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Journal articles on the topic 'Rechtsdurchsetzung'

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1

Heesen, Hendrik, and Lydia Wolff. "Algorithmisierte Rechtsdurchsetzung." JuristenZeitung 77, no. 2 (2022): 88. http://dx.doi.org/10.1628/jz-2022-0018.

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2

Wagner, Gerhard. "Algorithmisierte Rechtsdurchsetzung." Archiv für die civilistische Praxis 222, no. 1 (2022): 56. http://dx.doi.org/10.1628/acp-2022-0004.

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3

Hofmann, Franz, and Tim Sprenger. "Privatisierung der Rechtsdurchsetzung." UFITA 85, no. 2 (2021): 249–68. http://dx.doi.org/10.5771/2568-9185-2021-2-249.

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Abstract:
Dieser Beitrag zeigt auf, dass bei der Rechtsdurchsetzung im Internet nicht klassische Zweipersonenkonflikte im Raum stehen, sondern mehrpolige Rechtsverhältnisse. Die Mitbetroffenheit von Dritt- und Allgemeininteressen muss bei der Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche berücksichtigt werden. Vor allem die Etablierung von Verfahrensgarantien kann Abhilfe schaffen. Das schillernde Schlagwort von der „Privatisierung der Rechtsdurchsetzung“ liefert demgegenüber keinen analytischen Mehrwert.
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4

Basedow, Jürgen. "Rechtsdurchsetzung und Streitbeilegung." JuristenZeitung 73, no. 1 (2018): 1. http://dx.doi.org/10.1628/002268817x15117952737134.

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5

Bernzen, Anna K., and Roman F. Kehrberger. "Rechtsdurchsetzung durch Informationstechnik." Rechtswissenschaft 10, no. 3 (2019): 374–407. http://dx.doi.org/10.5771/1868-8098-2019-3-374.

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Abstract:
Schon heute werden bestimmte Rechte und Pflichten mithilfe der Informationstechnik automatisiert durchgesetzt. Eine umfassende Debatte über die Implikationen, die dies für das Recht hat, blieb bislang aber weitgehend aus. Der vorliegende Beitrag will hierzu einen Impuls geben. Zu diesem Zweck enthält er eingangs einen Überblick über die aktuellen und potentielle künftige Einsatzgebiete der Informationstechnik zur Durchsetzung des Rechts. Anschließend wird dargestellt, inwiefern das Recht der Nutzung der Informationstechnik zu diesem Zweck Grenzen setzt. Darauf basierend wird schließlich ein Vorschlag für den künftigen Umgang mit der Rechtsdurchsetzung durch Informationstechnik gemacht.
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6

Weber, Christoph Andreas. "Organpflicht und Rechtsdurchsetzung." Archiv für die civilistische Praxis 220, no. 4-5 (2020): 851. http://dx.doi.org/10.1628/acp-2020-0055.

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7

Szalai, Stephan. "Rechtsdurchsetzung im Lauterkeitsrecht." Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht 24, no. 1 (2013): 1–12. http://dx.doi.org/10.1515/dwir-2013-1143.

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8

Roth, Herbert. "Private Rechtsdurchsetzung im Zivilprozess." JuristenZeitung 71, no. 23 (2016): 1134. http://dx.doi.org/10.1628/002268816x14712722914313.

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9

Becker, Maximilian. "Technische Rechtsdurchsetzung angesichts massenhafter Rechtsverletzungen." Jahrbuch Eigentum und Urheberrecht in der Demokratie 1, no. 1 (2021): 149–70. http://dx.doi.org/10.3790/jeud.1.1.149.

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10

Hofmann, Franz. "Sophie Beaucamp: Rechtsdurchsetzung durch Technologie." Zeitschrift für geistiges Eigentum 14, no. 4 (2022): 455. http://dx.doi.org/10.1628/zge-2022-0033.

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11

Ukrow, Jörg. "Rechtsdurchsetzung bei der Verbreitung von Hate Speech und terroristischen Inhalten." UFITA 85, no. 2 (2021): 223–48. http://dx.doi.org/10.5771/2568-9185-2021-2-223.

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Abstract:
Eine effektive, verhältnismäßige Schranken der Freiheit des Wortes aktivierende Rechtsdurchsetzung zählt gerade im Zusammenhang mit Hate Speech und terroristischen Inhalten zu den besonders bedeutsamen Herausforderungen einer gemeinwohlverträglichen Internet-Regulierung. Denn Hassrede wie Terrorpropaganda sind nicht schutzwürdiger Gebrauch, sondern im Sinne wehrhafter Demokratie bekämpfungsbedürftiger Missbrauch kommunikativer Freiheit, der jeweils massiv die Grundwerte des europäischen Integrationsverbunds gefährdet. Vor diesem Hintergrund beleuchtet der Beitrag zunächst definitorische und völkerrechtliche Hemmnisse bei der transnationalen Rechtsdurchsetzung von Hassrede-Verboten. Er beleuchtet sodann in seinem Schwerpunkt unter Auswertung gesetzlicher und sekundärunionsrechtlicher Vorgaben wie relevanter Rechtsprechung die straf-, zivil- und medienrechtliche Handlungsebene bei der Rechtsdurchsetzung. In Bezug auf die strafrechtliche Handlungsebene finden unter Hinweis auf betroffene Schutzgüter (persönliche Ehre wie öffentliche Ordnung) materiell- wie verfahrensrechtliche Aspekte Beachtung, wobei auf die die geplante unionsrechtliche Verpflichtung zur Bekämpfung von Hassrede ein besonderes Augenmerk gelegt wird. Bezüglich der zivilrechtlichen Handlungsebene wird die deliktische Qualität von Hassrede ebenso beleuchtet wie mögliche Unterlassungs- und Folgenbeseitigungsansprüche und die Handlungsmöglichkeiten und ggf. auch -pflichten sozialer Netzwerke im Lichte demokratischer und rechtsstaatlicher Anforderungen an Grundrechtseingriffe und grundrechtssensible Abwägungsprozesse. Medienrechtlich finden die Instrumente der AVMD-Richtlinie, des JMStV, des JuSchG und des NetzDG zur Bekämpfung von Hassrede Beachtung. In Bezug auf terroristische Inhalte wird die TCO-Verordnung skizziert. Der Beitrag mündet in einen Appell, die Verantwortung von Plattformen stärker als bislang regulatorisch in den Blick zu nehmen.
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12

Guggenberger, Leonid, and Tristan Radtke. "Die Missbräuchlichkeitskontrolle von Unterlassungsansprüchen – Rechtsdurchsetzung unerwünscht?" JuristenZeitung 77, no. 7 (2022): 338. http://dx.doi.org/10.1628/jz-2022-0108.

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13

Kulick, Andreas. "Die humanitäre Repressalie – Rechtsbruch zur Rechtsdurchsetzung?" Archiv des Völkerrechts 56, no. 3 (2018): 303. http://dx.doi.org/10.1628/avr-2018-0017.

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Kersting, Christian. "Perspektiven der privaten Rechtsdurchsetzung im Kartellrecht." Zeitschrift für Wettbewerbsrecht 6, no. 3 (2008): 252–71. http://dx.doi.org/10.15375/zwer-2008-0302.

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15

Hobbing, Nina. "Aktuelle Fragen der Rechtsdurchsetzung im Online-Bereich." UFITA 85, no. 2 (2021): 213–22. http://dx.doi.org/10.5771/2568-9185-2021-2-213.

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Abstract:
Am 2.7.2021 führte das Institut für Urheber- und Medienrecht München (IUM) in Zusammenarbeit mit dem Institut für Europäisches Medienrecht Saarbrücken (EMR) und unterstützt durch die Bayerische Staatskanzlei ihr jährliches UFITA-Symposium, in diesem Jahr zu aktuellen Fragen der Rechtsdurchsetzung im Online-Bereich, durch. Ganz in der Tradition bisheriger UFITA-Symposien stand auch bei der diesjährigen Veranstaltung wieder der Dialog zwischen Vertreter:innen der Kommunikationswissenschaften und des Medienrechts im Fokus der Veranstaltung.
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16

Risak, Martin. "Tendenzen zur Individualisierung der Rechtsdurchsetzung im Arbeitsrecht." Zeitschrift für kritik - recht - gesellschaft, no. 1 (2014): 98–108. http://dx.doi.org/10.33196/juridikum201401009801.

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17

Köhler, Sebastian. "Helena Askani: Private Rechtsdurchsetzung bei Urheberrechtsverletzungen im Internet." Zeitschrift für geistiges Eigentum 15, no. 4 (2023): 487. http://dx.doi.org/10.1628/zge-2023-0039.

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18

Düe, Michael. "Tierschutz – Leitlinien für Pferde." Hands on - Manuelle und Physikalische Therapien in der Tiermedizin 5, no. 01 (2023): 32–37. http://dx.doi.org/10.1055/a-1984-1539.

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Abstract:
Leitlinien sollen Pferdehaltern und -nutzern, Tierärzten und Therapeuten bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften eine Orientierungshilfe sein und bei der Rechtsdurchsetzung und Rechtsprechung helfen. Für denjenigen, der bei Pferden „Hand anlegt“, gilt, dass er sich hierbei (auch) mit den Anforderungen der Haltung und der Nutzung befassen sollte. Daher sind auch Tierärzte und Tiertherapeuten angehalten, die Inhalte der gesetzlichen Anforderungen und der Leitlinien zu kennen.
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19

Gotowko, Piotr. "Die interne Rechtssetzung und die Rechtsdurchsetzung im Deutschen Orden." Beiträge zur Rechtsgeschichte Österreichs 1 (2014): 423–29. http://dx.doi.org/10.1553/brgoe2013-2s423.

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20

Heinzke, Philippe, and Julia Storkenmaier. "Die kollektive Rechtsdurchsetzung bei Verletzungen des Datenschutzrechts – Teil 2." Computer und Recht 37, no. 9 (2021): 582–88. http://dx.doi.org/10.9785/cr-2021-370907.

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21

Waiblinger, Julian. "Zugang zum Werk – Anspruch und Wirklichkeit, Verletzungsfolgen und Rechtsdurchsetzung." Jahrbuch Eigentum und Urheberrecht in der Demokratie 1, no. 1 (2021): 171–79. http://dx.doi.org/10.3790/jeud.1.1.171.

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Müller, Erwin, and Patricia Schneider. "Optimierte Modelle der Friedenssicherung durch internationale Rechtsprechung und Rechtsdurchsetzung." Sicherheit & Frieden 21, no. 2 (2003): 82–90. http://dx.doi.org/10.5771/0175-274x-2003-2-82.

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23

Schuhmacher, Florian. "Das Verhältnis zwischen öffentlicher und privater Rechtsdurchsetzung im Kartellrecht." Wirtschaftsrechtliche Blätter 30, no. 1 (2016): 1–12. http://dx.doi.org/10.33196/wbl201601000101.

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Hongvichit, Somsack. "The development of an enforcement mechanism under the former European Economic Community treaty: what lessons for ASEAN?" Kritische Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft 105, no. 4 (2022): 335–66. http://dx.doi.org/10.5771/2193-7869-2022-4-335.

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Abstract:
Der folgende Beitrag ist im Rahmen der Kooperation der Rechtsfakultäten in Luxemburg und Vientiane entstanden. Sie ist Teil eines kooperationspolitischen Projekts zur Implementation rechtsstaatlicher Prinzipien in Ländern des Globalen Südens. In der demokratischen Volksrepublik Laos stellen sich bei deren Übergang in einen Rechtsstaat besondere interkulturelle, ökonomische und geopolitische Herausforderungen, die bei der Verankerung rechtsstaatlicher Prinzipien zu beachten sind. Der Beitrag ist exemplarisch für diese Zusammenarbeit und thematisiert, inwiefern Regeln der europäischen Rechtsdurchsetzung modellhaft für die ASEAN-Staaten sein können.
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Braun, Felix, and Jakob Thevis. "Verbraucherstreitbeilegung – niedrigschwellige Verfahren für alle, aber auch für Massen?" Konfliktdynamik 10, no. 3 (2021): 180–87. http://dx.doi.org/10.5771/2193-0147-2021-3-180.

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Abstract:
Zweifellos ist das Instrument der Ver­braucherstreitbeilegung im Sinne der ADR­-Richtlinie ein besonders niedrig­ schwelliger Weg für Verbraucher:innen, um berechtigte Ansprüche gegenüber Unternehmen geltend zu machen. Es steht allen im Europäischen Wirtschafts­raum lebenden Bürger:innen offen. Der Beitrag untersucht schwerpunktmäßig, inwieweit das sog. rationale Desinteres­ se an einer Rechtsdurchsetzung durch diese Verfahren überwunden werden kann und welche Rolle Digitalisierung spielt. Ferner geht er der Frage nach, inwiefern sich Verbraucherstreitbeilegung für Massenverfahren eignet und wie sie sich in das Gesamtgefüge der Rechtsdurchsetzungsarten einfügt.
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Sachs, Hans. "Rechtsdurchsetzung bei Entscheidungen des IGH. Möglichkeiten und Grenzen des Sicherheitsrates." Sicherheit & Frieden 23, no. 3 (2005): 144–50. http://dx.doi.org/10.5771/0175-274x-2005-3-144.

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Trute, Hans-Heinrich. "In der Grauzone: Akkreditierung zwischen öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Rechtsdurchsetzung." Rechtswissenschaft 5, no. 3 (2014): 341–77. http://dx.doi.org/10.5771/1868-8098-2014-3-341.

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Soltész, Ulrich. "Private Rechtsdurchsetzung durch Wettbewerber im europäischen Beihilferecht – Vision oder Illusion?" Zeitschrift für Wettbewerbsrecht 4, no. 4 (2006): 388–99. http://dx.doi.org/10.15375/zwer-2006-0405.

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Schneider, Tobias. "Groß, Yasemin: Die Rechtsdurchsetzung von Tierbelangen insbesondere durch tierschutzrechtliche Verbandsklagen." Natur und Recht 42, no. 4 (2020): 252. http://dx.doi.org/10.1007/s10357-020-3675-4.

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Kornbeck, Jacob. "Harmonie, Hierarchie, Tugend. Konfuzianismus, Wettbewerbsrecht und effektive Rechtsdurchsetzung (Teil 1)." Zeitschrift für Beihilfenrecht 16, no. 1 (2024): 11–18. http://dx.doi.org/10.33196/brz202401001101.

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Kornbeck, Jacob. "Harmonie, Hierarchie, Tugend. Konfuzianismus, Wettbewerbsrecht und effektive Rechtsdurchsetzung (Teil 2)." Zeitschrift für Beihilfenrecht 16, no. 2 (2024): 65–69. http://dx.doi.org/10.33196/brz202402006501.

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Narr, Wolf-Dieter. "Recht - Demokratie - Weltgesellschaft." PROKLA. Zeitschrift für kritische Sozialwissenschaft 24, no. 95 (1994): 324–44. http://dx.doi.org/10.32387/prokla.v24i95.1005.

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Abstract:
Während Habermas seine in Faktizität und Geltung vorgelegte Rechtstheorie ganz aus der Perspektive der Gesetzgebung entwirft, bezieht Niklas Luhmann in Das Recht der Gesellschaft den Standpunkt der Judikative. Bei allen Unterschieden zwischen beiden Theorien sind für ihre enttäuschend geringe Erklärungskraft nicht zuletzt methodische Gemeinsamkeiten verantwortlich. Beide ziehen sich auf eine Abstraktionebene zurück, auf welcher der Sinn für die harten Realitäten des Rechts verloren geht: für die Zwangsförmigkeit der Rechtsdurchsetzung und des Eigengewichts bürokratischer Vermittlungsprozesse. Eine auf der Höhe der gegenwärtigen Probleme ansetzende Theoriebldung hätte dagegen Recht und Demokratie als Spannungsverhältnis zu begreifen und neuartige Herausforderungen wie die Globalisierungsprozesse zu thematisieren.
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Haus, Florian C., and Sarah Steinseifer. "Digital Markets Act (DMA) – Verhältnis zu § 19a GWB und private Rechtsdurchsetzung." Zeitschrift für Wettbewerbsrecht 21, no. 2 (2023): 105–27. http://dx.doi.org/10.15375/zwer-2023-0203.

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Abstract:
Zusammenfassung Eine strengere Kontrolle der Verhaltensweisen der „Digitalkonzerne“ – das war schon längere Zeit auf der Agenda der EU-Kommission. Mit dem zum 1. 11. 2022 in Kraft getretenen und ab dem 2. 5. 2023 gültigen Digital Markets Act (kurz: DMA) ist sie diesem Ziel einen großen Schritt nähergekommen. Nun sollen die insbesondere von Google, Amazon, Meta, Apple und Microsoft errichteten digitalen „Ökosysteme“ aufgebrochen werden, um die Bestreitbarkeit und Fairness der Märkte im digitalen Sektor zu gewährleisten. Die langwierigen und aufwändigen Verfahren der Generaldirektion Wettbewerb, denen sich regelmäßig Nichtigkeitsklagen gegen abschließende Entscheidungen und Auseinandersetzungen über Auflagen vor den europäischen Gerichten anschlossen, sollen mit dem neuen Werkzeug des DMA der Vergangenheit angehören – so zumindest das Bestreben der EU-Kommission. Obwohl die Regelungen des Gesetzes über digitale Märkte nun Realität für die betroffenen „Gatekeeper“ bzw. „Torwächter“ sind, wirft der DMA noch eine Vielzahl ungeklärter Einzelfragen auf formeller und materieller Ebene auf. Dieser Beitrag will zwei übergeordnete Themen behandeln: Erstens: Wie verhalten sich die Regelungen des DMA zu § 19a GWB, seinem deutschen Pendant? Zwar trägt der DMA das Etikett „Regulierungsrecht“, welches neben das Wettbewerbsrecht tritt. Dennoch sind die Parallelen zu § 19a GWB kaum zu ignorieren. Und zweitens: Ist der DMA einer privaten Rechtsdurchsetzung zugänglich und falls ja, auf welche Anspruchsgrundlage können Ansprüche der Betroffenen gestützt werden? Die Antwort ergibt sich nicht ohne Weiteres aus dem Wortlaut des DMA. Die 11. GWB-Novelle verspricht jedoch Abhilfe zu schaffen.
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Pirk, Janna Clara. "Tagungsbericht 8. Tagung GRUR Junge Wissenschaft." RuZ - Recht und Zugang 4, no. 3 (2023): 303–18. http://dx.doi.org/10.5771/2699-1284-2023-3-303.

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Abstract:
Plattformenbetreiber sehen sich in Zukunft vielen unterschiedlichen unionsrechtlichen Regulierungsansätzen ausgesetzt. Beispielhaft angeführt werden hier der Digital Markets Act und der Digital Services Act. Dieser Beitrag lässt die 8. Tagung der GRUR Junge Wissenschaft Revue passieren und befasst sich dabei mit dem Titel der Tagung – „Grundlagen und Neuordnung des Rechts digitaler Plattformen“. In den Blick genommen werden dabei sowohl urheberrechtliche Gesichtspunkte, Datenzugangsansprüche – aber auch insbesondere die Frage, in welchem Verhältnis private Rechtsdurchsetzung zu einer Behördlichen steht und ob sie diese in Zukunft unterstützen kann. Die Zuhörer:innen konnten während der Tagung nicht nur interdisziplinäre, sondern auch internationale Eindrücke gewinnen, was gerade in Anbetracht der unionsweiten Regulierung sehr bereichernd war.
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Kocher, Gernot. "La modification de l'organisation sociale à travers la législation et la juridiction sous Marie-Thérèse et Joseph II." Austriaca 71, no. 1 (2010): 43–52. http://dx.doi.org/10.3406/austr.2010.4909.

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Abstract:
Die Regierungszeiten von Maria Theresia (1740-1780) und Joseph II. (1780-1790) sind als Ansatzpunkte für die Entwicklung des Rechtsstaates Österreich zu sehen. Man reformierte alle Bereiche des Rechts und bewegte sich damit auf gleicher Entwicklungsebene wie Bayern, Preußen oder Frankreich. Ausgangspunkt war eine Reform der Gerichtsorganisation von oben nach unten, beginnend mit der Einrichtung einer zentralen Obersten Justizstelle in Wien 1749, der Endpunkt liegt erst im Jahre 1848 mit der Verstaatlichung der Rechtspflege in erster Instanz. Hand in Hand ging damit eine Neuordnung des Zivil-und Strafprozesses -beide Maßnahmen mit dem Ziel eine für alle ohne Unterschied des Standes gleiche Rechtsdurchsetzung zu schaffen.
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Krämer-Hoppe, Rike. "Rechtsdurchsetzung und der Wille zum (Verfassungs-)Recht – Die normative Kraft der Verfassung." Rechtswissenschaft 9, no. 1 (2018): 96–102. http://dx.doi.org/10.5771/1868-8098-2018-1-96.

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Knoll, Matthias, and Marco Scharmer. "IWD – Legal Tech, Prozessfinanzierung & Co.: Die Zukunft der Rechtsdurchsetzung im Mietrecht?" wohnrechtliche blätter 33, no. 7-8 (2020): 236. http://dx.doi.org/10.33196/wobl202007023601.

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Heinzke, Philippe, and Julia Storkenmaier. "Die kollektive Rechtsdurchsetzung bei Verletzungen des Datenschutzrechts — Durchsetzungsmöglichkeiten nach heutigem und zukünftigem Recht." Computer und Recht 37, no. 5 (2021): 299–307. http://dx.doi.org/10.9785/cr-2021-370511.

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Merk, Dominic, and Matthias Veicht. "»Enforcing Consumer and Capital Market Law in Europe« – Rechtsschutz und Rechtsdurchsetzung im Dieselskandal." JuristenZeitung 75, no. 23 (2020): 1161. http://dx.doi.org/10.1628/jz-2020-0322.

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40

Huber, Michael. "Rechtsdurchsetzung mittels Gläubigeranfechtung nach dem Anfechtungsgesetz – Teil 1: Grundlagen und Taktik (ohne Vorsatzanfechtung)." Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht 29, no. 3 (2019): 101–11. http://dx.doi.org/10.1515/dwir-2019-0033.

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Huber, Michael. "Rechtsdurchsetzung mittels Gläubigeranfechtung nach dem Anfechtungsgesetz – Teil 2: Vorsatzanfechtung nach neuem § 3 AnfG." Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht 29, no. 11 (2019): 501–15. http://dx.doi.org/10.1515/dwir-2019-0158.

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Kamann, Hans-Georg. "Kommission vs. nationale Gerichte im europäischen Beihilfenrecht – Private Rechtsdurchsetzung während des förmlichen Prüfverfahrens." Zeitschrift für Wettbewerbsrecht 12, no. 1 (2014): 60–82. http://dx.doi.org/10.15375/zwer-2014-0105.

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Abstract:
ZusammenfassungIn seinem jüngsten Urteil Lufthansa/Flughafen Frankfurt-Hahn hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass ein Beschluss der Kommission zur Einleitung eines förmlichen Prüfverfahrens gem. Art. 108 Abs. 2 und 3 AEUV über eine nicht angemeldete, jedoch möglicherweise als Beihilfe gem. Art. 107 Abs. 1 AEUV zu qualifizierende staatliche Maßnahme weitgehende Rechtswirkungen erzeugt und ein nationales Gericht in seiner Folge verpflichtet ist, alle erforderlichen Konsequenzen aus einem möglichen Verstoß gegen das Durchführungsverbot gem. Art. 108 Abs. 3 Satz 3 AEUV zu ziehen. Zwar hat der Gerichtshof mit diesem Urteil im Ergebnis seine Rechtsprechung zu den Rechtswirkungen eines Eröffnungsbeschlusses und zur Durchsetzung des Durchführungsverbots weiter fortgeführt. Dennoch lässt es verschiedene dogmatische und praktische Fragen im Verhältnis zwischen Kommission und nationalen Gerichten offen. Dies gibt Anlass, den aktuellen Stand der Diskussion zur privaten Rechtsdurchsetzung des Beihilfenrechts während des förmlichen Prüfverfahrens im Lichte dieses Urteils kritisch zu beleuchten und Vorschläge für eine pragmatische und interessengerechte Auflösung möglicher Rechtsanwendungskonflikte zwischen Kommission und nationalen Gerichten zu machen.
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Schillen, Philip, Birgit Apitzsch, Britta Rehder, and Berthold Vogel. "Zivilgesellschaft liche Beratung und digitale Rechtsdienst leistungen – alte und neue Anwälte schwacher Interessen ?" WSI-Mitteilungen 75, no. 1 (2022): 29–36. http://dx.doi.org/10.5771/0342-300x-2022-1-29.

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Abstract:
Kommerzielle digitale Rechtsdienstleister, die den Bürger*innen über sogenannte Legal Technologies Rechtsberatung und -durchsetzung anbieten, haben sich in verschiedenen Politikfeldern etabliert – auch im Sozialrecht, beispielsweise bei Klagen gegen Hartz-IV-Bescheide oder in den Bereichen Altersversorgung und Gesundheit. Dabei treten viele Anbieter mit dem expliziten Anspruch auf, schwachen Interessen zu ihrem Recht zu verhelfen, die anderweitig kaum durchsetzungsmächtig wären. Mit ihrem Geschäftsmodell betreten die neuen Akteure ein Politikfeld, in dem bereits zahlreiche zivilgesellschaftliche und verbandliche Angebote zur Rechtsberatung und Rechtsdurchsetzung existieren. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich der Aufsatz auf der Basis empirischer Forschungen mit den Selbstbeschreibungen der verschiedenen Akteurstypen als „Advokat der Schwachen“. Mit diesem Vergleich geraten neben der Frage, wie mit den verschiedenen Angeboten strukturell benachteiligten Personengruppen ermöglicht wird, ihre Rechte niedrigschwellig und kostengünstig geltend zu machen, auch Fragen der sozialpolitischen Wirksamkeit und des Beratungsansatzes in den Blick.
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Koch, Raphael. "Rechtsdurchsetzung im Kartellrecht: Public vs. private enforcement: Auf dem Weg zu einem level playing field?" JuristenZeitung 68, no. 8 (2013): 390. http://dx.doi.org/10.1628/002268813x1361360467000.

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Hector, Pascal. "Nichteinmischung heute. Wandel des Konzepts der Nichteinmischung in innere Angelegenheiten im Licht von Individualschutz, Globalisierung und nur teilweiser Verrechtlichung der internationalen Beziehungen." Zeitschrift für europarechtliche Studien 24, no. 1 (2021): 207–20. http://dx.doi.org/10.5771/1435-439x-2021-1-207.

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Abstract:
Drei Tiefenströmungen der internationalen Beziehungen verändern aktuell Rolle und Tragweite des Nichteinmischungsprinzips in unterschiedliche Richtungen: Die Stärkung des Individualschutzes auch gegen den Heimatstaat im Völkerrecht führt tendenziell zu seiner Einschränkung und die zunehmende Globalisierung zu einer Vervielfachung nicht gewaltsamer Einwirkungsmöglichkeiten, während andererseits die nach wie vor mangelhaften Möglichkeiten rechtsförmlicher Rechtsdurchsetzung im Völkerrecht seine fortdauernde Bedeutung unterstreichen. Diese Entwicklungen erfordern ein neues Austarieren des Nichteinmischungsprinzips unter zahlreichen Aspekten, wobei hier die Frage der Auswirkungen auf die Schutzverantwortung (responsibility to protect) hervorgehoben werden soll: Bisher überwiegend kritisch betrachtet, wegen der perzipierten Gefahr einer Aushöhlung des Gewaltverbots, könnte dieser Rechtsgedanke eine Renaissance im Hinblick auf nicht-militärische Einflussmethoden erfahren. Bei alledem bleibt das Einmischungsverbot aber ein zentrales Element der internationalen Ordnung in einem - außerhalb supranationaler Integrationsgemeinschaften - nach wie vor „westfälisch“ geprägten Staatensystem, in dem es Menschen in unterschiedlichen Staats- und Gesellschaftsformen auch weiterhin die Freiheit gewähren soll, innerhalb dem durch die universellen Menschenrechte vorgegebenen Rahmen, unterschiedliche politische und gesellschaftliche Vorstellungen zu verwirklichen.
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Petzold, Hans Arno. "Immer noch: Vertrauensschutz vs. Rechtsdurchsetzung – Anmerkung zur Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Scott und Kimberley Clark." Europarecht 46, no. 3 (2011): 437–46. http://dx.doi.org/10.5771/0531-2485-2011-3-437.

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Götz, Johanna. "Rechtsdurchsetzung von „meldenden Personen“ gegenüber Online-Plattformen nach dem DSA — Zur abschließenden Regelung der Rechtsbehelfe durch den DSA." Computer und Recht 39, no. 7 (2023): 450–55. http://dx.doi.org/10.9785/cr-2023-390715.

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Kamińska-Korolczuk, Katarzyna. "Wpływ mowy nienawiści zawartej w wypowiedziach przedstawicieli partii Alternatywa dla Niemiec na zmiany zachodzące w systemie zarządzania mediami w RFN." Zarządzanie Mediami 9, no. 1 (2021): 17–36. http://dx.doi.org/10.4467/23540214zm.21.006.13054.

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Abstract:
The impact of hate speech contained in the statements of the Alternative for Germany party representatives on changes taking place in the media management system in Germany The purpose of the article is to present the introduced legal solutions regulating the functioning and management of the media system in Germany, which came into force under the influence of changes in political communication. A case study is presented examples of hate speech in the discourse of the party of the new right-wing populism –Alternative for Germany (Alternative fur Deutschland, AfD). The party uses rhetoric which until now has been marginal in the German media and since the refugee crisis it has become an increasingly common form of expression. The analysis was conducted against the backdrop of events that influenced the Bundestags to adopted Law improving law enforcement in social networks (Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken, Netzwerkdurchsetzungsgesetz, NetzDG). The analysis leads to the conclusions that the new right-wing populism changed the style of communication on the German political scene, which is not without influence on the decisions making by the legislator to introduce specific legal provisions regulating the management and framework of discourse in the social media in this state.
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Willi, Anna. "Studien zur lex rivi Hiberiensis: Zur Rechtsdurchsetzung innerhalb einer Bewässerungsgemeinschaft im 2. Jh. n. Chr. (= Philippika Altertumswissenschaftliche Abhandlungen 117)." Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte: Romanistische Abteilung 136, no. 1 (2019): 401–6. http://dx.doi.org/10.1515/zrgr-2019-0019.

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Kang, Hyun Ho. "Rechtliche Untersuchung des Antrags von Interessenten auf Vorabberatung im Rahmen der aktiven Verwaltung." Korean Administrative Law Association 26 (March 30, 2024): 425–56. http://dx.doi.org/10.59826/kdps.2024.26.425.

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Abstract:
Dieser Artikel befasst sich mit dem Thema der Beantragung einer vorläufigen Beratung durch interessierte Parteien beim Board of Audit and Inspection. Das vorherige Beratungssystem dient dazu, Verwaltungsschwierigkeiten zu überwinden und den Verwaltungszweck der Durchsetzung des öffentlichen Rechts zu erreichen. Es wird erwartet, dass das vorläufige Beratungssystem zu einer Steigerung des Nützlichkeit des Staates und des Wohlergehens der Bürger führt. Insbesondere kann es die Funktion erfüllen, Gesetze und Institutionen in der Realität kohärent zu korrigieren. Hier wird diskutiert, ob es ggf. möglich sein könnte, daß die Interessenten beim Board of Audit and Inspection einen Antrag der vorherigen Beratung stellen können. Es kann jedoch zu Problemen kommen, wenn interessierten Parteien gestattet wird, eine vorherige Konsultation mit dem Board of Audit and Inspection zu beantragen. Erstens mag es Kritik geben, dass das Board of Audit and Inspection der letzte Entscheidungsträger über Genehmigungen werden wird. Aber die Struktur der Beteiligung des Board of Audit and Inspection an der Verwaltung wird durch unsere Verfassung bestätigt und ist in allen Aspekten der Verwaltung unvermeidlich. Daher kann das Problem dadurch gemildert bzw. überwunden werden, dass Anträge von Interessenten nur in Ausnahmefällen zugelassen werden. Zweitens mag kritisiert werden, dass dadurch die Verfolgung privater Interessen durch die Beteiligten gefördert wird, dies kann jedoch durch eine sorgfältige Prüfung durch die schrittweise Durchführung des Antragsprozesses kompensiert werden. Drittens könnte kritisiert werden, dass die Einbeziehung des Rechnungsprüfungs- und Inspektionsausschusses zu Schwierigkeiten bei der Erfüllung von Verwaltungsaufgaben führt. Da die Einbeziehung des Rechnungsprüfungs- und Inspektionsausschusses jedoch auf außergewöhnliche Umstände beschränkt ist, handelt es sich also eher um eine administrative Unterstützung. Viertens mag es Kritik geben, dass dies zu einer Erweiterung der Organisation des Board of Audit and Inspection führen wird, aber wenn man die Bedeutung der Themen, mit denen sich das Board of Audit and Inspection befassen wird, ist die Erweiterung der Organisation ist kein großes Problem. Um die aktive Verwaltung der öffentlichen Rechtsdurchsetzung als Hauptgrundsatz der Verwaltung zu erleichtern, ist eine Vorrichtung erforderlich, um Verwaltungsschwierigkeiten zu überwinden. In diesem Zusammenhang wird die Möglichkeit, dass interessierte Parteien in einem begrenzten und außergewöhnlichen Umfang dem Board of Audit and Inspection eine vorherige Beratung beantragen können, im Einklang mit dem Geist der Rechtsstaatlichkeit steht.
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