strategischer Handlungen fruchtbar. Gleichzeitig werden auch die Grenzen rationalen Handelns, also Dilemmata und Rationalitätsfallen, zum Gegenstand der Theorie. Weil die einschlägigen Axiome der Mikroökonomie, der Spieltheorie und der Theorie öffentlicher Güter nur in verstreuter, hinsichtlich ihrer disziplinären Herkunft disparat anmutender Form vorliegen, versucht dieser Aufsatz, einen Überblick über Herkunft, thematische Breite und neuere Diskussionen der „Rational-choice“-Theorien zu vermitteln.
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Bültel, Dirk. "Die Unternehmung als ein soziales System. Ein sozialwissenschaftlicher Beitrag zur Neuen Mikroökonomie, Berlin." Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik 219, no. 5-6 (January 1, 1999). http://dx.doi.org/10.1515/jbnst-1999-5-632.

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Spahn, Peter. "The New Keynesian Microfoundation of Macroeconomics." Review of Economics 60, no. 3 (January 1, 2009). http://dx.doi.org/10.1515/roe-2009-0301.

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Abstract:
ZusammenfassungDie Neukeynesianische Makroökonomie (NKM) beruht auf dem Dogma, dass jegliche Makroökonomie vollständig aus den Optimierungsbedingungen der Mikroökonomie hervorgehen müsse. Das Grundmodell geht von den intertemporalen Entscheidungen der Haushalte über Arbeitsangebot und Konsumnachfrage aus. Bei unterstellter Vollbeschäftigung erlauben hier perfekte Finanzmärkte eine reibungslose Verteilung des Konsums über die Zeit. Koordinationsprobleme zwischen Sparen und Investieren, die bei Keynes im Zentrum der Makrotheorie stehen, spielen keine Rolle. Eine gewisse Übereinstimmung mit der Empirie, insbesondere mit Blick auf die Persistenz von Output und Inflation, wird durch eine nachträgliche Abwandlung der Nutzenfunktionen und Verhaltensannahmen erreicht. Der Vorwurf gegenüber traditionellen makroökonomischen Ansätzen, sie operierten “ad hoc” und ohne mikrotheoretisches Fundament, fällt auf die NKM selbst zurück, da sie ihre Bausteine in opportunistischer Weise nach den Erklärungszielen wählt. Das reduzierte und erweiterte Makromodell der NKM, das neben Erwartungs-Leads auch Lags aufweist, ist ein nützlicher Ausgangspunkt der Forschung, wenn ein Pluralismus der mikroökonomischen Fundamente zugelassen wird. Die Bezugnahme auf einen “repräsentativen Akteur” ermöglicht zwar einen direkten Übergang von der mikro- zur makroökonomischen Ebene in der NKM, verstellt jedoch einen Zugang zu den Problemen unvollkommener Information und heterogener Erwartungen.
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Pies, Ingo, and Peter Sass. "Wie sollte die Managementvergütung (nicht) reguliert werden? – Ordnungspolitische Überlegungen zur Haftungsbeschränkung von und in Organisationen / How Managerial Compensation Should (not) be Regulated - Analyzing Limited Liability of Organizations and Within Organizations." ORDO 62, no. 1 (January 1, 2011). http://dx.doi.org/10.1515/ordo-2011-0111.

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Abstract:
ZusammenfassungWalter Eucken hat die Institution der Haftungsbeschränkung radikal abgelehnt. Aus seiner Sicht war nur das Prinzip der Vollhaftung marktkonform. Diese Auffassung ist korrekturbedürftig, wie unter Rückgriff auf die moderne Mikroökonomik der Risikoallokation gezeigt wird: Zum einen kann es gemeinwohlförderlich sein, Organisationen per Rechtsform eine Haftungsbeschränkung zu gewähren. Und zum anderen kann es gemeinwohlförderlich sein, innerhalb von Organisationen zur Lösung von Prinzipal- Agent-Problemen zwischen Eigentümern und Management Anreizverträge zu vereinbaren, die den Managern - z.B. in Form von konvexen Vergütungsschemata - eine Art von Haftungsbeschränkung gewähren. Beides ist für das Innovationsverhalten von Unternehmen und mithin für die Dynamik einer Marktwirtschaft von großer Bedeutung. Die Hauptthese lautet, dass solche Haftungsbeschränkungen nicht interventionistisch, sondern durch eine Ordnungspolitik zweiter Ordnung reguliert werden sollten. Der Beitrag schließt mit Überlegungen zum Verhältnis von Ordnungspolitik und Ordnungsethik.
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