Academic literature on the topic 'Strafrecht Deutschland Deutschland'

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Journal articles on the topic "Strafrecht Deutschland Deutschland"

1

Fick, Immanuel. "Strafrecht in den Vereinigten Staaten und Deutschland." Journal of Contemporary European Studies 17, no. 1 (2009): 111–12. http://dx.doi.org/10.1080/14782800902903960.

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Habermann, Julia. "Möglichkeiten der Sanktionierung von Femiziden im deutschen Strafrecht – Ist ein Femizid-Straftatbestand notwendig?" Neue Kriminalpolitik 33, no. 2 (2021): 189–208. http://dx.doi.org/10.5771/0934-9200-2021-2-189.

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Abstract:
Fand die Debatte über die angemessene strafrechtliche Sanktionierung von Femiziden bislang größtenteils auf internationaler Ebene statt, wird die Frage mittlerweile auch verhalten auf nationaler Ebene in Deutschland diskutiert. Ausgehend von der bestehenden Rechtslage und -praxis soll der Frage nachgegangen werden, ob auch Deutschland einen Femizid-Straftatbestand einführen sollte. Der erste Teil des Artikels zeigt anhand von Trennungsfemiziden auf, dass diese grundsätzlich als Mord aus sonstigen niedrigen Beweggründen verurteilt werden können, wobei sich die Sanktionierung der Taten damit nicht erschöpft, sondern auch beispielsweise Fragen der Strafzumessung berücksichtigt werden müssen. Gleichwohl ist auch die Verneinung niedriger Beweggründe möglich, indem Richtende als Tatmotivation statt Macht- und Besitzanspruch Verzweiflung und Ausweglosigkeit annehmen und diese als nachvollziehbar bewerten. Die Erwartungen an einen Femizid-Straftatbestand sind groß, jedoch können diesen nahezu durchgängig Einwände entgegengesetzt werden. Insbesondere ist nicht ersichtlich, dass ein Femizid-Straftatbestand die Bewertung der Motivlage beeinflussen und somit das Problem der bestehenden Rechtspraxis lösen würde, welches in den richterlichen Wertungsprozessen liegt. Für die Veränderung der bestehenden Sanktionierungspraxis werden systemimmanente Möglichkeiten angerissen. Wenngleich es in Deutschland keines Femizid-Straftatbestandes bedarf, ist die Diskussion über vorgenommene Wertungen bei Trennungsfemiziden und Femiziden längst überfällig.
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3

Peters, Kristina. "Das Volkswahlrecht und der Umgang mit parlamentarischer Korruption in Deutschland." Der Staat 59, no. 4 (2020): 513–44. http://dx.doi.org/10.3790/staa.59.4.513.

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Abstract:
Der Beitrag beleuchtet, wie im Zuge der Herausbildung parlamentarischer Strukturen auf den Ebenen des Verfassungs- sowie des Strafrechts auf die Bestechung von Mandatsträgern reagiert wurde. Anhand verschiedener historischer Regelungsansätze wird aufgezeigt, dass sich lange Zeit verschiedene Entwicklungslinien gegenüberstanden, die nicht zueinander fanden. Dieser Umstand räumte der Mandatsträgerbestechung bis ins 21. Jahrhundert eine unrühmliche Sonderrolle im Gefüge der Korruptionsbekämpfung ein, die erst in Gänze nachvollziehbar wird, wenn man die Entwicklungen bis zum französischen Code pénal von 1810 zurückverfolgt. Während das Strafrecht ab der Mitte des 19. Jahrhunderts weitgehend auf der Stelle trat, bewegten sich Vorstöße, gegen Bestechungen innerhalb der neuen Parlamente vorzugehen, weitgehend auf der Ebene des Verfassungsrechts und seiner Auslegung. Dabei war die Frage, wie mit Einflussnahmen auf die parlamentarische Tätigkeit umzugehen sei, eng mit einer intensiven Debatte über die Gewährung von Diäten an die Reichstagsabgeordneten verwoben. The paper investigates how, as parliamentary structures evolved, the bribery of elected representatives was handled by constitutional and criminal law. On the basis of various historical approaches it is shown that for a long time different legal concepts existed without ever being combined. These circumstances contributed to an inglorious role the bribery of mandate holders took on within the fight against corruption up until the 21st century, a role which can only be fully understood when one traces the developments back to the French Code pénal of 1810. While there was no real progress in criminal law from the mid-19th century on, attempts to take action against bribery in the new parliaments largely took place at the level of constitutional law and its interpretation. At the same time, the question of how to deal with influences on parliamentary activity was closely interwoven with an intensive debate about the granting of diets to members of the Reichstag.
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4

Schuchmann, Inga, and Leonie Steinl. "Femizide – Zur strafrechtlichen Bewertung von trennungsbedingten Tötungsdelikten an Intimpartnerinnen." Kritische Justiz 54, no. 3 (2021): 312–27. http://dx.doi.org/10.5771/0023-4834-2021-3-312.

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Abstract:
Die zivilgesellschaftliche Bewegung zur Bekämpfung von Femiziden ist ein weltweites Phänomen, das in Südamerika seinen Ausgang nahm. In Deutschland erfahren die mit ihr verknüpften Forderungen seit zwei Jahren verstärkt mediale Aufmerksamkeit. Die Diskussion schlägt mittlerweile hohe Wellen. Spätestens seit im März dieses Jahres der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages über einen Antrag mit dem Titel „Femizide in Deutschland untersuchen, benennen und verhindern“ beriet, steht das Thema auch auf der rechtspolitischen Tagesordnung. Auffällig ist dabei, dass die Debatte über den Umgang mit Femiziden vor allem um die strafrechtliche Bewertung kreist. So betonte kürzlich auch Bundesjustizministerin Lambrecht, dass der strafrechtliche Umgang mit Femiziden in Deutschland weiterhin Probleme aufwerfe. Einer Gesetzesreform bedürfe es zwar nicht. Allerdings müssten die zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel besser eingesetzt und Angehörige der Justiz für die geschlechtsbezogene Dimension der Taten stärker sensibilisiert werden. Teilweise wird demgegenüber die Einführung eines eigenen Femizid-Straftatbestandes nach dem Vorbild einiger lateinamerikanischer Länder gefordert. Andere wiederum vertreten die Auffassung, dass bereits keine hinreichend präzise Definition des Begriffs Femizid existiere und die mit ihm verbundene Kritik als Ausdruck „abstrakter gesellschaftspolitischer Theorien und vorurteilsorientierter moralischer Empörung“ verfehlt sei. Der vorliegende Beitrag widmet sich der strafrechtlichen Bewertung von Femiziden in der Gestalt von Trennungstötungen. Dabei sollen zunächst Begriff und Erscheinungsformen von Femiziden analysiert (I.) und in den übergeordneten Kontext geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen eingeordnet werden (II.), bevor die Relevanz des Konzepts Femizid für das Strafrecht ausgeleuchtet wird (III.). Hier wendet sich der Beitrag der strafrechtlichen Bewertung von trennungsbedingten Tötungsdelikten an Intimpartnerinnen als häufigster Form von Femiziden zu. Untersucht wird insbesondere, wann in solchen Fällen das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe zu bejahen ist. Dabei werden die aus der Perspektive eines geschlechtergerechten Strafrechts zu kurz greifenden Ansätze der Rechtsprechung und Literatur diskutiert. Es wird aufgezeigt, dass auch mit den Mitteln überkommener strafrechtlicher Dogmatik bisherige Unzulänglichkeiten im strafrechtlichen Umgang mit Femiziden beseitigt werden können.
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Krajewski, Krzysztof. "Zweispurigkeit im polnischen Strafrecht: Regelungsentwicklung und aktuelle Kontroversen." Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform 103, no. 3 (2020): 181–97. http://dx.doi.org/10.1515/mks-2020-2052.

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Abstract:
ZusammenfassungDas Konzept der Zweispurigkeit wurde und wird im polnischen Strafrecht im Vergleich zu Deutschland oder Österreich in einem wesentlich engeren Umfang umgesetzt. Nur im Gesetzbuch aus dem Jahre 1932 war eine der Sicherungsverwahrung ähnliche Einrichtung vorgesehen. Nach dem Zweiten Weltkrieg aber kamen diese Vorschriften wegen der strikt ablehnenden Haltung der »sozialistischen Strafrechtslehre« gegenüber den sichernden Maßregeln nicht mehr zur Anwendung, und auch das StGB von 1969 hat auf die Einführung von Maßregeln dieser Art verzichtet. Man hat jedoch quasi durch die Hintertür besondere Strafzumessungsmaßnahmen zur Bekämpfung der Rückfallkriminalität eingeführt, mit denen sichernde Maßnahmen durch drastisch verschärfte Repression ersetzt wurden. Im StGB von 1997 hat man im Rückblick auf die Erfahrungen aus der Zeit der autoritären Herrschaft von der Annahme jeglicher sichernden Maßnahmen gegenüber gefährlichen Straftätern abgesehen – das neue StGB blieb zunächst praktisch einspurig. Erst nach 2000 wurde es um neue Vorschriften zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch und anderen Sexualstraftaten, inklusive besonderer sichernder Maßregeln ergänzt. 2013 entbrannte eine heftige Auseinandersetzung um die nachträgliche Anwendung solcher Maßnahmen. Das neue Gesetz, dem deutschen ThUG ähnlich, wurde zwar im Jahre 2016 für verfassungskonform befunden, in der Praxis aber ruft die Vollstreckung dieser außerhalb des Strafrechts liegenden Maßnahmen heftige Kontroversen und zahlreiche Bedenken hervor.
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Trentmann, Christian H. W. "Strafanwendungsrecht in der digitalen Welt." Rechtswissenschaft 12, no. 1 (2021): 27–45. http://dx.doi.org/10.5771/1868-8098-2021-1-27.

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Abstract:
Gerade Straftaten im Zusammenhang mit dem Internet weisen einen nationalstaatlich entgrenzten, sprich transnationalen Kriminalitätscharakter auf. Beispiele sind illegale Inhalte auf Webseiten und Internetdienste, die weltweit abgerufen werden können, oder Fälle, in denen Provider oder Anbieter von Clouds ihre Server im Ausland haben. Die Folge der Kriminalitätstransnationalisierung in der digitalen Welt von heute ist, dass die Frage, welche nationale Rechtsordnung für eine Straftat gilt, und das internationale Strafrecht längst kein Schattendasein mehr fristet und „aus seinem Dornröschenschlaf geweckt worden“ ist. Dabei entrollte sich hierzulande insbesondere eine Diskussion um das Territorialitätsprinzip, genauer: um den Handlungs- und Erfolgsort bei Sachverhalten, die von einem Ausländer im Ausland ausgehen und über das Internet auch in Deutschland abrufbar sind (Internetdistanzfälle), und zwar speziell bei als abstraktes Gefährdungsdelikt strafbaren Fällen. Problematisch ist insofern, dass bei Tätern, selbst wenn diese gezielt ins Ausland gehen, um von dort aus über das Internet nach Deutschland zu agieren, mangels inländischen Handlungsortes und mangels bei abstrakten Gefährungsdelikten per se fehlenden Erfolgsortes, deutsches Strafrecht nicht zur Anwendung gebracht werden kann. Im Jahr 2000 entschied der 1. Senat des BGH jedoch im Fall Töben, in dem ein Australier von Australien aus über das Internet volksverhetzend i.S.d. § 130 StGB über das Internet publiziert hatte, dass deutsches Strafrecht anwendbar sei. 13 Jahre später zogen dies andere BGH- und OLG-Senate zunächst in Zweifel und haben nun in jüngerer Zeit eine ausdrückliche Kehrtwende gemacht. Zum einen ist aber die Entscheidung im Fall Töben erstaunlicherweise wirkmächtig geblieben, zum anderen stehen aktuell Gesetzesinitiativen des Bundesrats (BR-Drs. 27/16 bzw. BT-Drs. 18/8086 und BR-Drs. 52/18 bzw. BT-Drs. 19/1595) sowie weitere Gedanken im Raum, dass deutsche abstrakte Gefährdungsdelikte auch bei Internetdistanzfällen zur Anwendung kommen sollen. Die Diskussion war zu Ende, hat aber gerade wieder neu begonnen. Der vorliegende Beitrag überblickt zunächst kurz die Grundlagen der hiesigen Strafanwendungsrechtsdogmatik (dazu unter A.), zeichnet sodann die Entwicklung der Diskussion entlang der obergerichtlichen und insbesondere der BGH-Rechtsprechung (dazu unter B.) nach und analysiert vor diesem Hintergrund schließlich die aktuellen Gesetzesinitiativen des Bundesrats unter internationalen und strafanwendungspraktischen Gesichtspunkten kritisch (dazu unter C.).
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Schöbel, Enrico. "Matthias Zahner, Steuerfahndung in den USA: The Criminal Investigation Division of the IRS – Modell für die Steuerfahndung in Deutschland? [A Proposal for a More Straightened Tax-Related Crimes Investigation in Germany], Schriften zum Strafrecht, Vol. 168." European Journal of Law and Economics 23, no. 2 (2007): 197–98. http://dx.doi.org/10.1007/s10657-007-9011-0.

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Hahn, Erich J., and Reinhard Schiffers. "Zwischen Burgerfreiheit und Staatsschutz: Wiederherstellung und Neufassung des Politischen Strafrechts in der Bundesrepublik Deutschland 1949-1951." American Historical Review 96, no. 2 (1991): 545. http://dx.doi.org/10.2307/2163327.

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Krey, Volker. "Schutz von DDR-Bürgern durch das Strafrecht der Bundesrepublik Deutschland?" Juristische Rundschau 1985, no. 10 (1985). http://dx.doi.org/10.1515/juru.1985.1985.10.399.

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Kreß, Hartmut. "Medizinisch assistierter Suizid – Regulierungsbedarf im Strafrecht?" Jahrbuch für Wissenschaft und Ethik 20, no. 1 (2016). http://dx.doi.org/10.1515/jwiet-2016-0104.

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Abstract:
AbstractDie Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland zur Biomedizin ist von zahlreichen Restriktionen geprägt. Am 6. November 2015 hat der Deutsche Bundestag durch den neu gefassten § 217 Strafgesetzbuch nun die „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ unter Strafe gestellt. Das Gesetz richtet sich gegen Sterbehilfeorganisationen, beeinträchtigt aber zugleich die Suizidbegleitung schwer erkrankter Patienten durch einzelne Ärzte. Es wurde mit Argumenten begründet, die nicht triftig sind, setzt sich über die Meinungsbildung und den Wertepluralismus in der Bevölkerung hinweg und trägt moralpaternalistische Züge. Sinnvoll wäre gewesen, wenn der Gesetzgeber hinsichtlich der Beihilfe zum Suizid schwer kranker Menschen Kriterien benannt sowie Rahmenbedingungen geschaffen hätte, durch die Betroffene bei einer gewissenhaften Entscheidungsfindung unterstützt werden. Sofern Patienten einen Suizid erwägen, sollte ihnen ergebnisoffene psychosoziale Beratung zur Verfügung stehen. Das Gesetz bricht mit der neuzeitlich-modernen Rechtstradition, die Suizidbeihilfe straffrei zu stellen. Die restriktive Linie der neueren Biopolitik ist verfestigt und das Selbstbestimmungsgrundrecht weiter in die Defensive gedrängt worden.
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Dissertations / Theses on the topic "Strafrecht Deutschland Deutschland"

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Seiler, Dirk. "Die Sperrwirkung im Strafrecht /." Frankfurt am Main [u.a.] : Lang, 2002. http://www.gbv.de/dms/sbb-berlin/338803513.pdf.

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2

Strasser, Ute. "Der Begriff der "anderen berauschenden Mittel" im Strafrecht /." Hamburg : Kovač, 2007. http://www.verlagdrkovac.de/978-3-8300-2826-0.htm.

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3

Müller, Jochen. "Religion und Strafrecht - Christliche Einflüsse auf Normenbestand, Dogmatik und Argumentationsstrukturen des deutschen Strafrechts /." Berlin : Logos Berlin, 2008. http://deposit.d-nb.de/cgi-bin/dokserv?id=3139348&prov=M&dok_var=1&dok_ext=htm.

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4

Mix, Bernhard. "Die Vollstreckungsübernahme im internationalen Strafrecht /." Hamburg : Kovač, 2003. http://www.gbv.de/dms/spk/sbb/recht/toc/372526934.pdf.

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5

Weigend, Thomas Herausgeber], and Hans Joachim [Herausgeber] [Hirsch. "Strafrecht und Kriminalpolitik in Japan und Deutschland." Berlin : Duncker & Humblot, 2021. http://d-nb.info/1238221904/34.

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Hohn, Kristian. "Die Zulässigkeit materieller Beweiserleichterungen im Strafrecht : eine Untersuchung über Erscheinungsformen und Grenzen der Lösung beweisrechtlicher Probleme im materiellen Strafrecht /." Frankfurt am Main [u.a.] : Lang, 2000. http://www.gbv.de/dms/spk/sbb/recht/toc/314711988.pdf.

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7

Walter, Stefan. "Die Pflichten des Geschäftsherrn im Strafrecht /." Frankfurt am Main [u.a.] : Lang, 2000. http://www.gbv.de/dms/spk/sbb/recht/toc/319444449.pdf.

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8

Göllner, Eva. "Aktuelle strafrechtliche Fragestellungen zur Präimplantationsdiagnostik : eine Darstellung der deutschen Rechtslage vor dem Hintergrund möglicher Alternativverfahren und unter besonderer Berücksichtigung der Rechtslage in Italien /." Berlin : Logos-Verl, 2008. http://d-nb.info/993563589/04.

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9

Heßler, Matthias. "Subsidiaritätsklauseln im Strafgesetzbuch /." Hamburg : Kovač, 2005. http://www.verlagdrkovac.de/3-8300-1919-X.htm.

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10

Römer, Nicole. "Verbreitungs- und Äußerungsdelikte im Internet : eine Untersuchung zur strafrechtlichen Bewältigung von Normanwendungs- und Normauslegungsproblemen eines neuen Kriminalitätsfeldes /." Frankfurt am Main [u.a.] : Lang, 2000. http://www.gbv.de/dms/spk/sbb/recht/toc/314725148.pdf.

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Books on the topic "Strafrecht Deutschland Deutschland"

1

Roth, Andreas. Kollektive Gewalt und Strafrecht: Die Geschichte der Massedelikte in Deutschland. E. Schmidt, 1988.

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2

Käbisch, Verena. Markenschutz im Strafrecht: Die Rechtslage in Deutschland und den USA. P. Lang, 2006.

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3

Markenpiraterie und Strafrecht in Deutschland, der Republik Polen und der Russischen Föderation. Peter Lang, 2004.

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4

Radbruchsche Formel und Strafrecht: Zur Bestrafung der "Staatsverbrechen" im postnazistischen und postkommunistischen Deutschland. de Gruyter, 2010.

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5

Vassalli, Giuliano. Radbruchsche Formel und Strafrecht: Zur Bestrafung der "Staatsverbrechen" im postnazistischen und postkommunistischen Deutschland. de Gruyter, 2010.

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6

Hamdorf, Kai. Beteiligungsmodelle im Strafrecht: Ein Vergleich von Teilnahme- und Einheitstätersystemen in Skandinavien, Österreich und Deutschland. edition iuscrim, 2002.

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7

Herbert, Sarah. Grenzen des Strafrechts bei der Terrorismusgesetzgebung: Ein Rechtsvergleich zwischen Deutschland und England. Duncker & Humblot, 2014.

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8

Li, Hai-tung. Die Prinzipien des internationalen Strafrechts: Eine vergleichende Untersuchung zwischen dem internationalen Strafrecht der Volksrepublik China und dem der Bundesrepublik Deutschland. Centaurus-Verlagsgesellschaft, 1991.

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Trenczek, Thomas. Restitution--Wiedergutmachung, Schadensersatz oder Strafe?: Restitutive Leistungsverpflichtungen im Strafrecht der U.S.A. und der Bundesrepublik Deutschland. Nomos, 1996.

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10

Deutsch-Polnisches Kolloquium über Strafrecht und Kriminologie (4th 1990 Schloss Ringberg am Tegernsee). Viertes deutsch-polnisches Kolloquium über Strafrecht und Kriminologie: Strafrechtsreform in Polen und Deutschland, Untersuchungshaft, Hilfeleistungspflicht und Unfallflucht. Nomos, 1991.

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Book chapters on the topic "Strafrecht Deutschland Deutschland"

1

Safferling, Christoph. "§ 8 Nationale Durchsetzung in Deutschland." In Internationales Strafrecht. Springer Berlin Heidelberg, 2011. http://dx.doi.org/10.1007/978-3-642-14914-6_8.

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Branahl, Udo. "Strafrecht, Strafprozeß und Strafvollzug." In Die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland. VS Verlag für Sozialwissenschaften, 1997. http://dx.doi.org/10.1007/978-3-322-83284-9_7.

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von Zech, Lena. "Erster Teil: Die Rechtslage in Deutschland in der Diskussion." In Juridicum – Schriftenreihe zum Strafrecht. Springer Fachmedien Wiesbaden, 2018. http://dx.doi.org/10.1007/978-3-658-21310-7_2.

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Beck, Susanne. "Regelungen zu Cybercrime im materiellen Strafrecht in Deutschland." In Cybercrime im Rechtsvergleich. V&R unipress, 2015. http://dx.doi.org/10.14220/9783737004725.11.

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Hellmann, Uwe. "Die strafrechtliche Sanktionspraxis in Deutschland unter dem Einfluss des Europäischen Rechts." In Menschenrechte und Strafrecht. V&R Unipress, 2013. http://dx.doi.org/10.14220/9783737001847.55.

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Koehler, K. "Der amerikanische Psychiater als Sachverständiger vor Gericht: ein Vergleich mit der Praxis in der Bundesrepublik Deutschland." In Der psychiatrische Sachverständige im Strafrecht. Springer Berlin Heidelberg, 1987. http://dx.doi.org/10.1007/978-3-642-83117-1_9.

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Paramonova, Svetlana. "Die Systematik der dem Schutz von Computerdaten- und Computersystemen dienenden Delikte im Überblick. Vergleich zwischen Deutschland, Russland und den USA." In Internationales Strafrecht im Cyberspace. Springer Fachmedien Wiesbaden, 2013. http://dx.doi.org/10.1007/978-3-658-04399-5_4.

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8

Stein, Henrike. "Einleitung." In Die Regelungen von Täterschaft und Teilnahme im europäischen Strafrecht am Beispiel Deutschlands, Frankreichs, Spaniens, Österreichs und Englands. Centaurus Verlag & Media, 2002. http://dx.doi.org/10.1007/978-3-86226-375-2_1.

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Stein, Henrike. "Die strafrechtliche Verantwortung des Unternehmensleiters für deliktisches Verhalten seiner Untergebenen." In Die Regelungen von Täterschaft und Teilnahme im europäischen Strafrecht am Beispiel Deutschlands, Frankreichs, Spaniens, Österreichs und Englands. Centaurus Verlag & Media, 2002. http://dx.doi.org/10.1007/978-3-86226-375-2_10.

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Stein, Henrike. "Täterschaft und Teilnahme im allgemeinen." In Die Regelungen von Täterschaft und Teilnahme im europäischen Strafrecht am Beispiel Deutschlands, Frankreichs, Spaniens, Österreichs und Englands. Centaurus Verlag & Media, 2002. http://dx.doi.org/10.1007/978-3-86226-375-2_11.

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