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Journal articles on the topic 'Schutz privater Rechte'

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1

Galera, María Dolores Sánchez. "Fundamental Rights and Private Law in Europe: A Fundamental Right to Environment." European Review of Private Law 16, Issue 5 (2008): 759–78. http://dx.doi.org/10.54648/erpl2008059.

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Abstract:
Abstract: This paper deals briefl y with the issue of the horizontal effect of fundamental rights and its illustration in the context of environmental law. The so–called process of ‘constitutionalization of private law in Europe’ is the main issue behind the analysis of the impact of fundamental rights in private relationships. The analysis has been approached mostly by private lawyers, who more and more are realizing the importance of mooring arguments in the land of the ‘European Constitutionalization Process’. The argument shall be integrated in a discourse of a constitutional nature that h
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2

Langenfeld, Christine. "Der Schutz freier Kommunikationsräume in der digitalen Welt – Eine Gedankenskizze." Zeitschrift für europarechtliche Studien 24, no. 1 (2021): 33–42. http://dx.doi.org/10.5771/1435-439x-2021-1-33.

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Abstract:
Das Internet ist ein Kommunikationsraum mit einzigartigen Möglichkeiten des Informationsaustausches, der Wissenserlangung und Meinungsentfaltung. Mehr als je zuvor offenbaren sich jedoch auch Risiken und Folgewirkungen eines digitalen Mediums, denn seine spezifischen Kommunikationsbedingungen erschaffen neue Gefährdungslagen. Betroffen sind vor allem die für eine freiheitliche Gesellschaft konstitutiven Grundrechte wie Meinungs- und Pressefreiheit, das Allgemeine Persönlichkeitsrecht, aber auch Wirtschaftsfreiheiten wie die Berufs- und Eigentumsfreiheit. Diese Rechte der analogen Welt beanspru
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3

Mehmetaj-Bassfeld, Adrijane. "Recht auf Schutz, Anerkennung und Selbstbestimmung!" Betrifft Mädchen, no. 3 (July 4, 2019): 107–13. http://dx.doi.org/10.3262/bem1903107.

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Abstract:
Der folgende Artikel über die Arbeit von agisra e.V. (Arbeitsgemeinschaft gegen internationale sexuelle und rassistische Ausbeutung) ist aus der Perspektive der Praxis geschrieben. Wissenschaft braucht die Rückbindung zur Praxis und umgekehrt ebenso. Gegenwärtig bin ich keine Wissenschaftlerin an der Uni, sondern eine wissbegierige Frau im praktischen sozialen Feld. Aus diesem Grunde ist dies u. a. ein persönliches Plädoyer für das Recht auf Selbstbestimmung und Schutz, entgegen der allgemeinen Annahme, dass Gewalt gegen Mädchen* und Frauen* eine nach wie vor private Angelegenheit sei. Dieser
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4

Martín, Adán Nieto. "Transnationales (oder globales) Strafrecht." Rechtswissenschaft 15, no. 3 (2024): 292–311. https://doi.org/10.5771/1868-8098-2024-3-292.

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Abstract:
Das globale Recht ist die Form, die das transnationale Strafrecht seit Beginn der wirtschaftlichen Globalisierung annimmt. Seine Aufgabe ist der Schutz globaler Rechtsgüter. Das globale Recht zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass der Staat sein ius puniendi mit anderen Akteuren, sowohl öffentlichen als auch privaten, teilt. Dies bringt eine bedeutende Veränderung des Rechtsquellensystems mit sich: soft law, Standards, Selbstregulierung. Das globale Recht sieht sich mit neuen Situationen konfrontiert, wie beispielsweise der Auflösung traditioneller Verbindungen zwischen Souveränität und Ter
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5

Praduroux, Sabrina. "The European Convention on Human Rights and Environmental Nuisances." European Review of Private Law 16, Issue 2 (2008): 269–81. http://dx.doi.org/10.54648/erpl2008021.

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Abstract:
Abstract: In as much as environmental nuisances caused by industrial activities can have adverse effects on both the economic and the amenity value of an area, from the European Convention on Human Rights perspective they can be seen to interfere with either the right of property or the right to respect for private and family life. The current case law of the Strasbourg Court shows the Court’s preference for applying Article 8, which protects the right to respect for private and family life, and which affords, especially from the procedural point of view, a less far–reaching protection than Ar
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6

Gundel, Jörg. "Vom diplomatischen Schutz zum Recht der Investitionsschutzabkommen: Offene Fragen und alternative Wege beim Auslandsschutz privater Vermögensinteressen." Archiv des Völkerrechts 51, no. 1 (2013): 108. http://dx.doi.org/10.1628/000389213x13614621599890.

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7

Rabeneck, Nadja, and Michael A. Fammler. "Der Zugang zu Gerichtsentscheidungen: Wo liegen die Grenzen der Gemeinfreiheit?" RuZ - Recht und Zugang 5, no. 2 (2024): 83–89. http://dx.doi.org/10.5771/2699-1284-2024-2-83.

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Abstract:
Der Zugang zu Gerichtsentscheidungen ist eine elementare Säule eines Rechtsstaats. Der Beitrag untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Zugang zu Gerichtsentscheidungen aus urheberrechtlicher Perspektive. Gerichtsentscheidungen sind grundsätzlich als amtliche Werke nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei und genießen keinen urheberrechtlichen Schutz. Private Übersetzungen oder ähnliches sind nicht von der Gemeinfreiheit umfasst. Der Beitrag geht knapp auf die Gerichtsentscheidungen ein, die vor der Geltung des heutigen Urhebergesetzes veröffentlicht wurden. Im Ergebnis steht das Urheberrec
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8

Albrecht, W. "Die neue EU-Spirituosenverordnung und ihr neues Schutzsystem für geografische Angaben im Spirituosensektor und somit auch für Spirituosen weinbaulichen Ursprungs (z.B. Cognac)." BIO Web of Conferences 15 (2019): 03002. http://dx.doi.org/10.1051/bioconf/20191503002.

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Abstract:
Die neue Spirituosen-Verordnung (EU) 2019/787 regelt auch künftig produktspezifisch den Schutz von eingetragenen geografischen Angaben für Spirituosen mit Ursprung in der EU und in Drittstaaten (sog. Geoschutz), bringt jedoch eine Reihe von Änderungen mit sich, die weitgehend dem horizontalen Geoschutzsystem für sonstige Agrarprodukte und Lebensmittel, das in der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 verankert, entlehnt sind. So werden nicht nur die Begriffe „Produktspezifikation“ und „Einziges Dokument“ übernommen, sondern auch das zweistufige Eintragungsverfahren sowie die Vorschrift, dass nur noch
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Barta, Heinz. "Graeca non leguntur ?" Kritische Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft 108, no. 2 (2025): 102–17. https://doi.org/10.5771/2193-7869-2025-2-102.

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Abstract:
Der Artikel zeichnet die Wurzeln des Rechtsstaates im antiken Griechenland nach. Volksversammlung, Volksgerichtshof, Rechtsschöpfung und Rechtspflege wurden in die Hände der Bürger überführt. Folge war eine rechtlich geschaffene politische Teilhabe und Verantwortung. Richtereide, richterliche Korrekturen im Einzelfall, aristotelische Auslegungsmaximen, die sich nicht nur am Wortlaut, sondern auch am Geist des Gesetzes orientierten, prägten die Rechtspflege. Die von Solon geschaffenen normativen Leitwerte der Freiheit, Gleichheit und politischer Partizipation standen im Mittelpunkt. Der Schutz
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Stürner, Rolf. "Die Qualität der Gerechtigkeit in Einer Gesellschaft und der Zivilprozess." International Journal of Procedural Law 1, no. 1 (2011): 50–70. http://dx.doi.org/10.1163/30504856-00101005.

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Abstract:
Der Beitrag stellt die Frage nach der Rolle des Zivilprozesses für die Gerechtigkeit innerhalb der Gesellschaft . Er behandelt zunächst den grundlegenden Unterschied zwischen der kontinentaleuropäischen und der U.S.-amerikanischen Gesellschaft mit ihrem verschiedenen Freiheitsverständnis, das auch die Funktion des Zivilprozesses in der Gesellschaft wesentlich bestimmt. Die kontinentale Gesellschaft neigt traditionell eher zu einem Modell inhaltlich gestalteter Freiheit mit paternalistischen Zügen. Präventive Regulierung und vorsorgende Rechtspfl ege spielen eine ebenso gewichtige Rolle wie ver
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Losch, Siegfried, and Reinhard Nake. "Flächenansprüche der technischen Infrastruktur als Problem des Bodenschutzes." Raumforschung und Raumordnung | Spatial Research and Planning 47, no. 2,3 (1989): 116–29. http://dx.doi.org/10.14512/rur.2263.

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Abstract:
Direkte und indirekte Flächenansprüche der technischen Infrastruktur (Verkehrswege und Energieleitungen) werden aufgrund von Defiziten im herkömmlichen Informationswesen über die Bodennutzung systematisch unterschätzt. Insbesondere indirekte Flächenansprüche können die direkten häufig um das Mehrfache übersteigen. Dieser strukturelle Landschaftsverbrauch stellt die natürlichen Lebensgrundlagen der Gesellschaft zunehmend in Frage.Mit der Einführung sog. Bodenschutzklauseln in das Raumordnungsgesetz und das Baugesetzbuch kann diesem Landschaftsverbrauch entgegengesteuert werden. Sparsamer und sc
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Losch, Siegfried, and Reinhard Nake. "Flächenansprüche der technischen Infrastruktur als Problem des Bodenschutzes." Raumforschung und Raumordnung | Spatial Research and Planning 47, no. 2,3 (1989): 116–29. http://dx.doi.org/10.14512/rur.2425.

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Abstract:
Direkte und indirekte Flächenansprüche der technischen Infrastruktur (Verkehrswege und Energieleitungen) werden aufgrund von Defiziten im herkömmlichen Informationswesen über die Bodennutzung systematisch unterschätzt. Insbesondere indirekte Flächenansprüche können die direkten häufig um das Mehrfache übersteigen. Dieser strukturelle Landschaftsverbrauch stellt die natürlichen Lebensgrundlagen der Gesellschaft zunehmend in Frage.Mit der Einführung sog. Bodenschutzklauseln in das Raumordnungsgesetz und das Baugesetzbuch kann diesem Landschaftsverbrauch entgegengesteuert werden. Sparsamer und sc
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Merz, Redaktion. "Medien, Ethik und Gewalt // Schöne neue Kommunikationswelt oder Ende der Privatheit?" merz | medien + erziehung 57, no. 2 (2013): 91–92. http://dx.doi.org/10.21240/merz/2013.2.22.

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Abstract:
Grimm, Petra/Badura, Heinrich (Hrsg.) (2011). Medien – Ethik – Gewalt. Neue Perspektiven. Schriftreihe Medienethik, Bd. 10. Stuttgart: Franz Steiner Verlag. 278 S., 34,00 €. Grimm, Petra/Zöllner, Oliver (Hrsg.) (2012). Schöne neue Kommunikationswelt oder Ende der Privatheit? Die Veröffentlichung des Privaten in Social Media und populären Medienformaten. Schriftreihe Medienethik, Bd. 11. Stuttgart: Franz Steiner Verlag. 360 S., 49,00 €. Die Themenbereiche Medien,Ethik und Gewalt werden immer wieder in verschiedenen Diskussionen zusammenhängend aufgegriffen, da sie eine disziplinübergreifende Re
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Colcelli, Valentina. "Reversing Ubi Jus ibi Remedium in Civil Law: The Italian Case of Consumer Protection." European Review of Private Law 18, Issue 1 (2010): 143–54. http://dx.doi.org/10.54648/erpl2010007.

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Abstract:
Abstract: This paper aims to assess whether, in the Italian legal system, Article 36 (invalidity of unfair terms or nullity for protection of consumers), Article 64 (right of withdrawal for distance contracts and contractual offers, or those negotiated outside the office) and Article 130 (free rights of charge by repair or replacement) of Italian Decree No. 206/2005 are not substantive rights, but remedies, as in Common Law. In private law, the traditional approach of Civil Law is to place rights before remedies. In Civil Law legal systems, the qualification of rights in rules is codified befo
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Hilkert, Daniela. "Sicher in sozialen Netzwerken." merz | medien + erziehung 55, no. 2 (2011): 77. https://doi.org/10.21240/merz/2011.2.18.

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Abstract:
Kinder und Jugendliche verbringen immer mehr Zeit in sozialen Netzwerken. Dieser selbstverständliche Umgang in der alltäglichen Kommunikation kann jedoch auch mit Schwierigkeiten und Gefahren verbunden sein. Denn die meisten Userinnen und User gehen sehr offen und sorglos mit ihren privaten Daten und Fotos um. Einstellungen, welche die Selbstdarstellung im Netz einschränken, werden oft nicht genutzt, da sie unbekannt sind. Um Heranwachsende hinsichtlich dieser Problematik zu stärken, entwickelte Schulen ans Netz e. V. das Lernangebot Soziale Netzwerke – Sei sicher dabei! für junge Erwachsene.
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Kübler, Hans-Dieter. "Digitale Gesellschaft – klammheimlich verabschiedet." merz | medien + erziehung 57, no. 2 (2013): 96. http://dx.doi.org/10.21240/merz/2013.2.26.

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Abstract:
Hat es jemand bemerkt zwischen Euro-Krise, Energiewende, Syrien-Krieg, US-Haushaltsdefizit, Homo-Ehe und Schavans Plagiats-Debakel? Wohl kaum. Am 28. Januar 2013 hat der Deutsche Bundestag offiziell, aber kaum vernehmbar die „digitale Gesellschaft“ verabschiedet. Nein, nicht die wohl noch kommende reale, sondern die parlamentarische Reflexion von 34 Mitgliedern seit Mai 2010 darüber. Und fast schon erwartungsgemäß – wie schon bei den Enquete-Kommissionen davor (zur „Informationsgesellschaft“ (1998) und zur „Globalisierung“ (2002)) – kommt politisch wohl nichts heraus. Doch „erfolgreich“, so de
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Schröpfer, Jana. "Verräter oder Held?" merz | medien + erziehung 60, no. 5 (2016): 75–76. http://dx.doi.org/10.21240/merz/2016.5.18.

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Abstract:
Wer war Edward Joseph Snowden, bevor er im Sommer 2013 durch den NSA-Enthüllungs- Skandal weltweit bekannt wurde? Was kann einen Mann dazu bringen, Verfolgung und Hass eines ganzen Staatsapparates auf sich zu ziehen, um der Welt die Augen zu öffnen? Der Film von US-Regisseur Oliver Stone geht genau diesen Fragen nach. Schnell wird klar: Snowden lebte vor seinen Enthüllungen ein komfortables Leben in Hawaii, profierte von Anerkennung und verdiente eine Menge Geld – er hätte das alles nicht tun müssen. Doch sein Innenleben verhielt sich anders: Er konnte seine Arbeit, vor allem seine dadurch gew
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Schorb, Bernd, and Helga Theunert. "60 Jahre merz. Eine Konstante in der Medienpädagogik." merz | medien + erziehung 60, no. 2 (2016): 6–19. http://dx.doi.org/10.21240/merz/2016.2.5.

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Abstract:
Bescheiden, aber mit amtlichem Anstrich kam die heutige merz in ihren Anfängen daher: Mitteilungen des Arbeitskreises Jugend und Film war das Faltblatt betitelt. 1957 wurde daraus Jugend und Film. Vierteljahreszeitschrift des wissenschaftlichen Instituts für Jugendfilmfragen und über eine Reihe von Titelvariationen (siehe Zeitstrahl) 1976 im Haupttitel die heutige merz | medien + erziehung. Über 60 Jahrgänge hinweg hat merz bereits die Medienpädagogik im deutschsprachigen Raum gespiegelt und sich mit ihren Schwerpunkten weiterentwickelt bzw. zum Teil diese Schwer¬punkte mit entwickelt. Unabhän
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Anfang, Günther. "Schule als ein Milliardenmarkt für Apple, Microsoft, Samsung & Co." merz | medien + erziehung 60, no. 1 (2016): 22–25. https://doi.org/10.21240/merz/2016.1.10.

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Abstract:
Tablet-Klassen sind nicht nur modern, sondern auch ein wirtschaftlicher Faktor für Schulen. Große Medienanbieter profitieren von diesem riesigen Markt, der an Schulen nicht immer zu deren Vorteil ausgetragen wird. Günther Anfang, Leiter der Abteilung Praxis des JFF – Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis, hat mit Martina Schmerr, Referentin im Vorstandsbereich Schule des Hauptvorstands der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), gesprochen, um Gefahren und Chancen dieser Entwicklung auszuloten. merz: Microsoft, Apple, Samsung und Co. sind alle an Schulen unterwegs und spo
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Kloos, Nadine, and Klaus Lutz. "Eltern und Medien." merz | medien + erziehung 65, no. 2 (2021): 6–9. http://dx.doi.org/10.21240/merz/2021.2.8.

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Abstract:
Die Lust von Kindern und Jugendlichen an der Nutzung von Medien stellt Eltern im Erziehungsalltag täglich vor schwierige Herausforderungen. In Zeiten der Pandemie sind diese Herausforderungen nicht kleiner geworden. Da gilt es Inhalte zu prüfen, Regeln durchzusetzen, Diskussionen über Altersbeschränkungen zu führen und sich immer wieder von den Erziehungsregeln anderer Familien zu distanzieren. Kaum ein Argument wird von Kindern häufiger ins Feld geführt als „Die anderen dürfen das aber auch spielen!“ und zeigt dann – in der ständigen Wiederholung – auch Wirkung: Bei aller kritischen Haltung z
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Schoch, Friedrich. "Der Schutz privater Rechte im Polizei- und Ordnungsrecht." JURA – Juristische Ausbildung 35, no. 5 (2013). http://dx.doi.org/10.1515/jura-2013-0063.

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Mäsch, Gerald, and Bettina Gausing. "Die Rückerstattungsanordnung nach § 32 Abs. 2a Satz 1 GWB – Eine missglückte public private partnership." Kölner Schrift zum Wirtschaftsrecht 6, no. 4 (2015). http://dx.doi.org/10.9785/kszw-2015-0414.

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Abstract:
Die mit der 8. GWB-Novelle ins Gesetz aufgenommene Option für die Kartellbehörden, die Abstellungsverfügung nach § 32 Abs. 1 GWB mit einer Anordnung an den Kartellsünder zu verbinden, die erlangten Vorteile an das Kartellopfer zu erstatten, wirft angesichts ihrer kryptischen Kürze viele Anwendungsfragen auf. Noch schwerer wiegt, dass sie ohne hinreichenden Grund das bisher unangefochten erscheinende Subsidiaritätsprinzip zur Aufgabenverteilung zwischen Judikative und Exekutive beim Schutz privater Rechte missachtet.
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ÖZEN, Esra. "Whistleblowing im türkischen Recht." Necmettin Erbakan Universitesi Hukuk Fakultesi Dergisi, Necmettin Erbakan University, January 1, 2024. http://dx.doi.org/10.51120/neuhfd.2024.121.

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Abstract:
Whistleblowing ist die Aufdeckung von Missständen, die Interesse der Allgemeinheit beeinträchtigen. Durch das Whistleblowing wird die Durchsetzung des geltenden Rechts verbessert. Im türkischen Recht ist das Whistleblowing hingegen gesetzlich nur teilweise geschützt. Die in unterschiedlichen Gesetzen zu findenden Normen zum Schutz von Hinweisgebern bieten keinen hinreichenden Schutz für Whistleblower. Diese sehen beispielsweise nur Schutz vor Kündigung, untersagen aber nicht ausdrücklich weitere Repressalien wie Mobbing, Diskriminierung, etc., die die Hinweisgeber bedrohen würden. Die Angst de
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Bühler, Wolfgang, Johannes Köndgen, and Hartmut Schmidt. "Schutz und Diskriminierung durch §609 a BGB." Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft 2, no. 2 (1990). http://dx.doi.org/10.15375/zbb-1990-0202.

Full text
Abstract:
§609a BGB will den Schuldner vor hohen Zinsen schützen undräumt ihm ein Kündigungsrecht ein. Gebietskörperschaften können dieses Recht abbedingen, private Schuldner aber nicht. Kredite mit Kündigungsrecht haben einen höheren Effektivzins als Kredite ohne dieses Recht. Um diese Mehrbelastung unter realitätsnahen Annahmen zu berechnen, wird ein Optionsbewertungsmodell. für das Kündigungsrecht nach §609α BGB entwickelt. Ferner werden Möglichkeiten, die Mehrbelastung zu vermeiden, ökonomisch und rechtlich analysi
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Khamis, Susie. "Nespresso: Branding the "Ultimate Coffee Experience"." M/C Journal 15, no. 2 (2012). http://dx.doi.org/10.5204/mcj.476.

Full text
Abstract:
Introduction In December 2010, Nespresso, the world’s leading brand of premium-portioned coffee, opened a flagship “boutique” in Sydney’s Pitt Street Mall. This was Nespresso’s fifth boutique opening of 2010, after Brussels, Miami, Soho, and Munich. The Sydney debut coincided with the mall’s upmarket redevelopment, which explains Nespresso’s arrival in the city: strategic geographic expansion is key to the brand’s growth. Rather than panoramic ubiquity, a retail option favoured by brands like McDonalds, KFC and Starbucks, Nespresso opts for iconic, prestigious locations. This strategy has been
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