Academic literature on the topic 'Recht auf Wettbewerb'

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Journal articles on the topic "Recht auf Wettbewerb"

1

Cole, Mark D. "Filmförderung und Europarecht – ein Überblick." UFITA 83, no. 2 (2019): 520–35. http://dx.doi.org/10.5771/2568-9185-2019-2-520.

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Abstract:
Bei der Betrachtung des Rechtsrahmens innerhalb dessen Filmfördersysteme in Europa ausgestaltet werden können, ist auch der Blick ins EU-Recht notwendig. Zwar spielt wegen der kulturellen Komponente bei der Filmförderung innerhalb der EU im Wesentlichen die mitgliedstaatliche Regulierungskompetenz eine Rolle, jedoch gibt es zahlreiche Anknüpfungspunkte im EU-Recht, die teilweise sehr intensive Vorgaben machen, die von den Mitgliedstaaten zu beachten sind und damit deren Kompetenz und Gestaltungsspielraum begrenzen. Der Beitrag, der auf einem Vortrag beim UFITA-Symposium „Aktuelle Rechtsfragen der deutschen und europäischen Filmförderung“ am 28.6.2019 am Institut für Urheber- und Medienrecht (IUM) in München basiert, gibt einen Überblick zu diesen Rahmenbedingungen. Der Beitrag gibt zunächst einen ersten Überblick zu den unterschiedlichen Regelungen, die relevant sind. Anschließend werden Teilbereiche etwas genauer dargestellt. Die Bedeutung der Grundrechte und Grundfreiheiten, die einerseits die Rechtsposition der Filmemacher und -produzenten stärkt und vor staatlichen Eingriffen schützen, andererseits einen unverfälschten Wettbewerb im EU-Binnenmarkt ermöglichen sollen, ist auf einer ersten Ebene besonders hoch. Daneben sind aber weitere primärrechtliche Aspekte wie insbesondere die Strukturprinzipien und die Aufteilung der Kompetenzen zwischen EU und Mitgliedstaaten relevant, um zu verstehen, warum es auch auf EU-Ebene eigene Filmförderung geben kann. Im Fokus der Darstellung steht seiner Bedeutung entsprechend das EU-Wettbewerbsrecht und hier insbesondere das Beihilfenrecht, das die mitgliedstaatlichen Möglichkeiten bei der Förderung von Filmvorhaben klar umreißt. Dies gilt vor allem, weil die Kommission in ihrer Prüfungspraxis Leitlinien entwickelt hat, die in der so genannten „Kinomitteilung“ festgehalten sind und an denen sich die Mitgliedstaaten zu orientieren haben. Nach der Präsentation dieser Kommissionsmitteilung wird noch kurz auf die Rechtsprechung des Gerichts der EU zum deutschen Filmförderungsgesetz eingegangen. Vor dem abschließenden Fazit werden Bezüge im sonstigen EU-Sekundärrecht, wie insbesondere in der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste in der jüngst novellierten Fassung, die auch für die Förderung europäischer Filmwerke eine wichtige Weiterentwicklung darstellte, aufgezeigt. Der Beitrag kann dabei nur einen groben Überblick zeichnen, soll aber durch den Gesamtblick verdeutlichen, warum das EU-Recht von so erheblicher Bedeutung auch bei der Filmförderung ist.
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2

Stoll, Peter-Tobias. "Das Subventionsrecht der WTO: Ordnung des Welthandels und Schutz des Wettbewerbs." Zeitschrift für Wettbewerbsrecht 15, no. 1 (March 9, 2017): 1–23. http://dx.doi.org/10.15375/zwer-2017-0103.

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Abstract:
ZusammenfassungEine Stärkung der amerikanischen Industrie durch Reform der Unternehmensbesteuerung, Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien und die globale Stahlkrise – das alles sind aktuelle Anwendungsfälle des Subventionsrechts der Welthandelsorganisation (WTO). Die zwei letztgenannten Problemkonstellationen mögen zwar vertraut klingen. Insgesamt aber scheint das WTO-Recht als wesentlicher Teil des internationalen Handelsrechts von den Vorstellungen und Realitäten unserer europäischen und deutschen Ordnung der Märkte mit dem Wettbewerbs- und Beihilfenrecht weit entfernt zu sein. Dies trifft auf das Kartellrecht im engeren Sinne uneingeschränkt zu. Im Hinblick auf das Subventions- bzw. Beihilfenrecht hat aber das internationale Recht mit den Subventionsregeln der WTO durchaus etwas zu bieten. Wenngleich die WTO-Regelungen über Subventionen von ganz anderen systemischen Grundlagen ausgehen, können die sehr konkreten und in der Streitbeilegung erprobten Regelungen durchaus einen Ordnungsbeitrag leisten. Das internationale Recht ist damit in einem Bereich stark ausgeprägt, den das europäische Recht ebenbürtig neben das Kartellrecht stellt, während das deutsche Recht insoweit eher schwach entwickelt ist. Der folgende Beitrag soll Grundlagen und Praxis des WTO-Subventionsrechts mit Seitenblicken auf das europäische Beihilfenrecht erläutern und in seiner Bedeutung würdigen.
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3

Broer, Michael, Klaus-Dirk Henke, and Horst Zimmermann. "Zur Zukunft der EU-Finanzen nach Corona." Wirtschaftsdienst 100, no. 12 (December 2020): 928–31. http://dx.doi.org/10.1007/s10273-020-2799-8.

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Abstract:
ZusammenfassungIm Zuge der Corona-Krise erfuhr die Finanzierungsgrundlage der EU größere Änderungen, die in der Frage resultieren, welche Form die zukünftige Finanzverfassung der EU annehmen wird. Der zusätzliche Wiederaufbaupakt mit einem Volumen von drei Vierteln des neuen mehrjährigen Finanzrahmens wird durch die erstmalige Verschuldung der EU selbst finanziert. Reicht dieses beispiellose fiskalische Volumen, um zukünftig im Wettbewerb mit China bestehen zu können? Oder braucht die EU eine Neuausrichtung: zum einen in Bezug auf Umfang und Differenzierung ihrer verschiedenen Aufgaben und zum anderen bezüglich der gleichen Rechte ihrer 27 Mitgliedstaaten? Die Umbrüche infolge der Corona-Krise sollten für eine größere Reform der EU-Finanzen genutzt werden.
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Wallach, Edgar. "Das Fondsstandortgesetz im Kontext des europäischen Wettbewerbs der Fondsstandorte." Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft 33, no. 2 (April 14, 2021): 96–111. http://dx.doi.org/10.15375/zbb-2021-0205.

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Abstract:
Zusammenfassung Mit dem Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1160 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EG im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen“ vom 12. 1. 2021 verfolgt die Bundesregierung die Ziele, Wettbewerbsnachteile des deutschen Fondsstandorts im Vergleich zu anderen europäischen Fondsstandorten auszugleichen, das Innovations- und Wachstumspotenzial der deutschen Wirtschaft, insbesondere im Bereich der Startups, durch Steuererleichterungen zu steigern und die Richtlinie (EU) 2019/1160 zur weiteren Harmonisierung des grenzüberschreitenden Vertriebs von Investmentfonds in deutsches Rechts umzusetzen. Der vorliegende Beitrag stellt die wesentlichen Inhalte des Regierungsentwurfs dar, ordnet ihn in die bisherigen Bemühungen des Gesetzgebers um den deutschen Fondsstandort ein, bewertet ihn vor dem Hintergrund des globalen Wettbewerbs der Fondsstandorte und zeigt weiteren Handlungsbedarf auf.
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Briglauer, Wolfgang, and Bernd Hartl. "Preisregulierung und Quersubventionierungskontrolle bei nichtlinearenTarifen am Beispiel sekorspezifischer Festnetzmärkte." MedienWirtschaft 6, no. 2 (2009): 6–19. http://dx.doi.org/10.15358/1613-0669-2009-2-6.

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Abstract:
Sowohl in Märkten, die dem allgemeinen Wettbewerbsrecht unterliegen, als auch in Märkten, in denen sektorspezifisches Recht (wie z. B. in der Telekommunikation) zur Anwendung kommt, tritt immer wieder die Frage der Quersubventionierung bzw. die damit verbundene Gemeinkostenproblematik in den Mittelpunkt wettbewerbs- und regulierungspolitischer Debatten. Auf Festnetzmärkten werden hierin und gerade auch künftig durch die regulatorische Abgrenzung von Zugangs- und Verbindungsbereichen einige offene Fragen aufgeworfen. Sofern in den jeweils zu untersuchenden Märkten zudem eine weite Verbreitung von nichtlinearen Tarifen im Allgemeinen bzw. Optionstarifen im Speziellen zu beobachten ist, erhöht sich die Komplexität der Aufgabenstellung nochmals erheblich. Gegenständlicher Beitrag will am Fallbeispiel der Festnetzregulierung verschiedene Lösungsansätze aufzeigen. Eine sektorspezifische Anwendung eignet sich hier besonders, da die involvierten Problemfelder in Netzwerkindustrien entsprechend deutlich hervortreten. Gleiches gilt für das mit diesbezüglichen Entscheidungen immer einhergehende (regulatorische) Konsistenzgebot, welchem auch märkteübergreifend entsprochen werden muss.
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6

Lange, Constantin, Bernd Kleinsteuber, and Thomas Hintze. "Kabelnetzbetreiber als Programmveranstalter?" MedienWirtschaft 3, no. 4 (2006): 51–56. http://dx.doi.org/10.15358/1613-0669-2006-4-51.

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Abstract:
Als Premiere bei der Vergabe der Bundesliga-Fernsehrechte für die nächsten drei Jahre durch die DFL leer ausging, wurde von dort eine ordnungs- und medienpolitisch relevante Kritik geäußert. Arena, der neue Inhaber der Pay-TV-Rechte, ist nämlich eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des Unternehmens Unity Media, das gleichzeitig die Kabelnetze von ish, iesy und Tele Columbus betreibt. Bisher war die Trennung von TV-Programm und -Distribution nicht nur ein Prinzip der Medienpolitik, sondern auch ein struktureller Vorteil aus ordnungspolitischer Sicht, da es den funktionierenden Wettbewerb auf der Programmebene von eventuellen Wettbewerbsproblemen auf der Distributionsebene unabhängig macht. Mehr als die Hälfte aller Haushalte erhalten ihre Fernsehprogramme über das TV-Kabel, das überall ein regionales Monopol besitzt. Allerdings steht das TV-Kabel in Substitutionskonkurrenz zu anderen Distributionswegen wie Satellit und Terrestrik (insb. DVB-T) und zukünftig auch zu den aufgerüsteten, breitbandigen Telekommunikationsnetzen (insb. VDSL) im Kontext von Triple Play. Diese verschärfte Wettbewerbssituation, die die Geschäftsmodelle der Kabelnetze in Gefahr bringt, zwingt diese, nach neuen Erlösmöglichkeiten Ausschau zu halten. Solche können einerseits im Angebot von Telefon- und Internetdiensten bestehen und andererseits im eigenen Angebot audiovisueller Inhalte, insbesondere als Pay-TV oder Pay-per-View bzw. Video-on-Demand. Damit ist die Interessenkollision zwischen Kabelnetzbetreibern und Programmanbietern vorgezeichnet. Im Folgenden beziehen Dr. Constantin Lange von der RTL inter active GmbH, Bernd Kleinsteuber von der Cablecom GmbH und Prof. DI Thomas Lange von der UPC Austria mit ihren Standpunktbeiträgen Position auf die Frage: Kabelnetzbetreiber als Programmveranstalter?
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Górnicki, Leonard. "Pogranicza systemów prawnych, w szczególności pozaborowych, w pracach nad kodyfikacjami prawa cywilnego i handlowego w II RP." Prawo 324 (December 31, 2017): 129–67. http://dx.doi.org/10.19195/0524-4544.324.7.

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Abstract:
Mixed legal systems, especially those of Poland’s former partitioners, and the work on the codification of civil and commercial law in the Second Polish RepublicThe author explores the question of codification of civil and commercial law in the Second Polish Republic in conditions of mixed legal systems, especially those of Poland’s former parti­tioners. The co-existence in independent Poland of several legal systems prompted the country’s codifiers to conduct extensive comparative studies, as a result of which in the codification process they drew also on other legislative systems from Europe and even other continents.The author argues that the common denominator, developed by Poland’s Codification Com­mission, of the intermingled legislations encompassed primarily the legislations of the partitioning states, complemented by other legal systems, and what bound them together was the Polish, original legal thought. A model, not always enactable, consisted in creating a synthesis of the legislations of the former partitioners and more recent developments in law. In particular, the codifiers wanted to avoid radical solutions highlighting one system or model of law in order to avoid too great upheavals in the various provinces of the state. A model example of putting the idea of “mixed systems” into practice is the Code of Obliga­tions of 1933, which combined elements of the Romanesque and the German systems. Both these systems were also in evidence — in varying mutual relations and scope of use — in other acts of parliament and draft codifications of civil law. In the Commercial Code, on the other hand, pragmatic considerations prevailed over the idea of a synthesis, hence the predominance of German and Austrian solutions. In the laws concerning industrial property, the provisions dealing with the fundamental question of obtaining patents were based on the Romanesque system, while the Act on Combatting Unfair Competition was closer to the French rather than the German system. The Polish bill of exchange law, taking into account convention-based solutions the bill of exchange rules of 1910 and 1912, was similar to the German regulations; similarly, the Polish cheque law was based on the provisions of the Hague Convention of 1912, the Austrian and the German cheque laws as well as the later cheque rules of 1931.Die Grenzgebiete der Rechtssysteme, insbesondere der Nachteilungszeit, in den Kodifizierungsarbeiten betreffend das Zivil- und Handelsrecht der Zweiten Polnischen RepublikDer Verfasser behandelt die Probleme der Kodifizierung des Zivil- und Handelsrechts in der Zweiten Polnischen Republik vor dem Hintergrund der Berücksichtigung der Grenzgebiete von Rechtssystemen, insbesondere der Nachteilungszeit. Die Koexistenz von einigen Rechtssystemen im unabhängigen Polen veranlasste unsere Kodifikatoren, umfangreiche vergleichende Rechtsana­lysen durchzuführen. Infolge dessen hat man bei der Kodifikation des Rechts zu anderen europäi­schen und sogar weltweiten Gesetzgebungsverfahren gegriffen.Der Autor beweist, dass vor allem das Recht der Nachteilungszeit und ergänzend auch andere Rechtssysteme den gemeinsamen, durch die Kodifikationskommission der Republik Polen ausgear­beiteten Nenner für die sich durchdringenden Einflüsse verschiedener Rechtsvorschriften bildeten, und die polnische, originelle Rechtsidee diente als verbindendes Element. Ein gewisses Modell, das nicht immer realisierbar war, stellte eine Synthese des Rechts der Nachteilungszeit und der neuen Strömungen im Recht dar. Man wollte insbesondere radikale Lösungen vermeiden, die ein gewisses System bzw. ein Rechtsmodell einseitig bevorzugen, damit zu den zu weit gehenden Erschütterun­gen in den einzelnen Staatsteilen nicht kommt.Die Idee des „Grenzlandes“ realisierte fast modellartig das Schuldrechtsbuch von 1933, das in sich die Elemente des romanischen und germanischen Systems vereinigte. Diese beiden Systeme, im diversen gegenseitigen Verhältnis und verschieden angewandt, waren auch in anderen Gesetzen und Kodifikationsentwürfen aus dem Bereich des Zivilrechts sichtbar.Beim Handelsgesetzbuch wiederum waren pragmatische Gründe stärker als die Idee der Syn­these, so dominierten hier die deutschen und österreichischen Lösungen. Die Vorschriften betreffend gewerbliche Schutzrechte, bezogen auf die fundamentale Frage zur Erlangung eines Patents, wurde auf dem romanischen System gestützt, das Gesetz über die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs stand dagegen dem französischen System näher. Das polnische Wechselrecht, unter Berücksichti­gung der konventionalen Lösungen Wechselreglement aus den Jahren 1910 und 1912 platzierte sich im Bereich der germanischen Rechtsvorschriften. Auch das Scheckrecht basierte auf den Be­stimmungen der Hager Konferenz von 1912, auf dem österreichischen und deutschem Scheckgesetz und auch dem späteren einheitlichen Scheckreglement aus dem Jahre 1931.
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Glaser, Andreas. "Föderaler Steuerwettbewerb durch Recht – verfassungstheoretische Grundfragen / Fiscal competition through legislation: Basic questions on constitutional theory." ORDO 61, no. 1 (January 1, 2010). http://dx.doi.org/10.1515/ordo-2010-0114.

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Abstract:
ZusammenfassungSteuerwettbewerb zwischen verschiedenen staatlichen Einheiten ist seit den 1950er Jahren unter dem Begriff des „fiscal federalism“ ein wichtiges Element der ökonomischen Theorie des Föderalismus. Die Rechtswissenschaft hat den Wettbewerb zwischen Hoheitsträgern erst in jüngerer Zeit entdeckt. In der Rechtswissenschaft begegnet die Idee einer Übertragung der Ergebnisse von Analysen des Marktes auf staatliches Handeln jedoch einigen Bedenken. Ob diese Ablehnung gerechtfertigt ist, hängt davon ab, inwieweit Wettbewerb - und damit Steuerwettbewerb als praktisch wichtigste Ausprägung - dem föderalen Aufbau eines Staats immanent ist. Als Brücke für die Rezeption ökonomischer Erkenntnisse zum Fiskalföderalismus bietet sich die Verfassungstheorie an. Zwei Grundkonzepte stehen sich dabei gegenüber: der kompetitive und der kooperative Föderalismus. Die Beantwortung der Frage, welche Annahme dem „echten“ Föderalismus mit Blick auf den Steuerwettbewerb zwischen den Gliedstaaten eines föderalen Gesamtstaats näher steht, wird durch historische und rechtsvergleichende Betrachtungen erleichtert. Dabei kristallisieren sich die drei Modelle des freien Wettbewerbs, des Wettbewerbsausschlusses und des differenzierten Wettbewerbs heraus. Als Erfolgsmodell erweist sich der differenzierte Steuerwettbewerb. Er legitimiert die föderale Gliederung eines Staats und dient als Leitbild für Reformen.
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9

Teichmann, Christoph. "Die GmbH im europäischen Wettbewerb der Rechtsformen." Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht 46, no. 5 (January 10, 2017). http://dx.doi.org/10.1515/zgr-2017-0024.

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Abstract:
In den 125 Jahren seit ihrer Einführung im Jahre 1892 hat die deutsche GmbH einerseits einen Siegeszug um die ganze Welt angetreten und musste sich andererseits im eigenen Heimatland der scharfen Konkurrenz der englischen Limited erwehren. Dieser Wettbewerb setzte im Internationalen Gesellschaftsrecht einen Wechsel von der Sitz- zur Gründungstheorie voraus. Seine negativen Auswirkungen lassen sich, wie die jüngere EuGH-Rechtsprechung zeigt, durch eine am Sachproblem orientierte Anwendung inländischer Drittschutzregeln zielgerichtet eingrenzen. Im europäischen Ideenwettbewerb ist das deutsche GmbH-Recht derweil deutlich zurückgefallen. Das liegt weniger an der vermeintlichen Dominanz des englischen Rechts als am Ideenreichtum der kleineren EU-Staaten, denen es mit gut durchdachten Reformprojekten gelingt, international Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen.
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Möschel, Wemhard. "Funktionen einer Eigentumsordnung." ORDO 53, no. 1 (January 1, 2002). http://dx.doi.org/10.1515/ordo-2002-0108.

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Abstract:
ZusammenfassungSchon als Rechtsbegriff ist der Begriff Eigentum äußerst differenziert zu verstehen. Er reicht vom Eigentum des bürgerlichen Rechts als eines absoluten Herrschaftsrechts über eine Sache über das intellektuelle Eigentum bis hin zum spezifischen Eigentumsbegriff der Verfassung. Dem entsprechen ebenso differenzierte Handlungsmöglichkeiten einerseits und Schutzansprüche andererseits.Die Frage nach der rechtsethischen Legitimation von Privateigentum wurde traditionell als ein Problem der Verteilungsgerechtigkeit diskutiert. Die Stellungnahmen reichen vom einseitigen Eigentumserwerb kraft persönlicher Arbeitsleistung (John Locke) und der strikt freiheitsorientierten Auffassung Kants (Okkupationstheorie) bis hin zur Fundamentalkritik von Karl Marx an den Produktions- und Distributionsverhältnissen seiner Zeit. Im Sinne Hayeks hat sich das institutionelle Arrangement Privateigentum im Wettbewerb der Systeme jedenfalls als überlegen herausgestellt.Die ökonomisch-funktionale Begründung von Eigentum fußt auf Wertentscheidungen. Diese lassen sich als Freiheits-, Effizienz-, Demokratie- und Rechtsstaatsargument zusammenfassen. Dies ist ein Denken in Kategorien der Paretoeffizienz, einer vertragstheoretisch begründeten Vorstellung von Handlungsfreiheit, Recht und Effizienz zugleich.Die Vielfalt von vorzufindenden Erscheinungsformen des Eigentums und der eigentumsähnlichen Rechte läßt sich nur mit genaueren Theorieansätzen analysieren. Der wichtigste dürfte derjenige der Transaktionskosten sein. Folgt man einem freiheitsorientierten Ansatz, kann Beurteilungsmaßstab nicht ein exogen vorgegebenes Wohlfahrtskriterium sein. Die Frage sollte vielmehr lauten: Welches institutionelle Arrangement erleichtert die Durchführung von Transaktionen?
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Dissertations / Theses on the topic "Recht auf Wettbewerb"

1

Hösch, Ulrich. "Der Einfluß der Freiheit des Warenverkehrs (Art. 30 EWGV) auf das Recht des unlauteren Wettbewerbs /." Frankfurt am Main ; Berlin [u.a.] : Lang, 1994. http://www.gbv.de/dms/spk/sbb/recht/toc/27183465X.pdf.

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2

Linder, Daniel. "Das UWG als Ansatz des Konsumentenschutzes : Instrumentalisierung des Lauterkeitsrechts im Hinblick auf den Schutz von Konsumenteninteressen? /." Zürich : Schulthess, 1994. http://www.gbv.de/dms/spk/sbb/recht/toc/277169658.pdf.

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3

Stuchtey, Bettina. "Wettbewerb auf dem Markt für leitungsgebundene Trinkwasserversorgung : Möglichkeiten und Grenzen /." Baden-Baden : Nomos-Verl.-Ges, 2002. http://www.gbv.de/dms/spk/sbb/recht/toc/354035037.pdf.

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4

Sosnitza, Olaf. "Wettbewerbsbeschränkungen durch die Rechtsprechung : Erscheinungsformen und Ursachen auf dem Gebiet des Lauterkeitsrechts /." Baden-Baden : Nomos-Verl.-Ges, 1995. http://www.gbv.de/dms/spk/sbb/recht/toc/272297763.pdf.

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5

Boemke, F. Maximilian [Verfasser]. "Die Einführung von Wettbewerb auf natürlichen Monopolmärkten am Beispiel der Elektrizitätsmärkte in Rußland und Deutschland / F Maximilian Boemke." Aachen : Shaker, 2007. http://d-nb.info/1170527795/34.

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6

Achatz, Anton [Verfasser]. "Grundrechtliche Freiheit im Wettbewerb. : Eine grundrechtsdogmatische Studie zur Verarbeitung von staatlichen Einflüssen auf das Umfeld wirtschaftlicher Betätigung. / Anton Achatz." Berlin : Duncker & Humblot, 2011. http://d-nb.info/1238425445/34.

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7

Bottenschein, Florian. "Restriktionen der Wertreklame : eine schutzzweckbezogene Analyse auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts /." Frankfurt am Main [u.a.] : Lang, 2001. http://www.gbv.de/dms/spk/sbb/recht/toc/332205525.pdf.

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8

Schill, Stephan. "Der Einfluß der Wettbewerbsideologie des Nationalsozialismus auf den Schutzzweck des UWG : eine rechtshistorische Untersuchung zur Politisierung des Wettbewerbsrechts durch den Schutz der Allgemeinheit /." Münster : Lit, 2004. http://www.gbv.de/dms/spk/sbb/recht/toc/470965703.pdf.

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9

Zellhofer, Georg. "Der Wettbewerb auf den europäischen Schienenverkehrsmärkten : eine Analyse der Liberalisierungsrichtlinien und der wettbewerbsrechtlichen Entscheidungspraxis der EG im Schienenverkehr /." Zürich : Schulthess [u.a.], 2003. http://www.gbv.de/dms/spk/sbb/recht/toc/364691484.pdf.

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10

Gabler, Andreas. "Schaffung und Erhaltung von Wettbewerb auf Energiemärkten durch die kartellrechtliche Netzzugangskontrolle gemäß 19 Abs. 4 Nr. 4 GWB /." Frankfurt am Main [u.a.] : Lang, 2005. http://www.gbv.de/dms/spk/sbb/recht/toc/480339333.pdf.

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Books on the topic "Recht auf Wettbewerb"

1

Hösch, Ulrich Willi. Der Einfluss der Freiheit des Warenverkehrs (Art. 30 EWGV) auf das Recht des unlauteren Wettbewerbs. Frankfurt am Main: P. Lang, 1994.

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2

Hösch, Ulrich Willi. Der Einfluss der Freiheit des Warenverkehrs (Art. 30 EWGV) auf das Recht des unlauteren Wettbewerbs. [S.l: s.n., 1993.

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3

Europäisierung des Wettbewerbsrechts: Einfluss des europäischen Rechts auf das Sach- und Kollisionsrecht des unlauteren Wettbewerbs. Tübingen: Mohr Siebeck, 2001.

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4

Kaulamo, Katja. Probleme des finnischen Wettbewerbs- und Marketingrechts: Unter Berücksichtigung der Harmonisierung auf europäischer Ebene und mit rechtsvergleichenden Bezügen zum deutschen Recht. Köln: Heymanns, 2004.

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5

Kahl, Arno. Der öffentliche Personennahverkehr auf dem Weg zum Wettbewerb: Zugleich ein Beitrag zur Liberalisierung kommunaler Daseinsvorsorgeleistungen (Forschungen aus Staat und Recht). Springer, 2005.

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6

Frey, Martin, Dieter Gericke, Reto Heuberger, Margrit Marti, Lukas Morscher, Daniel Oehri, Julia Schieber, Lukas Staub, Oliver Triebold, and Christian Wenger. Venture Capital Reinvented: Markt, Recht, Steuern – 7. Tagung zu Private Equity – Tagungsband 2020. Edited by Dieter Gericke. buch & netz, 2021. http://dx.doi.org/10.36862/eiz-357.

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Abstract:
Lange galt Venture Capital als „kleine“ Form des PE-Investments. „Unicorns“, auch in der Schweiz, technologische Entwicklungen sowie der globale Wettbewerb setzten Venture Capital und die Förderung von Unternehmertum wieder mit Wucht auf die Agenden von Wirtschaft und Politik. Die Themen und Instrumente haben sich erneuert und gewandelt. Diese Neuerungen standen im Fokus der Referate anlässlich der 7. Tagung des Europa Institut an der Universität Zürich, welche in diesem Band schriftlich und mit wissenschaftlicher Akribie aufgearbeitet sind. Zu den Themen gehören Investitionsformen wie Tokens oder „KISS“-Loans, Technologietransfer von Universitäten, Wachstum und Insolvenzgefahr, Corporate Governance Fragen wie auch neuste steuerliche Entwicklungen bei Incentive-Strukturen. Die durch die Covid 19-Misere noch geschärfte Aktualität dieser Beiträge macht die Lektüre zum Muss und Genuss.
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Müller-Graff, Peter-Christian, ed. Europäisches Binnenmarkt- und Wirtschaftsordnungsrecht. Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, 2021. http://dx.doi.org/10.5771/9783748908593.

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Abstract:
<b>Das Europäische Wirtschaftsordnungsrecht</b> prägt maßgeblich Inhalte und Entwicklungsrichtung des Europäischen Unionsrechts insgesamt und einen wesentlichen Teil von Neuerungen in den mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen. Das Handbuch systematisiert und analysiert die auslegungsrelevanten Themen historisch, institutionell, funktional und judiziell. <b>Die 2. Auflage</b> bringt sämtliche Abschnitte auf den neuesten Stand, insbesondere in den wirtschaftsordnungsrechtlichen Bezügen der Währungsunion. Die aktuellen Entwicklungen im Rahmen des Aufgabenumfangs der EZB (Bankenunion, unkonventionelle Geldpolitik), die politische Debatte um eine „echte WWU“ (EU-Währungsfonds, -Finanzminister), die aktuellen Austrittszenarien Großbritanniens („Brexit“, Austrittsvertrag) sind ebenso wie z.B. die neue MarkenrechtsRL und die neue UnionsmarkenVO berücksichtigt. <b>Die Themen im Einzelnen:</b> Das Binnenmarktrecht der transnationalen Faktorfreiheiten Das Binnenmarktrecht der transnationalen Produktfreiheiten Das Binnenmarktrecht gegen Wettbewerbsbeschränkungen Das Binnenmarktrecht gegen unlauteren Wettbewerb Das Binnenmarktrecht der Aufsicht über wettbewerbsverfälschende staatliche Beihilfen Das Binnenmarktrecht des öffentlichen Auftragswesens Das Binnenmarktrecht des geistigen Eigentums (gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht) Das Binnenmarktrecht der wirtschaftlichen Regulierung Das Binnenmarktrecht der Krisen von Unternehmen und Wirtschaft Das Recht der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion Die <b>prägende Rechtsprechung </b>der europäischen Gerichte und des Bundesverfassungsgerichts ist ausführlich dargestellt. <b>Die Autorinnen und Autoren</b> Dr. Rainer Becker, LL.M.; RAin Dr. Barbara Bonk; Prof. Dr. Friedrich Wenzel Bulst, LL.M.; Prof. Dr. Marc Bungenberg, LL.M.; Prof. Dr. Andreas Fuchs, LL.M.; PD Dr. Roman Guski, LL.M.; ORR Mara Hellstern; RA Dr. Jens Hoffmann;| Prof. Dr. Ulrich Hufeld; RAin Sinziana Ianc; Prof. Dr. Friedemann Kainer; Prof. Dr. Andreas Kellerhals, LL.M., S.J.D.; Prof. Dr. Michael Kling; RA Dr. Simon Klopschinski; Prof. Dr. Christian Koenig, LL.M.; Prof. Dr. Sebastian Krebber, LL.M.; Prof. Dr. Jürgen Kühling, LL.M.; RA Prof. Dr. Michael Loschelder; Prof. Dr. Julia Lübke, LL.M.; Prof. Dr. Cornelia Manger-Nestler, LL.M.; Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Peter-Christian Müller-Graff, Ph.D. h.c.; RA Dr. Ralph Nack; Dr. Stephanie Nitsch; Prof. Dr. Walter Obwexer; Prof. Dr. Helmut Ofner, LL.M.; Dr. René Repasi; Prof. Dr. Florian Schuhmacher, LL.M.; Prof. Dr. Heike Schweitzer, LL.M.; RA Dr. Ulrich Soltész, LL.M.; Prof. Dr. Dres. h.c. Joseph Straus; Prof. Dr. Cordula Stumpf; Dr. Wesselina Uebe; Prof. Dr. Frank Weiler; RA Prof. Dr. Andreas Weitbrecht, LL.M.; Hendrik M. Wendland, LL.M.
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Book chapters on the topic "Recht auf Wettbewerb"

1

Sack, Rolf. "Bewegliche Systeme im Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht." In Forschungen aus Staat und Recht, 177–98. Vienna: Springer Vienna, 1986. http://dx.doi.org/10.1007/978-3-7091-6991-9_13.

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2

Schulze, Reiner, and Thomas Hoeren. "Die Reglementierung des Wettbewerbs auf dem Gemeinsamen Markt, 03.10.1955." In Dokumente zum Europäischen Recht, 138–43. Berlin, Heidelberg: Springer Berlin Heidelberg, 2000. http://dx.doi.org/10.1007/978-3-642-56974-6_47.

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3

Weizsäcker, Carl Christian von. "Wettbewerb auf den drei Ebenen wirtschaftlicher Aktivität." In Recht, Ordnung und Wettbewerb, 855–70. Nomos, 2011. http://dx.doi.org/10.5771/9783845231754-855.

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4

Bien, Florian. "Kollektiver Rechtsschutz im Kartellrecht auf neuen Wegen? Materiell-rechtliche Anspruchsbündelung durch Gesamtgläubigerschaft und Drittschadensliquidation." In Recht, Ordnung und Wettbewerb, 131–48. Nomos, 2011. http://dx.doi.org/10.5771/9783845231754-131.

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5

Kersting, Christian. "Wettbewerb der Rechtskulturen: Der Kampf um das beste Recht." In Neues aus Wissenschaft und Lehre der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf 2010, 557–82. De Gruyter, 2021. http://dx.doi.org/10.1515/9783110720051-042.

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Bollacher, Florian. "„Schiedsrichter auf Abwegen“ Die Manipulation sportlicher Wettbewerbe aus strafrechtlicher Sicht – ein Kurzbeitrag zu den §§ 265c ff. StGB." In Integrität und Compliance im Sport | Internationale Bezüge des Sports und des Sportrechts | Schiedsrichter im Recht, 133–46. Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, 2020. http://dx.doi.org/10.5771/9783748909828-133.

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