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Journal articles on the topic 'Subsumtion'

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1

Guski, Roman. "Grenzfragen der Subsumtion." JuristenZeitung 75, no. 3 (2020): 129. http://dx.doi.org/10.1628/jz-2020-0053.

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2

Yi, Hong Kyung. "Kanaks Gegenangriff und Subsumtion." Deutsche Sprach- und Literaturwissenschaft 28, no. 3 (2020): 143–63. http://dx.doi.org/10.24830/kgd.28.3.8.

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3

Barthel, Georg, and Jan Rottenbach. "Reelle Subsumtion und Insubordination im Zeitalter der digitalen Maschinerie." PROKLA. Zeitschrift für kritische Sozialwissenschaft 47, no. 187 (2017): 249–70. http://dx.doi.org/10.32387/prokla.v47i187.144.

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Abstract:
The article presents the results of ongoing co-research at the fulfilment centre of Amazon in Leipzig. It demonstrates exemplarily that despotic forms of labour are a central feature also of digital capitalism. Amazon is implementing various strategies of real subsumption to get the workers functioning as a senso-motoric part of the digital machinery in order to exploit their labour power. It is monopolizing the knowledge about the production process, setting up the FC as a panoptic factory and producing an internal public. This however encounters moments of insubordination resulting in daily micro-conflicts over working conditions and capitalist commands. Workers try to withdraw themselves from the despotism of the factory, use primitive forms of sabotage and develop a counter-public.
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4

Wimmel, Andreas. "Handlungspflichten von Bundesregierung und Bundestag nach dem EZB-Urteil." Recht und Politik 56, no. 3 (2020): 376–81. http://dx.doi.org/10.3790/rup.56.3.376.

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Abstract:
In seinem jüngsten Urteil zum Kauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB) stellt das Bundesverfassungsgericht fest, dass Bundesregierung und Bundestag es unterlassen hätten, auf eine Verhältnismäßigkeitsprüfung hinzuwirken. In der Subsumtion formulieren die Richterinnen und Richter konkrete Handlungspflichten, die aus der Integrationsverantwortung dieser beiden Verfassungsorgane resultierten. Der Autor umreißt diese gerichtlichen Auflagen und diskutiert, welche politischen und rechtlichen Maßnahmen zu ergreifen sind, um sie zu erfüllen.
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5

Städtler, Michael. "SUBSTANTIELLE FREIHEIT ODER REELLE SUBSUMTION PROBLEME DER SITTLICHEN VERMITTLUNG BÜRGERLICHER GESELLSCHAFTEN." Revista Dialectus - Revista de Filosofia, no. 18 (October 25, 2020): 254–74. http://dx.doi.org/10.30611/2020n18id61187.

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Abstract:
Hegels Begriff der Sittlichkeit steht für substantielle Freiheit, insofern er gleichermaßen die moralischen Prinzipien der Gesellschaft und ihre Verwirklichungsbedingungen umfasst. Deshalb wird er häufig als Korrektiv sozialer Pathologien bemüht. Der objektive Geist, die rechtlich organisierte Gesellschaft, ist aber prinzipiell in sich widersprüchlich verfasst. In diesen Widersprüchen machen sich herrschaftliche Elemente im Geistbegriff geltend, die sich auch in den heute sozialphilosophisch beliebten Konzepten von Anerkennung und Sittlichkeit auswirken. Die spezifisch gesellschaftliche Herrschaft, die mit den moralischen Prinzipien im Sittlichkeitsbegriff unvereinbar ist, wird von Hegel nicht ausreichend reflektiert. Marx gelingt es, mit dem Konzept der reellen Subsumtion der Arbeit unter das Kapital eine systematische Erklärung der spezifischen, institutionell vermittelten Herrschaft in der bürgerlichen Gesellschaft zu geben. Damit erweisen sich aber bürgerlich-kapitalistische Gesellschaft und Sittlichkeit als unvereinbar.
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6

Duttge, Gunnar. "Vom Sinn des Gutachenstils." Zeitschrift für Didaktik der Rechtswissenschaft 7, no. 2 (2020): 75–91. http://dx.doi.org/10.5771/2196-7261-2020-2-75.

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Abstract:
Die Zuordnung eines Sachverhalts zum Anwendungsbereich von (Rechts-)Normen ist elementarer Bestandteil juristischer Tätigkeit. Die Technik der Subsumtion wird dabei weithin als essentielle und zugleich hinreichende Basis gesehen, damit dies auf „rationale“, d.h. begründete, willkürfreie Weise geschieht. Die Fokussierung des juristischen Syllogismus verdeckt jedoch zugleich die blinden Flecken im Prozess der „Rechtsanwendung“. Diesen soll im Folgenden näher nachgespürt werden, auch um die große Herausforderung zu erfassen, vor der eine zeitgemäße juristische Methodenlehre und deren Vermittlung im Rahmen der akademischen Lehre heute steht.
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7

Pöschke, Moritz. "Wahlrechte und „Ermessensspielräume“ im Bilanzrecht und die Business Judgement Rule." Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht 47, no. 4 (2018): 647–87. http://dx.doi.org/10.1515/zgr-2018-0026.

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Abstract:
ZusammenfassungDie Erstellung von Jahres- und Konzernabschlüssen geht über die reine Anwendung bilanzrechtlicher Vorschriften hinaus. Zwar ist auch „Bilanzierung“ Rechtsanwendung und jeder Buchungssatz lässt sich als das Ergebnis der Subsumtion eines Geschäftsvorfalls unter bilanzrechtliche Vorschriften verstehen. Aber das Bilanzrecht gewährt dem Bilanzierenden in weitem Umfang Wahlrechte sowie – meist als „Ermessensspielräume“ bezeichnete – Schätzungs- und Prognosespielräume. Die Geschäftsleiter einer Kapitalgesellschaft können diese Spielräume im Rahmen der bilanzrechtlichen Vorgaben nutzen, um die bilanzpolitischen Ziele der Gesellschaft zu verfolgen. Der folgende Beitrag untersucht, inwieweit ihnen dabei ein unternehmerischer Ermessensspielraum zusteht, der haftungsrechtlich durch die sog. Business Judgement Rule (§ 93 Abs. 1 Satz 2 AktG) privilegiert ist.
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8

Morell, Alexander. "„Mietright“ und die Abtretungssammelklage." Zeitschrift für Wettbewerbsrecht 18, no. 3 (2020): 328–50. http://dx.doi.org/10.15375/zwer-2020-0304.

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Abstract:
ZusammenfassungInwiefern ist die Entscheidung des BGH, dass die konfektionierte Rechtsdienstleistung in einem einzelnen Fall in Sachen Mietright zulässig war, auf die Abtretungssammelklage übertragbar? Das war schon kurz nach dem Urteil eine – vor allem für das Kartellschadensrecht und einen Teil der Verfahren zum Abgasskandal – hoch relevante Frage. Zwei Gerichte haben diese Frage nun ganz unterschiedlich beantwortet. Schon allein das gegensätzliche Verständnis der BGH-Vorgaben durch das LG Braunschweig einer- und das LG München I andererseits lässt es angezeigt erscheinen, zu prüfen, inwieweit die Gründe des BGH in Sachen Mietright (weiter Inkassobegriff, formale Subsumtion unter § 4 RDG und Wirkung der Erfolgsvergütung) auch die rechtliche Bewertung der Abtretungssammelklage vorbestimmen und inwieweit die kundenschützende Interessenabwägung, die der BGH vorsieht, Raum für die Nichtigkeitsfolge des § 134 BGB lässt. Darüber hinaus spricht das LG München I zum ersten Mal einen Interessenkonflikt an, der in der Abtretungssammelklage durch die Heterogenität der zusammengefassten Ansprüche entsteht und die ordnungsgemäße Erbringung der Rechtsdienstleistung gefährden soll.
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9

Ladeur, Karl-Heinz. "Der Wandel der Rechtssemantik in der postmodernen Gesellschaft. Von der Subsumtion zur Abwägung und zu einer Semantik der Netzwerke." Rechtstheorie 45, no. 4 (2014): 467–86. http://dx.doi.org/10.3790/rth.45.4.467.

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10

Herzfeld, Gregor. "Zwischen sinfonischer Tradition und Experiment." Die Musikforschung 70, no. 2 (2021): 137–49. http://dx.doi.org/10.52412/mf.2017.h2.353.

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Abstract:
Cowells in zeitlicher Nähe zu den Weltkriegen entstandene Symphonies No. 1 in h-Moll (1917-1919) und No. 2 (1938) mit dem Beinamen "Anthropos" finden in keiner Sekundärquelle eine über ihre bloße Nennung hinausgehende Beachtung. Sie scheinen nicht in das Bild des Experimentalisten zu passen und stellen uns die Frage, ob der Vergleich der mehr oder weniger gattungs- und traditionslosen, frühen Klavier- und Ensemblemusik Cowells mit seinen die "Last" einer europäischen Tradition auf sich nehmenden und Wege ihrer neuartigen Ausfüllung suchenden Sinfonien nur zu der Subsumtion unter die Kategorien "konventionell" oder "innovativ" führen kann. Es ist also die Frage, ob man dann nicht Äpfel mit Birnen vergleicht, ob eine Kritik hier nicht der vorausgehenden Unterscheidung der jeweils völlig verschiedenartig gelagerten Voraussetzungen und Kontexte für die Entstehung der experimentellen Kammermusik einerseits sowie andererseits der Sinfonik bedarf, ja ob demnach eine vergleichende Bewertung nicht obsolet wird. Die Überlegungen sollen der fehlenden Beachtung dieser Sinfonien entgegenwirken: sie sind nicht primär als Analysen der Sinfonien Nr. 1 und Nr. 2 zu verstehen, sondern vielmehr als Reflexion über eine Möglichkeit, sie in Cowells eigene Entwicklung und in die musikalischen Strömungen ihrer Zeit einzuordnen.
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Mölders, Marc. "Auf dem Weg zum Subsumtionsautomaten?" Sociologia Internationalis: Volume 56, Issue 2 56, no. 2 (2018): 71–89. http://dx.doi.org/10.3790/sint.56.2.71.

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Abstract:
Algorithmen werden in Gerichten eingesetzt, z. B. zur Rückfälligkeitsvorhersage. Dies ruft Assoziationen zum Subsumtionsautomaten des 19. Jahrhunderts hervor und fügt sich nahtlos in die Kritik des Solutionismus ein, soziale Probleme würden zunehmend technisch gelöst. Die Untersuchung von zwei vielfach verwendeten und diskutierten Beispielen (COMPAS, PSA) zeigt allerdings, dass an entscheidenden Stellen gerade nicht auf Technik gesetzt wird. Um den Algorithmus fair zu gestalten, werden nicht technische Schnittstellen, sondern Beteiligungsformate gefordert. Nicht nur hierfür, sondern an vielen Stellen der Entwicklung von Algorithmen im Recht wird auf soziologisches Wissen zurückgegriffen. Entgegen der Kritik, Soziologie müsse praxisrelevanter werden, lässt sich hieran zeigen, dass in der Praxis Soziologie längst eingesetzt wird, allerdings nicht als kritische Beobachterin. Algorithms have entered courts, e. g. via scores assessing recidivism. The 19th century topos “subsumtion automat” as well as the recent notion of solutionism seem to coincide in warning of social problems getting increasingly fixed technologically. Analyzing two of the most prominent examples for legal algorithms (COMPAS, PSA) shows that crucial problems are not (only) tackled by technical means. To design a fair algorithm, for instance, stakeholder procedures should precede technical tweaks. Diffusion of these algorithms is triggered with the help of sociological knowledge. Against lines of criticism calling for a more applicable sociology, such developments rather show that practice makes use of sociology long since, yet not in terms of critical observation.
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Hernández Martínez, Cuauhtémoc Nattahí. "Capitalismo y gubernamentalidad neoliberal: el “empresario de sí mismo” como figura extrema de la subsunción [Capitalism and neoliberal governmentality: the “self-entrepreneur” as extreme figure of the subsumtion]." Kalagatos 14, no. 2 (2017): 165. http://dx.doi.org/10.23845/kgt.v14i2.130.

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Abstract:
Antes que una ideología o un mero recetario económico, el meollo real del neoliberalismo fue para Foucault del orden de las prácticas y estrategias de gobierno. Bajo esta manera de entenderlo, lo que a continuación llevamos a cabo son esencialmente tres cosas: ensayamos una lectura de la gubernamentalidad neoliberal en términos de la categoría marxiana de subsunción, analizamos al neoliberalismo como un proyecto de sociedad y como un proyecto de clase y reconstruimos críticamente algunas de las aristas más importantes de la figura del empresario de sí mismo, a partir de lo alcanzado en los apartados anteriores.
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Scharf, Volker. "Die Macht des Subsumtiven oderDas Falsche funktioniert fabelhaft[1] Anmerkungen zur Auseinandersetzung mit den Befunden der TIMS-Studie [2, 3]." CHEMKON 5, no. 1 (1998): 12–14. http://dx.doi.org/10.1002/ckon.19980050105.

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Baldus, Christian. "Rezension zu Gabriel/Gröschner (Hrsg.), Subsumtion. Schlüsselbegriff der Juristischen Methodenlehre." Zeitschrift für Gemeinschaftsprivatrecht 10, no. 5 (2013). http://dx.doi.org/10.1515/gpr.2013.10.5.266a.

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Schulz, Andreas. "Subsumtion und Integration – Das Schicksal des Warenverzeichnisses einer Marke im Laufe der Zeit." MarkenR 18, no. 4 (2016). http://dx.doi.org/10.1515/markenr-2016-0403.

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Scherr, Albert. "Postmoderne Soziologie – Soziologie der Postmoderne?" Zeitschrift für Soziologie 19, no. 1 (1990). http://dx.doi.org/10.1515/zfsoz-1990-0101.

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Abstract:
ZusammenfassungDer Terminus Postmoderne verweist auf einen interdisziplinären Diskussionszusammenhang, dessen Bedeutung für die soziologische Theoriebildung zunächst in der Infragestellung der disziplinären Identität der Soziologie als rationale Reflexionsinstanz der modernen Gesellschaft besteht. Davon zu unterscheiden ist die Notwendigkeit, die kategorialen Grundlagen empirischer soziologischer Forschung für die Analyse sozialstruktureller und kultureller Entwicklungstendenzen zu sensibilisieren. Der Beitrag versucht aufzuzeigen, daß für eine produktive Fortführung der sozialwissenschaftlichen Postmoderne-Debatte in bezug auf beide Dimensionen eine Klärung des kategorialen Status von Postmoderne erforderlich ist, dessen Bestimmungen in der derzeitigen Diskussion zwischen deskriptiven und normativ-kritischen Fassungen oszillieren. Diesbezüglich wird ein Klärungsversuch entwik-kelt, der Postmoderne als ein empirisch zu fundierendes Konzept der Analyse und Kritik von Tendenzen der herrschaftsförmigen Subsumtion partikularer Lebensformen faßt.
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Obermaier, Dorothee. "Strategien zur Förderung von Frauen in Entwicklungsländern." Zeitschrift für Soziologie 19, no. 2 (1990). http://dx.doi.org/10.1515/zfsoz-1990-0202.

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Abstract:
ZusammenfassungDas entwicklungspolitische Konzept zur Frauenförderung, das auf die „Integration von Frauen in die Entwicklung“ zielt, wird von feministischer Seite meist scharf verurteilt mit Argumenten, die im wesentlichen auf der „feministischen“ Variante des Ansatzes der „Subsistenzproduktion“ beruhen. Die Berechtigung dieser Kritik und der empfohlenen alternativen Strategien zur Frauenförderung ist in wesentlichen Punkten zu relativieren: So erweist sich die Subsumtion von Frauenarbeit unter den Begriff der „Subsistenzproduktion“ analytischen wie auch unter dem Gesichtspunkt der Strategieentwicklung als wenig brauchbar. Der aus der „Hausfrauisierungs“-These gezogene Schluß, Lohnarbeit würde zugunsten „hausfrauisierter Arbeitsverhältnisse“ reduziert, der ein wesentliches Argument in der Kritik an der Integrationsstrategie darstellt, entkleidet den Begriff seiner ursprünglichen Bedeutung und führt zu falschen analytischen wie strategischen Ergebnissen. Geschlechtsspezifisch segregierte Arbeitsmärkte - nicht die „Integration in den Weltmarkt“ - sind Ursache wesentlicher Probleme der Frauen in der Dritten Welt, deren Lösung jedoch andere Strategien erfordern, als die der Wiedergewinnung der Subsistenzfähigkeit.
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Behr, Michael. "Regressive Gemeinschaft oder zivile Vergemeinschaftung?" Zeitschrift für Soziologie 24, no. 5 (1995). http://dx.doi.org/10.1515/zfsoz-1995-0501.

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Abstract:
ZusammenfassungDer vorliegende Beitrag setzt sich kritisch mit der These auseinander, neue Subjekt- und partizipationsorientierte Personaleinsatzkonzepte könnten - neben den positiv bewertbaren Aspekten wie defensiver Einsatz von Kontrolle, Dezentralisierung von Verantwortung und Hierarchieabbau - auch zu einer „ideellen Subsumtion“ der Beschäftigten unter die Organisation führen und damit zentrale Errungenschaften der Moderne wie Autonomie, Kritikfähigkeit und ideologische Unabhängigkeit der Subjekte gegenüber organisierten Sozialsystemen gefährden. Diese Perspektive gewinnt Plausibilität zum einen durch die neueren Versuche der Unternehmen, Identität über Corporate Identity, Unternehmenskultur und Formen vergemeinschaftender Personalpolitik herzustellen, zum anderen durch die Zeitdiagnose einer fortschreitenden Individualisierung und Enttraditionalisierung, eines zunehmenden Sinnverlustes sowie einer Auszehrung gemeinschaftsstiftender Elemente der Lebenswelt. Diese Entwicklungen auf den Ebenen Organisation und Gesellschaft laufen dann auf die Pointe hinaus, daß Wirtschaftsunternehmen sich - paradoxerweise - als (neue) attraktive Orte für Gemeinschaftserfahrungen anbieten könnten. Die am ‘Projekt der Moderne’ orientierte Kritik an einer solchen - regressiv gedeuteten - Betriebsgemeinschaft vernachlässigt jedoch, so die These dieses Beitrags, die Tatsache, daß der diagnostizierte Wertewandel subjektive Verhaltensdispositionen erzeugt, die dem Versuch, Gemeinschaft ‘von oben’ auf Organisationsebene zu errichten, weitgehend die Basis entzieht: erlebnisorientierte Arbeitsethik, individualistische Leistungsorientierung und defensiver Vergemeinschaftungsmodus. Um ein angemessenes Verständnis des neuen, post-traditionalen Gemeinschaftstypus individualisierter Arbeitnehmer in modernen Arbeitsorganisationen zu gewinnen, wird in diesem Beitrag das Interpretationskonzept zivile Vergemeinschaftung in Organisationen vorgeschlagen.
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Poscher, Ralf. "Acertos, Erros e Equívocos de Autocompreensão da Teoria dos Princípios." Cadernos do Programa de Pós-Graduação em Direito – PPGDir./UFRGS 10, no. 3 (2015). http://dx.doi.org/10.22456/2317-8558.61025.

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Abstract:
ACERTOS, ERROS E EQUÍVOCOS DE AUTOCOMPREENSÃO DA TEORIA DOS PRINCÍPIOS* EINSICHTEN, IRRTÜMER UND SELBSTMISSVERSTÄNDNIS DER PRINZIPIENTHEORIE INSIGHTS, ERRORS AND SELF-MISCONCEPTIONS OF THE THEORY OF PRINCIPLES Ralf Poscher** RESUMO: A teoria dos princípios é multifacetada. Sua expressão inicial contém um importante argumento contra as teorias positivistas de aplicação do Direito. Como teoria do Direito, ela falha em seu esforço de reivindicar uma diferença estrutural entre regras e princípios. Ela também falha como teoria metodológica que reduz a aplicação jurídica à subsunção e à ponderação. Ela se autocompreende de forma equivocada quando concebida como dogmática especial dos direitos fundamentais. Seu aspecto mais promissor poderia ser sua contribuição para uma teoria da argumentação mais abrangente. PALAVRAS-CHAVE: Teoria dos princípios. Acertos. Equívocos teóricos. Teoria da argumentação jurídica. Teoria da aplicação do Direito. ZUSAMMENFASSUNG: Die Theorie der Prinzipien ist vielfältig. Ihr ursprünglicher Ausdruck enthielt ein wichtiges Argument gegen die positivistischen Theorien der Rechtsanwendung. Als Rechtstheorie scheitert sie an ihren Bemühungen einen strukturellen Unterschied zwischen Regeln und Prizipien zu erreichen. Sie verfehlt auch als methodische Theorie, die die Rechtsanwendung auf Subsumtion oder Abwägung reduziert. Sie verkennt sich selbst, wenn sie als eine spezielle Dogmatik der Grundrechte konzipiert wird. Ihr viel versprechendster Aspekt könnte ihr Beitrag zu einer umfassenderen Theorie der juristischen Argumentation sein. SCHLÜSSELWÖRTER: Prinzipientheorie. Einsichten. Theoretische Missverständnisse. Theorie der juristischen Argumentation. Theorie der Rechtsanwendung. ABSTRACT: The theory of principles is multifaceted. Its initial expression contained an important argument against positivist theories of adjudication. As a legal theory, it fails in its effort to claim a structural difference between rules and principles. It also fails as a methodological theory that reduces adjudication to subsumption or balancing. It misunderstands itself when it is conceived as a special doctrinal theory of fundamental rights. Its most promising aspect could be its contribution to a more comprehensive theory of legal argumentation. KEYWORDS: Theorie of principles. Insights. Theorethical misconceptions. Theory of Legal Argumentation. Theory of Adjudication.* Publicação original: POSCHER, Ralf. Einsichten, Irrtürmer und Selbstmissverständnis der Prinzipientheorie. (In) SIECKMANN, Jan-R. (Org.) Die Prinzipientheorie der Grundrechte. Studien zur Grundrechtstheorie Robert Alexys. Nomos, 2007. P. 59-79. Traduzido por Pablo Castro Miozzo, doutorando em Direito pela Universidade de Freiburg (Albert-Ludwigs-Universität Freiburg), Alemanha, com autorização do autor.** Professor titular de Direito Público, História Constitucional e Filosofia do Direito, diretor do Departamento de Filosofia do Direito da Universidade de Freiburg (Albert-Ludwigs-Universität Freiburg), Alemanha. Possui doutorado e livre-docência (Habilitation) em Direito pela Humboldt-Universität zu Berlin, Alemanha.
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