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Journal articles on the topic 'Theorien der unvernünftigen Entscheidung'

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Tafani, Daniela. "Das Recht auf unsinnige Entscheidungen: Kant gegen die neuen Paternalismen." Zeitschrift Für Rechtsphilosophie Neue Folge 1 (2017), no. 1 (2017): 40–73. https://doi.org/10.5281/zenodo.4502272.

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Abstract:
In recent decades, behavioral sciences have introduced into economic theories of choice the image of weak willed individuals with limited rationality, whose decisions are affected by systematic errors. From here, theorists of libertarian paternalism originate the thesis of the possibility of State interventions that promote citizens’ welfare by conditioning their choices while, at the same time, safeguarding their freedom. The Author asserts that such a public promotion of individual welfare is equivalent to the transformation of the welfare State into a paternalistic State and that its theorists aim to avoid the debate about the conflict between exercising liberty and containing the public expenditure which is necessary to protect social rights
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Kähler, Jürgen, and Christoph Weber. "Theorien der Entscheidung unter Unsicherheit." WiSt - Wirtschaftswissenschaftliches Studium 44, no. 10 (2015): 572–78. http://dx.doi.org/10.15358/0340-1650-2015-10-572.

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Marchart, Oliver. "Imagination und Entscheidung." Paragrana 32, no. 2 (2023): 28–47. http://dx.doi.org/10.1515/para-2023-0025.

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Abstract:
Abstract Der Aufsatz kritisiert den unrealistischen Politikbegriff vieler der aktuell boomenden Theorien politischer Imagination. Mit dem Ziel der Entwicklung einer realistischen politischen Theorie der Imagination wird der Begriff der politischen Einbildungskraft mit dem der Entscheidung konterkariert und das Werk von Cornelius Castoriadis mit dem von Ernesto Laclau kontrastiert. Anhand einer Diskussion der Subjekt- und Entscheidungstheorie Laclaus in ihrem Verhältnis zur Imagination erweist sich, dass Dezisions- und Imaginationstheorien im Rahmen eines realistischen Ansatzes aufeinander verwiesen bleiben müssen, denn ihre jeweiligen Defizite, die sich postfundamentalistisch auf die ontologische Defizienz der Gründe zurückführen lassen, können nur im wechselseitigen Verweis von Imagination auf Dezision und von Dezision auf Imagination bearbeitet werden.
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Bölte, Sven, Sabine Feineis-Matthews, and Fritz Poustka. "Neuropsychologie des Autismus." Zeitschrift für Neuropsychologie 12, no. 3 (2001): 221–31. http://dx.doi.org/10.1024//1016-264x.12.3.221.

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Abstract:
Zusammenfassung: Autismus ist eine persistierende, durch soziale und kommunikative Defizite sowie stereotypes, repetitives Verhalten charakterisierte tiefgreifende Entwicklungsstörung mit Beginn vor Vollendung des 3. Lebensjahres. Vielfältige organische Befunde weisen auf eine neurobiologische Basis des Syndroms hin. Wenngleich die molekulargenetischen Mechanismen noch unklar sind, legen Zwillings- und Familienstudien ätiologisch eine Involvierung hereditärer Faktoren nahe. Auf neuropsychologischer Ebene haben im Autismus in der jüngeren Vergangenheit vor allem drei kognitive Theorien zum besseren Verständnis der zugrunde liegenden gestörten Denkprozesse und zur Integration unterschiedlicher Erklärungsansätze beigetragen: die theory of mind, Exekutivfunktionen und die Theorie der (schwachen) zentralen Kohärenz. Für die zukünftige neuropsychologische Erforschung des Autismus sind die Konkretisierung und verbesserte Operationalisierung dieser kognitiven Theorien, die Einführung methodischer Standards sowie die Entscheidung über eine kategoriale versus dimensionale Betrachtung des Autismus von Bedeutung.
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Neumann, Robert, and Guido Mehlkop. "Umweltentscheidungen als Wechselspiel von Einstellungen, Handlungskosten und situativer Rahmung – ein empirischer Theorienvergleich mit Daten des GESIS Panels." Zeitschrift für Soziologie 47, no. 2 (2018): 101–18. http://dx.doi.org/10.1515/zfsoz-2018-1007.

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Abstract:
ZusammenfassungVerschiedene theoretische Ansätze versuchen, den Zusammenhang zwischen individuellen Umwelteinstellungen und umweltbezogenem Verhalten bei Alltagsentscheidungen zu erklären. Die Low-Cost-Hypothese wie auch duale Prozessmodelle im Allgemeinen und das Modell der Frame Selektion im Speziellen unterstellen dabei für das Wechselspiel von Umwelteinstellungen und Entscheidungskosten unterschiedliche Wirkungszusammenhänge. Der Beitrag möchte durch die Einbeziehung sequentieller Entscheidungssituationen in aktuellen Bevölkerungsumfragen die theoretische Auseinandersetzung um die angemessene Erklärung von Umweltentscheidungen empirisch anreichern. Dazu verwenden wir Daten aus zwei Wellen des GESIS Panels. Mit Hilfe von Mehrebenenanalysen lassen sich zwar empirische Nachweise für beide Erklärungsansätze finden, für die Vorhersagen beider Theorien finden wir jedoch in Abhängigkeit der situativen Rahmung der Entscheidung auch teilweise inkonsistente Ergebnisse.
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Radtke, Frank-Olaf. "Erziehungsdienstleister und ihre Kunden." Zeitschrift für Pädagogik Beiheft, no. 1 (April 16, 2019): 299–315. http://dx.doi.org/10.3262/zpb1901299.

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Abstract:
Die OECD-weite Entscheidung, mehr Markt und Wettbewerb als Instrumente des Qualitätsmanagements im Erziehungssystem einzusetzen, um eine effektive Ertüchtigung und Nutzung des Humankapitals zu gewährleisten, beginnt das Verhältnis von Staat, Wirtschaft und öffentlicher Erziehung grundlegend zu verändern. Für alle Beteiligten: Kindergärten, Schulen, Eltern, Administrationen, Politikerinnen und Politiker und Bildungsunternehmerinnen und -unternehmer ergeben sich neue Optionen. Die empirische Untersuchung der Allokations- und Selektionsmechanismen auf den neuen Bildungsmärkten zeigt gewollte und ungewollte Effekte. Eltern werden von Bürgerinnen und Bürgern zu Kundinnen und Kunden, die dazu angehalten sind, schlau den Vorteil ihrer Kinder zu suchen. Wahr gemacht wird damit ein Konzept, das Rational Choice-Theorien bislang schon zur Erklärung von Ungleichheiten in der Bildungsbeteiligung eingesetzt hatten.
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7

Herbst, Tobias. "Die These der einzig richtigen Entscheidung Überlegungen zu ihrer Überzeugungskraft insbesondere in den Theorien von Ronald Dworkin und Jürgen Habermas." JuristenZeitung 67, no. 18 (2012): 891. http://dx.doi.org/10.1628/002268812802866650.

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8

Trappe, Heike. "Väterzeit – das Elterngeld als Beschleuniger von Gleichstellung?" Journal of Family Research 25, no. 2 (2013): 238–65. http://dx.doi.org/10.20377/jfr-155.

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Abstract:
This contribution centres on men who claim parental leave benefits in the federal states of Bavaria, Mecklenburg-Western Pomerania and Schleswig-Holstein. The analyses are based on register data collected by local authorities for children born between 2007 and 2009. First, it is asked about the determinants underlying the take-up of fathers’ parental leave benefits. Then, couples with different durations of fathers’ parental leave are investigated more closely. Fathers’ decision to take any parental leave follows essentially economic considerations within the couple. Female partners’ employment and their relative earnings have a positive impact. Couples where fathers’ parental leave exceeds the “daddy quota” represent quite a select group that has become smaller over time. Living in a non-marital union or in a large city, having more children as well as female partners’ particular situation (e.g., self-employment, in education) facilitate a longer parental leave of fathers.
 Zusammenfassung
 Im Zentrum des vorliegenden Beitrags steht der Elterngeldbezug von Vätern im Kontext der Partnerschaft in den Bundesländern Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Grundlage der Analysen sind von den Elterngeldstellen erhobene Daten für zwischen 2007 und 2009 geborene Kinder. Es wird danach gefragt, welche Paare überhaupt einen Partnerantrag stellen und wodurch sich Paare mit unterschiedlicher Dauer des Elterngeldbezugs durch Väter voneinander unterscheiden. Die Entscheidung für einen Partnerantrag folgt im Wesentlichen aus ökonomischen Theorien abgeleiteten Erwartungen, denn eine Erwerbstätigkeit und ein hohes Einkommen der Frau begünstigen diese. Väter, bei denen der Elterngeldbezug mit einer über die „Bonusmonate“ hinausgehenden Elternzeit einhergeht, sind eine sehr selektive Gruppe, die im Zeitverlauf sogar kleiner geworden ist. Ein nichteheliches Zusammenleben, das Leben in einer Großstadt, eine höhere Anzahl von Kindern sowie eine spezifische Lebenssituation der Partnerin (z.B. selbstständige Tätigkeit, Beendigung einer Ausbildung) wirken sich positiv auf eine längere Elternzeit des Vaters aus.
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Lee, Se-Joo. "Eine verfassungsrechtliche Untersuchung über den Grundcharakter der Würde und der Wert des Menschen." Korean Constitutional Law Association 28, no. 2 (2022): 139–82. http://dx.doi.org/10.35901/kjcl.2022.28.2.139.

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Abstract:
In dieser Arbeit handelt es sich um das Thema über den Grundcharakter der Menschenwürde, namentlich über den Grundcharakter der Würde und der Wert des Menschen im Art. 10 Satz 1 in der koreanischen Verfassung. Die verfassungsrechtliche Diskussion, ob die Würde und der Wert des Men- schen im Art. 10 in der koreanischen Verfassung einen Grundcharakter als einen einzelnen Grundrecht oder als ein Verfassungsrechtliches Grundprinzip enthält, ist noch umstritren nicht nur in den verfassugsrechtlichen Theorien sondern auch in den Entscheidungen des koreanischen Verfassungsgericthts bei uns in Korea. Die koreanische Verfassung schreibt grundsätzlich im Kapitel II die Grundrechte und -pflichten der Staatsbürger(Art. 10∼Art. 39) vor. Im Art. 10 Satz 1 schreibt die koreanische Verfassung vor allem die Würde und der Wert des Menschen vor, also alle Staatsbürger besitzen einen Eigenwert und Menschenwürde und haben das Recht, nach Wohlstand zu streben. Und Art. 10 Satz 2 schreibt Verpflichtung des Staates vor, also es ist die Verpflichtung des Staates, die grundlegenden und unverletzlichen Menschenrechte des einzelnen anzuerkennen und zu gewährleisten. Eine Ver- standnisschwierigkeit zum Grundcharakter der Würde und der Wert des Menschen verursacht werdet, weil es auch noch unklar insbesondere in den zahlreichen Entscheidungen des koreanischen Verfassungsgericthts im Verbin- dung mit dem Grundcharakter der Menschenwürde ist. Die Menschenwürde ist nicht nur die oberste Verfassungswert als auch die wichtigeste Werten- entscheidung in der koreanischen Verfassung wie Grundgesetz und Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Die Auffassung ist von daher überzeugend, die Würde und der Wert des Menschen im Art. 10 in der koreanischen Verfassung nicht als ein einzelnen Grundrecht sondern als ein Verfassungsrechtliches Grundprinzip verstand werden soll. Die verfassungs- rechtliche Diskussion und die Rechtsprechungen des koreanischen Verfa- ssungsgerichtes spielt heute weiterhin für die Garantie und den Inhalt der Menschenwürde eine entscheidende Rolle.
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Jo, Hanui. "Grundrechtsträgerschaft Verstorbener." Korean Constitutional Law Association 30, no. 3 (2024): 37–80. http://dx.doi.org/10.35901/kjcl.2024.30.3.37.

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Abstract:
Der Grundrechtsträger wird grundsätzlich nur als lebende Person anerkannt. Koreanisches Verfassungsgericht und Bundesverfassungsgericht haben entschieden, dass die Schutzpflicht des Staates für die Grundrechte auch nach dem Tod des Betroffenen fortwirkt, und die staatliche Schutzpflicht über den Tod hinaus ist in der Literatur allgemein anerkannt. In diesem Zusammenhang ist die Frage aufgeworfen worden, ob die Subjektivität der Grundrechte auch für Verstorbene verfassungsrechtlich anerkannt ist. Die grundrechtliche schutzpflicht ist eine objektive Verpflichtung des Staates, die sich aus der objektiv-rechtlichen Grundrechtsgealten ergibt, aber nicht immer unabhängig von subjektiven Rechtsansprüchen ist. Die staatliche Schutzpflicht ist nicht nur auf den Schutz des Schutzobjekts gerichtet, sondern bei einer Vernachlässigung einer staatlichen Schutzpflicht ergeben sich konkrete Schutzansprüche aus der staatlichen Grundrechtsschutzpflicht. Dies gilt auch für die postmortale Schutzpflicht. Besteht eine postmortale Schutzpflicht des Staates, muss es ein entsprechendes Anspruchsrecht auf Feststellung der Vernachlässigung der Schutzpfilcht geben, die ein subjektiv-öffentliches Recht ist. Wird eine Verfassungsbeschwerde vor dem Verfassungsgericht erhoben, so wird sich dieser schließlich mit der Frage der Beschwerdefähigkeit des verstorbenen Beschwerdeführers befassen, d. h. mit der Grundrechtsfähigkeit des Verstorbenen. Die postmortale Grundrchtsfäigkeit ist daher ebenso zu diskutieren wie die postmortale Schutzpflicht. In der Literatur ist die postmortale Grundrechtsfähigkeit bisher nur im Zusammenhang mit der Menschenwürde des Art. 10 koreanisches Verfassungsrecht(KV) diskutiert worden. Wird der Körper nach dem Tod als Mittel zum Zweck benutzt, wie bei der Organentnahme oder dem Organverkauf, wird die Menschenwürde des Toten verletzt. Diese Gesetze richten sich gerade an die Toten und betreffen die Würde der Toten als Menschen. Die besondere postmortale Grundrechtsfähigkeit kann nicht nur im Falle der Menschenwürde, sondern auch im Falle des allgemeinen Persönlichkeitsrechts anerkannt werden können. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht in der berühmten Mephisto-Entscheidung entschieden, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG auf wenigstens potentiell oder zukünftig handlungsfähige Person beschränkt ist, da das Persönlichkeitsrecht die freie Entfaltung der Persönlichkeit impliziert und sich daher die postmoratle Persönlichkeitsrechtsschutz aus der Menschenwürde aus Art. 1 Abs. 1 GG ergibt. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst jedoch nicht nur die aktive Freiheit der freien Entfaltung der Persönlichkeit, sondern auch das Element der „Achtung und des Schutzes des inneren Persönlichkeitsgefühls und der sozialen Ehre“. Der postmotrale Persönlichkeitsrechte ist nicht so zu verstehen, dass die freie Entfaltung der Persönlichkeit in einem Leichnam neu geschaffen wird, sondern als Fortwirkung der von der Person zu Lebzeiten gebildeten Rechte. Mit diesem Blick können das Recht auf Selbstbestimmung, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das Recht auf Gewissens- und Glaubensfreiheit sowie das Erbrecht in Außergewöhnlichem Schutzbereich anerkannt werden. Die Erörterung der Grundrechtesfähigkeit des Verstorbenen soll nicht dazu dienen, den Umfang des Grundrechtsrägers in den bestehenden Theorien unbegrenzt zu erweitern. Diese Diskussion mag für die Toten keine praktische Bedeutung haben. Warum wir uns mit diesem Thema befassen, ist jedoch, dass es von besonderer Bedeutung ist, um lebenden Personen die Gewissheit zu geben, dass ihre Rechte auch nach dem Tod geschützt werden. Wenn die Menschwürde oder die Persönlichkeitsrechte nach dem Tod nicht gewährleistet ist, dass zu Lebzeiten getroffene Entscheidungen in vollem Umfang umgesetzt werden, muss eine lebende Person befürchten, dass ihre Rechte nach dem Tod verletzt
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Stix, Daniela Cornelia, and Susanne Eggert. "Editorial: Wo guter Rat nicht teuer ist." merz | medien + erziehung 67, no. 2 (2023): 6–13. https://doi.org/10.21240/merz/2023.2.6.

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Abstract:
Menschen suchen in der Regel Rat, wenn sie in einer herausfordernden Situation oder Problemlage selbst keine geeigneten Lösungsmöglichkeiten sehen: „Also betrifft das Überlegen die Dinge, die zumeist begegnen, die ungewiss sind, wie sie herauskommen, und bei denen unbestimmt ist, wie man handeln soll. Bei den großen Sachen nehmen wir Berater dazu, da wir uns selbst misstrauen und uns nicht für fähig halten, allein zu entscheiden.“ (Aristoteles, Eth. Nic 1112b, zit. n. DBSH 2002, S. 6) Die hinzugezogenen Berater*innen sind dabei in ihrer Form so alt wie vielfältig. Neben der besten Freundin und dem guten Nachbarn im Privaten gibt es spezifische sozialprofessionelle und therapeutische Angebote. Auch die Medien bieten zahlreiche Möglichkeiten, sich in herausfordernden Situationen Rat einzuholen. Ratgeberliteratur, Rollenvorbilder in Serien und YouTube-Tutorials stellen hier unzählige massenmediale Angebotsformen dar. Nicht zuletzt werden (Massen-)Medien genutzt, um den Zugang zu individueller Beratung zu erleichtern. Insofern erscheint es konsequent, in dieser Ausgabe die Chancen von Social Media und Messengern für die Beratung aufzugreifen. Doch zuvor soll das Spektrum von (medialen) Ratgebern und Beratung differenziert werden. Der Rat aus den Massenmedien Der sicherlich bekannteste mediale Ratgeber ist das 1788 erschienene Buch Über den Umgang mit Menschen von Adolph Knigge. Wenngleich Knigge damals eine eher soziologische Aufklärungsschrift im Sinn hatte (Quelle Wikipedia), gilt uns das Buch heute vor allem als Benimm-Ratgeber. Das erste explizite Ratgeberbuch veröffentlichte der Schotte Samuel Smiles 1859. Mit seinem Titel Self-Help brachte er einen bis heute andauernden Prozess der boomenden Ratgeberliteratur ins Rollen, der sich unter anderem darin zeigt, dass der Spiegel eine eigene Bestsellerliste für die Kategorie ‚Ratgeber Leben & Gesundheit‘ führt. Die aktuell größte Bekanntheit dürften die Aufräum-Ratgeber von Marie Kondō erlangt haben. Wem Bücher zu teuer und zu dick sind, die*der findet auch in Zeitschriften Rat. Ein Beispiel zum Thema Gesundheit und Sexualität ist Dr. Sommer aus der Jugendzeitschrift BRAVO. Der Zeitschriftenmarkt ist thematisch breit gestreut und wenngleich die Zeitschriften nicht als Ratgeber per se gelten, bieten doch die meisten ihren Leser*innen eine gewisse Orientierung und umfassen darüber hinaus in der Regel eine Kategorie, in der Fragen der Leser*innen beantwortet werden. Rat findet sich also nicht nur in Medien, die als solche deklariert sind. Ein weiteres Beispiel dafür sind Filme und Serien. Viele Menschen nehmen Schauspieler*innen bzw. von ihnen verkörperte Rollen als Vorbilder für bestimmte Lebenssituationen. Vorausgesetzt, dass diese lebensnah sind und ein diverses Rollenangebot umfassen. In der Serie GZSZ beispielsweise sind immer wieder queere Handlungsstränge integriert und im Sommer 2020 konnten die Zuschauer*innen den Outing-Prozess von Moritz Bode erleben. Jay Shetty formuliert dies sehr treffend: „So we’re often thrown into relationships with nothing but romantic movies and pop culture to help us muddle through“. Shatty ist der Autor des Ratgebers 8 Rules of Love, mit dem er im Jahr 2023 auf World Tour ist. Den Zuschauer*innen verspricht er im Rahmen seiner Show „a journey of finding, keeping, and even letting go of love. Including live meditations, experiments, and demonstrations“. Hier bekommt das Ratgeben also nochmal eine ganz neue interaktive massenmediale Form. Wer es audiovisuell etwas passiver mag, schaut sich Videos auf Tiktok, Instagram oder YouTube an. Dass sowohl Marie Kondō als auch Dr. Sommer inzwischen im Internet vertreten sind, ist keine Frage. Nicht nur auf YouTube hat Marie Kondō mit @MarieKondoTV einen eigenen Kanal und wer „aufräumen + kondo“ bei YouTube eingibt, findet nahezu unendliche viele weitere Videos, in denen erklärt wird, warum Ordnung für die Psyche wichtig ist, wie man ausmistet und wie Dinge richtig verstaut werden. Dr. Sommer ist natürlich ebenfalls mit @DrSommerTV auf YouTube vertreten und beantwortet auf der Webseite www.bravo.de gesundheit in klassischer Manier ‚Spannende Sex-Fragen‘. Die Selbstbeschreibung lautet hier: „Das Team ist beratend tätig und unterstützt bei Themen wie Pubertät, sexuelle Identität, Beziehungen, physische und psychische Gesundheit, Liebe, Sexualität und Entwicklung. Dennoch ersetzt unsere Beratung nicht den Besuch bei Facharzt, Anwalt oder Psychologen [sic!]. Hast du eine Frage an unser Team? Schreib uns unter: drsommerteam@bravo-family.de“. Hinter dem massenmedialen Rat stehen einerseits Lai*innen mit entsprechender Erfahrung oder solche, die sich ihr Wissen autodidaktisch angeeignet haben und dieses weitergeben wollen. Andererseits finden sich hier auch Professionelle, also Praktiker*innen, die ihre Praxiserfahrungen weitergeben wollen oder Wissenschaftler*innen, die ihre Erkenntnisse einer breiten Gruppe zukommen lassen wollen und daher auf populärwissenschaftlicher Ebene öffentlich agieren. Individuelle Beratung Individuelle Beratung kann ebenfalls als Lai*innen- oder professionelle Beratung stattfinden und bietet auf unterschiedlichen Ebenen der Kommunikation und mittels unterschiedlicher Techniken (z. B. zuhören, Verständnis zeigen, Perspektiven darlegen, Ratschläge erteilen, pragmatische Tipps geben, Sachverhalte erklären, Informationen bereitstellen, psychotherapeutisch intervenieren) Erkenntnispotenzial, Orientierungsangebot und Hilfestellung für die persönlichen Herausforderungen. Laut Nando Belardi haben jedoch gesellschaftliche Veränderungen sowie ansteigende Komplexität und Unsicherheit eine Zunahme des professionellen Beratungsbedarfs bewirkt (vgl. Belardi 2011, S. 41). Zugleich stellt Belardi eine „Therapeutisierung der Gesellschaft“ fest (ebd., S. 43), weshalb im Folgenden zunächst eine Abgrenzung von Lai*innen- und professioneller Beratung bedeutsam erscheint, bevor auf die Merkmale sozialprofessioneller Beratung eingegangen wird. Individuelle Beratung in Form der Lai*innen-beratung findet nahezu überall in Gesprächen zwischen Freund*innen, Kolleg*innen oder Familienmitgliedern statt. Außerdem nehmen häufig Menschen in Dienstleistungsberufen wie Taxifahrer*innen, Friseur*innen, Physiotherapeut*innen oder Bartender*innen beratende Rollen für Menschen ein. Lai*innen-beratung ist somit eine alltägliche zwischenmenschliche und lebensweltlich eingebettete Kommunikationsform und umfasst das Erteilen von Ratschlägen, die Klärung von Problemen oder Anregungen zur Auflösung von Krisensituationen. Insbesondere in den zuvor genannten Dienstleistungsberufen erstreckt sich die Beratungshandlung meist nur auf Aspekte wie das Zuhören, Verständnis zeigen und Mut geben (ebd., S. 36). Die Beratenden können, müssen aber nicht, Erfahrung mit ähnlichen oder gleichen Problemlagen haben. Durch die Verbalisierung und den Austausch wer- den ein Problem oder eine herausfordernde Situation erhellt, die eigenen Ressourcen erkannt und möglicherweise neue Handlungsoptionen aufgedeckt. An ihre Grenzen kommt die Lai*innenberatung bei komplexen Situationen, denn die erteilten Handlungsvorschläge sind subjektiv und von den Sichtweisen und Interessen der Beratenden geprägt und nicht zwangsläufig zum Besten der Ratsuchenden. Mediale Formen der Lai*innenberatung finden beispielsweise in Internetforen und Chats statt. Hier treffen sich Gleichgesinnte, um miteinander Probleme oder Fragen zu erörtern. Unter Apfeltalk treffen sich beispielsweise Mac-Nutzer*innen und unter Ubuntuusers beraten und unterstützen sich Nutzer*innen des entsprechenden Linux-Betriebssystems. Durch Nachrichtenmeldungen haben einige spezifische Foren wie Suizid- oder Abnehm-Foren traurige Bekanntheit erlangt. In diesen Foren haben sich die Teilnehmer*innen gegenseitig hinsichtlich der effizientesten Selbstmord- oder Abnehmmethoden beraten. Die professionelle individuelle Beratung muss in die psychotherapeutische und die sozialprofessionelle Beratung unterteilt werden. Im psychotherapeutischen Setting kann statt von Beratung auch von einer (Heil-)Behandlung ge- sprochen werden. Sie findet in psychotherapeutischen Praxen oder Kliniken statt. Die Ratsuchenden sind dementsprechend Patient*innen und die Beratenden sind ausgebildete psychologische oder medizinische Psychotherapeut*innen oder Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen. Der Zugang für die Patient*innen ist relativ hochschwellig und erfolgt über Ärzt*innen, Beratungsstellen oder durch eigenes Bemühen um einen Therapieplatz. Abhängig vom Vorliegen eines ärztlichen Gutachtens erfolgt die Finanzierung über Krankenkassen. Die Behandlung umfasst meist einen längeren, vielfach Jahre dauernden Zeitraum. Während in der Sozialen Arbeit auch Kontakte zu anderen Einrichtungen hergestellt und gegebenenfalls verschiedene Maßnahmen koordiniert werden, ist der*die Psychotherapeut*in die einzige professionell mit der*dem Patient*in arbeitende Person und die Form der Hilfeleistung besteht ausschließlich im Gespräch. Hier soll es um die sozialprofessionelle Beratung im Kontext Sozialer Arbeit gehen. Sie stützt sich auf fundiertes fachliches Wissen, auf spezifische Theorien sowie auf Methoden der Kommunikation und Interaktion. Damit zielt sie auf einen aktiven Verständigungsprozess, der sich durch Nachfragen auszeichnet und oberflächliche Interpretationen und eine vorschnelle subjektive Sicht auf die Situation vermeidet (vgl. DBSH 2002, S. 6). Die sozialprofessionelle Beratung ist folglich gekennzeichnet „durch ihre systematische, kontrollierte Erkenntnisgewinnung und ein erlerntes, strukturiertes Vorgehen“ (Straumann 2001, S. 81). Der Umgang mit den vielfältigen Beratungsinhalten und -situationen setzt bei den Sozialarbeiter*innen folglich eine hohe fachliche Kompetenz sowie professionelle Flexibilität voraus, denn jede Beratungssituation erfordert die gleiche professionelle und sowohl in die Breite als auch in die Tiefe gehende Vorgehensweise, um den in der Regel komplexen Gegenstandsbereich adäquat im Sinne einer „ganzheitlichen Hilfe“ (DBSH 2002, S. 5) zu erfassen. Das Ziel sozialprofessioneller Beratung ist „eine situationsadäquate, kommunikativ vermittelte und vereinbarte Unterstützungshandlung zur Verbesserung der Einsichts-, Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit von Einzelnen, Gruppen und Institutionen“ (vgl. DBSH 2002, S. 3). Die sozialprofessionelle Beratung umfasst mit der Leistungsberatung, der organisatorischen Beratung und der sozialpädagogischen Fallberatung, drei Beratungsformen. Die Leistungsberatung wird meist von Verwaltungsfachangestellten oder Sozialfachwirt*innen ausgeübt und umfasst vorwiegend das Informieren, das Auskunft geben sowie gegebenenfalls eine Wegweiserfunktion. Bei der organisatorischen Beratung handelt es sich genau genommen nicht um individuelle Beratung, sondern tendenziell eher um gruppenbezogene Beratungsgespräche, wie sie bei der Supervision, in Teamsitzungen, in Gremien, bei Hilfeplankonferenzen oder in Stadtteilkonferenzen. stattfinden. Unter sozialpädagogischer Beratung wird die fallspezifische Beratung verstanden, bei welcher sich Einzelne oder mehrere mit einem sozialpädagogischen Anliegen an die Sozialarbeiter*innen wenden. Sozialpädagogische Beratung sollte laut Belardi „den Betroffenen helfen, unerwünschte, aber eigentlich normale und manchmal sogar notwendige Probleme menschlicher Existenz zu meistern“ (Belardi 2011, S. 39). Häufig findet eine Beratung auf zwei Ebenen statt: Zum einen auf der Ebene, in der es um die Bearbeitung und Bewältigung einer akuten Aufgabe oder herausfordernden Situation geht. Zum anderen soll die*der Rat-suchende auf der zweiten, der pädagogischen Ebene befähigt werden, zukünftige herausfordernde Situationen weitgehend selbst lösen zu können. Daher bewegen sich Sozialarbeiter*innen bei der sozialpädagogischen Beratung auf einem Grat zwischen ‚systematische Lösung/Entscheidung vorgeben‘ und ‚Lösung selbst finden‘ bzw. ‚Entscheidung selbst treffen‘ lassen. Bei der Lösungs- und Entscheidungsfindung gilt es zu unterstützen, indem Handlungsalternativen aufgezeigt, Wissen vermittelt, Orientierung gegeben und Alternativen aufgezeigt werden. Unterstützung ist auch wichtig, wenn es darum geht, die Ursachen und Hintergründe zu erforschen und einzuordnen. Belardi weist dabei mit Nachdruck darauf hin, dass grundsätzlich eine Defizitorientierung zu vermeiden ist: „Die Ratsuchenden haben bis jetzt ihr Leben ohne fremde Hilfe gemeistert. Diese Fähigkeiten heißt es zu verstärken und nicht erst einmal in Frage zu stellen.“ (Belardi 2011, S. 45). Im Vordergrund sollten daher die Eigenbemühungen, Kompetenzen und Ressourcen der*des Ratsuchenden stehen, die unterstützt, gefördert und erweitert werden können, indem kleine realisierbare Teilschritte gemeinsam mit dem*der Ratsuchenden erarbeitet werden (vgl. Belardi 2011, S. 45) oder Informationen gegeben und Kontakt zu anderen Hilfestellen vermittelt werden. Basis sind in jeder Hinsicht eine kooperative und vertrauensvolle Beziehung und ein offenes Gespräch, das die*den Ratsuchenden zu einer bewussten Wahrnehmung der Situation bringt und die dazu führt, dass er*sie seine*ihre Verhaltensmuster, Wahrnehmungen, Gefühle, Gedanken, Einstellungen verändert. Die sozialpädagogische Beratung zeichnet sich dadurch aus, dass sie viele unterschiedliche und sich ergänzende Aspekte umfasst und keinen ausschließenden Charakter hat, sich also inhaltlich nicht nur auf einen Aspekt konzentriert (vgl. Belardi 2011, S. 34). Mediengestützte sozialprofessionelle Beratung im Allgemeinen und sozialpädagogische Beratung im Speziellen hat durch Corona neue Aufmerksamkeit erlangt. Beratungsangebote wie das Krisentelefon und die Telefonseelsorge sowie seit den 1990er-Jahren die Onlineberatung, die in der Regel per Chat oder E-Mail erfolgt, waren und sind stark nachgefragt. Um den Zugang zu Beratungsangeboten niedrigschwellig zu halten, werden zunehmend auch Social Media und Messenger in die sozialprofessionelle Beratung eingebunden. Dass das Wissen aus dem Feld der Telefon- und Onlineberatung aber nur bedingt auf die Nutzung von Social Media in der Beratung übertragen werden kann, zeigen die Beiträge des Themenschwerpunkts dieser Ausgabe. Nichtmenschliche AI-Based Beratung In aller Munde ist derzeit die auf künstlicher Intelligenz basierende Software ChatGPT (siehe Wütscher 2023 in dieser Ausgabe, S. 5) des US-Unternehmens OpenAI. Ein der Software implizierter Chatbot erzeugt in kürzester Zeit Texte unterschiedlicher Textsorten (u. a. Text- zusammenfassungen, Dankschreiben, Reden, Bewerbungen, Seminararbeiten, Projektkonzepte). Darüber hinaus soll ChatGPT in der Lage sein, nahezu menschliche Antworten auf Fragen aller Art zu verfassen und komplexe Sachverhalte einfach zu erklären. Allerdings zeigte der erste Test (eine Zusam-menfassung eines von mir selbstverfassten Buches zu erstellen) noch deutliche Schwächen. Es scheint plausibel, dass diese darin begründet liegen, dass der Inhalt des Buchs zwecks Analyse zunächst ins Englische übersetzt und dann für die Antwort/Zusammenfassung rückübersetzt wurde, weshalb beispielsweise statt des in sozialarbeiterischen Kontexten gebräuchlichen Begriffs „Einrichtungen“ nun „Unternehmen“ genutzt wird. Ein zweiter und dritter eigens für dieses Editorial gemachter Versuch, löste zunächst eine Warnmeldung aus. Die Antwort auf die Aussage, „mein Freund hat Schluss gemacht“, umfasste vier Sätze, die einem bestimmten Schema folgten: (1) verstehendes Verständnis inklusive Zusammenfassung der Anfrage, (2) Empathiebekundung, (3) Ratschlag, (4) Verabschiedung. Die ChatGPT-Antwort auf meine dritte Anfrage stellt sich ähnlich dar (siehe Abb.). Dass der Chatbot damit an seine Grenzen stößt bzw. die dahinterstehenden Verantwortlichen damit bewusst möglichen Schadenspflichtansprüchen vorbeugen wollen, ist nachvollziehbar. Positiv ist dennoch, dass ChatGPT den Ratsuchenden zunächst durch die Empathiebekundungen das Gefühl vermittelt, wahr-und ernstgenommen zu werden. Und es stellt sich die Frage, ob dies Sozialprofessionellen in ihrem stressigen Alltag auch immer so gut gelingt ... Im Hinblick auf die technologischen Entwicklungen daher als Schlusssatz ein altes Sprichwort leicht abgewandelt: „Kommt Zeit, kommen neue Beratungsformen.“ Die Themenbeiträge Die Nutzung von Messengern ist vermutlich für die meisten Leser*innen ein alltägliches Phänomen und Teil ihrer medialen Alltagspraktiken, insofern eröffnet Petra Riesau, die sich in ihrem Beitrag mit den Besonderheiten und Herausforderungen der Messengerberatung beschäftigt, einen alltagsnahen Einstieg in das Thema. Anschließend analysiert Marc Witzel in Form einer theoretischen Annäherung Social Media als Räume für Beratung. Im Fokus steht die Gestaltung digitaler sozialpädagogischer Orte als professionelle Herausforderung. Wie sich das konkret in der Praxis gestaltet, beschreibt Julian Erdmann am Beispiel der Digital Streetwork. Wobei er den Blick auf die Grenzen/-losigkeit und die damit einhergehenden Entgrenzungen lenkt. Nachdem mit den ersten Beiträgen die besonderen Rahmenbedingungen für Beratungssettings mit Social Media beleuchtet werden, gehen die beiden folgenden Beiträge auf die Perspektiven der am Beratungsprozess direkt involvierten Personen ein: Laura Best hat die Akzeptanz der Videoberatung aus der Kli-ent*innen-Perspektive untersucht und stellt ihre Erkenntnisse zusammengefasst vor. Inse Böhmig und Jessica Ranitzsch beschreiben, warum es eine Kunst ist, digitale*r Berater*in zu sein und welche Fähigkeiten und Kompetenzen es dazu braucht. Den Abschluss der Themenbeiträge bildet ein Interview mit Warc Weinhardt, in dem er die zukünftigen Möglichkeiten und Perspektiven der (digitalen) Beratung diskutiert. Abgerundet wird das Thema durch die Vorstellung des Instituts für E-Beratung an der TH Nürnberg und ein themenorientiertes Glossar. Wir wünschen viel Spaß beim Lesen und hoffen, mit dem Themenschwerpunkt einige Denkanstöße liefern zu können. 1Der Beitrag bezieht sich auf die Publikation: Stix, Daniela C. (2021). Praxishandbuch. Beraten mit Social Media.Digitale Soziale Arbeit mit Jugendlichen. Weinheim: Beltz Juventa.
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Schmiel, Ute. "Gleichmäßigkeit der Ertragsbesteuerung – ein ökonomisch fundiertes Besteuerungsziel? / Equability of Taxation – an economic based approach of taxation?" ORDO 64, no. 1 (2013). http://dx.doi.org/10.1515/ordo-2013-0109.

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Abstract:
ZusammenfassungGleichmäßigkeit der Besteuerung hat neben einer ethischen eine erfahrungswissenschaftliche Dimension. Im Hinblick auf diese erfahrungswissenschaftliche Dimension stellt sich die Frage, wie Gleichmäßigkeit der Besteuerung durch ökonomische Theorien konkretisiert werden kann und auf welche ökonomischen Theorien rekurriert werden sollte. Das hier vorgelegte Ergebnis lautet, dass sich Gleichmäßigkeit der Besteuerung neoklassisch und evolutorisch fundieren lässt. Neoklassische Gleichmäßigkeit wird in der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre als neoklassische Entscheidungsneutralität konkretisiert. Neoklassische Gleichmäßigkeit hat ihr theoretisches Fundament in der neoklassischen Steuerwirkungstheorie und wird aus der neoklassischen Wohlfahrtsökonomik hergeleitet. Evolutorische Gleichmäßigkeit wird hier als Verringerung von Steuerausweichentscheidungen konkretisiert. Sie basiert auf dem von Viktor Vanberg vertretenen evolutorischen Ansatz. Die Entscheidung für neoklassische oder evolutorische Gleichmäßigkeit hängt davon ab, ob man Realitätsgehalt und Widerspruchsfreiheit oder methodische Stringenz stärker gewichtet. Nach hier vertretener Auffassung ist eine realitätsnähere, widerspruchsfreie, wenn auch weniger stringente evolutorische Gleichmäßigkeit gegenüber einer neoklassischen Gleichmäßigkeit vorzuziehen.
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Esser, Hartmut. "Logik oder Metaphysik der Forschung?" Zeitschrift für Soziologie 14, no. 4 (1985). http://dx.doi.org/10.1515/zfsoz-1985-0401.

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Abstract:
ZusammenfassungDie von Norbert Elias (in der ZfS, 14(2), 1985) vorgetragene These, Karl R. Popper betreibe in der „Logik der Forschung“ Metaphysik, wird kritisiert. Diese Einschätzung ist demnach das Resultat einiger fundamentaler Fehldeutungen der Popperschen Position durch Elias: Mit der Annahme der Unsicherheit von Basissätzen wird von Popper nicht die Existenz einer realen Welt geleugnet; „Überprüfung“ von Theorien heißt bei Popper keineswegs bloße „logische Konsistenzprüfung“; die Ergebnisse der logischen Analyse der Geltungsbedingungen für Aussagen sind von Hinweisen auf das Verhalten von Wissenschaftlern unabhängig; die Entscheidung für ein methodologisches Programm ist - wie alle anderen Entscheidungen auch - nicht letztbegründbar u. a. Vor dem Hintergrund dieser Fehldeutungen werden frühere, zuweilen etwas befremdliche methodologische Ausführungen von Elias leichter erklärlich.
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Klein, Markus. "Instrumentelles oder expressives Wählen? / Instrumental or Expressive Voting?" Zeitschrift für Soziologie 31, no. 5 (2002). http://dx.doi.org/10.1515/zfsoz-2002-0505.

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Abstract:
ZusammenfassungDie klassische Rational-Choice-Theorie des Wählerverhaltens wird durch einen neuen Ansatz herausgefordert: die Theorie expressiven Wählens. Diese Theorie wird dem Modell von Anthony Downs gegenübergestellt, um einige testbare Hypothesen zu entwickeln, die es ermöglichen, zwischen den beiden Theorien empirisch zu diskriminieren. Diese Hypothesen beziehen sich auf die Bewertung der Wahlplattformen der verschiedenen Parteien und deren Effekt auf die Entscheidung zur Wahlteilnahme und zur Wahl einer bestimmten Partei. Der empirische Test dieser Hypothesen wird am Beispiel der Hamburger Bürgerschaftswahl vom 21. September 1997 durchgeführt. Als eine methodische Innovation wird die Analyse der Policy-Präferenzen der Wähler mit Hilfe der Conjoint-Analyse durchgeführt. Die Ergebnisse der empirischen Analysen deuten darauf hin, daß die Theorie expressiven Wählens besser zur Erklärung des Wählerverhaltens geeignet ist als die klassische Rational-Choice-Theorie. Abschließend werden einige normative Implikationen dieses Befundes diskutiert.
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Schneider, Thorsten. "Der Einfluss des Einkommens der Eltern auf die Schulwahl / The Influence of Parental Income on School Choice." Zeitschrift für Soziologie 33, no. 6 (2004). http://dx.doi.org/10.1515/zfsoz-2004-0602.

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Abstract:
ZusammenfassungDie Einflüsse der Bildung und der sozialen Position der Eltern auf die Schulverläufe ihrer Kinder sind für Deutschland gut erforscht, die des Einkommens jedoch nicht. Nach den Theorien der Bildungswahl sind allerdings die Kosten des weiterführenden Schulbesuchs und die finanziellen Möglichkeiten der Eltern hierbei zentrale Aspekte. Deshalb konzentriert sich die vorliegende Untersuchung auf den Einfluss des Einkommens beim Eintritt in das gegliederte Schulsystem. Dafür werden Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) aus den Jahren 1984 bis 2003 analysiert. Die Ergebnisse zeigen, dass eine günstigere Einkommensposition mit höheren Übergangswahrscheinlichkeiten auf das Gymnasium und mit niedrigeren auf die Hauptschule einhergehen. Dennoch ist der Einfluss des Einkommens im Vergleich zur Bildung der Eltern eher gering. Des Weiteren zeigt sich, dass die Einkommenssituation in den ersten Lebensjahren des Kindes einen stärkeren Einfluss auf den Besuch des Gymnasiums hat als die zum Zeitpunkt der Entscheidung. Ob antizipierte Kosten bei der Wahl einer weiterführenden Schule am Ende der Grundschulzeit eine Rolle spielen, kann mit der Untersuchung nicht vollständig geklärt werden.
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